Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: mrsmilka am 10.01.2023 13:10

Titel: VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: mrsmilka am 10.01.2023 13:10
Hallo,

mit der Dezemberabrechnung hat mich die Kunde erreicht, dass die TdL jetzt auch 15% Zuschlag auf den AN-Beitrag zahlt. Zunächst freut frau sich da ja. Bei genauerem Nachforschen bei der VBL stellt sich dann raus, der AG-Beitrag wird nur zu neuen Vertragsbedingungen angenommen, ein neuer Versicherungsschein sei unterwegs.
Der aktuelle Garantiezins liegt bei 0, ..Prozent.
Damit bin ich natürlich nicht einverstanden: beim alten Vertrag war der Garantiezins höher.
Rücksprache mit der VBL Servicenummer ergibt: der AG-Beitrag könne keinesfalls auf den alten Vertrag eingezahlt werden, auch nicht, wenn die Sparsumme dann unterm Strich gleich bleibt.

In den Formularen finde ich in der Ausfüllhilfe zur Beitragsanpassung 2023 folgenden Satz:

Für Verträge der VBLextra gilt:
Wird der monatliche Beitrag durch den Arbeitgeberzuschuss aufgestockt, erhöht sich der monatliche Beitrag. Der
Arbeitgeberzuschuss wird gesondert zu den aktuell geltenden AVBextra 04 angenommen. Wird der Arbeitgeberzuschuss auf den monatlichen Beitrag angerechnet, reduziert sich der Sparanteil entsprechend. In diesem Fall wird
der Arbeitgeberzuschuss zusammen mit dem monatlichen Beitrag in den bestehenden Vertrag zu den dafür geltenden AVBextra überwiesen.

Da die TdL bisher keine Zuschüsse bezahlt hat, hatte ich bisher nie eine Wahl zu entscheiden, ob ein Zuschuss auf meine Sparrate angerechnet werden soll.
Darf die VBL wirklich bestimmen, dass der AG Anteil in einen neuen Vertrag laufen muss?
Für 0,...Prozent Garantiezins, (plus einer fakultativen Gewinnbeteiligung, aber für die nächsten hoffentlich-noch-sehr langen-Jahre) würde ich lieber gern meine Sparrate reduzieren, das toppe ich aktuell sogar mit Festgeld...
Und noch hab ich den neuen Vertrag nicht, aber dann gilt ja bestimmt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen...
Wie geht Ihr damit um?
Ich freu mich auf Meinungen und Rückmeldungen!
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Isie am 10.01.2023 15:33
Die eine Variante ist eine Vertragsänderung mit erhöhtem Beitrag, die nur zu den aktuell, d. h. im Zeitpunkt der Änderung geltenden Bedingungen von der VBL angenommen wird. Das ist normal.

Die andere Variante beinhaltet keine Vertragsänderung, da der Beitrag unverändert ist und lediglich im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beitragsaufteilung stattfindet.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Isie am 10.01.2023 17:23
Ergänzung: Bei beiden Varianten bleibt der BAV-Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Bei Variante 1 wird zusätzlich ein neuer Vertrag mit neuen Vertragsbedingungen abgeschlossen, in den nur der Zuschuss des Arbeitgebers eingezahlt wird.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: mrsmilka am 10.01.2023 20:17
Hallo Isie,
Danke, so hatte ich mir das auch vorgestellt! Variante zwei wäre mir eindeutig lieber.
Am Telefon kommunizierte der Servicemitarbeiter allerdings hartnäckig, dass Arbeitgeberbeiträge keinesfalls in meinen Vertrag flössen, da dieser ja bereits geschlossen sei. Ich könne natürlich meine Sparrate reduzieren, der AGZuschlag würde trotzdem in einen neuen Vertrag fließen.
Du schreibst,  es ändere sich ja nur im Innenverhältnis AN-AG etwas. Klingt für meine Begriffe logisch, gilt das auch, wenn die Abrechnung über das Landesamt für Finanzen läuft?
Ich kann eine Änderung der Sparrate ja erst ab heute für die Zukunft in die Wege leiten, der Zuschlag wird aber auch für 2022 bezahlt. Hab ich Chancen, da rückwirkend was dran zu ändern, weil ich ja erst mit der Dezember Lohnabrechnung davon erfahren habe? Konkret heißt das doch, ich muss auch meiner letzten Lohnabrechnung widersprechen, oder? Weil ich wegen des AG Zuschusses die Freigrenzen der Sozialversicherung überschritten habe, würde mir jetzt das auch noch abgezogen, das kanns ja nicht sein...
Also ganz praktisch: der Lohnabrechnung widersprechen, dem neuen Vertrag der VBL widersprechen, und stattdessen meine Sparrate so anpassen, dass ich inkl AG Zuschuss auf meine gewohnte Höhe komme.  Hast Du Ideen, bei wem ich mir da eine rechtliche Unterstützung holen kann?
Danke !
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Isie am 10.01.2023 20:59
Schau mal hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltumwandlung-in-der-bav/arbeitgeberzuschuss-zur-entgeltumwandlung-in-der-bav_78_557168.html

