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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wynchester am 05.05.2022 10:25
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Moin,
Ein Kollege wollte seine wöchentliche Arbeitszeit von 39h auf 35h die Woche verringern, in einem gemeinsamen Gespräch mit der Leitung wurde dem zugestimmt, befristet für 6 Monate.
Der Kollege steht kurz vor der Rente und wollte diese Verringerung der Arbeitszeit um weitere 6 Monate verlängern, dies wurde bislang mündlich abgelehnt.
Inwieweit besteht ein Anspruch diese Verringerung der Arbeitszeit beizubehalten ?
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Auf welche Rechtsgrundlage stützt er sich?
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Bisher auf keine, es gilt eine Stütze zu finden.
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Teilzeit kann einfach einvernehmlich durch Vertragsänderung vereinbart werden. Man kann sich auf § 11 TVöD stützen. Dort gibt es gestufte Anspruchsgrundlagen.
Absatz 1 "soll" auf Antrag vereinbart werden (Kinder unter 18 Jahren, Pflegebedürftige Angehörige).
Absatz 2 aus anderen Gründen muss der Arbeitgeber den Wunsch des Beschäftigten erörtern.
Daneben bietet auch das TzBfG (§ 8 und §9a) eine rechtliche Basis. Dort sind auch die Voraussetzungen und verfahrensmäßigen Vorgaben (z.B. Antragsfrist) beschrieben.
Ggf. greifen bei der Ablehnung auch Beteiligungsrechte des PR.
Man muss sich immer vor Augen führen, dass aus Arbeitgebersicht ggf. mit diesen 4h nicht viel anzufangen ist. Wobei das alleine keine hinreichenden Gründe zur Ablehnung nach TzBfG sind.
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Durch die bereits stattgefundene TZ gibt es doch Erfahrungswerte, wie die fehlenden Stunden aufgefangen werden konnten. Damit lässt sich der Arbeitgeber vielleicht überzeugen. Falls langjährige Erfahrung auf dem betreffenden Arbeitsplatz vorhanden ist und in den nächsten 6 Monaten nicht gerade irgendwelche Sonderaufgaben anstehen, lässt sich die verringerte Stundenzahl vielleicht dadurch teilweise kompensieren.
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Wenn der AG nicht mitspielt, wird bei uns "kurz vor der Rente" mal schnell gekündigt. Habe bei uns auch schon zwei gemacht, weil sie Corona-Dienst machen sollten.
Würde ich hier auch empfehlen. Koch und Kellner werden zu oft verwechselt.
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Die Intention des AG ist es das der AN schnell kündigt, da sie ihn zur Rente bewegen wollen.
Der AN hat immer mal wieder ein Datum genannt, wo er sich vorstellen könnte in Rente zu gehen, dieses Datum hat sich aber bereits mehrfach verschoben, schriftlich festgehalten wurde dabei nichts.
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Der AN hat immer mal wieder ein Datum genannt, wo er sich vorstellen könnte in Rente zu gehen, dieses Datum hat sich aber bereits mehrfach verschoben,
Joa, das ist bei mir wöchentlich so. Kommt halt drauf an wie sich die Kapitalmärkte entwickeln...
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Ach so, der Arbeitnehmer hält sich für unentbehrlich, der Arbeitgeber will ihn dagegen loswerden. Dumm gelaufen.
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Da haben sich ja zwei gefunden.
Wird die Arbeitsleistung - egal mit welchen Wochenstunden - erbracht? Meines Wissens kann der AG auch den Rentenantrag für den AN zwangsweise stellen.
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Wenn ich mich recht entsinne, stand im TzBfG zum einen, dass eine befristete Teilzeit zwischen 1-5 Jahre sein muss (falls in TV nicht anders geregelt) und ein erneuter Antrag erst ein Jahr nach Ende der befristeten Teilzeit gestellt werden kann bzw. vom Arbeitgeber entsprechend bearbeitet werden muss.
Insofern hat der AN da wohl wenig Möglichkeiten, sofern jetzt im TVöD VKA nicht noch etwas zu steht.
Würde mich mal interessieren, wieso man sich auf lediglich 6 Monate Laufzeit geeinigt hat. Ging das vom AN oder vom AG aus?
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Beidseitiges Einvernehmen, wurde auf Wunsch des AN so gemacht.
Wie verhält sich das denn, die befristete Teilzeit war nun nicht zwischen 1-5 Jahre
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Ein Zeitrahmen gilt nach TVÖD nur für die erste Option der Teilzeit, nicht für die Fälle "aus anderen Gründen".