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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Geok am 29.04.2021 09:23

Titel: Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Geok am 29.04.2021 09:23
Hallo,

Ich arbeite seit 01.08.2020 in einem Amt als technischer Sachbearbeiter. Die Stelle ist eine E12. Aufgrund meiner zu geringen Berufserfahrung (1Jahr beim vorherigen Job, die mir auch anerkannt wurden) bekomme ich allerdings nur eine E11. Die Personalerin wies dabei darauf hin, dass ich für die E12 die im TVL festgeschriebene "langjährige Berufserfahrung" von 3 Jahren benötige, sodass ich erst 08/2022 die E12 bekommen würde.
Ich übernehme derzeit 1:1 die Aufgaben meiner Vorgängerin, welche die E12 bekommen hat. Eine Einarbeitung fand mehr oder weniger nicht statt (alles learning by doing). Zudem habe ich eine Stelle erwischt, die im Vergleich zu den meisten anderen Stellen im Amt ein sehr hohes Arbeitsaufkommen aufweist. Aus diesem Grund habe ich auch vor kurzem eine Überlastungsanzeige gestellt. Meine direkten Vorgesetzten sind sehr zufrieden mit meiner Arbeit und meinem Umgang mit dem hohen Arbeitsaufwand. Sie haben mir empfohlen mich nochmal mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen und zu erfragen ob ich nicht jetzt/früher schon in die E12 hochgestuft werden könnte, da ich ja auch 1:1 die Aufgaben meiner Vorgängerin übernommen habe.
Bevor ich mich nun mit der Personalabteilung zusammensetze würde ich gerne wissen ob es eine Möglichkeit gibt mich trotz der fehlenden langjährigen Berufserfahrung von 3 Jahren vorzeitig in die E12 hochzustufen?

Ich danke euch für euer Antworten/Hilfe.

VG
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Spid am 29.04.2021 09:49
Nein.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Geok am 29.04.2021 13:39
Auch mein Masterstudium in einem der Stelle entsprechenden Studiengang kann nicht für die "langjährige Berufserfahrung" herangezogen werden?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Spid am 29.04.2021 13:40
Nein.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Isie am 29.04.2021 13:56
Wenn es um ein höheres Entgelt geht, käme auch eine Stufenlaufzeitverkürzung in Frage.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: WasDennNun am 29.04.2021 14:05
Oder eine Zulage nach §16.5
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Spid am 29.04.2021 14:45
Wenn es um ein höheres Entgelt geht, käme auch eine Stufenlaufzeitverkürzung in Frage.

Wenn dem TE Berufserfahrung fehlt, um eine mindestens dreijährige Berufserfahrung vorweisen zu können, halte ich eine Stufe der Entgelttabelle, die verkürzt werden könnte, für ausgeschlossen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Isie am 29.04.2021 16:51
Versuchen könnte er es. Die höhere Eingruppierung in E 12 ist tariflich nicht möglich, die Stufenlaufzeitverkürzung schon.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Lars73 am 29.04.2021 16:53
Aber erst wenn man in Stufe 3 ist.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Spid am 29.04.2021 16:55
Eben. Wenn er erst in 2022 drei Jahre Berufserfahrung haben wird, kann er sich derzeit nicht in Stufe 3 befinden.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Isie am 29.04.2021 17:41
Stimmt, ihr habt recht. Habe ich verwechselt.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Geok am 30.04.2021 07:33
Danke für eure Antworten, aber ich sehe schon es ist wohl ein hoffnungsloser Fall.
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Beitrag von: WasDennNun am 30.04.2021 07:51
Nein! Das geht immer:
Oder eine Zulage nach §16.5
Du musst nur sagen: Mehr Geld oder ich gehe.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Geok am 30.04.2021 08:09
Ok dann werde ich es mal mit der Zulage nach §16.5 versuchen. Gibt es da einen Anhaltswert wieviel man verlangen kann?
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Beitrag von: Geok am 30.04.2021 08:11
Ah ich sehe steht ja im TVL... "Ein oder zwei Stufen höher"
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: WasDennNun am 30.04.2021 10:42
Ah ich sehe steht ja im TVL... "Ein oder zwei Stufen höher"
;)
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Geok am 03.05.2021 15:15
Habe heute mit der Personalerin gesprochen. Sie hat mir erstmal wenig Hoffnung gemacht. Die leistungsbezogene Zulage wir in Sachsen-Anhalt wohl kaum bzw. garnicht gewährt. Sie will die Sachlage nochmal prüfen und sich dann bei mir melden. Der TVL gilt doch für alle Bundesländer gleich, wie kann es dort also Unterschiede im Bezug auf die Gewährung der Zulage nach 16.5 geben?
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: WasDennNun am 03.05.2021 15:19
Der TVL gilt doch für alle Bundesländer gleich, wie kann es dort also Unterschiede im Bezug auf die Gewährung der Zulage nach 16.5 geben?
Ein Kann-Regelung ist eine Kann-Regelung
und es ist sogar von Abteilung zu Abteilung und von Behörde zu Behörde unterschiedlich.
Und bei uns sogar von MA zu MA.

Also musst du halt gehen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Lars73 am 03.05.2021 15:28
§ 16 (5)  TV-L wird insgesamt nicht gerade oft verwendet. Warum sollte man dir eine Zulage zahlen. Das Risiko einer Kündigung von Dir schätzt der Arbeitgeber eher gering ein. Eine andere Stelle mit E12/ E13 ist nicht so leicht in Sachsen-Anhalt zu bekommen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: WasDennNun am 03.05.2021 15:51
Also im IT Bereich setzen wir das durchaus ein.
Aber auch da erhält nicht jeder diese Zulage.
Es wir halt gepokert, geht er/sie/es wenn keine Zulage kommt? Falls ja egal? ...

§17.2 ist eher der Exot unter den Kann Regelungen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL Berufserfahrung
Beitrag von: Lars73 am 03.05.2021 16:14
Klar im IT-Bereich werden recht viele Zulagen bezahlt.
Aber für einen Naturwissenschaftler auf einer Ingenieurstelle der mit Master eine E11 annimmt...