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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mazz89 am 06.01.2022 08:24

Titel: Eingruppierung IT
Beitrag von: Mazz89 am 06.01.2022 08:24
Hallo liebes Forum,

Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Ich arbeite seit 11/2020 als, laut Arbeitsvertrag "IT Informatiker", im ÖD und werde nach TVöD VKA 9b Stufe 2 bezahlt. Die Stelle wurde auch als 9b ausgeschrieben und wohl auch so bewertet.
Zusammen mit meinem alteingesessenen Kollegen bilden wir hier unsere 2 Mann IT Abteilung. Wir bestehen aus ca. 40 kaufmännischen und 100 gewerblichen Angestellten.
Mein offizielles Aufgabenfeld kann ich leider nicht wiedergeben, da mir keine Tätigkeitsbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung bekannt ist.
Das was ich den ganzen Tag also mache sind die für mein Verständnis typischen Aufgaben eines IT-Systemadministrators in einer Firma. Vom einfachen PC aufbauen bis zur Netzwerkstrukturplanung, Telefonanlage , virtuelle Serverlandschaft, einfach alles. Und ich mache das alles selbst, Dienstleister haben wir nur zur Beschaffung der Hardware bzw. Software.
Organisatorisch haben ich einen Vorgesetzen, dieser ist aber einer anderen Abteilung zugehörig und ist meiner Ansicht nach nur mein disziplinarischer Vorgesetzter. Fachlich kann er es nicht sein, da er keinerlei Kenntnisse über IT hat, die über den privaten Sektor hinausgehen.
Mir werden von Ihm auch keine Aufgaben übergeben, ich bin für alles selbständig verantwortlich und muss mir selbst einen Kopf machen, wie es mit der Technik etc. die nächsten Jahre weitergeht.

So, jetzt zur eigentliche Frage:

Ich weiß nicht so recht wie ich weiter verfahren soll. Ich bin der Meinung dass nach einer vollständigen Beschreibung meiner Tätigkeiten mehr als eine 9b rauskommen müsste.
Gibt es hier im Forum eventuell andere IT'ler welche ihre Meinung zu dieser Situation kund geben könnten?
Mich stört vor allem das nicht vorhanden sein eines richtigen Fachlichen Vorgesetzen.

Anträge auf Höhergruppierung gibt es ja nicht, wäre dann ein Antrag auf eine neune Stellenbewertung richtig?
Ich bin was TVöD betrifft leider absolut unerfahren.

Vielen Dank

Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Öffdler am 06.01.2022 09:14
Guten Morgen,

dazu wäre zunächst zu klären, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.

Wie ist denn der AG seinen Pflichten nach § 2 NachwG nachgekommen?
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Mazz89 am 06.01.2022 09:31
Laut Arbeitsvertrag: "... wird als IT Informatiker beschäftigt.
Die Übertragung anderer Tatigkeiten bleibt vorbehalten."

mehr steht da nicht in Bezug auf § 2 NachwG Abs. 1 Satz 5

Habe ansonsten nur noch die damalige Stellenausschreibung gefunden. Aber die hat nichts mit der Realität zutun.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Kat am 06.01.2022 09:37
Die Realität ist egal, es gelten die Aufgaben, die dir dauerhaft übertragen worden sind.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Mazz89 am 06.01.2022 09:40
Das habe ich schön öfter gelesen. Aber wie gesagt, ich habe keine Tätigkeitsbeschreibung. Nur die Informationen aus der Stellenausschreibung.
Und so wie ich erfahren habe, besitzt niemand im Unternehmen eine Stellenbeschreibung,
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: veeam am 06.01.2022 10:36
Dann fordere deine Stellenbeschreibung an. Irgendwie wird man ja auf die Bewertung nach EG9b gekommen sein. Das wird man wohl kaum würfeln. -Auch wenn man das so manches Mal vermuten mag.

