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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Beamter am 29.11.2021 13:47

Titel: [BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 29.11.2021 13:47
Sehr schnell und wahrscheinlich mal wieder die ersten:

https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24580/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 29.11.2021 15:43
"Wir werden das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten in Bayern übertragen"

Wie möchte Bayern den steuerfreien Corona-Bonus auf Pensionäre übertragen? Oder hat man in der Pressemitteilung vergessen, daraufhinzuweisen, dass diese leer ausgehen werden?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: sapere aude am 29.11.2021 17:59
Da bzgl. Pensionäre folgender Hinweis ergeht: Versorungsempfänger bekommen auch 2,8%, gehe ich davon aus, das Pensionäre die Sonderzahlung nicht erhalten. In Hessen wurde/wirf es so gemacht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 29.11.2021 18:08
Es wäre eigentlich angebracht, für bayerische Beamte wieder etwas drauf zu packen wie vereinzelt in der Vergangenheit (Bayern-Bonus), zumal die ganzen Zulagen kaum Beamte betreffen werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 29.11.2021 18:33
Arbeitszeit wird man drauf packen ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 29.11.2021 19:28
Immerhin war es ein cleverer Schachzug des Finanzministeriums, mit der Berechnung der Höhe der Verfassungswidrigkeit noch zu warten.
So kann man die mit der Nullrunde verbundenen höheren Ausgleichsbetrag gleich mitberücksichtigen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MasterOf am 29.11.2021 20:16
Wird die amtsangemessene Alimentation mit der Übernahme des Tarifergebnisses gleich mit behandelt im kommenden selben Gesetz?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 29.11.2021 20:36
Eigentlich würde es sich anbieten, bekannt ist dazu aber nichts.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 30.11.2021 11:23
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amtsangemessene Besoldung mit diesem Tarifabschluss 2022 eingehalten wird, bei 5 % Inflation. Wie kann man als Gewerkschaft nur so etwas zustimmen. Ich als Ruhestandsbeamter bin auf jeden Fall gezwungen 2022 wieder Widerspruch einzulegen, da ich auch noch von der Einmalzahlung ausgeschlossen bin. Schönes Hobby im Ruhestand, das sich auch noch auszahlt. >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 30.11.2021 12:36
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amtsangemessene Besoldung mit diesem Tarifabschluss 2022 eingehalten wird, bei 5 % Inflation. Wie kann man als Gewerkschaft nur so etwas zustimmen. Ich als Ruhestandsbeamter bin auf jeden Fall gezwungen 2022 wieder Widerspruch einzulegen, da ich auch noch von der Einmalzahlung ausgeschlossen bin. Schönes Hobby im Ruhestand, das sich auch noch auszahlt. >:(

Hier hat primär eine Einigung für Tarifbeschäftigte stattgefunden. Eine wie auch immer zu nennende Haltung die gemeinschaftlich festgehalten wird, dass das Ergebnis auf Beamte zu übertragen ist, hat keine rechtliche Wirkung.

Soll heißen. Was interessiert die Akteure in dieser Verhandlung ein Sachverhalt, der nachranging die Beamten und damit verbundenen die jeweiligen Landesregierungen betrifft? Richtig: nichts.

Jetzt wird jedes Bundesland prüfen und eventuell ein neues Besoldungsgesetz verabschieden. Natürlich können die Länder überlegen ob es eine sinnvolle Möglichkeit gibt die Sachverhalte zu verknüpfen, müssen sie aber auch nicht. Und persönlich halte ich es auch für sinnvoll das zu trennen und nicht zu vermischen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 30.11.2021 15:02
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amtsangemessene Besoldung mit diesem Tarifabschluss 2022 eingehalten wird, bei 5 % Inflation. Wie kann man als Gewerkschaft nur so etwas zustimmen. Ich als Ruhestandsbeamter bin auf jeden Fall gezwungen 2022 wieder Widerspruch einzulegen, da ich auch noch von der Einmalzahlung ausgeschlossen bin. Schönes Hobby im Ruhestand, das sich auch noch auszahlt. >:(

Hier hat primär eine Einigung für Tarifbeschäftigte stattgefunden. Eine wie auch immer zu nennende Haltung die gemeinschaftlich festgehalten wird, dass das Ergebnis auf Beamte zu übertragen ist, hat keine rechtliche Wirkung.

Soll heißen. Was interessiert die Akteure in dieser Verhandlung ein Sachverhalt, der nachranging die Beamten und damit verbundenen die jeweiligen Landesregierungen betrifft? Richtig: nichts.

Jetzt wird jedes Bundesland prüfen und eventuell ein neues Besoldungsgesetz verabschieden. Natürlich können die Länder überlegen ob es eine sinnvolle Möglichkeit gibt die Sachverhalte zu verknüpfen, müssen sie aber auch nicht. Und persönlich halte ich es auch für sinnvoll das zu trennen und nicht zu vermischen.

Die von dir o.g. Pressemitteilung sagt zwar etwas anderes aus, aber warten wir es ab.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 30.11.2021 15:58
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amtsangemessene Besoldung mit diesem Tarifabschluss 2022 eingehalten wird, bei 5 % Inflation. Wie kann man als Gewerkschaft nur so etwas zustimmen. Ich als Ruhestandsbeamter bin auf jeden Fall gezwungen 2022 wieder Widerspruch einzulegen, da ich auch noch von der Einmalzahlung ausgeschlossen bin. Schönes Hobby im Ruhestand, das sich auch noch auszahlt. >:(

Hier hat primär eine Einigung für Tarifbeschäftigte stattgefunden. Eine wie auch immer zu nennende Haltung die gemeinschaftlich festgehalten wird, dass das Ergebnis auf Beamte zu übertragen ist, hat keine rechtliche Wirkung.

Soll heißen. Was interessiert die Akteure in dieser Verhandlung ein Sachverhalt, der nachranging die Beamten und damit verbundenen die jeweiligen Landesregierungen betrifft? Richtig: nichts.

Jetzt wird jedes Bundesland prüfen und eventuell ein neues Besoldungsgesetz verabschieden. Natürlich können die Länder überlegen ob es eine sinnvolle Möglichkeit gibt die Sachverhalte zu verknüpfen, müssen sie aber auch nicht. Und persönlich halte ich es auch für sinnvoll das zu trennen und nicht zu vermischen.

Die von dir o.g. Pressemitteilung sagt zwar etwas anderes aus, aber warten wir es ab.

Ganz im Gegenteil. Sie bestätigt meine Aussage.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SchmidtSchnauze am 30.11.2021 20:09
Insgesamt bin ich echt erschüttert von dem Tarifabschluss, aber auch etwas davon, dass der Chef des Bayerischen Beamtenbundes von der Fortsetzung des bayerischen Weges spricht. Der wäre gegeben, wenn man etwas draufpacken würde. Aber ich hoffe, Nachtigall hat ein Ass im Ärmel, was ich dem bbb auch eher zutraue als dem dbb. Vor der Wahl 2023 wird sich die CSU aber wohl nicht rühren. Aber dann vielleicht massiv, wer weiß?
Am besten wäre für die Glaubwürdigkeit von Söder und Co., wenn sie aus der TdL aussteigen würden, um ihr Personal, egal ob Beamter oder Tarifbeschäftigter, besser zu bezahlen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 30.11.2021 21:49
Der BBB meint wohl die schnelle Übernahme. Die war dieses Mal aber auch locker mit einem Grinsen zu erklären. Söder hatte vor einigen Jahren als Finanzminister erklärt, dass mehr eingeplant war und deshalb ein Bayern-Bonus kommt. Mindestens das müsste passieren. Der BBB muss da nacharbeiten, alles andere wäre eklatantes Versagen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 01.12.2021 07:12
Da kommt nix. Die wissen, dass die Leute das nicht interessiert und ihnen keine Punkte bringt.Natürliches Gespür für Machterhalt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 01.12.2021 09:29
Da kommt nix. Die wissen, dass die Leute das nicht interessiert und ihnen keine Punkte bringt.Natürliches Gespür für Machterhalt.

Sagen wir mal so, die bayerische Staatsregierung braucht einfach ein wenig sanften Druck vom Verfassungsgericht, dann läuft das schon ;-)!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Dude23 am 01.12.2021 13:40
Das Problem ist irgendwie...ich glaube man hätte den Leuten eine Nullrunde bei einer Gültigkeit von nur 12 Monaten leichter vermitteln können. Nun wurde eine Erhöhung ab Ende 2022 auf Grundlage des jetzt, Ende 2021 während der vierten Welle, geltenden "Kassen sind leer"-Arguments verhandelt. Man hätte nächstes Jahr einfach nochmal verhandeln sollen. 2,8 % wären selbst dann auch drin gewesen, wenn weiterhin aufgrund von Corona noch keine Besserung der Kassen-Situation eingetreten wäre. Es war natürlich ein leichtes für Herrn Füracker die 1:1-Übernahme zu verkündigen, vermutlich reibt er sich dabei noch die Hände.

Ein Abschluss ist jedenfalls seltsam - entweder der von 2019 oder der von 2021. Nach den jetzt angebrachten Argumenten hätte es 2019, als die Einnahmen sprudelten, eigentlich leicht 5% geben müssen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kreuzschiene am 03.12.2021 09:40
Man ist mit 5% für EIN Jahr ins Rennen gegangen und hat 2,8% und eine Pauschale für ZWEI JAhre "erkämpft". Wieder einmal ein sehr enttäuschendes Ergebnis.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 04.12.2021 10:19
In BW hat man offenbar den Weitblick, einen Zuschlag zu fordern.
Ich bin gespannt, ob der BBB endlich in den Arbeitsmodus kommt und eine entsprechende Forderung formuliert. Die bloße Übernahme dieses desolaten Ergebnisses als Wertschätzung zu verkaufen ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden bayerischen Beamten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 04.12.2021 14:04
Mal gespannt ob in das neue Besoldungsgesetz dann auch gleich die verfassungskonforme Besoldung eingearbeitet wird.
Das interessiert mich viel mehr wie ein paar Prozent in der Tarifrunde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 04.12.2021 17:39
Das ist richtig...wenn wirklich Verfassungskomformität hergestellt wird.

Dann hätte die Coronaprämie sogar einen Vorteil: Die kann man für die Verfassungskonformität in Zukunft kaum berücksichtigen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 05.12.2021 12:54
wenn Bayern immer so toll sein will, hätte man wirklich einen Zufschlag fordern können.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 05.12.2021 16:31
wenn Bayern immer so toll sein will, hätte man wirklich einen Zufschlag fordern können.....

Irgendwo muss ja das Geld für den Länderfinanzausgleich her kommen  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: kommunalbeamter91 am 06.12.2021 08:39
wenn Bayern immer so toll sein will, hätte man wirklich einen Zufschlag fordern können.....

Irgendwo muss ja das Geld für den Länderfinanzausgleich her kommen  ;)
Welcher Länderfinanzausgleich? ::)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 17.01.2022 17:43
 https://www.bbb-bayern.de/bbb-bittere-enttaeuschung-fuer-versorgungsberechtigte-in-bayern/ (https://www.bbb-bayern.de/bbb-bittere-enttaeuschung-fuer-versorgungsberechtigte-in-bayern/)

Zitat
BBB: Bittere Enttäuschung für Versorgungsberechtigte in Bayern

Kabinett beschließt Besoldungsanpassung
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 17.01.2022 19:54
Finde dazu gar nichts auf der Homepage des Landtags
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 17.01.2022 19:57
Es wurde auch noch nicht im Landtag behandelt, sondern erst im Kabinett beschlossen. Auf der Seite der Staatsregierung findest du eine kurze Pressemitteilung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 17.01.2022 21:57
Danke für den Tipp.
Und immer noch nichts über die amtsangemessene Alimentation zu hören.
Langsam wird es mal Zeit.  >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 18.01.2022 07:51
Dass die Coronaprämie nicht für VE kommt ist allerdings wenig überraschend. Der Fehler lag darin, sich vorher (anstelle einer linearen Erhöhung) überhaupt darauf zu einigen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 18.01.2022 08:13
Bin als Eingeborener für Bayern positiv gestimmt, die CSU wird alles dafür tun nach der nächsten LT-Wahl 2023 noch regieren zu können, bzw. den MP zu stellen. Da können die Stimmen der Beamten schon was ausmachen. So ticken die Amigos.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 18.01.2022 09:49
Bin als Eingeborener für Bayern positiv gestimmt, die CSU wird alles dafür tun nach der nächsten LT-Wahl 2023 noch regieren zu können, bzw. den MP zu stellen. Da können die Stimmen der Beamten schon was ausmachen. So ticken die Amigos.

Mehr sind aber Nicht-Beamte und denen müssen sie ja verklickern, dass die ohnehin überaus privilegierten Beamten keine/nicht zu viele zusätzliche Pfründe erhalten. Vor allen Dingen den gebeutelten Leistungsträgern....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 18.01.2022 10:37
In 2022 die Beamten beglücken, dann interessiert das im September 2023 keine s.. mehr, denke so wird es laufen.. Mal sehen 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Dude23 am 19.01.2022 08:13
Mehr sind aber Nicht-Beamte und denen müssen sie ja verklickern, dass die ohnehin überaus privilegierten Beamten keine/nicht zu viele zusätzliche Pfründe erhalten. Vor allen Dingen den gebeutelten Leistungsträgern....

In welcher Beziehung überaus privilegiert und wem gegenüber?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 19.01.2022 08:15
Mehr sind aber Nicht-Beamte und denen müssen sie ja verklickern, dass die ohnehin überaus privilegierten Beamten keine/nicht zu viele zusätzliche Pfründe erhalten. Vor allen Dingen den gebeutelten Leistungsträgern....

In welcher Beziehung überaus privilegiert und wem gegenüber?
Das musst du den Pöbel fragen. Du weist doch, Beamte sind alle faul und bekommen alle A13+
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 19.01.2022 08:48
Genau, und haben eine freie Arbeitsplatzwahl und ......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Harry Hirsch am 08.02.2022 12:44
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen!

Darf die Corona-Sonderzahlung von 1300 Euro für 2022 mit freiwillig geleisteten Corona-Sonderzahlungen aus 2021 verrechnet werden? Die TVöD-Angestellten haben letztes Jahr eine Sonderzahlung von maximal 600 Euro erhalten. In unserer Verwaltung wurde die Sonderzahlung auch allen Beamten gewährt. Jetzt ist geplant, dass die 2021 geleistete Zahlung von den 1300 Euro abgezogen werden. Ist das zulässig?

Viele Grüße Harry
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: cfischer am 09.02.2022 15:57
Da die "Coronaprämie" in 2022 gesetzlich geregelt sein wird und die Zahlung in 2021 freiwillig geleistet worden ist, ist eine Rückforderung, bzw. Verreichnung nach meinem Rechtsverständnis nicht zulässig.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Asensio91 am 18.02.2022 14:09
Hallo Zusammen ich hätte mal folgende Frage.

Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten, nun meine Frage, was eurer Meinung nach eine reale Einstufung ist.

Aktuell bin ich in E11 Stufe 5 eingruppiert.
Mein Vorgesetzter sprach von A14.

Gerne freue ich mich auf Erfahrungen oder Einschätzungen.
Die Rede ist von einer Landesbehörde.

Viele Grüße und Danke
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 18.02.2022 15:03
Hallo Zusammen ich hätte mal folgende Frage.

Mir wurde nun die Verbeamtung angeboten, nun meine Frage, was eurer Meinung nach eine reale Einstufung ist.
  • 5 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst.
  • Bachelor Wirtschaftsinformatik
  • Position Leitung It & Digitalisierung.



Aktuell bin ich in E11 Stufe 5 eingruppiert.
Mein Vorgesetzter sprach von A14.

Gerne freue ich mich auf Erfahrungen oder Einschätzungen.
Die Rede ist von einer Landesbehörde.

Viele Grüße und Danke
Wieso machst du nicht für deine Frage ein eigenes Thema auf?

A14 gibt es nur im höheren Dienst, ohne Master keinen Zugang zum höheren Dienst.
Somit geht es im gehobenen technischen Dienst mit Eingangsamt A10 los.

Die Mindestdauer der hauptberuflichen Tätigkeit zum Erwerb der Laufbahnbefähigung im gehobenen technischen Dienst beträgt 3 Jahre (Art. 39 LlbG), somit verbleiben von Ihrer 5-jährigen Berufserfahrung nur 2 Jahre, die fiktiv nachgezeichnet werden könnten.
In Ausnahmnefällen ist auch bei ausreichender Berufserfahrung ein Einsteig in einem höherem Amt als dem Eingangsamt möglich. Bei Ihren 2 Jahren, sehe ich hier vielleicht die A11 als Einstiegsmöglichkeit an, aber auch das ist wie gesagt ehr die Ausnahme.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Asensio91 am 22.02.2022 22:09
Danke für deine Antwort.

Ich bin am überlegen dann ggf. doch im öffentlichen Arbeitsverhältnis zu verbleiben da ich aktuell bereits in E11 Stufe 5 gut bedient bin. Wie wäre es im Öffentlichen Dienst bei einer solchen Leitenden Stelle bzw. Führungsposition, welche möglichkeiten gibt es hier E13/14 ?

Zudem eine Frage zum MBA, ich hatte überlegt diesen noch anzuhängen. Laut meiner Personalabteilung bzgl. Beratung Verbeamtung hieß es Master ist Master und wird im gleichen Sinn angerechnet, auch wenn dieser nur halb so lange dauert, da er im Bildungssystem gleichgestellt ist. Die Landesbehörde wo ich beschäftigt bin ist in Bayern und ich konnte es selbst nicht glauben und werde mir das nochmals schriftlich bestätigen bevor ich meine Entscheidung treffe.
Daher die Frage ob es hier Erfahrungen gibt ?

Danke
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 23.02.2022 06:35
Zudem eine Frage zum MBA, ich hatte überlegt diesen noch anzuhängen. Laut meiner Personalabteilung bzgl. Beratung Verbeamtung hieß es Master ist Master und wird im gleichen Sinn angerechnet, auch wenn dieser nur halb so lange dauert, da er im Bildungssystem gleichgestellt ist. Die Landesbehörde wo ich beschäftigt bin ist in Bayern und ich konnte es selbst nicht glauben und werde mir das nochmals schriftlich bestätigen bevor ich meine Entscheidung treffe.
Daher die Frage ob es hier Erfahrungen gibt ?

Danke

Werf doch einfach mal einen Blick in das Beamtengesetz. Dort findest du doch die Anforderungen an den hD. Auf irgendwelche Aussagen von Personalern würde ich nichts geben. Die bringen dir auch schriftlich im Nachgang nichts...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Asensio91 am 23.02.2022 08:58
Leider finde ich nichts, auch nicht mit denn Angaben das 300Ects vorrausetzung sind.
Falls ich mich täusche, gerne mal einen Link.

Danke
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 23.02.2022 09:53
Bitte hier beim Thema bleiben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 02.03.2022 07:33
Hier der Gesetzentwurf der Staatsregierung.
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bez%C3%BCge%202022.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 02.03.2022 16:23
Hier der Gesetzentwurf der Staatsregierung.
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bez%C3%BCge%202022.pdf

Spannend, man hat bisher nicht die nötigen Daten zur Berechnung zusammenbekommen und ignoriert das Mindestabstandsgebot dann bis auf weiteres einfach - dreisterweise unter Verweis auf den Spielraum, den das BVerfG den Gesetzgebern (allerdings eigentlich nur in der Ausgestaltung, nicht in der Einhaltung an sich) zugestehe.

Oder anders gesagt: Man verabschiedet ein Gesetz, von dem man bereits weiß, dass es verfassungswidrig zu niedrige Besoldung verursacht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 02.03.2022 22:58
Verstehe ich das richtig, dass man eigentlich die amtsangemessene Besoldung von der linearen Erhöhung getrennt hat, aber im Gesetzentwurf zahlreiche potentielle Gründe für Anpassungen bereits abgebügelt hat?

Während viele die Familienzulagen vervielfacht soll in Bayern alles passen?!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 03.03.2022 07:23
Passt scho........ ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.03.2022 09:19
Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt nun auch als LT-Drs. 18/21628 vom 09.03.2022 vor (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013678.pdf.). Wie hier bereits ausgeführt worden ist, nimmt der Gesetzentwurf auf den Seiten 29 f. keine realitätsgerechte Betrachtung des Grundsicherungsniveaus, der Mindestalimentation und der gewährten Nettoalimentation vor, obgleich der Landesregierung hierfür sämtliche Daten mit Ausnahme der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife vorliegen und sie mittlerweile mehr als eindreiviertel Jahre Zeit hatte, diese letzteren zu ermitteln. Da davon auszugehen ist, dass der Felbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation 2020 unter Zugrundelegung unzureichender Kosten für die Bedarfe für Bildung und Teilhabe sowie die Sozialtarife bei rund 930,- € gelegen hat und damit die entsprechende Alimentation um mindestens 26,4 % zu gering ausgefallen ist, die Alimentation des Beamten aber auf die Befriedigung des aktuellen Bedarfs ausgerichtet ist, ist die auf der S. 30 vorgenommene Vertagung der Wiederherstellung einer amtsangemessenen Alimentation auf eine ungewisse Zukunft ganz sicher verfassungsrechtlich nicht statthaft - denn die Prüfung einer ggf. amtsangemessenen Alimentation enthebt den Gesetzgeber nicht von seiner aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht, den Beamten und seine Familie amtsangemessen zu alimentieren: "Ein Gesetzentwurf wird seitens der Staatsregierung nach Abschluss der Prozesse der Ermittlung eines  möglicherweise betroffenen Kreises an Beschäftigten bzw. eines Handlungsbedarfs in Bayern sowie der Entscheidungsfindung im Hinblick auf die seitens des Bundesverfassungsgerichts angeführten Gestaltungsspielräume in den Landtag eingebracht."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: cfischer am 15.03.2022 11:03
Ist es in diesem Fall ratsam einen Widerspruch gegen die Höhe der Bezüge einzureichen?

Können bei einem Widerspruch negative Konsequenzen auf einen Zukommen?

Vielen Dank.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 15.03.2022 11:19
Der Gesetzentwurf führt aus, dass ein Widerspruch nicht nötig sei - ich würde jedoch trotz solcher Zusagen grundsätzlich immer einen Widerspruch stellen, da das Bundesverfassungsgericht bislang nur ihn und ein Klageverfahren als Grundlage für eine rückwirkende Behebung einer nicht amtsangemessenen Alimentation explizit anerkannt hat. Negative Konsequenzen sind ausgeschlossen, da ein statthafter Rechtsbehelf sich im Rahmen der Rechtsordnung bewegt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: fragezeichen am 15.03.2022 16:33
Können bei einem Widerspruch negative Konsequenzen auf einen Zukommen?

Vielen Dank.

Das kommt natürlich immer auf das Bundesland an: Wenn du für Bayern fragst, hast du allerdings schlechte Karten. Wie bei allem in Deutschland sind die Bayern immer am härtesten drauf (Abi, Fußball, …). Die BaPoReLaDi (Bayerische Polizei für renitente Landesdiener) ist eine eigene Landesbehörde, die sich um Beamte kümmert, die dauernd Widersprüche verschicken. Die werden dann geräuschlos aus dem Dienst und darüber hinaus entfernt - von manchen (Ex-)Kollegen hört man danach nie wieder was! (Schick mal eine PN, ich nehme dich in unsere Telegram-Gruppe auf, da kannst du Geschichten lesen, da schlackern dir die Ohren und da bluten die Augen!)
Schleswig-Holstein z.B. ist da humaner: Die Behörde, wo man die Widersprüche hinschicken muss, liegt auf einer Nordseeinsel. Die einzige Fähre, die dorthin schippert, verliert immer regelmäßig ihre Fracht. In der Behörde gibt es zwar dann einen Aushang, welche Widersprüche angekommen sind, aber um das nachzuschauen, müsste man ja dahin. Und wer will schon auf eine Fähre, die regelmäßig ihre Fracht verliert?
Am cleversten macht’s übrigens Berlin: BeLaBeBeWi (Berliner Landesbehörde zur Bearbeitung von Widersprüchen) ist einfach eine Briefkastenadresse und da passiert einfach gar nix!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 17.03.2022 09:45
4,5 PROZENT-PLUS AN DIÄTEN
Bayerns Landtagsabgeordnete bekommen ab 1. Juli mehr Geld
«Damit folgt die Anpassung - zeitversetzt - der allgemeinen Einkommensentwicklung», teilte der Landtag am Mittwoch mit. Maßgeblich sind Berechnungen des Statistischen Landesamts.

Gut, dass sie ihre eigenen Diäten so schnell berechnen können. Für das gesetzeskonforme Berechnen der Beamtenbesoldung und Beamtenversorgung sind sie scheinbar nicht fähig.
Aus meiner früheren Tätigkeit heraus weiß ich, dass man Beträge, die man nicht ermitteln kann, möglichst genau schätzen soll. Dann beantrage ich eine Schätzung der für die Berechnung noch nicht vorliegenden Zahlen und einen anschließenden Abschlag.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 17.03.2022 11:47
Glaub mir, die wissen schon seit längerem ganz genau was da auf sie zukommt, genau das ist nämlich der Grund dieser peinlichen Vogel Strauß Taktik!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ChRosFw am 17.03.2022 11:51
Die vergleichen sich ja auch nicht Sozialhilfeempfängern  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: cfischer am 18.03.2022 08:50
Können bei einem Widerspruch negative Konsequenzen auf einen Zukommen?

Vielen Dank.

Das kommt natürlich immer auf das Bundesland an: Wenn du für Bayern fragst, hast du allerdings schlechte Karten. Wie bei allem in Deutschland sind die Bayern immer am härtesten drauf (Abi, Fußball, …). Die BaPoReLaDi (Bayerische Polizei für renitente Landesdiener) ist eine eigene Landesbehörde, die sich um Beamte kümmert, die dauernd Widersprüche verschicken. Die werden dann geräuschlos aus dem Dienst und darüber hinaus entfernt - von manchen (Ex-)Kollegen hört man danach nie wieder was! (Schick mal eine PN, ich nehme dich in unsere Telegram-Gruppe auf, da kannst du Geschichten lesen, da schlackern dir die Ohren und da bluten die Augen!)
Schleswig-Holstein z.B. ist da humaner: Die Behörde, wo man die Widersprüche hinschicken muss, liegt auf einer Nordseeinsel. Die einzige Fähre, die dorthin schippert, verliert immer regelmäßig ihre Fracht. In der Behörde gibt es zwar dann einen Aushang, welche Widersprüche angekommen sind, aber um das nachzuschauen, müsste man ja dahin. Und wer will schon auf eine Fähre, die regelmäßig ihre Fracht verliert?
Am cleversten macht’s übrigens Berlin: BeLaBeBeWi (Berliner Landesbehörde zur Bearbeitung von Widersprüchen) ist einfach eine Briefkastenadresse und da passiert einfach gar nix!

Hätte nicht gedacht, dass es für sowas eine eigene Behörde in jedem Bundesland gibt.
Mache die Stellung des Widerspruchs dann abhängig von dem was ich in der Telegramm-Gruppe so lese, PN für die Einladung ist raus.
Gut dass ich nochmal nachgefragt habe :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 29.04.2022 18:47
 Aus dem Haushalt 2022 für Bayern. Ich lese das so, dass im Jahr 2023 Mittel aus der Rücklage für die Nachzahlungen ab dem Jahr 2020 vorgesehen sind.

Die verbleibenden Handlungsbedarfe in der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung des Freistaates Bayern für die Jahre
2023 bis 2025 in Höhe von insgesamt rund 7,7 Mrd. € zeigen, dass der planmäßige Rücklagenbestand Ende
2022 zwingend erforderlich ist, um den Haushalt ohne Einnahmen aus Krediten in den Finanzplanungsjahren
2023 bis 2025 auszugleichen und die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Insbesondere werden die
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 zur Amtsangemessenheit der Alimentation
(2 BvL 4/18 sowie 2 BvL 6/17) umzusetzen sowie entsprechende Nachzahlungen an betroffene Beschäftigte
für Zeiträume ab dem Jahr 2020 zu leisten sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 02.05.2022 10:28
Da passiert auf jeden Fall etwas kurz vor den LT-Wahl nächstes Jahr. So ticken die CSU-Amigos 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 02.05.2022 10:49
Genau so wird das passieren. Die CSU ist dahingehend einfach zu berechenbar! Blöd nur, dass die Inflation bis dahin noch weiter davon eilen wird und die Nachzahlungen dann umso höher ausfallen müssen. Wobei man auch da erstmal die Klagen aussitzen wird!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 14.06.2022 12:19
Beamten/-innen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Eingangsamt sowie im
ersten Beförderungsamt der 3. und 4. Qualifikationsebene, die in den Referaten VI (Hoch- und
Tiefbau), VII (Stadtentwicklung und Baurecht) – mit Ausnahme der Ämter 62 (Amt für
Verkehrsmanagement und Geoinformation) und Amt 67 (Gartenamt) – sowie in der
Referatsverwaltung des Referates IV (Kultur, Schule und Jugend) im Baubereich eingesetzt
sind, erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit gemäß Art. 60 BayBesG.
Seite 2
2.2 Der Zuschlag wird in Höhe von 5 v. H. des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen
Besoldungsgruppe befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gewährt. Er entfällt vor
Ablauf dieser Zeitspanne, wenn die Beamten/-innen das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 15) erreichen oder außerhalb der in Ziffer 2.1 aufgeführten
Dienststellen eingesetzt werden.

Dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Gewinnung von Beamten ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 16.06.2022 10:16
Beamten/-innen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Eingangsamt sowie im
ersten Beförderungsamt der 3. und 4. Qualifikationsebene, die in den Referaten VI (Hoch- und
Tiefbau), VII (Stadtentwicklung und Baurecht) – mit Ausnahme der Ämter 62 (Amt für
Verkehrsmanagement und Geoinformation) und Amt 67 (Gartenamt) – sowie in der
Referatsverwaltung des Referates IV (Kultur, Schule und Jugend) im Baubereich eingesetzt
sind, erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit gemäß Art. 60 BayBesG.
Seite 2
2.2 Der Zuschlag wird in Höhe von 5 v. H. des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen
Besoldungsgruppe befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gewährt. Er entfällt vor
Ablauf dieser Zeitspanne, wenn die Beamten/-innen das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 15) erreichen oder außerhalb der in Ziffer 2.1 aufgeführten
Dienststellen eingesetzt werden.

Dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Gewinnung von Beamten ist.

Hallo Lotsch,
Auch wenn der 31.12.2021 bereits abgelaufen ist, woher hattest du diese Info?

Das es hierbei nicht um die Gewinnung von „normalen Beamten“ geht, ist allerdings auch klar.
Beamte im gehobenen und höheren technischen Dienst, sind i.d.R. Ingenieure/Architekten etc..
Diese steigen dann mit Bachelor in Bayern mit A10 ein, bzw. mit Master in A13. Und dass auch erst nach einem 15 bzw. 26 monatigem Vorbereitungsdienst/Referendariat mit schlecht bezahlten Anwärterbezügen.
Das muss in der heutigen Zeit kein Ingenieur machen. Da ist wo anders mehr Geld verdient. Zumal der Stress bei den großen Baumaßnahmen des Landes nicht zu unterschätzen ist. Vom teilweise medial starkem Druck gar nicht zu sprechen.
Das macht auch die von dir erwähnte Zulage in Höhe von 5% des Anfangsgrundgehalts nicht wett.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 16.06.2022 10:26
Genau so wird das passieren. Die CSU ist dahingehend einfach zu berechenbar! Blöd nur, dass die Inflation bis dahin noch weiter davon eilen wird und die Nachzahlungen dann umso höher ausfallen müssen. Wobei man auch da erstmal die Klagen aussitzen wird!
Inwiefern sind den Inflation und Besoldung unmittelbar gekoppelt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 16.06.2022 10:38
Beamten/-innen der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik im Eingangsamt sowie im
ersten Beförderungsamt der 3. und 4. Qualifikationsebene, die in den Referaten VI (Hoch- und
Tiefbau), VII (Stadtentwicklung und Baurecht) – mit Ausnahme der Ämter 62 (Amt für
Verkehrsmanagement und Geoinformation) und Amt 67 (Gartenamt) – sowie in der
Referatsverwaltung des Referates IV (Kultur, Schule und Jugend) im Baubereich eingesetzt
sind, erhalten einen monatlichen Zuschlag zur Sicherung der Funktions- und
Wettbewerbsfähigkeit gemäß Art. 60 BayBesG.
Seite 2
2.2 Der Zuschlag wird in Höhe von 5 v. H. des Anfangsgrundgehalts der jeweiligen
Besoldungsgruppe befristet für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2021 gewährt. Er entfällt vor
Ablauf dieser Zeitspanne, wenn die Beamten/-innen das zweite Beförderungsamt
(Besoldungsgruppe A 12 bzw. A 15) erreichen oder außerhalb der in Ziffer 2.1 aufgeführten
Dienststellen eingesetzt werden.

Dieses Beispiel zeigt wie schwierig die Gewinnung von Beamten ist.

Hallo Lotsch,
Auch wenn der 31.12.2021 bereits abgelaufen ist, woher hattest du diese Info?

Das es hierbei nicht um die Gewinnung von „normalen Beamten“ geht, ist allerdings auch klar.
Beamte im gehobenen und höheren technischen Dienst, sind i.d.R. Ingenieure/Architekten etc..
Diese steigen dann mit Bachelor in Bayern mit A10 ein, bzw. mit Master in A13. Und dass auch erst nach einem 15 bzw. 26 monatigem Vorbereitungsdienst/Referendariat mit schlecht bezahlten Anwärterbezügen.
Das muss in der heutigen Zeit kein Ingenieur machen. Da ist wo anders mehr Geld verdient. Zumal der Stress bei den großen Baumaßnahmen des Landes nicht zu unterschätzen ist. Vom teilweise medial starkem Druck gar nicht zu sprechen.
Das macht auch die von dir erwähnte Zulage in Höhe von 5% des Anfangsgrundgehalts nicht wett.


Das stammt aus einem Sachvortrag der Stadt Ingolstadt und wurde soweit ich weiß verlängert. Soviel ich weiß werden in manchen Bundesländern auch Anwärterbezüge um 70 % aufgestockt. Es stellt sich auch die Frage was sind normale und unnormale Beamte. In den Beamtengesetzen ist darüber nichts zu lesen. All dies deutet aber darauf hin, dass mit den Besoldungsgesetzen keine vom BVerfG vorgeschriebene Bestenauslese mehr gewährleistet ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 16.06.2022 11:24
All dies deutet aber darauf hin, dass mit den Besoldungsgesetzen keine vom BVerfG vorgeschriebene Bestenauslese mehr gewährleistet ist.
Und wie es ja auch schon vom BVerG zumindest für die Juristen festgestellt hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 17.06.2022 08:59
Das stammt aus einem Sachvortrag der Stadt Ingolstadt und wurde soweit ich weiß verlängert. Soviel ich weiß werden in manchen Bundesländern auch Anwärterbezüge um 70 % aufgestockt. Es stellt sich auch die Frage was sind normale und unnormale Beamte. In den Beamtengesetzen ist darüber nichts zu lesen. All dies deutet aber darauf hin, dass mit den Besoldungsgesetzen keine vom BVerfG vorgeschriebene Bestenauslese mehr gewährleistet ist.

Danke, ich konnte dazu im Netz auf die Schnelle leider nichts finden.
Das mit den „normalen Beamten“ war irreführend und schlecht ausgedrückt. Ich wollte damit sagen, dass der normale Verwaltungsbeamte seine Laufbahnbefähigung als Anwärter während des Studiums erhält und quasi dual studiert und dafür die Anwärterbezüge bekommt. Damit erhält er während des Studiums schon mehr Geld, als die meisten anderen Studenten mit Nebenjobs verdienen.
Bei den technischen Beamten ist es in Bayern so, dass diese erst studieren (Bauingenieurwesen, Architektur, Elektrotechnik, Wasserwirtschaft, Maschinenbau, Versorgungstechnik,…) und nach abgeschlossenem Studium erst den Vorbereitungsdienst mit Anwärterbezügen durchlaufen. Und das eben nochmals 15 bzw. 26 Monate. Das ist dann zu einem Zeitpunkt in dem sie in der freien Wirtschaft schon normal gut bis sehr gut verdienen können.
Von Bestenauslese brauchen wir da schon gar nicht mehr zu sprechen. Das machen maximal Menschen mit übermäßig ausgeprägtem Sicherheitsempfinden. Wobei momentan die Stellen für Ingenieure in der Wirtschaft  genauso sicher sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 17.06.2022 22:42
Das sind schon oft sehr spezielle Kandidaten. Ich habe es bis heute nicht verstanden warum man sich nach einem Technischen Studium (manche kamen bei uns sogar mit dem Master) den Vorbereitungsdienst antut. Noch einmal ca. 15 Monate Pauken und einige Prüfungen für eine lächerliche A10...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: mpai am 17.06.2022 23:38
Ich finde eine A10 nicht als lächerlich.
Wie kommst du auf so ein Urteil?
Wer macht denn die eigentliche Arbeit?
Nicht die sich ewig besprechenden A13+…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 18.06.2022 00:07
Ich finde eine A10 nicht als lächerlich.
Wie kommst du auf so ein Urteil?
Wer macht denn die eigentliche Arbeit?
Nicht die sich ewig besprechenden A13+…

Für 3-3,5 Jahre Studium + Vorbereitungsdienst finde ich die A10 lächerlich. Ich beziehe mich auf die paar Kröten, nicht auf die "Arbeit"...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 21.06.2022 08:49
Das sind schon oft sehr spezielle Kandidaten. Ich habe es bis heute nicht verstanden warum man sich nach einem Technischen Studium (manche kamen bei uns sogar mit dem Master) den Vorbereitungsdienst antut. Noch einmal ca. 15 Monate Pauken und einige Prüfungen für eine lächerliche A10...

Als Eingangsamt. Ein Inspektor hat ja im Zweifel noch keinerlei Berufserfahrung. Weiterhin ist man während des Inspektorats Anwärter und erhält für Schulbankdrücken schon eine ordentliche Besoldung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2022 08:58
Ich finde eine A10 nicht als lächerlich.
Wie kommst du auf so ein Urteil?
Wer macht denn die eigentliche Arbeit?
Nicht die sich ewig besprechenden A13+…

Für 3-3,5 Jahre Studium + Vorbereitungsdienst finde ich die A10 lächerlich. Ich beziehe mich auf die paar Kröten, nicht auf die "Arbeit"...
Wenn man andersrum sieht:
Wenn jemand mit  3-3,5 Jahre Studium sich entscheidet, dass Studium wegzuwerfen (also seine erste Ausbildung für quasi gescheitert ansieht) dann ist Vorbereitungsdienst und A10 doch ein gutes Auffangbecken. Besser als eine Ausbildung mit Hungerlohn oder zweites Studium ohne Kohle.

