Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Gemeindema am 10.02.2020 08:56

Titel: Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Gemeindema am 10.02.2020 08:56
Welche steuerfreien Zuwendungen werden von euren Dienststellen gewährt? Ich bin über Beispiele dankbar. Da die Arbeitgeber im öD bekanntlich nicht sehr spendabel sind, die Personalabteilungen regelmäßiger geprüft werden als in der Wirtschaft und weil sich für mich die Frage, ob man steuerfreie Zuwendungen auch mittels Dienstvereinbarung für alle Mitarbeiter sichern könnte, habe ich das Thema eröffnet. Ich bin bespannt, ob es überhaupt öffentliche Arbeitgeber gibt, wie steuerfreie Zuwendungen gewähren.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: garda am 10.02.2020 10:02
Nichts
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 10.02.2020 11:50
Businessbike

Zuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln

Hansefit

VWL

Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: BAT am 10.02.2020 11:59
Businessbike

Zuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln

Hansefit

VWL

Das hört sich eher nach Quälereien als nach Zuwendungen an ;)

Bei uns wird so was nicht gemacht. Bringt meist nur Unruhe in die Mannschaft.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: 2strong am 13.02.2020 01:12
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage gewährt Ihr diese Leistungen auch Beamten?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 06:54
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 07:05
Handelt es sich denn um öD?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 09:53
Ja, kommunale GmbH
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 09:55
Also ein AG in privater Rechtsform und somit kein öD.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 10:04
Das ist mir neu, unsere Kommune betreibt einige GmbH`s und alle MA sind der Ansicht im öD beschäftigt zu sein, selbst unsere Personalchefin(Volljuristin) ist diesem Irrglauben zum Opfer gefallen.  ???
Jedenfalls wird für uns der TVöD vollumfänglich angewendet.
Die von mir aufgeführten Leistungen gibt es übrigens auch für die Gemeinde- und Stadtangestellten. Ich kann allerdings nicht sagen ob es bei den Beamten angewendet wird.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 10:19
Das wirft kein gutes Licht auf die Juristenausbildung in Deutschland - oder Dein AG konnte sich nur auf der Resterampe bedienen.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 10:26
Du hast natürlich recht; wobei es für die Eingangsfrage keine Rolle spielt. Die o. a. Leistungen sind in unserer Kommune für alle Angestellten gleich ich kann nur nicht sagen wie es bei den Beamten aussieht.

Zur Resterampe: In allen Bereichen arbeiten die besten in der fW.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 10:37
Für die Eingangsfrage war aber von Bedeutung, ob Dein AG zum öD gehört.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 10:43
Daher habe ich auch die Leistungen der kommunalen Angestellten aufgezählt. Wie mein persönlicher Status ist  dabfür unbeachtlich.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 10:46
Dein persönlicher Status ist tatsächlich völlig belanglos. Maßgeblich ist der Status Deines AG, da nicht nach Leistungen durch irgendwen gefragt war.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 11:00
Auch der Status meines AG ist belanglos wenn ich die Leistungen für die Kommune benenne. Du versuchst schon wieder aus Fragmenten der Antworten ein helles Licht über dir leuchten zu lassen nur um dein Ego zu befriedigen. Hilft es dem Fragesteller wenn du das Thema völlig außer Acht lässt nur um mir die Worte zu verdrehen und, wahrscheinlich läuft es darauf hinaus, mir Nutzlosigkeit vorzuwerfen?
Suchst du noch einen Aufhänger um wieder deine Herabwürdigenden, beleidigenden und zuweilen rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen aus anderen Kommentaren zu wiederholen? Oder andere dafür verantwortlich machen?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 11:19
Der TE fragte, welche steuerfreien Zuwendungen von „euren Dienststellen“ gewährt würden, um vor dem Hintergrund, die Arbeitgeber im öD seien nicht sehr spendabel, der Frage nachzugehen, ob man steuerfreie Zuwendungen auch mittels Dienstvereinbarung für alle Mitarbeiter sichern könnte und er gespannt sei, ob es überhaupt öffentliche Arbeitgeber gebe, die steuerfreie Zuwendungen gewährten. Die Frage beantwortetest Du ohne weiteren Kommentar mit einer Aufzählung von Leistungen, weshalb der Status Deines AG ganz wesentlich war, denn der Bericht über Leistungen eines privatrechtlichen AG sind ohne jeden Wert für das formulierte Erkenntnisinteresse des TE. Daß der öffentliche AG, der „Betreiber“ Deines privatrechtlichen AG ist, diese Leistungen ebenso gewährt, hast Du lediglich im weiteren Verlauf nachgeschoben, um dann später sogar zu behaupten, Du hättest die Leistungen eben dieses öffentlich-rechtlichen AG aufgezählt und somit eine Frage beantwortet, die nicht gestellt wurde - was wenig glaubwürdig wirkt.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 11:32
Schon wieder hast du, wie auch an vielen anderen Stellen, nur Fragmente bearbeitet um deine Unzulänglichkeiten zu übergehen.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 11:37
Nein, ich habe Dich beim Lügen ertappt.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 12:01
Ich bin bespannt, ob es überhaupt öffentliche Arbeitgeber gibt, wie steuerfreie Zuwendungen gewähren.