Ansonsten ist noch zu sagen, dass Informatiker kein inflationärer Begriff, sondern eine Bezeichnung für Menschen mit entsprechendem Studium ist. Erfordern die auszuübenden Tätigkeiten eine persönliche Qualifikation in Form eines "Informatiker" entsprechen die Tätigkeiten mindestens der EG10 Fallgruppe 1. Daher bitte darauf achten, ob und wer mit diesen Begrifflichkeiten um sich wirft.

Eine Stellenbeschreibung ist insofern auch wichtig, als das man eigenmächtiger Tätigkeitsabweichung auch eine Abmahnung riskiert. Ohne eine Stellenbeschreibung ist alles was Du täglich machst, irrelevant.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: XTinaG am 06.01.2022 10:59
Es ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Hinter "Informatiker" kann sich alles verbergen. Deshalb lassen sich weder Schlüsse auf die Eingruppierung ziehen noch wäre das eine hinreichende Angabe zur Erfüllung der Nachweispflicht.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Mazz89 am 06.01.2022 11:07
Dann werde ich weiter versuchen an die Stellenbeschreibung zu kommen. Bis jetzt wurde immer gesagt es gibt keine.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Bastel am 06.01.2022 11:09
Die Stellenbeschreibung bringt dir auch nichts. Du benötigst deine auszuübenden Tätigkeiten.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: XTinaG am 06.01.2022 11:10
Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Mazz89 am 06.01.2022 11:25
Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.

Ich glaube dass trifft die Sache ziemlich genau.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Bastel am 06.01.2022 11:25
Es steht auch zu vermuten, daß es keine gibt. Viele kommunale Arbeitgeber sind da ziemlich schlampert. Das ist aber eh egal, weil ihre Rechtsmeinung zur Eingruppierung auch bei einer vorhandenen Stellenbeschreibung zumeist von eher geringer Qualität und höchstens zufällig zutreffend ist.

Ja... Vermutlich hat wirklich irgendeiner gewürfelt oder nach dem folgenden gehandelt: "haben wir schon immer so gemacht"
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: tv-landschaft am 06.01.2022 14:29
Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.

Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten IT-Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen. Das klingt ja bei dir wie Ausbildung ohne Studium, das muss kein Hindernis sein. Aber ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 06.01.2022 15:40
Disclaimer: Das ist nur, was ich tun würde. Halte ich jedenfalls für realitätsnäher als Fristsetzung oder gar Eingruppierungsfeststellungsklage.

Du könntest deine bisher ausgeübten Tätigkeiten aufschreiben und dann den Vorgesetzen abzeichnen lassen, dass das auch deine auszuübenden Aufgaben als Tätigkeitsbeschreibung sind. (da sollten natürlich zu einem hohen Prozentsatz schwierige/tiefgehende/eigenständige Tätigkeiten als Arbeitsvorgang drin stehen). Tätigkeiten am besten daher zu Themenkomplexen zusammenfassen. Am Besten wäre, du findest jemanden, der sowas schonmal gemacht hat und dir bei Formulierungen helfen kann. Eventuell gibt es bei euch übergeordneten IT-Arbeitskreis oder ähnliches. Du bist ja nicht der Erste, den eine Überprüfung/Höhergruppierung in der IT betrifft. Dann mit dem Schriftstück in die Personalabteilung zur Überprüfung der Eingruppierung gehen. Das klingt ja bei dir wie Ausbildung ohne Studium, das muss kein Hindernis sein. Aber ich kenne es so, dass bezüglich Rechnungsprüfung/Rechnungshof/übergeordnete Behörde sowas dann gern mal an eine externe Bewertungsfirma gegeben wird. Die bewertet entweder nur auf Papier oder führt mit dir dann gegebenenfalls noch ein Interview. Bei sowas ist allerdings meiner Erfahrung nach auch viel Auslegungssache (interpretiert man wohlwollend oder nicht - es gibt gewisse Spielräume). Deshalb kann das auch schief gehen (Höhergruppierung nicht gewährt werden), wenn der Arbeitgeber sich durch deine Eigeninitiative angegriffen fühlt. Wenn du Fürsprecher in der Firma hast, solltest du die deshalb besser vorher ins Boot holen und nicht mit dem fertigen Schriftstück überrumpeln.
Das ist die Vorgehensweise.

