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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: maide am 30.01.2022 13:12

Titel: Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 13:12
Hallo liebe Forenmitglieder!

Ich arbeite bei einer Behörde und habe mich auf eine andere Stelle beim gleichen Dienstherren beworben. Nach einem Vorstellungsgespräch habe ich die Zusage erhalten. Kurz darauf kam auch die Verfügung. Beginnen soll ich zum 01.03.22. Ich habe auch schon an dem ein oder anderen Termin teilnehmen dürfen und Einblicke in die Aufgaben erhalten. Leider entsprechen diese nicht wirklich der anfänglichen Beschreibung, sondern gehen in eine Richtung, in der ich mich künftig nicht sehe.

Meine Frage daher: kann ich meine Bewerbung jetzt noch zurückziehen? Oder ist das ganze schon zu spät?

Werde auf jeden Fall nächste Woche mit meinem jetzigen Vorgesetzten sprechen, wollte nur vorab ein paar Erfahrungen hören.

Ich hoffe, jemand kann mir Infos geben!

Danke schon mal vorab!
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2022 13:23
Du meinst gleicher Arbeitgeber und nicht Dienstherr, richtig? Oder bist du Beamtin?
Sofern es nicht mit einer Änderung der EG einhergeht, kannst du nichts rechtliches dagegen unternehmen, dass du jetzt eine neue Tätigkeit zugewiesen bekommen hast.
Das unterliegt ja alleinig dem Direktionsrecht des AGs
Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufriedn stellt.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 13:29
Ja, gleicher Arbeitgeber. Ich bin Tarifbeschäftigte.

Es würde aber meine EG betreffen. Habe mich auf eine Stelle mit höherwertigen Tätigkeiten beworben. Die Stelle war für interne und externe Personen ausgeschrieben.

Ich habe die Zusage ja nur erhalten, weil ich mich beworben habe und ich möchte meine Bewerbung jetzt wieder zurückziehen. Allerdings habe ich eben schon die Zusage und auch die Verfügung erhalten und weiß jetzt nicht, ob das noch möglich wäre.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2022 14:13
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geht nur einvernehmlich.
Also könntest du wahrscheinlich jetzt noch diese Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten widersprechen.

Ansonsten
Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufrieden stellt.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 14:24
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geht nur einvernehmlich.
Also könntest du wahrscheinlich jetzt noch diese Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten widersprechen.

Ansonsten
Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufrieden stellt.

Weißt du, wie ich das machen muss?
Ich würde bei der Personalabteilung meine Bewerbung zurückziehen und mitteilen, dass ich die Stelle nicht annehmen möchte. Und natürlich mit meinem Vorgesetzten sprechen, da er ja auch schon über den Wechsel informiert wurde.

Tut mir leid, ich kenne mich leider nicht wirklich aus. Ich war noch nie in so einer Situation und möchte nichts falsch machen.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: Melvin am 30.01.2022 15:55
Hier sollte in der Tat allsbald Kontakt mit der Personalabteilung aufgenommen werden.

Vielleicht schon deswegen um sich wirklich klar zu werden, ob die "neue Tätigkeit" tatsächlich nicht das ist, was man wollte bzw. sich darunter vorstellte. Tätigkeitswechsel sind ja mitunter mit einer etwas schwierigen "Eingewöhnungsphase" verbunden. Da sollte man ggf. nicht gleich "das Kind mit dem Bade ausschütten".

Aus rechtlicher Sicht sollte auch in Erwägung gezogen werden, dass in dem geschilderten Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden kann, dass ggf. - zumindest "konkludent", also durch das Verhalten beider Arbeitsvertragsparteien - bereits ein wirksamer Änderungsvertrag (Tätigkeitsbeginn zum 1.3.2022) geschlossen wurde. Zumindest könnte dies vom Arbeitgeber erst einmal so entgegnet werden.

