Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Carmen am 14.07.2019 09:57

Titel: Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Carmen am 14.07.2019 09:57
Angenommen man wird von TV-L 5, Stufe 5 in TV-L 9 höhergruppiert und ist bei diesem Arbeitgeber jetzt 15 Jahre, ein Antrag auf Höhergruppierung wurde aber jetzt erst vorgenommen. Wieso wird man dann wieder der Erfahrungsstufe 2 zugeordnet ? Liegt es im Ermessen des Arbeitgebers dies festzulegen ? Die einschlägige Berufserfahrung ist ja vorhanden. Ein Aufgabengebiet ist neu hinzugekommen, aber grundlegend ändert sich kaum was an der Tätigkeit.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 14.07.2019 10:05
Es gibt im TV-L keinen Antrag auf Höhergruppierung. Ein solcher wäre in jedweder Hinsicht unbeachtlich und müßte vom AG nicht mal zur Kenntnis genommen, geschweige denn bearbeitet werden. Bei einer Höhergruppierung folgt die Stufenzuordnung §17 Abs. 4 TV-L. Berufserfahrung egal welcher Güte ist dafür völlig unbeachtlich.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Carmen am 14.07.2019 11:00
Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Dies ist doch der Fall. Wieso kommt man dann wieder in Stufe 2 ? Wenn der AG es wollte wäre sicher mindestens die Stufe 3 möglich.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 14.07.2019 11:37
Jedwede Berufserfahrung ist bei einer Höhergruppierung unbeachtlich. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung folgt §17 Abs. 4 TV-L. Lesen und verstehen, dann kommt auch nicht wieder blubb dabei raus.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Carmen am 14.07.2019 12:18
Sorry, aber ich bin ja gerade deswegen in diesem Forum, weil ich mich nicht so gut auskenne und  bin dankbar für einen Austausch.
Könnte § 40 TV-L hier noch in irgendeiner Form  greifen ? Es handelt sich um ein Beschäftigungsverhältnis an einer Hochschule.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 14.07.2019 12:34
Nein.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Corsi am 14.07.2019 14:08
Der Sprung von EG 5 auf 9 ist so groß... da verlierst Du deine Stufen und fängst wieder bei 2 an...
diese Tabelle hilft es Dir zu verstehen...
http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Ob das im Einzelfall gerecht ist... bleibt dahin gestellt. Das ist eben die Regel, leider.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Carmen am 14.07.2019 18:02
Danke, das war sehr hilfreich, wenn es auch in der Tat nicht gerecht ist seine Stufen zu verlieren. Beim TVÖD ist da anders oder ?
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Bastel am 14.07.2019 21:06
Ja
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Mask am 14.07.2019 22:03
Sowohl im TVöD (Bund und Kommune) als auch im TV-H wird stufengleich höhergruppiert.

Da im TV-L leider noch die betragsmäßige Höhergruppierung stattfindet, verlierst du leider wirklich deine Stufe
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Wastelandwarrior am 15.07.2019 08:49
Es ist nicht gerecht, wenn jemandem, der bisher ausschließlich Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 5 hat, diese so "angerechnet" würde, als ob er schon die gleiche Zeit Berufserfahrung in Tätigkeiten der Entgeltgruppe 9 gesammelt hätte (und zwar denjenigen gegenüber die die Berufsrfahrung dort gesammelt haben). Dann kann man gleich nach Alter bezahlen.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 15.07.2019 08:56
„Gerechtigkeit“ ist eben ein höchst subjektives Gefühlchen.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Bastel am 15.07.2019 09:30
Dann kann man gleich nach Alter bezahlen.

So wie es früher war. Und weil sich ein paar Jungspunde sich ungerecht behandelt gefühlt haben, wurde das System zum Leid aller umgestellt. Die Jungen haben nichts gewonnen, aber die "Älteren" verloren.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Corsi am 15.07.2019 09:39
Danke, das war sehr hilfreich, wenn es auch in der Tat nicht gerecht ist seine Stufen zu verlieren. Beim TVÖD ist da anders oder ?

nun... rein rechnerisch hättest Du laut Tabelle sogar in EG9/1 anfangen müssen, aber das bleibt einem wenigstens erspart, weil die Stufe 2 die geringste ist, auf die man zurückfallen kann.

Subjektiv betrachtet, klingt das aus deiner Sicht natürlich unfair... Du übernimmst eine neue Tätigkeit, die vier Eingruppierungsstufen über dem alten Job liegen und bekommst nur 200 Euro brutto mehr.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2019 10:24
nun... rein rechnerisch hättest Du laut Tabelle sogar in EG9/1 anfangen müssen,
Das stimmt doch so nicht. Es geht doch auch rein rechnerisch in die Stufe 2, oder habe ich da was falsch verstanden mit der HG? Selbst wenn man in der von der E5 S2 kommt, landet man rein rechnerisch in der S2 in den 9er EGs
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Corsi am 15.07.2019 14:01
hmm?

E5 / 5 -> E6 / 4 -> E7 / 3 -> E8 / 2 -> E9a/b / 1 ?
Rechnerisch... aber laut Regel ist es dann E9a/b / 2

Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt ;-)
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Lars73 am 15.07.2019 14:07
E8 Stufe 2 ist mehr als E9a Stufe 1. Auch ohne die Sonderregelung mit Stufe 2 wäre es Stufe 2.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Corsi am 15.07.2019 14:08
Auch mit Garantiebetrag? egal... die Diskussion ist eh müßig, es ist Stufe 2 so oder so ;-)
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 15.07.2019 14:10
Bereits von der E6/4 geht es in die E7/4. Der Garantiebetrag ist für die Stufenzuordnung völlig unbeachtlich. Er wird lediglich anstelle des Höhergruppierungsgewinns gezahlt, wenn dieser kleiner als der Garantiebetrag ist.
Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.07.2019 14:58
hmm?

E5 / 5 -> E6 / 4 -> E7 / 3 -> E8 / 2 -> E9a/b / 1 ?
Rechnerisch... aber laut Regel ist es dann E9a/b / 2

Ich hoffe, nun sind alle Klarheiten beseitigt ;-)
Ja, du wendest die Regelung falsch an.
Wie Spid schon sagte E6/4-> E7/4
Denn Entgelt E6/4 ist  grösser als Entgelt E7/4 ....
Auch mit Garantiebetrag? egal... die Diskussion ist eh müßig, es ist Stufe 2 so oder so ;-)
Ne ist sie nicht, denn wenn hier falsche Dinge verbreitet werden, dann sollte man doch versuchen das feherhafte Wissen zu korrigieren.

Es wird rein nach dem Entgelt geschaut (ob grösser oder kleiner), step für step pro EG, dann landet man in der Stufe seiner neuen EG und dann kommt der Garantiebetrag evtl. dazu.


Titel: Antw:Stufenzuordnung nach Höhergruppierung
Beitrag von: Carmen am 16.07.2019 19:17
Vielen Dank für die Beiträge. Ich denke, die Diskussion kann dann auch geschlossen werden, da es beim TV-L Stufe 2 ist und nur beim TVÖD stufengleich höhergruppiert wird.