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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Markus16 am 25.09.2020 06:55
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Hi,
meine auszuübende Tätigkeit ist nach E 11 bewertet. Der Arbeitgeber (VKA) möchte nun meine Tätigkeit ändern und ich würde dann Tätigkeiten ausüben, die nach E 9c bewertet wurden. Ich habe hier in im Forum in einem alten Thread gelesen, dass die eingruppierungsrelevanten Tätigkeiten nur mit meiner Zustimmung oder mit einer Änderungskündigung geändert werden können.
Ist dem noch so?
Wenn ich nicht zustimme bzw. den Vertrag nicht ändern möchte, bleibe ich dann in der bisherigen EG oder wie verhält sich das?
Viele Grüße
Markus
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Ja.
Ersteres.
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Ja, es bedarf zumindest deiner expliziten Zustimmung.
Ja, du übst ja weiterhin deine Tätigkeiten aus.
Usus in vielen Kommunen ist allerdings auch, dass es gar keinen Änderungsvertrag gibt, die Tätigkeiten in der niedrigeren EG ausgeführt werden und du somit auch entsprechend eingruppiert bist, allerdings weiter nach alter EG vergütet wird. Schon häufig gesehen.
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Ja, du übst ja weiterhin deine Tätigkeiten aus.
Die Tätigkeiten, die die E 11-Bewertung rechtfertigen, würden dann nicht mehr ausgeübt werden.
Usus in vielen Kommunen ist allerdings auch, dass es gar keinen Änderungsvertrag gibt, die Tätigkeiten in der niedrigeren EG ausgeführt werden und du somit auch entsprechend eingruppiert bist, allerdings weiter nach alter EG vergütet wird. Schon häufig gesehen.
Ja das ist mir bekannt und habe ich auch schon häufig gesehen. Aber mir ist wichtig, bevor ich mich mit der Personalstelle anlege, dass ich die rechtliche Seite kenne. Ich hoffe, dass dieser Vorgang auch in meinem Fall so gehandhabt wird.
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Wenn Du kommentarlos die geringwertigere Tätigkeit ausübst, wäre das ein Weg, implizit das Einverständnis zur Tätigkeitsänderung zu erklären.
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Okay, danke für den Hinweis.
Wenn also einer um die Ecke kommt und sagt, dass ich ab morgen andere Tätigkeiten machen soll, muss ich nur sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin ??? ?
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Oh Sorry, sehe grad erst den Fehler...
Ja, es bedarf zumindest deiner expliziten impliziten Zustimmung.
Es gilt das von spid Geschriebene! Einfach "ausüben" wird zur Eingruppierung und Vergütung nach 9c führen. Hüte dich!
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Okay, danke für den Hinweis.
Wenn also einer um die Ecke kommt und sagt, dass ich ab morgen andere Tätigkeiten machen soll, muss ich nur sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin ??? ?
Aus Nachweisgründen bietet sich die Schriftform an. Zudem sollte entweder rechtlich dagegen vorgegangen oder die Einwendung beharrlich und regelmäßig wiederholt werden, um nicht durch fortgesetzte Ausführung doch zuzustimmen.
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Okay, danke für den Hinweis.
Wenn also einer um die Ecke kommt und sagt, dass ich ab morgen andere Tätigkeiten machen soll, muss ich nur sagen, dass ich damit nicht einverstanden bin ??? ?
Nur wenn die Tätigkeiten zu eine Änderung der Eingruppierung führen würden.
Das wäre ja bei dir der Fall (was du überwiesen bekommst ist davon unabhängig, aber ohne Rechtsanspruch.
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Danke für die Antworten.
Ich merk schon, dass das wieder ungemütlich wird.