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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: niko111 am 12.12.2019 19:22

Titel: Wartezeit bei Urlaubsantrag
Beitrag von: niko111 am 12.12.2019 19:22
Hallo Zusammen,

bin hier und im öffentlichen Dienst neu und habe dadurch einige Fragen.

Ein paar Fragen konnte ich mir dank der Suche schon selbst beantworten.
Aber über die Frage "Wie lange muss mein Urlaubsantrag liegen bis er automatisch
genehmigt ist ?" konnte ich nichts genaues finden.

vielleicht könnt ihr mir hier weiter helfen.
schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Gruß :)

Titel: Antw:Wartezeit bei Urlaubsantrag
Beitrag von: Spid am 12.12.2019 19:28
Die Nennung einer Zeitspanne scheitert an der Unmöglichkeit des Eintritts des Ereignisses, das ihr Ende bestimmte.
Titel: Antw:Wartezeit bei Urlaubsantrag
Beitrag von: Kat am 13.12.2019 07:04
Hallo Zusammen,

bin hier und im öffentlichen Dienst neu und habe dadurch einige Fragen.

Ein paar Fragen konnte ich mir dank der Suche schon selbst beantworten.
Aber über die Frage "Wie lange muss mein Urlaubsantrag liegen bis er automatisch
genehmigt ist ?" konnte ich nichts genaues finden.

vielleicht könnt ihr mir hier weiter helfen.
schon mal vielen Dank für eure Antworten.

Gruß :)

Sicher, daß der tatsächlich noch beim Chef liegt und nicht schon längst weitergegeben wurde? Wir kriegen unsere Urlaubsanträge auch nicht zurück, außer es gibt Diskussionsbedarf (was im Promillebereich liegt, so lange ein Vertreter unterschrieben hat).
Titel: Antw:Wartezeit bei Urlaubsantrag
Beitrag von: Spid am 13.12.2019 07:10
Wie kommt der AG seiner Rechtspflicht nach, dem Arbeitnehmer auf einer für diesen unmissverständlichen Art und Weise erkennbar zu machen, daß und für welchen Zeitraum er diesen zum Zwecke der Erholung von der Arbeitspflicht befreit - insbesondere auch in einer Form, die gerichtsfest nachweisbar wäre?
Titel: Antw:Wartezeit bei Urlaubsantrag
Beitrag von: Kaffeetassensucher am 13.12.2019 07:45

Dass Urlaubsanträge als automatisch genehmigt gelten würden, wäre mir ganz was Neues.

Bei uns geht das alles elektronisch: Antrag losschicken (pro forma einen Vertreter eintragen) und wenn der Vorgesetzte auf "Okay" klickt, gibt's ne Mail, die den Urlaub bestätigt. Oder eben eine, die ihn ablehnt (aber da wir das ohnehin jeweils mit der Teamleitung absprechen, kommt das so gut wie nie vor).

Ich würde ganz einfach noch mal beim dafür verantwortlichen Vorgesetzten nachfragen, vielleicht hat er es auch einfach vergessen oder übersehen, dir Rückmeldung zu geben. Zurücklehnen und hoffen, dass der Urlaub irgendwann automatisch als genehmigt gilt, halte ich hingegen für eine schlechte Idee.
Titel: Antw:Wartezeit bei Urlaubsantrag
Beitrag von: Infa am 13.12.2019 08:26
Bei uns wird das ganze direkt digital bestätigt. Man muss nur vorher seinen direkten Vorgesetzen fragen und dann den Antrag abschicken der sofort genehmigt ist.