Flankieren würde ich es mit einer konkreten Ansage in Form einer Zahl, was du verdienen möchtest und für welches Geld du bleiben würdest.
Zur Belustigung halt noch mit nem Gehaltsspiegel aus den einschlägigen Zeitschriften / Webseiten um zu zeigen, dass du kein Spinner mit deiner Forderung bist.

Wenn dann die verzweifelten Personaler behaupten, dass das TV das nicht hergibt, zeigen ihnen den Finger der Hand und erklären ihnen, dass das gelogen ist, sie müssen nur wollen.

Zweite Flankierung: Bewerbungsunterlagen fertigstellen.

Wenn ein AG nicht gewillt ist, dass Geld was ich (marktgerecht) haben möchte, zu zahlen, dann darf ich auch nicht gewillt sein, dort zu arbeiten.

Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: xap am 07.01.2022 07:58
Auch wenn es im tariflichen Kontext nur bedingt eine Rolle spielt, besitzt der TE eigentlich ein abgeschlossenes Informatikstudium oder ist er ein ausgebildeter Fachinformatiker? Mich würde es erheblich wundern, wenn man ein mindestens mit einem Bachelor abgeschlossenes Studium vorweisen kann und dann in einen Arbeitsverhältnis einsteigt welches mit E9b (ob korrekt sei mal dahingestellt) vergütet wird. Für einen Fachinformatiker wäre das hingegen nicht so abwegig (und auch nicht so wenig Geld). Allerdings kann auch ein Fachinformatiker natürlich >EG10 verlangen und auch erhalten.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2022 08:49
Auch wenn es im tariflichen Kontext nur bedingt eine Rolle spielt,
Nein! Es spielt nicht mal bedingt, sondern überhaupt keine Rolle.
Ein ITler benötigt alleine gründliche und vielseitige Fachkenntnisse als Einstieg ins Tarifsystem, er benötigt noch nicht mal einen Hauptschulabschluß um Tätigkeiten der EG13 auszuüben und bezahlt zu bekommen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: xap am 07.01.2022 08:57
Ich kenne deine Meinung, die spielt aber im Kontext meiner Frage keine Rolle.

Und wenn im Ausschreibungstext ein Studium (ausschließlich) gefordert wird, dann spielt auch das Studium sehr wohl eine Rolle.

Aber wie gesagt, mich interessiert die Ausbildung des TE.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2022 09:25
Dann verwirre doch nicht die Menschen mit falschen aussagen bzw. Andeutungen, denn die Ausbildung spielt tariflich niemals eine Rolle.
Sie spielt nur eine Rolle im Kopf der Beamtenkalkrieselnden und der depperten Personalern, da allerdings noch immer eine zu große.
Und ja, ich habe mich auch schon gefragt, was dahinter steht, wenn jemand mit BSC sich mit 9b einstellen lassen würde.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Mazz89 am 07.01.2022 09:59
Aber wie gesagt, mich interessiert die Ausbildung des TE.

Ich habe eine in 2017 abgeschossene Berufsausbildung als Fachinformatiker Systemintegration.
Davor zwar auch mal bis zum 5. Semester Informatik Studiert, aber das wollte nicht so richtig.  :o
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 07.01.2022 10:13
Dann ist die größte Hürde, den depperten Personalern einzuhämmern, dass sie dir eine EG10+ geben dürfen.
Auch ohne das Konstrukt sonstiger Beschäftigter zu bemühen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Mazz89 am 07.01.2022 10:21
Ich werde es erstmal damit versuchen meine gesamten Tätigkeiten niederzuschreiben. Dann soll die Perso das mal mit dem vergleichen, was damals zur Bewertung an extern gegeben wurde und die EG9b rauskam. Wobei ich so langsam glaube, das ist nie passiert.

