Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Amunsen am 03.12.2020 13:55
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Liebe Kollegen/innen,
Frage: Ist es zulässig das personenbezogene Daten wie Krankheitsdauer, Status Anwesend/Abwesend etc. für jedermann im betreffenden Zeiterfassungssystem, egal welche Abteilung, frei einsehbar ist?
Besten Dank
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Wieso ist das Zeiterfassungssystem öffentlich zugänglich?
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nein
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auf keinen Fall
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nicht zulässig, "abwesend" das wars
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nicht zulässig, "abwesend" das wars
auch nicht
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nicht zulässig, "abwesend" das wars
ist abwesend, das war. und am Folgetag kann es keiner mehr sehen.
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nicht zulässig, "abwesend" das wars
ist abwesend, das war. und am Folgetag kann es keiner mehr sehen.
Noch nicht mal das, wie kann die Zeiterfassung frei zugänglich sein?
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nicht zulässig, "abwesend" das wars
auch nicht
Das kann man so pauschal nicht sagen, es kommt drauf an wie allgemein der Teilnehmerkreis gehalten ist, ein Zeiterfassungssystem kann auch der Outlookabteilungskalender sein, in denen aus organisatorischen Gründen An- und Abwesenheit geführt werden.
Ansonsten gilt wie immer das Verarbeiten von personenbezogenen Daten ist verboten außer eine Rechtsnorm regelt die Verarbeitung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
Die Rechtsnorm muss dir im Zweifel, der Verantwortliche der Datenverarbeitung nennen, Verantwortlich ist der der über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet, in der Regel der Behördenleiter.
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Doch. Im System der Zeiterfassung, welches regelmäßig mit dem Personalrat im Rahmen einer Dienstvereinbarung gegegelt wird, kann es keinen Zugriff von Unberechtigten auf Daten von anderen Beschäftigten geben.
Der Outlook-Abteilungskalender, in dem man selber und selbstgesteuert Informationen über An- und Abwesenheiten einträgt ist sinnvoll, aber keine Zeiterfassung.
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ich habe oben mal ergänzt.
Wenn das Zeiterfassungssystem mit Rollenvergaben arbeitet, könnte man es so einstellen, das festgelegte Teilnehmerkreise An- und Abwesenheiten sehen können, das wäre im Einzelfall zu prüfen und nicht zwangsläufig ein Verstoß gegen die EU DSGVO.
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bei uns sieht mann wer wann wiederkommt bzw krank geschrieben ist unser team die 2 teamleiter den referatsleiter und den abteilungs leiter
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Und bei dieser Regelung spielt der Personalrat mit?
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Bei uns gibt es pro Abteilung 2 schreibende und 1 lesenden MA am Dienstplan. In diesem werden Daten aus der Zeit Erfassung mitverarbeitet. Nur diese 3 Personen haben Einsicht in die persönlichen Daten und habe dementsprechend eine Datenschutzerklärung unterschrieben.
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Danke, alles aufschlussreiche Antworten. Wie befürchtet ist es wie so oft, kann - kann nicht... wenn Datenschutzerklärung unterschrieben wieder anders usw.
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ja pr vereinbarung mit der dienstelle da gibt es auch einen urlaubsplan fuer unsere gruppe fuer alle aus der gruppe zu sehen
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Urlaubsplan haben wir auch. Allerdings haben wir den mit Einverständnis jedes einzelnen Mitarbeiters im Team gemacht. Wäre auch nur ein einziger dagegen gewesen, wäre er nicht installiert worden. Auf die Zeitkarte hat niemand Zugriff außer man selbst und die EDV natürlich, die ja das Programm pflegen muß. Einzig der Amtsleiter darf sich 10 % der Zeitkarten im Monat ansehen. Was er aber nicht macht, hat er gar keine Zeit dafür.