Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Meyer am 07.10.2020 22:17

Titel: [NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
Beitrag von: Meyer am 07.10.2020 22:17
Hallo,
folgender Plan eines Dienstherrn:
Beamter, mittlerer Dienst, seit September 2019 in A9 hat im Juni 2020 den Aufstiegslehrgang bestanden. Nun soll er zum 01.01.20 direkt nach A10 gehobener Dienst befördert werden.
Ist das möglich?
Titel: Antw:NI: Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
Beitrag von: 2strong am 08.10.2020 02:12
Zum 01.01.20 wohl kaum ;) zu Anfang 2021 wäre es möglich.
Titel: Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
Beitrag von: Meyer am 08.10.2020 09:00
Ja ich meinte auch 01.01.2021.
Aber dann ist eine Urkunde mit A9, gehobener Dienst nicht mehr erforderlich oder?
Kann mir dazu jemand die Rechtsgrundlage nennen?
Titel: Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
Beitrag von: Tyrion am 08.10.2020 10:37
Ja ich meinte auch 01.01.2021.
Aber dann ist eine Urkunde mit A9, gehobener Dienst nicht mehr erforderlich oder?
Kann mir dazu jemand die Rechtsgrundlage nennen?

§ 3 Abs. 3 Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO)
Titel: Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
Beitrag von: Meyer am 08.10.2020 11:09
Danke!
Wäre nach § 3 Absatz 4 auch eine direkte Beförderung nach A11 möglich? Die Stelle ist mit A11 bewertet.
Titel: Antw:[NI] Beförderung mittlerer zum gehobenen Dienst
Beitrag von: mmp am 08.10.2020 12:31
Nach meiner Lesart:
§ 3 (4) bezieht sich auf das zweite Einstiegsamt der Laufbahn(-gruppe). In der Laufbahngruppe 2 wäre das zweite Einstiegsamt A13.
Bsp. Beamter A11 erfüllt die Laufbahnvoraussetzungen für A13 -> kann direkt nach A13 befördert werden.