Rätselhaft ist, wer sich mit einem technischem Studium dazu entscheidet im gD zu landen und wenn es unbedingt Beamter sein muss nicht in den hD geht, doch eher die, die sich vor dem Studium keine ausreichende Gedanken über ihren Lebensweg gemacht haben oder sich umentschieden haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 21.06.2022 09:04
Wenn man andersrum sieht:
Wenn jemand mit  3-3,5 Jahre Studium sich entscheidet, dass Studium wegzuwerfen (also seine erste Ausbildung für quasi gescheitert ansieht) dann ist Vorbereitungsdienst und A10 doch ein gutes Auffangbecken. Besser als eine Ausbildung mit Hungerlohn oder zweites Studium ohne Kohle.

Wieso das Studium wegwerfen? Das Studium ist doch Einstellungsvoraussetzung für den technischen Vorbereitungsdienst. Ohne dieses Studium kommst du da gar nicht rein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 21.06.2022 09:17
Rätselhaft ist auch was WasDennNun hier manchmal für einen Nonsens schreibt. Ich kläre aber gern auf: im hD wird in vielen Behörden wenig fachlich gearbeitet, und passende Behörden mit fachlicher Arbeit sind ggf. gar nicht in räumlicher Nähe. Also kommt bei gewünschter fachlicher Arbeit nur der gD in Frage. Ich hoffe deine Frage ist hiermit beantwortet. Natürlich will man nicht auf A10 versauern und hat hoffentlich eine Beförderungsperspektive. Im tD hat man die übrigens eher als im ntD. Ich zum Beispiel würde nicht in den hD gehen. Das liegt aber eben an den Tätigkeiten die damit oft einhergehen. Da ist dann Schmerzensgeld schnell angemessen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 21.06.2022 09:42
Ich finde eine A10 nicht als lächerlich.
Wie kommst du auf so ein Urteil?
Wer macht denn die eigentliche Arbeit?
Nicht die sich ewig besprechenden A13+…

Für 3-3,5 Jahre Studium + Vorbereitungsdienst finde ich die A10 lächerlich. Ich beziehe mich auf die paar Kröten, nicht auf die "Arbeit"...
Wenn man andersrum sieht:
Wenn jemand mit  3-3,5 Jahre Studium sich entscheidet, dass Studium wegzuwerfen (also seine erste Ausbildung für quasi gescheitert ansieht) dann ist Vorbereitungsdienst und A10 doch ein gutes Auffangbecken. Besser als eine Ausbildung mit Hungerlohn oder zweites Studium ohne Kohle.

Rätselhaft ist, wer sich mit einem technischem Studium dazu entscheidet im gD zu landen und wenn es unbedingt Beamter sein muss nicht in den hD geht, doch eher die, die sich vor dem Studium keine ausreichende Gedanken über ihren Lebensweg gemacht haben oder sich umentschieden haben.

Das kommt doch immer darauf an, wie man es sieht. Als Beispiel: im Feuerwehrbereich lohnt es sich durchaus, im gD zu sein. A11, DUZ, 80% Zuschuss auf den eigenen PKV Beitrag oder vielleicht noch freie Heilfürsorge, FW Zulage, mit Familie entsprechende Zuschläge, angenehme Arbeitszeiten mit viel zusammenhängender Freizeit.

Wenn man dann unbedingt meint, reich werden zu müssen, arbeitet man eben nebenher im familiären Ingenieurbüro - hat aber die volle Sicherheit des Beamtentums im Nacken.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 21.06.2022 09:42
Das sind schon oft sehr spezielle Kandidaten. Ich habe es bis heute nicht verstanden warum man sich nach einem Technischen Studium (manche kamen bei uns sogar mit dem Master) den Vorbereitungsdienst antut. Noch einmal ca. 15 Monate Pauken und einige Prüfungen für eine lächerliche A10...

Als Eingangsamt. Ein Inspektor hat ja im Zweifel noch keinerlei Berufserfahrung. Weiterhin ist man während des Inspektorats Anwärter und erhält für Schulbankdrücken schon eine ordentliche Besoldung.

Mit der "ordentlichen Besoldung" kann man sich weder eine Wohnung mieten noch einen fahrbaren Untersatz leisten. Mach dich bitte nicht lächerlich.
Der Anwärter verliert in den 15 Monaten Ausbildung netto ca. 13-15.000€ zum E10er. Die muss man erst einmal wieder rein holen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2022 09:59
Rätselhaft ist auch was WasDennNun hier manchmal für einen Nonsens schreibt. Ich kläre aber gern auf: im hD wird in vielen Behörden wenig fachlich gearbeitet, und passende Behörden mit fachlicher Arbeit sind ggf. gar nicht in räumlicher Nähe. Also kommt bei gewünschter fachlicher Arbeit nur der gD in Frage. Ich hoffe deine Frage ist hiermit beantwortet.
Nein, ist sie nicht, weil es eben trotzdem eine "schlechte" Lebensplanung beim Ausbildungsbeginn ist.
Wenn ich von vornerein das Ziel Beamte am nahem Wohnort habe, dann ist dieser beschrieben Weg, relativ teuer.
Und mitnichten Nonsense, sondern evtl. nicht von dir betrachtet.
Klar kann man im thD nur an wenigen Orten entsprechende Behörden finden.
Die meisten solcher Stellen sind dann eben EG13-15 TB Stellen.
Zitat
Natürlich will man nicht auf A10 versauern und hat hoffentlich eine Beförderungsperspektive. Im tD hat man die übrigens eher als im ntD.
Und der Geldeinsatz ist nicht unerheblich, den man gegenüber einer pW/hD öD EG13er Laufbahn hat.
Zitat
Ich zum Beispiel würde nicht in den hD gehen. Das liegt aber eben an den Tätigkeiten die damit oft einhergehen. Da ist dann Schmerzensgeld schnell angemessen.
Und ich würde nicht unter EG13 arbeiten wollen, da das Schmerzensgeld zu niedrig wäre.

Aber ich gebe dir Recht, da hD von Führungskräften und Juristen durchsetzt ist, und die Beamten noch nicht verstanden haben, dass man in dieser (Ausbildungs- und Gehaltsklasse) wesentlich mehr MINTler braucht, die nicht Teamleiter sind, sondern strategische Weiterentwicklung betreiben und auch mal Handanlegen können, habe ich oben Nonsens geschrieben aus der Sicht der Beamtenschaft.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 21.06.2022 10:24
Ja, wir sind uns immerhin einig, dass es mehr Stellen im hD für Nicht-Führungstatigkeiten bedarf. Insbesondere im MINT Bereich. Die EG13 Nummer lasse ich aber nicht gelten. Da kommt man nämlich schon teilweise mit A11 (und Familie) ran (E13/5, 48k netto in StKl3 gegen A11/5, 50k abzgl PKV, StKl3) . Und es gibt mittlerweile durchaus Behörden die in A11 verbeamten. Derartige Entscheidungen muss man in seine eigenen Planungen einfließen lassen. Und sollte sich die Beforderungssituation allzu nachteilig darstellen, kann man immer noch seine Schlussfolgerungen ziehen. Finanziell schlechter gestellt ist man in der obigen Konstellation als Beamter jedenfalls nicht. Und noch Luft nach oben im Gegensatz zum TB. Dienstposten vorausgesetzt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 21.06.2022 10:34
Das sind schon oft sehr spezielle Kandidaten. Ich habe es bis heute nicht verstanden warum man sich nach einem Technischen Studium (manche kamen bei uns sogar mit dem Master) den Vorbereitungsdienst antut. Noch einmal ca. 15 Monate Pauken und einige Prüfungen für eine lächerliche A10...

Als Eingangsamt. Ein Inspektor hat ja im Zweifel noch keinerlei Berufserfahrung. Weiterhin ist man während des Inspektorats Anwärter und erhält für Schulbankdrücken schon eine ordentliche Besoldung.

Mit der "ordentlichen Besoldung" kann man sich weder eine Wohnung mieten noch einen fahrbaren Untersatz leisten. Mach dich bitte nicht lächerlich.
Der Anwärter verliert in den 15 Monaten Ausbildung netto ca. 13-15.000€ zum E10er. Die muss man erst einmal wieder rein holen.


(Ich klammere jetzt die Kosten des Lebensunterhalts in Metropolen wie München etc. mal aus).
Interessant, da ich eine A10 derzeitig inne habe und mir im Vergleich zu vielen meiner Freunde und Bekannten ein recht gutes Leben finanzieren kann. Vermutlich bin ich aber auch noch nicht dem hohen Ross erlegen.

Trifft für mich nicht mehr zu, aber in Bayern sind A10 Eingangsstufe derzeitig 2542.27 € Netto in SK1. Das ist als Berufsanfänger ordentlich. Das Durchschnittsgehalt (leider gibt es keinen Median) der Akademiker in Bayern beträgt ca. 62.000 €, somit ca. 3080 € netto. In in dieser Zahl stecken sowohl Berufsanfänger als auch Erfahrene.

EDIT: Entschuldigung, du hattest dich auf die Anwärterbezüge bezogen. Das hatte ich nicht gesehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 21.06.2022 10:41
beim Anwärter A10 sind es aber nur 1309,60 Netto, und damit kommt man nicht weit
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 21.06.2022 10:43
beim Anwärter A10 sind es aber nur 1309.60 Netto, und damit kommt man nicht weit

Nenne mir ein Studiengang / Ausbildung bei der man solch ein Netto erhält?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 21.06.2022 10:44
beim Anwärter A10 sind es aber nur 1309.60 Netto, und damit kommt man nicht weit

Nenne mir ein Studiengang / Ausbildung bei der man solch ein Netto erhält?

Im technischen Dienst benötigt man vorab ein Studium, und erhält dann eben im gD noch 15 Monate diesen Hungerlohn, anders kann man das nicht nennen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 21.06.2022 10:46
beim Anwärter A10 sind es aber nur 1309.60 Netto, und damit kommt man nicht weit

Nenne mir ein Studiengang / Ausbildung bei der man solch ein Netto erhält?

Im technischen Dienst benötigt man vorab ein Studium, und erhält dann eben im gD noch 15 Monate diesen Hungerlohn, anders kann man das nicht nennen.

Es ist kein Lohn, da man keinerlei Arbeitsleistung erbringt. Es ist eine ergänzende Laufbahnausbildung.

Dafür steigt man im Gegensatz zu normalen Absolventen auch in der A10 ein und nicht in der A9. Der Sprung von A9 in A10 benötigt im Durchschnitt 3 Jahre --> Gewinn von 36 Monaten Differenz A9 - A10.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 21.06.2022 10:47
A9 wäre ja noch reudiger :D

PS: Von deinen 2,5k netto musst du auch noch PKV abziehen...
 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 21.06.2022 10:50
A9 wäre ja noch reudiger :D

PS: Von deinen 2,5k netto musst du auch noch PKV abziehen...


A9 sind ca. 2350 Netto. Wer das als freudig empfindet hat für mich den Bezug zur Realität in Deutschland schon seit längerem verloren.


Dann sind es 2,2-2,3k. Das ist als Berufsanfänger schon überdurchschnittlich. Klar kann man als Ingenieur wo anders mehr verdienen. Genauso aber auch viel weniger.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 21.06.2022 10:52
Es ist kein Lohn, da man keinerlei Arbeitsleistung erbringt. Es ist eine ergänzende Laufbahnausbildung.

oh doch, zwischen den Ausbildungsblöcken ist man ganz normal im Amt eingesetzt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2022 10:56
Ja, wir sind uns immerhin einig, dass es mehr Stellen im hD für Nicht-Führungstatigkeiten bedarf. Insbesondere im MINT Bereich. Die EG13 Nummer lasse ich aber nicht gelten. Da kommt man nämlich schon teilweise mit A11 (und Familie) ran (E13/5, 48k netto in StKl3 gegen A11/5, 50k abzgl PKV, StKl3) . Und es gibt mittlerweile durchaus Behörden die in A11 verbeamten.
Also ich sehe EG13S6 und A12S12 auf einem monetären Niveau (bei ohne Kind & Kegel)
mit Kind& Kegel (insbesonder bei den zukünftigen Zuschlägen wg. BVerG die der Beamte für seine Fam. bekommen muss) natürlich wesentlich niedriger.
Zitat
Derartige Entscheidungen muss man in seine eigenen Planungen einfließen lassen. Und sollte sich die Beforderungssituation allzu nachteilig darstellen, kann man immer noch seine Schlussfolgerungen ziehen. Finanziell schlechter gestellt ist man in der obigen Konstellation als Beamter jedenfalls nicht. Und noch Luft nach oben im Gegensatz zum TB. Dienstposten vorausgesetzt.
und letzteres ist ja der von dir korrekt angesprochene KnackPunkt.

Darum habe ich zweimal in meinem Leben ein Verbeamtungsangebot abgelehnt (zum Glück, muss ich immer noch sagen) Hatte allerdings zu Begin meines Studiums auch keinen Lebensplan  :o und einen Studiengangwechsel.....

Insofern: Ja, wenn man im MINT Bereich Beamter werden will, muss man wohl die "Kröte" gD etc. schlucken und auf Geld zumindest in der ersten Berufshälfte verzichten, welche man evtl. in der zweiten aufholt.

offtopic: Wenn ich wielange es gedauert hat, bis ich eine vergleichbare Rente gegenüber meinem Freunden mit klassischer Ausbildung erarbeitet habe.... da dauert es schon lange bis man das aufgeholt hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2022 10:58
Dafür steigt man im Gegensatz zu normalen Absolventen auch in der A10 ein und nicht in der A9. Der Sprung von A9 in A10 benötigt im Durchschnitt 3 Jahre --> Gewinn von 36 Monaten Differenz A9 - A10.
du hast die Jahres und Kosten des selbst bezahltem Studiums vergessen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 21.06.2022 11:33
Dafür steigt man im Gegensatz zu normalen Absolventen auch in der A10 ein und nicht in der A9. Der Sprung von A9 in A10 benötigt im Durchschnitt 3 Jahre --> Gewinn von 36 Monaten Differenz A9 - A10.
du hast die Jahres und Kosten des selbst bezahltem Studiums vergessen.

Mit Kosten hat er es nicht so. Hoffentlich ist er kein Finanzbeamter...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BudSpencer am 21.06.2022 21:00
Zurück zum eigentlichen Thema!

Nach einer Nullrunde (mit Einmalzahlung) sollen unsere Bezüge zum 01.12. um sagenhafte 2,8% erhöht werden.

Wie seht ihr das - wirs da nochmal nachgebessert?

Die Inflation liegt bei ca. 8%.

Die IG Metall geht wohl mit einer Forderung von 8,x% in die Tarifrunde!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 22.06.2022 06:21
Widerspruch gegen die Besoldung einlegen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 22.06.2022 08:43
Jup. Widerspruch, da die Jahresinflation von fast zweistelligen Prozentzahlen ja auch in die Besoldung reinspielt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 22.06.2022 09:01
Dafür steigt man im Gegensatz zu normalen Absolventen auch in der A10 ein und nicht in der A9. Der Sprung von A9 in A10 benötigt im Durchschnitt 3 Jahre --> Gewinn von 36 Monaten Differenz A9 - A10.
du hast die Jahres und Kosten des selbst bezahltem Studiums vergessen.

Mit Kosten hat er es nicht so. Hoffentlich ist er kein Finanzbeamter...

Sind Beleidigungen ein Teil deiner Argumentationsstruktur? Mir ging es nicht um Kosten / Opportunitätskosten oder sonstige Rahmenbedingungen.

Ich wollte lediglich die Aussage A10 ist kein ordentliches Gehalt nicht so stehen lassen. Das die Festlegung A10 als Eingangsamt explizit verankert wurde, um die bisher angefallenen Kosten zu entschädigen, ist dir vermutlich nicht bekannt.

Ob der Unterschiedsbetrag A9 A10 dafür angemessen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 22.06.2022 09:42
Wo siehst du hier eine Beleidigung?

Diese Festlegung war vermutlich irgendwann einmal in den 60ern/70ern als man sich von A10 im Vergleich noch etwas leisten konnte.

1960 hat ein A10er ungefähr das doppelte der niedrigsten Besoldungsgruppe bekommen. Heute beträgt das Plus nur noch 40%.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 22.06.2022 10:11
Ich weiß. Historisch sollte der Vorbereitungsdienst dafür sorgen, dass die Exekutive fachliche noch ein "Tick" besser aufgestellt ist, als der Gegenüber. Weiterhin muss ja neben den Fachkenntnissen auch das Verwaltungsrecht verinnerlicht sein.

Das die vertikale Spanne zu gering ist, ist leider die Schuld der Gewerkschaften.

Im Vergleich zum Durchschnitt schwanken die Werte. Wieso diese seit 2010 so negativ gestiegen sind weiß ich nicht. Die Großen Sparjahre waren eigentlich zuvor.

Brutto (als Vergleich eigentlich ungeeignet aufgrund der geringeren Sozialabgaben)
1960 Durchschnitt   6.101 DM - A10   6265.92 DM
1970 Durchschnitt 13.343 DM - A10 14316.25 DM
1980 Durchschnitt 29.485 DM - A10 29386.23 DM
1990 Durchschnitt 41.946 DM - A10 38175.56 DM
2000 Durchschnitt 54.256 DM - A10 50075.92 DM
2010 Durchschnitt 25.632 €    - A10 28744.80 €
2020 Durchschnitt 47.700 €    - A10 37221.96 €

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.06.2022 10:27
Ich weiß. Historisch sollte der Vorbereitungsdienst dafür sorgen, dass die Exekutive fachliche noch ein "Tick" besser aufgestellt ist, als der Gegenüber. Weiterhin muss ja neben den Fachkenntnissen auch das Verwaltungsrecht verinnerlicht sein.

Das die vertikale Spanne zu gering ist, ist leider die Schuld der Gewerkschaften.

Im Vergleich zum Durchschnitt schwanken die Werte. Wieso diese seit 2010 so negativ gestiegen sind weiß ich nicht. Die Großen Sparjahre waren eigentlich zuvor.

Brutto (als Vergleich eigentlich ungeeignet aufgrund der geringeren Sozialabgaben)
1960 Durchschnitt   6.101 DM - A10   6265.92 DM
1970 Durchschnitt 13.343 DM - A10 14316.25 DM
1980 Durchschnitt 29.485 DM - A10 29386.23 DM
1990 Durchschnitt 41.946 DM - A10 38175.56 DM
2000 Durchschnitt 54.256 DM - A10 50075.92 DM
2010 Durchschnitt 25.632 €    - A10 28744.80 €
2020 Durchschnitt 47.700 €    - A10 37221.96 €

Was wird hier eigentlich verglichen? Durchschnitts-Jahresgehalt und A10 in der ersten Erfahrungsstufe? Wenn, dann müsste man den Durchschnitt aller A10er als Grundlage nehmen, da wird es aber kaum Daten geben.
Selbst der Vergleich hinkt. Und mit mittlerer Stufe A10 liegt man schon über 44000 - Zulagen und Zuschläge noch gar nicht betrachtet. Rechnet man das dann noch auf "normale" Sozialabgaben hoch, so landet man bei über 60000. Und das ist auch in der Industrie durchaus ein übliches Gehalt für Akademiker ohne Führungsverantwortung.

Real schaut es doch wieder ganz anders aus: mein Tabellenbrutto als A8er ist niedriger, als das Netto nach PKV das ich ausbezahlt bekomme - und letztlich zählt nur, was auf dem Konto landet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 22.06.2022 10:38
Es sollte vergleichen, wie man mit dem Einstiegsgehalt im Vergleich zum Durchschnitt in Deutschland steht.

Die Zahlen zeigen zunächst, dass ein A10 schlechter gestellt wäre. Unter Betrachtung des höheren Nettos zeigt sich aber, dass selbst A10 Anfangsstufe ein überdurchschnittliches Netto beinhaltet und als "ordentlich" bezeichnet werden kann.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 22.06.2022 11:14
mein Tabellenbrutto als A8er ist niedriger, als das Netto nach PKV das ich ausbezahlt bekomme - und letztlich zählt nur, was auf dem Konto landet.

Wie funktioniert das?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 22.06.2022 11:16
mein Tabellenbrutto als A8er ist niedriger, als das Netto nach PKV das ich ausbezahlt bekomme - und letztlich zählt nur, was auf dem Konto landet.

Wie funktioniert das?

Vier Kinder und verheiratet?

Besoldungsgruppe A 8, Stufe 3, Tabelle 01.01.2021 - 30.11.2022
Monatsbeträge

Grundgehalt:           2814.66 €
Familienzulage:               1158.98 € Familienzulage Stufe 5
Monats-Brutto:                3973.64 €   
netto bleiben:          3541.48 €
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.06.2022 11:31
mein Tabellenbrutto als A8er ist niedriger, als das Netto nach PKV das ich ausbezahlt bekomme - und letztlich zählt nur, was auf dem Konto landet.

Wie funktioniert das?

Feuerwehr? Aber ich nehme stark an, dass es auch in anderen Behörden Zulagen und Zuschläge gibt.

Einzige Besonderheit sind die 85% Zuschuss zur PKV, resultierend aus der freien Heilfürsorge.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 22.06.2022 12:50
Es sollte vergleichen, wie man mit dem Einstiegsgehalt im Vergleich zum Durchschnitt in Deutschland steht.

Die Zahlen zeigen zunächst, dass ein A10 schlechter gestellt wäre. Unter Betrachtung des höheren Nettos zeigt sich aber, dass selbst A10 Anfangsstufe ein überdurchschnittliches Netto beinhaltet und als "ordentlich" bezeichnet werden kann.
Einstiegsgehalt verglichen mit Durchschnittsgehalt aller Deutschen, kann man machen.

Durchschnittsgehalt (2021 laut  Statistika) aller A10: 3 740     *12 = 44880
Du hast: 2020 Durchschnitt 47.700 €    - A10 37221.96 €

ist schwierig zu vergleichen, aber als Tendenz ist dein Tabelle schon interessant.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 22.06.2022 12:57
Man kann alles mit allem vergleichen. Es ist nur zu prüfen, inwiefern die Aussage dadurch belegbar wird.

Meine Aussage lautet:
Selbst ein Berufsanfänger erhält man in der A10 ein gutes Gehalt / Sold und im Vergleich zur Vergangenheit hat sich wenig ins negative (Ausnahme >2010) entwickelt. Die Verzehrung ab 2010 kann ich mir nur aufgrund des Durchschnittswerts statt eines Median erklären.

Ich denke, dass lässt sich aus der Tabelle gut erkennen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.06.2022 13:01
Man kann alles mit allem vergleichen. Es ist nur zu prüfen, inwiefern die Aussage dadurch belegbar wird.

Meine Aussage lautet:
Selbst ein Berufsanfänger erhält man in der A10 ein gutes Gehalt / Sold und im Vergleich zur Vergangenheit hat sich wenig ins negative (Ausnahme >2010) entwickelt. Die Verzehrung ab 2010 kann ich mir nur aufgrund des Durchschnittswerts statt eines Median erklären.

Ich denke, dass lässt sich aus der Tabelle gut erkennen.

Dann habe ich dich falsch verstanden. Ich ging davon aus, das gezeigt werden soll, wie sehr sich A 10 in den letzten Jahrzehnten verschlechtert hat im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 22.06.2022 13:19
Man kann alles mit allem vergleichen. Es ist nur zu prüfen, inwiefern die Aussage dadurch belegbar wird.

Meine Aussage lautet:
Selbst ein Berufsanfänger erhält man in der A10 ein gutes Gehalt / Sold und im Vergleich zur Vergangenheit hat sich wenig ins negative (Ausnahme >2010) entwickelt. Die Verzehrung ab 2010 kann ich mir nur aufgrund des Durchschnittswerts statt eines Median erklären.

Ich denke, dass lässt sich aus der Tabelle gut erkennen.

Dann habe ich dich falsch verstanden. Ich ging davon aus, das gezeigt werden soll, wie sehr sich A 10 in den letzten Jahrzehnten verschlechtert hat im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung.

Es hatte sich verschlechtert. 2010 wurden die Verluste aber wieder ausgeglichen. Seit 2010 ist es langsamer gestiegen. Ich kann mir aber einfach nicht vorstellen, dass sich die allgemeinen Löhne innerhalb von 10 Jahren nahezu verdoppelt haben. Ich gehe davon aus, dass das die statistischen Ausreißer mit Millioneneinkommen sind.

1960 Durchschnitt   6.101 DM - A13   9437.40 DM // +3.336 (+54%)
1970 Durchschnitt 13.343 DM - A13 19458.75 DM // +6.116 (+45%)
1980 Durchschnitt 29.485 DM - A13 39312.51 DM // +9.828 (+33%)
1990 Durchschnitt 41.946 DM - A13 50935.58 DM // +8.990 (+21%)
2000 Durchschnitt 54.256 DM - A13 69025.12 DM // +14.769 (+27%)
2010 Durchschnitt 25.632 €    - A13 41483.88 € // + 15.852 (+61%)
2020 Durchschnitt 47.700 €    - A13 53491.44 € // +5.791 (+12%)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 22.06.2022 14:29
Woher kommen eigentlich deine Zahlen?
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Verdienstunterschiede/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html
sagt 2010 38724
2000 30612
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 22.06.2022 15:04
Woher kommen eigentlich deine Zahlen?
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Verdienstunterschiede/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html
sagt 2010 38724
2000 30612

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.html


>2010 von  Statista

2020 3.975 € * 12 = 47.700 €
2010 2.136 € * 12 = 25.632 €
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 22.06.2022 18:00
Woher kommen eigentlich deine Zahlen?
https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Verdienstunterschiede/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html
sagt 2010 38724
2000 30612

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_1.html


>2010 von  Statista

2020 3.975 € * 12 = 47.700 €
2010 2.136 € * 12 = 25.632 €
Bei mir steht da aber bei destatis
2000  2 551*12=30612
2010  3 227*12=38724
2020  3 975*12=47700

Strange

und im Gesetz(warum nimmst du ab 2010 plötzlich Statista? Die Zahlen sind doch auch im Gesetzt vorhanden?)
2010 31144€
2020 39167€
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 23.06.2022 08:57
Ja ich hatte erst Statista genommen und dann musste für die älteren Zahlen auf SGB umsteigen, da ich diese bei Statista nicht gefunden habe.

So nun in der hoffentlich korrekten Form
A10
1960 Durchschnitt   6.101 DM - A10   6265.92 DM (+3%)
1970 Durchschnitt 13.343 DM - A10 14316.25 DM (+7%)
1980 Durchschnitt 29.485 DM - A10 29386.23 DM (+-0%)
1990 Durchschnitt 41.946 DM - A10 38175.56 DM (-9%)
2000 Durchschnitt 54.256 DM - A10 50075.92 DM (-8%)
2010 Durchschnitt 31.144 €    - A10 28744.80 € (-8%)
2020 Durchschnitt 39.167 €    - A10 37221.96 € (-5%)


A13
1960 Durchschnitt   6.101 DM - A13   9437.40 DM // +3.336 (+54%)
1970 Durchschnitt 13.343 DM - A13 19458.75 DM // +6.116 (+45%)
1980 Durchschnitt 29.485 DM - A13 39312.51 DM // +9.828 (+33%)
1990 Durchschnitt 41.946 DM - A13 50935.58 DM // +8.990 (+21%)
2000 Durchschnitt 54.256 DM - A13 69025.12 DM // +14.769 (+27%)
2010 Durchschnitt 31.144 €    - A13 41483.88 € // +10.339 (+33%)
2020 Durchschnitt 39.167 €    - A13 53491.44 € // +14.324 (+37%)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 23.06.2022 09:00
Ich denke, jetzt ist mal gut..... Fakt ist, dass jeder ungelernte Arbeiter in der Industrie größer gleich viel verdient als A10.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 23.06.2022 09:07
Ich denke, jetzt ist mal gut..... Fakt ist, dass jeder ungelernte Arbeiter in der Industrie größer gleich viel verdient als A10.

Die Fakten hätte ich gerne mal mit einer Quelle belegt.

Ich glaube nicht, dass man als ungelernter im Bereich Automobilzulieferer, in der Nahrungsmittelindustrie, in der Textilindustrie, Verpackungsindustrie oder Mess- und Regeltechnik mehr verdient.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Organisator am 23.06.2022 09:08
Ich denke, jetzt ist mal gut..... Fakt ist, dass jeder ungelernte Arbeiter in der Industrie größer gleich viel verdient als A10.

Fakt ist, dass eine so beginnende Behauptung meist nicht stimmt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 23.06.2022 09:11
Habe drei ungelernte Arbeiter im weiteren Bekanntenkreis gefragt, somit eine repräsentative Umfrage gestartet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 23.06.2022 09:51
Habe drei ungelernte Arbeiter im weiteren Bekanntenkreis gefragt, somit eine repräsentative Umfrage gestartet.

Ich hoffe, da steckt eine ordentliche Portion Ironie dahinter. Wenn nicht, dann Frage sie bitte, was sie in den ersten sechs Jahren bekommen haben. Ansonsten ist es nicht mehr vergleichbar, da innerhalb dieser Zeit meist die erste Beförderung erfolgt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 23.06.2022 10:07
Habe drei ungelernte Arbeiter im weiteren Bekanntenkreis gefragt, somit eine repräsentative Umfrage gestartet.
Der ungelernte Fließbandarbeiter bei VW/AUDI ... bekommt in der Tat ne Menge Geld.
Der bei Tönnis etc. schon weniger und quasie nur Mindestlohn.

insofern ist die Aussage schon mal widerlegt, das jeder ungelernte Arbeiter.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 23.06.2022 10:09
Ja ich hatte erst Statista genommen und dann musste für die älteren Zahlen auf SGB umsteigen, da ich diese bei Statista nicht gefunden habe.

So nun in der hoffentlich korrekten Form
A10
1960 Durchschnitt   6.101 DM - A10   6265.92 DM (+3%)
1970 Durchschnitt 13.343 DM - A10 14316.25 DM (+7%)
1980 Durchschnitt 29.485 DM - A10 29386.23 DM (+-0%)
1990 Durchschnitt 41.946 DM - A10 38175.56 DM (-9%)
2000 Durchschnitt 54.256 DM - A10 50075.92 DM (-8%)
2010 Durchschnitt 31.144 €    - A10 28744.80 € (-8%)
2020 Durchschnitt 39.167 €    - A10 37221.96 € (-5%)


A13
1960 Durchschnitt   6.101 DM - A13   9437.40 DM // +3.336 (+54%)
1970 Durchschnitt 13.343 DM - A13 19458.75 DM // +6.116 (+45%)
1980 Durchschnitt 29.485 DM - A13 39312.51 DM // +9.828 (+33%)
1990 Durchschnitt 41.946 DM - A13 50935.58 DM // +8.990 (+21%)
2000 Durchschnitt 54.256 DM - A13 69025.12 DM // +14.769 (+27%)
2010 Durchschnitt 31.144 €    - A13 41483.88 € // +10.339 (+33%)
2020 Durchschnitt 39.167 €    - A13 53491.44 € // +14.324 (+37%)
Danke für die Aufstellung, ist ja interessant.

Schade das links leider nicht Vollzeitäquivalente Daten vorliegen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.06.2022 10:57
Habe drei ungelernte Arbeiter im weiteren Bekanntenkreis gefragt, somit eine repräsentative Umfrage gestartet.
Der ungelernte Fließbandarbeiter bei VW/AUDI ... bekommt in der Tat ne Menge Geld.
Der bei Tönnis etc. schon weniger und quasie nur Mindestlohn.

insofern ist die Aussage schon mal widerlegt, das jeder ungelernte Arbeiter.....

Also bei Porsche "am Band" hat man vor 15 Jahren mal um die 4000 Brutto verdient. Da sind aber schon Schichtdienstanteile enthalten. Mitnichten ist es aber so, dass da "ungelernte Kräfte" arbeiten, da wird schon ordentlich ausgesiebt. Je nachdem darf man das auch erstmal jahrelang als Subler machen.

Und auch Porsche ist nicht gleich Porsche - wir haben immer wieder Bewerber von Porsche.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 23.06.2022 11:11
Habe drei ungelernte Arbeiter im weiteren Bekanntenkreis gefragt, somit eine repräsentative Umfrage gestartet.
Der ungelernte Fließbandarbeiter bei VW/AUDI ... bekommt in der Tat ne Menge Geld.
Der bei Tönnis etc. schon weniger und quasie nur Mindestlohn.

insofern ist die Aussage schon mal widerlegt, das jeder ungelernte Arbeiter.....

Also bei Porsche "am Band" hat man vor 15 Jahren mal um die 4000 Brutto verdient. Da sind aber schon Schichtdienstanteile enthalten. Mitnichten ist es aber so, dass da "ungelernte Kräfte" arbeiten, da wird schon ordentlich ausgesiebt. Je nachdem darf man das auch erstmal jahrelang als Subler machen.

Und auch Porsche ist nicht gleich Porsche - wir haben immer wieder Bewerber von Porsche.

Ja aber der Vergleich zu Porsche ist ein Trguschluss. Ich vergleiche IT Gehälter auch nicht mit Facebook und Google. Genauso Chemieindustrie mit BASF oder Textilindustrie mit Grupp. Diese Unternehmen stellen jeweils die  Speerspitze dar und sind somit nicht repräsentativ.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 23.06.2022 11:19
Habe drei ungelernte Arbeiter im weiteren Bekanntenkreis gefragt, somit eine repräsentative Umfrage gestartet.
Der ungelernte Fließbandarbeiter bei VW/AUDI ... bekommt in der Tat ne Menge Geld.
Der bei Tönnis etc. schon weniger und quasie nur Mindestlohn.

insofern ist die Aussage schon mal widerlegt, das jeder ungelernte Arbeiter.....

Also bei Porsche "am Band" hat man vor 15 Jahren mal um die 4000 Brutto verdient. Da sind aber schon Schichtdienstanteile enthalten. Mitnichten ist es aber so, dass da "ungelernte Kräfte" arbeiten, da wird schon ordentlich ausgesiebt. Je nachdem darf man das auch erstmal jahrelang als Subler machen.

Und auch Porsche ist nicht gleich Porsche - wir haben immer wieder Bewerber von Porsche.

Ja aber der Vergleich zu Porsche ist ein Trguschluss. Ich vergleiche IT Gehälter auch nicht mit Facebook und Google. Genauso Chemieindustrie mit BASF oder Textilindustrie mit Grupp. Diese Unternehmen stellen jeweils die  Speerspitze dar und sind somit nicht repräsentativ.

Genau, daher habe ich Porsche erwähnt. Dann muss man das auch regional sehen. Mit 4000 brutto konnte man damals schon kein Leben in Saus und Braus führen in Stuttgart.

Das sind Vergleiche, die man nur für sich persönlich anstellen kann und nicht verallgemeinern. Und der Vergleich wird noch schwieriger, wenn Schichtdienstanteile und andere Erschwernisanteile enthalten sind.
 Ich persönlich würde auch für 15000 Brutto nicht an einem Band arbeiten wollen  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 23.06.2022 13:15
Um mal wieder etwas zurück zum Thema zu kommen…hat sich schonmal jemand den Gesetzentwurf genauer angesehen. M.M.n. ist innerhalb der Berechnung des Besoldungsindex ein Fehler.
Hier erstmal der Link zum Entwurf, auf den ich mich beziehe.
https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bezüge%202022.pdf (https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/Gesetz%20zur%20Anpassung%20der%20Bezüge%202022.pdf)

Ab Seite 29 unten und Seite 30 steht dabei:
„Dabei werden – den Berechnungen des Bundesverfassungsgerichts folgend – ausschließlich prozentuale Erhöhungen der Grundgehaltssätze durch Linearerhöhungen und die jährlichen Sonderzahlungen berücksichtigt.“
Die jährliche Sonderzahlung wird also explizit erwähnt, sowie das diese zu berücksichtigen ist.

Auf Seite 30 wird dann über die Abschmelzung der JSZ berichtet:
„ Durch Art. 3 des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1994 war die für die Berechnung der Sonderzahlung maßgebliche Höhe der Bezüge nach dem Stand vom Dezember 1993 bestimmt worden. Die Sonderzahlung nahm seitdem nicht mehr an allgemeinen Anpas- sungen der Besoldung und Versorgung teil. Bei gleichbleibender Höhe des konkreten Sonder- zahlungsbetrags führte dies zu einem sukzessiven Abbau des (relativen) Niveaus der Sonder- zahlung in den nachfolgenden Jahren. Im Jahr 2000 betrug die Sonderzahlung noch 89,79 v. H. der Dezember-Bezüge, in 2001 88,21 v. H., in 2002 86,31 v. H. und in 2003 84,29 v. H. dieser Bezüge. Ab 2004 konnten die Länder eigenständige Regelungen für die jährlichen Sonderzah- lungen erlassen. Der Freistaat Bayern hat mit dem Gesetz über eine bayerische Sonderzahlung (Bayerisches Sonderzahlungsgesetz – BaySZG) vom 24. März 2004 (GVBl. S. 84, 85) die jähr- liche Sonderzahlung für die bayerischen Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen neu geregelt. Die jährliche Sonderzahlung beträgt seither für die Besoldungsgruppen bis einschließ- lich A 11 70 v. H. und für die übrigen Besoldungsgruppen 65 v. H. eines Zwölftels der Bezüge für das laufende Kalenderjahr.“

Und auf Seite 31 sind dann die Besoldungsanpassungen tabellarisch aufgeführt und auf Seite 33 wird der Besoldungsindex berechnet. Entgegen der Aussage auf Seite 29/30 fließt die Reduzierung der JSZ zwischen 2000 und 2004 m.M.n. nicht in die Berechnung des Besoldungsindex mit ein.
Oder habe ich da etwas übersehen?
 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 25.06.2022 08:13
Weiß jemand einen aktuellen Stand der Prüfung und Berechnung durch das StMFH?

Die LT-Wahlen sind ja immerhin noch über ein Jahr hin. Soll das wirklich so lange liegen bleiben?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 28.06.2022 09:27
BBB kümmert sich jetzt erstmal um die Wegstreckenentschädigung. Wäre es nicht möglich, dass er so jedes halbe Jahr einmal die Landesregierung an die Umsetzung BVerfG erinnert?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 28.06.2022 13:40
BBB kümmert sich jetzt erstmal um die Wegstreckenentschädigung. Wäre es nicht möglich, dass er so jedes halbe Jahr einmal die Landesregierung an die Umsetzung BVerfG erinnert?
Unwahrscheinlich, denn da haben viele ein Parteibuch und noch eigene Ambitionen, da duckt man sich lieber weg. Außerdem fokussieren die BBs (mit einer kleiner Ausnahme im Osten) immer auf Kleinkram, den man alimentierungsuninformierten Kolleginninnen und Kollegen dann als eigenen Super-Erfolg verkaufen kann. Letztendlich kann man diese Vereine ohne Konsequenz schließen. Es hilft nur noch das BVerfG direkt, aber das dauert. 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 28.06.2022 14:02
Unwahrscheinlich, denn da haben viele ein Parteibuch und noch eigene Ambitionen, da duckt man sich lieber weg. Außerdem fokussieren die BBs (mit einer kleiner Ausnahme im Osten) immer auf Kleinkram, den man alimentierungsuninformierten Kolleginninnen und Kollegen dann als eigenen Super-Erfolg verkaufen kann. Letztendlich kann man diese Vereine ohne Konsequenz schließen. Es hilft nur noch das BVerfG direkt, aber das dauert.

