Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: cnc am 28.08.2019 08:22

Titel: §28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: cnc am 28.08.2019 08:22
Hallo Zusammen,

ich mache es kurz und schmerzlos und sehr ehrlich. Ich bin seit über 10 Jahren im ÖD, bin meinem Arbeitgeber gegenüber sehr loyal eingestellt, genieße diese unglaubliche Sicherheit und auch das Umfeld ist eigentlich im gelb-grünen Bereich. Wenn ich jammere, dann meist auf hohem Niveau,

ABER:

- Ich habe das finanzielle Ende der Fahnenstange erreicht
- Fachlich gibt es keine neuen Herausforderungen

Mich plagt also Monotonie, Kollegen die nicht mitziehen und sich mental auf ihren Renteneintritt in 10 Jahren vorbereiten und bei diesem Verhalten sogar keinerlei Konsequenz zu befürchten haben.

Und:

Ich habe ein Jobangebot auf dem Tisch liegen, was mir genau das bietet was ich möchte:

- Mehr Verantwortung
- Interessante Aufgaben

Mein Problem => So richtig kündigen und auf alle Benefits (Sicherheit, "Unkündbar" ab 2023) verzichten mag ich dann doch nicht, weil Haus, Frau, Kind...

Meine Idee:

2-3 Jahre Sonderurlaub einreichen, damit ich die vetragliche Sicherheit halte und eine Rückkehroption habe und beim potentiell neuen Arbeitgeber anfangen, schauen wie es sich entwickelt. Läuft es gut => langfristig beim jetzigen AG kündigen. Läuft es schlecht, zum jetzigen AG zurückkehren.

Ist dieser Plan realisierbar? Vielleicht steckt ja noch jemand in diesem Dilemma. Ich freue mich über jede Nachricht. Lieben Dank vorab.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Chrille1507 am 28.08.2019 08:36
Hallo,

also laut § 28 TVöD ist ja ein "wichtiger Grund" Bedingung für den Sonderurlaub.

Ich bezweifle, dass der AG das, ich nenne es mal "Probearbeiten", bei einem anderen AG als wichtigen Grund ansieht.
Ich kenne jetzt keinen vergleichbaren Fall gehe aber nicht von großen Erfolgschancen aus.

Solltest du Sonderurlaub o.ä. erhalten, müsste dein Arbeitgeber die Stelle ja unbesetzt lassen. Ich glaube nicht das sich ein AG auf so etwas einlässt.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: cnc am 28.08.2019 08:40
Hallo,

also laut § 28 TVöD ist ja ein "wichtiger Grund" Bedingung für den Sonderurlaub.

Ich bezweifle, dass der AG das, ich nenne es mal "Probearbeiten", bei einem anderen AG als wichtigen Grund ansieht.
Ich kenne jetzt keinen vergleichbaren Fall gehe aber nicht von großen Erfolgschancen aus.

Solltest du Sonderurlaub o.ä. erhalten, müsste dein Arbeitgeber die Stelle ja unbesetzt lassen. Ich glaube nicht das sich ein AG auf so etwas einlässt.

Hallo Chrille1507,

warum muss er sie unbesetzt lassen? Wenn ich bspw. 2 Jahre Sonderurlaub erhalte, dann könnte er doch einen für 2 Jahre einstellen.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Alien1973 am 28.08.2019 08:43
Du willst also ins weite Meer hinaus schwimmen und wenn es nicht klappt in den sicheren Hafen zurück kehren?

Warum sollte da dein jetziger AG mitspielen? Vor allem wird dein AG deine Stelle nicht drei Jahre frei halten können. Deine Kollegen oder Ex-Kollegen werden sicherlich höchst erfreut sein. Wenn dann ist das dein eigenes Risiko und wenn es nicht klappt musst du selber inkl. Familie mit den Konsequenzen leben...
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: cnc am 28.08.2019 08:46
Du willst also ins weite Meer hinaus schwimmen und wenn es nicht klappt in den sicheren Hafen zurück kehren?

