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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Christopher am 08.06.2021 15:12

Titel: Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 08.06.2021 15:12
Liebe Forumsteilnehmer,

ich stehe als Master-Absolvent vor einem Vorstellungsgespräch für ein Referentenstelle bei einer Landesbehörde in einem anderen Bundesland (welches nicht meine Heimat ist); aufgrund der pandemiebedingten schlechten Arbeitsmarktsituation für Berufseinsteiger habe ich in meiner Heimatregion bis jetzt keine vergleichbare Stelle gefunden. Für mich steht jedoch fest, dass ich möglichst schnell (2-3 Jahre?) zurück in die Heimatregion wollen würde.

Zu dieser Situation hätte ich die folgenden Fragen:

1. Wie realistisch ist es, dass ich als Berufseinsteiger nach 2-3 Jahren zu einer Behörde in meine Heimatregion wechseln kann?

2. Welche Rolle spielt dabei der Unterschied E13/A13 - gehe ich richtigerweise davon aus, dass man als Tarifangestellter hier bzgl. der Flexibilität im Vorteil ist? (Die Verbeamtung ist eigentlich mein längerfristiges Ziel.)

3. Wie würdet ihr die Situation angehen? Im Vorstellungsgespräch kann ich ja schlecht sagen, dass ich plane in 3 Jahre wieder zu verschwinden.


Herzlichen Dank schonmal im Voraus für eure Mühen!

Viele Grüße
Christopher
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 08.06.2021 15:15
Da ein "Wechsel" von der Behörde eines Landes zu einer Behörde eines anderen Landes bei AN schlicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem AG und die Einstellung bei einem anderen AG ist, ist die Wahrscheinlichkeit dafür so groß wie Deine Einstellungschancen bei einem anderen AG in der Wunschregion sind.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 08.06.2021 15:30
Da ein "Wechsel" von der Behörde eines Landes zu einer Behörde eines anderen Landes bei AN schlicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem AG und die Einstellung bei einem anderen AG ist, ist die Wahrscheinlichkeit dafür so groß wie Deine Einstellungschancen bei einem anderen AG in der Wunschregion sind.

Gibt es als Beamter nicht die Möglichkeit einer "Versetzung" ? (Nicht sicher wie der Fachbegriff lautet)

Oder anders gefragt: Liegt der Fehler bei mir, dass ich diesbzgl. irgendwie ein schlechtes Gewissen hätte, wenn ich "so früh" wieder kündige?
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 08.06.2021 15:36
Ich habe mich zu Beamtengedöns nicht eingelassen, sondern bin explizit auf die Situation bei AN eingegangen.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 08.06.2021 15:38
Ich habe mich zu Beamtengedöns nicht eingelassen, sondern bin explizit auf die Situation bei AN eingegangen.

Ah ok, ich verstehe  ;D

Vielen Dank schonmal für diese Antwort!
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Lars73 am 08.06.2021 16:05
Auch eine Versetzung als Beamter läuft in der Regel so, dass man sich auf eine Stelle in der Behörde in die man wechseln will bewirbt. Nur mit dem Unterschied, dass ein Teil der Stellen meist nur für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben sind.

Man nimmt die Stelle und schaut dann weiter. Verbeamtung muss man ja erstmal nicht vorantreiben.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 08.06.2021 18:02
Auch eine Versetzung als Beamter läuft in der Regel so, dass man sich auf eine Stelle in der Behörde in die man wechseln will bewirbt. Nur mit dem Unterschied, dass ein Teil der Stellen meist nur für Tarifbeschäftigte ausgeschrieben sind.

Man nimmt die Stelle und schaut dann weiter. Verbeamtung muss man ja erstmal nicht vorantreiben.

Vielen Dank für die Antwort!

Ist es bei den Referentenstellen im HD so, dass ich mir das als Bewerber einfach aussuchen kann, ob ich verbeamtet werde oder nicht? Also E13 im anderen Bundesland - dann nach 2-3 Jahren eine Referentenstelle in der Heimat annehmen und die Verbeamtung vorantreiben?


Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 08.06.2021 18:06
Der hD ist eine Beamtenlaufbahn. Wenn Du im hD bist, bist Du also bereits Beamter.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 08.06.2021 19:08
Ich suche nun die ganze Zeit einen Grundsatzvergleich zwischen E13/A13 bei Referentenstellen... finde aber nichts über die Suchfunktion; jedenfalls keinen umfassenden Vergleich, der sämtliche Aspekte mitberücksichtigt.

Also:

- Nettogehalt (abzgl. PKV bei A13)
- Arbeitszeit (Nur 39h bei E13)
- Rechte/Pflichten etc.