So ist es....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 28.06.2022 14:05
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-mdl-wolfgang-fackler/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 29.06.2022 20:21
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-mdl-wolfgang-fackler/

"Die Gesprächspartner waren sich einig, dass sich etwas tun müsse."

...ich hoffe die Schnittchen haben wenigstens geschmeckt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 30.06.2022 09:13
Leute, die LT-Wahlen sind doch erst nächstes Jahr 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 30.06.2022 10:55
Weiß zufällig jemand, ob es für das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2022 bereits eine Beteiligung der Verbände gab und falls ja, ob man die Stellungnahmen der Verbände irgendwo findet? Habe dementsprechendes bisher leider nicht gefunden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Admin am 04.07.2022 15:19
Das Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2022 wurde nun verkündet:
http://oeffentlicher-dienst.info/g/by-anpg-2022
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 05.07.2022 09:41
De normale LOhnerhöhung wird als Umsetzung der Vorgaben verkauft. Wenn das mal nicht Comedy ist.... ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 08.07.2022 09:01
Weiß jemand einen aktuellen Stand der Prüfung und Berechnung durch das StMFH?

Die LT-Wahlen sind ja immerhin noch über ein Jahr hin. Soll das wirklich so lange liegen bleiben?

Man munkelt, dass in den Plenarsitzungen am 19.,20. oder 21.07. im bayr. Landtag etwas dazu verkündet wird.
Wenn wir ganz viel Glück haben, vielleicht sogar einen Referentenentwurf.
Daumen drücken!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 09.07.2022 15:27
Das wäre ja mal was. Dann können wir ja gespannt sein....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 11.07.2022 07:37
Da bin ich ja auch schon sehr gespannt.

Habe allerdings kaum Hoffnung, dass die Lösung besser aussieht als in den anderen Bundesländern.

Hoffen wir das Beste.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NWB am 11.07.2022 08:16
Mal schauen, ob es künftig auch weiterhin immer besser ist, Beamter in Bayern zu sein…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 11.07.2022 10:03
Es kann natürlich gut sein, dass man als Spitzenbesolder keine Notwendigkeit sieht, noch eine Schippe drauf zu legen und ggf. wie andere Länder extrem billige Lösungen finden wird.
Andererseits steht 2023 die LT-Wahl an. Da gab es 2017 ja schon mal einen Bonus.
Allerdings waren das einmalig 500 €. Hier sprechen wir von ganz anderen Dimensionen.
Letztlich hat keiner von uns eine Glaskugel und wir müssen abwarten.
Ich vermute eher eine Billiglösung und dann wiederum einige Jahre Wartezeit bis zum nächsten BV-Urteil.
Das Spiel wird so lange weiter gehen, bis alle Länder + Bund so dermaßen vom BVG eingeschränkt sind, dass Ihnen nichts mehr anderes übrig bleibt, als angemessen zu besolden.
Ob wir das in unserer Dienstzeit noch erleben dürfen, kann bezweifelt werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 11.07.2022 18:26
Für eine Billiglösung spricht auch, dass die Nähe zur LT-Wahl nun doch überschaubar wäre. Und natürlich auch die aktuelle Haushaltslage im neuen Haushalt (wobei ich nicht weiß, ob und welche Rückstellungen hier gebildet wurden).

Aber die verfassungswidrige Umsetzung wurde de facto schon in der Stellungnahme im Besoldungsgesetz vorbereitet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 11.07.2022 20:03
Seltsam ist auch, dass die SPD am 13.10.2021 folgenden Antrag gestellt hat:

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte in Bayern infolge von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr und die dafür erforderlichen Berechnungen zeitnah zum Abschluss
zu bringen,
─ wie bereits gegenüber den Beamtinnen und Beamten zugesagt, die notwendigen
Nachzahlungen ohne Antragstellung der Betroffenen und von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020 vorzunehmen,
─ dem Landtag im zuständigen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – falls
erforderlich in nichtöffentlicher Sitzung – zeitnah einen aktuellen Sachstandsbericht
über fällige Nachzahlungen, die Auswirkungen auf die Besoldungsstruktur insgesamt, das finanzielle Volumen, die Anzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten und über den Zeitpunkt der erforderlichen gesetzlichen und insbesondere auch
der Initiativen für den Haushaltsplan des Freistaates zu geben.

Und diesen Antrag hat die SPD-Fraktion am 09.11.2021 ohne Begründung zurückgezogen hat.

Auf meine Nachfrage bei der SPD-Fraktion, warum der Antrag zurückgezogen wurde, erhielt ich keine Antwort. Seitdem Schweigen im Walde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 11.07.2022 20:28
Seltsam ist auch, dass die SPD am 13.10.2021 folgenden Antrag gestellt hat:

Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert,
─ die Überprüfung einer amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte in Bayern infolge von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr und die dafür erforderlichen Berechnungen zeitnah zum Abschluss
zu bringen,
─ wie bereits gegenüber den Beamtinnen und Beamten zugesagt, die notwendigen
Nachzahlungen ohne Antragstellung der Betroffenen und von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020 vorzunehmen,
─ dem Landtag im zuständigen Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes – falls
erforderlich in nichtöffentlicher Sitzung – zeitnah einen aktuellen Sachstandsbericht
über fällige Nachzahlungen, die Auswirkungen auf die Besoldungsstruktur insgesamt, das finanzielle Volumen, die Anzahl der betroffenen Beamtinnen und Beamten und über den Zeitpunkt der erforderlichen gesetzlichen und insbesondere auch
der Initiativen für den Haushaltsplan des Freistaates zu geben.

Und diesen Antrag hat die SPD-Fraktion am 09.11.2021 ohne Begründung zurückgezogen hat.

Auf meine Nachfrage bei der SPD-Fraktion, warum der Antrag zurückgezogen wurde, erhielt ich keine Antwort. Seitdem Schweigen im Walde.

Weil die Antwort vom Finanzministerium war, dass es noch nichts konkretes gibt und man von selbst zum Thema zu gegebener Zeit berichten werde. Das dürfte dann wie gesagt um den 19.7. sein
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 12.07.2022 11:06
Es kann natürlich gut sein, dass man als Spitzenbesolder keine Notwendigkeit sieht, noch eine Schippe drauf zu legen und ggf. wie andere Länder extrem billige Lösungen finden wird.
Andererseits steht 2023 die LT-Wahl an. Da gab es 2017 ja schon mal einen Bonus.
Allerdings waren das einmalig 500 €. Hier sprechen wir von ganz anderen Dimensionen.
Letztlich hat keiner von uns eine Glaskugel und wir müssen abwarten.
Ich vermute eher eine Billiglösung und dann wiederum einige Jahre Wartezeit bis zum nächsten BV-Urteil.
Das Spiel wird so lange weiter gehen, bis alle Länder + Bund so dermaßen vom BVG eingeschränkt sind, dass Ihnen nichts mehr anderes übrig bleibt, als angemessen zu besolden.
Ob wir das in unserer Dienstzeit noch erleben dürfen, kann bezweifelt werden.

ich denke es ist 100% save, dass man versuchen wird so billig wie möglich und damit verfassungswidrig davon zu kommen. Wenn man schaut wie sich der Markus zurzeit in den sozialen Medien als Anwalt des Bürgers aufführt könnte man im Strahl kotzen. In Internet einen auf dicke Hose machen aber die eigene Belegschaft verfassungswidrig besolden. Das schöne ist, dass sich dieses Problem nicht im Sinne des Freistaates lösen wird. Die Frage die Du zutreffend schon gestellt hast ist eher "wann" wir unser Geld sehen ;-)!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 12.07.2022 11:26
Ich hoffe dieser Opportunist bekommt nächstes Jahr eine Watschn.

Weniger Rückgrat kann ein Mensch kaum haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 12.07.2022 12:21
Was meint Ihr wie stehen die Chancen, dass es eine ähnliche Lösung wie in BW gibt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 12.07.2022 14:44
Es kann natürlich gut sein, dass man als Spitzenbesolder keine Notwendigkeit sieht, noch eine Schippe drauf zu legen und ggf. wie andere Länder extrem billige Lösungen finden wird.
Spätestens wenn in BW nach dem 4 Säulen Modell alles so durch ist, dürfte der Status des Spitzenbesolders nicht mehr bei Bayern liegen. Allein schon wegen der Stufenneuberechnung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 14.07.2022 20:53
Man munkelt, dass in den Plenarsitzungen am 19.,20. oder 21.07. im bayr. Landtag etwas dazu verkündet wird.
Wenn wir ganz viel Glück haben, vielleicht sogar einen Referentenentwurf.
Daumen drücken!
Die Tagesordnung der von dir genannten Sitzung ist seit heute online. Auf die Schnelle habe ich jetzt nichts zu dem Thema gefunden.
Hier der Link: https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung;jsessionid=A0348B9F4756689146432056A14D83E5?execution=e1s2
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 15.07.2022 07:45
Vermutlich konnten die Berechnung nicht fertiggestellt werden. Und das, obwohl sie ja mit entsprechender Priorität vorangetrieben werden. ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 15.07.2022 08:00
Man munkelt, dass in den Plenarsitzungen am 19.,20. oder 21.07. im bayr. Landtag etwas dazu verkündet wird.
Wenn wir ganz viel Glück haben, vielleicht sogar einen Referentenentwurf.
Daumen drücken!
Die Tagesordnung der von dir genannten Sitzung ist seit heute online. Auf die Schnelle habe ich jetzt nichts zu dem Thema gefunden.
Hier der Link: https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung;jsessionid=A0348B9F4756689146432056A14D83E5?execution=e1s2

Dein Link ist für die Ausschüsse. Das Thema wird wenn dann im Plenum behandelt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 15.07.2022 08:09
Wer glaubt ernsthaft, dass was positives rauskommt? ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 15.07.2022 08:14
Man munkelt, dass in den Plenarsitzungen am 19.,20. oder 21.07. im bayr. Landtag etwas dazu verkündet wird.
Wenn wir ganz viel Glück haben, vielleicht sogar einen Referentenentwurf.
Daumen drücken!
Die Tagesordnung der von dir genannten Sitzung ist seit heute online. Auf die Schnelle habe ich jetzt nichts zu dem Thema gefunden.
Hier der Link: https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung;jsessionid=A0348B9F4756689146432056A14D83E5?execution=e1s2

Dein Link ist für die Ausschüsse. Das Thema wird wenn dann im Plenum behandelt.

Im Link ist auch die Tagesordnung fürs Plenum enthalten. Einfach mal durchscrollen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 18.07.2022 07:31
Es ist aber schon sehr verwunderlich, dass so überhaupt nichts passiert.

Ich habe auch nichts gefunden in den Tagesordnungen vom Plenum  :'(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 24.07.2022 20:59
Auszug aus der Festrede von Finanzminister ­ALBERT FÜRACKER beim BBB Hauptausschuss:
Zitat
Bezüglich der Gesetzesänderung zur amtsangemessene Alimentation sei man intensiv beschäftigt mit Abstimmungen und Abwägungen. Man wolle ein durchdachtes Konzept liefern. Die Umsetzung solle verfassungskonform und fair werden. Der Freistaat Bayern sei bestrebt, für seine Beschäftigten fortschrittliche Lösungen zu finden, um auch in dieser Hinsicht Vorreiter im Bundesvergleich werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 25.07.2022 10:28
Auszug aus der Festrede von Finanzminister ­ALBERT FÜRACKER beim BBB Hauptausschuss:
Zitat
Bezüglich der Gesetzesänderung zur amtsangemessene Alimentation sei man intensiv beschäftigt mit Abstimmungen und Abwägungen. Man wolle ein durchdachtes Konzept liefern. Die Umsetzung solle verfassungskonform und fair werden. Der Freistaat Bayern sei bestrebt, für seine Beschäftigten fortschrittliche Lösungen zu finden, um auch in dieser Hinsicht Vorreiter im Bundesvergleich werden.

Schön Herr Füracker, da nehme ich Sie beim Wort :-D! Die ersten Messlatten in anderen Bundesländern sind ja bereits verabschiedet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 25.07.2022 10:41
Auszug aus der Festrede von Finanzminister ­ALBERT FÜRACKER beim BBB Hauptausschuss:
Zitat
Bezüglich der Gesetzesänderung zur amtsangemessene Alimentation sei man intensiv beschäftigt mit Abstimmungen und Abwägungen. Man wolle ein durchdachtes Konzept liefern. Die Umsetzung solle verfassungskonform und fair werden. Der Freistaat Bayern sei bestrebt, für seine Beschäftigten fortschrittliche Lösungen zu finden, um auch in dieser Hinsicht Vorreiter im Bundesvergleich werden.

Schön Herr Füracker, da nehme ich Sie beim Wort :-D! Die ersten Messlatten in anderen Bundesländern sind ja bereits verabschiedet.
Bis jetzt kann er das Ziel ja noch erreichen:
Da bisher ja kein Land in der Lage war was GG konformes zu basteln.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BudSpencer am 26.07.2022 12:55
Mit etwas Glück wird ein Konzept zur amtsangemessenen Alimentation vor der Landtagswahl vorgestellt. Glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es "so schnell" geht.

Was mich derzeit viel mehr stört bzw. verwundert ist das die geplante Erhöhung der Bezüge zum 01.12.22 über 2,8% auf keine Gegenwehr stößt.

Ich hätte eigentlich einen Aufschrei unserer "Interessensvertreter" erwartet, dass hier dringend nachgebessert werden muss.

Die IG Metall fordert 8,x% ...
Verdi fordert 9,x% aber mindestens 350 Euro für das Bodenpersonal an Flughäfen ...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kreuzschiene am 27.07.2022 17:35
Mit etwas Glück wird ein Konzept zur amtsangemessenen Alimentation vor der Landtagswahl vorgestellt. Glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es "so schnell" geht.

Was mich derzeit viel mehr stört bzw. verwundert ist das die geplante Erhöhung der Bezüge zum 01.12.22 über 2,8% auf keine Gegenwehr stößt.

Ich hätte eigentlich einen Aufschrei unserer "Interessensvertreter" erwartet, dass hier dringend nachgebessert werden muss.

Die IG Metall fordert 8,x% ...
Verdi fordert 9,x% aber mindestens 350 Euro für das Bodenpersonal an Flughäfen ...
Die Laufzeit war ja auch Teil des "Deals". Der Abschluss war von Haus aus schon unter aller Kanone. Und wurde dennoch als großer Erfolg gefeiert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 28.07.2022 17:31
Rainer Nachtigall (Vorsitzender Bayerischer Beamtenbund e.V.):

Zitat
Etwas, was uns voraussichtlich im ­Sommer bzw. Herbst sehr intensiv beschäftigten wird, ist die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation. Aus meinen Gesprächen weiß ich, dass viele von Ihnen sehr gespannt darauf warten. Es hat einige Zeit in Anspruch genommen. Das aber auch – aus meiner Sicht – völlig zu recht. Die komplizierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben das Finanzministerium in Absprache mit dem BBB dazu veranlasst, nach einem umfassenden System zu suchen, das alle Komponenten auch langfristig berücksichtigt. Die Lösungen anderer Bundesländer, die bereits auf die Schnelle reagiert haben, stellen ­demgegenüber nach bisherigem Stand eher Stückwerk im vorhandenen System dar. Hier in Bayern wollen wir ein Besoldungssystem, das auch künftig den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird, ohne dass immer wieder Einzelnachbesserungen erforderlich wären. Dafür hat der Freistaat auch auf die Notwendigkeit der Geltendmachung der Ansprüche im laufenden Kalender­jahr verzichtet – eigentlich eine Vor­aus­setzung dafür, dass Ansprüche aus einer zu niedrigen Besoldung nicht jährlich verfallen. Sobald die geplanten Regelungen im Detail vorliegen, werden sich die BBB-Gremien damit befassen. Das könnte für so manchen einen arbeits­reichen Sommer bedeuten.


Ich bin echt gespannt was da in Pipeline ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 28.07.2022 17:54
Vielleicht wird Bayern den Weg über den "Ortszuschlag" gehen und es hat deshalb so lange gedauert?

Bayern ist das 2. größte Bundesland mit einem hohen Mietunterschied zwischen München und dem ländlicheren Bereich. Alle anderen Bundesländer haben diese Möglichkeit, die das BVerfG in den Raum gestellt hat, bisher dankend abgelehnt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 28.07.2022 22:39
Vielleicht wird Bayern den Weg über den "Ortszuschlag" gehen und es hat deshalb so lange gedauert?

Bayern ist das 2. größte Bundesland mit einem hohen Mietunterschied zwischen München und dem ländlicheren Bereich. Alle anderen Bundesländer haben diese Möglichkeit, die das BVerfG in den Raum gestellt hat, bisher dankend abgelehnt.

Dann aber diesmal hoffentlich auch für alle...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 28.07.2022 23:05
Ich habe noch einen Artikel gefunden vom Besuch des BBB-Vorsitzenden beim Kreisausschuss Deggendorf Anfang Juli:

Zitat
Nachtigall ging ausführlich auf das Thema Beamten-Besoldung in der Zukunft ein. Nach den BVerfG-Beschlüssen aus dem Jahr 2020 zur Beamtenalimentation in NRW muss auch das bayerische System überprüft werden. Dies könnte dazu führen, dass die Abschlüsse aus dem Tarifbereich für die Beamten bald nicht mehr wie gewohnt übernommen werden können und eine Orientierung an den übrigen staatlichen Alimentationsempfängern zur Regel wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 29.07.2022 07:34
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 07:39
Vielleicht wird Bayern den Weg über den "Ortszuschlag" gehen und es hat deshalb so lange gedauert?

Bayern ist das 2. größte Bundesland mit einem hohen Mietunterschied zwischen München und dem ländlicheren Bereich. Alle anderen Bundesländer haben diese Möglichkeit, die das BVerfG in den Raum gestellt hat, bisher dankend abgelehnt.
Was ja zur Folge hat, dass man sich nach den teuersten Wohnverhältnisse richten müsste, wenn man verfassungskonform sein will, aber das wollen sie ja nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 29.07.2022 08:52
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Oder besser ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 29.07.2022 09:46
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Vielleicht zunächst. ich bin mir aber fast sicher, dass die Beamtenbesoldungen in Zukunft mehr oder weniger vom Verfassungsgericht vorgegeben werden, bzw sich dann einfach, wenn sie mal richtig festgesetzt wurden an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Auch wenn der Markus das jetzt noch nicht verstehen will so ist es doch der einzig gangbare weg für dauerhaft verfassungskonforme Besoldung!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: micha77 am 29.07.2022 09:57
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Vielleicht zunächst. ich bin mir aber fast sicher, dass die Beamtenbesoldungen in Zukunft mehr oder weniger vom Verfassungsgericht vorgegeben werden, bzw sich dann einfach, wenn sie mal richtig festgesetzt wurden an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Auch wenn der Markus das jetzt noch nicht verstehen will so ist es doch der einzig gangbare weg für dauerhaft verfassungskonforme Besoldung!

Ich denke auch, dass es früher oder später so kommt, um die jeweiligen Parameter (das gilt nicht nur für die 115% über Grundversorgung, sondern auch für generelle Gehaltsentwicklung, Verbraucherpreisentwicklung etc) einzuhalten. Die Gewerkschaften haben dann eine Sorge weniger. Aber bis wir soweit sind, werden wohl noch einige Jahre vergehen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: WasDennNun am 29.07.2022 09:59
Ja wunderbar. Das klingt ja, als ob alles noch schlechter wird...... :-*

Vielleicht zunächst. ich bin mir aber fast sicher, dass die Beamtenbesoldungen in Zukunft mehr oder weniger vom Verfassungsgericht vorgegeben werden, bzw sich dann einfach, wenn sie mal richtig festgesetzt wurden an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden. Auch wenn der Markus das jetzt noch nicht verstehen will so ist es doch der einzig gangbare weg für dauerhaft verfassungskonforme Besoldung!
Nein, Verbraucherpreisindex allein als Maß ist nicht ausreichend.
denn es spricht auch nichts dagegen das wenn sie erstmal richtig festgesetzt wurde, dauerhaft unterhalb des Verbraucherindex bleibt.
Wenn die TVler und der Rest der Gesellschaft dauerhaft Reallohnverluste haben, dann wird dies auch für den Beamten verfassungskonform sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 29.07.2022 11:06
Ich habe die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass etwas einigermaßen gutes kommen könnte.  ;D
Es lässt sich nicht mit dem bayrischen Ego vereinbaren wenn Baden Württemberg  besser bezahlt als man selbst.  ;D :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 31.07.2022 15:57
Anfragen zum Plenum zur Plenarsitzung am 05.07.2022 – Auszug aus Drucksache 18/23709 –

Zitat
Nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts im Mai 2020 in zwei Entscheidungen sowohl die Verfassungswidrigkeit der Richterbesoldung im Land Berlin als auch die Verfassungswidrigkeit der Alimentation von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten im Land Nordrhein-Westfalen für Zeiträume vor 2016 festgestellt hat, die Staatsregierung infolge der beiden Entscheidungen die Überprüfung der Besoldung auch in Bayern für erforderlich hält, und der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Initiative der SPD-Fraktion nach umfangreicher Diskussion der Thematik am 09.11.2021 so verblieben ist, dass die Staatsregierung zu gegebener Zeit im Ausschuss wieder berichten werde, frage ich sie, wann werden die erforderlichen Berechnungen abgeschlossen sein, welche Eckpunkte für eine Anpassung der Bezüge sind absehbar und wann wird sie dem Landtag die entsprechenden Initiativen vorlegen?


Antwort des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Die abschließende Willensbildung innerhalb der Staatsregierung bezüglich der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Amtsangemessenheit der Alimentation vom 05.05.2020 (Az. 2 BvL 4/18 u. 2 BvL 6/17) steht unmittelbar bevor. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird zeitnah nach Abschluss der Willensbildung eingeleitet. Bezüglich der Eckpunkte der Umsetzung wird auf das folgende Gesetzgebungsverfahren verwiesen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.07.2022 16:24
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 31.07.2022 16:29
"Steht unmittelbar bevor" ist für ein Ministerium durchaus eine Ansage und mehr als das übliche "zeitnah". Insofern darf  man zumindest gespannt sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 31.07.2022 18:30
Das tritt nach meiner Kenntnis … ist das sofort, unverzüglich.

Leider ist "unmittelbar" in der zeitlichen Dimension steigerbar:
https://de.wiktionary.org/wiki/unmittelbar 

Insofern steht zu befürchten, dass es durchaus noch etwas unmittelbarer sein könnte ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 06.08.2022 23:38
Ich bin auch gespannt was da noch im Herbst bzw Winter passiert zu dem Thema. Wo nun etwas vom BBB und vom STMfH angekündigt wurde muss ja demnächst mal was passieren..... da nunmehr auch Hessen kurzfristig reagieren musste
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Flash91 am 08.08.2022 13:19
Mit etwas Glück wird ein Konzept zur amtsangemessenen Alimentation vor der Landtagswahl vorgestellt. Glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass es "so schnell" geht.

Was mich derzeit viel mehr stört bzw. verwundert ist das die geplante Erhöhung der Bezüge zum 01.12.22 über 2,8% auf keine Gegenwehr stößt.

Ich hätte eigentlich einen Aufschrei unserer "Interessensvertreter" erwartet, dass hier dringend nachgebessert werden muss.

Die IG Metall fordert 8,x% ...
Verdi fordert 9,x% aber mindestens 350 Euro für das Bodenpersonal an Flughäfen ...

Darüber bin ich ebenso verwundert... Mal ganz im Ernst: Das kann keiner gut finden. Die IGM hat von den geforderten 8% auch 6,5 % bekommen ?! Gleichzeitig erhöhen sich die Politiker ihre Diäten sehr großzügig.
Schaut Vater Staat denn garnicht auf seine Leute ?
Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum das koppeln der Besoldungen an die Verbraucherpreise nicht besser für uns ist ? Schlechter wie 2,8 % schafft keiner.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 09.08.2022 20:05
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 09.08.2022 20:07
Was ist denn ein Partner und wie wird das ermittelt bzw nachgewiesen? Zeit für ne Scheidung oder was?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 09.08.2022 20:35
Ergänzung:

Partner = Ehepartner (und bestimmt auch eingetragener Lebenspartner)

Stufe 0 soll es natürlich nur in hohen Mietenstufen geben

Konkurrenz bei Stufe 1: Bisher wurde Stufe 1 geteilt, wenn beide Partner im öD sind - jetzt soll diese Regelung wegfallen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 09.08.2022 22:09
Da werden sich die entsprechenden Beamten aber freuen, wenn sie durch Bestandsschutzregelungen vor Verschlechterungen geschützt werden, bei der Inflation. Hoffentlich ist da keine Abschmelzung bei späteren Erhöhungen vorgesehen. :-X :'(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 10.08.2022 07:12
Ich glaube das ist eine Nebelkerze.  ;D

Die Eingangsbesoldung in Bayern beträgt in Besoldungsgruppe A3 2372,43€

Die Eingangsbesoldung in Baden Württemberg beträgt in Besoldungsgruppe A5 2401,51€ und das noch vor umsetzen des 4 Säulen Modells.
Nach der Umsetzung beträgt die Eingangsbesoldung in Besoldungsgruppe A7 2769,20€

Es wird kaum möglich sein, eine Verfassungskonforme Besoldung vorzuspielen, ohne wenigstens 1-2 der unteren Besoldungsgruppen zu streichen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Flash91 am 10.08.2022 08:01
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:


4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

In anderen BL ist die Alimentation verfassungswidrig & dann kommt es stellenweise zu »Verschlechterungen« ? Wenn das so kommen sollte hat Rabenvater Staat endgültig den Verstand verloren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 10.08.2022 08:07
Irgendwie dachte ich mir bei BY sowas.... Hatte das so im Gefühl......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 10.08.2022 08:11
Kann ich mir so nicht vorstellen, da die Landtagswahl ansteht.
Vielleicht keine großen Verbesserungen, aber zumindest keine Verschlechterungen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 10.08.2022 08:59
Im besten Fall bleibt es so wie es ist........ ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BerndStromberg am 10.08.2022 09:27

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat, während der Ehegatte, dessen Partner sich in der Privatwirtschaft eine goldene Nase verdient, den vollen Familienzuschlag 1 bekommt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 10.08.2022 09:43

[/quote]
Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat,
[/quote]

Ja klar, da profitieren die ganzen Lehrer... Die heiraten fast immer unter sich.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MasterOf am 10.08.2022 10:10
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Ich verstehe das nicht ganz.
Man möchte von der "Familienalimentierung" weg kommen, gleichzeitig erhöht man aber quasi den Kinderzuschlag?
Ist das nicht ein Widerspruch in sich?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: superdash am 10.08.2022 10:56
1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

So dämlich kann ja nicht mal die CSU sein, das zu versuchen. Der Beamte ist ja gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Partner zu versorgen. Oder soll das gestrichen werden und der Partner bekommt H4 und/oder Bürgergeld unabhängig vom Ehepartner.

Sieht mir sehr unausgegoren aus und erscheint mir sehr in Richtung: Verfassungswidrig.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Flash91 am 10.08.2022 11:26
1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)


Sieht mir sehr unausgegoren aus und erscheint mir sehr in Richtung: Verfassungswidrig.

Wenn man bei den eigenen Leuten sparen kann, wird nach Wegen gesucht. Wobei dies eine Grundgesetzänderung bräuchte. Von diesem Prinzip "abkehren" steht dem Land also nicht zu. Vsl. ist gemeint, dass die Familie zwar noch mit alimentiert wird, aber in so geringer Weise, dass die Frau ohne eigene Beschäftigung verhungern würde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 10.08.2022 11:35
Ich würde Fake sagen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 10.08.2022 12:45
Ich würde Fake sagen...

Wäre jedenfalls zu hoffen......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fakon am 10.08.2022 13:36

Das fände ich absolut überfällig. Es ist doch keinem zu erklären, warum Ehegatten jeweils nur den halben Familienzuschlag 1 bekommen, wenn der andere sich auch für den öD entschieden hat,
[/quote]

Ja klar, da profitieren die ganzen Lehrer... Die heiraten fast immer unter sich.....
[/quote]


Kann ich nur bestätigen, und die Ehepaare wo ein Partner angestellt anstatt verbeamtet im ÖD ist haben dann das nachsehen, es gibt ja auch angestellte Lehrer.
Der Familienzuschlag gehört ganz gestrichen und durch einen richtigen Ortszuschlag der seinen Namen verdient ersetzt. Jeder der in Süddeutschland in einer Universitätsstadt wohnt und arbeitet wird es danken!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 10.08.2022 14:10
Was bedeutet denn "Umwandlung in Stufe 0"?

Dass es dies gar nicht mehr gibt?

Kinderzuschlag gibt es dann weiterhin auch isoliert oder nur als Berechnungsgröße beim Wohnbedarf?

Wenn Ehepartner sich selbst ernährt: wozu dann Differenzierung zu Scheidung?

In sich scheint dies noch sehr widersprüchlich. Alles andere ist natürlich abhängig von der Höhe der Beträge. Könnte für die Mehrzahl eine Verschlechterung werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 10.08.2022 15:01
Ich würde Fake sagen...

Da hat sich unser Ministerpräsident wohl einen Spaß erlaubt um ein wenig schwung in die Bude zu bringen.  ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 10.08.2022 15:30
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Flash91 am 10.08.2022 15:43
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/

Mehr Informationen bitte. Der Ortszuschlag zusätzlich oder Zahlen sinnlos verschieben damit es verfassungskonform ist, obwohl weniger stehen bleibt ?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 10.08.2022 15:55
Ich fürchte eher sinnlos verschieben. Echt gut gelöst........ ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 10.08.2022 16:04
Ich hab leider aktuell auch nicht mehr Informationen.
Ist ja auch die Frage ob Stufe 0 dem bisherigen Zuschlag entspricht und dann mit Stufe 1 manche mehr bekommen als jetzt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Flash91 am 10.08.2022 16:18
Ich fürchte eher sinnlos verschieben. Echt gut gelöst........ ;D

Würde bedeuten, die in teuren Lagen wohnen bekommen etwas mehr, die in günstigeren Lagen weniger oder gleich. Ob das schon genügt ... ? (Rechtlich vll. logisch denkend bei 8% Inflation natürlich nicht).
Die hessische Reaktion auf das Urteil der verfassungswidrigen Alimentation sieht generell 3 % + Tarifverhandlungen vor. Nicht gut, aber besser als dass, was hier für BY wohl geplant ist.

Beschweren bringt eben doch was, aber wo kein Kläger... Müssten die Gewerkschaften halt auch mal was machen, anstatt sich für eine Nullrunde zu loben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 11.08.2022 09:26
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/

Ich hab leider aktuell auch nicht mehr Informationen.
Naja da habe ich keine Bedenken. Auch deine letzen Informationen zur Behandlung im Landtag waren ja Luftnummern.
Kämen diese Vorschläge so tatsächlich, würde nicht nur BW BY in der Grundbesoldung überholen, sondern jetzt sogar HE. Da Bayern so viel Wert darauf legt, Bestbesolder zu sein, ist das sehr unwahrscheinlich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 11.08.2022 10:58
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Da scheint wirklich was dran zu sein.
Angeblich wurde dieser Vorschlag aber intern zumindest teilweise verworfen.
Es geht wohl aber weiter in die Lösungsrichtung Ortszuschlag.
Für die Interessierten gibt es hier eine Übersicht der Einstufungen: https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/

Ich hab leider aktuell auch nicht mehr Informationen.
Naja da habe ich keine Bedenken. Auch deine letzen Informationen zur Behandlung im Landtag waren ja Luftnummern.
Kämen diese Vorschläge so tatsächlich, würde nicht nur BW BY in der Grundbesoldung überholen, sondern jetzt sogar HE. Da Bayern so viel Wert darauf legt, Bestbesolder zu sein, ist das sehr unwahrscheinlich.

Das liegt daran, dass Politiker und ich eine andere Vorstellung von "steht unmittelbar bevor" haben  ;)

Zu den Stichpunkten gebe ich auch nur die Auskünfte weiter, wie ich sie bekomme.
Ob das so stimmt, weiß ich auch nicht, da ich nicht in den entsprechenden Ausschüssen sitze.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 11.08.2022 12:26
Schön wäre jedenfalls, wenn es auch mal eine Äußerung des BBB gäbe, wenn schon Vorschläge für eine Umsetzung vorhanden sein sollen. Auch wenn diese noch so schlecht sind.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 15.08.2022 23:50
Ich habe von einer Beamtin im FM erfahren, dass folgende Änderungen zur Alimentation geplant sind:

1. Abkehr vom Prinzip, dass auch die Familie des Beamten mit-alimentiert wird (neuer Ausgangspunkt ist, dass der Partner sich selbst ernährt)

2. Der Familienzuschlag soll zu einem (familienbezogenen) Ortszuschlag werden:
- Orientierung an Mietenstufen, Familienstand und Kinderzahl
- Erhöhung des Zuschlags in teuren Wohnlagen
- Erhöhung der Kinderzuschläge in unteren Besoldungsgruppen
- Stufe 1 nur noch für Verheiratete (nicht mehr für Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung)
- Stufe 1 nur noch in oberen Mietenstufen (quasi nicht mehr auf dem Land)
- Stufe 1 ohne Konkurrenz-Einschränkung (wenn beide Partner im öD sind)
- Ballungsraumzulage (München) wird in Stufe 0 umgewandelt
- Stufe 0 sollen jetzt alle Besoldungsgruppen bekommen (also ohne Begrenzung)

3. Nachzahlungen des Familienzuschlags ab 2020

4. Da es teilweise zu Verschlechterungen kommt, gibt es Bestandsregelungen für vorhandene Beamte

Wenn das alles ist was die in der ganzen Zeit jetzt "ausgerechnet" haben wie es in den Schreiben zum Verzicht der Einrede der Verjährung so schön hieß, frage ich mich warum man offenkundig lauter Voll***** damit befasst hat!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 16.08.2022 15:13
Ich denke und hoffe auch, dass das nicht so kommt. Auch der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer hat sich zur amtsangemessenen Alimentation, wenn auch von Richtern, geäußert und ist für eine grundlegenden Reformation. Er stellt auch hier eine zu geringe Besoldung fest wie die EU Kommission.  Sogar die R Besoldung ist hierzulande in der EU im unteren Bereich.

Demnach konnten sich Richter vor 50 Jahren als Sie noch in der A Besoldung, am Beispiel Immobilien, noch mehr leisten:

https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/eine-frage-an-thomas-fischer-verdienen-richter-zu-wenig
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 17.08.2022 19:15
Meine Kollegin im FM hat mir einen kurzen Blick in den Gesetzentwurf ermöglicht. Dieser sei bereits an die Ministerien zur Ressortanhörung verteilt worden.

Die Formulierungen sind (wie gewohnt) teilweise schwammig. Ich möchte trotzdem meine Interpretation wiedergeben, weil sich (wegen der Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) deutliche Verschlechterungen ergeben.

"Orts- und Familienzuschlag" ab 01.01.2023

Stufe L = Ledige, Verwitwete, Geschiedene
Dieser Personenkreis bekommt 136,21 in Mietenstufe VII (= bisherige Ballungsraumzulage).

Stufe V (bisher Stufe 1) = Verheiratete und pflegende Angehörige (Art. 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 & 3 BayBesG), soweit sie "nicht zur [neuen] Stufe 1 oder den folgenden gehören" (also ohne Kinder!?)
20,85 in Mietenstufe I-IV
 34,05 in Mietenstufe V
 68,11 in Mietenstufe VI
136,21 in Mietenstufe VII
(bisher: 138,64 bzw. 145,56 einheitlich)

Verbesserung:
- Wenn beide Ehepartner Anspruch auf die Stufe haben (beide Beamte), wird nicht mehr halbiert

Verschlechterungen:
- Der Verheirateten-Zuschlag ist in jedem Fall betragsmäßig geringer als zuvor
- Ein Wohnort mit niedrigerer Mietenstufe verringert den Verheirateten-Zuschlag (bisher war der Zuschlag unabhängig vom Wohnort gleich hoch)
- In Mietenstufe VII (Ballungsraum München) bekam der Personenkreis bisher Stufe 1 plus Ballungsraumzulage (= 271,14 bzw. 278,06); jetzt wird offenbar (wegen Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) nur noch Stufe V gezahlt (136,21)
- Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung bekommen die Stufe nicht mehr

Stufe 1 (bisher Stufe 2) = Gesamtbetrag für ein Kind
277,58 in Mietenstufe I-III
296,57 in Mietenstufe IV
315,56 in Mietenstufe V
334,55 in Mietenstufe VI
436,84 in Mietenstufe VII
(bisher: 269,12 bzw. 263,10 bzw. 270,02)
A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenklasse) zwischen 7,30 bis 48,95

Der Kinderzuschlag wird zwar in allen Mietenstufen nominell erhöht. Dieser Zuwachs kann aber durch die wohnort-bezogene Verschlechterung des Verheirateten-Zuschlags aufgezehrt werden.

Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs würden Empfänger des Kinder-Zuschlags die Stufe V nicht mehr erhalten; diese Auslegung würde aber zu noch größeren Einbußen führen, weshalb ich bei folgenden Beispielen davon ausgehe, dass Empfänger des Kinder-Zuschlags auch Stufe V erhalten können (was unklar ist):

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe III
bisher: 401,74 (Stufe 1 + Stufe 2)
nunmehr: 320,10 (niedrigere Stufe V + Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 81,64 weniger!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe V
bisher: 401,74 (Stufe 1 + Stufe 2)
nunmehr: 376,06 (niedrigere Stufe V + Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 25,68 weniger!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe VII
bisher: 534,24 (Stufe 1 + Stufe 2 + Ballungsraumzulage)
nunmehr: 604,64 (volle Stufe V + Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 70,40 mehr!

Stufe 2 (bisher Stufe 3) = Gesamtbetrag für zwei Kinder
405,52 in Mietenstufe I-II
434,05 in Mietenstufe III
462,58 in Mietenstufe IV
491,11 in Mietenstufe V
554,41 in Mietenstufe VI
627,87 in Mietenstufe VII
(bisher: 387,56 bzw. 394,48 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)
A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenklasse) zwischen 7,30 bis 48,95

Auch hier wird der Kinderzuschlag zwar in allen Mietenstufen nominell erhöht; dieser Zuwachs kann aber durch die wohnort-bezogene Verschlechterung des Verheirateten-Zuschlags aufgezehrt werden.

