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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tina am 27.05.2020 06:39

Titel: Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 06:39
Hallo,

ich arbeite an einer Pflegeschule und wir wollen nun gemeinsam im Team einen Antrag auf Neueingruppierung stellen.
 
Zum Sachverhalt:
wir alle haben einen Masterabschluss, sind aktuell in der EG 11 (alle Verträge ab 2017) oder P14 (Übergelitet aus Kr 11a) eingruppiert. Nun möchten wir, das der AG die Eingruppierung überprüft und eine Neueingruppierung in der EG 13 vornimmt.

Während die Eingruppierung der Schulleitung (EG 15) und der stellv. Schulleitung (EG 14) klar nach Funktion beschrieben sind, ist es bei den Lehrkräften etwas tricky und sowohl nach Abschluss (WB, Bachelor, Master) als eben auch nach Tätigkeit gestaffelt.

Ich bin selber in 2017 von Kr 11a in die P14 übergeleitet worden. Hier bekomme ich in der Stufe 5 etwas mehr als die Kollegen in der EG 11 Stufe 5.
Nun wollte ich gerne wissen, ob ein Antrag auf Eingruppierung in der EG 13 auch bewirken könnte, dass ich in der allgemeinen Entgelttabelle in die EG 11 komme und somit a) Stufenlaufzeit verliere und b) mich sogar etwas schlechter stelle als in der bisherigen P14? Meine Kollegen dementieren dieses mit Besitzstand.

Ein weiterer strittiger Punkt unter en Kollegen ist, wer in der "Beweislast" für die Stellenbewertung liegt....also müssen wir belegen können, das wir die Eingruppierungsmerkmale erfüllen (Tätigkeiten) oder muss der AG beweisen, das dem nicht so ist und wir in der EG 11 bzw. P14 korrekt eingruppiert sind?

Ich bin sogar der Meinung, dass das Stellenprofil jedes einzelnen geprüft wird und man das nicht kollektiv beurteilen könnte.

Um eine Antwort wäre ich dankbar.






Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.05.2020 07:08
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich, sondern schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich. Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage liegt die Beweislast beim Kläger. Weiteres in diesem Thread: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113960.0.html
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 07:20
OK. Das ist schon klar ....aber riskiere ich bei einem solchen Antrag , dass es ich von P14 in die E11 komme und dabei sogar noch was verliere?
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.05.2020 07:22
Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 07:24
Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.
Und das bedeutet?
Also kann der AG sagen: nö, Du bist korrekt eingruppiert und alles bleibt beim alten....bzw er sagt, dass EG 13 korrekt ist und ich dort hin komme?
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 27.05.2020 07:32
Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.
Und das bedeutet?

Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 10:19

[/quote]
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.
[/quote]
Ok, also darf man mal "höflich anfragen" , aber noch nicht mal eine Antwort erwarten?

Kann mir passieren, dass der AG mich von der jetzigen P 14 in die für mich ungüstigere EG 11 eingruppiert?
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.05.2020 10:30
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 10:32
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Der AG stellt aber fest, welches Gehalt zu überweise ist ;-)
Und er darf in dieser Feststellung auch grosszügig sein....wir Master haben bereits VOR 2017 deutlich mehr bekommen als tariflich vorgesehen war.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.05.2020 10:34
Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 11:16
Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.
OK, Also müsste ich am besten einen Anwalt fragen?
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.05.2020 11:16
Was müßtest Du einen Anwalt fragen?
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 11:52
Was müßtest Du einen Anwalt fragen?
Ob EG 11 oder 13 korrekt wäre.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.05.2020 11:56
Der äußert auch nur eine Rechtsmeinung - und sofern es kein Spezialist im Eingruppierungsrecht des öD ist, auch keine sonderlich fundierte. Aufschluß über die Eingruppierung bringt das Ergebnis einer Eingruppierungsfeststellungsklage.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: D-x am 27.05.2020 12:57
Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, kannst Du dich auch an diese wenden. Das ist gegenüber dem Anwalt wahrscheinlich zumindest kostengünstiger, wenngleich es ebenso nur eine Rechtsmeinung ist.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 27.05.2020 13:21
Abgesehen vom Eingruppierungsrechtlichen,

@ Tina:

Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, warum du aus seiner Sicht in die E 11 eingruppiert bist und was aus seiner Sicht notwendig wäre, um in die E 13 eingruppiert zu sein. Vielleicht hilft das schon weiter.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 13:37
Abgesehen vom Eingruppierungsrechtlichen,

@ Tina:

Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, warum du aus seiner Sicht in die E 11 eingruppiert bist und was aus seiner Sicht notwendig wäre, um in die E 13 eingruppiert zu sein. Vielleicht hilft das schon weiter.
Danke das ist ein guter Tipp :-)
Man muss dazu aber folgendes Wissen: die EG ist noch aus einer Zeit (2012), in der uns eigentlich allen nur Kr 9c zustand, aber der AG aus Kulanz alle Master in Kr 11a eingestellt hat. Die Begründung war, dass man Master nicht Gleichstellen kann mit 2 Jähriger FWB und man wollte uns entgegen kommen.

