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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: blondie am 27.07.2020 09:54
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Moin,
angenommen ein Kollege geht in Erholungsurlaub und verbringt diesen zu Hause. Ein anderes Familienmitglied kommt mit dem Flieger aus xy zurück, macht einen Coronatest am Flughafen und wird positiv getestet. Da beide in einem Haushalt leben, soll nun auch der Kollege in Quarantäne. Könnte er dann Anspruch darauf haben, einen Teil seiner Urlaubstage erstattet zu bekommen?
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Nein.
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Ich habe ein ähnliche Problematik hier, wenn es noch nicht zu spät ist und der AG mitspielt, den Urlaub nur bis zur Rückkehr des anderen Haushaltsmitgliedes beantragen. Wenn es doch keine Quarantäne gibt, den Rest des Urlaubs dann sofort schriftlich beantragen.