Zu dieser Thematik müsste es doch eigentlich einen großen Thread geben? Mir scheint es nämlich so zu sein, dass die Beamtenlaufbahn mit A13 wesentlich attraktiver ist; was übersehe ich da? Gibt es Leute, die dauerhaft als Referenten arbeiten und sich bewusst GEGEN die Verbeamtung entscheiden?


Grüße
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Schokobon am 08.06.2021 21:18
Die Rechner hier auf der Seite nebst Recherche in google und teilweise auch hier im Forum (Beamter vs. TB Threads gibts viele) geben eigentlich genug Futter um sich selbst ein Bild zu machen.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 08.06.2021 22:02
Die Rechner hier auf der Seite nebst Recherche in google und teilweise auch hier im Forum (Beamter vs. TB Threads gibts viele) geben eigentlich genug Futter um sich selbst ein Bild zu machen.

Nach den Informationen die ich finde, ist A13 einfach deutlich attraktiver als E13. Deutlich mehr Netto (selbst wenn man PKV und höhere Arbeitszeit miteinberechnet) - Pension auch besser, wobei das natürlich mit Unsicherheit behaftet ist.

Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich iwas übersehe? Warum zur Hölle sollte man als Referent E13 wollen?
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Bastel am 08.06.2021 22:12
Man möchte kein Knecht werden?

Prinzipiell würde ich allerdings auch den Beamtenweg gehen. Bei A14 oder gar A15 rollt der Rubel.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 08.06.2021 22:52
Man möchte kein Knecht werden?

Prinzipiell würde ich allerdings auch den Beamtenweg gehen. Bei A14 oder gar A15 rollt der Rubel.


Inwiefern ist man als Beamter eher ein Knecht als ein AN? Weniger Flexibel was Versetzungen angeht oder was meinst du damit? Sorry, aber der ÖD-Kosmos ist mir noch fremd.

Grüße
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 09.06.2021 05:48
Beamte stehen in einem Herr-Knecht-Verhältnis, in dem der Dienstherr einseitig die Alimentation, die zu leistende Dienstbarkeit und die dafür aufzuwendende Zeit bestimmt, während AN und AG Vertragspartner auf Augenhöhe sind.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Organisator am 09.06.2021 08:54
Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich iwas übersehe? Warum zur Hölle sollte man als Referent E13 wollen?

Ein wesentlicher Punkt ist die angestrebte Verweildauer im öD und die Art der Aufgabe. Wenn du nicht planst, länger als 5 Jahre im öD zu bleiben, ist ein Angestelltenverhältnis flexibler. Wenn du bis zur Rente bleiben möchtest, wäre ein Beamtenverhältnis finanziell attraktiver.

Rein Rechtlich ist das Angestelltenverhältnis zwar kein Unter-/Überordungsverhältnis wie das Beamtenverhältnis mit Dienstherrn und Beamten; bei der Vielzahl der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn ergeben sich auch da ganz unterschiedliche Herangehensweisen.
Aus meiner Erfahrung wird man als Beamter zwar im Bedarfsfall flexibler eingesetzt, wirkliches Knechtsein habe ich jedoch noch nicht erlebt.

Das Laufbahnprinzip bietet - je nach Arbeitgeber/Dienstherr - entsprechende Vor- oder Nachteile.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 09.06.2021 09:05
Gibt es eine andere Herangehensweise als jene, daß der Dienstherr die Verhältnisse seiner Beamten per Gesetz und/oder Verordnung - von Alimentation in der aktiven Zeit über Arbeitszeit und Alimentation nach der Erwerbstätigket bis hin zu Urlaub - einseitig regelt?
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Organisator am 09.06.2021 09:09
Bei Alimentation und Arbeitszeit ist das zutreffend. Hierbei ist der Tarifbeschäftigte aber auch durch Tarifverträge weitestgehend gebunden.
z.B. Urlaub wird nach meinen Erfahrungen einheitlich geregelt. Also teamintern abgesprochen, unabhängig von der Beschäftigungsart.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 09.06.2021 09:14
Der TB hat entweder mittels seiner Koalition mit der Koalition des AG die Arbetsbedingungen ausgehandelt oder sie im Arbeitsvertrag selbst verhandelt.

Der Urlaubsanspruch beruht bei Beamte also nicht auf Gesetz/Verordnung, sondern wird innerhalb von Teams geregelt?
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Organisator am 09.06.2021 09:43
Der TB hat entweder mittels seiner Koalition mit der Koalition des AG die Arbetsbedingungen ausgehandelt oder sie im Arbeitsvertrag selbst verhandelt.
Zutreffend, aber für den Einzelnen sind die Möglichkeiten recht eingeschränkt. Gerade da die Arbeitgeber sich häufig auf den Tarifvertrag beziehen und individuellen Verhandlungen gegenüber nicht gerade aufgeschlossen sind.