Was bitte ist gelogen? Es gibt ö AG die steuerfreie Zuwendungen gewähren. Somit habe ich vollumfänglich und wahrheitsgemäß geantwortet.

Dir hingegen geht es mal wieder ausschließlich darum mich zu diskreditieren.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 12:20
Du antwortetest auf die Frage des TE - die einzige, die er gestellt hat, bezieht sich auf „eure Dienststellen“, wie folgt:
Businessbike

Zuschuss zu öffentlichen Verkehrsmitteln

Hansefit

VWL

Auf Nachfragen nach der Rechtsgrundlage der Zahlung an Beamte gabst Du kund:
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.
und auf die Nachfrage, ob es sich um öD handele, antwortetest Du:
Ja, kommunale GmbH

Daraufhin stellte ich fest, daß es sich also um einen privatrechtlichen AG und nicht um öD handelte. Nach etwas Geplänkel tatest Du dann kund:
Daher habe ich auch die Leistungen der kommunalen Angestellten aufgezählt. Wie mein persönlicher Status ist  dabfür unbeachtlich.

Das war gelogen, da Du ja auf Nachfrage zu Deiner Auflistung - Deiner einzigen Auflistung hier im Thread - auf Deinen AG, der keine Beamten beschäftigt und eine GmbH ist, Bezug nahmst und nicht auf die Kommune. Q.E.D.

Ich brauche Dich nicht zu diskreditieren, durch solche Lügen schaffst Du das ganz allein.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 12:33
Und wenn jemand von unserer Bundesregierung spricht dürfen dann nur Bundesabgeordnete wahrheitsgemäß Antworten?

Sei nicht so scheinheilig deine Intension ist doch eindeutig und für den TE nicht zielführend.

Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 12:36
Du hast aber nicht wahrheitsgemäß geantwortet. Du hast damit
Daher habe ich auch die Leistungen der kommunalen Angestellten aufgezählt.
gelogen - wie oben schlüssig dargelegt.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 12:55
Ich enttäusch dich gern. Du versuchst dich wie immer mit der Behandlung von Fragmenten aus der Affäre zu ziehen, ignorierst offensiv alle angesprochenen Fakten die deine Psychosen betreffen und verfällst wieder mal in ewigen Repetitionen nur um keine konkrete Stellung zu dem von dir verdrehten und (leider kann ich es nicht anders nennen) hinterfotzigen Unterstellungen beziehen zu müssen.   
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 13:13
Du kannst herumnölen wie Du möchtest, Du hast gelogen. Nachweislich. Mit Deinen Beiträgen belegt. Für jeden im Forum direkt nachvollziehbar. Du kannst das gerne wieder auf die persönliche Ebene ziehen, da Fakten Dir ja nicht liegen - aber das ändert die Fakten nicht.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 13:25
Erneut hast du versagt.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 13:34
Wer gibt denn etwas auf Dein Wort als überführter Lügner?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 13:41
Ein weiterer Beweis deiner unendlichen Unzulänglichkeiten.
Bleib in den Unterforen in denen du dich auskennst  beende deine Subordinationen oder stell dich der Herausforderung und bearbeite die von dir ignorierten Fragmente.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 13:48
Du kannst gerne weiter rumnölen, es ändert nichts an den Fakten: Du bist ein Lügner!
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 14:02
Und ewig grüßt das Murmeltier.
Ich habe ausführlich deine Subordination entkräftet. Für jeden im Forum ist ersichtlich wie du versuchst deine erwiesenes Versagen zu verbergen.
Versuch mal die von dir ignorierten Fakten zu beachten.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 14:09
Du kannst gerne weiter rumnölen, es ändert nichts an den Fakten: Du bist ein Lügner!
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Sjuda am 13.02.2020 14:14
Und ewig grüßt das Murmeltier.
Ich habe ausführlich deine Subordination entkräftet. Für jeden im Forum ist ersichtlich wie du versuchst deine erwiesenes Versagen zu verbergen.
Versuch mal die von dir ignorierten Fakten zu beachten.