Warum sollte da dein jetziger AG mitspielen? Vor allem wird dein AG deine Stelle nicht drei Jahre frei halten können. Deine Kollegen oder Ex-Kollegen werden sicherlich höchst erfreut sein. Wenn dann ist das dein eigenes Risiko und wenn es nicht klappt musst du selber inkl. Familie mit den Konsequenzen leben...


Du bringst es auf den Punkt! Natürlich werden mich meine Kollegen lieben, wenn sie auf einmal wieder arbeiten müssen :)

Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Chrille1507 am 28.08.2019 08:47
Ja vollkommen richtig. Mein Fehler.

Natürlich kann er jemand dafür befristet einstellen. Aber ob der AG sich diesem Aufwand machen möchte? Also ich meine die Stelle ausschreiben, neuen Mitarbeiter einarbeiten etc.

Ich glaube diese Punkte werden den AG eher verleiten, deine Bitte abzulehnen.

Das sind aber nur meine Gedanken dazu. Ich kenne deinen AG nicht und kann mich daher auch sehr täuschen.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: cnc am 28.08.2019 08:52
Ja vollkommen richtig. Mein Fehler.

Natürlich kann er jemand dafür befristet einstellen. Aber ob der AG sich diesem Aufwand machen möchte? Also ich meine die Stelle ausschreiben, neuen Mitarbeiter einarbeiten etc.

Ich glaube diese Punkte werden den AG eher verleiten, deine Bitte abzulehnen.

Das sind aber nur meine Gedanken dazu. Ich kenne deinen AG nicht und kann mich daher auch sehr täuschen.

Die Erfolgschancen rechne ich mir auch nicht hoch aus, aber evtl. gibt es ja Präzedenzfälle oder sogar Leute hier im Forum mit Erfahrung oder kennen Kollegen die etwas ähnliches gemacht haben. Im Prinzip möchte ich wissen, ob es eine Art Rückkehrrecht gibt. Es gibt ja auch Leute die ein Sabbatical machen und da müsste man wissen, ob man einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen darf.

Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: was_guckst_du am 28.08.2019 13:53
...wenn mir als AG im öD jemand mit solch einem Begehren käme, würde ich ihn zum Amtsarzt schicken... ::) und zwar ohne Sonderurlaub
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: cnc am 28.08.2019 15:00
...wenn mir als AG im öD jemand mit solch einem Begehren käme, würde ich ihn zum Amtsarzt schicken... ::) und zwar ohne Sonderurlaub

Der AG muss selber entscheiden, ob er einen guten MA für immer verlieren will oder nicht ;)
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: was_guckst_du am 28.08.2019 15:16
...ein guter Mitarbeiter, der abwanderungswillig ist und der nur wieder "an den warmen Ofen" zurück kommen will, wenn es ihm draußen zu kalt wird, ist aus Arbeitgebersicht lediglich ein guter Mitarbeiter gewesen...
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Chrille1507 am 28.08.2019 15:23
Also einen MA freistellen, der dem AG eventuell eh den Rücken kehrt? Warum an diesem denn festhalten und andere seine Arbeit machen lassen oder ggf. jemanden befristet einstellen und einarbeiten?

Oder der MA kommt nach einer gewissen Zeit zurück. Da stellt sich ja schon die Frage, was die Gründe dafür sein könnten....
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: was_guckst_du am 28.08.2019 15:25
...der Grund ist "falsche Selbsteinschätzung gepaart mit erhöhtem Sicherheitsdenken"...findet man öfter im öD ;D
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: WasDennNun am 28.08.2019 17:04
...ein guter Mitarbeiter, der abwanderungswillig ist und der nur wieder "an den warmen Ofen" zurück kommen will, wenn es ihm draußen zu kalt wird, ist aus Arbeitgebersicht lediglich ein guter Mitarbeiter gewesen...
Das einzige, was man als guter AG da machen kann ist:
Klären, was man im eigenem Laden für den motivierten Menschen anbieten kann.
Falls man kein Angebot machen kann: Diesem Menschen sagen: Good Bye und viel Erfolg.
Und melde dich wenn du zurück willst. Da finden wir was für dich.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Laemat am 09.09.2019 07:35
Wie kommst du eigentlich darauf, dass die 2023 unkündbar wirst? Die Unkündbarkeit nach 15 Jahren stand im BAT und wurde mit dem TVöD rausverhandelt.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: jorgk37 am 14.09.2019 08:32
Hier hat eine Bundesbehörde eine/n MitarbeiterIn für einige Jahre ihren eigenen Kram machen lassen und er/sie kam dann zurück. Will damit nur sagen, das es durchaus solche Fälle gibt.