Mein Vorgänger und mein Kollege mussten ihre Stelle damals wohl selbst beschreiben, da kam dann eine EG8 raus.
So richtig sehe ich nicht durch was hier läuft.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: superbraz am 10.01.2022 07:50
Grüße - hab den Beitrag leider erst gerade gesehen, aber vielleicht kann ich dir auch etwas weiter helfen.
Befinde mich in einer ähnlichen Situation, die Größe der Verwaltung ist wohl auch ähnlich.
Der Unterschied ist, dass ich noch mit externen Dienstleistern zusammen arbeite - ich denke dies tust du auch, nur nicht bewusst ;)
Meine Stellenbeschreibung habe ich nach und nach anpassen lassen, die letzte Anpassung versuche ich nun seit ca. einem Jahr "durchzusetzen".
Bei der Ausarbeitung dieser hatte mir damals @WasDennNun als auch @Spid unter die Arme gegriffen, denn als IT´ler ist man eben kein Personaler und kennt die Möglichkeiten / Begriffe / Formulierungen für entsprechende Tätigkeiten.

Zum Thema "Ich mache alles selbst" kann ich dir sagen: das ist nicht gut für deine Verhandlungen ^^
So doof es klingt, aber wenn du externen Dienstleistern weisungsbefugt bist, ist das höher Bewertet, als wenn du alles alleine machst. Zumal das Arbeitspensum für einen ganz allein schon echt sehr umfangreich ist.

Die Eingruppierungen im Bereich IT gehen von E6 bis E13 - hier macht jeder AG im öD so ein wenig, was er / sie für richtig hält.

Ich persönlich bin mehr oder weniger in die Stelle hinein gewachsen, über die Jahre. Daher war ich auch immer bemüht, mehr zu bekommen, wenn es mehr an Arbeti / Verantwortung wurde.

Von E8, E9a über E10 (aktuell) kämpfe ich, wie gesagt, seit über einem Jahr um die E11.
Diese begründet sich durch die Weisungsbefugnis gegenüber den externen Dienstleistern, da dies einer Art Vorgesetztenstellung gleicht.

Aktuell wird die neue, von mir eingereichte, Stellenbeschreibung durch einen externen Dienstleister bewertet.

Eine entsprechende Formulierung für deinen Antrag / die Erstellung deiner Stellenbeschreibung kann ich dir gern schicken, wenn du Interesse hast > PN!
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: ITmitarbeiter am 10.01.2022 14:36
Anträge auf Höhergruppierung gibt es ja nicht, wäre dann ein Antrag auf eine neune Stellenbewertung richtig?
Antrag auf "Überprüfung des Eingruppierung". Nicht Antrag auf Höhergruppierung...  ;)
Ansonsten ist es bei den IT-Eingruppierungen völlig egal was du gelernt oder studiert hast.

Aber was soll ich sagen, ich habe als gelernter ITler mit EG4 angefangen, nach 5 Jahren dann EG5!
Nach einem gefühlt "ewigen" Kampf, wurde meine Stelle durch einen externen Dienstleister dann mit EG8 bewertet. Mein IT-Kollege hat dagegen nur die EG6 bekommen...

Diese IT-Bewertungen streuen schon sehr, aber ich bin erstmal mit der EG8 zufrieden. Irgendwann ist man nach den vielen Jahren auch innerlich ausgebrannt.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: citizen am 13.01.2022 09:58
Hallo,
ich hatte (als die neue Entgeltordnung für die IT in Kraft trat) das Vergnügen, mir selbst eine Stellenbeschreibung bauen zu dürfen, indem ich eine Zeit lang (ca. 3 Monate) alle Tätigkeiten niederschrieb und diese dann zusammengefasst, prozentual gewichtet, tabelliert habe. Ein externer Stellenbewerter stellte dann fest, dass mir fortan 4 EG's mehr zustanden. Hinweis: 2016/2017 wurden die IT-Stellen neu bewertet wegen der neuen Entgeltordnung, was (hoffentlich) für die meisten IT'ler zu einer Verbesserung der Bezahlung geführt haben dürfte.