Du hast nichts entkräftet, sondern dich zum wiederholten Male blamiert.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 14:18
Hat wieder einen Ritter? Versuche dich im verstehenden lesen aller Fakten.

Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 14:21
Du kannst gerne weiter rumnölen, es ändert nichts an den Fakten: Du bist ein Lügner!
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 14:25
Und ewig grüßt das Murmeltier.
Ich habe ausführlich deine Subordination entkräftet. Für jeden im Forum ist ersichtlich wie du versuchst deine erwiesenes Versagen zu verbergen.
Versuch mal die von dir ignorierten Fakten zu beachten.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 14:42
Du kannst gerne weiter rumnölen, es ändert nichts an den Fakten: Du bist ein Lügner!

Und gerne auch mit zweiter Meinung:
Und ewig grüßt das Murmeltier.
Ich habe ausführlich deine Subordination entkräftet. Für jeden im Forum ist ersichtlich wie du versuchst deine erwiesenes Versagen zu verbergen.
Versuch mal die von dir ignorierten Fakten zu beachten.


Du hast nichts entkräftet, sondern dich zum wiederholten Male blamiert.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 14:47
Such dir professionelle Hilfe. Ich habe dafür nicht die passenden Fachkenntnisse. 
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 14:50
Du kannst gerne weiter rumnölen, es ändert nichts an den Fakten: Du bist ein Lügner!

Und gerne auch mit zweiter Meinung:
Und ewig grüßt das Murmeltier.
Ich habe ausführlich deine Subordination entkräftet. Für jeden im Forum ist ersichtlich wie du versuchst deine erwiesenes Versagen zu verbergen.
Versuch mal die von dir ignorierten Fakten zu beachten.


Du hast nichts entkräftet, sondern dich zum wiederholten Male blamiert.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 16:27
Ist das eine Zwangsstörung von dir? Dann hilft dir Hinweis 36.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 16:31
Alternativ kannst du dich auch der 23 oder 27 stellen.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 16:41
Du kannst gerne weiter rumnölen, es ändert nichts an den Fakten: Du bist ein Lügner!

Und gerne auch mit zweiter Meinung:
Und ewig grüßt das Murmeltier.
Ich habe ausführlich deine Subordination entkräftet. Für jeden im Forum ist ersichtlich wie du versuchst deine erwiesenes Versagen zu verbergen.
Versuch mal die von dir ignorierten Fakten zu beachten.


Du hast nichts entkräftet, sondern dich zum wiederholten Male blamiert.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 16:44
Und schon wieder versagt. Hast du Angst?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 17:02
Du kannst gerne weiter rumnölen, es ändert nichts an den Fakten: Du bist ein Lügner!

Und gerne auch mit zweiter Meinung:
Und ewig grüßt das Murmeltier.
Ich habe ausführlich deine Subordination entkräftet. Für jeden im Forum ist ersichtlich wie du versuchst deine erwiesenes Versagen zu verbergen.
Versuch mal die von dir ignorierten Fakten zu beachten.