Folgende Beispiele setzen wieder Voraus, dass ein Empfänger des Kinder-Zuschlags zusätzlich auch die Stufe V erhalten kann (was unklar ist):

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe III
bisher: 526,20 (Stufe 1 + Stufe 3)
nunmehr: 476,57 (niedrigere Stufe V + Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 49,63 weniger!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe V
bisher: 526,20 (Stufe 1 + Stufe 3)
nunmehr: 551,61 (niedrigere Stufe V + Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 25,41 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe VII
bisher: 658,70 (Stufe 1 + Stufe 3 + Ballungsraumzulage)
nunmehr: 795,67 (volle Stufe V + Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 136,97 mehr!

Stufe 3 ff. (bisher Stufe 2 ff.) = weitere gestaffelt aufsteigende Beträge...

Die Änderungen werden auf Versorgungsempfänger übertragen (BayBeamtVG).

Eine Bestandsregelung soll ermöglichen, dass Verschlechterungen bei vorhandenen Beamten ausgeglichen werden. Ihnen soll der bisherige Familienzuschlag (als eingefrorener Betrag) weiter gezahlt werden; in der Folge dürfte dieser Betrag nicht mehr durch Besoldungsanpassungen angehoben werden.

Sich ergebende Nachzahlungen betreffen nur den Kinder-Zuschlag und sollen rückwirkend ab 2020 erfolgen. Dabei wird der alte Familienzuschlag mit dem neuen Ortszuschlag verglichen; wenn Letzteres das Erstere übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag nachgezahlt.

Ich bin, wie gesagt, davon ausgegangen, dass neben dem Kinder-Zuschlag auch der Verheirateten-Zuschlag zustehen kann, obwohl der Wortlaut des Gesetzentwurfs dies nicht zulässt. Wegen der Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip wäre es sogar folgerichtig, dass beim Kinder-Zuschlag die Stufe V wegfällt. Die Verschlechterungen wären dann aber so gravierend, dass mir das nicht vorstellbar erscheint. Nachzahlungen würden sich dann auf wenige Euro pro Monat und nur auf Mietenstufe VII beschränken.

Auch wenn ich den Gesetzentwurf vielleicht falsch ausgelegt haben sollte, stellen zumindest die Änderungen des Verheirateten-Zuschlags eine zweifelsfreie und gravierende Verschlechterung dar. Wer ab dem 01.01.2023 heiratet, bekommt nur noch einen verringerten Zuschlag; und in München bekommen Ledige und Verheiratete nurmehr den gleichen Zuschlag. Angesichts der (schlechten aber trotzdem vorhandenen) Verbesserungen anderer Bundesländer wird Bayern zum Schlusslicht. Gerade in München wird es noch schwieriger werden, geeignetes Personal zu finden.

Ich kann leider nichts zur Gesetzesbegründung sagen, weil ich das nicht durchlesen konnte. Ich hatte nur gesehen, dass (trotz Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) eine Vergleichsberechnung mit der vierköpfigen Hartz-IV-Familie enthalten war. Mich hätte schon interessiert, wie der Beamte seine Unterhaltspflichten künftig bestreiten soll, ohne unter Hartz-IV-Niveau zu fallen... Nun muss er wohl Schmiergelder annehmen? Außerdem müsste auch die Beihilfe für Familienangehörige wegfallen, wenn das Alleinverdiener-Prinzip nicht mehr gilt...

Aus dem Gesetzentwurf:
"Zur Stufe L gehören alle Beamten und Beamtinnen, die nicht zur Stufe V, zur Stufe 1 oder den folgenden gehören."
"Zur Stufe V gehören, soweit diese nicht zur Stufe 1 oder den folgenden gehören, verheiratete Beamte und Beamtinnen."
"Zur Stufe 1 und den folgenden Stufen gehören die Beamten und Beamtinnen, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde. Die Stufe richtet sich nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder."

[Ich lösche mein Konto nach dem Absenden, weil ich zu nah dran bin. Selbstschutz.]
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 17.08.2022 20:43
Sei mir nicht böse aber das kann und wird so nicht kommen. Ich bin der Meinung, dass unsere Politiker mittlerweile verstanden haben das sie in München mehr Geld bezahlen müssen. 136€ sind für München ein Butterbrot.
Einen Vergleich zu den vor Ort ansässigen Firmen brauch ich wohl nicht anzufangen.( Apple, BMW, MAN usw.)
Es wird substanzielle Verbesserungen geben müssen.

Naja falls doch ich hab noch 35 Jahre um den Klageweg zu bestreiten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 17.08.2022 21:48
Von einer Strukturzulage von 98,44 Euro auf maximal Mietenstufe VII 136,21 Euro. LOL
Die darf man wahrscheinlich auch wieder versteuern. Super Sache!
Ich denke und hoffe noch immer, dass es so nicht kommen wird. Ansonsten benötigen wir ja DBB, BBB und co. nicht mehr.


Zumindest laut BBB-Nachrichten Zeitschrift vom Jul/Aug 2022:

Zitat
Die komplizierten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts haben das Finanzministerium in Absprache mit dem BBB dazu veranlasst, nach einem umfassenden System zu suchen, das alle Komponenten auch langfristig berücksichtig. Die Lösungen anderer Bundesländer, die bereits auf die Schnelle reagiert haben, stellen ­demgegenüber nach bisherigem Stand eher Stückwerk im vorhandenen System dar. Hier in Bayern wollen wir ein Besoldungssystem, das auch künftig den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird, ohne dass immer wieder Einzelnachbesserungen erforderlich wären [...] Sobald die geplanten Regelungen im Detail vorliegen, werden sich die BBB-Gremien damit befassen. Das könnte für so manchen einen arbeits­reichen Sommer bedeuten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.08.2022 22:14
An drei Stellen ist der BBB etwas ungenau - genauer müsste es wohl heißen:

"Die Lösungen anderer Bundesländer, die bereits nach nur anderthalb bis zwei Jahren auf die Schnelle reagiert und hochkomplizierte verfassungsrechtliche Berechnungen durchgeführt haben, die streckenweise sogar Multiplikationsaufgaben beinhalteten, die Bayern als Bestleister mittlerweile nicht mehr als verbindlich für einen Masterabschluss im Mathematikstudium fordert, stellen ­demgegenüber nach bisherigem Stand eher Stückwerk im vorhandenen System dar."

"Hier in Bayern wollen wir ein Besoldungssystem, das, weil Bayern ebenso seine Beamte seit spätestens 2008 verfassungswidrig alimentiert, auch künftig den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird, weshalb wir im Philosophiestudium in Bayern am Ende überflüssige Inhalte wie Logik als entbehrlich ansehen, ohne dass immer wieder Einzelnachbesserungen erforderlich wären."

"Bayern wird nach unserer Maßgabe auch zukünftig hervorragend verfassungswidrig alimentieren, weil wir als BBB unserer Kontrollaufgabe vorzüglich nachkommen werden, obgleich das Bundesverfassungsgericht seit mehr als fünfzig Jahren keine Besoldungsentscheidung mehr gefällt hat, wie uns das das Finanzministerium in unseren vertrauensvollen Gesprächen mit ihm seit mehr als 60 Jahren versichert, worin sich unser vozügliches Verhältnis zu unserer Landesregierung dokumentiert. Wir informieren unsere Mitglieder umgehend, sofern das Bundesverfassungsgericht irgendwann doch mal mit einer entsprechenden Entscheidung tätig wird, womit aber nach unseren Informationen aus der Staatskanzlei in diesem Jahrzehnt Jahrhundert nicht mehr zu rechnen sein wird."

Danke, domi, für die Infos, die zeigen, dass das Finanzministerium durchaus lernfähig ist und nun Sprachübungen im Schleswig-Holsteiner Platt vollzieht.

Gott mit dir, du Land der Bayern,
Deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen
Ruhe Seine Segenshand!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 17.08.2022 22:33
Meine Kollegin im FM hat mir einen kurzen Blick in den Gesetzentwurf ermöglicht. Dieser sei bereits an die Ministerien zur Ressortanhörung verteilt worden.

Die Formulierungen sind (wie gewohnt) teilweise schwammig. Ich möchte trotzdem meine Interpretation wiedergeben, weil sich (wegen der Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) deutliche Verschlechterungen ergeben.

"Orts- und Familienzuschlag" ab 01.01.2023

Stufe L = Ledige, Verwitwete, Geschiedene
Dieser Personenkreis bekommt 136,21 in Mietenstufe VII (= bisherige Ballungsraumzulage).

Stufe V (bisher Stufe 1) = Verheiratete und pflegende Angehörige (Art. 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 & 3 BayBesG), soweit sie "nicht zur [neuen] Stufe 1 oder den folgenden gehören" (also ohne Kinder!?)
20,85 in Mietenstufe I-IV
 34,05 in Mietenstufe V
 68,11 in Mietenstufe VI
136,21 in Mietenstufe VII
(bisher: 138,64 bzw. 145,56 einheitlich)

Verbesserung:
- Wenn beide Ehepartner Anspruch auf die Stufe haben (beide Beamte), wird nicht mehr halbiert

Verschlechterungen:
- Der Verheirateten-Zuschlag ist in jedem Fall betragsmäßig geringer als zuvor
- Ein Wohnort mit niedrigerer Mietenstufe verringert den Verheirateten-Zuschlag (bisher war der Zuschlag unabhängig vom Wohnort gleich hoch)
- In Mietenstufe VII (Ballungsraum München) bekam der Personenkreis bisher Stufe 1 plus Ballungsraumzulage (= 271,14 bzw. 278,06); jetzt wird offenbar (wegen Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) nur noch Stufe V gezahlt (136,21)
- Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung bekommen die Stufe nicht mehr

Stufe 1 (bisher Stufe 2) = Gesamtbetrag für ein Kind
277,58 in Mietenstufe I-III
296,57 in Mietenstufe IV
315,56 in Mietenstufe V
334,55 in Mietenstufe VI
436,84 in Mietenstufe VII
(bisher: 269,12 bzw. 263,10 bzw. 270,02)
A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenklasse) zwischen 7,30 bis 48,95

Der Kinderzuschlag wird zwar in allen Mietenstufen nominell erhöht. Dieser Zuwachs kann aber durch die wohnort-bezogene Verschlechterung des Verheirateten-Zuschlags aufgezehrt werden.

Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs würden Empfänger des Kinder-Zuschlags die Stufe V nicht mehr erhalten; diese Auslegung würde aber zu noch größeren Einbußen führen, weshalb ich bei folgenden Beispielen davon ausgehe, dass Empfänger des Kinder-Zuschlags auch Stufe V erhalten können (was unklar ist):

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe III
bisher: 401,74 (Stufe 1 + Stufe 2)
nunmehr: 320,10 (niedrigere Stufe V + Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 81,64 weniger!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe V
bisher: 401,74 (Stufe 1 + Stufe 2)
nunmehr: 376,06 (niedrigere Stufe V + Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 25,68 weniger!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe VII
bisher: 534,24 (Stufe 1 + Stufe 2 + Ballungsraumzulage)
nunmehr: 604,64 (volle Stufe V + Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 70,40 mehr!

Stufe 2 (bisher Stufe 3) = Gesamtbetrag für zwei Kinder
405,52 in Mietenstufe I-II
434,05 in Mietenstufe III
462,58 in Mietenstufe IV
491,11 in Mietenstufe V
554,41 in Mietenstufe VI
627,87 in Mietenstufe VII
(bisher: 387,56 bzw. 394,48 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)
A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenklasse) zwischen 7,30 bis 48,95

Auch hier wird der Kinderzuschlag zwar in allen Mietenstufen nominell erhöht; dieser Zuwachs kann aber durch die wohnort-bezogene Verschlechterung des Verheirateten-Zuschlags aufgezehrt werden.

Folgende Beispiele setzen wieder Voraus, dass ein Empfänger des Kinder-Zuschlags zusätzlich auch die Stufe V erhalten kann (was unklar ist):

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe III
bisher: 526,20 (Stufe 1 + Stufe 3)
nunmehr: 476,57 (niedrigere Stufe V + Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 49,63 weniger!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe V
bisher: 526,20 (Stufe 1 + Stufe 3)
nunmehr: 551,61 (niedrigere Stufe V + Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 25,41 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe VII
bisher: 658,70 (Stufe 1 + Stufe 3 + Ballungsraumzulage)
nunmehr: 795,67 (volle Stufe V + Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 136,97 mehr!

Stufe 3 ff. (bisher Stufe 2 ff.) = weitere gestaffelt aufsteigende Beträge...

Die Änderungen werden auf Versorgungsempfänger übertragen (BayBeamtVG).

Eine Bestandsregelung soll ermöglichen, dass Verschlechterungen bei vorhandenen Beamten ausgeglichen werden. Ihnen soll der bisherige Familienzuschlag (als eingefrorener Betrag) weiter gezahlt werden; in der Folge dürfte dieser Betrag nicht mehr durch Besoldungsanpassungen angehoben werden.

Sich ergebende Nachzahlungen betreffen nur den Kinder-Zuschlag und sollen rückwirkend ab 2020 erfolgen. Dabei wird der alte Familienzuschlag mit dem neuen Ortszuschlag verglichen; wenn Letzteres das Erstere übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag nachgezahlt.

Ich bin, wie gesagt, davon ausgegangen, dass neben dem Kinder-Zuschlag auch der Verheirateten-Zuschlag zustehen kann, obwohl der Wortlaut des Gesetzentwurfs dies nicht zulässt. Wegen der Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip wäre es sogar folgerichtig, dass beim Kinder-Zuschlag die Stufe V wegfällt. Die Verschlechterungen wären dann aber so gravierend, dass mir das nicht vorstellbar erscheint. Nachzahlungen würden sich dann auf wenige Euro pro Monat und nur auf Mietenstufe VII beschränken.

Auch wenn ich den Gesetzentwurf vielleicht falsch ausgelegt haben sollte, stellen zumindest die Änderungen des Verheirateten-Zuschlags eine zweifelsfreie und gravierende Verschlechterung dar. Wer ab dem 01.01.2023 heiratet, bekommt nur noch einen verringerten Zuschlag; und in München bekommen Ledige und Verheiratete nurmehr den gleichen Zuschlag. Angesichts der (schlechten aber trotzdem vorhandenen) Verbesserungen anderer Bundesländer wird Bayern zum Schlusslicht. Gerade in München wird es noch schwieriger werden, geeignetes Personal zu finden.

Ich kann leider nichts zur Gesetzesbegründung sagen, weil ich das nicht durchlesen konnte. Ich hatte nur gesehen, dass (trotz Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) eine Vergleichsberechnung mit der vierköpfigen Hartz-IV-Familie enthalten war. Mich hätte schon interessiert, wie der Beamte seine Unterhaltspflichten künftig bestreiten soll, ohne unter Hartz-IV-Niveau zu fallen... Nun muss er wohl Schmiergelder annehmen? Außerdem müsste auch die Beihilfe für Familienangehörige wegfallen, wenn das Alleinverdiener-Prinzip nicht mehr gilt...

Aus dem Gesetzentwurf:
"Zur Stufe L gehören alle Beamten und Beamtinnen, die nicht zur Stufe V, zur Stufe 1 oder den folgenden gehören."
"Zur Stufe V gehören, soweit diese nicht zur Stufe 1 oder den folgenden gehören, verheiratete Beamte und Beamtinnen."
"Zur Stufe 1 und den folgenden Stufen gehören die Beamten und Beamtinnen, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde. Die Stufe richtet sich nach der Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder."

[Ich lösche mein Konto nach dem Absenden, weil ich zu nah dran bin. Selbstschutz.]

Das ist so lächerlich, das kann doch nicht stimmen? Das toppt ja bald den Hamburger oder Niedersachsen Entwurf...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 17.08.2022 22:53
Das kann so oder so nicht stimmen. Aktuell bekommt man doch verheiratet mit 1 Kind Familienzuschlag Stufe 2. Stufe 1 gibt's da doch nicht on top.

Wäre es also so, dass es in Zukunft zur neuen Stufe 1 (also 1 Kind) zusätzlich noch diese neue Stufe V gezahlt werden, wäre das eine Verbesserung in allen Mietenstufen.

Nur verheiratet wäre aber dann wirklich eine Verschlechterung!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 18.08.2022 05:19
Sorry, ich muss mich stark korrigieren. "Tota" hat Recht: Wer bisher Stufe 2 bekam (1 Kind), erhielt Stufe 1 nicht oben drauf... Ich bin ja selbst betroffen und habe meinen Fehler trotzdem in der Hitze des Gefechts nicht bemerkt. Entschuldigung. Jedenfalls müsste dann auch die Auslegung stimmen, dass im neuen System nur einzelne Stufen gewährt werden (und nicht noch der Verheirateten-Zuschlag on top).

Für meine korrigierten Beispiele ergeben sich daher durchweg Verbesserungen:

1 Kind

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe III
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 299,25 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 36,15 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe V
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 342,01 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 78,91 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe VII
bisher: 430,94 (Stufe 2 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 468,43 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 37,49 mehr!

2 Kinder

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe III
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 477,39 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 89,83 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe V
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 544,01 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 156,45 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe VII
bisher: 590,74 (Stufe 3 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 691,05 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 100,31 mehr!

Die Verschlechterungen beim Verheirateten-Zuschlag (Stufe V ohne Kinder) bleiben jedoch bestehen:
- Der Verheirateten-Zuschlag ist in jedem Fall betragsmäßig geringer als zuvor
- Ein Wohnort mit niedrigerer Mietenstufe verringert den Verheirateten-Zuschlag (bisher war der Zuschlag unabhängig vom Wohnort gleich hoch)
- In Mietenstufe VII (Ballungsraum München) bekam der Personenkreis bisher Stufe 1 plus Ballungsraumzulage (= 271,14 bzw. 278,06); jetzt wird (wegen Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) nur noch Stufe V gezahlt (136,21)
- Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung bekommen die Stufe nicht mehr

Eine Verbesserung beim Ledigen-Zuschlag (Stufe L) hatte ich noch vergessen: Die bisherige Ballungsraumzulage wurde nur bis zu einem Grenzbetrag gezahlt (also nicht mehr in höheren Besoldungsgruppen). Die neue Stufe L wird hingegen einheitlich an alle in Mietenstufe VII gezahlt (davon profitieren in München alle Besoldungsgruppen ab A10 Stufe 9 aufwärts (diese Gruppe dürfte m.E. sogar eine Nachzahlung ab 2020 erhalten).

Insgesamt (es ist mir sehr peinlich) gibt es also doch spürbare Verbesserungen beim Kinderzuschlag und in München profitieren Ledige ab A10 deutlich (Stufe L). Das ist nicht mehr so schlimm, wie ich gestern befürchtet hatte...

Aber (bisher ledige) Beamte in ganz Bayern sind schlechter gestellt, wenn sie ab dem 01.01.2023 heiraten; sobald sie dann aber ein Kind bekommen, sind sie Profiteure. Ein klarer Ausdruck für die Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip.

Zu bemängeln ist zuletzt noch eine fehlende Verbesserung für Ledige/Verheiratete (ohne Kinder) in unteren Besoldungsgruppen, besonders in München.

Interessieren wird mich dann noch, wie die einzelnen Beträge des neuen Kinderzuschlags begründet werden; sie scheinen mir doch sehr "aus der Luft gegriffen".
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.08.2022 05:55
Sorry, ich muss mich stark korrigieren. "Tota" hat Recht: Wer bisher Stufe 2 bekam (1 Kind), erhielt Stufe 1 nicht oben drauf... Ich bin ja selbst betroffen und habe meinen Fehler trotzdem in der Hitze des Gefechts nicht bemerkt. Entschuldigung. Jedenfalls müsste dann auch die Auslegung stimmen, dass im neuen System nur einzelne Stufen gewährt werden (und nicht noch der Verheirateten-Zuschlag on top).

Für meine korrigierten Beispiele ergeben sich daher durchweg Verbesserungen:

1 Kind

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe III
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 299,25 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 36,15 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe V
bisher: 263,10 (Stufe 2)
nunmehr: 342,01 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 78,91 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe VII
bisher: 430,94 (Stufe 2 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 468,43 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 37,49 mehr!

2 Kinder

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe III
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 477,39 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 89,83 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe V
bisher: 387,56 (Stufe 3)
nunmehr: 544,01 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 156,45 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe VII
bisher: 590,74 (Stufe 3 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungbetrag)
nunmehr: 691,05 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 100,31 mehr!

Die Verschlechterungen beim Verheirateten-Zuschlag (Stufe V ohne Kinder) bleiben jedoch bestehen:
- Der Verheirateten-Zuschlag ist in jedem Fall betragsmäßig geringer als zuvor
- Ein Wohnort mit niedrigerer Mietenstufe verringert den Verheirateten-Zuschlag (bisher war der Zuschlag unabhängig vom Wohnort gleich hoch)
- In Mietenstufe VII (Ballungsraum München) bekam der Personenkreis bisher Stufe 1 plus Ballungsraumzulage (= 271,14 bzw. 278,06); jetzt wird (wegen Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip) nur noch Stufe V gezahlt (136,21)
- Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung bekommen die Stufe nicht mehr

Eine Verbesserung beim Ledigen-Zuschlag (Stufe L) hatte ich noch vergessen: Die bisherige Ballungsraumzulage wurde nur bis zu einem Grenzbetrag gezahlt (also nicht mehr in höheren Besoldungsgruppen). Die neue Stufe L wird hingegen einheitlich an alle in Mietenstufe VII gezahlt (davon profitieren in München alle Besoldungsgruppen ab A10 Stufe 9 aufwärts (diese Gruppe dürfte m.E. sogar eine Nachzahlung ab 2020 erhalten).

Insgesamt (es ist mir sehr peinlich) gibt es also doch spürbare Verbesserungen beim Kinderzuschlag und in München profitieren Ledige ab A10 deutlich (Stufe L). Das ist nicht mehr so schlimm, wie ich gestern befürchtet hatte...

Aber (bisher ledige) Beamte in ganz Bayern sind schlechter gestellt, wenn sie ab dem 01.01.2023 heiraten; sobald sie dann aber ein Kind bekommen, sind sie Profiteure. Ein klarer Ausdruck für die Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip.

Zu bemängeln ist zuletzt noch eine fehlende Verbesserung für Ledige/Verheiratete (ohne Kinder) in unteren Besoldungsgruppen, besonders in München.

Interessieren wird mich dann noch, wie die einzelnen Beträge des neuen Kinderzuschlags begründet werden; sie scheinen mir doch sehr "aus der Luft gegriffen".

Deine Korrekturen scheinen mir aus der Entfernung richtig - nichtsdestotrotz wären aber die weiteren Konsequenzen aus der je spezifischen Aufgabe des Alleinverdienerprinzips zu beachten, wie das Schleswig-Holstein bereits gesetzlich vollzogen hat. Denn auch die Bayerische Staatsregierung versucht nun zunächst, das fortzusetzen, was alle 17 Besoldungsgesetzgeber seit spätestens 2008 (faktisch wohl seit 2003) vollziehen: eine verfassungswidrige Alimentation mit dem Ziel einerr massiven Senkung der Personalkosten, und was viele oder die meisten - aber nicht alle - Landesregierungen seit der aktuellen bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung vom Mai 2020 jeweils noch verschärft haben, um nun offensichtlich wie aktuell ebenso Niedersachsen dem Schleswig-Holsteinischen Dammbruch zu folgen: nämlich die Alimentation verheirateter Beamter rechtlich an das Familieneinkommen zu binden, womit dieses Familieneinkommen de jure dem je eigenen - und also ebenso verfassungswidrigen - Verständnis vom Alimentationsprinzips unterworfen wird. Als Folge zeigt sich in Schleswig-Holstein Zweierlei: Erstens werden alle alleinverdienden Beamten mit einem oder zwei Kindern in den Besoldungsgruppen A 6 bis A 9 identisch hoch alimentiert, nämlich die entsprechenden Beamten mit einem Kind mit 31.710,01 € und mit zwei Kindern mit 38.788,67 € (vgl. hier wie im Folgenden die S. 40 ff. des Anhangs unter https://www.berliner-besoldung.de/betrachtung-der-besoldungsrechtlichen-entwicklungen-in-bund-und-laendern-seit-2020/). Dabei beachtet das bereits verabschiedete Schleswig-Holsteinische Gesetz, das nun offensichtlich Niedersachsen und Bayern (und, so ist zu vermuten, demnächst auch weiteren Ländern; deshalb spreche ich von einem Dammbruch) als Blaupause dient, zweitens noch den Status Quo der Besoldungshöhe und hat also die willkürlichen Berechnungen so betrieben, dass es noch nicht zu einer Absenkung der Alimentation gekommen ist, sondern dass das verfassungswidrige zu niedrige Niveau aus der Zeit vor dem letzten Gesetzgebungsverfahren beibehalten worden ist. In dem Gesetz ist aber - auch deshalb spreche ich von einem Dammbruch - juristisch mit angelegt, dass theoretisch gar keine Alimentationsleistung mehr vollzogen werden muss, sofern der Partner jener Beamten eben 31.710,01 € bzw. 38.788,67 € bzw. mehr als diese verdient, worin sich zeigt, dass Beamte und ihre Familien damit (verfassungs-)rechtlich adäquat wie Grundsicherungsempfänger betrachtet werden.

Nun ist offensichtlich - ebenso natürlich auch der Schleswig-Holsteinischen, der niedersächsischen und der Bayerischen Landesregierung -, dass solche Regelungen, die den Beamten und seine Familie der Willkür des Dienstherrn unterwerfen, grob verfassungswidrig sind - grob deshalb, weil nicht nur ihr grundgesetzgleiches Recht aus Art. 33 Abs. 5 missachtet wird, sondern diverse weitere grundrechtliche Schutzrechte -, ohne dass diese Rückkehr hinter das Verfassungsrecht des Jahres 1871 von jenen politischen Akteuren weiterhin beachtet werden würde - letztlich dürfte diese Art der Gesetzgebung, das sich von jeder verfassungsrechtlichen Bindung zu befreien sucht, als pseudo-absolutistisches Gebahren begriffen werden, also auf eine Zeit deutlich vor 1871 zurückweisen.

Das hört sich nun - sicherlich nicht nur in meinen Ohren - so grotesk an, dass man es kaum glauben mag. Aber in Schleswig-Holstein ist das bereits rechtliche Realität, könnte der Landtag auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung und in ihrer Fortführung also die Alimentation bereits wie beschrieben für die genannten Beamten faktisch auf Null setzen. Sofern das Land mit diesem Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht durchkäme - wovon nicht auszugehen ist, was dem Landtag ja bereits von seinem Wissenschaftlichen Dienst attestiert worden ist -, dürfte davon auszugehen sein, dass es nach und nach zu entsprechenden Alimentationsabsenkungen kommen würde - wenn auch nicht auf Null, sondern zunächst um weitere tausende € und dann um weitere tausende € und dann um ... usw. usf., so wie das bereits ab 2003/06 vollzogen worden ist - auch deshalb eben: Dammbruch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 18.08.2022 06:32
Ich hätte noch zwei Detailfragen:

Beziehen sich die Werte auf die aktuelle Besoldungstabelle und werden im Dezember um 2,8% erhöht?

Betrifft die Mietenstufe VII wirklich alle, die bisher von der Ballungsraumzulage räumlich umfasst waren? In der oben verlinkten Tabelle sind viele Orte im Umland nur in Stufe V oder VI. Oder genügt bereits der Behördensitz in München?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 18.08.2022 07:19
Bayern wird somit vom besten zum schlechtesten Besolder  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 18.08.2022 07:43
Ich hätte noch zwei Detailfragen:

Beziehen sich die Werte auf die aktuelle Besoldungstabelle und werden im Dezember um 2,8% erhöht?

Betrifft die Mietenstufe VII wirklich alle, die bisher von der Ballungsraumzulage räumlich umfasst waren? In der oben verlinkten Tabelle sind viele Orte im Umland nur in Stufe V oder VI. Oder genügt bereits der Behördensitz in München?

Die Vergleiche habe ich auf Grundlage der aktuellen Familienzuschläge gemacht. Die geplanten Ortszuschläge ergaben sich aus dem Gesetzentwurf (ab 01.01.2023). - Die Besoldungserhöhung ab 01.12.2022 um 2,8 % ist also im Vergleich NICHT enthalten (dies führt dazu, dass die von mir ausgerechneten Verbesserungen etwas geringer ausfallen).

Ballungsraumzulage/Stufe L: Die Berechtigung ergab sich bisher aus dem Wohnsitz im "Verdichtungsraum München" (Anhang 2 der Anlage zur Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern). Dies wird dahingehend geändert, dass sich die Berechtigung ausschließlich nach der Mietenstufe ergibt (Wohnsitz, nicht Dienstort). Eventuell kann dies auch zum Wegfall der Berechtigung führen (der zumindest bei vorhandenen Beamten durch die Bestandsregelung ausgeglichen wird). Das scheint z.B. bei Erding & Ebersberg so zu sein (zwar Verdichtungsraum München, aber nur Mietstufe 6). Das Problem wäre für Ledige relevant.

Wer nachschauen will:
Verdichtungsraum = https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayLEP_BayLEP-ANH2-N1-2018.pdf
Mietstfuen = https://www.wohngeld.org/mietstufe/bayern/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 18.08.2022 08:16
Mir scheint das LfF wird bald in  Besoldungswidersprüchen absaufen ;-)!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 18.08.2022 08:24
Ich habe mal die Gemeinden herausgesucht, die zwar zum "Verdichtungsraum München" gehören, aber eine niedrigere Mietenstufe haben als VII. In diesen Gemeinden konnte bisher die Ballungsraumzulage bezogen werden; dies gilt jedoch nicht mehr für den Ledigen-Ortszuschlag (Stufe L) bei neu eingestellten Beamten:

Alling Anzing Berg Ebersberg Eching Eichenau Emmering Erding Feldafing Feldkirchen Forstern Forstinning Freising Garching Grafrath Hallbergmoos Hebertshausen Herrsching Kottgeisering Krailling Maisach Mammendorf Oberschweinbach Olching Ottenhofen Pliening Pöcking Röhrmoos Schöngeising Seefeld Taufkirchen Türkenfeld Tutzing Vierkirchen Weßling Wörth Wörthsee Zorneding

Diese Veränderung der Berechtigungsgrundlage wird auch dazu führen, dass Angestellte die Ballungsraumzulage wie bisher erhalten (laut Tarifvertrag nach "Verdichtungsraum München"), für neu eingestellte Beamte hingegen richtet sich der Anspruch auf den Ortszuschlag nach der Mietenstufe.

Gerade in Rathäusern der o.g. Kommunen wird dies zu Ungleichheiten führen.

(Ähnliche Verwerfungen gibt es hier teilweise schon, weil manche Kommunen die Ballungsraumzulage für Angestellte verdoppelt haben, wohingegen Beamte leer ausgingen.)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Isar85 am 18.08.2022 08:47
Gibt es auch Infos zu den Beträgen der neuen Stufe 3? Das erste Kind scheint hier nun in Mietenstufe VII (436,84 €-136,21 € =) 300,63 € wert zu sein, das zweite Kind hingegen nur (627,87 €-436,84 € =) 191,03 €. Was für einen Bedarf setzt Bayern denn im Entwurf für das dritte Kind an?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 18.08.2022 09:01
Eine Gemeinde aus dem Speckgürtel von München suchte eine Sekretärin für den Bgm. Bei den Vorstellungsgesprächen sprangen alle ab, als sie die Höhe der Entlohnung erfahren haben. Eine fragte nach, ob es sich um eine Halbtagsstelle handelt. ;D

Bei Beamten hat man das Problem weniger, die werden gleich nach der Ausbildung zwangsweise nach München versetzt, z.B. Polizisten und Lehrer.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 18.08.2022 09:15
Gibt es auch Infos zu den Beträgen der neuen Stufe 3? Das erste Kind scheint hier nun in Mietenstufe VII (436,84 €-136,21 € =) 300,63 € wert zu sein, das zweite Kind hingegen nur (627,87 €-436,84 € =) 191,03 €. Was für einen Bedarf setzt Bayern denn im Entwurf für das dritte Kind an?

Stufe 3 (bisher Stufe 4) = Gesamtbetrag für 3 Kinder
802,03 in Mietenstufe I-II
 842,46 in Mietenstufe III
 883,24 in Mietenstufe IV
 924,39 in Mietenstufe V
1000,69 in Mietenstufe VI
1087,53 in Mietenstufe VII - hier entfällt aber die bisherige Ballungsraumzulage
(bisher: 773,27 bzw. 780,19 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)
A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenklasse) zwischen 7,30 bis 48,95 (pro Kind!)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 18.08.2022 12:08
Kinderzuschläge müssen aber in Zukunft weiterhin geteilt werden?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 18.08.2022 12:44
Es ist verwunderlich, dass keine Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen gestrichen werden, wie in  anderen Ländern. Wahrscheinlich ist das aber vernünftiger, weil diese Regelungen vom BVerfG sowieso kassiert werden würden und die anderen Länder dann mit der Heilung wirklich Probleme bekommen werden.

Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass gerade in einer so angespannten finanziellen Lage (aber wann ist das nicht der Fall) im FMin ein gewisser Kostenrahmen vorgegeben wird, der nicht überschritten werden darf, solange es nicht unbedingt notwendig ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 18.08.2022 12:50
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 18.08.2022 16:01
Wie sieht es denn hier mit der Rückwirkung aus? Meiner Meinung nach funktioniert diese Lösung rückwirkend nicht, da der Gesetzgeber nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit vom Alleinverdienerprinzip abrücken könnte. (Wenn er das überhaupt so einfach kann.) Somit wäre, selbst mit Nachzahlung, keine Heilung für das verfehlte Mindestabstandsgebot in den letzten Jahren möglich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 18.08.2022 16:14
Wie sieht es denn hier mit der Rückwirkung aus? Meiner Meinung nach funktioniert diese Lösung rückwirkend nicht, da der Gesetzgeber nur für die Zukunft, nicht aber für die Vergangenheit vom Alleinverdienerprinzip abrücken könnte. (Wenn er das überhaupt so einfach kann.) Somit wäre, selbst mit Nachzahlung, keine Heilung für das verfehlte Mindestabstandsgebot in den letzten Jahren möglich.

Ganz Deiner Meinung. Abgesehen davon, dass auch Bayern nur die Kinderzuschläge erhöht (statt ebenso das interne Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu reparieren), werden Nachzahlungen nur im Rahmen des neuen Mehrverdiener-Prinzips vorgenommen, welches aber erst ab 01.01.2023 eingeführt wird. Eine rechtmäßige Korrektur der bisher verfassungswidrigen Besoldung kann ich also nur in Teilen erkennen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 18.08.2022 18:06
Aber die Kinderzuschlag wird in Mietstufe I und II doch gar nicht erhöht. Nur die erhöhten Mietbedingungen in die Berechnung einfließen zu lassen reicht nach der aktuellen Rechtsprechung nicht aus, oder habe ich das falsch verstanden?

 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 19.08.2022 07:58
Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass gerade in einer so angespannten finanziellen Lage (aber wann ist das nicht der Fall) im FMin ein gewisser Kostenrahmen vorgegeben wird, der nicht überschritten werden darf, solange es nicht unbedingt notwendig ist.

So wird es sein und unbedingt notwendig ist es nach Söderlogik immer erst dann, wenn es ein Urteil gibt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 19.08.2022 14:26
Man kann nur gespannt sein wie das stmfh und der bbb sich bei der offiziellen Veröffentlichung und Umsetzung dieses Gesetzes feiern lassen.  ;)

Schließlich möchte Bayern im Gegensatz zu den anderen Ländern Vorreiter sein, das die Anforderungen vom BVerfG nicht nur im Stückwerk umsetzen.  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 19.08.2022 15:03
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.

Das ist in der Tat seltsam. Im Gesetzesentwurf steht es noch drin, auf der Homepage des LfF ist genau das rausgestrichen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 25.08.2022 12:03
Laut heutiger Meldung auf der bbb Homepage haben sie den "Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur Alimentation" mit der dbbjb besprochen. Er liegt dem bbb also schon vor.

Warum informieren der bbb nicht Ihre Mitglieder zumindest über die Eckpunkte.. Da muss man scheinbar erst in dieses Forum schauen....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 25.08.2022 12:10
Das ist schon wirklich schwach......
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 25.08.2022 17:16
Der BBB wird sich halt fragen wie er sich zu dem Gesetzentwurf verhalten soll. Ich hoffe so wie der thüringische Beamtenbund, ohne Kuschelkurs. Bei einer CSU-Regierung durchgehend seit 1957, kann man von einer gewissen Durchfilzung des BBB ausgehen. Man kann dem BBB nur von einem Kuschelkurs abraten, denn die Entscheidungen des BVerfG werden gnadenlos sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 26.08.2022 08:13
Laut heutiger Meldung auf der bbb Homepage haben sie den "Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur Alimentation" mit der dbbjb besprochen. Er liegt dem bbb also schon vor.

Warum informieren der bbb nicht Ihre Mitglieder zumindest über die Eckpunkte.. Da muss man scheinbar erst in dieses Forum schauen....

Ich hoffe mal, dass noch nichts veröffentlicht wurde, weil versucht wird diesen Rotz zu verhindern.
Bekanntlich stirbt die Hoffnung ja zuletzt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 26.08.2022 08:17
Quatsch. Es wird überlegt, wie man es am besten als vorbildliche Leistung verkaufen kann..... ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 03.09.2022 21:46
Hallo in die Runde, ich habe eine Frage zu den Ausführungen in den Mietstufen I und II. Bei 802 € Familienzuschlag ab den dritten Kind sind lediglich die 2,8% (welche wir ja im Dezember bekommen)auf den bisherigen Zuschlag drauf. Das Gericht hat aber gesagt das der Familienzuschlag für das dritte Kind zu gering ist (nicht direkt für Bayer). Das kann doch nicht das Ergebnis eines fast zweijährigen Rechnens sein. Auch sind die neuen Besoldungstabellen für ab Dezember 2022 jetzt online, da wird der Familienzuschlag für das dritte Kind gar nicht erst bekannt gegeben. Das ist alles etwas komisch.

Das ist in der Tat seltsam. Im Gesetzesentwurf steht es noch drin, auf der Homepage des LfF ist genau das rausgestrichen?


Das Dokument wurde auf der lff Seite gemäß dem verabschiedeten Gesetz ausgebessert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 10.09.2022 09:38
Also der Gesetzentwurf stützt die Thesen aus diesem Thread.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 10.09.2022 12:38
Ist der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur Alimentation schon veröffentlicht?

Er müsste doch hoffentlich langsam mal in den Landtag eingebracht werden. Außer hier im Forum ist noch nichts bekannt nehme ich mal an?

Naja der BBB trifft sich derzeit mit Blick auf die Landtagswahl nächsten Jahres mit den Parteien (Zitate entsprechend der Meldung von der BBB Homepage entnommen):

Am 7.9.22 haben die mit der CSU "ihre Positionen zu Themen ausgetauscht, die den bayerischen öffentlichen Dienst aktuell besonders beschäftigen."

