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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: xxxjanxxx am 31.01.2022 18:03
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Hallo zusammen,
Ich hoffe jemand kann mir helfen.
Ich sollte eigentlich von 9a auf 9b höhergruppiert werden. Ich bin seit 01.12. auf 9a höhergruppiert worden. Da meine Einarbeitungszeit seit 01.01. beendet ist, sollte ich 9b bekommen. Mir wurde aber von unserer Personalabteilung mitgeteilt, dass ich 3 Monate auf 9a sein müsste um 9b zu bekommen. Und nach den 3 Monaten würde ich auch nur Zulage auf 9b erhalten, weil ich noch keine Fachwirt hätte(Ich bin gerade dabei meinen Fachwirt zu machen und beende diesen im Mai 2023 - und habe nur eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkaufmann). Ich habe eine interne Stelle (Stabstelle) und keine Stelle am Markt - dies wäre die Begründung und dies soll so im Tarifrecht stehen.
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Vielen lieben Dank vorab!
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Welches Bundesland?
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Bayern
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Dann ist zumindest der Part Zulage statt Höhergruppierung jedenfalls korrekt. Ob die „Einarbeitung“ rechtlich sauber ist, kann nicht beurteilt werden.
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Unter welchem Paragraphen o.ä. kann ich dies nachvollziehen?
Vielen Dank vorab!
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Vorbemerkung Nr. 7 Entgeltordnung
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Ok,danke!
Gilt dies auch für Sparkassen oder nur für die kommunale Verwaltung?
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Abs. 7 der zuvor bezeichneten Vorbemerkung verweist doch explizit auf den Bereich der Sparkassen.