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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: RalfMantel am 25.08.2019 14:28

Titel: [BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: RalfMantel am 25.08.2019 14:28
Guten Tag,

ich soll zum 01.10.2019 von der Besoldungsgruppe 7 in die A8 höhergruppiert werden.
Zusätzlich würde an selbigem Datum auch die Erfahrungsstufe steigen (von 3 nach 4).

Ist dies beides zum gleichen Datum möglich?
Einige Kollegen meinen dass beides in einem Jahr nicht geht, bzw. der Arbeitgeber den Aufstieg in der Erfahrungsstufe um ein Jahr hinauszögern darf.

Leider habe ich hieru keinen passenden Gesetztestext gefunden.

Vielen Dank!
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Mask am 25.08.2019 22:05
Beamte werden befördert und nicht höhergruppiert. Die Erfahrungsstufen richten sich in Bayern nach Art. 30 BayBesG und sind unabhängig von einer etwaigen Beförderung. Also Kurzform: Alles gut, geht beides am selben Datum ;)
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Kingrakadabra am 26.08.2019 06:40
Herrlich immer dieses gefährliche Halbwissen der lieben Kollegen. ;)
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Mask am 26.08.2019 08:17
Herrlich immer dieses gefährliche Halbwissen der lieben Kollegen. ;)
Solange es nicht die Kollegen aus der Personalabteilung sind 😉😁
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Muenchner82 am 26.08.2019 09:52
Wird bei der BVS kein Beamtenrecht mehr gelehrt?
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Kingrakadabra am 26.08.2019 11:53
Wird bei der BVS kein Beamtenrecht mehr gelehrt?

Scheinbar nicht. ;)
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Seppel84 am 27.08.2019 13:17
Vor allem sind Beförderung und die Stufenfestsetzung 2 komplett unterschiedliche paar Schuhe. Hammer, sowas lernt man am 1 Tag in der Ausbildung.
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Tagelöhner am 27.08.2019 17:41
Die sog. Bestenauslese auf Basis der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums treibt halt seltsame Blüten. Anstatt sich mit den Grundlagen seines Beamtenstatus' auseinanderzusetzen, werden auch noch Begrifflichkeiten aus dem Tarifbereich verwendet... ;D
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: WasDennNun am 27.08.2019 21:09
Die sog. Bestenauslese auf Basis der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums treibt halt seltsame Blüten.
Bestenauslese   ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Solitair am 31.08.2019 14:57
Die sog. Bestenauslese auf Basis der althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums treibt halt seltsame Blüten. Anstatt sich mit den Grundlagen seines Beamtenstatus' auseinanderzusetzen, werden auch noch Begrifflichkeiten aus dem Tarifbereich verwendet... ;D
Das ist nur gerecht. In jedem 3. Post aus dem Tarifbereich wird ja auch von gehobenem oder höheren Dienst fabuliert.
Titel: Antw:[BY] Von A7 nach A8 und gleichzeitg Erhöhung Erfahrungsstufe?
Beitrag von: Tagelöhner am 31.08.2019 16:38
Meiner Meinung nach ein ziemlich schlechtes Argument:

Im Tarifbereich sind viele Einsteiger im Öffentlichen Dienst vertreten, daher kann man dort schlecht Kenntnisse im Tarif-/Beamtenrecht und bei der einschlägigen Terminologie voraussetzen.

Für den Beamtenbereich wird aber aufgrund der sog. Bestenauslese ja nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung selektiert und sogar systemimmanent eine Laufbahnbefähigung usw. verordnet. Daher sollte man schon erwarten können, dass derartige Grundlagen, die das eigene Beamtenverhältnis betreffen, zum Kenntnisstand gehören.

Außerdem rührt dieser in der Tat unangebrachte Vergleich daher, dass in der behördlichen Praxis oftmals die exakt gleichen Aufgaben von Tarifbeschäftigten und Beamten wahrgenommen werden. Hier ist es also zumindest verständlich, wenn Vergleiche der Laufbahngruppen mit den Entgeltgruppen stattfinden.