Erkundige dich am besten bei der VBL, ob und ggf. warum  der bisherige Vertrag geschlossen wurde.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: jorgk37 am 13.01.2023 13:30
Ich könne natürlich meine Sparrate reduzieren, der AGZuschlag würde trotzdem in einen neuen Vertrag fließen.

Das halte ich für Unsinn. Selbst die Info's der VBL sehen es anders vor:
https://www.vbl.de/documents/20142/5de8480c-1b96-ac5c-da7c-d20d00aa251a (https://www.vbl.de/documents/20142/5de8480c-1b96-ac5c-da7c-d20d00aa251a)
(Hoffe der Link geht; Es ist die Arbeitgeberinfo der VBL, "VBLinfo Oktober 2021". Siehe dort die Info zur Verwendung des Arbeitgeberzuschusses als "Anrechnung").

Hier noch der Link auf das BMI Rundschreiben zum Arbeitgeberzuschuss an sich (für die TVöD Bund Beschäftigten):
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20220330.pdf?__blob=publicationFile&v=8 (https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20220330.pdf?__blob=publicationFile&v=8)

Und ein Verweis nach Haufe:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltumwandlung-in-der-bav/arbeitgeberzuschuss-zur-entgeltumwandlung-in-der-bav_78_557168.html (https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltumwandlung-in-der-bav/arbeitgeberzuschuss-zur-entgeltumwandlung-in-der-bav_78_557168.html)
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: jorgk37 am 13.01.2023 14:25
Unter TVöD Kommunen gab es auch schon eine (kurze) Diskussion zu dem Arbeitgeberzuschuss. Wie jetzt anders darauf zu verweisen, als mit meinem dortigen Beitrag, weiss ich leider nicht.

.. dann erfindet letzterer Verein die VBLextra AVB 04 für jede Mehrzahlung.
So kommt die (mMn Arbeitgeberseitig-organisierte) VBL zu einem faktisch zinslosen Darlehen in Form der 15% Zulage.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: jorgk37 am 13.01.2023 14:53
Sorry, Isie hatte den Verweis auf Haufe schon gegeben.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Faunus am 13.01.2023 19:52
Ich habe letzte Woche den Versicherungsschein der durch den Arbeitgeber neu abgeschlossenen VBLextra04 erhalten.
Nach dem Betrierbsrentenstärkungsblabla wird aus dem Betrag, den ich für meine Entgeltumwandlung (Verträge aus 2006) zahle nun ein Zuschuss berechnet, den der AG dann in diesen Extravertrag für mich einzahlt.