Am 09.09.22 mit der FDP: "Im Fokus standen die Themen Nachwuchsproblematik im öffentlichen Dienst, Wegstreckenentschädigung und Alimentation."

Ich hoffe die sind entsprechend Ihren Aufgaben als Interessensverband für die Bayerischen Beamten tätig und holen was raus speziell bzgl. der Alimentation und Inflation.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 10.09.2022 17:57
Ich weiß nicht was innerhalb des Finanzministeriums läuft. Aber gewissen „Partnern“ liegt das Papier vor.

Umso „erschreckender“, dass von denen dazu nichts an ihre Basis durchdringt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 10.09.2022 22:45
Bürgergeld löst ALG II ab und wird an Inflation der Preise und Löhne gekoppelt. Das wird spannend. Müsste ja theoretisch Grundlage für eine Verfassungskonforme Alimentation sein. Wird es natürlich praktisch wieder nicht. Aber sollte die Inflation bedeutsam sein, ALG II dementsprechend steigen, wird der Abstand zu einem alimentierten Beamten deutlich geringer.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 10.09.2022 23:20
Ja zum 1. Januar 2023 sollen die Regelsätze um 53 Euro steigen auf 502 Euro für ein Single. Die Regelsätze sollen dann an die bevorstehende Inflationsrate gekoppelt werden. So der Gesetzentwurf der in Ressorabstimmung sein soll.

https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-heil-101.html

Ich bin gespannt was daraus für uns folgt. Schließlich ist in Bayern eine 2,8 prozentige Erhöhung im Dezember vorgesehen im Gegensatz zur Grundsicherung wie oben um fast 12 Prozent im Januar. Sowohl der Mindestlohn als auch die Grundsicherung wurden üppiger und regelmäßiger in letzter Zeit erhöht als die Bezüge.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/mindestlohn-inflation-preise-ifo-101.html

"Der Mindestlohn in Deutschland stieg zuletzt im Juli von 9,82 auf 10,45 Euro je Stunde. Zum 1. Oktober wird er nun gesetzlich zum 1. Oktober auf 12 Euro erhöht."

Die Frage ist ob vor dem 30.09.2023 mit den TV-L Verhandlungen etwas passieren wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 12.09.2022 09:15
Es wird ja für (fast) alle Kinderlosen schlechter als bisher. Ein echter Witz.... Ich möchte mal wissen, ob das noch in irgendeinem Bundesland so ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 13.09.2022 09:29
"Von daher geht es regelmäßig davon aus, dass solange, wie eine amtsangemessene Alimentation vorliegt, der Kindesunterhalt einer Familie mit einem oder zwei Kindern ganz überwiegend aus den allgemeinen, d.h. „familienneutralen“ Gehaltsbestandteilen bestritten werden kann, weshalb die hinzutretenden kinderbezogenen Gehaltsbestandteile erheblich unterhalb der Beträge bleiben können, die die Rechtsordnung als Regelsätze für den Kindesunterhalt als angemessen erachtet und veranschlagt.208 Die familienbezogenen Zuschläge einschließlich des Kindergelds können darum den zusätzlichen Bedarf, der der Beamtenfamilie beim ersten und zweiten Kind erwächst, nicht annähernd ausgleichen, weshalb es mit der Verfassung im Einklang steht, dass so-
wohl unverheiratete als auch verheiratete kinderlose Beamte sich regelmäßig einen teils deutlich großzügigeren Lebenszuschnitt leisten können als Beamte mit einem oder mit zwei Kindern (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. März 1990 – 2 BvL 1/86 –, Rn. 48)."

Quelle:https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/warum-wir-als-tbb-klagen-fuehren-und-auch-ihnen-das-empfehlen/

Ist es nicht so, dass das o.g. Zitat das Vorgehen der Bayrischen Staatsregierung komplett zerlegt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 13.09.2022 10:52
Die bayerische Staatsregierung interessiert doch erst wenn sie vom Verfassungsgericht zerlegt wird und das wird sie wenn das so kommt!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 16.09.2022 18:02
Hallo liebe Kollegen,

ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.

Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.

Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.

Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)

Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....

Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.

Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.

Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.

Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.

Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".

Es bleibt spannend  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 17.09.2022 08:45
So ein Gesetzentwurf und das auch noch vor den Landtagswahlen. Es ist meines Erachtens durchaus möglich, dass der Entwurf bei so manchem die Wahlentscheidung beeinflusst.  ;D

Also bei mir ist es auf jeden Fall so.  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 17.09.2022 12:57
Ich bin einfach mal gespannt wann der Gesetzentwurf endlich veröffentlicht und in den Landtag eingebracht wird. Es muss ja angesichts der Landtagswahlen in einem Jahr und der Haushaltsdebatte bis vor Weihnachten mal soweit sein.

Es bleibt zudem spannend wie sich dieser Besoldungsflickenteppich irgendwann mal zuspitzt mit vielleicht wieder einer grundlegenden bundesweiten Besoldungsreform?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: olidöl001 am 18.09.2022 11:29
Mich würde einmal interessieren, ob die Kinderzulage ab dem 3. Kind nicht deutlich erhöht wird?
In anderen Bundesländern wurde die Kinderzulage ja deutlich angehoben.
Und sind die Verbesserungen für alle Besoldungsgruppen gedacht oder nur z.B. bis A10…

So wie ich das hier für Bayern mitlese, gibt es andere Bundesländer, die hier mehr zu bieten haben…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 18.09.2022 11:58
Hallo liebe Kollegen,

ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.

Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.

Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.

Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)

Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....

Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.

Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.

Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.

Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.

Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".

Es bleibt spannend  ;)

Die Nachzahlung nur bis Ende 2019 können doch auch niemals rechtens sein. Ich kann doch als Gesetzgeber nicht das Modell von vor 2 Jahren ändern oder? Sollte man das Modell überhaupt vom Alleinverdiener zum Familieneinkommen ändern können müsste es ja für die Zukunft geschehen.  Möglicherweise ist das auch Taktik weil gehofft wird das wenige gegen das neue Gesetz vorgehen werden oder wollen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Houana am 20.09.2022 00:01
Kabinettssitzung 19.09.2022


4. Kabinett bringt Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auf den Weg / Stärkerer Familienbezug

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschlüssen vom 4. Mai 2020 neue Vorgaben für die Beamtenbesoldung gemacht, die Anpassungen auch in Bayern erfordern. Das Bayerische Kabinett hat diesbezüglich in seiner heutigen Sitzung den Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile beschlossen.
Die Besoldung in Bayern ist derzeit wohnortunabhängig. Insbesondere Familien mit kleinem und mittleren Einkommen sind daher in teuren Wohnlagen zunehmend gefordert. Kernelement des angepassten Besoldungsrechts ist eine neue Systematik im Familienzuschlag, die den Wohnort berücksichtigt. Damit wird die Besoldung in Bayern moderner, fairer und familienfreundlicher.

Wohnortkomponente
Wesentlicher Punkt des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung der bisherigen Regelungen des Familienzuschlags um eine Ortskomponente. Diese basiert auf einem gestaffelten System aus 7 Ortsklassen je nach Wohnort. Je höher die Lebenshaltungskosten am Wohnort, desto höher der Familienzuschlag. Dies hilft insbesondere Familien mit Kindern in teureren Wohnlagen. Die Ortsklassen entsprechen den Mietenstufen des Wohngeldrechts, die bundesweit einheitlich sind. München liegt beispielsweise in der höchsten Mietenstufe 7.
Soziale Komponente für untere und mittlere Besoldungsgruppen
Des Weiteren werden die bereits bisher für untere Besoldungsgruppen gewährten Kindererhöhungsbeträge angehoben und der Berechtigtenkreis erweitert. Dies soll die überproportionale Belastung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen durch Wohn- und Lebenshaltungskosten besser abfedern.

Ortszuschlag für ledige Beamte
Für ledige Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter wird eine neue Stufe des Ortszuschlags geschaffen. Die bisher als ergänzende Fürsorgeleistung gewährte Ballungsraumzulage wird in diesem Zuge unter Angleichung der Gebietskulisse in die neue Ortskomponente integriert.
Die neuen Regelungen werden auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen. Etwaige Nachzahlungen für die Beschäftigten erfolgen von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020.

https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2022/09/220919-Ministerrat.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 20.09.2022 06:30
Stellungnahme bayr. Richterverein

Barbara Stockinger
Vorsitzende Richterin am
Oberlandesgericht
Dienstlich:
Oberlandesgericht München
Nymphenburger Straße 16, 80335 München
Telefon: 089 5597-5647
E-Mail: Barbara.Stockinger@olg-m.bayern.de
Privat:
Telefon: 0172 9168428
E-Mail: Barbara.Stockinger@bayrv.de
Internet:
http://www.bayrv.de/
Ihr Zeichen,
Ihre Nachricht vom
Bitte bei Antwort angeben
Unser Zeichen
23-P 1502.1-2/10
17. August 2022
brv/bs 31. August 2022


Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile;
Verbandsinformation
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das oben näher bezeichnete Schreiben und die damit erfolgte Übersendung des Gesetzesentwurfs
nebst Begründung danke ich.
Der Bayerische Richterverein e. V. (BRV) beschränkt sich angesichts der Kürze der in der
Ressortabstimmung gewährten Stellungnahmefrist und der noch bevorstehenden vollständigen
Verbändeanhörung auf die folgenden grundsätzlichen Anmerkungen zu dem Entwurf für
ein Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile:
Der BRV begrüßt, dass nach über zwei Jahren seit der Verkündung der letzten beiden Entscheidungen
des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 und 2 BvL 6/17
u. a.) auch im Freistaat Bayern der Handlungsbedarf und die Notwendigkeit einer Anpassung
des bayerischen Besoldungswesens erkannt wurden.
Der BRV stimmt auch grundsätzlich mit der Bayerischen Staatsregierung darin überein, dass
ein modernes Staatswesen und erstarkender, leistungsfähiger öffentlicher Dienst, wie er im
Freistaat Bayern in der Vergangenheit zu finden war, nur durch eine überfällige Verbesserung
der Besoldungsstruktur zu erreichen sein wird. Dieses Ziel lässt sich allerdings mit einem
Bayerischer Richterverein e.V., c/o VRiOLG Barbara Stockinger,
OLG München, Nymphenburger Straße 16, 80335 München
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen und für Heimat
Odeonsplatz 4
80539 München
Bayerischer Richterverein e.V.
Verein der Richter und Staatsanwälte in Bayern
Die Vorsitzende
- 2 -
Sammelsurium an Zulagen, um Dienstanfänger über die prekären Besoldungsstrukturen hinwegzutäuschen
und überhaupt noch qualifizierten Nachwuchs gewinnen zu können, nicht erreichen.
Das Fehlen einer amts- und verfassungsangemessenen Alimentation der Richter und Staatsanwälte
ist erst kürzlich sogar von der Kommission der Europäischen Union in deren Bericht
zur Rechtsstaatlichkeit in Europa 2022 vom 13.07.2022 angemahnt und Verbesserungen als
dringend notwendige bezeichnet worden (Europäische Kommission, SWD<2022> 505 final,
S. 3).
Der Gesetzesentwurf stellt hierfür einen aus hiesiger Sicht verfassungsrechtlich nicht tragfähigen
Ansatz dar. Er wird absehbar keiner (verfassungs-)gerichtlichen Kontrolle standhalten.
Der Entwurf genügt nicht den prozeduralen Anforderungen an ein Besoldungsgesetz. Ihm liegen
rein ergebnis- und zielorientierte Annahmen zu Grunde, deren Vorhandensein mehr politischer
(Wunsch-)Vorstellung als konkreter Begründbarkeit entspringen.
Der Gesetzgeber ist gehalten, bereits im Gesetzgebungsverfahren die Fortschreibung der Besoldungshöhe
zu begründen. Die Ermittlung und Abwägung der berücksichtigten und berücksichtigungsfähigen
Bestimmungsfaktoren für den verfassungsrechtlich gebotenen Umfang der
Anpassung der Besoldung müssen sich in einer ausreichenden Darlegung niederschlagen.
Eine bloße Begründbarkeit genügt diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Der
mit der Ausgleichsfunktion der Prozeduralisierung angestrebte Rationalisierungsgewinn kann
auch mit Blick auf die Ermöglichung von Rechtsschutz effektiv nur erreicht werden, wenn die
erforderlichen Sachverhaltsermittlungen vorab erfolgen und in der Gesetzesbegründung dokumentiert
werden. Die Prozeduralisierung zielt auf die Herstellung von Entscheidungen und
nicht auf nachträgliche Begründung (BVerfGE 139, 64 <Rn. 130>; 140, 240 <Rn. 113>).
Diesem Maßstab genügt der Gesetzentwurf nicht. Wesentliche Berechnungsfaktoren sind unzureichend
ermittelt oder ihre Ermittlung ist zumindest nicht in einer Weise transparent gemacht,
dass sie nachvollzogen werden kann. Einer gerichtlichen Überprüfung wird dies nicht
standhalten.
Die Annahme, dass praktisch jeder Ehegatte oder Lebenspartner einer Beamtenfamilie mit
zwei Kindern ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen von mindestens 20.000,00 € erzielt,
findet in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage. Auf die
behaupteten tatsächlichen Verhältnisse kommt es damit nicht weiter an.
Mit Blick auf die Einhaltung des Mindestabstandsgebots der Besoldung von der Grundsicherung
bricht der Gesetzentwurf mit der bisherigen Bezugsgröße der Besoldung. Eine
- 3 -
Anpassung der Bezugsgröße an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse ist nicht grundsätzlich
abzulehnen. Allerdings wird der Gesetzentwurf den Folgen eines solchen Schrittes nicht
gerecht.
Mit der Änderung der verfassungsgerichtlichen Bezugsgröße setzt sich der Gesetzentwurf in
offenen Widerspruch zu dem Prüfprogramm des Bundesverfassungsgerichts, ohne den Widerspruch
sachgerecht aufzulösen. Das Leitbild der Besoldung hat nicht nur Bedeutung für
das Mindestabstandsgebot.
Es ist vor allem Teil des Referenzsystems selbst, auf dessen Grundlage der Besoldungsgesetzgeber
die Angemessenheit der Besoldung beurteilt. Amtsangemessene Beamten- und
Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen,
die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330
<355>). Ändert der Gesetzgeber den Referenzrahmen, muss er anhand des neuen Referenzrahmens
die Angemessenheit der Besoldung insgesamt neu bewerten.
Dies unterlässt der Gesetzentwurf vollständig.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass beide Ehegatten durch Arbeit zum Familienunterhalt
beitragen. Damit bedarf es sowohl für die Angemessenheit der Besoldung als auch für das
Mindestabstandsgebot anderer Parameter. Diese benennt der Gesetzentwurf nicht. Damit verstieße
der Dienstherr gegen seine verfassungsrechtliche Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation,
denn er hat kein Referenzsystem mehr, an dem er die Angemessenheit beurteilen
könnte.
Die unverrückbare Erkenntnis einer verfassungswidrigen Besoldungsstruktur bis einschließlich
zur Grundbesoldung im (Beförderungs-)Amt der Besoldungsgruppe A 10 ist für jedermann
im Freistaat Bayern beschämend. Es sind aber nicht die Beamten und Richter, die dies zu
verantworten haben. Vielmehr müssen sie es seit Jahren hinnehmen. Die Bereitschaft, dies
klaglos fortzuführen, ist erschöpft.
Es sind unwiderlegbar unter anderem die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte, allen
voran die „Nullrunden“ in den Jahren 2004 bis 2007, die zu einem derartigen Absacken
des gesamten Besoldungsgefüges geführt haben.
Bis heute sind diese dem öffentlichen Dienst auferlegten „Sonderopfer“ trotz schon damals
gebotener Besoldungserhöhungen nie ausgeglichen worden. Sie wirken dauerhaft fort. Gleiches
gilt für die Abschmelzung der Sonderzahlung und die ersatzlose Streichung des Urlaubsgeldes.
Mehr als eine überwiegend den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst angenäherte
Besoldungserhöhung ist seit über 20 Jahren nicht mehr erfolgt.
- 4 -
Nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich infolgedessen
erst ab der Besoldungsgruppe A 11 ein Einhalten des Mindestabstands zur Grundsicherung
feststellen.
Die Aufstockung des neuen Orts- und Familienzuschlags für die Besoldungsgruppen A 3 und
A 10 nach Maßgabe von Tabelle 2 der Anlage 5 mag hierin seine Begründung finden. Die –
erstmalige – Wahrung des gebotenen Abstands begründet allerdings gerade nicht eine verfassungsrechtliche
Unbedenklichkeit der Besoldung aller höheren Besoldungsgruppen. Dies
umso weniger, als gegenläufig die Besoldung von Beamten bis zur Besoldungsgruppe A 7
selbst in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe nie den Mindestabstand wahrt.
Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend folgt aus dem Umstand, dass
mehr als die Hälfte der Tabelle der Besoldungsordnung A als verfassungswidrig anzusehen
ist, mehr als nur ein Indiz dafür, dass die Besoldungsstruktur im Freistaat Bayern insgesamt
verfassungswidrig niedrig ist.
In diesem Zusammenhang darf nicht außer Acht gelassen werden, dass beispielsweise jedem
Euro Zuverdienst brutto eines Beamten in der Besoldungsgruppe A 12, Erfahrungsstufe 4, ein
Lohn- bzw. Einkommenssteuerabzug von rund 40 % gegenübersteht.
Dies bedeutet nichts anderes, als dass bei Auszahlung der monatlichen Besoldung in derselben
juristischen Sekunde sogleich 40 % - und mehr – jeder Besoldungserhöhung wieder in die
öffentlichen Kassen zurückfließen.
Der bislang reflexhaft vorgebrachte Einwand nicht finanzierbarer Personalaufwendungen und
Versorgungslasten ist weder sachlich zu rechtfertigen noch im Hinblick auf die Leistungsbereitschaft
und Loyalität aller Beamten und Richter länger akzeptabel.
Verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet sodann die nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung
aller ledigen und kinderlos verheirateten Beamten und Richter im Hinblick auf den
neu einzuführenden Orts- und Familienzuschlag.
Der Gesetzentwurf vermag nicht im Ansatz zu begründen, weshalb eine in Anlehnung an die
„Progression“ der sieben Mietenstufen nach § 12 WoGG ähnliche Staffelung des Orts- und
Familienzuschlags auch in den neu einzuführenden Stufen L und V unterbleiben kann.
Die mangelnde sachliche Rechtfertigbarkeit wird dadurch umso deutlicher, als der Gesetzesentwurf
eine Staffelung der Zulage zum neuen Orts- und Familienzuschlag für Beamte der
Besoldungsgruppen A 3 bis A 10 unter Berücksichtigung der sieben Mietenstufen ohne Weiteres
darzustellen vermag.
- 5 -
In dem Gesetzentwurf wird vollständig verkannt, dass auch außerhalb des Ballungs- und Verdichtungsraums
München die Wohn- und Lebenshaltungskosten in mindestens gleichem
Maße steigen und damit die dort lebenden und arbeitenden Beamten und Richter über Gebühr
belasten. Es ist nicht erkennbar, dass etwa Gas- und Strompreise nur in der vorgenannten
Region regelrecht explodieren.
Dies sind, in der gebotenen Kürze, nur die fundamentalen Kritikpunkte, die der Rechtsstaatsmäßigkeit
des vorliegenden Gesetzentwurfs entgegenzuhalten sind und auch vor dem Bundesverfassungsgericht
entgegenzuhalten sein werden.
Der BRV behält sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor, auf weitere schon jetzt absehbare
Schwächen und Unzulänglichkeiten einzugehen, sofern nicht ohnehin eine grundlegende
Überarbeitung des Entwurfs vorgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 20.09.2022 06:53
Ich bin mehr als enttäuscht über das bisherige Ergebnis. Wir haben drei Kinder (zwei in der Grundschule und 1 im Kindergarten) und gehen beide voll arbeiten. Da wir aber in Mietstufe 2 Wohnen wird sich für uns nichts ändern. Die momentanen Kosten erdrücken uns, die Elternbeiträge werden erhöht, die Kosten für Benzin sind sehr hoch (Ländlicher Raum, weil Stadt zu teuer, kaum Anbindung an öffentlichen Nahverkehr), die Preise für Lebensmittel steigen ständig, von den Heizkosten reden wir erst gar nicht.

Wenn das so weiter geht werden die guten Beamten in andere Bundesländer wechseln. Ich werde mich jetzt auf jeden Fall wo anders umsehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Big T am 20.09.2022 07:56
Von der Stellungnahme des Oberlandesgerichts bin ich entzückt :D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 20.09.2022 08:02
„ Die unverrückbare Erkenntnis einer verfassungswidrigen Besoldungsstruktur bis einschließlich
zur Grundbesoldung im (Beförderungs-)Amt der Besoldungsgruppe A 10 ist für jedermann
im Freistaat Bayern beschämend. Es sind aber nicht die Beamten und Richter, die dies zu
verantworten haben. Vielmehr müssen sie es seit Jahren hinnehmen. Die Bereitschaft, dies
klaglos fortzuführen, ist erschöpft.
Es sind unwiderlegbar unter anderem die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte, allen
voran die „Nullrunden“ in den Jahren 2004 bis 2007, die zu einem derartigen Absacken
des gesamten Besoldungsgefüges geführt haben.
Bis heute sind diese dem öffentlichen Dienst auferlegten „Sonderopfer“ trotz schon damals
gebotener Besoldungserhöhungen nie ausgeglichen worden. Sie wirken dauerhaft fort. Gleiches
gilt für die Abschmelzung der Sonderzahlung und die ersatzlose Streichung des Urlaubsgeldes.
Mehr als eine überwiegend den Tarifabschlüssen im Öffentlichen Dienst angenäherte
Besoldungserhöhung ist seit über 20 Jahren nicht mehr erfolgt.
- 4 -“


So wahr…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 20.09.2022 09:52
Das bayerische Kabinett hat den Gesetzentwurf am 19.09.2022 beschlossen und auf den Weg gebracht.

Die Stellungnahme vom bayerischen Richterverein ist überaus negativ zum Entwurf.

Vom BBB ist nichts zu vernehmen. Er soll doch die Interessen  seiner Mitgliede vertreten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 20.09.2022 10:03
Das Thema wird auf der Homepage in den letzten Monaten nicht ein einziges Mal erwähnt.... Traurig.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MasterOf am 20.09.2022 10:43
Gibt es diesen Entwurf irgendwo zu lesen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Big T am 20.09.2022 11:18
..und wie hat der Gesetzgeber sich zur Stellungnahme geäußert?.. ???
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 20.09.2022 11:18
Hallo liebe Kollegen,

ich hab den Gesetzesentwurf heute auch in die Finger bekommen und mal gelesen.

Ich persönlich profitiere lediglich davon, dass ich seit 2017 meiner Besoldung widerspreche. Der neue Entwurf sieht hier vor, dass man für Zeiten vor 2020, wenn man seiner Besoldung widersprochen hat, je Monat pauschal 313,97 Euro bis 31.12.2019 nachbezahlt bekommt. Damit ist dann auch eine eventuelle Korrektur der jährlichen Sonderzahlung abgegolten.

Wenn ich das alles für die Zeit ab 01/2020 genau lese sind da für mich keine großen Erhöhungen zu sehen.
Ich bin A9/6, verheiratet und habe drei Kinder.

Meiner Meinung nach wird hier auf das Grundgehalt lediglich die Stufe 2 plus das 3. Kind gerechnet. (In machen Posts hier liest man die Vermutung, dass man zusätzlich die Stufe V addieren müsste. Ich persönlich lese das aber anders aus dem Gesetz raus.)

Wenn ich dann den Betrag nehme und die bisher gezahlten Familienzuschläge plus Ballungsraumzulage abziehe bleibt da nicht soviel Nachzahldifferenz. Bei mir wären es zum Beispiel lediglich für 2020 etwa 38,44 Euro Nachzahlung pro Monat. Für 2021 wären in meinem Fall 73,70 Euro Nachzahlung pro Monat.....

Ich habe dann auch mal für 2023 inkl. der kommenden Erhöhung aus der Tarifübernahme gerechnet. Hier komme ich auf grob 112 Euro mehr im Monat. Hier stimmt dann die Richtung schonmal.

Alles natürlich brutto. Bleibt also nicht wirklich viel Übrig und federt das teure Leben in München und Umland kaum spürbar ab.

Aber alles was man aktuell schreibt sind eh nur Vermutungen. Es bleibt Abzuwarten was die verschiedenen Gewerkschaften noch einbringen/durchsetzen können.

Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass unterm Strich keine eklatante Verbesserung durch das neue Gesetz entsteht.

Auf Grund der im Gesetzesentwurf geschriebenen Kosten von 312 Millionen für die Nachzahlungen und jährlich erwarteter Zusatzkosten von 120 Millionen/Jahr wird das die Beförderungsraten vermutlich für die Zukunft nicht verbessern.

Über die Buschtrommeln hört man aber zudem, dass momentan auch noch diskutiert wird die Grundbeträge der Besoldung zu erhöhen und sie an die Inflation "anzupassen".

Es bleibt spannend  ;)

Die Nachzahlung nur bis Ende 2019 können doch auch niemals rechtens sein. Ich kann doch als Gesetzgeber nicht das Modell von vor 2 Jahren ändern oder? Sollte man das Modell überhaupt vom Alleinverdiener zum Familieneinkommen ändern können müsste es ja für die Zukunft geschehen.  Möglicherweise ist das auch Taktik weil gehofft wird das wenige gegen das neue Gesetz vorgehen werden oder wollen.


Ist es jetzt nötig Wiederspruch gegen die aktuelle Besoldung ein zulegen? Damit die Ansprüche für dieses Jahr wenigstens gelten. Noch zählt ja die 2 Kind-Familie oder ? Nachzahlungen für 2020 und 2021 werden ja jetzt wohl nicht erfolgen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 20.09.2022 11:31
Wer erinnert sich daran, als Bayern bis Ende 2020 eine Lösung finden wollte?
Jetzt hat man fast 2 Jahre daran gearbeitet und das Sammelsurium an Zuschlägen wird am ersten Tag der Veröffentlichung zerissen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 20.09.2022 12:45
Grandiose Stellungnahme des BRV.

Dabei ist dieser e. V. gar keine Gewerkschaft.

Der BBB z. B. sollte seine eingenommenen Mitgliedsbeiträge dort hin überweisen.
Die übernehmen denn deren Auftrag.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 20.09.2022 13:01
Grandiose Stellungnahme des BRV.

Dabei ist dieser e. V. gar keine Gewerkschaft.

Der BBB z. B. sollte seine eingenommenen Mitgliedsbeiträge dort hin überweisen.
Die übernehmen denn deren Auftrag.

Wirklich herausragend und das Beste, was ich bislang zum Thema gelesen habe. Natürlich nur nachvollziehbar, wenn man schon in der Materie ist. Praktisch vollständig auf den Bund und viele weitere Besoldungsgesetzgeber übertragbar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 20.09.2022 13:04
Da werden wir wohl um eine Klage nicht mehr herum kommen.... >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: boysetsfire am 20.09.2022 13:45
Gibt es diesen Entwurf irgendwo zu lesen?
Auf der Homepage des Bayerischen Richtervereins. www.bayrv.de
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tom66 am 20.09.2022 13:52
Gibt es diesen Entwurf irgendwo zu lesen?
Auf der Homepage des Bayerischen Richtervereins. www.bayrv.de

Dort ist der Entwurf nicht zu finden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 20.09.2022 14:30
Ich finde den auch nirgends

Der Gesetzentwurf müsste, wo er nun vom Kabinett beschlossen und auf dem Weg gebracht wurde, eigentlich jederzeit bzw demnächst entweder auf der Seite vom Finanzministerium oder unter den Drucksachen des Bayerischen Landtages auftauchen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 20.09.2022 15:16
vielleicht sind wir nächste Woche Dienstag nach der Plenarsitzung schlauer.
Leider gibt es noch keine Tagesordnung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: boysetsfire am 20.09.2022 15:46
Dort ist der Entwurf nicht zu finden.

Ooops, kann ja auch nicht, weil ich "Entwurf" mit "Stellungnahme" gedanklich in einen Topf geschmissen habe... sorry.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 20.09.2022 22:29
Gibt es diesen Entwurf irgendwo zu lesen?
Auf der Homepage des Bayerischen Richtervereins. www.bayrv.de

Fragt eure Gewerkschaft. BBB, ver.di, wie auch immer. Denen liegt er schon länger vor. Und dafür sind sie erschreckend ruhig. Daher spannend, dass der BRV deren Aufgabe übernimmt.

Allerdings hat die wichtigen Punkte der Forist (Name gerade nicht mehr im
Kopf), der ales erstes dazu hier gepostet hat, bereits veröffentlich. Entspricht dem Entwurf wie er mir auch unter die Augen gekommen ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 21.09.2022 00:00
Ich habe mal ein bisschen auf der Seite des BRV gestöbert und festgestellt, dass bereits zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 am 03.08.2020 eine entsprechende Stellungnahme veröffentlicht wurde:

https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1519

Zitat
Die nachfolgende Stellungnahme in Besoldungsangelegenheiten ergeht anlässlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 4/18; im Folgenden: Beschluss I; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2020 – 2 BvL 6/17; im Folgenden: Beschluss II), veröffentlicht am 28. und 29. Juli 2020.

1. Ausgangssachverhalt

Das BVerfG hat im Verfahren einer konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG) die Verfassungswidrigkeit der Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 (Beschluss I) sowie im Verfahren einer konkreten Normenkontrolle die Verfassungswidrigkeit der Alimentation von kinderreichen Richtern und Staatsanwälten im Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss II) festgestellt.

In beiden Entscheidungen hat das BVerfG seine bereits mit Urteil vom 05.05.2015 (BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 05.05.2015 – 2 BvL 17/09 u. a. –; im Folgenden: Urteil) aufgestellten Grundsätze zur fachgerichtlichen Überprüfung des Besoldungsniveaus der Richter und Staatsanwälte – und ebenso der Beamten – bestätigt, vertieft und erweitert.

Als auch für das Besoldungsniveau im Freistaat Bayern beachtliche Novation kann zunächst festgehalten werden, dass nach der neueren Rechtsprechung bereits die „Verletzung“ von selbst nur einem der insgesamt fünf „volkswirtschaftlich orientierten“ Parameter der sogenannte ersten Stufe ausreichen kann, um in einer weitergehende Prüfung des Vorliegens einer evident verfassungswidrig (zu) niedrigen Besoldung einzutreten (vgl. insb. LS 6 Beschluss I).

Hinzu tritt, dass der bislang in Bayern vernachlässigbare vierte Parameter, der systeminterne Besoldungsvergleich, eine weitere Ausprägung erfahren hat. Bei diesem ist nunmehr nicht mehr nur zu prüfen, ob das Besoldungsgefüge, namentlich unter Wahrung des besoldungsrechtlichen Abstandsgebots, „in sich“ stimmig ist. Vielmehr ist auch zu prüfen, ob das „unterste“ Besoldungsniveau dem Alimentationsanspruch gerecht wird und namentlich einen hinreichenden Abstand zur sozialrechtlichen Grundsicherung wahrt (vgl. insb. LS 5 Beschluss I).

Darüber hinaus sind, sofern auch nur ein Parameter eine Vermutung verfassungswidrig zu niedriger Besoldung indiziert, auf der zweiten Prüfungsstufe die alimentationsrelevanten Kriterien, hier insbesondere die qualitätssichernde Funktion des Besoldungsniveaus, zu überprüfen (vgl. LS 6 Beschluss I).

Daneben ist bei kinderreichen Richtern und Staatsanwälten – zusätzlich – in den Blick zu nehmen, ob deren Alimentation angesichts der Unterhaltspflicht für drei, vier oder noch mehr Kinder verfassungskonform ausgestaltet ist. Hieran fehlt es, wenn der verfassungsrechtlich gebotene Mindestabstand zu einer vergleichbaren sozialrechtlichen Grundsicherung fehlt (vgl. insb. LS 2 Beschluss II).

2. Bewertung

Die neue Rechtsprechung darf als Reaktion auf die Bemühungen zahlreicher Landesregierungen und Haushaltsgesetzgeber angesehen werden, die im Urteil von 2015 gezogenen „absoluten roten Linien“ möglichst haarscharf – also „gerade noch so“ – einzuhalten. Im Zuge verschiedener Sitzungen der Besoldungskommission des DRB wie auch Treffen der Besoldungsexperten der Landesverbände wurde deutlich, dass verschiedentlich „bis auf den letzten Cent“ Bemühungen unternommen worden sind, sich bis auf die zweite Nachkommastelle an die vorgegebenen Grenzen „heranzurechnen“. Das oft gefallene Schlagwort vom „Wettlauf der Schäbigkeit“ dürfte zutreffen.

Die „Idee“ der Konstruktion eines absoluten Mindestbesoldungsniveaus war bereits bei den Beratungen zum Urteil 2015 „in der Welt“. Seinerzeit stieß die Implementierung eines solchen Kriteriums am BVerfG auf Vorbehalte, weil damit allenfalls – wie jetzt auch geschehen – eine „Mindestbesoldung“ auf „niedrigster Stufe“, nämlich dem denkbaren niedrigsten Eingangsamt – im Freistaat Bayern derzeit A3 – möglich gewesen wäre und jetzt auch ist.

In der Erwartung auf eine gewisse „Organtreue“ des Bundes und der Länder war, auch vor dem Hintergrund des unverändert eröffneten Einschätzungsspielraums des Besoldungs- und Haushaltsgesetzgebers im Bund sowie in den Ländern, von einer solchen „Notmaßnahme“ Abstand genommen worden. Ausdrücklich überlassen beide Entscheidungen es konsequenterweise auch unverändert dem Besoldungsgesetzgeber, bei Feststellung einer evident verfassungswidrigen Unteralimentation mit Blick auf den nicht gewahrten Abstand zum sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau entsprechende Konsequenzen im Hinblick auf die vom „Tabellenfuß“ ausgehenden notwendigen Erhöhungen, sowohl „horizontal“ in den früheren Dienstalters- und heutigen Erfahrungsstufen als auch „vertikal“ in den „darüber liegenden“ höheren Besoldungsgruppen zu ziehen.

Insgesamt eröffnet die neue Rechtsprechung indessen einen deutlich früheren Einstieg in eine umfassende und namentlich nicht schon auf der (Vor-)Stufe rein volkswirtschaftlicher Prüfung „stehen bleibende“ Gesamtwürdigung, bei der ausdrücklich unter anderem auch in etwaiger Rückgang im Bewerbungs- und Einstellungsniveau, ausgehend von den Ergebnissen aller eingestellten Bewerber in den beiden Staatsprüfungen, Berücksichtigung zu finden hat (vgl. Beschluss I, Rn. 88: „<...> wenn in größerem Umfang Bewerber zum Zuge kommen, die nicht in beiden Examina ein Prädikatsexamen <„vollbefriedigend“ oder besser> erreicht haben.“).

3. Konsequenzen für den Freistaat Bayern

Bereits im Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 vom 14.05.2019 (LT-Drs. 18/4986, S. 55 f.) musste die bayerische Staatsregierung einräumen, dass jedenfalls einer der – damaligen – fünf Parameter in Bayern ganz eindeutig „gerissen“ ist, nämlich die Konvergenz zwischen der Besoldungsentwicklung und der Nominallohnentwicklung über die vergangenen 15 %. Diese hat sich um 6,57 % zu Lasten der Richter, Staatsanwälte und Beamten auseinanderentwickelt. Ähnliches, aber unter der relevanten 5,0 %-Schwelle, gilt für die Konvergenz zwischen der Besoldungsentwicklung und der öffentlichen Tariflohnentwicklung, hier hat die Beamtenbesoldung 1,27 % „verloren“.

Durch die dem letzten Tarifabschluss entsprechenden Besoldungserhöhungen per 01.01.2019 (+ 3,2 %) sowie per 01.01.2020 (+ 3,2 %) wie auch durch die derzeit noch kommende weitere Erhöhung per 01.01.2021 (+ 1,4 %) einerseits als auch durch den Anstieg des Nominallohnniveaus 2019 (+ 2,6 %) hat und wird sich an beiden Parameterbewertungen nichts, insbesondere nichts Signifikantes, ändern.

Es darf insoweit festgestellt werden, dass auch nach bisheriger Rechtsprechung immerhin ein „Besoldungs-Parameter“ für die Vermutung einer verfassungswidrig niedrigen Besoldung auch in Bayern spricht.

Nach der neuen Rechtsprechung kann dies nun auch für den bislang vernachlässigbaren vierten Parameter festgestellt werden: Die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation am „Tabellenfuß“, A3 Erfahrungsstufe 2, liegt – deutlich – unter dem sozialrechtlichen Grundsicherungsniveau in der Betrachtung des BVerfG. Selbst auf dem Besoldungsniveau 2020 ließe sich ein Erreichen des von Verfassungs wegen geforderten Mindestniveaus dieser „Eingangsbesoldung“ im Jahre 2015 nicht positiv feststellen.

Das Gleiche gilt für die Alimentation kinderreicher Familien, nachdem hier der gegenwärtige „Zuschlag“ in Gestalt des Familienzuschlags der Stufen 4 (drei Kinder) und 5 (vier Kinder) nicht dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestniveau über der sozialrechtlichen Grundsicherung besteh.

Bei der vor diesem Hintergrund gebotenen Gesamtwürdigung, auch des einzig für den Freistaat Bayern „positiven“ fünften Parameters, des Vergleichs mit der durchschnittlichen Besoldung im Bund und den übrigen Ländern, sofern deren Besoldungsniveau nicht ihrerseits evident verfassungswidrig ist, ergibt sich angesichts der auch im Freistaat Bayern in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunkenen Einstellungsvoraussetzungen meines Erachtens eine hinreichend berechtigte Annahme, dass – auch – im Freistaat Bayern ein evident verfassungswidriges Besoldungsniveau vermutet werden kann.

Die in beiden Entscheidungen betonte (nur) ausnahmsweise Möglichkeit einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung einer vorübergehenden Unteralimentation vermag ich gegenwärtig nicht zu erkennen, nachdem hierfür der Nachweis für gleichheitsgerecht erwirtschafteten Einsparungen seitens der bayerischen Staatsregierung erforderlich wäre (vgl. insb. Beschluss I, Rn. 179).

4. Conclusio

Zusammenfassend erlaube ich mir als Referent für das Dienstrecht und Besoldungswesen gegenüber dem Landesvorstand im Zuge der vorliegenden Stellungnahme die Empfehlung auszusprechen, alle Mitglieder des Bayerischen Richtervereins über die aktuelle Entwicklung in der vorgenannten Rechtsprechung zu informieren.

