Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: frannymd am 22.01.2021 16:23
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Hallo,
ich habe mich bei einer Bundesbehörde auf eine Stellenausschreibung für den mittleren Dienst beworben. Es ging um keine konkrete Stelle sondern um mehrere Bürosachbearbeiter in verschiedenen Bereichen in den EG's E5 bis E9a.
Nach erfolgreicher schriftlicher und mündlicher Auswahl bin ich in einen Pool für die zukünftig zu besetzenden Stellen gelandet. Habe prompt ein Angebot erhalten (als Teamassistenz) allerdings mit einer EG5 laut Stellenanzeige wird maximal eine Stufenzuordnung bis Stufe 3 gewährt.
Bin derzeit in einem ungekündigten Verhältnis nach TVÖD Bund EG8 Stufe 5 (auch als Teamassistenz).
Kann ich meine derzeit erworbene EG8, Stufe und Stufenlaufzeit nicht mitnehmen? Warum wird mir EG5 Stellen vorgeschlagen und nicht EG8. Mir ist schon klar dass es zum einen um die Bewertung der Tätigkeiten geht und zum anderen um den Abschluss des Bewerbers aber meines Wissens ist die Spanne EG5 bis EG8 ja für Menschen mit 3jähriger Ausbildung. Also wie funktioniert dieser Pool. Soll ich das Angebot ablehnen oder ist das verhandelbar?
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Beamtenfragen bitte im entsprechenden Unterforum stellen.
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Auch wenn es nicht um die Beamtenlaufbahn geht sondern als Tarifangestellter?
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Ausweislich der Sachverhaltsschilderung hast Du Dich doch um eine Stelle im mittleren Dienst beworben. Das ist eine Beamtenlaufbahn.
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Das steht da so
im (vergleichbaren) mittleren Dienst
Tarifbeschäftigte: Entgeltgruppe E5 bis E9a TVöD-Bund, Tarifgebiet Ost
Beamte: Statusgleiche Übernahme A6m bis A9m oder Einstellung auf Probe A6
Jetzt bin ich verunsichert. Ist das so ein feiner Unterschied?
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Bei TB gibt es weder einen mittleren Dienst noch etwas, was damit vergleichbar ist. Das ist eine Beamtenlaufbahn ohne jede Bedeutung für TB. Das ist kein "feiner Unterschied", denn zwischen Beamten und TB bestehen vielfältige und drastische Unterschiede - von Eingruppierung über Laufbahnprinzip bis hin zu Direktions-/Weisungsrecht des AG beim TB, die Vertragspartner auf Augenhöhe sind, und des Dienstherrn beim Knecht.
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ja okay, Danke für die Info.
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Und hast Du Dich nun auf Beamtenstellen beworben oder als TB?
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Bin derzeit in einem ungekündigten Verhältnis nach TVÖD Bund EG8 Stufe 5 (auch als Teamassistenz).
Du wechselst also den AG.
Kann ich meine derzeit erworbene EG8, Stufe und Stufenlaufzeit nicht mitnehmen?
Stufenlaufzeiten kann der neue AG dir anerkennen, muss er aber nicht.
EG richtet sich ja nach der auszuübenden Tätigkeit, dass hast du ja selbst richtig erkannt.
Warum wird mir EG5 Stellen vorgeschlagen und nicht EG8.
Weil der AG Geld sparen will.
Soll ich das Angebot ablehnen oder ist das verhandelbar?
Auf alle Fälle annehmen, damit hat der Staat Geld gespart.
Im Ernst, die Frage kann ich nicht verstehen:
Du stellst deinen Bedingungen für den Job und Basta.
Der AG kann darauf eingehen oder nicht und Basta.
Und dann entscheiden beide Seiten ob sie einen Vertrag unter den ausgehandelten Bedingungen unterschreiben.
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Keine Ahnung was soll ich sagen. Wie gesagt, es stand so in einer Anzeige, es gab einen Button zum Bewerberportal keine Auswahlmöglichkeit ob Tarifangestellter oder Beamter. Bin ich mit 40 nicht eh schon zu alt für eine Beamtenlaufbahn. Da ich allerdings einen Stellenvorschlag erhalten habe gehe ich davon aus dass ich als normaler Tarifangestellter gesehen werde.
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Bin derzeit in einem ungekündigten Verhältnis nach TVÖD Bund EG8 Stufe 5 (auch als Teamassistenz).
Du wechselst also den AG.
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß?
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Keine Ahnung was soll ich sagen. Wie gesagt, es stand so in einer Anzeige, es gab einen Button zum Bewerberportal keine Auswahlmöglichkeit ob Tarifangestellter oder Beamter. Bin ich mit 40 nicht eh schon zu alt für eine Beamtenlaufbahn. Da ich allerdings einen Stellenvorschlag erhalten habe gehe ich davon aus dass ich als normaler Tarifangestellter gesehen werde.
Gut, gehen wir davon aus, daß es sich um eine Angelegenheit von TB geht: erfolgt ein AG-Wechsel oder wird lediglich die Behörde gewechselt?
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Das wäre dann ein Arbeitgeberwechsel.
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Anspruch besteht lediglich auf Einstellung in Stufe 1, bei einschlägiger berufserfahrung von einem bzw. drei Jahren in Stufe 2 bzw. 3. Eine bestehende Stufe bei einem anderen AG, der den TVÖD anwendet, kann ganz oder teilweise übernommen werden. Die Stufe 5 der E8 ist jedoch eine gänzlich andere Stufe 5 als jene der E5, weshalb dies nur übertariflich infrage kommt. Auch können förderliche Zeiten angerechnet werden. Auf beide Kann-Regelungen besteht aber kein Anspruch.
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Danke an Euch beide für die Antworten.
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@Spid
Wobei BMI die Übernahme der Stufe aus einer höhere Entgeltgruppe nicht als übertariflich einordnet und im BMI-Rundschreiben als Möglichkeit aufzeigt. Aber ich Stimme grundsätzlich zu, dass innerhalb der Logik der Regelung und der Position des BMI zur nicht möglichen Übernahme einer Stufe einer niedrigeren Entgeltgruppe deine Interpretation nahliegender ist.