Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: Kindergarten am 14.09.2020 11:17
-
Hallo,
wenn jemand in einer Gehaltsstufe eingestellt wurde und dann direkt in Mutterschutz und Elternzeit gegangen ist und bei Wiederbeginn der Tätigkeit nach der EZ ein Gehaltsgruppen-Aufstieg dran wäre, ist der Gehaltsgruppen-Aufstieg dann korrekt? Zählt die EZ mit?
-
Welcher Tarifvertrag findet Anwendung?
-
TVöD SuE
-
Ich muß jetzt noch ergänzend hinzufügen, dass innerhalb der EZ einmal 6,5 Monate und einmal 5 Monate gearbeitet wurde.
-
Elternzeit hat keinen Einfluss auf Höhergruppierungen.
-
Danke
-
Ich möchte Sicherheitshalber nochmal nachfragen: geht es bei dir wirklich um die Eingruppierung oder um die Stufe?