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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Prickel am 12.02.2023 14:26
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Moin,
laut TVL-West gibt es ja den Kündigungsschutz "nicht kündbar" wenn man über 15 Jahre beimm selben Arbeitgeber beschäftigt ist und älter als 40 ist.
Wie sieht das bei einem wechsel z.Bsp. zu einer Behörde in Schwerin aus?
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Wird der Arbeitgeber gewechselt, beginnt die maßgebliche Beschäftigungszeit von mehr als 15 Jahren von vorn, soweit sie beim neuen Arbeitgeber erworben werden kann. Eine ordentliche Unkündbarkeit bei einem anderen Arbeitgeber ist im neuen Arbeitsverhältnis irrelevant.
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Diesen Passus gibt es im Osten meines Wissens nicht, also kann man ihn auch nicht von West nach Ost "mitnehmen".