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Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: ControllerNRW am 21.01.2020 17:56

Titel: Eingruppierung Controller BAT-KF / gerne auch TVÖD Mitarbeiter
Beitrag von: ControllerNRW am 21.01.2020 17:56
Guten Tag
ich versuche es kurz und knapp zuhalten und hoffe alle wichtigen Informationen aufgeführt zu haben, andernfalls bitte ich Meldung.
 
Rahmenbedingungen:
Tarif: BAT-KF
Betrieb: Krankenhaus/NRW/
Beruf: kfm. Controller mit Masterabschluss
Eingruppierung: Entgeltgruppe 10, Berufsgruppe: 5. Verwaltung
Siehe https://www.kirchenrecht-ekir.de/document/3880#s47000005
Tätigkeit: typischer Controller Job, selbständiges Arbeiten und Verarbeitung von großen Datenmengen mit Analysen und systematische Überlegungen, sowie starke Schnittstelle zwischen Controlling und Rechnungswesen.

Was haltet ihr von der Eingruppierung? In welcher Gruppe seid ihr eingruppiert? Wie aussichtsreich haltet ihr einen Antrag auf Höhergruppierung in der Entgeltgruppe 13 (Fallgruppe 1) bzw 14 (Fallgruppe3) gem Berufsgruppe "6. Mitarbeiterinnen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulausbildung"? Was spricht dagegen?

In erster Linie würde ich mich über Auskünfte von Controller im BAT freuen. Da einige mehr jedoch im TVÖD drin sind, möchte ich auch bitten eure Sachlage zu beschreiben. In welcher Entgeltgruppe seid ihr drin?

Ich freue mich auch einige Anregungen.
Wünsche euch einen schönen Abend
Eurer Krankenhauscontoller.
Titel: Antw:Eingruppierung Controller BAT-KF / gerne auch TVÖD Mitarbeiter
Beitrag von: Spid am 21.01.2020 18:03
Ich sehe hier nur eine E9, es wurde nicht vorgetragen, was eine Heraushebung auch nur vermuten ließe. Erst recht ist keine Tätigkeit zu erkennen, für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich wäre, weshalb man über E13 erst gar nicht nachzudenken braucht.
Titel: Antw:Eingruppierung Controller BAT-KF / gerne auch TVÖD Mitarbeiter
Beitrag von: WasDennNun am 21.01.2020 18:51
Erst recht ist keine Tätigkeit zu erkennen, für die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erforderlich wäre, weshalb man über E13 erst gar nicht nachzudenken braucht.
Wenn entsprechende Datenanalyse gemacht wird, kann dieser AV durchaus E13 sein.
Und in dem beschriebenen Bereich würde ich dies aber eher nicht vermuten.
Wenn bisserl Pivot, BI Suite o.ä. genutzt wird sowieso nicht.