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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: BärbelHansen am 30.11.2020 10:46

Titel: Jahressonderzahlung in Elternzeit 2 jahr
Beitrag von: BärbelHansen am 30.11.2020 10:46
Hallo , ich bin seit 11 Jahren TVöD E ich bin am 05.03.2019 Mutter geworden  und seit dato in Elternzeit letztes Jahr bekam ich volles "Weihnachtsgeld". Dieses Jahr keinen Cent ich würde gerne von euch wissen ob dieses so richtig ist ? Da ich diese 12tel Regelung nicht verstehe Beziehungsweise ich nun 3 verschiedene Antworten gefunden habe. A )ich bekomme nichts weil ich kein Entgelt 2020 erhalten habe B) mir steht der volle Satz zu weil dieses eine Bonus wegen firmentreue darstellt C ) mir steht ein Teil zu nach der 12tel Regelung aber hierzu muss man doch Entgelt bezogen haben ? Danke euch
Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit 2 jahr
Beitrag von: Bastel am 30.11.2020 10:49
Wie wäre es mit einem lesbaren Post?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit 2 jahr
Beitrag von: Kat am 30.11.2020 10:51
b ist auf jeden Fall Humbug. Die Jahressonderzahlung ist kein Bonus sondern Bestandteil des Gehaltes.Und für Firmentreue? Man kriegt nach 1 Monat die Jahressonderzahlung, wenn man am 1.12.d.J. angefangen hat, da hat man seine Firmentreue noch nicht wirklich bewiesen.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit 2 jahr
Beitrag von: Glücklisch am 30.11.2020 10:52
Zitat
Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht zwar kein Anspruch auf Entgelt. Die Jahressonderzahlung wird aber trotzdem nicht vermindert für Kalendermonate, in denen das Entgelt wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz oder wegen Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres der Geburt des Kindes nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1c TVöD).
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/jahressonderzahlung-nach-tvoed-und-tv-l_150_427064.html
Titel: Antw:Jahressonderzahlung in Elternzeit 2 jahr
Beitrag von: Isie am 30.11.2020 16:15
Die vorstehenden Ausführungen sind nicht einschlägig, da das Kind 2019 geboren wurde. Es besteht kein Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, da im Jahr 2020 kein Monat mit Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistung vorhanden ist.