Du hast nichts entkräftet, sondern dich zum wiederholten Male blamiert.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 17:04
Ich kann nicht verstehen warum mein Arbeitsplatz sowohl bei Verdi als auch bei Wikipedia als Arbeit im öD bezeichnet wird. Sind das auch Lügner?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: BAT am 13.02.2020 17:10
Kindergarten.

Zum Thema: bei uns gibt es keine Zuwendungen. Warum sollte es so sein?

Sowas kommt doch nur für Sparten in Frage, die einen schlechten Tarif haben (oops) bzw. die Deputate zur Verfügung stellen können.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 13.02.2020 17:18
Ich kann nicht verstehen warum mein Arbeitsplatz sowohl bei Verdi als auch bei Wikipedia als Arbeit im öD bezeichnet wird. Sind das auch Lügner?

Wenn man Verdi und eine Plattform, auf der Laien über Inhalte abstimmen, als Informationsquelle heranzieht, sollte man besser seine Ansprüche überprüfen - aber wem erzähle ich das, Du hast ja offenkundig nicht einmal verstanden, wobei Du gelogen hast. Und das, obwohl ich die entsprechende Aussage sogar zitiert habe...
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 13.02.2020 17:19
Stimmt, wir sprechen von 44€. Für die einen etwa 3 % für anderen 0, 5 %.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: WasDennNun am 14.02.2020 12:16
Zur Resterampe: In allen Bereichen arbeiten die besten in der fW.
Unsinn, bei euch vielleicht, in der fW arbeiten sicherlich mehr "Beste" als im öD, aber auch im öD finden sich nachweislich einige der Besten.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: WasDennNun am 14.02.2020 12:22
Ich bin bespannt, ob es überhaupt öffentliche Arbeitgeber gibt, wie steuerfreie Zuwendungen gewähren.
Bis auf VBL und VWL derzeit bei uns nichts.
Ich bin öD und habe Beamte als Kollegen.
HanseFit Dienstbike ... werden immer wieder angedacht, aber da ein zu großer Anteil der Belegschaft nicht ortsnah wohnen zu unattraktiv und "unfair" den anderen gegenüber.
Drum hat die Spitze da kein Bock drauf.

Also bisher noch kein echter öD, bei dem so etwas gewährt wird.

Ergänzungsfrage: Gibt es welche die (so wie bei uns) ernsthaft darüber nachgedacht haben und dann aus anderen Gründen es versagen.
(BAT hat ja schon ein ähnliches Argument gebracht wie bei es uns aufploppte: Gibt nur Unruhe)
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Icke am 14.02.2020 20:44
VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: clarion am 15.02.2020 22:22
Hallo, Hansefit wurde Angebot an, aber die Mindestteilnehmerzahl wurde nicht erreicht.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: WasDennNun am 16.02.2020 10:39
VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
Kann auch mWn auch steuerfrei sein, kommt darauf an wo es eingezahlt wird..
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: BAT am 16.02.2020 17:43
Na ja, ob die 6,65 € jetzt versteuert werden oder nicht, macht den Braten auch nicht fett ;)

Sie sollten aber auch bei Teilzeit angepasst werden. Und weil das konsistent ist, sind auch alle Konstruktionen über steuerfreie Zuwendungen Unfug. Bringt nur Unruhe.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Icke am 17.02.2020 09:22
VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
Kann auch mWn auch steuerfrei sein, kommt darauf an wo es eingezahlt wird..

Also, bei mir werden die VWL direkt mit dem Bruttogehalt versteuert und dann vom Netto abgezogen und auf das VWL-Konto überwiesen.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2020 09:44
VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
Kann auch mWn auch steuerfrei sein, kommt darauf an wo es eingezahlt wird..

Also, bei mir werden die VWL direkt mit dem Bruttogehalt versteuert und dann vom Netto abgezogen und auf das VWL-Konto überwiesen.
Kommt wohl darauf an wohin eingezahlt wird.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 12:45
Ich kann nicht verstehen warum mein Arbeitsplatz bei Verdi als als Arbeit im öD bezeichnet wird. Sind das auch Lügner?

