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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Chris4434 am 22.06.2021 19:09

Titel: [Allg] Laufbahnbefähigung nur i. d. Bundesland gültig i. d. man die Ausbildung…
Beitrag von: Chris4434 am 22.06.2021 19:09
Hallo liebe Community,
ist eine erworbene Laufbahnbefähigung z.B. mittlerer Dienst (Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt) nur in dem Bundesland gültig in dem man die Ausbildung gemacht hat ?


Bsp. normale vfa ist ja bundesweit gültig.

Wäre die Befähigung zum mittleren Dienst, wenn man diese z.B. bei der Stadt Köln macht nur in NRW gültig oder zählt diese Befähigung zum mittleren Dienst auch auf stellen in einem anderen Bundelsnd z.B. Niedersachsen.

Vielen Dank im Voraus 😊
Titel: Antw:[Allg] Laufbahnbefähigung nur i. d. Bundesland gültig i. d. man die Ausbildung…
Beitrag von: Landsknecht am 23.06.2021 09:45
Mit der Ausbildung im mittleren Dienst ist man Verwaltungswirt und kein Verwaltungsfachwirt. Ansonsten siehe BRRG, falls Du im mittleren Dienst deine Ausbildung beendet hast, solltest du dir diese Fragen selbst beantworten können 8)
Titel: Antw:[Allg] Laufbahnbefähigung nur i. d. Bundesland gültig i. d. man die Ausbildung…
Beitrag von: Feidl am 24.06.2021 11:21
Kommt drauf an, wie unterschiedlich die Ausbildungsinhalte sind. Meist wird es wohl anerkannt werden, muss aber nicht. Eventuell kann dich der neue Diestherr verpflichten noch paar zusätzliche Ausbildungsstunden zu nehmen, damit deine Befähigung auch in dem anderen Land gilt.