Anfänglich war ich etwas irritiert, dass nicht die Altkonditionen verwendet wurden, habe nachgelesen und sehr großzügig (zu Lasten der Altkonditionen) den Unterschied zur Rentenauszahlung überschlagen. Für die Differenz kann ich mir nicht Mal mehr eine kleinen Kaffeee-to-go am Bahnhof aktuell im Monat leisten. 
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: mrsmilka am 14.01.2023 15:56
Hallo,
Zunächst mal danke an Isie und jorgk37!
Vielleicht dachte der Sachbearbeiter ja, er probierts einfach mal mit dieser steilen Behauptung.
Ich hab inzwischen mein Änderungsformular an die Abrechnungsstelle gegeben, damit dort der AGZuschuss berechnet wird und ich meine Sparrate absenken kann.
Danke Dir jorgk37 für den Link, den werde ich der Sachbearbeitung mal zur Verfügung stellen, evtl geht's dann schneller. Auf spontan geballte Kompetenz zu dem Thema bin ich bisher leider noch nicht gestoßen , jeder sagt nur: les ich nach, das haben wir nicht oft...na gut. Mal sehen, wie das weitergeht. Von der VBL hab ich bisher noch keine Antwort und keinen neuen Versicherungsschein.
Frage an Faunus: ich hab den letzten Absatz vermutlich nicht ganz verstanden. Wenn der Zuschuss in den alten Vertrag flösse und Du das freigewordene Geld die nächsten x Jahre zB in einen ETF Sparplan investierst, glaubst Du nicht, dass es dann für etwas mehr als nen Kaffee reicht? ( Prämisse x>10?). Und steht auf dem Versicherungsschein eine Widerrufsfrist? Ich hätte das Geld für 2022 auch lieber gern im bestehenden Vertrag..
Ich freu mich weiter über Rückmeldungen. Gern auch von Menschen, die widersprochen haben, oder ihre Rate abgesenkt,gern auch aus dem TVÖD- Bereich, denn ich glaube, da machts ausnahmsweise mal keinen Unterschied.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Faunus am 15.01.2023 18:48
Deine Idee könnte bei rentenfernen Jahrgängen zum Vermögensaufbau sogar recht sinnvoll sein. Ich bin aber nicht mehr rentenfern und wäre für Vermögensaufbau etwas spät dran.
Es war und ist aber zwingend notwendig sich relativ früh im Arbeitsleben mit der Altersfinanzierung auseinanderzusetzten. Was der beste Weg ist, wird sich im Normalfall erst rausstellen, wenn die Überlegung zum Renteneintritt anstehen, aber eindeutig der falsche Weg ist, nichts zu tun.


Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: pallas am 17.01.2023 14:42
Mich hats gerade auch überrascht: ich habe die Abrechnung von Dezember 2022 heute (!) erhalten. Darin steht, dass für alle zwölf Monate des vergangen Jahres 2022 jeweils nachträglich 15 EUR an die VBL gezahlt wurden (bei 100 EUR Entgeltumwandlung). Von der VBL habe ich bisher nichts gehört, vom AG dahingehend ebenfalls nichts.

Solche Veränderungen fallen mir in der Regel nicht auf, da sich mein Gehaltsnetto durch so etwas nur wenig ändert.

Mein Problem: es kann sein, dass ich damit (mir leider unverständliche) Grenzen bei der Besteuerung überschreite (Abrechnungsgebiet West).

Wen frage ich denn da jetzt am besten? Die VBL selbst? Die können ja oft rückwirkend für ein vergangenes Jahr nichts mehr ändern. Danke für Anregungen und Tips  :)
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Isie am 17.01.2023 18:32
Wenn du den Steuerfreibetrag sowie die Pauachalsteuergrenze überschritten hast, hat dein Arbeitgeber den übersteigenden Betrag individuell versteuert. Das siehst du in der Gehaltsmitteilung.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: pallas am 17.01.2023 18:50
Danke für den Hinweis, Isie!

Tatsächlich gingen auf alle 15 EUR-Zahlungen laut Nachberechnung jeweils ~5 EUR Steuern ab. Vermutlich ist das ein Zeichen dafür, dass ich besser 15 EUR von mir durch die 15 EUR vom Arbeitgeber ersetzen sollte (?) Das kann ich ja konkret bei der VBL erfragen.

Wenn ich dazu was rauskriege, schreibe ich es hier.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Isie am 17.01.2023 19:04
Das spricht dafür, dass du den Freibetrag vorher schon für die Entgeltumwandlung ausgeschöpft hattest und die Pauschalsteuer auf die VBL-Klassik-AG-Beiträge auch bereits in voller Höhe entrichtet wurde.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: pallas am 20.01.2023 12:01
Also, ich habe mit der VBL telefoniert, die Kolleginnen dort mussten auch erst Rücksprache halten.

In meinem Fall liegt, Stand 20. Januar, der VBL überhaupt noch nichts von meiner Bezügestelle, der LBV NRW, vor (!).

Wenn die Meldung dort eingegangen ist, erhalte ich die Unterlagen für einen zusätzlichen, neuen Vertrag nach den aktuell gültigen Bedingungen, der dann mit dem Arbeitgeber-Zuschuss (bei mir 15 EUR pro Monat) bespart werden wird (wie schon weiter oben beschrieben).

