Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Hexe79 am 01.09.2020 08:51
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Hallo Zusammen
ich habe da eine Frage. Ich werde am 1.10. 20 eine neue Arbeitsstelle anfangen und zwar im Bodelscheingh Heim. Dort wird nach TVöd gezahlt. nun frage ich mich in welche gruppe dies gehört und wie man mich in etwa Eingruppieren wird. Ich bin gelernte ( Examnierte) Altenpflegehelferin und Medizinische Fachangestellte. Die Arbeitsstelle fange ich aber als Alltagsbegleiter nach § 43b an. Die Ausbildung dazu habe ich 2015 gemacht und bin auch seitdem in diesem Beruf tätig. Sprich 5 jahre. lg Hexe79
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E2
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E3-E4
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Ok, danke euch schon mal. Ich denke das E3-E4 auch eher hinkommen wird als E2, muss ich Ehrlich sagen, da ich auch noch einschlägige Berufserfahrung mitbringe. In der Pflege war ich zuvor auch 9 jahre und bin seit über 5 Jahren eben im Betreuungsdienst als Alltagsbegleiterin 43b tätig.
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Berufserfahrung gleich welcher Qualität ist für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe völlig unbeachtlich. Die grundlegenden Tätigkeiten von Alltagsbegleitern sind einfache Tätigkeiten im Tarifsinne. Sofern keine Heraushebung aus diesen gegeben ist, bleibt es bei E2.
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Ganz pragmatische Frage: Weshalb treten Sie ein Arbeitsverhältnis an, dessen Bezahlung Sie gar nicht kennen? Sollte die Zusage nicht klar hieran geknüpft sein?
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Ganz einfach ich habe es vergessen, ich weiß ich verdiene mehr, weil ich 1. von einem Privatträger zum Öffentlichen Dienst wechsel und 2. anteilig mehr Stunden arbeite, sprich ich habe dann mehr % als vorher.
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Berufserfahrung gleich welcher Qualität ist für die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe völlig unbeachtlich. Die grundlegenden Tätigkeiten von Alltagsbegleitern sind einfache Tätigkeiten im Tarifsinne. Sofern keine Heraushebung aus diesen gegeben ist, bleibt es bei E2.
Da habe ich aber im Internet auf mehreren Seiten etwas anderes zu gelesen, zudem war ich in der Pflege damals auch schon im öffentlichen Dienst und wurde anhand der Ausbildung auch anders eingruppiert. Naja ich werde es bald sehen. Lg Hexe79
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Bodelschwingh ist nicht öffentlicher Dienst!
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Ok evtl. habe ich mich Falsch ausgedrückt es ist ein Evqngelisches Haus der Diakonie was aber nicht nach AVR vergütet sondern eben TVÖD.....
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Ok, danke euch schon mal. Ich denke das E3-E4 auch eher hinkommen wird als E2, muss ich Ehrlich sagen, da ich auch noch einschlägige Berufserfahrung mitbringe. In der Pflege war ich zuvor auch 9 jahre und bin seit über 5 Jahren eben im Betreuungsdienst als Alltagsbegleiterin 43b tätig.
Wie Spid schon sagte ist die Berufserfahrung für die Eingruppierung völlig unbeachtlich. Die einschlägige Berufserfahrung kann Einfluss auf die Stufe haben.
Der Wechsel von einem Privatträger in den öD garantiert keine monetäre Verbesserung. Wie kann man vergessen das Gehalt zu verhandeln? Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag?
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Ok evtl. habe ich mich Falsch ausgedrückt es ist ein Evqngelisches Haus der Diakonie was aber nicht nach AVR vergütet sondern eben TVÖD.....
Diakonie ist nicht öffentlicher Dienst.
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Ich habe bisher eine schriftliche Zusage und Unterschreibe den Vertrag erst am 10.09. 2020
Ich habe nun aber mein zukünftiges Gehalt erfahren und es ist wie schon sagte, um einiges Höher.