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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: MNJ2019 am 08.09.2019 07:25
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Hallo, liebe Forenmitglieder,
verringern sich die (zu berücksichtigenden) Bezüge beim Wechsel von einem Bundesland zum Bund wird eine Ausgleichszulage nach § 19b BBesG gezahlt. Verglichen werden die Bezüge zum Zeitpunkt des Wechsels. Was heißt das genau bei einem Wechsel zum 01.01.2020?
Sind die Bezüge vom Bund zum 01.01.2020 mit denen im Land vom Dezember 2019 oder den fiktiven Bezügen im Land zum 01.01.2020 zu vergleichen? Ich tendiere ja zu letzterem, kann dazu aber nichts Konkretes finden.
Da es im Land zum 01.01.2020 eine Stufensteigerung und eine Besoldungserhöhung gegeben hätte, gäbe es bei Ansatz der fiktiven Bezüge eine Ausgleichszulage, ansonsten eben nicht.
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Wenn der Zeitpunkt der Versetzung der 01.01.20 ist, müssen die Bezüge meiner Meinung nach auch mit Stand 01.01.20 verglichen werden.
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Richtig, die Bezüge für Januar 2020 sind zu vergleichen! Für die Berechnung der Zulage sind die individuellen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Wechsels maßgeblich (Randnummer 19b.2.1 BBesGVwV). Und der Zeitpunkt des Wechsels ergibt sich aus der Versetzungsverfügung.
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Vielen Dank. Das hilft mir schon weiter.