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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: MimiohneKrimi am 13.08.2019 10:21

Titel: [NW] Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 in 2016?
Beitrag von: MimiohneKrimi am 13.08.2019 10:21
Guten Tag allerseits,

weiß jemand, wo ich die Durchführungsverordnung/Richtlinie o. ä. zur Anpassung der Landesbesoldung A2 auf A5 für NRW finde?
Ich weiß nur, DASS sie von Juli 2016 zu August 2016 angepasst wurde, habe aber bisher keine gesetzliche Grundlage für die Anpassung gefunden. WER KANN HELFEN?

Vielen Dank für Unterstützung!
Titel: Antw:Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 für NRW in 2016?
Beitrag von: Pepper2012 am 13.08.2019 10:45
Hi, Dienstrechtsmodernisierungsgesetz:

"Das Problem der Unteralimentation in den unteren Besoldungsgruppen wurde nun auch vom Gesetzgeber erkannt. Als Reaktion darauf werden die Besoldungsgruppen A2, A3 und A4 abgeschafft und die Besoldungsgruppen A5 und A6 erhalten weitere Erfahrungsstufen. Beamtinnen und Beamten dieser Gruppen können dann je zehn Erfahrungsstufen durchlaufen können." Quelle: DBB NRW
Titel: Antw:Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 für NRW in 2016?
Beitrag von: Bunny am 13.08.2019 10:45
§ 86 LBesG NRW
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=34824&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=433864
Titel: Antw:Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 für NRW in 2016?
Beitrag von: MimiohneKrimi am 13.08.2019 17:43
@ Bunny + Pepper2012: Danke für die Unterstützung, das ist schon mal hilfreich!

Gibt es dazu eine Tabelle/Matrix, aus der hervorgeht, wie sich die abgeschafften Besoldungsgruppen  A2, A3 und A4 in die erweiterten Erfahrungsstufen der Besoldungsgruppen A5 bzw. A6 aufteilen?

Beste Grüße

Titel: Antw:Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 für NRW in 2016?
Beitrag von: Pepper2012 am 14.08.2019 08:52
Hi, ich habe nichts Spezielles dazu gefunden, also vermute ich erfahrungsstufengleiche Überleitung. Betrachte es einfach wie eine Beförderung (oder mehrere  ;)), da läuft ja auch die Zeit bis zur nächsten Erfahrungsstufe einfach weiter.

Ist es bei Dir denn abweichend davon behandelt worden?

Ich vermute - ohne es nachgesehen zu haben - dass die zusätzlichen Erfahrungsstufen in A5 & A6 "hintendrangehangen" worden sind, somit besteht keine Notwendigkeit für eine spezielle Überleitungsmatrix.

Die Erfahrungsstufen berechnen sich grds. ausgehend vom Deinem ADA, das zu Beginn der Verbeamtung mal festgelegt wird und sich danach auch eigentlich nicht mehr ändert.

A5 & A6 gehen neu von Stufe 1 bis 10, früher von Stufe 1 bis 8 (A5) bzw. 9 (A6). Du kriegst halt später im Alter (!) einfach noch eine bzw. zwei Erfahrungsstufen mehr als es früher der Fall gewesen wäre.
Titel: Antw:[NW] Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 in 2016?
Beitrag von: MimiohneKrimi am 19.08.2019 21:02
@Pepper2012:
Ich benötige diese Auskunft zur Anpassung eines jährlichen Erbbauzinses, der sich lt. Pachtvertrag pikanterweise an der Besoldungsgruppe A2 orientiert. Und dafür benötige ich dezidierte Auskunft, in welche Besoldungsgruppe die Gruppe A2, Stufe 1, ab dem 01.08.16 (Landesbesoldung für NRW) eingeflossen ist.

Viele Grüße


Titel: Antw:[NW] Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 in 2016?
Beitrag von: Pepper2012 am 20.08.2019 08:47
Dann lautet die Antwort: A5 Stufe 1

Ich kenne allerdings die Wertsicherungsklausel im Wortlaut nicht. Bei Wegfall der Bezugsgröße könnte auch vereinbart sein, dass eine andere geeignete Bezugsgröße ausgewählt werden muss.
Z. B. könnte es juristisch geboten sein, den Erhöhungsfaktor (in %) nunmehr nur nach der Steigerung zu bemessen, die die A5 Stufe 1 als solche im maßgeblichen Betrachtungszeitraum erfahren hat.

Falls nichts vereinbart ist, könnte Folgendes gelten:
"Wegfall des vereinbarten Index
Wird der im  Mietvertrag vereinbarte Index als Bezugsgröße nicht mehr erhoben (beispielsweise 4-Personen-Arbeitnehmer-Haushaltsindex), so ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung der nunmehr geltende Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) zu verwenden, sofern nichts Abweichendes vertraglich vereinbart wurde."
Titel: Antw:[NW] Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 in 2016?
Beitrag von: MimiohneKrimi am 20.08.2019 13:30
Wertsicherungsklausel klingt nach dem gesuchten Zauberwort.
Wo ist die hinterlegt bzw. wem liegt diese vor?
Titel: Antw:[NW] Grundlage für Anpassung der Besoldungsgruppe A2 an A5 in 2016?
Beitrag von: Aüg am 20.08.2019 13:35
Wertsicherungsklausel klingt nach dem gesuchten Zauberwort.
Wo ist die hinterlegt bzw. wem liegt diese vor?

Im Erbbaurechtvertrag. Oder die dingliche Eintragung steht auch im Erbbaugrundbuch.Der Erbbauvertrag liegt dem Eigentümer, dem Erbbaunehmer und meist dem Grundbuchamt vor.