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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Athene am 29.04.2022 22:51
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Ich war auf einer E9 Stelle im gD und bin dann in die Freistellung als Personalrat gegangen. Ein Jahr später wurde die E9 verändert. Meine ehemalige Stelle wurde als 9c ausgewiesen. Ich habe dann den Antrag gestellt auf 9c da ich aber knapp 5 Jahre Stufenaufstieg verloren hätte, habe ich den Antrag zurückgezogen. Da das ganze mit über einem Jahr Verzögerung lief (Überlastung Personalabteilung) hätte ich sonst viel Geld zurückzahlen müssen.
Mein Nachfolger hat natürlich die 9c bekommen in der höchsten Stufe :-(
Kann ich die 9c wirklich nur noch durch Stellenwechsel bekommen?
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Ich war auf einer E9 Stelle im gD [...]
Nein, warst Du nicht. "gD" ist die Bezeichnung für eine Laufbahn für Beamte.
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Nur bei veränderten Aufgaben. Es können auch die Aufgaben auf der aktuellen "Stelle" angepasst werden.
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Mit Verlaub, Ahtene, die Durchdringung der tariflichen Systematik entspricht der unseres Personalrates. Was macht ihr eigentlich den ganzen Tag?
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Mit Verlaub, Ahtene, die Durchdringung der tariflichen Systematik entspricht der unseres Personalrates. Was macht ihr eigentlich den ganzen Tag?
Freistellung. Sonst noch Fragen? 8)
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Wenn man als Personalratsmitglied diese einfache Antwort schon nicht weiß, was macht Ihr mit wirklich komplizierten Fragen der Kollegen?
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Wenn man als Personalratsmitglied diese einfache Antwort schon nicht weiß, was macht Ihr mit wirklich komplizierten Fragen der Kollegen?
Garnichts. Oder auf die Personalstelle verweisen. Man liest hier doch oft genug wie ungenügend die Personalräte in solchen Dingen sind.
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Nur bei veränderten Aufgaben. Es können auch die Aufgaben auf der aktuellen "Stelle" angepasst werden.
Korrekt.
Aber eine andere Überlegung:
Ich bin jetzt nicht ganz im Thema drin, aber die Kollegin ist ja lat SV Schilderung freigestellt. Z.B. nach §42 LPVG NRW darf die Freistellung keine Minderung der Besoldung oder des Arbeitsentgelts zur Folge und darf nicht zur "Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs" führen. Da muss dein ein Verfahren mit Vergleichsgruppen, fihtiver Fortzeichnung etc geführt werden. Das gilt jedenfalls für Beamte, vermutlich aber auch für TB. Vllt lohnt sich hier für TE ne Recherche
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Wenn man als Personalratsmitglied diese einfache Antwort schon nicht weiß, was macht Ihr mit wirklich komplizierten Fragen der Kollegen?
Garnichts. Oder auf die Personalstelle verweisen. Man liest hier doch oft genug wie ungenügend die Personalräte in solchen Dingen sind.
Sei doch nicht so... Ich gebe mir zumindest Mühe :)
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Vielen Dank erstmal für eure Antworten. Ich kümmere mich im Personalrat eher um die Gesundheitsthemen daher ist der TVÖD nicht mein Spezialthema und bisher habe ich auch von der Gewerkschaft keine erhellende Aussage bekommen. Nach dem Split der Gruppen wäre ja die Aufgabe nicht eine andere gworden. Selbst wenn ich nicht in die Frteistellung gegangen wäre hätte ich die gleiche Aufgabe für die 9b machen müssen obwohl die Stelle 9c wertig ist.
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Also eigentlich hast Du 9c (der Antrag wurde gestellt. Zurücknehmen geht eigentlich nicht). Durchklagen dürfte zum Erfolg führen.
Beachte aber bitte die minimalen Unterschiede in der Tabelle.
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Richtig, den Antrag nach § 29b konnte man nicht einfach zurücknehmen. Schönes Thema für ein Arbeitsgericht.
