Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Lorenz am 25.02.2019 07:01

Titel: Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: Lorenz am 25.02.2019 07:01
Hallo,

ich arbeite derzeit noch im öffentlichen Dienst, habe aber zum 31.03.2019 gekündigt. Nun frage ich mich, wenn die Tariferhöhung wieder rückwirkend ausbezahlt werden sollte, habe ich dann trotzdem ein Recht auf das Geld?

Gruß Lorenz
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: Spid am 25.02.2019 07:56
Das hängt davon ab, was die Tarifvertragsparteien dazu vereinbaren.
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: TV-Ler am 25.02.2019 08:58
In der Tarifrunde 2017 sah die Vereinbarung folgendermaßen aus:

Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 17. Februar 2017 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Vereinbarungen nur, wenn sie dies bis zum 31. August 2017 schriftlich beantragen.

Wobei der 17. Februar das Datum der damaligen Tarifeinigung ist.
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: Lorenz am 18.03.2019 09:30
So ich hole das Thema nochmal hoch :)

in der Tarifeinigung steht nun folgendes im Abschnitt VII.
Zitat
VII. Ausnahmen vom Geltungsberiech
Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des 2. März 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, gelten die vorstehenden Vereinbarungen nur, wenn sie dies bis zum 30. September 2019 schriftlich beantragen.

Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einfach nur warten, da ich zum 31.03.2019 gekündigt habe. Oder?  ;D

Gruß Lorenz
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: tomk am 18.03.2019 09:54
Wenn ich das richtig verstehe, muss ich einfach nur warten, da ich zum 31.03.2019 gekündigt habe. Oder?  ;D

Nein, du mußt auf dieses Ereignis warten:

Das hängt davon ab, was die Tarifvertragsparteien dazu vereinbaren.
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: lisa am 18.03.2019 18:29
Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste. Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: tomk am 19.03.2019 14:35
Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste.
Im Moment gibt es doch hierzu noch gar nichts zu verstehen da hierzu noch nichts verkündet worden ist?!

Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.
Kann man machen, aber auf welcher Grundlage?
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: TV-Ler am 19.03.2019 14:43
Ich verstehe das auch so, dass das Geld automatisch kommen müsste.
Im Moment gibt es doch hierzu noch gar nichts zu verstehen da hierzu noch nichts verkündet worden ist?!

Sicherheitshalber würde ich es aber trotzdem beantragen, wenn es nicht pünktlich kommt - kann jedenfalls nicht schaden.
Kann man machen, aber auf welcher Grundlage?
Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.
Das scheint dir entgangen zu sein.
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: tomk am 19.03.2019 21:26
Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.
Das scheint dir entgangen zu sein.
Auf das Einigungspapier kann ich mich aber nicht berufen, der TO sollte schon abwarten was denn wirklich im Änderungs-TV steht.
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: TV-Ler am 20.03.2019 07:02
Die Tarifparteien haben sich per Einigungspapier bereits festgelegt, was sie dazu vereinbaren wollen.
Das scheint dir entgangen zu sein.
Auf das Einigungspapier kann ich mich aber nicht berufen, der TO sollte schon abwarten was denn wirklich im Änderungs-TV steht.
Der TO muss sich auch auf nichts berufen, sondern - wie er selber richtig festgestellt hat - einfach nur warten.
Titel: Antw:Recht auf Tariferhöhung?
Beitrag von: Lorenz am 20.03.2019 08:14
Okay, dann werde ich mal warten  ;D

vielen Dank für die Antworten