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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: smurf am 15.10.2021 22:25

Titel: Eingruppierung
Beitrag von: smurf am 15.10.2021 22:25
Hallo Forumsmitglieder,

ich benötige eure Hilfe und hoffe ihr könnt mir eine ungefähre Einschätzung zur Eingruppierung der folgenden Tätigkeiten geben.

Man untersteht zwar einem übergeordnetem Sachgebietsleiter, es sollen jedoch für die Angelegenheiten im Aufgabenbereich alle Entscheidung selbstständig getroffen werden.
Führungsaufgaben werden keine ausgeübt.

Die Tätigkeit umfasst grundsätzlich die Erledigung aller Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Personen- und Güterbeförderung.

Personenbeförderung

Aufsichtsbehörde (Zeitanteil: 40 %)

Aufsicht über alle Unternehmen des Gelegenheitsverkehrs sowie des Krankentransports mit Krankenkraftwagen:

Genehmigungsbehörde (Zeitanteil: 30 %)

Prüfen und Bearbeiten von Anträgen aller Art ( Erteilung, Verlängerung, Erweiterung, Änderung, Ausnahmen) des Gelegenheitsverkehrs nach § 46 PBefG, der Gemeinschaftslizenz nach VO (EG) 1073/2009 sowie des RDG im Bereich des Krankentransports mit Krankenkraftwagen:

Güterbeförderung

Genehmigungsbehörde (Zeitanteil: 15%)

Prüfen und Bearbeiten von Anträgen aller Art (Erteilung, Verlängerung, Erweiterung, Änderung, Ausnahmen, Fahrerbescheinigungen) für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 3 GüKG sowie VO (EG) 1072/2009:

Aufsichtsbehörde (Zeitanteil: 10 %)

Aufsicht über alle Unternehmen des Güterkraftverkehrs innerhalb des Landkreises

Widerspruchs- und Klageverfahren (Zeitanteil: 5 %)
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 15.10.2021 22:27
E9a
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: smurf am 15.10.2021 22:33
Das ging ja fix.
Wie kommen die E9a zustande?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 15.10.2021 22:37
Weil in 95% der AV gvFk+sL vorkommen und lediglich in einem AV im Umfang von 5% guFk+sL.
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: smurf am 15.10.2021 22:47
Würde bedeuten, wenn die Zeitanteile den einzelnen Unterpunkten zugeordnet werden könnte es anderst aussehen?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 15.10.2021 22:48
Wie meinen?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: smurf am 15.10.2021 23:18
In den aktuellen AV z.B. Personenbeförderung Aufsichtsbehörde mit 40 % stecken mehrere AV zusammengefasst.

Regelmäßige Prüfung der Berufszugangsvoraussetzungen im Sinne des PBefG und der PBZugV
hat am Ende ein anderes Ergebnis wie zum Beispiel
Kontrolle und Überwachung der anzeigepflichtigen Verkehre (z.B. Schülerverkehre usw.)

Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes ist ein komplett anderer Vorgang wie die Entscheidung über Änderungen der Beförderungsentgelte

Das sind alles Aufgaben der Aufsichtsbehörde aber in dem Fall mehrere AV.

Kommt man dann zu einem anderen Ergebnis wenn man für jeden der Punkte einen eigenen AV bilden würde und die entsprechenden Zeitanteile ermittelt?
Titel: Antw:Eingruppierung
Beitrag von: Spid am 15.10.2021 23:28
Die einzelnen Aufzählungen stellen jedenfalls keine AV dar. Die beiden Aufgaben, die als „Genehmigungsbehörde“ bezeichnet sind, stellen jedenfalls je einen AV dar - und machen schon mal 45% aus. Widerspruchs- und Klageverfahren auch. Somit ergibt sich jedenfalls E9a - egal welchen Zuschnitt weitere AV hätten.