Wenn man Verdi, als Informationsquelle heranzieht, sollte man besser seine Ansprüche überprüfen. Und das, obwohl ich die entsprechende Aussage sogar zitiert habe...

sorry, bin beim lesen deiner unendlichen, kontextlosen, Zitatwiederholungen eingeschlafen.
Aus deiner Sicht ist Verdi also eine nutzlose Informationsquelle?

Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 13:00
Allerdings.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2020 13:01
Ich kann nicht verstehen warum mein Arbeitsplatz bei Verdi als als Arbeit im öD bezeichnet wird. Sind das auch Lügner?

Wenn man Verdi, als Informationsquelle heranzieht, sollte man besser seine Ansprüche überprüfen. Und das, obwohl ich die entsprechende Aussage sogar zitiert habe...
Zumindest keine verlässliche, da sehe ich Wikipedia ja noch als verlässlicher an.
Für mich scheidet allerdings eine GmbH,AG ... aus meinem Verständnis vom öD aus.
Wenn allerdings die Deutsche Bundesbahn auch noch zum öffentlicher Dienst zählen würde (weil Eigentümer der Bund), dann gibt es da wohl Klärungsbedarf was öD jetzt heißt.

sorry, bin beim lesen deiner unendlichen, kontextlosen, Zitatwiederholungen eingeschlafen.
Aus deiner Sicht ist Verdi also eine nutzlose Informationsquelle?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 13:15
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 13:49
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?

Wie ich bereits an anderer Stelle angemerkt habe spielt es für die Fragestellung nicht die geringste Rolle und ist mir eigentlich auch egal. Für uns gilt jedenfalls der TVöD.

@Spid, deine Unterstellung das ich lüge, beruht noch immer auf der Grundlage, dass ich die Leistungen meiner Kommune, also Gemeinde aufgezählt habe. Diese ist werde mein Arbeitgeber noch habe ich diese Behauptung aufgestellt. Sie entspringt ausschließlich deiner Intension mich zu diskreditieren und dies auf Grundlage von kontextlosen Zitaten und deiner Ignoranz gegenüber Fakten.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Bastel am 17.02.2020 13:52
Angestellte haben einen Dienstherren?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 14:04
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.

Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 14:06
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?

Wie ich bereits an anderer Stelle angemerkt habe spielt es für die Fragestellung nicht die geringste Rolle und ist mir eigentlich auch egal. Für uns gilt jedenfalls der TVöD.

@Spid, deine Unterstellung das ich lüge, beruht noch immer auf der Grundlage, dass ich die Leistungen meiner Kommune, also Gemeinde aufgezählt habe. Diese ist werde mein Arbeitgeber noch habe ich diese Behauptung aufgestellt. Sie entspringt ausschließlich deiner Intension mich zu diskreditieren und dies auf Grundlage von kontextlosen Zitaten und deiner Ignoranz gegenüber Fakten.

Es beginnt schon damit, daß Du als Arbeitnehmer keinen Dienstherrn hast - schließlich:
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.

Da Dein AG eine
kommunale GmbH
ist, die
keine Beamte beschäftigt,
handelt es sich um einen AG in privater Rechtsform und somit nicht um öD.

Du hast nicht die Leistungen Deiner Gemeinde aufgelistet, denn auf Nachfragen zur Auflistung antwortetest Du
Bei uns sind keine Beamte beschäftigt.
und
Ja, kommunale GmbH

Mithin handelt es sich um die wiederholt vorgetragene Behauptung, es handele sich um eine Auflistung der Leistungen Deiner Kommune einfach nur um eine wiederholt vorgetragene Lüge - was sich ja bei den Behauptungen hinsichtlich Wikipedia fortsetzt. Ich brauche Dich übehaupt nicht zu diskreditieren, das schaffst Du auch ganz alleine - immer wieder und wieder und wieder.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 14:07
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.

Nein, gleichbedeutend mit "genug, um Dich erneut beim Lügen zu ertappen".
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2020 14:18
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 14:28
Ich habe es als Frage gestellt, nicht meine Meinung kundgetan.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 14:35
Zudem ist es ja nach einer kurzen Überprüfung so, daß die Artikel "Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst (Deutschland)" und "Öffentlicher Dienst (Deutschland)" bei Wikipedia allesamt ebenfalls auf öffentlich-rechtliche Arbeitgeber abstellen. Aber wir wissen ja schon, daß @Mond6 es mit der Wahrheit nicht so genau nimmt...

