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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: dirk2017 am 23.07.2020 06:50
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Hallo,
ich hatte die ganze Zeit eine Entgeldgruppe von E9/2 Stufe 4Z. Dies wurde jetzt geändert auf E9a Stufe 6.
Ich habe zwar ein wenig mehr auf meinen Konto, aber ich habe ich micht durch die Eingruppierung verschlechtert?
War nicht früher die E9/2 gleich die E9b?
Danke
VG
Dirk
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Es gab die sogenannte "kleine" EG 9, bei der die Stufe 4 die Endstufe war. Diese wurde nach EG 9a übergeleitet. Die Stufenzuordnung zum 01.01.2019 richtet sich nach der Überleitungstabelle im TVÜ-L.
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Hallo,
soll ich da jetzt was dagegen machen? Wir hatten erst eine neue Arbeitsplatzbeschreibung (ist noch nicht durch) bekommen und da geht es bei mir um die Fallgruppe 2 (besonders schwierige Aufgaben). Die Beschreibung wurde von der dbb akademie durchgeführt und auch empfohlen.
Jetzt bin ich ratlos wie und was ich machen soll.
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Du wurdest doch offenkundig korrekt übergeleitet.
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Wenn du vor dem 01.01.2019 auszuübende Tätigkeiten nach EG 9 ohne besondere Stufenlaufzeiten und die abweichende Endstufe 4 hattest, aber Entgelt nach EG 9 Stufe 4 plus Erhöhungsbetrag erhalten hast, war das ja schon damals falsch. Aber die Erfolgsaussichten, das noch zu ändern, halte ich für gering. Also war die Überleitung korrekt.
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@dirk2017: welcher Abschnitt der Entegltordnung ? Eichtechnischer Dienst ?
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Hallo Leute,
vielen Dank für die Antworten und ich werde es jetzt so lassen wie es ist. Vielleicht kann ich noch aufsteigen ;)
Danke
VG