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Wenn man die Klage zu früh erhebt greift aber der Verlust der Stufenlaufzeit. Man müsste warten bis man nach der Höhergruppierung die E9c Stufe 6 erreicht hat plus ggf. 6 Monate tarifliche Ausschlussfrist.
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Danke für diese Hinweise :-* Dann werde ich das doch mal probieren.
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Also eigentlich hast Du 9c (der Antrag wurde gestellt. Zurücknehmen geht eigentlich nicht). Durchklagen dürfte zum Erfolg führen. (...)
Diese Aussage ist unvollständig bzw. es kommt auf weitere Angaben zum Sachverhalt an.
Ein gestellter Höhergruppierungsantrag kann als einseitige empfangsbedürftige
Willenserklärung nach Zugang beim Arbeitgeber nicht einseitig zurückgenommen
werden. Für eine Rücknahme bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers.
Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?
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Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?
Sollte er es nicht getan haben -auch konkludent - würde sich die ganze Frage doch nicht stellen. ;)
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Insofern wäre für mich die Frage, ob Athene's Arbeitgeber ihrer Antragsrücknahme zugestimmt hat?
Sollte er es nicht getan haben -auch konkludent - würde sich die ganze Frage doch nicht stellen. ;)
Wenn wir also annehmen ihr Arbeitgeber hat der Rücknahme zugestimmt, dann ließen sich aus dem Antrag keine Ansprüche mehr herleiten.
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Der Arbeitgeber hat zugestimmt. Das bedeutet dann, dass ein neuer Mitarbeiter die Stelle nach 9c macht (stufengleich) und ich nur nach 9b bezahlt werde weil ich wegen Verlusten bei der Stufenlaufzeit den Antrag nicht gestellt habe. Was für ein doofer Tarifvertrag!
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Wenn wir also annehmen ihr Arbeitgeber hat der Rücknahme zugestimmt, dann ließen sich aus dem Antrag keine Ansprüche mehr herleiten.
Da gibt es doch nichts anzunehmen. Nach der Schilderung ist sie in 9b, der AG hat also die Antragsrückname angenommen. Das ganze wohl rechtswidrig. daher der Verweis auf den Rechtsweg.
Ansonsten ist nicht die Regelung Mist, sondern die ganze 9c überflüssig. Demnächst haben wir 30 € Sprünge zwischen den Gruppen, wenn immer mehr eingeführt werden. ;)
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Nunja, das ist jetzt aber ein 200€ Sprung
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Nunja, das ist jetzt aber ein 200€ Sprung
Ja eben. Ab einem bestimmten Gehalt müssen aufgrund der Steuerprogression eher 400 bis 500 € Sprünge da sein. Ähnlich wie im Besoldungsbereich. Zumindest bis zur E10, ab dann dämpft die BBG bei den meisten wieder ab wieder ab.
Bei 200 € kann ich besser Verivox bemühen und habe mehr netto über. ;)
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Ja eben. Ab einem bestimmten Gehalt müssen aufgrund der Steuerprogression eher 400 bis 500 € Sprünge da sein. Ähnlich wie im Besoldungsbereich. Zumindest bis zur E10, ab dann dämpft die BBG bei den meisten wieder ab wieder ab.
Bei 200 € kann ich besser Verivox bemühen und habe mehr netto über. ;)
ich finds hinsichtlich der Tätigkeitsmerkmale logisch. Bislang wars egal, ob das Heraushebungsmerkmal besondere Verantwortung erfüllt ist, oder nicht, es blieb bei der 9b. Die Erfüllung eines zusätzlichen Merkmals mit mehr Entgelt zu versehen erscheint mir sinnvoll. Ob der Betrag dahinter toll ist, ist eine andere Frage.
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An meinen Merkmalen hat sich von der E9 in die E9b, in die E9c NULL geändert. ;)
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An meinen Merkmalen hat sich von der E9 in die E9b, in die E9c NULL geändert. ;)
Frühe Geburt ist nicht immer eine Gnade ;D
Oder Glück gehabt - je nach dem...