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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: BärbelHansen am 30.11.2020 10:46
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Hallo , ich bin seit 11 Jahren TVöD E ich bin am 05.03.2019 Mutter geworden und seit dato in Elternzeit letztes Jahr bekam ich volles "Weihnachtsgeld". Dieses Jahr keinen Cent ich würde gerne von euch wissen ob dieses so richtig ist ? Da ich diese 12tel Regelung nicht verstehe Beziehungsweise ich nun 3 verschiedene Antworten gefunden habe. A )ich bekomme nichts weil ich kein Entgelt 2020 erhalten habe B) mir steht der volle Satz zu weil dieses eine Bonus wegen firmentreue darstellt C ) mir steht ein Teil zu nach der 12tel Regelung aber hierzu muss man doch Entgelt bezogen haben ? Danke euch
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Wie wäre es mit einem lesbaren Post?
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b ist auf jeden Fall Humbug. Die Jahressonderzahlung ist kein Bonus sondern Bestandteil des Gehaltes.Und für Firmentreue? Man kriegt nach 1 Monat die Jahressonderzahlung, wenn man am 1.12.d.J. angefangen hat, da hat man seine Firmentreue noch nicht wirklich bewiesen.
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Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht zwar kein Anspruch auf Entgelt. Die Jahressonderzahlung wird aber trotzdem nicht vermindert für Kalendermonate, in denen das Entgelt wegen Beschäftigungsverboten nach dem Mutterschutzgesetz oder wegen Elternzeit bis zum Ende des Kalenderjahres der Geburt des Kindes nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1c TVöD).
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/entgelt/jahressonderzahlung-nach-tvoed-und-tv-l_150_427064.html
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Die vorstehenden Ausführungen sind nicht einschlägig, da das Kind 2019 geboren wurde. Es besteht kein Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, da im Jahr 2020 kein Monat mit Anspruch auf Entgelt oder Entgeltersatzleistung vorhanden ist.