"Fachkräftemangel" war in dem Fall sicherlich nicht das Ding des Arbeitgebers da mitzuspielen, einen wirklichen Grund konnte ich nie ausmachen. Für den/die MitarbeiterIn war es sicherlich ein toller doppelter Boden, für den Arbeitgeber später eher ein Stein am Hals denn irgendwann konnte der/die Mitarbeiter/In wieder aufschlagen.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Skedee Wedee am 14.09.2019 09:02
Meine Idee:

2-3 Jahre Sonderurlaub einreichen, damit ich die vetragliche Sicherheit halte und eine Rückkehroption habe und beim potentiell neuen Arbeitgeber anfangen, schauen wie es sich entwickelt. Läuft es gut => langfristig beim jetzigen AG kündigen. Läuft es schlecht, zum jetzigen AG zurückkehren.

Ist dieser Plan realisierbar? Vielleicht steckt ja noch jemand in diesem Dilemma. Ich freue mich über jede Nachricht. Lieben Dank vorab.

Aus AN-Sicht natürlich eine schöne Idee, die vermutlich kein AG ernsthaft in Betracht zieht. Um Dir die Hoffnung zu nehmen: dieser Plan ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht realisierbar.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: bluemchen83 am 19.09.2019 08:30
Lass dich nicht entmutigen!
Beim Land Berlin z. B. wird das sogar angeraten (Sparmaßnahmen und so).

Ich habe bzw. hatte auch zwei Kollegen/Kolleginnen, die das so gemacht haben, eine Kollegin hat zunächst sechs Monate (wg. Probezeit) Sonderurlaub nach § 28 TVÖD beantragt und auch genehmigt bekommen.

Danach hat sie einen Antrag auf Verlängerung gestellt und auch der wurde bewilligt.

Die Idee ist also ganz und gar nicht dumm. Viel Erfolg!
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Chrille1507 am 19.09.2019 09:16
Die Idee ist nicht dumm, der Arbeitgeber, der dem zustimmt meiner Meinung nach schon.

Würde mich aber tatsächlich nicht wundern, wenn in Berlin ein Antrag nach § 28 TVöD genehmigt werden würde  :P

Aber wie wurde denn mit der fehlenden Arbeitskraft umgegangen? Wurde befristet jemand eingestellt?
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: bluemchen83 am 19.09.2019 09:20
Nein, da in Berlin zu dem Zeitpunkt sparen angesagt war, wurden die Stellen nicht neu besetzt.
Die übrig gebliebenen Kolleginnen/Kollegen hatten dann einfach Pech.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Chrille1507 am 19.09.2019 09:29
@bluemchen83:

Nur für mich und der Vollständigkeit halber, die Kollegin war mindestens 6 Monate weg, die anderen Kollegen mussten die Arbeit mitmachen bis die Kollegin sich entschlossen hat tatsächlich zu kündigen. Hab ich das richtig verstanden?
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Laemat am 20.09.2019 07:31
nein hast du nicht, die Kollegin hat nicht gekündigt sondern den Sonderurlaub verlängert.

Eigentlich ja eine tolle Sache, die Wirtschaft brummt, der private Krauter gibt mir mehr Kohle und wenn es mal nicht mehr läuft braucht er bei der Kündigung auch kein schlechtes Gewissen haben.

Ich habe ja das Fangnetz öffentlicher Dienst.