Zur Durchsetzung und Wahrung etwaig individuell zu verfolgen beabsichtigter Ansprüche wäre meines Erachtens die (zeitnahe) Stellung eines Antrags auf verfassungskonforme Besoldung, gegebenenfalls auch unter ausdrücklicher Erweiterung auf verfassungskonforme Alimentation kinderreicher Familien, zu stellen (vgl. insoweit auch Beschluss I, Rn. 183; Beschluss II, Rn. 95).

In der Vergangenheit waren „Widersprüche“ gegen die (letzte) Bezügemitteilung von Amts wegen in entsprechende Anträge umgedeutet – und anschlieI end als solche zurückgewiesen – worden. Aufgrund der gegenwärtigen Praxis, mit jeder Bezügemitteilung eine Art „negative“ Rechtsbehelfsbelehrung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass jedenfalls die Landesverwaltung in der Bezügemitteilung nur eine informatorische Unterrichtung erblickt, besteht die Möglichkeit, dass erneute „Widersprüche“ entweder ignoriert oder schlichtweg formlos „zurückgewiesen“ werden.

Ob und inwieweit dies vor dem Hintergrund, dass insbesondere im zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängigen Verfahren, dessen Normenkontrollvorlage zum Ergehen des Beschlusses I geführt hat, im Land Berlin „Widersprüche“ und anschlieI end sodann Anfechtungs- und Feststellungsklagen erhoben worden sind (Verfahrensgang: VG Berlin, Urt. v. 21.11.2012 – 26 K 255.09 –, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.10.2016 – OVG 4 B 37.12 – juris; – jeweils Klageabweisung –; sodann BVerwG, Vorlagebeschluss v. 22.09.2017 – 2 C 56/16 u. a. –, juris) haltbar wäre, vermag ich gegenwärtig nicht abschlieI end zu beurteilen.

Die bayerische Verwaltungsgerichtsrechtsprechung tendiert aber offenbar dazu, die richtige Klageart für das Begehren auf angemessene Besoldung die allgemeine Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) als – einzig – statthafte Klageart anzusehen (so BayVGH, Urt. v. 23.10.20218 – 3 BV 16.382 –, juris, Rn. 15), was gegen die Statthaftigkeit eines regelmäI ig zur Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) führenden Widerspruchs spricht.

Richter am Landgericht Dr. Dirk Diehm
Oberlandesgericht Bamberg
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 21.09.2022 08:22
Die Stellungnahme zeigt ein weiteres Mal, dass der BRV anders als bspw. der BBB die Rechtsprechung und Gesetzeslage kontinuierlich im Blick hatte, was ihn von vielen Gewerkschaften und anderen Verbänden in Deutschland unterscheidet, und weist zugleich ebenso auf dessen Lernfähigkeit hin, die thematisch ebenfalls entscheidend ist, um in nächster Zeit einen Besoldungsgesetzentwurf in Deutschland vor dessen Verabschiedung sachlich zu kippen. Denn in den Darlegungen von 2020 wird zunächst noch die Kategorie der Mindestalimentation sachlich nicht ganz korrekt, nämlich dort als "Mindestbesoldung" bezeichnet, begriffen, auch hatte der BRV noch nicht darauf hingewiesen, dass Bayern bis dahin regelmäßig gar keine Bemessungen zur Mindest- und gewährten Nettoalimentation durchgeführt hatte, und schließlich fehlte noch der Verweis auf die Prozeduralisierung als "zweite Säule" des Alimentationsprinzips, deren unzureichende Aufrichtung zur Verfassungswidrigkeit der Norm führt. All das ist in der aktuellen Stellungnahme korrigiert worden; jene bietet sachlich gute Voraussetzungen, um nun auch in Bayern den nötigen Kampf gegen die Windmühlen anzugehen.

Bayern wäre und wird, sofern dort die Gewerkschaften und Verbände plietsch sind, nun als nächstes Bundesland neben Bremen und Hessen ein idealer Standort für die entsprechende Kontrolle der legislativen und exekutiven Gewalt werden, da in allen drei Ländern Landtagswahlen stattfinden. Denn wie in diesem Jahr die Beispiele Schleswig-Holstein und Niedersachsen gezeigt haben, kann man zu Landtagswahlen tiefe Breschen in die sachlich unzureichenden Begründungen schlagen, um den materiell nicht hinreichenden Gehalt der Alimentation nachzuweisen, soll heißen, den verfassungswidrigen Gehalt der geplanten Gesetzgebung nachzuweisen. Auf diese Vorarbeiten sowie die des TBB in Thüringen, dem es ebenso gelungen ist, dass sich der Landtag schließlich ebenso gezwungen sah, dessen Wissenschaftlichen Dienst einzuschalten, kann man nun in Bayern, Bremen und Hessen systematisch zurückgreifen, wenn man vonseiten der Gewerkschaften und Verbände im Sinne der eigenen Auftragsstellung, für die Rechte und Belange seiner Mitglieder zu streiten, handeln möchte. In Bremen wird man ggf. noch den Rückenwind der anstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nutzen können und in Hessen ist die Bresche durch die bereits politisch ausgefochtenen Auseinandersetzungen im Zuge der VGH-Entscheidung beträchtlich groß.

Sobald es gelingt, sachlich präzise Kritik an dem Gesetzentwurf zu üben, sodass sich die politischen Akteure gezwungen sehen, den Wissenschaftlichen Dienst auch öffentlich sichtbar in den Gesetzgebungsprozess einschalten zu müssen, die eigenen Mitglieder zu aktivieren und schließlich die Medien auf das Thema aufmerksam zu machen, wird es nicht (mehr) ganz so einfach werden, vor Landtagswahlen ohne Weiteres verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden. Das zeigt aktuell erneut das niedersächsische Beispiel, das ebenso wie zuvor Thüringen und Schleswig-Holstein die nächste Bresche in die Phalanx derer geschlagen hat, die nach Möglichkeit eine geschlossene Zustimmung in den Parteien anstreben. Hier in Niedersachsen hat sich nun mit der FDP eine Partei zur Ablehnung entschieden und werden die Grünen immerhin nicht (mehr) zustimmen. Das war in Schleswig-Holstein noch anders; denn dort gab es entsprechend keine Ablehnung. Es kann also gelingen, insbesondere demokratischen Parteien, denen in Landtagswahlen deutlich wird, dass ihre Chance auf eine Regierungsbeteiligung nach der Wahl gering bis gen Null tendierend sein wird, entsprechend zu aktivieren, womit die Auseinandersetzung ins Parlament getragen werden kann, was die Wahrscheinlichkeit der Aktivierung der Medien erhöht.

Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn die Gewerkschaften und Verbände in den drei genannten Ländern ab jetzt politisch klug handeln, wird es für die Exekutive immer schwieriger, die Bedingungen für eine geplant geräuschlose Verabschiedung durch die Legislative zu bereiten. Schauen wir also mal, ob die Gewerkschaften und Verbände auch in Bayern, Bremen und Hessen nun anfangen, strategisch zu denken. Für jede der drei Länder sind die Bedingungen nun besser - und würden mit jeder weiteren Auseinandersetzung nur umso besser - als zuvor erst in Thüringen, danach noch in Schleswig-Holstein und derzeit noch in Niedersachsen. In allen drei Ländern sind allerdings die Breschen nacheinander immer größer geworden. Gewerkschaften und Verbänden, die analytisch vorgehen, dürfte das nicht verborgen bleiben, denke ich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Rentenonkel am 21.09.2022 11:48
Ehrlicherweise habe ich den Glauben daran verloren, dass eine Wahl irgendetwas ändert. Es ist erschreckend, wie sich die Argumente in den Parlamenten der 17 Besoldungsgesetzgeber ähneln und doch die Protagonisten ein jeweils anderes Parteibuch haben.

Es ist egal, welche Parteien an der Macht sind: Die Regierungsparteien streben eine möglichst kostengünstige Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG an, während die Opposition immer die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Regelung hinterfragt. Dieses Hinterfragen verstummt allerdings, sobald die bisherige Oppostionspartei auf einmal in der Regierungsverantwortung steht. Dann auf einmal erscheint der Gesetzesvorschlag dann doch verfassungsgemäß, weil man andernfalls teure Wahlversprechen nicht einhalten könnte. Auch ist erstaunlich, dass Parteikollegen ein und derselben Partei, die in einem Bundesland in der Verantwortung und in einem anderen in der Opposition stehen, die notwendigen Änderungen bei der Beamtenbesoldung völlig unterschiedlich bewerten.

Es gibt meines Wissens leider nur eine einzige Partei, die in mehreren Parlamenten vertreten ist und sich über alle Landesgrenzen hinweg immer für eine verfassungsgemäße Alimentation einsetzt.

Diese Partei würde ich persönlich jedoch niemals wählen. Zum einen, weil ich bezweifel, dass sie tatsächlich mit beiden Beinen auf dem Grundgesetz steht und zum anderen, weil ich glaube, dass auch diese Partei ihre Meinung ändern würde, wenn sie tatsächlich Regierungsverantwortung tragen müsste. Daher ist sie für mich zumindest keine wirkliche Alternative.

Meine Hoffnung liegt eher in der Judikative, deren Geduld sich nun dem Ende zu neigen scheint. Ich glaube nicht, dass sich die Politik mit der Rechtsprechung anlegen möchte. Falls doch, wird auch die Richterschaft hoffentlich daran interessiert sein, die Verfahren gegen die Besoldung viel zügiger als üblich zum Abschluss zu bringen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 21.09.2022 12:32
Ich kann nicht zuletzt auch das, was Du im ersten Absatz schreibst, Rentenonkel, gut verstehen - und doch hat sich hier in Niedersachsen bereits schon etwas mehr getan, da es unter anderem gelungen ist, dass es nun morgen im Landtag Gegenstimmen geben und zuvor eine kontroverse Debatte geben wird. Offensichtliches Ziel der Landesregierung war es ursprünglich, so wie bspw. letztes Jahr in Berlin, über eine Einstimmigkeit die Debatte im Parlament zu umgehen. Das wird nun auch hier in Niedersachsen nicht (mehr) der Fall sein; dieses Ziel haben die Regierungsparteien nicht erreicht. In Hessen zeigt sich wiederum, dass, wenn das Thema erst einmal kontrovers im Landtag war/ist, die Wahrscheinlichkeit sich deutlich erhöht, dass es auch medial betrachtet wird. Die mediale Öffentlichkeit macht es wiederum den Parteien schwieriger, das Thema möglichst geräuschlos abzuräumen. Deswegen kann man auch die Anfragen unter abgeordnetenwatch.de hier in Niedersachsen durchaus als einen Erfolg betrachten. Denn auch das hat mit dazu geführt, dass in Teilen der Parteien interne Gespräche vollzogen wurden (also insbesondere zwischen Abgeordneten).

Mit jedem Gesetzgebungsverfahren, das eben nicht geräuschlos vollzogen werden kann, wird es für die Parteien auch in anderen Besoldungsrechtskreisen schwieriger, ihr entsprechendes Handeln verfassungskonform erscheinen zu lassen. Irgendwann wird es einer Regierung nicht mehr gelingen, den Schein so weit zu wahren, dass nicht erste Kompromisse nötig werden - das Beispiel Hessen zeigt das bereits. Deswegen muss sich nicht wieder der Glaube an die Politik herstellen. Aber ohne Engagement von unten wird sich eher noch weniger ändern. Zugleich gehen Vorlagen, die es in die parlamentarische Arbeit schaffen, am Ende ebenso mit nach Karlsruhe. Es ist dabei, denke ich, zu bezweifeln, dass es am Ende ohne entsprechenden Druck von außen zu einem solchen schriftlichen Bericht wie nun hier in Niedersachsen gekommen wäre, der deutlich macht, dass hier letztlich kaum von einem verfassungskonformen Gesetz ausgegangen werden kann: https://www.landtag-niedersachsen.de/Drucksachen/Drucksachen%5F18%5F12500/11501-12000/18-11738.pdf Das wird man auch in Karlsruhe entsprechend lesen - und die Antwort des Autors jener Zeilen zeigt gleichfalls noch einmal, dass wissentlich und willentlich gegen die zwingend vom Gesetzgeber zu erfüllenden prozeduralen Anforderungen verstoßen worden ist: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/eike-holsten/fragen-antworten/welcher-grundsicherungsbetrag-wird-im-gesetzesentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation-drs-18/11498-als Da der Gesetzgeber wiederholt darauf hingewiesen worden ist und zugleich gewissenhaft die prozeduralen Anforderungen den Abgeordneten dargelegt worden sind, kann er kaum sagen, er habe von nichts gewusst.

Leider haben wir es hier in Niedersachsen nicht geschafft, über den Rundblick hinaus noch weitere Medien für das Thema zu interessieren - sicherlich auch, weil es der Regierung zunächst noch gelungen ist, dass die Erste Lesung im Parlament nicht stattfinden musste. Aber am Ende ist der instrumentelle Charakter des Gesetzgebungsverfahren genauso wie die Verfassungswidrigkeit des Entwurfs in den letzten Wochen mehr als deutlich nachgewiesen worden. Und all das wird nun als Teil des Gesetzgebungsverfahrens ebenso nach Karlsruhe gehen und dort sicherlich mit Interesse zur Kenntnis genommen werden. Die Dekonstruierung der politischen Interessen im Gesetzgebungsverfahren werden entsprechend auch, da auch sie, die Interessen, als Teil der gerichtlichen Kontrolle in der Prüfung des Gesetzes nun betrachtbar sind, in Karlsruhe ruhig und gewissenhaft geprüft werden. Entsprechend greifen die politische und juristische Arbeit gegen verfassungswidrige Gesetze Hand in Hand. Deswegen habe ich vorhin geschrieben, ohne strategisches Handeln vonseiten der Gewerkschaften und Verbände wird sich nichts bewegen. Findet sich ein strategisches Handeln, wird eines der drei Gesetzgebungsverfahren in Bayern oder Bremen oder Hessen im nächsten Jahr kippen. Schauen wir also mal, ob man dort die Gesetzgebungsverfahren insbesondere in Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen analysieren wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 21.09.2022 14:20
Der Gesetzentwurf zur Reform des Familienzuschlags wird demnächst veröffentlicht. Trotz mehrerer Interventionen gab es zwischenzeitlich keine beachtlichen Änderungen. Hier meine persönliche Interpretation des Gesetzentwurfs:

Die Forderungen des BVerfG will die Staatsregierung wie folgt umsetzen: Bezugsgröße der Alimentation (Besoldung und Versorgung) ist nicht mehr der alleinverdienende Beamte (der eine vierköpfige Familie ernähren können muss), sondern die pauschale Unterstellung, dass der Partner des Beamten über eigenes Einkommen verfügt.

Während andere Bundesländer bereits ähnliche Wege eingeschlagen haben, gab es dort wenigstens noch Verbesserungen bei niedriger Besoldung (z.B. durch Streichung der ersten Stufe, durch Abschaffung der Besoldungsgruppen A3 bis A5 oder sogar durch prozentuale Anhebung der gesamten Besoldungstabelle). Bayern hingegen verabschiedet sich als selbst gepriesener Spitzenreiter, indem es bewusst Verschlechterungen für künftige Beamte vornimmt.

Finanzielle Gewinner:
- Empfänger des Kinderzuschlags (in mittleren Mietenstufen tendenziell mehr als in oberen und unteren)
- in Mietenstufe VII ledige Beamte ab A10 Stufe 9
- Beamten-Ehepaare (außer in Mietenstufe VII unterhalb von A10 Stufe 9)
- in Mietenstufe VII ab 2023 pensionierte ledige Beamte

Finanzielle Verlierer:
- ab 2023 heiratende und „verwitwende“ Beamte (besonders stark in Mietenstufe VII)
- ledige und verheiratete Neuzugänge in Gemeinden des „Verdichtungsraums München“ unterhalb der Mietenstufe VII

Übergangene Gruppen:
- Ledige und Verheiratete unter A10 Stufe 9 (besonders in Mietenstufe VII)
- bestehende Versorgungsempfänger in Mietenstufe VII

Die unten stehenden Rechenbeispiele vergleichen die ab 12/2022 gültigen Beträge mit den geplanten Zuschlägen ab 01/2023.

Die Änderungen werden auf Versorgungsempfänger übertragen. Dabei wird die neue Stufe L (bisherige Ballungsraumzulage) ruhegehaltfähig; dies gilt allerdings erst für Pensionierungen ab 2023, wodurch eine Ungleichheit gegenüber den vorher eintretenden bzw. eingetretenen Versorgungsfällen entsteht.

Eine Bestandsregelung ermöglicht, dass Verschlechterungen bei vorhandenen Beamten ausgeglichen werden (ebenso bei Versorgungsempfängern). Ihnen wird die Differenz zum bisher höheren Familienzuschlag weitergezahlt; dieser eingefrorene Betrag wird bei Besoldungsanpassungen allerdings nicht mehr angehoben und somit von der Inflation aufgezehrt.

* * *

Stufe L (bisherige Ballungsraumzulage)
= Ledige, Verwitwete und Geschiedene (ohne Kindergeldberechtigung)

Dieser Personenkreis bekommt 136,21, allerdings nur in Mietenstufe VII.

Verbesserung:
Die bisherige Ballungsraumzulage wurde nur bis zu einem Grenzbetrag gezahlt (also nicht mehr in höheren Besoldungsgruppen). Die neue Stufe L hingegen wird ohne Grenzbetrag gezahlt. Davon profitieren in Mietenstufe VII ledige Beamte ab A10 Stufe 9 aufwärts (hier werden sogar Nachzahlungen ab 2020 erfolgen, die verfassungsrechtlich gar nicht erforderlich sind).

In diesem Zusammenhang ist aber eine fehlende Verbesserung für Ledige und Verheiratete (ohne Kindergeldberechtigung) in unteren Besoldungsgruppen zu bemängeln.

Verschlechterung:
Die bisherige Ballungsraumzulage basierte auf einem Wohnsitz im "Verdichtungsraum München". Die neue Stufe L hingegen ergibt sich aus der Mietenstufe des Wohnsitzes. In folgenden Gemeinden, die zwar zum "Verdichtungsraum München" gehören, die aber zu einer niedrigeren Mietenstufe als VII gehören, führt dies bei Neuzugängen zum Wegfall der Berechtigung (bei vorhandenen Beamten wird der Wegfall durch die Bestandsregelung ausgeglichen):

Alling, Anzing, Berg, Ebersberg, Eching, Eichenau, Emmering, Erding, Feldafing, Feldkirchen, Forstern, Forstinning, Freising, Garching, Grafrath, Hallbergmoos, Hebertshausen, Herrsching, Kottgeisering, Krailling, Maisach, Mammendorf, Oberschweinbach, Olching, Ottenhofen, Pliening, Pöcking, Röhrmoos, Schöngeising, Seefeld, Taufkirchen, Türkenfeld, Tutzing, Vierkirchen, Weßling, Wörth, Wörthsee, Zorneding

Gerade in Rathäusern der o.g. Kommunen wird dies zu Ungleichheiten führen: Angestellte erhalten die Ballungsraumzulage wie bisher (laut Tarifvertrag im "Verdichtungsraum München") und verbeamtete Neuzugänge haben wegen der niedrigeren Mietenstufe keinen Anspruch.

Ähnliche Verwerfungen gibt es bereits, weil manche Kommunen die Ballungsraumzulage für Angestellte verdoppelt haben (wohingegen Beamte wegen des Gesetzesvorbehalts leer ausgehen mussten). In diesem Zusammenhang wurde die Chance zur Anhebung der bisherigen Ballungsraumzulage vertan (obwohl dringend nötig). Die Ungleichheit zwischen Beamten und Angestellten in den betroffenen Kommunen bleibt somit bestehen. Nicht zuletzt kann die Höhe der Stufe L die tatsächlichen Mehrbedarfe in Mietenstufe VII nicht abdecken.

* * *

Stufe V (bisher Stufe 1)
= Verheiratete (inkl. LPartG) und in eigener Wohnung Pflegende (ohne Kindergeldberechtigung)

20,85 in Mietenstufe I-IV
34,05 in Mietenstufe V
68,11 in Mietenstufe VI
136,21 in Mietenstufe VII

(bisher: 142,52 bzw. 149,64 einheitlich)

Verbesserung:
Wenn beide Ehepartner Anspruch auf den Verheirateten-Zuschlag haben (beide Beamte), wird nicht mehr halbiert (unterhalb der Mietenstufe VII sowie in der Mietenstufe VII ab A10 Stufe 9 werden sogar Nachzahlungen ab 2020 erfolgen, die verfassungsrechtlich gar nicht erforderlich sind).

Verschlechterungen:
- wer ab 2023 heiratet, bekommt einen geringeren Zuschlag als zuvor
- ein Wohnort mit niedrigerer Mietenstufe verringert den Verheirateten-Zuschlag (bisher war der Zuschlag unabhängig vom Wohnort gleich hoch)
- Verwitwete und Geschiedene mit Unterhaltsverpflichtung bekommen die Stufe nicht mehr
- in Mietenstufe VII wird nur noch Stufe V gezahlt (136,21); zuvor bekam der Personenkreis Stufe 1 plus Ballungsraumzulage (= 271,14 bzw. 278,06)
- in Mietenstufe VII bekommen Ledige und Verheiratete nurmehr den gleichen Zuschlag

* * *

Stufe 1 (bisher Stufe 2)
= Gesamtbetrag für ein Kind (egal ob verheiratet/ledig usw.)

277,58 in Mietenstufe I-III
296,57 in Mietenstufe IV
315,56 in Mietenstufe V
334,55 in Mietenstufe VI
436,84 in Mietenstufe VII - hier entfällt aber die bisherige Ballungsraumzulage!

A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenstufe) zwischen 7,30 bis 48,95

(bisher: 276,65 bzw. 270,46 bzw. 277,58)

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe III
bisher: 270,46 (Stufe 2)
nunmehr: 299,25 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 28,79 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe V
bisher: 270,46 (Stufe 2)
nunmehr: 342,01 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 71,55 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 1 Kind, Mietenstufe VII
bisher: 443,00 (Stufe 2 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungsbetrag)
nunmehr: 468,43 (Stufe 1 + Erhöhungsbetrag) = 25,43 mehr!

* * *

Stufe 2 (bisher Stufe 3)
= Gesamtbetrag für zwei Kinder (egal ob verheiratet/ledig usw.)

405,52 in Mietenstufe I-II
434,05 in Mietenstufe III
462,58 in Mietenstufe IV
491,11 in Mietenstufe V
554,41 in Mietenstufe VI
627,87 in Mietenstufe VII - hier entfällt aber die bisherige Ballungsraumzulage!

A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenstufe) zwischen 7,30 bis 48,95 (pro Kind!)

(bisher: 398,40 bzw. 405,52 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)

Beispiel 1:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe III
bisher: 398,40 (Stufe 3)
nunmehr: 477,39 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 78,99 mehr!

Beispiel 2:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe V
bisher: 398,40 (Stufe 3)
nunmehr: 544,01 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 145,61 mehr!

Beispiel 3:
Verheiratet, A8, 2 Kinder, Mietenstufe VII
bisher: 607,27 (Stufe 3 + Ballungsraumzulage mit Erhöhungsbetrag)
nunmehr: 691,05 (Stufe 2 + Erhöhungsbetrag) = 83,78 mehr!

* * *

Stufe 3 (bisher Stufe 4)
= Erhöhungsbetrag für das dritte Kind (egal ob verheiratet/ledig usw.)

405,52 (Stufe 2) + 396,51 (drittes Kind) = 802,03 in Mietenstufe I-II
434,05 (Stufe 2) + 408,41 (drittes Kind) = 842,46 in Mietenstufe III
462,58 (Stufe 2) + 420,66 (drittes Kind) = 883,24 in Mietenstufe IV
491,11 (Stufe 2) + 433,28 (drittes Kind) = 924,39 in Mietenstufe V
554,41 (Stufe 2) + 446,28 (drittes Kind) = 1000,69 in Mietenstufe VI
627,87 (Stufe 2) + 459,66 (drittes Kind) = 1087,53 in Mietenstufe VII - hier entfällt aber die bisherige Ballungsraumzulage!

A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenstufe) zwischen 7,30 bis 48,95 (pro Kind!)

(bisher: 794,91 bzw. 802,03 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)

* * *

Stufe 4 ff. (bisher Stufe 5 ff.)
= Erhöhungsbetrag für das vierte Kind und weitere Kinder (egal ob verheiratet/ledig usw.)

405,52 (Stufe 2) + 396,51 (Stufe 3) + 474,69 (pro weiteres Kind) = 1276,72 in Mietenstufe I-II
434,05 (Stufe 2) + 408,41 (Stufe 3) + 512,64 (pro weiteres Kind) = 1355,10 in Mietenstufe III
462,58 (Stufe 2) + 420,66 (Stufe 3) + 550,96 (pro weiteres Kind) = 1434,20 in Mietenstufe IV
491,11 (Stufe 2) + 433,28 (Stufe 3) + 589,64 (pro weiteres Kind) = 1514,03 in Mietenstufe V
554,41 (Stufe 2) + 446,28 (Stufe 3) + 628,69 (pro weiteres Kind) = 1629,38 in Mietenstufe VI
627,87 (Stufe 2) + 459,66 (Stufe 3) + 668,14 (pro weiteres Kind) = 1755,67 in Mietenstufe VII - hier entfällt aber die bisherige Ballungsraumzulage!

A3-A10 bekommen einen Erhöhungsbetrag (gestaffelt nach Mietenstufe) zwischen 7,30 bis 48,95 (pro Kind!)

(bisher: 1191,42 bzw. 1198,54 plus Erhöhungsbeträge in A3-A5)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 21.09.2022 14:22
Nachtrag: Sich ergebende Nachzahlungen erfolgen rückwirkend ab 2020 (auch ohne Widerspruch oder Klage; bei Versorgungsempfängern nur für den Kinderzuschlag). Dabei wird der alte Familienzuschlag (inkl. Ballungsraumzulage) mit dem neuen Ortszuschlag verglichen; wenn Letzteres das Erstere übersteigt, wird der Unterschiedsbetrag nachgezahlt. Ansprüche aus 2019 und früher werden nur nachgezahlt, wenn über Widerspruch bzw. Klage bezüglich der Alimentation eines dritten bzw. weiteren Kindes noch nicht entschieden worden ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 21.09.2022 14:30
Die Verwaltungsrichter in Bayern freuen sich bestimmt schon auf die kommenden Jahre.  ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 21.09.2022 14:32
Aus den Einwendungen:

Vor dem Hintergrund, die Alimentation kinderreicher Familien verbessern zu wollen, erscheinen die darüber hinaus gehenden Verbesserungen für Beamten-Ehepaare und Ledige ab A10 Stufe 9 geradezu wahllos, solange es andere Gruppen gibt, die ebenfalls faktische Mehrbedarfe nachweisen können (Ledige und Verheiratete unter A10 Stufe 9, besonders in Mietenstufe VII, sowie Versorgungsempfänger in Mietenstufe VII). Wenn die Reform auf „tatsächliche Bedarfe“ abstellen will, muss sie begründen, warum in vergleichbaren Fällen trotzdem nur einzelne Gruppen begünstigt werden.

In diesem Zusammenhang muss gefragt werden, ob die Nachzahlungen unter den Maßgaben des neu einzuführenden Mehrverdiener-Prinzips (mit Wirkung für die Zukunft) überhaupt ausreichend sein können, eine reparierende Rückwirkung auf die bisher verfassungswidrige Alimentation bzw. auf das bisherige Alleinverdiener-Prinzip zu haben. Das neue Mehrverdiener-Prinzip kann zwar für die Zukunft eingeführt werden; für die Vergangenheit gelten aber weiterhin die bisherigen Bedingungen, die sich als verfassungswidrig herausgestellt haben.

Bei der vorliegenden Reform geht der Gesetzgeber ausdrücklich von einem eigenen Einkommen bei allen Beamten-Ehepartnern aus, das pauschal auf einen fünfstelligen Betrag gemünzt wurde. Davon abweichende Fälle, die z.B. über ein deutlich geringeres oder gar kein Einkommen verfügen (z.B. bei Kinderbetreuung, Haushaltsführung, Arbeitslosigkeit, Krankheit), werden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt. Wenn der Gesetzgeber vom Alleinverdiener-Prinzip abrücken will, muss er zwangsläufig eine individualisierte Berücksichtigung des Partner-Einkommens vornehmen, um nicht Ungleichheiten und Benachteiligungen zu schaffen; dies könnte einzelfallbezogen oder durch mehrere Staffelungen erfolgen (z.B. durch mehrere Grenzbeträge für das Partner-Einkommen). Wenn der Gesetzgeber dann auf die staatliche Grundsicherung für den Partner verweist, müsste er dies folglich auch bei den Kindern anstellen: Muss der Partner notfalls auf das Sozialsystem zurückgreifen, gäbe es keinen Grund, dies nicht auch von den Kindern zu erwarten und letztlich jegliche familienbezogenen Bestandteile der Besoldung aufzugeben; dies würde allerdings die Wettbewerbsfähigkeit des Beamtentums nochmals deutlich verschlechtern. Eine völlige Abkehr vom Alleinverdiener-Prinzip wird also verfassungswidrig sein, wenn abstrakt jedem Partner ein ausreichend hohes Einkommen unterstellt und keine Differenzierung nach Bedürftigkeit des Partners vorgenommen wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 21.09.2022 14:35
Aus der Gesetzesbegründung, erster Teil:

Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die familien- und fortan wieder ortsbezogenen Besoldungs-bestandteile den aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechend neu auszu-richten. Die Besoldung der Beamten und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen soll dafür künftig wieder stärker von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig gemacht werden. Einerseits soll dabei eine ortsbezogene Besoldungskomponente (wieder) eingeführt werden, um den mittlerweile örtlich wieder deutlich stärker differierenden Lebenshaltungskosten (v. a. Wohnkosten) Rechnung zu tragen. Andererseits soll eine Abkehr von dem Familienbild der Alleinverdiener-Familie als Bezugsgröße der Besoldung hin zur Mehrverdiener-Familie als zeitgemäßer und die gesellschaftliche Realität deutlich besser widerspiegelnder Bezugsgröße erfolgen. Die Neuausrichtung soll auf die Versorgungsempfänger und Versorgungsempfänge-rinnen übertragen werden.

Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzentwurfs ist eine systematische Neuausrichtung der an die familiären und fortan auch wieder an die örtlichen Verhältnisse anknüpfenden Besoldungsbe-standteile. Hierfür werden die bisherigen Regelungen des Familienzuschlags durch Ergänzung einer Ortskomponente und einer neuen Stufe L für ledige Beamte und Beamtinnen sowie Rich-ter und Richterinnen zu einem Orts- und Familienzuschlag erweitert und künftig wieder stärker an den tatsächlichen Lebensverhältnissen der Beamten und Beamtinnen sowie Richtern und Richterinnen ausgerichtet.

Die zu gewährenden Beträge werden entsprechend neu bemessen. Die Beträge orientieren sich dabei künftig an der Mehrverdiener-Familie als neuer und v. a. die tatsächlichen Verhältnisse in der modernen Gesellschaft widerspiegelnder Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile.

Die Tabelle des Orts- und Familienzuschlags wird mit einer aufsteigenden Staffelung versehen, welche der mit steigender Familiengröße überproportional ansteigenden Belastung durch Wohn- und Lebenshaltungskosten Rechnung trägt. Außerdem werden die bisher für die Besol-dungsgruppen A 3 bis A 5 gewährten Kindererhöhungsbeträge angehoben und fortan bis ein-schließlich Besoldungsgruppe A 10 gewährt, um die überproportionale Belastung von Familien mit unteren und mittleren Einkommen durch Wohn- und Lebenshaltungskosten zu berücksich-tigen.

Im Zuge dieser systematischen Neuausrichtung werden die familien- und künftig auch wieder ortsbezogenen Bezügebestandteile insgesamt umfassend modernisiert und das bisherige Sys-tem des Familienzuschlags prinzipiell vereinfacht, wobei sowohl Regelungen im Hinblick auf den Verwaltungsvollzug vereinfacht wie auch nicht mehr zeitgemäße Regelungen aufgegeben werden.

Ausgehend vom Grundsatz der Akzessorietät von Besoldung und Versorgung und angesichts dessen, dass das Alimentationsprinzip auch für Versorgungsberechtigte uneingeschränkt gilt, wird die Neuausrichtung des bisherigen Familienzuschlages zu einem Orts- und Familienzu-schlag auf die Versorgungsempfänger übertragen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 21.09.2022 14:37
Aus der Gesetzesbegründung, zweiter Teil:

In Umsetzung der vorstehend geschilderten verfassungsrechtlichen Anforderungen des Min-destabstands zur Grundsicherung werden die an die familiären Verhältnisse anknüpfenden Be-zügebestandteile systematisch neu – namentlich künftig wieder stärker an die tatsächlichen Le-bensverhältnisse der Beamten und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen und dazu v.a. auch wieder an die örtlichen Verhältnisse anknüpfend – ausgerichtet.
Hierfür werden die bisherigen Regelungen des Familienzuschlags durch Ergänzung einer Orts-komponente und einer neuen Stufe L für ledige Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen zu einem Orts- und Familienzuschlag erweitert.

Die Beträge des Familienzuschlags werden entsprechend erhöht. Die Beträge orientieren sich dabei künftig an der Mehrverdiener-Familie als neuer und vor allem die tatsächlichen Verhält-nisse in der heutigen Zeit widerspiegelnder Bezugsgröße für die Bestimmung orts- und fami-lienbezogener Besoldungsbestandteile.

Die Tabelle des Orts- und Familienzuschlags wird mit einer aufsteigenden Staffelung versehen, welche der mit steigender Familiengröße überproportional ansteigenden Belastung durch Wohn- und bei Familien mit Kindern auch insgesamt mit Lebenshaltungskosten Rechnung trägt. Die Stufen L und V dienen künftig dazu, bei Beamten und Beamtinnen sowie Richtern oder Richterinnen ohne Kinder die Belastung durch hohe Wohnkosten in sehr teuren Wohnla-gen abzumildern, weshalb nur noch Beträge in der obersten Ortsklasse (Stufe L) bzw. Beträge in den jeweiligen Ortsklassen mit entsprechend abgestuften Beträgen (Stufe V) ausgewiesen werden. Der Orts- und Familienzuschlag ab der Stufe 1 dient hingegen dazu, die gesteigerten Belastungen von Familien mit Kindern insgesamt entsprechend zu berücksichtigen. Generell erfolgt damit insgesamt eine stärkere Fokussierung auf Familien mit Kindern. Im Sinne des vorstehend geschilderten Regelungsziels wird außerdem der Kreis der Berechtigten enger ge-fasst.

Des Weiteren werden die bereits vorhandenen Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 5, die mit dem Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2466) zum 1. Januar 1986 mit gleicher, sozialer Zielrichtung eingeführt wurden (ausschlaggebend war seinerzeit die politische Diskussion über die Nähe des einfachen Dienstes zur Sozialhilfe), angehoben und fortan bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 gewährt, um die sich in jüngster Vergangenheit gerade durch die Entwicklung der Wohn-kosten wieder verstärkende überproportionale Belastung von Familien mit unteren und mittle-ren Einkommen durch Wohn- und Lebenshaltungskosten entsprechend zu berücksichtigen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 21.09.2022 14:41
Aus der Gesetzesbegründung, dritter Teil:

In jüngster Vergangenheit haben sich die Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik Deutschland v.a. im Hinblick auf die Wohnkosten allerdings regional wieder deutlich ausei-nanderentwickelt. Dies zeigt sich nicht zuletzt an den seitens des Bundesgesetzgebers als Re-aktion auf diese Entwicklungen vorgenommenen Anpassungen im Wohngeldrecht, wie etwa die mit Wirkung vom 1. Januar 2020 erfolgte deutliche Anhebung der Wohngeldsätze, der Ein-führung einer neuen Mietenstufe VII durch Art. 1 und 1b des Wohngeld-CO2-Bepreisungsent-lastungsgesetzes vom 15. Mai 2020 (BGBl. I 1015) sowie der fortan regelmäßig vorgesehenen Anpassung der Wohngeldsätze. Auch der Freistaat Bayern ist als Flächenstaat mit großer regi-onaler Diversität von diesen unterschiedlichen Entwicklungen der Lebenshaltungskosten (v.a. der Wohnkosten) betroffen.

Entsprechend der in den Beschlüssen vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18 u. 2 BvL 6/17 u. a.) aufge-stellten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das einerseits bei der Vergleichsrechnung zur Wahrung des Mindestabstandsgebots zur Grundsicherung hinsichtlich der Wohnkosten ei-nen Ansatz verlangt, der auch in Kommunen mit höheren Unterkunftskosten gewährleistet, dass das Grundsicherungsniveau nicht unterschritten wird, andererseits allerdings darauf hinweist, dass die Besoldungsgesetzgeber nicht verpflichtet seien, die Mindestbesoldung auch für Be-amte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen an regionalen Höchstwerten auszurich-ten, wenn dieser oder diese hiervon gar nicht betroffen sind, sondern es vielmehr freistehe, Besoldungsbestandteile auch an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, wird daher der bisherige Familienzuschlag wieder um eine Ortskomponente erweitert. Er trägt künftig die Bezeichnung „Orts- und Familienzuschlag“. Die (wieder)eingeführte Ortskomponente wird sich dabei künftig entsprechend den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts an den Mie-tenstufen des Wohngeldgesetzes orientieren.

Bisheriger Bezugspunkt für die Bemessung der Besoldung ist – wie auch das Bundesverfas-sungsgericht in seinen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 darlegt1 – die sogenannte Alleinver-diener-Familie. Das Bundesverfassungsgericht führt dabei zum Familienbild aus, dass mangels gegenteiliger Anhaltspunkte nach wie vor davon auszugehen sei, dass die Besoldungsgesetzge-ber das Grundgehalt von vornherein so bemessen, dass – zusammen mit den Familienzuschlä-gen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder – eine bis zu vierköpfige Familie amtsan-gemessen unterhalten werden könne (weshalb es einer gesonderten Prüfung der Besoldung mit Blick auf die Kinderzahl [erst] ab dem dritten Kind bedürfe). Die vierköpfige Alleinverdiener-Familie sei demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, jedoch nicht das Leitbild der Beamtenbesoldung, wie das Bundesverfassungsgericht weiter in seinen Entscheidungen vom 4. Mai 2020 klarstellt.

Tatsächlich sind Familienbilder in der heutigen Gesellschaft genauso wie Erwerbsbiographien deutlich vielschichtiger geworden und haben sich – vor allem in jüngster Vergangenheit – stark gewandelt.

