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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: GemeindeSeggl am 27.09.2021 10:57
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Stufenlaufzeitverkürzung:
Die Voraussetzugen des § 17 TVöD sind mir klar.
Meine Frage ist jedoch benötigt es gem. Art. 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO (Bayern) einen Beschluss des Gemeinderates oder ist die Umsetzung der Stufenlaufzeitverkürzung ein Geschäft der laufenden Verwaltung?
Vielen Dank bereits im Voraus.
Viele Grüße