Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => weitere Tarifverträge => Thema gestartet von: hoboboy am 16.10.2020 14:38
-
Habe mir grade den Tarifvertrag BA angeguckt. Dort steht geschrieben das eine eventuelle Bessergruppierung bei einschlägiger Berufserfahrung möglich ist. Leider finde ich dazu keinerlei Definition?
Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?
-
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/
-
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/
Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?
-
Einschlägige Berufserfahrung bestimmt sich nach:
Gleichartigkeit der beiden Tätigkeiten
Eingruppierungsrechtliche Gleichwertigkeit der vorherigen Tätigkeit
Vorhergehende berufliche Tätigkeit
Für den TVöD fasst das BMI hier die Voraussetzungen für einschlägige Berufserfahrungen zusammen:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2019/RdSchr_20190507.pdf
Im Bereich TV-BA wird man es ähnlich sehen müssen.
-
https://www.stepstone.de/Karriere-Bewerbungstipps/berufserfahrung/
Und die Defintion von stepstone ist die offiziel im TV-BA anerkannte Definition von einschlägiger Berufserfahrung.....?
Du fragtest u.a. nach Berufserfahrung:Sind Berufsausbildung, Praktika, Werksstudententätigkeiten auch im zweifel Berufserfahrung?
Das hat mit einschlägiger Berufserfahrung ja nur entfernt etwas zu tun, sondern wurde von @BATKFMaui mit einem Verweis nicht unzutreffend beantwortet.