Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Lato67 am 29.02.2020 09:54
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Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Probezeit bei Bundesbehörden als Angestellter im öffentlichen Dienst. Solle man die Probezeit (sei es auf eignen Wunsch oder von Seiten der Behörde) nicht bestehen, gibt es dann eine Art Sperrregelung, dass man sich für einen bestimmten Zeitrum nicht auf Stellen der gleichen Behörde bewerben darf?
Liebe Grüße Lato :-)
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Wenn man die Probezeit aus Sicht der Behörde nicht bestanden hat wird dies ggf. Auswirkungen bei vergleichbaren Auswahlverfahren haben. Dies ist aber eine Einzelfallentscheidung.