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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Puschi am 13.07.2021 13:40

Titel: Stufenzuordnung / Einstellung / Springerkraft
Beitrag von: Puschi am 13.07.2021 13:40
Guten Tag zusammen,

bis jetzt bin ich immer nur stiller interessierter Mitleser - aber jetzt habe ich auch eine Frage, die ich mir weder selber beantworten kann, noch herauslesen kann.

Ich bin als gelernter Bürokaufmann (und entsprechend langer Berufserfahrung >10 Jahre beim Landkreis als Verwaltungsangestellter eingestellt worden - als Springerkraft. Die Entgeltgruppe ist ok - aber was mich nicht schlafen lässt, ist die Stufenzuordnung. Gestartet bin ich in der Stufe 2.

In der Protokollerklärung und in vielen anderen Texten steht "einschlägige Berufserfahrung". Als Springerkraft ist dies doch nicht zu definieren im Vorfeld; der Personalrat folgt der Aussage, das dies immer bezogen auf die Fachausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ist. Da ich die nicht habe, hätte ich eigentlich in Stufe 1 anfangen müssen, bin ergo schon höher gestartet.

Oder ist es so, dass wenn in der Stellenausschreibung die Voraussetzung "Ausbildung Bürokaufmann" gewählt wird, ich dies bin und entsprechende Erfahrung habe, dies als einschlägige Berufserfahrung gewertet werden müsste?

Vielleicht bringt ihr ja ein wenig Licht ins Dunkle :-)
Titel: Antw:Stufenzuordnung / Einstellung / Springerkraft
Beitrag von: Spid am 13.07.2021 13:42
Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.
Titel: Antw:Stufenzuordnung / Einstellung / Springerkraft
Beitrag von: Puschi am 13.07.2021 13:45
Das würde bedeuten, wenn ich jetzt einfache Rückstandsbearbeitung mache (Datenerfassung) und dies vorher nicht gemacht habe - ich in Stufe 1 lande, korrekt?

Und wenn die Stelle keine definierten Tätigkeiten hat (da Springerkraft), dies jedes Mal neu definiert werden müsste?
Titel: Antw:Stufenzuordnung / Einstellung / Springerkraft
Beitrag von: Spid am 13.07.2021 13:50
Maßgeblich ist die Tätigkeit bei Einstellung. Ohne einschlägige Berufserfahrung besteht lediglich Anspruch auf Einstellung in Stufe 1. Das bedeutet aber nicht, daß nur Stufe 1 möglich wäre. Vielmehr können förderliche Zeiten berücksichtigt werden - und zwar in dem Umfang, wie sie vorliegen. Mithin wäre bei mehr als 10 Jahren Berufserfahrung auch Stufe 5 möglich.
Titel: Antw:Stufenzuordnung / Einstellung / Springerkraft
Beitrag von: WasDennNun am 13.07.2021 17:35
Mithin wäre bei mehr als 10 Jahren Berufserfahrung auch Stufe 5 möglich.
und in diesem Fall nur möglich gewesen, da Einstellung schon gelaufen.

@ Puschi da hättest du mehr aushandeln können. Jetzt ist der Drops gelutscht.
Titel: Antw:Stufenzuordnung / Einstellung / Springerkraft
Beitrag von: Puschi am 14.07.2021 06:39
Danke ihr beiden für eure Antwort!

Ja - es musste leider schnell gehen damals. Aber ich gräme mich nicht, so steigert das doch auch die Erfahrung und das Wissen :-)

Demnächst steht wohl eh ein neuer Vertrag an, Unbefristung und neue Tätigkeit, da werde ich mal schauen was ich machen kann.