Das Festhalten der täglichen Tätigkeiten würde ich auch dir empfehlen, da es am Ende vermutlich ohnehin darauf hinausläuft, wenn du ernsthaft mehr willst.
Natürlich ist es hilfreich, sich die Entgeltordnung und diverse Kommentierungen hierzu zu Gemüte zu führen, allein schon, um die richtigen Worte für die Prozessbeschreibungen zu haben.
Ich finde die "Definitionen und Kommentierungen für Beschäftigte in der Informationstechnik" vom Bundesverwaltungsamt hier ganz gut.

Ohne Studium bist du aber mit 9b ziemlich korrekt bezahlt, wenn du erst 2017 angefangen hast. Für eine höhere EG hättest du schon mindestens vor 2014 die gleichen Aufgaben erfüllen müssen, die die selben sind, die (eigentlich) ein Hochschulstudium voraussetzen. Das nennt man dann wohl Berufserfahrung...
Aber hey, wenn du unzufrieden bist, sollte sich bei der Arbeitsmarktlage ziemlich einfach was besser bezahltes finden lassen. Im ÖD ist man da doch ziemlich unbeweglich und abhängig vom Wohlwollen der Führung.
Also entweder Geduld oder Aktion.
Ich wünsche alles Gute!!!
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: lotuzeuz am 20.01.2022 12:20
Am besten verlässt du den öD...

ich habe wie du eine Ausbildung zum FiSi gemacht, dann mit EG7 gestartet, nach 1 Jahr EG8.. dnan nach Stellenbewertung E9a. Direkt nach der Ausbildung (18 Monate statt 3 Jahre) habe ich dann noch nebenbei Wirtschaftsinfo studiert (Bachelor), da bei uns eine neue Stelle geschaffen worden ist, die ein Studium "voraussetzt". Für die Zeit wurde mir dann (das war Anfang 18-letztes Jahr) die E9A mit Zulage E11 gezahlt. Die Stelle ist E12 bewertet, allerdings regt sich da bei uns nix....

Sobald ich mit dem Master fertig bin bin ich da weg.. die Grundvoraussetzungen sind da, aber mir ist das alles zu langwierig und nervig -> PS: Fast alle Mitstudis haben nach dem Studium mehr verdient.. bei oft auch super Bedingungen.!!

Edit: Hab auch erst 7 Semester Info an einer Tu studiert, aber nebenbei mich eher um andere Dinge gekümmert als ums studieren (hatte ein Unternehmen gegründet). Interessant, dass es doch nicht nr mir so ergangen ist.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Platten am 25.01.2022 10:57
Aber was soll ich sagen, ich habe als gelernter ITler mit EG4 angefangen, nach 5 Jahren dann EG5!
Nach einem gefühlt "ewigen" Kampf, wurde meine Stelle durch einen externen Dienstleister dann mit EG8 bewertet. Mein IT-Kollege hat dagegen nur die EG6 bekommen...

Diese IT-Bewertungen streuen schon sehr, aber ich bin erstmal mit der EG8 zufrieden. Irgendwann ist man nach den vielen Jahren auch innerlich ausgebrannt.

Landkreis Uckermark? In anderen Regionen Deutschlands wird das recht knapp mit dem zufrieden leben..
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: Steffen89 am 27.01.2022 11:39
Hallo,

ich würde mich einfach mal an das Thema anhängen.
Erstmal die Fakten:
-Ausbildung zum Elektroniker für Geräte und Systeme (Arbeit ging dann ständig mehr Richtung IT)
-zuletzt 3 Jahre als IT-Administrator in einer Firma angestellt
-Seit 09/2021 angestellt bei einem Landkreis in Ostdeutschland (ca. 130.000 Einwohner)
- TVöD VKA 9B Stufe 3 als Administrativer Fachanwendungsbetreuer

Jetzt sollen mir höherwertige Aufgaben übertragen werden. Mein Amtsleiter sagte mir aber, dass ich laut Entgeldordnung nicht nach der 10 bezahlt werden kann, da ich nicht studiert habe.