Umso mehr wäre dann eine einvernehmliche Lösung beider Vertragsparteien anzustreben.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 16:14
Hier sollte in der Tat allsbald Kontakt mit der Personalabteilung aufgenommen werden.

Vielleicht schon deswegen um sich wirklich klar zu werden, ob die "neue Tätigkeit" tatsächlich nicht das ist, was man wollte bzw. sich darunter vorstellte. Tätigkeitswechsel sind ja mitunter mit einer etwas schwierigen "Eingewöhnungsphase" verbunden. Da sollte man ggf. nicht gleich "das Kind mit dem Bade ausschütten".

Aus rechtlicher Sicht sollte auch in Erwägung gezogen werden, dass in dem geschilderten Sachverhalt nicht ausgeschlossen werden kann, dass ggf. - zumindest "konkludent", also durch das Verhalten beider Arbeitsvertragsparteien - bereits ein wirksamer Änderungsvertrag (Tätigkeitsbeginn zum 1.3.2022) geschlossen wurde. Zumindest könnte dies vom Arbeitgeber erst einmal so entgegnet werden.

Umso mehr wäre dann eine einvernehmliche Lösung beider Vertragsparteien anzustreben.

Änderungsvertrag?

An meinem Arbeitsvertrag hat sich aber nichts geändert. Zumindest nicht, dass ich davon wüsste. Und falls eine Änderung vorgenommen werden muss bzw wurde, dann hätte das doch nur mit meiner Einwilligung geschehen dürfen.

Auch in der Verfügung steht, dass ich die Stelle aufgrund meiner erfolgreichen Bewerbung antreten darf. Wenn ich meine Bewerbung jetzt aber zurückziehe (ja, ich weiß, dass es recht kurzfristig ist), dann ist die Grundlage ja nicht mehr vorhanden.

Es sind ja auch nicht nur die Tätigkeiten allein. Zwischenzeitlich wurde eine neue Leitung in diesem Bereich eingesetzt. Ich kenne diese Leitung von früher und halte diese Person für völlig ungeeignet (cholerisches Verhalten etc.). Da ich das so aber nicht direkt sagen möchte, würde ich meine Bewerbung einfach zurückziehen ohne Nennung von Gründen. Ich weiß, dass das nicht unbedingt das beste Vorgehen ist, aber ich weiß auch aus Erfahrung, dass es niemandem, weder mir noch dem Bereich etwas bringt, wenn mir die Aufgaben keinen Spaß machen und ich zudem mit meinem Vorgesetzten nicht zurecht komme.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: XTinaG am 30.01.2022 16:20
Ein Änderungsvertrag muß nicht schriftlich erfolgen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist stets eine Vertragsänderung. Hier hat es möglicherweise eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und ein Angebot gegeben, das von der auffordernden Seite angenommen worden ist. Dann wäre der Vertrag bereits wirksam geändert.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: WasDennNun am 30.01.2022 16:21
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung geht nur einvernehmlich.
Also könntest du wahrscheinlich jetzt noch diese Änderung deiner auszuübenden Tätigkeiten widersprechen.

Ansonsten
Aber reden mit den Beteiligten kann sicher helfen eine Lösung zu finden, die alle zufrieden stellt.

Weißt du, wie ich das machen muss?
Ich würde bei der Personalabteilung meine Bewerbung zurückziehen und mitteilen, dass ich die Stelle nicht annehmen möchte. Und natürlich mit meinem Vorgesetzten sprechen, da er ja auch schon über den Wechsel informiert wurde.

Tut mir leid, ich kenne mich leider nicht wirklich aus. Ich war noch nie in so einer Situation und möchte nichts falsch machen.
Den neuen Chef darauf hinweisen, dass du dich getäuscht hast und die neuen Aufgaben dir nicht zusagen.
Den alten Chef darauf hinweisen, dass du gerne deine alte Tätigkeit behalten möchtest.
und die Personalabteilung darauf hinweisen, dass du der Tätigkeitsänderung nicht zustimmen wirst und bei deiner alten Verwendung bleiben möchtest.
Am besten so, dass alle diese Infos zuerst von dir erhalten und nicht über dritte.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 16:48
Ein Änderungsvertrag muß nicht schriftlich erfolgen. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist stets eine Vertragsänderung. Hier hat es möglicherweise eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und ein Angebot gegeben, das von der auffordernden Seite angenommen worden ist. Dann wäre der Vertrag bereits wirksam geändert.