Seit 2017 wird ja ausdifferenziert nach Abschluss und auszuübender Tätigkeit. Wir hätten aktiv einen Antrag stellen müssen, haben es aber aus Angst, dann von P14 in die EG 11 unter Verlust der Stufenlaufzeiten zu kommen, gelassen :-)
Auch war mit dem KrPflG lediglich ein Hochschulabschluss vorgesehen und damit das Merkmal für EG 11 klar.

Seit 2020 ist mit dem PflBG ja ein Master vorgesehen.

Die Situation aus Arbeitgebersicht wird aber sein: selber Abschluss, selbe Tätigkeit.

Ob die Stellen wirklich einen akademischen Zuschnitt haben dürfte spannend sein, zumal wir im Prinzip Mischtätigkeiten aus Unterricht (Theorie und Fachpraxis), Administration, curricularer Arbeit, QM, Marketing, Prüfungen, Praxisbegleitungen etc. machen.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tagelöhner am 27.05.2020 13:40
Abgesehen vom Eingruppierungsrechtlichen,

@ Tina:

Sprich doch mal mit deinem Arbeitgeber, warum du aus seiner Sicht in die E 11 eingruppiert bist und was aus seiner Sicht notwendig wäre, um in die E 13 eingruppiert zu sein. Vielleicht hilft das schon weiter.

Das wird wie in gefühlt 99% der Fälle sein: Es steht keine freie E13-Stelle oder höher im maßgeblichen Stellenteil des Haushaltsplanes zur Verfügung. Das Stellen tariflich unerheblich sind, interessiert die öffentlichen Arbeitgeber in der Regel nicht, da an erster Stelle erstmal der genehmigte Haushaltsplan steht, an dem sich alles andere auszurichten hat.

Hier kommt es daher in der Praxis klassisch zu Konflikten zwischen Tarif- und Haushaltsrecht und die Verantwortlichen sind nicht gerade amüsiert darüber, wenn ein Untergebener versucht Höhergruppierungen anzustoßen, geschweige denn gerichtlich durchzusetzen. Da werden dann ausgeübte Tätigkeiten auch gerne mal wieder kastriert um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein und offiziell heißt es dann, diese wären ja nie auszuüben gewesen.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 27.05.2020 13:42
Ob die Stellen wirklich einen akademischen Zuschnitt haben dürfte spannend sein, zumal wir im Prinzip Mischtätigkeiten aus Unterricht (Theorie und Fachpraxis), Administration, curricularer Arbeit, QM, Marketing, Prüfungen, Praxisbegleitungen etc. machen.

Und genau dazu könnte sich ja dein Arbeitgeber schon eine Meinung gebildet haben. Im Sinne von: Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt X sind E 11, Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt Y sind E 13.

Der nächste Schritt wäre dann den Arbeitgeber zu bewegen, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Tina am 27.05.2020 14:06
Ob die Stellen wirklich einen akademischen Zuschnitt haben dürfte spannend sein, zumal wir im Prinzip Mischtätigkeiten aus Unterricht (Theorie und Fachpraxis), Administration, curricularer Arbeit, QM, Marketing, Prüfungen, Praxisbegleitungen etc. machen.

Und genau dazu könnte sich ja dein Arbeitgeber schon eine Meinung gebildet haben. Im Sinne von: Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt X sind E 11, Tätigkeiten mit dem Aufgabenzuschnitt Y sind E 13.

Der nächste Schritt wäre dann den Arbeitgeber zu bewegen, höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.
Naja, es wird übertragen was anfällt ;-)
Spannend wäre aber, wenn Kollege X Tätigkeiten macht die EG 11 sind und Kollege Y eben diejenigen, die EG 13 sind.
Dann gäbe es im Team "gerangel" um Aufgabenverteilung.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 27.05.2020 14:20
Da unbeachtlich ist, wer welche Tätigkeiten ausübt, erübrigt sich eine solche Vorbringung.
Titel: Antw:Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 27.05.2020 14:25
Spannend wäre aber, wenn Kollege X Tätigkeiten macht die EG 11 sind und Kollege Y eben diejenigen, die EG 13 sind.
Dann gäbe es im Team "gerangel" um Aufgabenverteilung.

Joa, aber ganz üblich in jeder Organisation, dass es höherwertige und geringerwertige Tätigkeiten gibt. Organisationsaufgabe des AG.