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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Kasimir am 18.11.2020 15:34
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Moin an die Community,
da mehrere Nachfragen beim BVA sowie Recherche im Netz erfolglos geblieben sind, versuche ich es mal hier:
Es wurde ja nun schon vor geraumer Zeit beschlossen, dass ab 1. Januar 2021 die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, auf 16.956 Euro bzw. auf 33.912 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) der (Lohn-)Steuerzahlung angehoben wird. So weit, so bekannt.
Gibt es schon Infos darüber, ob und in welcher Form das bei der Berechnung der Bezüge berücksichtigt wird?
Sprich, wird der Betrag ab Januar automatisch bei der Abrechnung nicht mehr abgezogen, und steht somit sofort netto mehr zur Verfügung? Die Abrechnungsalgorithmen hätte man ja vermutlich in der Zeit anpassen können...
Oder wird der Soli (erstmal?) weiter wie gehabt einbehalten, und muss im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden?
Ich bin Beamter im Geschäftsbereich des BMI, falls das von Bedeutung sein sollte.
Vielen Dank im voraus!
Liebe Grüße
Kasimir
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Moin,
alles was ich bisher gelesen habe, geht davon aus, dass der Soli bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht mehr erhoben wird, wenn die zu erwartende Gesamtlohnsteuer unterhalb der Freigrenze bleibt. Bei Beamten des Bundes in Steuerklasse 1 (ohne Zuschläge) sind die Freigrenzen irgendwo bis ca. A13/5 bzw. A14/3.
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Moin moin,
ich gehe auch fest davon aus, dass unmittelbar mehr auf dem Konto landen wird. Das hätte andernfalls sicherlich mediale Aufmerksamkeit erfahren.
Und schließlich muss man die Debeka ja auch von irgendwas bezahlen. ;)
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..., geht davon aus, dass der Soli bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht mehr erhoben wird, wenn …
Genau das ist der Wille des Gesetzgebers und seit dem 13.12.2019 in § 6 Abs. 21 Satz 2 SolzG 1995 eindeutig geregelt. Man könnte also durchaus die Erwartung haben, dass dies beim Januar-Zahltag (2021) umgesetzt wird. In das Abrechnungsprogramm eingespielt war es am Montag noch nicht.
Und schließlich muss man die Debeka ja auch von irgendwas bezahlen. ;)
Wenn's beim Januar-Zahltag nicht umgesetzt wird, sondern erst beim Februar-Zahltag, dann hilft der Corona-Bonus die Beitragserhöhung zu stemmen.
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Wenn's beim Januar-Zahltag nicht umgesetzt wird, sondern erst beim Februar-Zahltag, dann hilft der Corona-Bonus die Beitragserhöhung zu stemmen.
..seit wann gibt es denn ein Besoldungsgesetz, das rechtliche Grundlage für einen solchen Bonus für Beamte wäre?...
...denn der Debeka Beitragszahler ist in der Regel ein Beamter...
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..seit wann gibt es denn ein Besoldungsgesetz, das rechtliche Grundlage für einen solchen Bonus für Beamte wäre?...
Im Moment genügt mir der Gesetzentwurf, der sich - dem Titel dieses Unterforums entsprechend - an Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte richtet.
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...dann mal schön mit dem Entwurf wedeln im Januar/Februar... ;D
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Unsere Regierung hat doch gerade gestern gezeigt wie schnell sie einen Gesetzentwurf durch die Gremien prügeln kann, dann sollte doch ein Monat für das Besoldungsanpassungsgesetz keine Hürde sein.
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....Entwurf....Verabschiedung...örtliche Umsetzung...Auszahlungmodalitäten...
...würde mich wundern, wenn Bundesbeamte den Coronabonus vor der ersten Auszahlung der Erhöhung erhielten...
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Unsere Behörde hat bereits mitgeteilt, dass die Corona-Sonderzahlung noch im Dezember 2020 mit den Bezügen für Januar 2021 ausgezahlt wird.
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...Tarifbeschäftigter?
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Das K-PVS hat am 9. November folgende Mitteilung verbreitet:
"Das K-PVS beabsichtigt, die Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung für die Beamten und Beamtinnen der Besoldungsgruppen A3 bis A15 sowie der Beamten und Beamtinnen im Vorbereitungsdienst zum Abrechnungsmonat 01.2021, Zahltag: 30.12.2020, maschinell vorzunehmen. In Ausnahmefällen werden auch manuelle Eingaben erforderlich sein.
Es ist geplant, die entsprechenden Prüflisten und weitere Details zur Zahlbarmachung zeitnah innerhalb der 48. Kalenderwoche zur Verfügung zu stellen."
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...auch nur eine Absichtserklärung (die wohl letztendlich unter dem Vorbehalt der Gesetzeslage stehen dürfte)...
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Das ist jetzt wirklich nichts Ungewöhnliches. Kennen wir von jedem Besoldungsanpassungspaket; die erste Zahlung mit erhöhten Bezügen erfolgt unter Vorbehalt und das Gesetz wird nach dem Rechentermin veröffentlicht. ::)
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Bei uns ist es tatsächlich auch unter Vorbehalt.