Es ist NICHT möglich, eigene Einzahlungen in den Altvertrag durch den AG Zuschuss zu ersetzen. Auch muss hingenommen werden, dass der AG Zuschuss besteuert wird und dadurch das Netto-Gehalt ggfs. gemindert wird (bei mir monatlich 5 EUR).


PS Und ja, ich bin am maximalen Rand der Steuer-Freibeträge, auch mit VBL-Riester, da mir diese Art der Altersvorsorge aufgrund jahrzehntelanger prekärer Beschäftigung das einzig Vernünftige schien ... jetzt bin ich wirklich froh, dass ich die Altverträge noch habe.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: Isie am 20.01.2023 14:39
...
Es ist NICHT möglich, eigene Einzahlungen in den Altvertrag durch den AG Zuschuss zu ersetzen. Auch muss hingenommen werden, dass der AG Zuschuss besteuert wird und dadurch das Netto-Gehalt ggfs. gemindert wird (bei mir monatlich 5 EUR).
...

Diese Aussage der VBL widerspricht den Angaben in der VBL info 10/2021 (https://www.vbl.de/documents/20142/5de8480c-1b96-ac5c-da7c-d20d00aa251a).

Dort heißt es unter Punkt 2b):

"Verwendung zur Anrechnung.
Denkbar ist auch, dass der Arbeitgeberzuschuss auf den Sparbeitrag angerechnet wird. Dies führt zu einer Absenkung des Versichertenbeitrags.
In diesem Fall kann der Arbeitgeberzuschuss ausnahmsweise zusammen mit dem Versichertenbeitrag in einer
gemeinsamen Überweisung an die VBL entrichtet werden.
Dies gilt auch, wenn für die Entgeltumwandlung einer der Alttarife AVBextra 01 bis 03 zur Anwendung kommt."
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: pallas am 20.01.2023 16:20
Oh ja, tatsächlich, danke (ich habs erst jetzt richtig verstanden, der wichtige Hinweis kam ja schon früher hier im Thread ::) )

Nun habe ich die LBV angeschrieben, aber ich verstehe die  VBL info 10/2021 so, dass der Arbeitgeber sich anscheinend aussuchen kann, welches Verfahren (2a oder 2b) er anwendet. Mal sehen, wie die Antwort ausfällt.
Titel: Antw:VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
Beitrag von: pallas am 03.02.2023 18:10
Um das hier zum Abschluss zu bringen:

die LBV hat mir nach 10 Tagen (Nachhaken war erforderlich) per Email mitgeteilt, warum und wieso die Nachberechnungen gemacht wurden, und warum die Besteuerung rechtens sei, was ich gar nicht angezweifelt hatte (#).

Am Ende hiess es:
Zitat
Die Arbeitgeberzuschüsse wurden bereits an die VBL entrichtet. Die Verbuchung dieser Beiträge erfolgt im Februar 2023. Die Rückrechnung entnehmen Sie den Bezügemitteilungen für 12/2022 + 01/2023.
 
Für Vertragsanpassungen bzw. Beitragsanpassungen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber und die VBL.

Ich geb' auf und zahle halt die 5 Euro Steuern extra ... eine Bezügemitteilung für Januar habe ich noch nicht.

Stand heute (3.2.2023) hat mir die VBL bisher auch noch nicht mitgeteilt, was sie mit den zusätzlichen 15 EUR monatlich anfangen wird.



(#) Falls das jemanden interessiert
Zitat
Zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen verbessert. Unter anderem sind hierzu die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anreize zur Vereinbarung der Entgeltumwandlung ausgebaut worden. Bei Verträgen zur Entgeltumwandlung mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2019 haben die Arbeitgeber ihre eingesparten Sozialversicherungsbeiträge über einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent in die jeweiligen Verträge weiterzugeben. Bei einem monatlichen sozialversicherungspflichtigen Entgelt zwischen der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2022 also zwischen 4.837,50 Euro und 7.050 Euro) beträgt der Arbeitgeberzuschuss 10,5 % des Umwandlungsbetrags.

Soweit der steuerrechtliche Grenzbetrag nach § 3 Nr. 63 EStG bzw. der sozialversicherungsrechtliche Freibetrag gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 SvEv überschritten ist, ist der Arbeitgeberzuschuss als Arbeitgeberzahlung für eine kapitalgedeckte betriebliche Altersversorgung steuerpflichtig bzw. in der Sozialversicherung beitragspflichtig.