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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: UliSchnulli am 19.05.2021 07:41
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Hallo,
leider habe ich noch nichts über solche Fälle im TVöD gefunden.
Kann mir da jemand bezüglich der Vergütung helfen.
Fallbeispiel:
Nachts klingelt das Handy, aber die Störung ist irrelevant. Bin aber trotzdem aus der Ruhe geholt worden.
MfG
Uli
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Es handelt sich um eine tatsächliche Inanspruchnahme am Aufenthaltsort. Die Summe dieser Arbeitsleistungen innerhalb einer Rufbereitschaft wird auf die nächste volle Stunde gerundet und mit dem Entgelt für Überstunden sowie mit etwaigen Zeitzuschlägen vergütet.
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Danke für die schnelle Antwort.
Mehr wollte ich gar nicht wissen.
Auf den Punkt.
MfG
Uli