Wenn ich das hier aber richtig gelesen habe, ist mein Bildungsgrad in diesem Fall ja egal, solange meine Tätigkeitsbeschreibung dahin gehend geändert wird, dass die Stelle eine 10 rechtfertigt.

Auf welche Paragrafen kann ich ihn hinweisen, bzw wie wäre dann der richtige Weg, in eine höhere Entgeldgruppe zu gelangen?
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: XTinaG am 27.01.2022 11:42
§ 12 TVÖD
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: superbraz am 27.01.2022 13:09
bin der gleichen Auffassung - Stellenbeschreibung > EG, unabhängig deiner Ausbildung - gerade im IT Bereich, da hier meist auch Fähigkeiten autodidaktisch angeeignet werden.

"Gerade im IT-Bereich finden sind häufig Beschäftigte, die sich autodidaktisch Kenntnisse angeeignet haben und auch ohne eine abgeschlossene Hochschulbildung Tätigkeiten im IT-Bereich ausüben. Ab dem 1. Januar 2021 wird die Eingruppierung auch ohne Hochschulabschluss in die EG 10 und höher erleichtert."

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DG_09_Berlin_Brandenburg_-fuer-die-Beschaeftigten-im-IT-Bereich-ab-dem-1-Januar-2021?open&ccm=100
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: was_guckst_du am 27.01.2022 14:08
...wir sind hier allerdings im TVöD und nicht im TV-L...
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: XTinaG am 27.01.2022 14:16
Der TVÖD ist im kommunalen Bereich hinsichtlich der Eingruppierung in der IT regelungsgleich zum TV-L.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 27.01.2022 14:38

Auf welche Paragrafen kann ich ihn hinweisen, bzw wie wäre dann der richtige Weg, in eine höhere Entgeldgruppe zu gelangen?
Einfach auf die EGO Verweisen.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: superbraz am 28.01.2022 06:43
...wir sind hier allerdings im TVöD und nicht im TV-L...

Zitat der Seite:

In der Tarifrunde 2019 wurde eine von den Beschäftigten schon lang ersehnte Neuregelung der Eingruppierung der Beschäftigten in der Informations- und Kommunikationstechnik vereinbart. Diese tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft und entspricht den Eingruppierungsregelungen, die im Geltungsbereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anwendung finden.

deshalb hatte ich darauf verwiesen :)
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 28.01.2022 08:12
Mein Amtsleiter sagte mir aber, dass ich laut Entgeldordnung nicht nach der 10 bezahlt werden kann, da ich nicht studiert habe.
Auf welche Paragrafen kann ich ihn hinweisen, bzw wie wäre dann der richtige Weg, in eine höhere Entgeldgruppe zu gelangen?
Dein Amtsleiter ist ja halt einer von vor vorgestern und schlecht informiert.
Das einfachste ist: Aufgaben übertragen lassen, schriftlich natürlich. Abwarten, was sie dir dann auszahlen.
Korrektes Entgelt schriftlich einfordern.
Nachhilfe in Tarifrecht denen geben und dann halt eine Eingruppierungsfeststellungsklage vorbereiten.
Wobei idR es nicht notwendig ist, weil die naiven Kalkriesel Deppen es dann meistens doch kapieren.


In Ergänzung dazu: Entgeltgruppe 9b
Beschäftigte der Entgeltgruppe 9a, deren Tätigkeit umfassende Fachkenntnisse
erfordert.
(Umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in der Entgeltgruppe 9a
geforderten Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
Entgeltgruppe 10
1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in
der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige
Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen
entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b, deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Besondere Leistungen sind Tätigkeiten, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfahrung voraussetzt oder die
eine fachliche Weisungsbefugnis beinhalten.)
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: ITheini am 01.02.2022 11:43
Es sei darauf hingewiesen, dass seit 2017 wirklich "eine Menge geht", aber auch immer nur wenn die Personen auch "wollen".

