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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Doraymefayzo am 13.04.2021 09:18

Titel: Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Doraymefayzo am 13.04.2021 09:18
Ein ehemaliger Arbeitskollege von mir sucht aktuell einen Job und befindet sich leider aktuell im offenen Vollzug.

Ich weiß, dass Vorstrafen immer sehr hinderlich für die Jobsuche sein können, jedoch wollte ich mal erfragen, wie hier so die Erfahrungen sind, was Vorstrafen und Jobs im ÖD betrifft.
Sicherlich ist es auch davon abhängig, wofür man verknackt wurde, aber ich wollte erstmal so im allgemeinen die Erfahrungen abklopfen.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Organisator am 13.04.2021 09:25
Wer zu einer Haftstrafe verurteilt wurde und insbesondere diese auch absitzen muss hat im öD wohl keine Chance.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 09:37
Fordern denn die AG im öD regelmäßig die Unbestraftheit o.ä. im Anforderungsprofil? Wenn nicht, dürften sie sie ja auch nicht zur Auswahl heranziehen, oder?
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Damiane am 13.04.2021 10:43
Kann sicher vorkommen, dass in bestimmten Bereichen ein Führungszeugnis verlangt wird, in Abhängigkeit von dem Job, um den man sich im ö.D. bewirbt.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: RenRima am 13.04.2021 13:27
Bei den Justizbehörden wird er sich ja hoffentlich nicht bewerben.

Nachfragen werden die wenigsten Ämter. Aber ein Lebenslauf muss er abgeben und die Zeit die er "Absitzen" musste/muss wird drin stehen. Schon wird es sicherlich sehr schwer sich gegen andere Bewerber durchzusetzen.

Seiden er ist Informatiker und hat Skills die gesucht werden. Da hat er natürlich wenig Konkurrenz.

Versuch macht klug aber ne gesunde Ausdauer wird er mitbringen müssen. 
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Kat am 13.04.2021 13:32
Ist das nicht mehr so, daß man ein Führungszeugnis braucht?
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 13:37
Für was?
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Kat am 13.04.2021 13:48
Wenn man eingestellt wird. Früher mußte man ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Und da<s wollte man bestimmt nicht wegen nichts.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 13:49
Die Prämisse teile ich nicht.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Texter am 13.04.2021 15:39
Bei mir bekannten Arbeitgebern läuft es ungefähr so ab:

AG: Bitte legen Sie zur Einstellung ein Führungszeugnis vor.
AN: Nein das möchte ich nicht. Nennen Sie mir die Rechtsgrundlage ihre Forderung.
AG: Oh. Ich habe keine.
AG (einige Wochen später): Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 13.04.2021 16:00
Das mag so sein. Es dürfte sogar in nicht wenigen Fällen ein berechtigtes Interesse und somit eine Grundlage für die Forderung geben. Und für die Wartezeitkündigung braucht man ohnehin keinen Grund.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: MalZu am 14.04.2021 09:47
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Bastel am 14.04.2021 09:58
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.

Werden dafür wenigstens die Kosten erstattet?
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 14.04.2021 10:24
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.

Und inwiefern ging es jetzt um diese Beschäftigtengruppe?
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: FBFlo am 14.04.2021 13:52
Ich fordere Immer das Führungszeugnis an.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: MalZu am 14.04.2021 14:03
Für was?

Füt TB im KJHG-Bereich! Diese müssen ein "erweitertes FZ" vorlegen. Und alle 2-3 Jahre erneut.

Werden dafür wenigstens die Kosten erstattet?

Ja! Die Kosten in Höhe von 13 Euro werden erstattet. Auch findet die Beantragung während der Dienstzeit statt.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Organisator am 14.04.2021 16:31
Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: MalZu am 14.04.2021 18:19
Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...