Wäre das Angebot dann nicht die Verfügung?
Diese nehme ich dann eben nicht an. Oder kann ein Angebot auch noch etwas anderes sein?

Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: XTinaG am 30.01.2022 16:55
Nein. Im Wege der Auslegung der Erklärungen wäre zu ermitteln, ob die Stellenausschreibung eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots war, Deine Bewerbung das Angebot und die Verfügung dessen Annahme.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 17:27
Nein. Im Wege der Auslegung der Erklärungen wäre zu ermitteln, ob die Stellenausschreibung eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots war, Deine Bewerbung das Angebot und die Verfügung dessen Annahme.

Selbst wenn, dann wäre das Ganze aber doch trotzdem erst zum 01.03 2022 wirksam. Und bis dahin ziehe ich mein Angebot zurück.

Wenn das jetzt schon wirksam wäre, dann hätte ich ja grundsätzlich schon ab morgen ein Recht darauf, die neue Stelle anzutreten und dementsprechend auch neu eingruppiert zu werden, oder?
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: XTinaG am 30.01.2022 17:39
Was läßt Dich glauben, Du könntest einen rechtskräftigen Vertrag durch Rücknahme des Angebotes, durch das er zustande gekommen ist, auflösen oder in seiner Wirksamkeit beeinträchtigen? Verträge können auch für die Zukunft wirksam geschlossen werden. Das ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern kommt tagtäglich vor. Bei Lieferverträgen ist es sogar die Regel. So die wechselseitigen Erklärungen der Parteien so auszulegen sind, hat der Arbeitgeber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, Du hast ein Angebot abgegeben und er hat es angenommen. Damit wäre der Vertrag zur Änderung des Arbeitsverhältnisses geschlossen. Der Änderungsvertrag selbst kann nur gekündigt werden, wenn das vereinbart worden ist. Sehr wohl kann aber der geänderte Vertrag gekündigt und das Arbeitsverhältnis damit beendet werden.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 18:29
Was läßt Dich glauben, Du könntest einen rechtskräftigen Vertrag durch Rücknahme des Angebotes, durch das er zustande gekommen ist, auflösen oder in seiner Wirksamkeit beeinträchtigen? Verträge können auch für die Zukunft wirksam geschlossen werden. Das ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern kommt tagtäglich vor. Bei Lieferverträgen ist es sogar die Regel. So die wechselseitigen Erklärungen der Parteien so auszulegen sind, hat der Arbeitgeber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, Du hast ein Angebot abgegeben und er hat es angenommen. Damit wäre der Vertrag zur Änderung des Arbeitsverhältnisses geschlossen. Der Änderungsvertrag selbst kann nur gekündigt werden, wenn das vereinbart worden ist. Sehr wohl kann aber der geänderte Vertrag gekündigt und das Arbeitsverhältnis damit beendet werden.

Ich bin keine Juristin, aber ich habe eben kurz nachgelesen und bin der Meinung, dass es sich bei der Bewerbung nicht um ein Vertragsangebot nach § 145 BGB handelt. Dies hätte nämlich zur Folge, dass der Bewerber rechtlich an das Angebot gebunden wäre und sich nicht gleichzeitig auf mehrere Stellen bewerben könnte. Die Bewerbung ist als Aufforderung an den Arbeitgeber zu verstehen, dem Bewerber ein konkretes Vertragsangebot zu machen. Und diese Angebot muss dann durch den Bewerber angenommen oder abgelehnt werden.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: XTinaG am 30.01.2022 18:34
Bei der Anbahnung eines Schuldverhältnisses in Form eines Arbeitsverhältnisses ist das zutreffend. Das ist aber im Sachverhalt aber nicht der Fall.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 30.01.2022 18:45
Bei der Anbahnung eines Schuldverhältnisses in Form eines Arbeitsverhältnisses ist das zutreffend. Das ist aber im Sachverhalt aber nicht der Fall.