Der Urlaubsanspruch beruht bei Beamte also nicht auf Gesetz/Verordnung, sondern wird innerhalb von Teams geregelt?
Nein, nur die Verteilung. Der Anspruch ist wohl zumindest beim Bund gleich hoch.

Mich würde mal interessieren, wo den in der Praxis tatsächlich diese von dir postulierten Unterschiede im Sinne von Verhältnis auf Augenhöhe versus Knechtschaft relevant sind.
Nach meinen Erfahrungen z.B. bei der Arbeitsverteilung, wo bei Tarifbeschäftigten auf die Eingruppierungsrelevanz geachtet werden muss, bei Beamten eher weniger.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 09.06.2021 10:02
Das wird das doch u.a. darin deutlich, daß die Dienstherren seit 2003 weit überwiegend die Arbeitszeitregelungen für ihre Knechte einseitig nach oben angepaßt haben. Auch die Alimentation wird einseitig durch die Dienstherren festgelegt - und mal im gleichen Maße erhöht, wie bei den TB, mal in geringerem Maße, ganz nach Gutdünken des Herrn. Bei AN bedarf es des Einvernehmens zwischen den Parteien - entweder des Tarifvertrages oder des Arbeitsvertrages.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Organisator am 09.06.2021 10:26
Ich sehe da nur in der Praxis kaum relevante Unterschiede. Ob der Gesetzgeber nun die Regelungen zum Einkommen trifft oder die Tarifparteien. Als Einzelperson habe ich da in etwa gleich viel Einfluss drauf, nämlich gar keinen.

Relevant finde ich allenfalls die Bezahlung, die sich bei Tarifbeschäftigten nach den übertragenen Tätigkeiten richtet und bei dem Beamten dem übertragenen Amt (und somit nur mittelbar nach den übertragenen Aufgaben). Wobei letzteres durch die spitze Dienstpostenbewertung zumindes auf Landesebene auch dem Eingruppierungsregieme angeglichen wurde.

Insofern habe ich Verständnisschwierigkeiten beim "Verhandeln auf Augenhöhe" im Tarifbereich, wenn durch Tarifverträge ohnehin schon das allermeiste vorgegeben ist. Lediglich bei den Stufen ergäbe sich da noch Spielraum.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 09.06.2021 10:39
Der Gesetzgeber ist identisch mit dem Dienstherrn. Er legt einseitig die Bedingungen fest - ob es irgendwem sonst paßt oder nicht. Die Praxisrelevanz hat sich ja u.a. bei den einseitigen Arbeitszeiterhöhungen durch die Dienstherrn gezeigt, denn ich hatte durchaus wahrgenommen, daß weder Beamtenschaft noch deren berufsständischen Vertretungen damit einverstanden waren. Bei Tarifverhandlungen verhandeln die Koalitionen miteinander. Bei Verhandlungen über den Arbeitvertrag die Arbeitsvertragsparteien. Wird kein Einverständnis erzielt, kommt keine Änderung zustande.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Organisator am 09.06.2021 10:56
Da stellt sich wiederum die Frage nach der Einflussmöglichkeit des einzelnen Arbeitnehmers. Als in den Nullerjahren im armen Land Berlin festgestellt wurde, dass man auch bei den Arbeitnehmern gespart werden muss, haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, die Arbeitszeit vorübergehend um 8-12 % zu kürzen, mit entsprechenden Gehaltseinbußen. Auch hier waren die Arbeitnehmer überwiegend damit nicht einverstanden, die verhandlungsführenden Gewerkschaften haben dies trotzdem gemacht.
Was hätte da der Einzelne machen sollen, wenn er nicht einverstanden war?
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 09.06.2021 11:00
Inwiefern wäre es relevant, ob und was der Einzelne tun könnte? Der maßgebliche Unterschied ist, daß sich die Koalitionen - bei denen man entweder Mitglied ist oder an deren Verhandlungsergebnis man sich gebunden hat - einigen mußten. Bei den Knechten bedarf es keines Einvernehmens. Da hat man ja einfach so die Arbeitszeit verlängert - ohne Kompensation.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Organisator am 09.06.2021 11:24
Inwiefern wäre es relevant, ob und was der Einzelne tun könnte?

