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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Unique am 10.05.2022 16:50
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Hallo,
ich beende meinen befristeten Vertrag vermutlich früher.
Nun ist meine Frage, wie da der Urlaubsanspruch ist.
Mein Vertrag ist bis zum 31.12.2022 befristet. Beginn war der 01.08.2021.
Nun beende ich das Arbeitsverhältnis vermutlich zum 01.07 oder spätestens 01.08.
Ich habe für das Kalenderjahr 2022 30 Tage Urlaub + 3 Tage Resturlaub aus 2021.
Normalerweise würde ich sagen, dass mir zum 01.07. dann 18 Tage Urlaub zustehen.
= 6 Monate voll gearbeitet (6 * 2,5) + 3 Tage Rest.
Ist das so korrekt?
VG Unique
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Bei Ende des Arbeitsverhältnisses am 30.6. Wären es 15 Tage für 2022. Bei Ende zum 31.7. 20 Tage.
Zusätzlich ggf. Resturlaub aus 2021.
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Bei Ende des Arbeitsverhältnisses am 30.6. Wären es 15 Tage für 2022. Bei Ende zum 31.7. 20 Tage.
Zusätzlich ggf. Resturlaub aus 2021.
Wieso sind es bei 1 Monat mehr Arbeit 5 Tage mehr Urlaub? Da steig ich nicht durch.
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Bei Ausscheiden im 2. Halbjahr greift hier der gesetzliche Urlaubsanspruch von 20 Tagen.