Aber ich kann mich grundsätzlich doch auch intern auf mehrere Stellen gleichzeitig bewerben. Das wäre ja aber gar nicht möglich, wenn jede Bewerbung ein unwiderrufliches Angebot des Bewerbers darstellen würde.

Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: XTinaG am 30.01.2022 19:06
Man kann doch demselben Kunden unterschiedliche Angebote unterbreiten, von denen er dann eines auswählt. Es handelt sich ja um denselben Arbeitgeber.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: MH am 31.01.2022 12:01
Ich würde mit meinen zukünftigen VG und meinen aktuellen VG sprechen. Du weißt ja garnicht, ob deine aktuelle Stelle nicht bereits anderweitig vergeben wurde? Vielleicht ist hier auch schon eine neue Person eingeplant.

Ich finde generell sollte man sich vor einer Bewerbung schon Gedanken darüber machen, ob diese Tätigkeit für einen etwas ist. Bei uns wird gerne vorab hospitiert, um einen Eindruck zu erhalten.
Ich hätte eher Angst davor, dass sich die Personalabteilung ein solches "Verhalten" merkt. Man weiß nie, wie ein Personaler darüber denkt.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 31.01.2022 16:43
Ich würde mit meinen zukünftigen VG und meinen aktuellen VG sprechen. Du weißt ja garnicht, ob deine aktuelle Stelle nicht bereits anderweitig vergeben wurde? Vielleicht ist hier auch schon eine neue Person eingeplant.

Ich finde generell sollte man sich vor einer Bewerbung schon Gedanken darüber machen, ob diese Tätigkeit für einen etwas ist. Bei uns wird gerne vorab hospitiert, um einen Eindruck zu erhalten.
Ich hätte eher Angst davor, dass sich die Personalabteilung ein solches "Verhalten" merkt. Man weiß nie, wie ein Personaler darüber denkt.

Ich habe mir vor meiner Bewerbung Gedanken gemacht und die Aufgaben in der Stellenausschreibung waren für mich auch ansprechend, sonst hätte ich mich ja gar nicht beworben. Ich durfte dann mit Zustimmung meines Vorgesetzten auch schon an Terminen im neuen Bereich teilnehmen und im die Aufgaben reinschnuppern. Dabei habe ich für mich festgestellt, dass die Aufgaben nicht so ganz der Beschreibung entsprechen und dann kam auch noch der Wechsel des Vorgesetzten hinzu.

Über die Personalabteilung mache ich mir die geringsten Sorgen, wir sind weit über 5.000 Mitarbeiter mit einer hohen Fluktuation in fast allen Bereichen. Und Bewerbungen werden quasi täglich zurückgezogen.
Titel: Antw:Bewerbung zurückziehen
Beitrag von: maide am 31.01.2022 16:47
Aber um das Ganze abzuschließen. Ich habe heute Morgen direkt mit meinem Vorgesetzten gesprochen und mitgeteilt, dass ich meine Bewerbung zurückziehen möchte. War im Grunde auch kein Problem. Habe dem Vorgesetzten, zu welchem ich wechseln sollte, ebenfalls Bescheid gegeben und anschließend noch bei der Personalabteilung meine Bewerbung offiziell zurückgezogen.

Es ist also noch kein bindender Vertrag zustande gekommen. Bis zum 01.03.22 könnte ich meine Bewerbung zurückziehen, ohne, dass mir hier etwas negatives droht. Es wird auch kein Bestandteil meiner Personalakte.