In tatsächlicher Hinsicht teilen Eltern sich die Betreuung gemeinsamer Kinder in der heutigen Gesellschaft zunehmend auf, und immer weiter verbesserte Kinderbetreuungsangebote verbun-den mit einem sich vollziehenden gesellschaftlichen Wandel im Hinblick auf alte Rollenbilder ermöglichen es gerade auch Frauen, Familie und Berufsleben erheblich besser zu vereinbaren als noch vor wenigen Jahren. Dies verdeutlicht nicht zuletzt die Entwicklung der Erwerbstäti-genquote von Frauen in der Bundesrepublik Deutschland, die in den letzten Jahrzehnten einen erheblichen Schub erfahren hat und zwischen 1991 und 2020 von ca. 57 % auf knapp 72 % angestiegen ist, sich mithin der Erwerbstätigenquote von Männern nahezu angenähert hat, wel-che im gleichen Zeitraum unverändert bei etwa 79 % lag.2 Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist damit heute der Regelfall und dies unabhängig vom Familienstand und der Familiensituation. Auch wenn die Gründung einer Familie in der Zeit unmittelbar nach der Geburt weiterhin oft-mals zu einer vorübergehenden Verminderung der Erwerbstätigkeit eines Elternteils führt, sor-gen mittlerweile staatliche Leistungen wie das Elterngeld dafür, dass auch in dieser Zeit beide Elternteile zum Familienunterhalt beitragen können.

Flankierend hierzu hat auch der Gesetzgeber im Beamtenrecht eine Reihe von Regelungen ge-troffen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollen, wie beispielsweise weit-reichende Regelungen im Bereich der Arbeitszeit (Einführung der Teilzeitbeschäftigung und in jüngster Zeit die Ausweitung besonderer Arbeitsformen wie das mobile Arbeiten oder das Ar-beiten im Home-Office).

Seit der Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahr 1977 hat sich das Besoldungsrecht dem-zufolge nicht nur nahezu vollständig vom Familien-Leitbild des bürgerlichen Rechts abgekop-pelt, sondern auch die rein tatsächlichen gesellschaftlichen Veränderungen diesbezüglich nicht mehr nachvollzogen.

Auch fließen in die Ermittlung der sozialrechtlichen Grundsicherung beim Vergleich mit der Besoldung Komponenten ein, die ihren Entstehungsgrund in dem geschilderten Wertewandel haben. So dürfen beispielsweise seit 1. August 2019 von Grundsicherungsempfängern und Grundsicherungsempfängerinnen keine Beiträge mehr für die Förderung von Kindern in Ta-geseinrichtungen erhoben werden. Einen solchen Bedarf zur Kinderbetreuung in Tageseinrich-tungen hat es in früheren Dekaden, als die Alleinverdiener-Familie noch das weit überwiegend praktizierte Familienmodell war, nicht gegeben. Er ist erst durch die weitgehende Berufstätig-keit beider Elternteile und die daraus abgeleitete (und erfüllte) politische Forderung, durch die Schaffung solcher Tageseinrichtungen eine bessere Vereinbarkeit von beruflichen und famili-ären Verpflichtungen zu ermöglichen, entstanden. Diese soziale Verbesserung für Grundsiche-rungsempfänger und Grundsicherungsempfängerinnen ist wegen des vom Bundesverfassungs-gericht vorgegebenen Mindestabstandsgebots bei der Ermittlung der Mindestalimentation zu berücksichtigen. Konsequenterweise sind insofern nicht nur die durch die Beiträge für die Kin-derbetreuung entstehenden zusätzlichen Kosten in die Vergleichsberechnungen aufzunehmen, sondern auch die durch die Kinderbetreuung erst ermöglichte und tatsächlich praktizierte Be-rufstätigkeit ist bei der Bestimmung des typisierend zugrunde zu legenden Familienbilds zu berücksichtigen.

Auch die Entwicklung der seitens des Freistaats als Dienstherr gewährten Beihilfeleistungen bestätigen den vorstehend geschilderten Trend in doppelter Hinsicht: Zum einen beläuft sich der Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, die auf Ehegatten entfallen, mittlerweile auf rund vier Prozent, was für eine entsprechende eigene, wirtschaftliche Absicherung durch entspre-chende Einkünfte der ganz überwiegenden Mehrzahl der berücksichtigungsfähigen Ehegatten spricht. Zum anderen fällt dieser Anteil bei den aktiven Beamten und Beamtinnen sowie Rich-tern und Richterinnen in erheblichem Maße niedriger aus, als bei den Versorgungsempfängern und Versorgungsempfängerinnen, was den Wandel der Familien- und Rollenbilder weiter un-terstreicht.

Die Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern, die über viele Dekaden hinweg Bezugsgröße und damit Grundlage für die Bemessung der Besoldung der Beamten und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen war, bildet insofern die tatsächlichen Familienverhältnisse der mo-dernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr realitätsgerecht ab. Sie ist daher auch als Bezugsgröße für die Bemessung familienbezogener Besoldungsbestandteile nicht mehr zwin-gend.

Im Hinblick auf den von diesen Entwicklungen getragenen, zeitgemäßen Leitgedanken der Be-soldung, dass in der modernen Gesellschaft grundsätzlich beide Elternteile zum Familienunter-halt beitragen, bilden die Tabellenbeträge der Anlage 5, die Grundlage der Bemessung des Orts- und Familienzuschlags sind, künftig die Bedarfe einer sog. Mehrverdiener-Familie ab. Die für den Familienunterhalt erforderlichen orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile werden diesem Leitbild folgend künftig in einer Höhe gewährt, die berücksichtigt, dass regelmäßig auch von dem anderen Elternteil ein Beitrag zum Familieneinkommen zu erwarten ist. Als Größe wird dabei in Anlehnung an den bereits im Bereich der Beihilfe mit ähnlicher Zielrich-tung bewährten Betrag ein Einkommen i. H. v. 20.000,- € p.a. zugrunde gelegt.

Um die mit steigender Familiengröße im Hinblick auf den Aufwand zur Betreuung von Kindern mit immer größeren Herausforderungen verbundene Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit abzumil-dern, wird der Orts- und Familienzuschlag ab dem vierten Kind um einen nach den Ortsklassen gestaffelten Zuschlag erhöht.

Bezugspunkt des Wechsels zu dem Leitbild der Mehrverdiener-Familie sind die orts- und fa-milienbezogenen Besoldungsbestandteile. Die Grundbesoldung bleibt unberührt und soll auch weiterhin entsprechend der Stellung des Freistaats Bayern im Spitzenbereich des Besoldungs-gefüges von Bund und Ländern weiterentwickelt werden.

Im Hinblick auf die Familiengröße eignet sich die Familie mit zwei Kindern hingegen weiterhin als Bezugsgröße. Während Beamtenfamilien mit drei oder mehr Kindern auch in der aktuellen Personalstruktur weiterhin die Ausnahme darstellen, gibt es in der Gesamtheit der Beamtenfa-milien mit bis zu zwei Kindern in etwa 1,7-mal so viele Familien mit zwei Kindern wie mit nur einem Kind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 21.09.2022 14:43
Aus der Gesetzesbegründung, vierter Teil:

Im neuen System des Orts- und Familienzuschlags wird der Fokus künftig insgesamt stärker auf Familien mit Kindern gelegt, die mit einer überproportional ansteigenden Belastung durch Wohn- und Lebenshaltungskosten konfrontiert werden. Der bisherige Familienzuschlag der Stufe 1 wird deshalb künftig unter der Bezeichnung „Stufe V“ mit entsprechend abgestuften Beträgen in den jeweiligen Ortsklassen gewährt, um somit die besondere Belastung durch Le-benshaltungs- und Wohnkosten – also insbesondere in Ballungsräumen – abzubilden. Außer-dem wird der Kreis der Berechtigten diesem Regelungsziel entsprechend enger gefasst. Künftig erfolgt eine Gewährung nur noch für verheiratete Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen und Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen in Lebenspartner-schaft, hingegen nicht mehr für verwitwete Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Rich-terinnen und geschiedene Beamte und Beamtinnen sowie Richter und Richterinnen mit Unter-haltsverpflichtung gegenüber dem früheren Ehegatten oder Lebenspartner, bei denen einerseits keine entsprechenden unmittelbaren Bedarfe mehr vorhanden sind, wie andererseits damit vor allem im Hinblick auf geschiedene Beamte und Beamtinnen auch eine erhebliche Verwaltungs-vereinfachung im Vollzug erreicht werden kann, da die aufgrund der bisherigen gesetzlichen Voraussetzungen erforderliche Prüfung einer Unterhaltsverpflichtung dem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber entfallen kann. Für Bestandsbeamte und Bestandsbeamtinnen wird eine Besitzstandsregelung geschaffen. Ferner wird der Orts- und Familienzuschlag der Stufe 1 in Ortsklasse VII für das Jahr 2023 gegenüber 2022 um rd. 80 € erhöht, um sicherzu-stellen, dass auch künftig Familien mit nur einem Kind betragsmäßig den bisherigen Familien-zuschlag einschließlich der Ballungsraumzulage erhalten.

Da steigende Lebenshaltungs- und insbesondere Wohnkosten gerade untere Einkommensbe-zieher überproportional belasteten, werden des Weiteren die bestehenden Kindererhöhungsbe-träge (bisher bis einschließlich Besoldungsgruppe A 5) erweitert.

Der Gedanke eines Ausgleichs der überproportionalen Belastung unterer Einkommensbezieher und Einkommensbezieherinnen spiegelt sich dabei nicht etwa nur außerhalb des Beamten-rechts, wie beispielsweise im sozialen Wohnraumrecht im Modell der einkommensorientierten Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz wider, sondern ist auch dem gel-tenden Beamten- und dabei insbesondere dem Besoldungsrecht nicht fremd. So kann die ein-kommensorientierte Förderung nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz bei ent-sprechendem Fördermodell bereits bisher auch Bewohnern und Bewohnerinnen von Staatsbe-dienstetenwohnungen nach Maßgabe der Richtlinien für die Zusatzförderung im Rahmen der staatlichen Wohnungsfürsorge (BayZfR) als ergänzende Fürsorgeleistung zuteilwerden. Und im Bereich des Besoldungsrechts wurden bereits im Jahr 1986 Erhöhungsbeträge für die Be-soldungsgruppen bis einschließlich A 5 eingeführt.

Um der Belastung von Familien mit Kindern durch Lebenshaltungs- und insbesondere Wohn-kosten gerade in Ballungsräumen wie München mit angespannter Lage auf dem Wohnungs-markt sowie spürbarer Aufwärts-Entwicklung in jüngster Vergangenheit adäquat Rechnung zu tragen, werden die bestehenden Kindererhöhungsbeträge entsprechend erweitert: Künftig er-halten Beamtinnen und Beamte bis einschl. Besoldungsgruppe A 10 Kindererhöhungsbeträge. Die erweiterten Kindererhöhungsbeträge orientieren sich dabei betragsmäßig künftig ebenfalls an den Mietenstufen nach dem Wohngeldgesetz und werden dementsprechend abgestuft und gerade für teurere Wohnlagen erhöht.

Die Kindererhöhungsbeträge orientieren sich dabei künftig an den gewichteten Regelsätzen für berücksichtigungsfähige Kinder in der Grundsicherung. In Besoldungsgruppe A 3, Mietenstufe VII beläuft sich der Betrag auf 15 % des nach Altersstufen gewichteten Regelbedarfs eines berücksichtigungsfähigen Kindes. In darunterliegenden Mietenstufen bzw. darüberliegenden Besoldungsgruppen erhalten Beamte und Beamtinnen davon abgestufte Beträge.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 21.09.2022 14:52
Das ist nicht zu glauben. Und das wurde von den Gewerkschafen so akzeptiert? Ich glaube ich trete aus beim BBB.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 21.09.2022 14:54
Zitat aus der Stellungnahme des Bayerischer Richterverein e.V.

Der Gesetzesentwurf stellt hierfür einen aus hiesiger Sicht verfassungsrechtlich nicht tragfähi-
gen Ansatz dar. Er wird absehbar keiner (verfassungs-)gerichtlichen Kontrolle standhalten.


Das ist nicht zu glauben. Und das wurde von den Gewerkschafen so akzeptiert? Ich glaube ich trete aus beim BBB.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 21.09.2022 15:14
Wie gesagt, ein echter Witz........ Wenn es nicht so traurig wäre.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 21.09.2022 15:21
Hatte Bayern nicht auch zugesagt, die Ansprüche ab 2020 von Amtswegen nach zuzahlen?

Möglicherweise möchte man damit die Zahl der anspruchsberechtigten Beamten reduzieren.

Der Prozentsatz mit eingelegtem Widerspruch und Klagebereitschaft durfte ja ziemlich gering sein.

Für mich steht seit der Stellungnahme des Bayerischer Richterverein e.V. fest, dass ich den Klageweg bestreiten werde.

Kann man so eine Klageschrift selbst anfertigen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 21.09.2022 15:25
Jedenfalls dürfte es sich um das einzige Bundesland handeln, in dem es für diverse Beamte Verschlechterungen gibt....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 21.09.2022 15:29
Werden die ggf. anfallenden Nachzahlungen dann eigentlich steuerfrei sein?

Ansonsten sehr traurig und ich werde dann auch den Klageweg beschreiten.
Meine Rechtschutzversicherung deckt das zum Glück ab.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 21.09.2022 16:01
Werden die ggf. anfallenden Nachzahlungen dann eigentlich steuerfrei sein?

Ansonsten sehr traurig und ich werde dann auch den Klageweg beschreiten.
Meine Rechtschutzversicherung deckt das zum Glück ab.

Nein, Nachzahlungen sind nicht steuerfrei.

Paar Infos zur Klage von mir hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3750.html
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Verschwendung am 21.09.2022 16:15
Da spricht man von gestriegenen Kosten ("besondere Belastung durch Lebenshaltungs- und Wohnkosten") in der Gesetzesbegründung, aber dann gibt es in der neuen Stufe L - außer der Mietenstufe VII - nicht mehr?

xxD Das ist ja sowas von schlecht.

Ich befürchte viele haben das Thema gar nicht auf dem Schirm und werden das erste Mal davon hören, wenn sie nächstes Jahr heiraten, keine Kinder haben und ihre Bezügemitteilung bekommen.

Der BBB schweigt und schweigt und schweigt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 21.09.2022 16:34
[...]

Ich befürchte viele haben das Thema gar nicht auf dem Schirm und werden das erste Mal davon hören, wenn sie nächstes Jahr heiraten, keine Kinder haben und ihre Bezügemitteilung bekommen.

Der BBB schweigt und schweigt und schweigt...

Wie könnte man das Thema Publik machen, dass dementsprechender druck von den betroffenen und möglicherweise zukünftig betroffenen entsteht?

Ist es möglich an den BBB heranzutreten und diesen aufzufordern?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 21.09.2022 16:41
Man sollte dem BBB mal über Social Media(Facebook, Instagram, Twitter) öffentlich etwas Druck machen, sprich Fotos und Beiträge kommentieren und auf seine Passivität aufmerksam machen und kritisieren. Vielleicht reagiert der BBB dann mal.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 21.09.2022 17:34
Es soll in der BBB-Spitze CSU-Mitglieder mit Ambitionen für Hoheres geben. Einfach mal googlen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 21.09.2022 17:59
Ja vermutlich der Gendarm an der Spitze ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 21.09.2022 18:10
Werden die ggf. anfallenden Nachzahlungen dann eigentlich steuerfrei sein?

Ansonsten sehr traurig und ich werde dann auch den Klageweg beschreiten.
Meine Rechtschutzversicherung deckt das zum Glück ab.

Nein, Nachzahlungen sind nicht steuerfrei.

Paar Infos zur Klage von mir hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3750.html

Na wunderbar, dann bleibt von der mickrigen Nachzahlung nur noch knapp die Hälfte übrig...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 21.09.2022 18:28
sei froh, dass du nicht nachzahlen musst ;D, so schlecht wie das ist
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 21.09.2022 18:51
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 21.09.2022 19:07
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung


was wird schon drin stehen? eine hervorragende Leistung der Landesregierung trotz knapper(er) Kassen, die Verdienste der Beamten wurden ausreichend gewürdigt....Gut durchdacht, familienfreundlich  Bla..Bla Bla
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 21.09.2022 19:16
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung


was wird schon drin stehen? eine hervorragende Leistung der Landesregierung trotz knapper(er) Kassen, die Verdienste der Beamten wurden ausreichend gewürdigt....Gut durchdacht, familienfreundlich  Bla..Bla Bla

Das befürchte ich auch. Dann gibt es nur noch die Möglichkeiten die vor allem SwenTanortsch und weitere Forenmitglieder heute ausgeführt haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 21.09.2022 22:21
Mal eine blöde Frage:

Die Stufe V müssen sich ja Ehepartner nicht mehr wie bisher teilen, wie ist es dann mit Stufe 1 (vorherige Stufe 2)

Die bekommt ja derjenige, der das Kindergeld erhält oder wenn derjenige in Elternzeit etc. ist der Ehepartner.

Bekommen aber dann in Zukunft die Stufe V beide und zusätzlich einer die neue Stufe 1?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 22.09.2022 09:35
Der BBB schweigt und schweigt und schweigt...

Man sollte dem BBB den Link zu diesem Beiträgen ans „Herz“ legen. Aber ob der BBB als mehr oder weniger hauseigener verlängerter Arm dafür taugt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beaztley am 22.09.2022 16:16
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung


Auf der Facebookseite des BBB wurde in den Kommentaren auf die Stellungnahme des brv hingewiesen. Laut BBB würde man sich mit der Thematik „ganz ausführlich im Fokus“ in den nächsten BBB-Nachrichten beschäftigen. Wir dürfen gespannt sein, was das auch inhaltlich bedeuten wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 22.09.2022 17:08
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung

Auf der Facebookseite des BBB wurde in den Kommentaren auf die Stellungnahme des brv hingewiesen. Laut BBB würde man sich mit der Thematik „ganz ausführlich im Fokus“ in den nächsten BBB-Nachrichten beschäftigen. Wir dürfen gespannt sein, was das auch inhaltlich bedeuten wird.

Es ist doch am Dienstag im Kabinett beschlossen worden. Was soll eine Auseinandersetzung mit dem Thema wenn es schon beschlossen ist. Es wird uns ganz sicher als tolle Erneuerung verkauft.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beaztley am 22.09.2022 17:43
In den nächsten Tagen bzw spätestens nächste Woche müsste die September/Oktober Ausgabe der bbb-nachrichten Zeitschrift erscheinen (auch online). Zumindest wird die alle zwei Monate, gegen Ende des Monats, veröffentlicht.

Spätestens da erwarte ich aber vom BBB etwas zum Gesetzentwurf...

Egal ob und was da kommt. Das wird eine Offenbarung

Auf der Facebookseite des BBB wurde in den Kommentaren auf die Stellungnahme des brv hingewiesen. Laut BBB würde man sich mit der Thematik „ganz ausführlich im Fokus“ in den nächsten BBB-Nachrichten beschäftigen. Wir dürfen gespannt sein, was das auch inhaltlich bedeuten wird.

Es ist doch am Dienstag im Kabinett beschlossen worden. Was soll eine Auseinandersetzung mit dem Thema wenn es schon beschlossen ist. Es wird uns ganz sicher als tolle Erneuerung verkauft.

Auch wenn ich deine Befürchtungen im Ergebnis durchaus teile, nur weil das Kabinett einen Gesetzentwurf billigt, ist dieser ja noch lange nicht ohne Änderungen beschlossen. Warten wir mal zumindest noch die erste Lesung ab, bevor wir hier völlig den Kopf in den Sand stecken.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 22.09.2022 18:36
Ich glaube er hat Kabinett mit Landtag verwechselt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 22.09.2022 18:39
Freut euch doch über ein so offensichtlich verfassungswidriges Gesetz.  Dagegen wird dann geklagt und es erfolgt ein Beschluss des BVerfG, explizit zur Bayerischen Besoldungsgesetzgebung. Mit jedem weiteren Beschluss (gerade auch zur A-Besoldung) werden weitere vermeintliche Schlupflöcher geschlossen. Bis am Ende alles ausdrücklich verboten ist, was heute noch vermeintlich möglich ist. Ich sage deshalb vermeintlich, weil aus der Gesamtheit der bisherigen Rechtsprechung zur Besoldungsgesetzgebung bereits heute klar ist, dass ohne Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges (Grundgehalt) keine mit der Verfassung in Einklang stehende Besoldung erzielt werden kann.

Ohne einen solchen expliziten Beschluss sind verfassungskonforme Besoldungsgesetze nicht zu erwarten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 22.09.2022 19:55
Die Frage ist, wer das noch in seiner Dienstzeit erleben wird.
Bis da neue Urteile gesprochen werden und umgesetzt sind, werden wieder 10 Jahre vergehen....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 23.09.2022 06:37
Ich für meinen Teil muss wohl noch 30- 35 Jahre Arbeiten.  :'( :o

Bis dahin hoffe ich doch, dass es ein Paar Urteile gibt  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 23.09.2022 07:54
Ich glaube er hat Kabinett mit Landtag verwechselt.
;


Nein hat Sie  ;) nicht. Ich glaube nur nicht daran dass es Änderungen geben wird, sondern im Landtag ebenfalls möglichst lautlos durchgewunken wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: R Go am 23.09.2022 08:20
Für die Plenarsitzung am 27.September ist das Thema nicht als TOP angeführt... scheint wohl doch weniger wichtig bzw. eilig für die Politik zu sein *räusper*  :-\

https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/sitzungen/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beaztley am 23.09.2022 10:13
Freut euch doch über ein so offensichtlich verfassungswidriges Gesetz.  Dagegen wird dann geklagt und es erfolgt ein Beschluss des BVerfG, explizit zur Bayerischen Besoldungsgesetzgebung. Mit jedem weiteren Beschluss (gerade auch zur A-Besoldung) werden weitere vermeintliche Schlupflöcher geschlossen. Bis am Ende alles ausdrücklich verboten ist, was heute noch vermeintlich möglich ist. Ich sage deshalb vermeintlich, weil aus der Gesamtheit der bisherigen Rechtsprechung zur Besoldungsgesetzgebung bereits heute klar ist, dass ohne Anhebung des gesamten Besoldungsgefüges (Grundgehalt) keine mit der Verfassung in Einklang stehende Besoldung erzielt werden kann.

Ohne einen solchen expliziten Beschluss sind verfassungskonforme Besoldungsgesetze nicht zu erwarten.

Auch wenn du damit durchaus richtig liegen könntest, befürchte ich vielmehr, dass sich dieses Katz-und-Maus-Spiel noch Jahrzehnte hinziehen könnte und der Schaden für den öffentlichen Dienst immer weiter zunehmen würde. Denn seien wir mal ehrlich, BVerfG-Entscheidungen hin oder her, schon die aktuelle Entwürfe bewegen sich teilweise so absurd weit weg von den Vorgaben des BVerfG, dass für mich nicht absehbar wäre, ab welchem Punkt der Gesetzgeber umschwenken und plötzlich zur Vernunft kommen sollte, wenn ihm das aktuelle Vorgehen Milliarden pro Jahr spart und das BVerfG dem Verschlimmbessern mit dem sich der Gesetzgeber weiter dumm stellen und vorgeben kann, er versuche ja alles konform und richtig zu machen, keinen Riegel vorschiebt.

Und ein solcher Riegel kann mMn nur zwei Gestalten haben:
Entweder gelangt das BVerfG zeitnahe zu der Erkenntnis, dass sich die Besoldungsgesetzgeber ganz bewusst seinen Vorgaben zu entziehen versuchen und macht deutlich, dass es den Gesetzgeber ab Punkt xy und insb. auch aufgrund der geführten Nachweise durch die landeseigenen wissenschaftlichen Dienste und Experten klar sein musste, dass die Gesetze verfassungswidrig sind und daraus resultiert, dass sich die Länder nicht mehr auf eine haushaltsnahe Geltendmachung berufen dürfen. Ihnen muss - so könnte es das BVerfG ausdrücken - bewusst sein, in welcher Höhe nach den weitgehend Präzisen Kriterien des BVerfG eine Unteralimentation vorliegt, womit bereits vorab und im jeweiligen Haushaltsjahr feststellbar bleibt, wie hoch der genaue Finanzbedarf zur Wiederherstellung einer angemessenen Alimentation ist. Ich glaube erst dann und in Panik vor den horrenden Nachzahlungspflichten, die dann gegenüber jedermann bestehen würden und nicht nur gegenüber den paar Beamten, die sich hinreichend widersetzt haben, würde man eine zügige Anpassung des Gefüges sehen.

Alternativ würde ich es spannend finden, wenn man vor dem BVerfG die Frage aufwerfen würde, wie weit ein gegenseitiges Treueverhältnis reicht, wenn der Dienstherr seiner höchsten Verpflichtung in Form der Fürsorgepflicht in Gestalt der amtsangemessenen Alimentation aus diesem Treueverhältnis nicht hinreichend nachkommt und wie weit im Umkehrschluss für diese Dauer der Beamte seinerseits noch zur Treue verpflichtet werden darf. Ich halte es für durchaus absehbar zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die Treuepflichten des Beamten (allenvoran das Streikverbot als Kehrseite der Verpflichtung des Dienstherren zur angemessenen Alimentation) solange ebenfalls nicht bestehen, solange der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und dem Beamten sogar sein Streikrecht zuzubilligen, um das gegenseitige Treueverhältnis und die ordentliche Fürsorge durch den Dienstherren durchzusetzen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 23.09.2022 17:23
Alternativ würde ich es spannend finden, wenn man vor dem BVerfG die Frage aufwerfen würde, wie weit ein gegenseitiges Treueverhältnis reicht, wenn der Dienstherr seiner höchsten Verpflichtung in Form der Fürsorgepflicht in Gestalt der amtsangemessenen Alimentation aus diesem Treueverhältnis nicht hinreichend nachkommt und wie weit im Umkehrschluss für diese Dauer der Beamte seinerseits noch zur Treue verpflichtet werden darf. Ich halte es für durchaus absehbar zu dem Ergebnis zu gelangen, dass die Treuepflichten des Beamten (allenvoran das Streikverbot als Kehrseite der Verpflichtung des Dienstherren zur angemessenen Alimentation) solange ebenfalls nicht bestehen, solange der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt und dem Beamten sogar sein Streikrecht zuzubilligen, um das gegenseitige Treueverhältnis und die ordentliche Fürsorge durch den Dienstherren durchzusetzen.

Spannender Gedanke!
Es würde aber möglicherweise eine Abstiegseskalation eröffnen, so dass die Besoldungsgeber dann bald auf die Idee kommen könnten, ihrerseits weitere Abstriche ob der streikenden Beamten machen zu können. Das wäre vielleicht dann doch wenig zielführend.

Insofern bin ich eher bei Deinem ersten Gedanken: Es muss künftig sehr zeitnah möglich sein, Besoldungen zu prüfen und im Zweifel auch festzulegen. Nur so kommen wir aus der juristischen Endlosspirale heraus.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beaztley am 24.09.2022 09:09
Spannender Gedanke!
Es würde aber möglicherweise eine Abstiegseskalation eröffnen, so dass die Besoldungsgeber dann bald auf die Idee kommen könnten, ihrerseits weitere Abstriche ob der streikenden Beamten machen zu können. Das wäre vielleicht dann doch wenig zielführend.

Insofern bin ich eher bei Deinem ersten Gedanken: Es muss künftig sehr zeitnah möglich sein, Besoldungen zu prüfen und im Zweifel auch festzulegen. Nur so kommen wir aus der juristischen Endlosspirale heraus.

Ich glaube diese Befürchtung ließe sich mit einem mittleren Begründungsaufwand sogar ausschließen. Anders als bei Arbeitnehmern, denen im Streik wegen des Grundsatzes ohne Arbeit kein Lohn auch kein Gehalt gezahlt wird, würde das Alimentationsprinzip dem Beamten auch in der Zeit eines Streiks seine Bezüge sichern, wenn das BVerfG das Streikverbot des Beamten an eine angemessene Alimentation knüpfen würde. In diesem Fall würde sich der Gesetzgeber aber ganz schnell umschauen und staunen, wie viel Streikdurchhaltevermögen seine Beamten hätten und wie schnell das die Länder ins Chaos stürzen würde. Ein Chaos wofür insbesondere die wählende Bevölkerung gegenüber seinen Politikern kaum Verständnis zeigen würde.

Leider bleibt das allerdings alles (noch) ein Ideenkonstrukt. Mal sehen, ob das BVerfG in seinen künftigen Entscheidungen weiterhin bloß als zahnloser Tiger auftreten wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tagelöhner am 24.09.2022 10:10
Ein Chaos wofür insbesondere die wählende Bevölkerung gegenüber seinen Politikern kaum Verständnis zeigen würde.

Dann bin ich aber auch auf das Verständnis der noch wertschöpfenden Erwerbstätigen gespannt, die selber nicht mehr wissen wie sie über die Runden kommen sollen oder ihren überschaubaren Wohlstand schwinden sehen, wenn gleichzeitig diejenigen, die von ihren Steuergeldern alimentiert werden meinen unteralimentiert zu sein.

Vielleicht ist der heraufziehende länger angelegte Abschwung der seit Jahrzehnten sehr stark von Exportüberschüssen und billiger Energie abhängigen Privatindustrie ja die Nadel, die den Traumballon jetzt zum Platzen bringt. Wenn der Kuchen zum Umverteilen kleiner wird, aber gleichzeitig immer mehr von ihm Naschen wollen, bleiben halt irgendwann nur noch Krümel übrig. Und dann stehen da ja noch die Pensionslasten mit drei- bis vierstelligen Milliardenkosten die nächsten Jahrzehnte im Raum.

Vielleicht müssen aktive Beamte sich ja doch mal solidarischer mit den aktiven Versorgungsempfängern ihrer Zunft zeigen, indem sie auf Alimentationssteigerungen verzichten und die eigenen Pensionsansprüche nicht mehr ganz so üppig ausfallen. Da hilft dann womöglich auch kein Urteil von obersten Gerichten mehr, da das auch keinen größeren Kuchen backen kann.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beaztley am 24.09.2022 11:25
Ein Chaos wofür insbesondere die wählende Bevölkerung gegenüber seinen Politikern kaum Verständnis zeigen würde.

Dann bin ich aber auch auf das Verständnis der noch wertschöpfenden Erwerbstätigen gespannt, die selber nicht mehr wissen wie sie über die Runden kommen sollen oder ihren überschaubaren Wohlstand schwinden sehen, wenn gleichzeitig diejenigen, die von ihren Steuergeldern alimentiert werden meinen unteralimentiert zu sein.

Vielleicht ist der heraufziehende länger angelegte Abschwung der seit Jahrzehnten sehr stark von Exportüberschüssen und billiger Energie abhängigen Privatindustrie ja die Nadel, die den Traumballon jetzt zum Platzen bringt. Wenn der Kuchen zum Umverteilen kleiner wird, aber gleichzeitig immer mehr von ihm Naschen wollen, bleiben halt irgendwann nur noch Krümel übrig. Und dann stehen da ja noch die Pensionslasten mit drei- bis vierstelligen Milliardenkosten die nächsten Jahrzehnte im Raum.

Vielleicht müssen aktive Beamte sich ja doch mal solidarischer mit den aktiven Versorgungsempfängern ihrer Zunft zeigen, indem sie auf Alimentationssteigerungen verzichten und die eigenen Pensionsansprüche nicht mehr ganz so üppig ausfallen. Da hilft dann womöglich auch kein Urteil von obersten Gerichten mehr, da das auch keinen größeren Kuchen backen kann.

Das sehe ich allerdings grundlegend anders. Auf wen genau du dich mit „wertschöpfenden Erwerbstätigen“ beziehst, erschließt sich mir nicht, allerdings sehen wir ja in den aktuellen Tarifverhandlungen verschiedenster Branchen (Luftfahrt, Metall/Elektro) welch enorme Steigerungen nötig sind, wirtschaftlich durchaus durch die Unternehmen getragen werden können und demnach auch Einigungen erzielt werden.

Nur weil wir von Steuergeldern alimentiert werden (im Übrigen tragen wir diese ja selbst nicht unerheblich mit) rechtfertigt sich doch in keinem Fall, dass wir stärker zurückstecken oder mehr unter einer Inflation leiden sollen als nichtbeamtete Branchen und andere Arbeitnehmer. Zum einen haben wir, wenn man sich die Lohnentwicklung seit den 1970er Jahren ansieht schon exorbitant geringer von Entgeltsteigerungen profitiert als die Privatwirtschaft (siehe etwa die entsprechenden Vergleiche, die diese Seite zur Verfügung stellt) und Sonderopfer erbracht. Zum anderen erschließt sich mir die Grundidee dahinter schon nicht. Nur weil bspw. Brückenbau heute teurer ist als vor 15 Jahren, würde doch auch niemand auf die Idee kommen, vom Staat zu verlangen zur Einsparung jetzt einfach nur noch 85% der Brückenkosten zu bezahlen und erwarten dafür eine neue/gleich gute Brücke zu bekommen. Ganz im Gegenteil, jeder würde begreifen, dass er dann eben gar keine Brücke mehr bekommt. Da ist für jeden selbstverständlich, dass eben der Preis bezahlt werden muss, den der Markt verlangt. Und gerade die Beamten im höheren und gehobenen Dienst sind auch auf dem freien Arbeitsmarkt sehr gefragte, hoch bezahlte und gut ausgebildete Kräfte, denen kaum ein Abstieg drohen würde. Im Gegenteil sind sie aufgrund des Fachkräftemangels gefragt wie nie. Zeigt sich also der Staat weiterhin so knausrig für gut ausgebildetes Personal den marktüblichen Preis zu bezahlen, werden sich natürlich weiter Beamte zu besseren Arbeitsbedingungen (wozu im Übrigen auch für Beamte keineswegs nur die Bezüge zählen) in die Wirtschaft abwerben lassen. Nicht ohne Grund wächst die Lücke der unbesetzten Stellen im öffentlichen Dienst immer weiter und wird auch zeitnahe zu ganz erheblich spürbaren Problemen führen.

Die Unteralimentation ist übrigens auch eine durch das BVerfG und seine aufgestellten Maßstäbe feststehende Tatsache und nicht - wovon du auszugehen scheinst - eine ungerechtfertigte Meinung der Staatsbediensteten. 

Auch wird der „Kuchen zum umverteilen“ keineswegs kleiner, vielmehr ist er in den vergangen Jahren stetig gewachsen und der Anteil daran, der auf die Ausgaben für den öffentlichen Dienst entfällt, ist unverändert niedrig. Die Personalkosten bleiben weitgehend inflationsbereinigt seit 1970 stabil, im selben Zeitraum hat die Staatsverschuldung dagegen erheblich zugenommen. Das spricht doch sehr dafür, dass die Kosten des öffentlichen Dienstes darauf keinen signifikanten Einfluss haben.
 
Inwiefern sich aktive Beamte im Hinblick auf Versorgungsempfänger solidarisch zeigen würden, wenn sie ihrerseits auf Erhöhungen verzichten, leuchtet mir absolut nicht ein; vielmehr wäre genau das Gegenteil der Fall.
Auch das Argument zu den hohen Pensionsansprüchen und Rückstellungen ist nur heiße Luft. Schließlich liegt es doch nicht am einzelnen Beamten, wie seine Ansprüche finanziert werden, noch kann man ihn dafür verantwortlich machen, dass sich der Staat (sinnvoll oder nicht) für die eine oder andere Art entschieden hat diese Ansprüche zu bedienen. Das klingt für mich so, als sollte in deinen Augen den Beamten zukünftig weniger geleistet werden, weil die Ansprüche in der Vergangenheit bereits eine Höhe von xy erreicht hätten und im Obligo stehen. Danach dürften dann aber auch alle anderen Staatsausgaben nicht mehr stattfinden, wenn sie in der Vergangenheit über Rückstellungen oder Neuverschuldung geleistet wurden. Das ist doch Quatsch. Natürlich ist das System der Pensionsrückstellungen nicht nachhaltig und politisch motiviert, indem es gegenwärtige Verpflichtungen unbekümmert in die Zukunft verschiebt. Aber das ist doch auf dem Mist der Politik gewachsen. Im Übrigen müsstest du dann auch die 30% der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ablehnen, die jährlich durch Bundesmittel getragen werden (alleine dieses Jahr rund 100 Mrd. €)
Abschließend noch ein Denkanstoß: Wie viele Beamte würden wohl weiterhin im Staatsdienst verbleiben, wenn man ihre (ohnehin schon gekürzten) Pensionsansprüche weiter absenken würde? Schon heute ist es für jeden Beamten eine rein mathematische Rechnung, ob auf ein höheres Monatsgehalt in der freien Wirtschaft zugunsten von später höheren Pensionsansprüche verzichtet wird (die Lücke ist im Übrigen nicht so hoch wie man meint mit einer betrieblichen AV). So viel Spielraum bleibt da nicht, bevor es wirtschaftlich keinen Sinn macht Beamter zu werden und dafür ja auch erhebliche Nachteile neben wenigen Vorteilen in Kauf zu nehmen, die unmittelbar auf das Gehalt einwirken (höhere Wochenarbeitszeit, Streikverbot, Ortsgebundenheit, Treuepflichten, kein Verhandlungsspielraum, Abhängigkeit vom Besoldungsgesetzgeber).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tagelöhner am 24.09.2022 11:43
Die Sicht auf die reine Besoldung ist halt leider total verkürzt. Ich halte eher eine Analogie zu den Finanzmärkten für passender: Wer eine hohe Sicherheit seiner Geldanlage erwartet, bezahlt das mit geringerer Rendite. Wer höheres Risiko eingeht, kann auch mit höherer Rendite rechnen. Dies ist aus meiner Sicht ein Zusammenhang, der einen Ausgleich von Interessen darstellt.

Die Beamtenschaft fordert aber eine hohe (amtsangemessene  ::) ) Alimentation, bei gleichzeitiger Arbeitsplatzsicherheit bis zum Pensionseintritt + Fortzahlung aller Bezüge im Krankheitsfall und bereits erlangten im Vergleich zur geleisteten Dienstzeit unverhältnismaßig lebenslangen Versorgungsansprüchen nach nur wenigen Jahren.

Außerdem greift doch wenn wir ehrlich sind das Argument absolut zu kurz, dass Beamte bei "gefühlter" Unteralimentation in die Privatwirtschaft abwandern könnten und würden und von dort auch noch in großer Anzahl "abgeworben" würden. Dies trifft auf einige "Leistungsträger" sicherlich zu, aber auf die Mehrheit mit Sicherheit nicht. Ich kenne die Innenansicht so einiger Behörden, und habe daher schon genug Schnarchnasen gesehen, die sich dort in der Hängematte eingerichtet haben. Da stellt das Beamtenverhältnis und der ÖD im Allgemeinen nun mal eher ein Auffangbecken für weniger leistungsstarke Arbeitskräfte dar und diejenigen, die sich darin wohl fühlen, wären in der Privatwirtschaft nach kürzester Zeit wieder auf der Straße oder in der Burnoutbehandlung beim Psychodoktor. Privatwirtschaft ist nun mal nicht nur der gut bezahlte IGM-Job mit 35h-Woche und dutzenden Sonderzahlungen. Die im ÖD mit seinen dutzenden Bullshitjobs erlangte Berufserfahrung und Spezialqualifikation ist für die Privatwirtschaft auch in vielerlei Hinsicht absolut unbrauchbar, da nicht wertschöpfend sondern selbstverwaltend und bürokratisierend ausgelegt.

