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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: benny3041 am 11.01.2021 07:52
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Guten Morgen,
ich bin neu hier und würde gerne folgende Frage stellen :
Ich bin bei einer Verbandsgemeindeverwaltung ( RLP ) tätig und bin in der Entgeltgruppe 5, Erfahrungsstufe 2 gruppiert.
Allerdings bekomme ich seit ungefähr Mai 2020 eine Zulage für die E9a, da ich dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit ausübe.
Nun habe ich vor paar Wochen die Corona-Sonderzahlung erhalten. 400,00€.
Auf Nachfrage bei der Personalabteilung hieß es erstmal, dass dies geprüft wird ob mir die 600,00€ zustehen würden.
Heute bekam ich die Rückmeldung, dass die 400,00€ korrekt sind. Zudem wird mir ende Januar die Jahressonderzahlung gekürzt ( bzw. ich muss 7 % zurückzahlen ), da ich diese nach der Entgeltgruppe 5 erhalten habe. Nun wird diese nach der 9a berechnet.
Kann mir hier jemand die Rückmeldung geben, ob dies soweit korrekt ist ?
LG
Benny
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Handelt es sich um eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO?
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Handelt es sich um eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO?
Die Zulage ist nicht befristet. Diese wird mir permanent ( bzw. solange ich die Tätigkeit ausübe und den ALG 1 besuche ) gewährt, da ich den Angestelltenlehrgang 1 jetzt absolviere.
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Es handelt sich also um die von mir genannte Zulage - die auch nicht gewährt wird, sondern zusteht. Dann ist das Handeln des AG korrekt.
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Danke für die Rückmeldung.
Und mit was für einer hohen Entgeltkürzung, zwecks Jahressonderzahlung, kann ich dann rechnen ? ???
LG
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Es handelt sich um keine Kürzung, sondern die Rückforderung und Aufrechnung zuviel gezahlten Entgelts. Die Überzahlung hast Du ja selbst geschildert: anstatt gem. Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 Satz 4 den Bemessungssatz anzulegen, der für die E9a gilt, wurde der für die E5 angelegt.
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Danke für die Rückmeldung :)
LG