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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: ike am 17.04.2021 13:02
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Es wird eine Stelle INTERN ausgeschrieben, Referatsleitung, ggf. Personalabteilung wählen einen Bewerber aus.
Ist für eine derartige INTERNE Stellenbesetzung auch die Zustimmung des Personalrats von Nöten (bei Besetzung durch einen internen Bewerber natürlich)?
Es gilt der TV-L.
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Es kommt darauf an.
Der PR ist in der Mitbestimmung, soweit es mit der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten verbunden ist oder z.B. wenn dadurch ein befristeter Vertrag verlängert wird. Daneben liegt ggf. ein Eingruppierungsvorgang vor der Mitbestimmungspflicht ist. Es kommt also auf die Details an. Daneben kann auch das umzuwendende Landespersonalvertretungsgesetz eine Rolle spielen.
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TV-L Bayern.
Es handelt sich um ein bereits unbefristetes Arbeitsverhältnis und die neue Stelle ist ebenfalls unbefristet.
Eine höher- (oder niedriger)wertige Tätigkeit liegt m.W. nicht vor.
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Dies ist in § 75 des Bay. Personalvertretungsgesetzes geregelt.
Hier handelt es sich offenbar um eine Umsetzung (weil keine Änderung der Eingruppierung oder andere Änderung des Arbeitsvertrages vorliegt), die nur mitbestimmungspflichtig ist, wenn § 75 Abs. 1 Nr. 6 erfüllt ist:
Der Personalrat hat mitzubestimmen in Personalangelegenheiten bei
.........
6.
Versetzung, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinn des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort);
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Ok, noch dieses Detail: ein Wechsel des Dienstortes ist nicht gegeben.
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Dann unterliegt nur der Eingruppierungsvorgang ggf. der Mitbestimmung und nicht der Übertragung der Tätigkeit.
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...es ist und bleibt eine zustimmungspflichtige Umsetzung...
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Inwiefern vertrüge sich diese Auffassung mit der auszugsweise zitierten Norm?
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Inwiefern vertrüge sich diese Auffassung mit der auszugsweise zitierten Norm?
Sie vertrüge sich damit, sofern sich für den internen Bewerber im Rahmen der Umsetzung der Dienstort ändern würde. Davon steht allerdings im Sachverhalt nichts...
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ok...habe die bayerische Sonderregelung überlesen...hier in NRW ist das anders geregelt
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Vielen Dank für Eure rege Diskussion!
Gibt es noch Unklarheiten?
Also:
- TV-L Bayern
- Gleiche Entgeltgruppe
- Gleicher Dienstort
- unbefristet (aktueller und neuer DP) = Arbeitsvertrag ist bereits unbefristet
- nur intern ausgeschrieben