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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Greentea am 30.01.2021 13:43
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Hallo Leute,
ich habe nie in Deutschland gearbeitet oder studiert. Das Frauenhofer Institut hat gerade eine fuer mich interessante technische Stellenausschreibung, allerdings kann ich mit dem Tarifvertrag nichts anfangen. Kann mir da jemand helfen? Was waehre eine uebliche Einstufung mit Master und 12 Jahren relevanter Erfahrung? Ich vermute dass eine Industriestelle viel besser bezahlt. Wie kann ich mir da also deren variable Verguetung vorstellen? Telefonisch wollte man mir keine weitere Info zur Einstufung und weiterer Verguetung sagen.
Danke.
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Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Erstmal "Fraunhofer"
In der Regel sind die Personalabteilungen eigentlich auskunftsfreudig, wenn man höflich fragt.
Wenn es sich um eine Stelle mit Wissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt handelt, dann wird die Eingruppierung ab der EG 13 beginnen.
Bei einer technische Stellenausschreibung, müsste man diese erstmal lesen, für eine Grobe Schätzung. Treffend hierzu Spid sein Eintrag.
Variable Vergütung kann vieles bedeuten. Mögliche Instrumente:
Ermächtigung zur Zahlung einer Erfolgsbeteiligung nach WissFG.
Für nicht Wissenschaftlich Relevante Personen Zulagen nach BLBV.
Sonder- / Forschungszulagen
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Es gibt im Öffentlichen Dienst auch Ausertariftliche Bezahlung,die Infrage kommen kann und sehr Lukrativ ist.
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Fraunhofer ist nicht öD.
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Die bezahlen TVöD, werden aus Steuermitteln finanziert und zahlen in die Zusatzversorgungskassen des ÖD ein.
Insoweit ist deine Meinung der Realität egal.
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Das ist keine Meinung, es ist eine Tatsache - oder haben die ihre privatrechtliche Organisation zugunsten einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform aufgegeben?
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Die Sichtweise ausschließlich auf die Organisationsform der Gesellschaft als e.V. abzustellen ist in gewissen Kontexten richtig. Für die Frage hier, ist sie zu kurz gegriffen. Die Institute sind wahrscheinlich unterschiedlich aufgestellt.
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Da die Fraunhofer Gesellschaft der AG ist, geht Dein Einwand schlicht fehl.
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Die bezahlen TVöD, werden aus Steuermitteln finanziert und zahlen in die Zusatzversorgungskassen des ÖD ein.
Insoweit ist deine Meinung der Realität egal.
Naja, alle AUFs erhalten, eine gewisse Finanzierung durch den Staat. Die Finanzierung der Fraunhofer Gesellschaft und somit Ihrer Institute besteht erstmal nur zu 33% aus der Grundfinanzierung durch den Staat. Der Rest wird durch öffentliche Auftraggeber (BMBF, BMI, EU) und der Wirtschaft eingeworben.
Und wie Spid ausführte kein öffentlicherer Arbeitgeber.
Die Sichtweise ausschließlich auf die Organisationsform der Gesellschaft als e.V. abzustellen ist in gewissen Kontexten richtig. Für die Frage hier, ist sie zu kurz gegriffen. Die Institute sind wahrscheinlich unterschiedlich aufgestellt.
Das gilt auch für seine Institute. Es existiert in der Gesellschaft nur ein Arbeitgeber. Analog wie bei den meisten anderen AUF ebenfalls.
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Mit Blick in eine aktuelle Stellenausschreibung der besagten Einrichtung entdeckt man folgendes:
Die Fraunhofer-Gesellschaft richtet sich bei Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen nach den Regelungen dieses Tarifvertrags. Sie können sich hier über den TVöD und die Entgelttabellen des TVöD informieren.
https://recruiting.fraunhofer.de/Vacancies/56007/Description/1
Nach § 1 Abs. 1 TVöD gilt der Tarifvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - nachfolgend
Beschäftigte genannt -, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist. Das scheint zu bestehen, soweit die Einrichtung nach TVöD vergütet.
Der häufig gestellten Fragen bei einer Bewerbung bei Fraunhofer kann man folgendes entnehmen:
TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Die Fraunhofer-Gesellschaft richtet sich bei Anstellung, Vergütung und Sozialleistungen nach den Regelungen dieses Tarifvertrags. Sie können sich hier über den TVöD und die Entgelttabellen des TVöD informieren.
https://www.fraunhofer.de/de/jobs-und-karriere/bewerbung/bewerbung-faq.html
Zur eigentlichen Frage
Für die Einteilung entscheidend sind zunächst die Zugangsvoraussetzungen: Wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master → Entgeltgruppe 13 bis 15
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Nein und nein.
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Zur eigentlichen Frage
Für die Einteilung entscheidend sind zunächst die Zugangsvoraussetzungen: Wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master → Entgeltgruppe 13 bis 15
Man bekommt als Pförtner auch keine EG13 nur weil man ein Wissenschaftliches Hochschulstudium hat. Die genaue Definition hat Spid ja eingangs geliefert.
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Die FhG ist Zuwendungsempfänger des Bundes, und wendet den Tarifvertrag entsprechend einer Kollektivregelung sowie einzelvertraglich Bezugnahme an.
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Und?
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Kommt immer darauf an,welche Aufgaben man als Pförtner hat.Man kann auch Übertariflich Bezahlt werden.