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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Philipp81 am 31.08.2019 20:25

Titel: [BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG
Beitrag von: Philipp81 am 31.08.2019 20:25
Hallo zusammen,

ich lese schon sehr lange in diesem Forum mit, was mir oft eine große Hilfe war.
Jetzt habe ich noch Fragen zum Art. 60a BayBesG.
In immer mehr Stellenanzeigen wird Beamten dieser Zuschlag angeboten (400€).
Ist es möglich, diesen Zuschlag auch an Bestands-Beamte zu vergeben?
Momentan wird in unserer Behörde viel darüber gesprochen und die Gefahr ist groß, dass Beamte zu anderen Dienstherren versetzt werden wollen.
Mir ist nicht klar warum man etwas einführt, was zu einer erhöhten Fluktuation bei den Beamten führt.
Durch diesen Zuschlag werden ja keine neuen Fachkräfte gewonnen, sondern nur umverteilt.

Gruß Phil
Titel: Antw:[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG
Beitrag von: Mask am 31.08.2019 21:02
Hi, bin aus Hessen und daher im BayBesG leider nicht bewandert, aber ich lese den so, dass er nur „beim Einstieg“ zu zahlen ist, quasi um das harte Brot des Eingangsamtes etwas schmackhafter zu machen. Für Bestandspersonal, dass sich ja hoffentlich auch nicht mehr in der Nähe des Eingangsamtes befindet, ist das wohl nicht gedacht. Das jetzt aber nur von einmal schnell drübergelesen, lasse mich gerne eines besseren belehren
Titel: Antw:[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG
Beitrag von: Mayday am 01.09.2019 11:22
Für Bestandsbeamte kommt wohl allenfalls ein Zuschlag nach Art. 60 BayBesG in Betracht.
Titel: Antw:[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG
Beitrag von: inter omnes am 01.09.2019 20:41
Art. 60a BayBesG ist ausweislich seines klaren und eindeutigen Wortlautes nicht für bereits beschäftigte Beamte anwendbar.
Titel: Antw:[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG
Beitrag von: Philipp81 am 02.09.2019 17:04
Danke für die bisherigen Meinungen. Der Art 60 scheint ja auch nur bei einer Stellenbesetzung möglich zu sein.
Wie soll die Personalstelle da den Abgang von Fachkräften verhindern.
Titel: Antw:[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG
Beitrag von: suiris am 02.09.2019 18:31
Eigentlich haben es die anderen ja schon gesagt aber nur ums noch mal klarer zu machen:
Der Zuschlag nach Art 60a BayBesG kann tatsächlich nur bei einer Neueinstellung als Beamter im Bereich des BayBesG gewährt werden. Auch ein Wechsel zu einer anderen staatlichen bayerischen Behörde hilft also nicht den Zuschlag zu bekommen.

Details findet man auch in I Teil 3 Nebenbezüge Abschnitt 2 Zuschläge BayVwVBes (keine Ahnung wie man darauf richtig verweist): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV246838-NN20
Auf der Seite finden sich dann auch VVen zu Art 60a. Da sind dann auch ein paar Ausnahmen zu finden wann der Zuschlag doch gewährt werden kann (siehe 60a.1.3, 60a.1.4, 60a.1.5 und 60a.1.6).


Titel: Antw:[BY] IT Zuschlag Art. 60a BayBesG
Beitrag von: Philipp81 am 02.09.2019 18:54
Vielen Dank, der Link war sehr hilfreich.