Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: jimhopper am 22.06.2020 08:45

Titel: Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: jimhopper am 22.06.2020 08:45
Hallo Foristen,

ich habe einen Sachverhalt vorliegen, den ich mir rechtlich nicht beantworten kann:

Beamter X hat ein Statusamt A12. Die Mindestwartezeit auf Stufe A13 ist gerade abgelaufen. In seiner Dienstbehörde sind haushalterisch ausreichend Stellen A13 vorhanden, so dass er aus grds. problemlos befördert werden könnte. Allerdings hat der Arbeitgeber, in Abweichung zu davor, nunmehr ein Beurteilungssystem eingeführt, das nur noch Beförderungen zulässt, wenn bestimmte Beurteilungsnoten erreicht wurden.

Hat der Beamte einen Rechtsanspruch auf die Beförderung zu A13, wenn die Stellen vorhanden sind?

Vielen Dank!
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: Lars73 am 22.06.2020 08:48
Grundsätzlich Nein.
Handelt es sich um gebündelte Dienstposten oder ist es ein Dienstposten nach A13g?
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: jimhopper am 22.06.2020 09:05
Es handelt sich um einen Dienstposten A 13g
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: was_guckst_du am 22.06.2020 09:49
...ein Beurteilungssystem, dass Beförderungen ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird oder ein Beurteilungssystem, welches in Abhängigkeit zur Benotung verlängerte Wartezeiten bestimmt?...
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: jimhopper am 22.06.2020 11:30
Ein Beurteilungssystem, dass eine Beförderung ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird.
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: was_guckst_du am 22.06.2020 12:05
...und ein solches System hat der Personalrat mitgetragen?? ::)
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: jimhopper am 22.06.2020 15:27
Davon gehe ich aus, denn es ist in Kraft.
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: was_guckst_du am 22.06.2020 15:48
...irgendwann wird auch der letzte AG im öD es bemerkt haben, dass er mit solchen Regelungen seinen Personalbedarf nicht mehr decken kann...Attraktiver Arbeitgeber geht anders...Personal gewinnen und halten ist heutzutage angesagt...

...in meiner Behörde wurde im letzten Jahr eine 30 Jahre alte Beurteilungsrichtlinie, die Beurteilungsnoten mit längeren Wartezeiten paarte, gekippt...jetzt wird wieder nach den gesetzlichen Mindestzeiten befördert..
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: Spid am 22.06.2020 18:19
Wo käme im Sachverhalt ein Arbeitgeber vor?
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: clarion am 22.06.2020 20:07
Wobei die Kopplung an akzeptable Beurteilungen sehr sinnig sein. Wer kennt nicht auch Oberpfeifen, die nur befördert wurden, weil sie “am Dransten“ waren.
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: Pseudonym am 22.06.2020 21:01
Ein Beurteilungssystem, dass eine Beförderung ausschließt, wenn nicht eine Mindestnote erreicht wird.
...und ein solches System hat der Personalrat mitgetragen?? ::)
Ist nicht ebendas die gesetzlich verankerte Bestenauslese? Wenn alle mittelmäßige Kräfte sind und diese dafür nicht beflördert werden, entspricht das doch dem Leistungsdgedanken.

Oder bin ich da jetzt falsch  ???
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: Bastel am 23.06.2020 06:15
Wenn alle gleich sind, können dann alle mittelmäßig sein?
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: WasDennNun am 23.06.2020 08:03
Wenn alle gleich sind, können dann alle mittelmäßig sein?
Sie können nicht nur, sie müssen sogar alle mittelmäßig sein, weil sie alle ja nur dem Mittelmaß entsprechen. ;D
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: Mayday am 23.06.2020 09:38
...irgendwann wird auch der letzte AG im öD es bemerkt haben, dass er mit solchen Regelungen seinen Personalbedarf nicht mehr decken kann...Attraktiver Arbeitgeber geht anders...Personal gewinnen und halten ist heutzutage angesagt...

Meiner Meinung nach ändert sich das gerade,  Personal wird wohl bald deutlich mehr zur Verfügung stehen.
Titel: Antw:Beförderungsanspruch bei vorhandenen Haushaltsstellen
Beitrag von: Feidl am 23.06.2020 12:43
Wo käme im Sachverhalt ein Arbeitgeber vor?
Gar nicht.
Der TE hat nur schändlicherweise Arbeitgeber und Dienstherr verwechselt.