"Kurze Überprüfung" also gleichbedeutend mit oberflächlich.

Nein, gleichbedeutend mit "genug, um Dich erneut beim Lügen zu ertappen".

und vollkommen ausreichend um zu beweisen wie borniert du bist.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 14:41
Weil Du mal wieder gelogen hast und ertappt wurdest?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 14:43
Nein, weil du unwesentliches als Hauptteil darstellst.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Icke am 17.02.2020 14:45
VWL dürften aber nicht steuerfrei sein.
Kann auch mWn auch steuerfrei sein, kommt darauf an wo es eingezahlt wird..

Also, bei mir werden die VWL direkt mit dem Bruttogehalt versteuert und dann vom Netto abgezogen und auf das VWL-Konto überwiesen.
Kommt wohl darauf an wohin eingezahlt wird.

Hm, keine Ahnung. Bei mir ist es ein schnödes VWL-Konto, auf dem ausschließlich die 6,65 Euro landen. Weißt du, bei welchen VWL-Arten die Zahlungen steuerfrei wären? Dann müsste ja die Abrechnung auch eine andere sein, bei mir werden die VWL direkt aufs Brutto gehauen und mit diesem versteuert.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 14:55
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?


Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind? Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: WasDennNun am 17.02.2020 15:01
Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind?
Die gGmbh die gmbh und der AG ist dann der Arbeitgeber.
Als der der auf dem Arbeitsvertrag steht.
Zitat
Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?
Weil es arbeitsvertraglich so festgelegt wird. und weil sie möglicherweise keine Lust haben selbst Tarifverräge auszuarbeiten. Denn diese AGs sind idR nicht Tarifpartei.

Also bist du jetzt der Meinung, dass die DB immer noch öffentlicher Dienst ist?
Falls nein, dann warum sollte dein AG öD sein?
Falls ja, haben wir eine unterschiedliche Definition was öffentlicher Dienst ist.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Mond6 am 17.02.2020 15:12
OK, sehe ich ein. :)
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Spid am 17.02.2020 15:18
Wenn mein Arbeitgeber die Stadt ist und der OB mein oberster Dienstherr, bin ich also nicht im öD beschäftigt weil die Stadt eine eigene Tochtergesellschaft gegründet hat?
Nach dieser Lesart ist deiner Meinung nach die Deutsche Bahn AG auch öffentlicher Dienst?


Wer ist denn der AG der AN die in diversen gGmbH´s, GmbH´s und AG´s beschäftigt sind die 100% Töchter von Bund, Ländern und Gemeinden sind? Warum ist der TVöd für sie maßgeblich wenn sie nicht dem öD angehöhren?

AG ist der, der im Arbeitsvertrag als solcher benannt ist. Bei rechtsfähigen Unternehmen in privater Rechtsform - u.a. GmbH, gGmbH, AG - ist die Gesellschaft der AG der Beschäftigten.

Der TVÖD gilt entweder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung oder beiderseitiger Tarifbindung. Letztere kann auch bei Unternehmen in privater Rechtsform vorliegen, weil auch solche Mitglieder in den KAV sein können und auch sind.
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Kaiser80 am 17.02.2020 15:57
OK, sehe ich ein. :)

HALLELULJA!!!!!!
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Landsknecht am 18.02.2020 09:21
Mal was zum Thema ;D

Jobticket
Speziell bei unserer Dienststelle Gutscheine bei Aushilfe an anderen Standorten im Stadtgebiet (zw. 20,-- und 40,--)
Titel: Antw:Steuerfreie Zuwendungen (44€) nach §8 (2)
Beitrag von: Stevie am 18.02.2020 11:06
KdöR - TV-L - Bayern

Per Dienstvereinbarung gibt es eine Wahlmöglichkeit, außertariflicher Zulage/Zuschuss

Unter anderem 44€ steuerfrei
Fahrtkostenzuschuss (pauschalversteuert?)