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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Anchetcheprure1335 am 01.04.2020 16:33
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Hallo, Zusammen !
Unter welchen Gesichtspunkten wird eine solche Freistellung (wegen Corona) wieder aufgehoben ?
Kann der Freigestellte dieses machen oder nur der Arbeitgeber ?
Entstünde für den Freigestellten ein Nachteil, wenn er um die Aufhebung der Freistellung bittet ?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
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Wieso würde man die Freistellung denn aufheben wollen, sofern es eine Bezahlte ist?
Wenns eine unbezahlte ist, würde ich mich in erster Linie fragen, wieso man das mit sich machen lässt. Man hat immerhin einen Vertrag mit dem Arbeitgeber, der einem sagt, dass man eine gewisse Zahl an Stunden zur Verfügung steht und entsprechend dafür entlohnt wird. Möchte der Arbeitgeber die vereinbarte Arbeitsleistung nicht annehmen, wenn sie ihm angeboten wird, handelt es sich um Annahmeverzug.
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Bei uns wird auf Widerruf unter Fortzahlung der Bezüge/Besoldung freigestellt, sog. häusliche Bereitschaft derer die nicht im Rahmen des Notfallplans in den Dienststellen benötigt werden. Die Beschäftigten haben sich jedoch zeitlich im Rahmen ihrer vereinbarten Arbeitszeit und räumlich für einen jederzeit möglichen Arbeitseinsatz zur Verfügung halten.