Ein erweitertes FZ muss persönlich - mit beiliegenden Schreiben des AG auf Antrag- im Bezirksamt beantragt ( und die gebühren bezahlt) werden. Das FZ wird dann an den Antragsteller per Post ausgehändigt.
Liebe Grüße!
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Dienstbeflissen am 14.04.2021 20:30
Nö, geht alles auch von zuhause über das online Portal des BfJ. Ohne irgendwelche Schreiben des AG, persönliche Vorsprache oder Bargeld.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Organisator am 15.04.2021 08:06
Na wie sinnlos. Könnte ja die Dienststelle auch selber machen. Kost nix und macht dem Arbeitnehmer keine Arbeit...

Ein erweitertes FZ muss persönlich - mit beiliegenden Schreiben des AG auf Antrag- im Bezirksamt beantragt ( und die gebühren bezahlt) werden. Das FZ wird dann an den Antragsteller per Post ausgehändigt.
Liebe Grüße!

Oha, das ist ja noch sinnloser. Zeit für eine Änderung der Regelung.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Ytsejam am 15.04.2021 14:52
Nö, geht alles auch von zuhause über das online Portal des BfJ. Ohne irgendwelche Schreiben des AG, persönliche Vorsprache oder Bargeld.

Das ist Blödsinn, für ein erweitertes FZ muss auch online die Bestätigung des AG vorgelegt werden.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Dienstbeflissen am 16.04.2021 00:24
Welchen AG bittet der Selbstständige solch ein Schreiben zu verfassen, wenn er ein erweitertes Führungszeugnis benötigt? Selbstständiger Klavier-, Tanz-, oder Yogalehrer zum Beispiel.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 16.04.2021 06:28
Sofern er die Veranlassung sieht, stellt er sie selbst in einem Schreiben dar.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Dienstbeflissen am 16.04.2021 10:47
Genau, also wird eben nicht zwingend ein Schreiben eines AG benötigt.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Balou36 am 16.04.2021 20:40
Bei meinem Landesbetrieb stand explizit drin, dass der Arbeitsvertrag nur zustande kommt, wenn man ein eintragungsfreies Führungszeugnis vorlegen kann. Und das war keine Justizbehörde oder so.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 16.04.2021 20:46
Hat der öffentliche AG das zuvor im Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung gefordert?
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Balou36 am 16.04.2021 20:59
Hat der öffentliche AG das zuvor im Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung gefordert?

Nein. Erst beim Schreiben, welches dem Arbeitsvertrag beilag wurde diese Bedingung erwähnt.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 16.04.2021 21:04
Dann darf der öffentliche AG es auch nicht fordern.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Philipp am 21.04.2021 15:45
Dann macht doch gleich noch die medizinische Untersuchung zur Debatte.
Wird auch in keinem Stellenprofil gefordert - weder freie Wirtschaft, noch ÖD. Grundlage für die Einstellung ist es trotzdem.

Ich würde meinen, das Vorstellungsgespräch und die Stellenanzeige sind völlig belanglos.

Ich kenne es so:
Nach erfolgreicher Bewerberauswahl erhält der Bewerber schriftlich ein Angebot vom Arbeitgeber, dass dieser ihn zu Kondition XY einstellen möchte. In dem Schreiben sind alle Punkte aufgeführt die für den Arbeitgeber von Belang, und Einstellungsvoraussetzung sind (Untersuchung beim Amtsarzt, Führungszeugnis, Führerschein etc.). Das ist erster Bestandteil des Arbeitsvertrages (da das Angebot unterschrieben zurückgesandt werden muss) und nichts anderes. Alles im Vorfeld ist nur Geplänkel.

Es besteht zudem keine Pflicht, Stellen für tariflich angestellte Arbeitnehmer öffentlich auszuschreiben. Habe ich noch einen wechselwilligen Bewerber (z.B. Initiativbewerbung), kann ich diesem ein o.g. Angebot unterbreiten und ihn zu meinen Bedingungen einstellen.
Titel: Antw:Stelle im ÖD mit Vorstrafe
Beitrag von: Spid am 21.04.2021 16:03
Wenn der öffentliche AG jedoch Stellen ausschreibt, ist er an das darin niedergelegte Anforderungsprofil gebunden, das allein Grundlage für die Bewerberauswahl ist.