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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: 11Blume11 am 26.04.2022 22:19

Titel: Stufenmitnahme ins Beamtenverhältnis
Beitrag von: 11Blume11 am 26.04.2022 22:19
Hallo,

ich werde bald auf Probe verbeamtet. Momentan bin ich noch im Tarif beschäftigt und in Stufe 3 eingegliedert. Wird meine Erfahrungsstufe in das Beamtenverhältnis übernommen?
Titel: Antw:Stufenmitnahme ins Beamtenverhältnis
Beitrag von: Asperatus am 26.04.2022 22:23
Nein, es findet eine erste Stufenfestsetzung statt. Bestimmte Erfahrungszeiten müssen oder können berücksichtigt werden. Siehe dazu § 27 f. BBesG und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift (BBesGVwV). Dort ist alles sehr detailliert erklärt.
Titel: Antw:Stufenmitnahme ins Beamtenverhältnis
Beitrag von: cyrix42 am 26.04.2022 22:35
Die Stufen in einem Tarif-Vertrag und jene im Beamtentum haben nichts miteinander zu tun, außer, dass sie gängigerweise mit aufsteigenden natürlichen Zahlen bezeichnet werden. Weder messen sie das gleiche, noch bilden sie irgendetwas ähnliches ab...