Weiterhin:
- die Eingruppierungen streuen wirklich immens. Auch externe Dienstleister, die Eingruppierungen vornehmen unterscheiden sich da sehr.
- So sehr ich den Wunsch einer guten Bezahlung verstehe: normalerweise sieht man die eigene Eingruppierung naturgemäß immer kritischer als andere. Man denkt immer schnell, dass man "völlig unterbezahlt" oder "ungerecht eingruppiert ist".
- Als gerade Ausgelernter sollte man ggf. etwas "Demut" zeigen. Forderungen sollten auch realistisch sein. Gleich "die 11 zu fordern" mag reizen, aber meist spielt auch eine gewisse Praxiserfahrung eine große Rolle bei der Aufgabenbewältigung.
- Für Außenstehende mag es vielfach seltsam erscheinen, warum Stellen unterschiedlich bewertet sind. Es gibt aber nicht "den IT'ler" in Teams. Die übertragenen Aufgaben sind meist doch weitaus verschiedener und genau daraus resultieren die Entgeltgruppen. Wie hier angemerkt wurde: man muss die übertragenen Aufgaben ja am Ende gar nicht wahrnehmen. Problematisch wird es nur für diejenigen, die es tun und nicht entsprechend bezahlt werden...

Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: XTinaG am 01.02.2022 11:48
Weder der Arbeitgeber noch externe Dienstleister nehmen Eingruppierungen vor. Tarifbeschäftigte sind eingruppiert und werden nicht eingruppiert. Und zwar entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit. Dabei ist völlig egal, ob der entsprechende Beschäftigte das überhaupt kann. Auch der Umstand, etwas nicht zu dürfen, bspw. weil man als Apotheker beschäftigt ist, aber kein Apotheker ist, berührt die Eingruppierung nicht.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: superbraz am 01.02.2022 14:33
Fakt ist eben auch, dass die Entgeltordnung Spielraum lässt...von E11-E13 ist alles reine Interpretation.

...mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt...
... Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus...
...zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der...

wenn man also allein für die IT zuständig ist, müsste man ja alle Merkmale erfüllen.
Drüber ist keiner, der etwas entscheidet.

Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: XTinaG am 01.02.2022 14:42
Daran ist nichts Interpretation. Es handelt sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Diese bedürfen zwar der Auslegung, sie haben diese aber in der jahrzehntelangen Rechtsprechung des BAG hinreichend erfahren. Es bedarf also keiner Interpretation, sondern lediglich der Kenntnis und Anwendung der Auslegung des BAG. Dies führt stets zu einem eindeutigen Ergebnis.
Titel: Antw:Eingruppierung IT
Beitrag von: WasDennNun am 01.02.2022 15:17
Fakt ist eben auch, dass die Entgeltordnung Spielraum lässt...von E11-E13 ist alles reine Interpretation.

...mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt...
... Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus...
...zu einem Drittel durch das Maß der Verantwortung erheblich aus der...

wenn man also allein für die IT zuständig ist, müsste man ja alle Merkmale erfüllen.
Drüber ist keiner, der etwas entscheidet.
Natürlich ist alles eine Interpretation die zu einer Rechtsmeinung  bzgl. der Eingruppierung führt.
Faktisch kann nur ein Richter die korrekte Eingruppierung feststellen und bis dahin interpretieren halt unterschiedlich gut ausgebildete Menschen diese Begriffe.

Insbesondere in "Mangelberufen" wie IT kann einem aber eben dieses helfen ein Entgelt zu erhalten, welches man haben möchte, weil der AG halt seine Interpretation in die richtige Richtung interpretiert. 8)