Das liest sich schon so abartig egoistisch so ein Kollege hätte es bei uns schwer.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: werop am 20.09.2019 09:32
Man muss doch die unterschiedlichen Fälle und die Motive beachten: in einem Fall Sonderurlaub aufgrund Fortbildung, d.h. der Arbeitgeber hat doch ein eigenes Interesse, dass der Arbeitnehmer sich weiterbildet und das dann auch einbringt.
Der geschilderte Fall (ich nehm Sonderurlaub um das Beste für mich rauszuholen und der Arbeitgeber hat keinen Vorteil, nur Nachteile, auch Kosten, die eigentlich unter Steuerverschwendung laufen) ist doch etwas ganz anderes.
Ich sehe das wie was_guckst_du:

...der Grund ist "falsche Selbsteinschätzung gepaart mit erhöhtem Sicherheitsdenken"...
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: WasDennNun am 22.09.2019 10:40
Das liest sich schon so abartig egoistisch so ein Kollege hätte es bei uns schwer.
Bei uns hätte der Vorgesetzte das Problem, die Arbeit würde einfach liegen bleiben und er müsste erklären warum.
Selber schuld wenn die Kollegen so maso drauf sind und sich die Mehrarbeit selbst aufhalsen.

Schon mehr als dämlich so etwas an den "klugen" Kollegen anzulasten, der doch nur das macht was jeder machen sollte, Chancen suchen und nutzen.

Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Laemat am 23.09.2019 07:19
da hast du schon recht aber ich kenne meine Pappenheimer und die Fragen nicht wie klug der Kollege war sondern sehen nur seine "Vorteile".

Das ist die gleiche Diskussion, wie ich Sie öfter führe: "Du willst ja nur auf Dienstreise", dass ich dafür 2x 4h in meiner Freizeit im Zug sitze Interessiert keinen.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: bluemchen83 am 23.09.2019 08:18
@bluemchen83:

Nur für mich und der Vollständigkeit halber, die Kollegin war mindestens 6 Monate weg, die anderen Kollegen mussten die Arbeit mitmachen bis die Kollegin sich entschlossen hat tatsächlich zu kündigen. Hab ich das richtig verstanden?

Jain, die Stellen wurden während des Sonderurlaubs nicht neu besetzt. Allerdings bekommen die Abteilungen immer mal wieder frisch gebackene Beschäftigte, welche eigentlich den ohnehin bestehenden Personalmangel verstärken sollten. Naja. Zumindest wurde somit ein Teil aufgefangen.


...

Eigentlich ja eine tolle Sache, die Wirtschaft brummt, der private Krauter gibt mir mehr Kohle und wenn es mal nicht mehr läuft braucht er bei der Kündigung auch kein schlechtes Gewissen haben.

...

Beide Kolleginnen sind weiterhin im öD, btw.  ;)

Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: DarkRanger am 23.09.2019 10:25
Als erstes würde mich interessieren, ob bei einem Sonderurlaub das Arbeitsverhltnis vollkommen erlischt. Denn wenn man noch offiziell "arbeitet" wie will man dann ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen ?

Was sagt die Personalabteilung, wenn plötzlich die P-Akte von einer andern Behörde angefordert wird?

Was sagt die neue P-Abteilung wenn man sagt ( oder schlimmer: sie erfährt es durch die Akte), man ist  für 2 Jahre im Urlaub und dann schau ich mal.

Alternativ wäre die Anmeldung einer Nebentätigkeit in der alten behörde, was zwar bei Angestellten nur anzeige- aber nicht genehmigungpflichtig ist, aber durchaus über eine Nebentätigkeit hinaus geht.

Also so einfach sehe ich diese Idee nicht.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: TV-Ler am 23.09.2019 10:26
Als erstes würde mich interessieren, ob bei einem Sonderurlaub das Arbeitsverhltnis vollkommen erlischt.
Nein, es erlischt natürlich nicht. Es ruht lediglich.
Titel: Antw:§28 TVÖD Sonderurlaub
Beitrag von: Max am 24.09.2019 20:31
Probiere es einfach mal.

Bei uns ist hier Flexibilität. Geht von langjährig abwesenden GVP-Leichen die wohl nie wieder auftauchen werden, über Beurlaubungen mit erwarteter Rückkehr und umgekehrt Leute die ganz offiziell ausgeschieden sind aber immer noch wegen "Altlasten" auftauchten.
Ist jedoch nur eine Option für das obere Ende der Gehaltsskala.