Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Kindergarten am 14.09.2020 11:17

Titel: Eingruppierung nach Elternzeit
Beitrag von: Kindergarten am 14.09.2020 11:17
Hallo,
wenn jemand in einer Gehaltsstufe eingestellt wurde und dann direkt in Mutterschutz und Elternzeit gegangen ist und bei Wiederbeginn der Tätigkeit nach der EZ ein Gehaltsgruppen-Aufstieg dran wäre, ist der Gehaltsgruppen-Aufstieg dann korrekt? Zählt die EZ mit?
Titel: Antw:Eingruppierung nach Elternzeit
Beitrag von: Schokobon am 14.09.2020 11:36
Welcher Tarifvertrag findet Anwendung?
Titel: Antw:Eingruppierung nach Elternzeit
Beitrag von: Kindergarten am 14.09.2020 11:41
TVöD SuE
Titel: Antw:Eingruppierung nach Elternzeit
Beitrag von: Kindergarten am 14.09.2020 11:55
Ich muß jetzt noch ergänzend hinzufügen, dass innerhalb der EZ einmal 6,5 Monate und einmal 5 Monate gearbeitet wurde.
Titel: Antw:Eingruppierung nach Elternzeit
Beitrag von: Organisator am 14.09.2020 12:31
Elternzeit hat keinen Einfluss auf Höhergruppierungen.
Titel: Antw:Eingruppierung nach Elternzeit
Beitrag von: Kindergarten am 14.09.2020 12:42
Danke
Titel: Antw:Eingruppierung nach Elternzeit
Beitrag von: Pakart am 14.09.2020 15:20
Ich möchte Sicherheitshalber nochmal nachfragen: geht es bei dir wirklich um die Eingruppierung oder um die Stufe?