Für mich bedeutet das Verhandeln auf Augenhöhe, dass ich direkten Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen kann. Hier ists aber nun so, dass weite Teile der Verhandlungen auf die Gewerkschaften übertragen wurden, somit ohne Einflussmöglichkeit des Einzelnen. Insofern entscheiden Dritte über z.B. mein Einkommen, sei es der Gesetzgeber oder die Gewerkschaft.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Spid am 09.06.2021 12:05
Auf Augenhöhe hat man den Arbeitsvertrag verhandelt - und wenn da eine Bezugnahmeklausel drinsteht, steht halt eine Bezugnahmeklausel drin. Das führt aber eben gerade nicht, daß der AG einseitig agieren könnte. Vielmehr sind die AG im öD ja - mit Ausnahme des Bundes - ebenso Tarifunterworfene, die nicht selbst verhandeln. Beim Beamten entscheidet jedoch der Dienstherr ganz alleine und einseitig.
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 09.06.2021 12:39
Vielen Dank!
Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Remarque am 09.06.2021 13:43
Hallo Christopher,

deine Gedankengänge sind soweit wirklich gut und die Forenteilnehmer haben bereits einige Anmerkungen hinterlassen.

In deine Betrachtung ist sicherlich der Vergleich der Besoldung/Entgelt heranzuziehen.
A13/EG 13 findet man ja hier im Forum entsprechende Rechner. Hier kann man ja bereits das Brutto/Netto Gehalt vergleichen. Interessant ist es sicherlich sich mit den Zulagen (Familie/Kinder) zu befassen.

Als Beamter kannst du dich privat versichern, wie hoch dein Beitrag wäre hängt von deinem Alter, Vorerkrankungen etc. ab. Als Beamter zahlt man dann die PKV, welche bei kinderlosen normal 50% der PKV umfasst. Die weiteren Kosten für die KV übernimmt der Dienstherr in Form von "Beihilfe". Der 50% Wert der Deckung der PKV erhöht sich in manchen Bundesländern sofern man Kinder hat, sodass die PKV dann günstiger wird, da z.B. nur noch 30% "privat" versichert werden müssen.

Sofern du jedoch eine gewisse Verdienstgrenze überschreitest, musst du deine Kinder jedoch ebenfalls privat krankenversichern, sodass du diese zusätzlich versichern musst. Sofern die Ehefrau keine eigene KV hat, ist diese mit zu versichern (was die PKV dann in die Höhe treiben kann).
Als TB kannst du in deinem normalen GKV Beitrag deine Familie mitversichern. Deine Beiträge zur GKV steigern für gewöhnlich mit deinem Einkommen, bzw. durch Erhöhung der Beiträge (Zusatzbeitrag).
Die PKV erhöht Beiträge nach Bedarf, so zuletzt dieses Jahr (was bei mir zu ca. 25% Erhöhung geführt hat - Stichwort Niedrigszins).

Beim Vergleich Pension/Rente nicht die Zusatzversorgung als TB vergessen.

Ansonsten können TB problemlos kündigen, Arbeitgeber wechseln. So z.B. auch der Wechsel zwischen öD und freier Wirtschaft, sofern es dir irgendwann nicht mehr gefällt. Als TB ist der Wechsel zwischen den Bundesländern kein Problem.

Als Beamter ist ein Wechsel ebenfalls möglich. Jedoch läuft dies für gewöhnlich über Abordnung mit dem Ziel der Versetzung oder direkter Versetzung. Hier kann dein Dienstherr ggf. sich etwas quer stellen, dies hinauszögern oder ggf. sogar verweigern (sofern ich dies weiß). Hier könnte man sich theoretisch aus dem Dienst entlassen lassen und beim neuen Dienstherren neu zum Beamten ernannt werden. Jedoch ist dies mit vielen Sorgen verbunden (sofern man sich diese macht), ggf. neue Probezeit sofern man schon Lebzeitbeamter war usw.

Sofern man als Beamter aus dem Dienst rausgeht, weil man in die freie Wirtschaft will, wird man nachversichert (In der RV). D.h. man verliert die Pensionsansprüche und wird aus seinem niedrigen Bruttogehalt nachversichert.

Da sich die Lebensplanungen durchaus ändern können, sollte man o.g. Berücksichtigen.

Zur Diskussion und Begrifflichkeit des Knechtes musste ich durchaus schmunzeln, wenn es mich leider nicht aktuell tangieren würde. Bei Beamten kann es durchaus sein, dass du höherwertige Tätigkeiten ausführen musst und dafür nicht die entsprechende Besoldung bekommst. TB sind nach ihrer nicht nur vorübergehend ausgeführten Tätigkeit zu bezahlen.



Titel: Antw:Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Beitrag von: Christopher am 09.06.2021 14:23
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Remarque!

Also scheint im meinem Falle als Berufseinsteiger in einem anderen Bundesland E13 erstmal sinnvoller, um eine möglichst schnelle/unkomplizierte Rückkehr in die Heimat zu gewährleisten.