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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Susanne85 am 27.04.2021 12:53
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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bzgl. folgenden Falles:
Eine Mitarbeiterin, die bei einer Firma als Personalsachbearbeiterin gearbeitet hat (insgesamt 6 Jahre) wurde aufgrund Liquidation des Arbeitgebers entlassen. 3 Monate später bekommt sie eine Anstellung bei einer Kommune im Personalamt. Sie wird in Stufe 2 eingruppiert mit der Begründung, dass sie vor Anstellung eine Arbeitslosenzeit hatte.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Einstufung korrekt ist bei Arbeitslosigkeit von grade mal 3 Monaten. Zumal sie nicht mal selbst gekündigt hatte und ohne Verschulden arbeitslos geworden ist.
Wie seht Ihr das?
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War es denn einschlägige Berufserfahrung? Meist sind die Abläufe in Firmen anders als in einer Kommune. Wenn es keine einschlägige Berufserfahrung war hätte es auch Stufe 1 werden können.
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Ich sehe das so, daß für einen Anspruch keine der Vorbringungen relevant ist. Maßgeblich wäre, ob es sich um einschlägige Berufserfahrung handelt.
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Ja, es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung im gleichen Bereich. Eine 3-monatige Arbeitslosigkeit kann in dem Fall doch keine "schädliche Zeit sein. Das wäre doch erst ab einem halben Jahr der Fall oder sehe ich das falsch?
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Ja, es handelt sich um einschlägige Berufserfahrung im gleichen Bereich. Eine 3-monatige Arbeitslosigkeit kann in dem Fall doch keine "schädliche Zeit sein. Das wäre doch erst ab einem halben Jahr der Fall oder sehe ich das falsch?
Nein, dass siehst du richtig.
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Was wäre nach
einem halben Jahr
der Fall?
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Demnach hätte sie meiner Meinung nach in Stufe 3 eingruppiert werden müssen. Dann war ich auf dem richtigen Dampfer...
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Naja der Beleg der Einschlägigkeit der Berufserfahrung ist ggf. nicht trivial.
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Ich sehe nicht, daß die bisherige Tätigkeit in der neuen Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt werden würde.