Dann warte mal ab wie groß der Kuchen in ein paar Jahren noch sein wird, wenn die jetzigen akuten Krisen dauerhaften Schaden an der Wirtschaft anrichten werden. Da ist die kleine Auszeit bei Corona, die durch Nachholeffekte abgedämpft wurde ein Kindergeburtstag.

Natürlich kann der einzelne Beamte nichts dafür, wenn sein Dienstherr über Jahrzehnte weiter an seinem Luftschloss baut. Das gilt aber auch für den üblichen Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber über Jahre misswirtschaft betreibt. Am Ende stehen dann Leidtragende, die im Regen stehen. Der Regen für einen Beamten ist aber wenigstens noch warm und lässt sich in der trockenen Amtsstube besser aussitzen.

Man darf auch nicht außer Acht lassen, dass die Staatsquote in Deutschland ohnehin zu hoch ist. Andere vergleichbare westliche Länder kommen mit einem deutlich kleineren öffentlichen Sektor aus, weil sie sich stärker auf die staatlichen Kernaufgaben und Effizienz besinnen. Ein Paradebeispiel ist doch der öffentlich rechtliche Rundfunk, und was da zunehmend ans Tageslicht kommt. Ein Selbstbedienungsladen vor dem Herrn, der da über Jahre aufgebaut wurde.

Dass die Steuereinnahmen die letzten Jahre immer nur gewachsen sind, führt ja gerade zur der Illusion, der Du gerade und einige Politiker erliegen. Dies war einer expansiven Geldpolitik der Notenbanken und einer historischen Niedrigzinsphase geschuldet, die die Weltwirtschaft gepampert hat und öffentliche Haushalte davor bewahrt hat, für die vorhandenen Schuldenberge sonst übliche Zinskosten zu berücksichtigen.

So wie es aktuell aussieht, steht wahrlich eine Zeitenwende bevor.


 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 24.09.2022 21:25
Schaut man sich auch die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2022 am 15.03.2022 im Bayerischen Landtag an, dann stellt man fest es ist scheinbar parteiübergreifend kein einziges Wort zu den Beschlüssen vom Bundesverfassungsgericht zu vernehmen .. nein sogar im Gegenteil nur Lobpreisungen zur guten Bezahlung und das auch parteiübergreifend.
In der zweiten Lesung gab es keine Aussprache, da es für alle eine tolle Anpassung war.

https://www1.bayern.landtag.de/player/index.html?playlist=https://www1.bayern.landtag.de/streamingservice/jsonmetafiles/wp18/18_523/meta_vod_41408.json&startId=1

Man könnte meinen Beschlüsse in Karlsruhe gelten in Bayern nicht. Es muss wohl ein direkter Beschluss her, der das bayerische Besoldungsgesetz betrifft.
Ich bin dann mal auf die erste Lesung zum "Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile" gespannt. Vielleicht bekommt der ein oder ander Abgeordnete ja mit, was der BRV und Karlsruhe so sprechen.. Hoffentlich ist das Einbringen in den Landtag noch im Oktober. Die Positionen und Worte zum Entwurf etwarte ich mit Spannung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beaztley am 25.09.2022 10:42
Schaut man sich auch die erste Lesung zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Bezüge 2022 am 15.03.2022 im Bayerischen Landtag an, dann stellt man fest es ist scheinbar parteiübergreifend kein einziges Wort zu den Beschlüssen vom Bundesverfassungsgericht zu vernehmen .. nein sogar im Gegenteil nur Lobpreisungen zur guten Bezahlung und das auch parteiübergreifend.
In der zweiten Lesung gab es keine Aussprache, da es für alle eine tolle Anpassung war.

https://www1.bayern.landtag.de/player/index.html?playlist=https://www1.bayern.landtag.de/streamingservice/jsonmetafiles/wp18/18_523/meta_vod_41408.json&startId=1

Man könnte meinen Beschlüsse in Karlsruhe gelten in Bayern nicht. Es muss wohl ein direkter Beschluss her, der das bayerische Besoldungsgesetz betrifft.
Ich bin dann mal auf die erste Lesung zum "Entwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile" gespannt. Vielleicht bekommt der ein oder ander Abgeordnete ja mit, was der BRV und Karlsruhe so sprechen.. Hoffentlich ist das Einbringen in den Landtag noch im Oktober. Die Positionen und Worte zum Entwurf etwarte ich mit Spannung.

Ich denke das lag vor allem daran, dass es in erster Linie nur um die lineare Umsetzung der tariflichen Einigung ging. Zwar hat der Entwurf seinerseits schon einige Ausführungen zur amtsangemessenen Alimentation enthalten, allerdings sollte dieses Thema ausdrücklich erst nach Auswertung aller vom BVerfG aufgestellten Parameter (natürlich ein Spiel auf Zeit) in einem eigenen Gesetzentwurf angegangen werden. Das erklärt für mich relativ klar, warum das Thema daher auch in der Debatte keinen Raum gefunden hat/finden musste. Natürlich ist und war das insbesondere deswegen traurig, weil die Thematik wie man heute sieht damit doch still in den Hintergrund getreten ist. Das hilft aber ohnehin nicht, wenn man mit den zuständigen bayerischen beamtenvertretenden Verbänden nur Organisationen hat, die nie klare Worte  finden (anders als zB der brv), sich mit wenig Verbesserungen zufrieden geben und noch feiern lassen und sich insgesamt mit eher irrelevanten Themen wie Wegstreckenentschädigungen befassen, anstatt sich den wesentlichen Problemen zuzuwenden. Dieses Duckmäusertum wird schon wieder deutlich, wenn man die Kommentare der DPolG unter den aktuellen Kommentaren auf der Facebookseite des bbb zum Gesetzentwurf ansieht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 26.09.2022 12:02
Die Homepage des BBB bietet auch nur Händeschütteln mit Politikern, inhaltlich werden Banalitäten gefeiert, ohne zu vergessen, sich selbst und auch die Politik fein zu loben. Zum Fremdschämen:
https://www.bbb-bayern.de/entlastungspauschale-auch-fuer-ruhestaendler-im-oeffentlichen-dienst/
„Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten, auch die künftiger Generationen“, lobt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die gestrige Entscheidung des Bayerischen Staatsministers der Finanzen und für Heimat Albert Füracker, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch an bayerische Pensionistinnen und Pensionisten auszuzahlen.

Vielleicht kann dem BBB einmal erklären, dass bei verfassungsmäßiger Alimentation mehr als 300€ monatlich für jeden Beamten gezahlt werden müssten. Sollte man den Mitgliedern lieber nicht kommunizieren, müsste man vielleicht etwas dafür tun noch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 26.09.2022 15:04
Die Homepage des BBB bietet auch nur Händeschütteln mit Politikern, inhaltlich werden Banalitäten gefeiert, ohne zu vergessen, sich selbst und auch die Politik fein zu loben. Zum Fremdschämen:
https://www.bbb-bayern.de/entlastungspauschale-auch-fuer-ruhestaendler-im-oeffentlichen-dienst/
„Das ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten, auch die künftiger Generationen“, lobt Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) die gestrige Entscheidung des Bayerischen Staatsministers der Finanzen und für Heimat Albert Füracker, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro auch an bayerische Pensionistinnen und Pensionisten auszuzahlen.

Vielleicht kann dem BBB einmal erklären, dass bei verfassungsmäßiger Alimentation mehr als 300€ monatlich für jeden Beamten gezahlt werden müssten. Sollte man den Mitgliedern lieber nicht kommunizieren, müsste man vielleicht etwas dafür tun noch.

Ich würde aus dem dbb Bayern nach solchen Äußerungen auf der nächsten Jahresversammlung des dbb für eine Abwahl eines solchen Vorsitzenden werben - wäre ich Mitglied. Und wenn er dennoch im Amt bestätigt würde, würde ich austreten.

Handelt es sich eigentlich um den gleichen Rainer Nachtigall, der für die CSU im Nürnberger Stadtrat sitzt?
https://csu-stadtratsfraktion.nuernberg.de/fraktion/rainer-nachtigall/

Kein Wunder wäre es dann, wenn er die bayerische CSU-Politik so über den grünen Klee lobt - ein enormer Interessenskonflikt, den Nachtigall offenbar zugunsten seiner Partei statt zugunsten seiner Gewerkschaft auflöst. Solche Gewerkschafter schaden den Anliegen der Beschäftigten statt ihnen zu nützen.

Leider ist das kein reines CSU/Nachtigall-Phänomen. Amtsträger in Gewerkschaften sind häufig eng mit Parteien verknüpft, und es passiert leider nicht selten, dass sie die Interessen ihrer Mitglider dann verraten.

Positiv auffallen tun dagegen dbb und GEW in Hamburg, die schon dem schlechten Tarifabschluss beide sehr kritisch gegenüberstanden und eine gesunde Distanz zur Politik zu wahren scheinen. Es geht also auch anders als bei Herrn Nachtigal...

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Südstaatler am 29.09.2022 11:57
Servas in die Runde,

das LfF hat nun mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr nichts passieren wird. Eine Geltendmachung ist nach wie vor nicht erforderlich. Im Wege des Gesetzgebungsverfahrens ist frühestens kommendes Jahr mit dem Ergebnis zu rechnen. Siehe hierzu:

https://www.lff.bayern.de/aktuell/index.aspx

Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass sich inhaltlich - insbesondere an der neuen Systematik sowie den festgesetzten Beträgen, die bereits im Forum geschrieben wurden - nicht mehr viel ändern wird.

 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BlauerJunge am 29.09.2022 12:10
Gibst du mir noch fix deine IP-Adresse, deinen Benutzernamen und dein Adminpasswort Südstaatler? Ich würde gerne das PDF lesen.

*hust*  :P
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Pukki am 29.09.2022 13:04
Also, ich kann das PDF ohne weiteres abrufen. Und ich sitze weder in Bayern noch in einer der mit dem Schreiben adressierten Behörden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 29.09.2022 13:57
Servas in die Runde,

das LfF hat nun mitgeteilt, dass auch in diesem Jahr nichts passieren wird. Eine Geltendmachung ist nach wie vor nicht erforderlich. Im Wege des Gesetzgebungsverfahrens ist frühestens kommendes Jahr mit dem Ergebnis zu rechnen. Siehe hierzu:

https://www.lff.bayern.de/aktuell/index.aspx

Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass sich inhaltlich - insbesondere an der neuen Systematik sowie den festgesetzten Beträgen, die bereits im Forum geschrieben wurden - nicht mehr viel ändern wird.

Bei dem fabrizierten Schwachsinn kann man nur jedem raten Widerspruch einzulegen! Ansonsten verliert man sehr wahrscheinlich viel Geld...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BlauerJunge am 29.09.2022 14:17
Also, ich kann das PDF ohne weiteres abrufen. Und ich sitze weder in Bayern noch in einer der mit dem Schreiben adressierten Behörden.

Der Fuchs hat den Link zwischenzeitlich geändert.  8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 29.09.2022 14:22
Schön, dass man auch gute Tipps vom BBB bekommt..... ;D https://www.bbb-bayern.de/im-dialog-mit-der-fdp-fraktion/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 29.09.2022 15:07
Es wird auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Ich lese das so, dass ich auch dann noch Widerspruch und Klage einreichen kann, wenn ich 2023 mit evtl. Nachzahlungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nicht einverstanden bin, oder ?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 29.09.2022 15:23
Es wird auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Ich lese das so, dass ich auch dann noch Widerspruch und Klage einreichen kann, wenn ich 2023 mit evtl. Nachzahlungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nicht einverstanden bin, oder ?

Falls dem nicht so wäre ...

Bei dem fabrizierten Schwachsinn kann man nur jedem raten Widerspruch einzulegen! Ansonsten verliert man sehr wahrscheinlich viel Geld...

... und das zutrifft wäre es nett wenn jemand mit ausreichendem (Rechts-)Verständnis einen Mustertext für den Widerspruch hier veröffentlicht.
Widerspruch kann dann ganz einfach über das Mitarbeiterportal mit dem Kontaktformular ans LfF gesandt werden.

Und für mich noch eine Verständnisfrage...
Muss gegen jeden erhaltenen Bescheid Widerspruch eingelegt werden, oder gilt das wenn man für das gesamte Jahr 2022 formuliert.

Vielen dank schon mal - und Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Big T am 29.09.2022 16:54
 das stete Fazit: "wir danken für das Gespräch"  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.09.2022 18:49
@ Ludwig

Du musst, um einen statthaften Rechtsbehelf zu erstellen, diesen bis spätestens zum 30.12.2022 (es zählt der Poststempel) eingereicht haben. Ein einmaliger Widerspruch pro Jahr ist hinreichend. Ohne dass ich das nun geprüft hätte: Es sollte davon auszugehen sein, dass bspw. der BBB oder die GdP in Bayern in der Vergangenheit Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt hat, die, mit einem aktuellen Datum versehen, auch 2022 alle Kriterien erfüllen sollten, um statthaft zu sein. Denn dafür ist ja eine Gewerkschaft da - insbesondere in einem Bundesland, das 2020 neben Berlin die Mindestbesoldung am stärksten verfehlt hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 29.09.2022 19:35
@ Ludwig

Du musst, um einen statthaften Rechtsbehelf zu erstellen, diesen bis spätestens zum 30.12.2022 (es zählt der Poststempel) eingereicht haben. Ein einmaliger Widerspruch pro Jahr ist hinreichend. Ohne dass ich das nun geprüft hätte: Es sollte davon auszugehen sein, dass bspw. der BBB oder die GdP in Bayern in der Vergangenheit Musterwidersprüche zur Verfügung gestellt hat, die, mit einem aktuellen Datum versehen, auch 2022 alle Kriterien erfüllen sollten, um statthaft zu sein. Denn dafür ist ja eine Gewerkschaft da - insbesondere in einem Bundesland, das 2020 neben Berlin die Mindestbesoldung am stärksten verfehlt hat.

Hallo Swen, genau das ist nicht Fall. Der BBB hat sich mit den zwei Schreiben für 2020 und 2021 zufrieden gestellt und das so seinen Mitgliedern auch kommuniziert. Ich befürchte wir haben dadurch alle unsere eventuellen Ansprüche für 2020 und 2021 verloren, jedenfalls wer sich auf das Schreiben des Ministeriums und die Aussagen der Gewerkschaft verlassen hat und auf eine faire Lösung aus Bayern gewartet hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 29.09.2022 22:35
Hey AnTok, ich bin im Moment ziemlich mit verschiedenen Themen ausgelastet, hoffe aber, dass es bis Anfang Dezember etwas ruhiger wird. Erinnere mich mal Anfang Dezember daran, sofern bis dahin von keiner Gewerkschaft in Bayern ein Musterwiderspruchschreiben formuliert worden ist - dann schreibe ich euch eines, von dem ich ausgehe, dass es statthaft formuliert werden wird, wenn auch meine Darlegungen bekanntlich keine Rechtsberatung ersetzen können.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Rentenonkel am 30.09.2022 07:25
Es wird auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Ich lese das so, dass ich auch dann noch Widerspruch und Klage einreichen kann, wenn ich 2023 mit evtl. Nachzahlungen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nicht einverstanden bin, oder ?

Sinngemäß bedeutet das, dass Bayern eine rückwirkende Anpassung der Alimentation plant, von der der Freistaat Bayern ausgeht, dass er damit die Vorgaben des BVerfG in ausreichender Form umsetzen wird.

Sofern man keine haushaltsnahrjahre Geltendmachung seiner Bezüge einreicht, erhält man zwar die in diesem noch zu beschließenden, rückwirkenden Erhöhungen, man verzichtet aber gleichzeitig indirekt auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche. Man vertraut also darauf, dass das zukünftige Gesetz verfassungsgemäß sein wird.

Sollte sich in weiteren Verfahren vor dem BVerfG herausstellen, dass auch diese Anpassung nicht ausreichend bzw. verfassungsgemäß war, geht man ohne eine entsprechende haushaltsnahe Geltendmachung für darüber hinaus gehende Ansprüche meiner Rechtsauffassung nach möglicherweise leer aus, da der Verzicht auf die Erfordernis der Geltendmachung haushaltsnaher Ansprüche sich alleine auf dieses Gesetz bezog.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 30.09.2022 09:28
Sollte die rückwirkende Anpassung der Alimentation nicht den Vorgaben des BVerfG entsprechen (wovon ich ausgehe), werde ich gegen meine Besoldung in den Haushaltsjahren 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen. Würde der Freistaat Bayern diese mit der Begründung ablehnen, dass gegen den Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung verstoßen wurde, wäre das, nach den Schreiben des Ministeriums, ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz  Treu und Glauben und ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Ich denke das würde jedes Gericht so beurteilen. Ich erhoffe mir hierüber aber eine konkrete Aufklärung der bayerischen Richter- und Beamtenverbände.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 30.09.2022 11:22
Ich vermute das die Landesregierung genau darauf abzielt. Für den kleinen Prozentsatz der Widerspruch einlegt, bzw. irgendwann einmal eine Klage einreicht. Da rechnet es sich schon ziemlich erst mal ein verfassungswidriges Gesetz zu verabschieden.

Sollte die rückwirkende Anpassung der Alimentation nicht den Vorgaben des BVerfG entsprechen (wovon ich ausgehe), werde ich gegen meine Besoldung in den Haushaltsjahren 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen. Würde der Freistaat Bayern diese mit der Begründung ablehnen, dass gegen den Grundsatz der haushaltsnahen Geltendmachung verstoßen wurde, wäre das, nach den Schreiben des Ministeriums, ein Verstoß gegen den Rechtsgrundsatz  Treu und Glauben und ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht. Ich denke das würde jedes Gericht so beurteilen. Ich erhoffe mir hierüber aber eine konkrete Aufklärung der bayerischen Richter- und Beamtenverbände.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 30.09.2022 11:31


Wenn die Aufklärung vor allem des führenden Beamtenverbandes weiterhin so gut funktioniert wie bisher, na dann prost.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 01.10.2022 21:52
Die Neue Ausgabe der BBB Nachrichten für September/Oktober ist raus....
Mit Zugangsdaten fall Ihr in einer Mitgliedsgewerkschaft seit könnt ihr einen Artikel zum Gesetzentwurf lesen:

https://www.bbb-nachrichten.de/ausgaben/sepokt-2022/rubriken/im-fokus.html
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 01.10.2022 22:38
"Die Regelungen zur Besitzstandswahrung vermögen hier keinen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Es ist beabsichtigt, dass diese entfällt, sobald sich an den nach aktuell geltendem Recht anspruchsbegründenden Tatsachen etwas ändert. Das kann die Anzahl der Kinder oder der Familienstand sein."

Sehr geil, d.h. wenn man dann - wie in meinem Fall beabsichtigt - noch ein weiteres Kind bekommt, ist der Bestandsschutz dahin. Dann habe ich mit zwei Kindern weniger als jetzt mit einem.

Danke für nichts! >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 02.10.2022 13:51
Aus der aktuellen BBB Nachrichten Ausgabe schreibt der Vorsitzende Rainer Nachtigall zum Gesetzentwurf:

Zitat
lange haben wir auf den Entwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 gewartet. Nun liegt er auf dem Tisch. Ich kann nicht verhehlen, dass da noch vieles im Argen ist. Das Finanzministerium hat sich mit großen Anstrengungen darum bemüht, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eine langfristige, dem an­ge­sehenen bayerischen Beamtenrecht an­ge­messene Lösung zu finden, die sich nicht nur in der pauschalen Zahlung von Aufstockungsbeträgen erschöpft.

Auch der BBB wäre kein Freund solch kurzfristiger und wohl kaum dem System angepasster Lösungen gewesen. Das wissen wir als ­Interessenvertretung der zahlreichen von den Neuregelungen betroffenen Beschäf­tigten sehr zu schätzen!

Nun allerdings liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der eine ganz wesentliche Änderung des Berufsbeamtentums mit sich bringen würde. Ganz abgesehen davon, dass er viele Fragen in einzelnen Details aufwirft.

Künftig – so der dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Vorschlag – soll Grund­lage der Beamtenbesoldung nicht mehr der in langjähriger Rechtsprechung geprägte Grundsatz gelten, dass die Alimentation dem Beamten und seiner Familie einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren muss, ohne dass weitere Einkünfte hin­zukommen müssen. Danach muss das Einkommen der Beamtin oder des Beamten also ausreichen, sich und seine Familie (mit zwei Kindern) als Alleinverdiener zu unterhalten. Nun aber soll das nicht mehr gelten. Der Entwurf geht davon aus, dass in jeder Beamtenehe mit Kindern beide Partner berufstätig sind und der andere Ehegatte über ein Einkommen von ­mindestens 20.000 Euro jährlich verfügt. Erst ab dem vierten Kind soll die zusätzliche Erschwernis der Berufstätigkeit sich in ­höheren Zuschlägen widerspiegeln.

Das ist ein grundlegender Eingriff in die Grundlagen des Berufsbeamtentums, den der BBB in seiner Stellungnahme sehr deutlich kritisiert hat. Der Gesetzentwurf wird demnächst – oder, wenn Sie diese Zeilen lesen, ist er es bereits – im Landtag eingebracht werden. Wir werden viele Gespräche führen und uns mit all unseren Argumenten darum bemühen, den Ab­ge­ordneten unsere Positionen deutlich zu machen. Unterstützen Sie uns gerne dabei!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MasterOf am 02.10.2022 18:54
Aus der aktuellen BBB Nachrichten Ausgabe schreibt der Vorsitzende Rainer Nachtigall zum Gesetzentwurf:

Zitat
lange haben wir auf den Entwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 gewartet. Nun liegt er auf dem Tisch. Ich kann nicht verhehlen, dass da noch vieles im Argen ist. Das Finanzministerium hat sich mit großen Anstrengungen darum bemüht, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs eine langfristige, dem an­ge­sehenen bayerischen Beamtenrecht an­ge­messene Lösung zu finden, die sich nicht nur in der pauschalen Zahlung von Aufstockungsbeträgen erschöpft.

Auch der BBB wäre kein Freund solch kurzfristiger und wohl kaum dem System angepasster Lösungen gewesen. Das wissen wir als ­Interessenvertretung der zahlreichen von den Neuregelungen betroffenen Beschäf­tigten sehr zu schätzen!

Nun allerdings liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der eine ganz wesentliche Änderung des Berufsbeamtentums mit sich bringen würde. Ganz abgesehen davon, dass er viele Fragen in einzelnen Details aufwirft.

Künftig – so der dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Vorschlag – soll Grund­lage der Beamtenbesoldung nicht mehr der in langjähriger Rechtsprechung geprägte Grundsatz gelten, dass die Alimentation dem Beamten und seiner Familie einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren muss, ohne dass weitere Einkünfte hin­zukommen müssen. Danach muss das Einkommen der Beamtin oder des Beamten also ausreichen, sich und seine Familie (mit zwei Kindern) als Alleinverdiener zu unterhalten. Nun aber soll das nicht mehr gelten. Der Entwurf geht davon aus, dass in jeder Beamtenehe mit Kindern beide Partner berufstätig sind und der andere Ehegatte über ein Einkommen von ­mindestens 20.000 Euro jährlich verfügt. Erst ab dem vierten Kind soll die zusätzliche Erschwernis der Berufstätigkeit sich in ­höheren Zuschlägen widerspiegeln.

Das ist ein grundlegender Eingriff in die Grundlagen des Berufsbeamtentums, den der BBB in seiner Stellungnahme sehr deutlich kritisiert hat. Der Gesetzentwurf wird demnächst – oder, wenn Sie diese Zeilen lesen, ist er es bereits – im Landtag eingebracht werden. Wir werden viele Gespräche führen und uns mit all unseren Argumenten darum bemühen, den Ab­ge­ordneten unsere Positionen deutlich zu machen. Unterstützen Sie uns gerne dabei!

Krass, wie kann man pauschal davon ausgehen, dass der Ehepartner 20.000 €/Jahr verdient?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 02.10.2022 18:58

Krass, wie kann man pauschal davon ausgehen, dass der Ehepartner 20.000 €/Jahr verdient?

Vor allem was ist die Alternative, wenn man beweisen kann, dass der Ehepartner so viel nicht verdient, wegen Krankheit oder Arbeitslosigkeit, etc? Keine.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 02.10.2022 19:51
Und was haben willkürliche Annahmen zum Verdienst des Partners mit der Wertigkeit eines Amtes, einer konsistenten Besoldungssystematik oder der realitätsgerechten Ermittlung warmer Unterkunftskosten zu tun?  ;D ;D ;D ;D ;D ;D



Nichts.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 02.10.2022 20:06
Hierzu die Stellungnahme des Bayer. Richtervereins:
Die Annahme, dass praktisch jeder Ehegatte oder Lebenspartner einer Beamtenfamilie mit
zwei Kindern ein durchschnittliches Jahresbruttoeinkommen von mindestens 20.000,00 € erzielt, findet in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Grundlage. Auf die
behaupteten tatsächlichen Verhältnisse kommt es damit nicht weiter an.
Mit Blick auf die Einhaltung des Mindestabstandsgebots der Besoldung von der Grundsicherung bricht der Gesetzentwurf mit der bisherigen Bezugsgröße der Besoldung. Eine
Anpassung der Bezugsgröße an geänderte gesellschaftliche Verhältnisse ist nicht grundsätzlich abzulehnen. Allerdings wird der Gesetzentwurf den Folgen eines solchen Schrittes nicht
gerecht.
Mit der Änderung der verfassungsgerichtlichen Bezugsgröße setzt sich der Gesetzentwurf in
offenen Widerspruch zu dem Prüfprogramm des Bundesverfassungsgerichts, ohne den Widerspruch sachgerecht aufzulösen. Das Leitbild der Besoldung hat nicht nur Bedeutung für
das Mindestabstandsgebot.
Es ist vor allem Teil des Referenzsystems selbst, auf dessen Grundlage der Besoldungsgesetzgeber die Angemessenheit der Besoldung beurteilt. Amtsangemessene Beamten- und
Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330
<355>). Ändert der Gesetzgeber den Referenzrahmen, muss er anhand des neuen Referenzrahmens die Angemessenheit der Besoldung insgesamt neu bewerten.
Dies unterlässt der Gesetzentwurf vollständig.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass beide Ehegatten durch Arbeit zum Familienunterhalt
beitragen. Damit bedarf es sowohl für die Angemessenheit der Besoldung als auch für das
Mindestabstandsgebot anderer Parameter. Diese benennt der Gesetzentwurf nicht. Damit verstieße der Dienstherr gegen seine verfassungsrechtliche Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation, denn er hat kein Referenzsystem mehr, an dem er die Angemessenheit beurteilen
könnte.
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MasterOf am 02.10.2022 20:15
Auch wenn mich die bayerische Besoldung nicht betrifft, finde ich dieses offensichtlich von Grunde auf verfassungswidrige Gesetz nicht nur problematisch, ich finde es fast verhöhnend und verspottend dem Beamten gegenüber.
Bayern ist ein recht reiches Bundesland, hat über Jahre hinweg im Bundesdurchschnitt am besten bezahlt, und jetzt?
Mich würde echt interessieren wie man auf diese 20.000€ Einkommen des Partners bekommt. Warum geht man nicht gleich von 30.000€ aus?  ;D Dann müsste man dem Beamten noch weniger bezahlen.
Lächerlich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 02.10.2022 22:28
Die argumentativen Prämissen in der Bemessung der Mindestalimentation als absolut geringstmöglicher Betrag, der in der Betrachtung der amtsangemessenen Alimentation nicht unterschritten werden darf, lauten in der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts:

Der Gesetzgeber ist "gehalten, den Umfang der Sozialleistungen realitätsgerecht [...] zu bemessen" (Rn. 52).

"Die nachfolgenden Ausführungen stellen keine für den Besoldungsgesetzgeber in jeder Einzelheit verbindliche Berechnungsgrundlage dar. Ihm stünde es insbesondere frei, die Höhe des Grundsicherungsniveaus mit Hilfe einer anderen plausiblen und realitätsgerechten Methodik zu bestimmen" (Rn 53).

"Die Höhe der grundsicherungsrechtlichen Kosten der Unterkunft wird realitätsgerecht erfasst, wenn die von der Bundesagentur für Arbeit länderspezifisch erhobenen und in ihrer Auskunft übermittelten Daten über die tatsächlich anerkannten Bedarfe (95 %-Perzentil) zugrunde gelegt werden." (Rn. 59)

Hinsichtlich der Heizkosten können die Berechnungen des Bundesverwaltungsgerichts "als realitätsgerechter Ansatz übernommen werden" (Rn. 63).

Um hinsichtlich der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe "einen realitätsgerechten Wert zu ermitteln, sind die Ausgaben mit der Zahl derjenigen ins Verhältnis zu setzen, die den jeweiligen Bedarf auch tatsächlich geltend machen" (Rn. 67).

Die Grundsicherungsempfängern gewährten Sozialtarife können "bei einer realitätsgerechten Ermittlung des den Grundsicherungsempfängern gewährleisteten Lebensstandards nicht unberücksichtigt bleiben" (Rn. 70).

Entsprechend "obliegt es dem Besoldungsgesetzgeber, zukünftig die Erhebung der erforderlichen Daten zu veranlassen und hieraus realitätsgerechte Ansätze abzuleiten" (Rn. 142).

"In Bayern ist es darüber hinaus realitätsgerecht, dass alle Ehepartner auch der unverheirateten Beamten über ein jährliches Einkommen von ­mindestens 20.000 Euro jährlich verfügen. Sollte das wider Erwarten in Einzelfällen nicht der Fall sein, ist der Beamte als Ehegatte des Herrn Ministerpräsidenten anzusehen. Sollte diese Erwartung sich in allen weiteren Einzelfällen als nicht realitätsgerecht erweisen, ist realitätsgerecht davon auszugehen, dass der Beamte über einen steuerlich nicht geltend zu machenden Wellensittich verfügt, dessen jährliche Einkünfte aus dem Verkauf von Hirsekolben 20.000 € im Jahr nicht unterschreiten. In weiteren Einzelfällen darf sich die Bayerische Staatsregierung nach Ermächtigung durch den Gesetzgeber als ermächtigt ansehen, den Beamten zur umgehenden Schließung von Mehrfachehen aufzufordern, um so das jährliche Einkommen von mindestens 20.000 Euro durch die Ehegatten zu garantieren. Kommt der Beamte dieser dienstlichen Anweisung nicht innerhalb der Jahresfrist nach, ist er aus dem Dienst zu entfernen. An seiner statt verrichtet dann bis auf Weiteres der Wellensittich die Dienstgeschäfte. Die noch unverkauften Hirsekolben sind in dieser Zeit durch den Herrn Ministerpräsidenten in Verwahrung zu nehmen. Verheiratete und unverheiratete Wellensittiche sind in Bayen grundsätzlich amtsangemessene zu alimentieren. Zoofachgeschäfte sind mit Hilfe einer anderen plausiblen und realitätsgerechten Methodik steuerlich zu betrachten. Die Bayernhymne erhält folgende Fassung:

Gott mit dir, du Land der Bayern,
Deutsche Erde, Vaterland!
Über deinen weiten Gauen
Ruhe Seine Segenshand!
Er behüte deine Fluren,
Schirme deiner Städte Wellensittichbauer
Und erhalte dir die Farben
Seines Himmels, weiß und blauer!" (Rn. 20.000)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 03.10.2022 09:05
Gehe ich richtig in der Annahme, dass im Gegenzug zum Entwurf des Bayer. Besoldungsgesetzes auch bei der Berechnung der bayer. Sozialleistungen davon ausgegangen werden muss, dass die Ehefrau eines Sozialhilfeempfängers mit 2 Kindern pauschal 20.000,00 € jährlich verdient?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 03.10.2022 10:19
Ich habe keinen Überblick über den Stand der Umsetzungen in den anderen Ländern:

Lässt sich über Gesamtbrutto-Werte einzelner Konstellationen belegen, dass Bayern die Spitzenposition verloren hat?

Diese Feststellung wäre für die Regierung im Jahr vor der LT-Wahl sicherlich wenig vorteilhaft.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tagelöhner am 03.10.2022 10:34
Wenn die sicherlich nächsten 5-10 Jahre für die Allgemeinbevölkerung von Wohlstandsverlusten geprägt sind und darüber hinaus öffentliche Haushalte immer prekärer werden, dürfen ruhig auch Alimentationsempfänger den Gürtel etwas enger schnallen. Alles andere wäre schlicht nicht mehr vermittelbar und hochgradig unsolidarisch mit der restlichen Bevölkerung, die die Versorgungslasten durch Anstrengung/Wertschöpfung gegen alle aktuellen und künftigen Widrigkeiten Schultern muss.

Hoffentlich geht Bayern daher mit gutem Beispiel voran und setzt um, was umgesetzt werden muss. Unangenehme Entscheidungen zu treffen, standfest zu bleiben und ein Zeichen zu setzen anstatt mit Geld um sich zu werfen ist Teil einer guten Führung.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 03.10.2022 11:12
Wenn die sicherlich nächsten 5-10 Jahre für die Allgemeinbevölkerung von Wohlstandsverlusten geprägt sind und darüber hinaus öffentliche Haushalte immer prekärer werden, dürfen ruhig auch Alimentationsempfänger den Gürtel etwas enger schnallen. Alles andere wäre schlicht nicht mehr vermittelbar und hochgradig unsolidarisch mit der restlichen Bevölkerung, die die Versorgungslasten durch Anstrengung/Wertschöpfung gegen alle aktuellen und künftigen Widrigkeiten Schultern muss.

Hoffentlich geht Bayern daher mit gutem Beispiel voran und setzt um, was umgesetzt werden muss. Unangenehme Entscheidungen zu treffen, standfest zu bleiben und ein Zeichen zu setzen anstatt mit Geld um sich zu werfen ist Teil einer guten Führung.

Zunächst mal, Bayern scheint bei Weitem nicht mal das umzusetzen, was umgesetzt werden muss. Mehr fordert hier auch niemand.

Und ansonsten frage ich mich, ist das Trollen oder kennst du die Beschlüsse nicht? Wo ist denn eigentlich die "Solidarität" der "wertschöpfenden Bevölkerung" z.B. bei der Arbeitszeit? Kann die nicht ein wenig mehr Wert schöpfen damit die Haushalte nicht immer prekärer werden?

Vielleicht können wir auch von vergangenen Hochkulturen lernen. Im alten China waren kaiserliche Beamte hoch angesehen. Die Mandarine waren zudem Dichter und Künstler und wurden von der Bevölkerung verehrt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 03.10.2022 11:14
Ich habe keinen Überblick über den Stand der Umsetzungen in den anderen Ländern:

Lässt sich über Gesamtbrutto-Werte einzelner Konstellationen belegen, dass Bayern die Spitzenposition verloren hat?

Diese Feststellung wäre für die Regierung im Jahr vor der LT-Wahl sicherlich wenig vorteilhaft.

Ja schaue Dir mal zum Vergleich die Besoldungstabelle von BW ab 01.12.22 an. Die Gesetzgebung müsste bald abgeschlossen sein. Die sind auf jeden Fall besser.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 03.10.2022 11:19
Lässt sich über Gesamtbrutto-Werte einzelner Konstellationen belegen, dass Bayern die Spitzenposition verloren hat?

Ist durch die ganzen Zuschlägen etwas undurchsichtig geworden. Sachsen ist ab Dezember Bestbesolder in den Endstufen A11 und aufwärts ohne Zuschlaggedöns. Drunter hab nicht geschaut. Dicht folgen BW und Hessen, Bayern ca. 200 Euro darunter.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 03.10.2022 16:22
Lasst euch doch nicht vom Tagelöhner provozieren. Auch Bayern wird vom Verfassungsgericht abgewatscht werden. Alles nur eine Frage der Zeit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 03.10.2022 19:24

Ja schaue Dir mal zum Vergleich die Besoldungstabelle von BW ab 01.12.22 an. Die Gesetzgebung müsste bald abgeschlossen sein. Die sind auf jeden Fall besser.

Dazu muss man sagen, dass in BW die unteren besoldungsgruppen bis A7 alle streicht und der Mittlere Dienst komplett von A7-A9 auf A8-A10 durchgeschleust wird. Vergleicht man diese vermutlich am meisten betroffenen Gruppen ist eine sehr große Differenz zu Bayern.
Dafür gehen natürlich die ab A11 aufwärts besoldeten deutlich schlechter aus dem Deal raus als der Rest - aber selbst da sind die Beträge höher wie in Bayern.

Alles in allem sind die Länderbesoldungen auch durch solche fundamentalen Änderungen undurchsichtig und schwer vergleichbar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 04.10.2022 03:20
Interessant: Die Mindestverordung in BaWü beträgt künftig nur noch "59,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6" in der aktuellsten Fassung vom 10.5.22.

Daran sind mindestens zwei Aspekte interessant:

1. Wird es A6 in drei Monaten gar nicht mehr geben

2. Scheint man in BaWü zu glauben, man könne die Mindestbesoldungsquote immer weiter reduzieren, wenn man die untersten Besoldungsgruppen - wohlgemerkt aus Verfassungsgründen - streicht

Zumindest Punkt 1 gebietet noch unmittelbaren Handlungsbedarf. Und Punkt 2 macht hoffentlich das BVerfG in absehbarer Zeit einen Strich durch die Rechnung. Leider ist in Sachen Versorgung ja alles noch sehr unklar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 04.10.2022 08:15
Interessant: Die Mindestverordung in BaWü beträgt künftig nur noch "59,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 6" in der aktuellsten Fassung vom 10.5.22.

Daran sind mindestens zwei Aspekte interessant:

1. Wird es A6 in drei Monaten gar nicht mehr geben

2. Scheint man in BaWü zu glauben, man könne die Mindestbesoldungsquote immer weiter reduzieren, wenn man die untersten Besoldungsgruppen - wohlgemerkt aus Verfassungsgründen - streicht

Zumindest Punkt 1 gebietet noch unmittelbaren Handlungsbedarf. Und Punkt 2 macht hoffentlich das BVerfG in absehbarer Zeit einen Strich durch die Rechnung. Leider ist in Sachen Versorgung ja alles noch sehr unklar.

Das ist im neuen Gesetz berücksichtigt, es wird nach A7 bemessen - dann aber mit geringerem Prozentsatz. Wenn man das mal ausrechnet kommt in etwa der gleiche Betrag heraus.

Schlüssig wäre für mich, wenn auch dieser Betrag deutlich angehoben worden wäre. Zumindest ist das bei Wegfall A5 damals geschehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 04.10.2022 12:24
In anderen Bundesländern wurden die Gesetzentwürfe von den wissenschaftlichen Diensten der Landtage ebenfalls heftig kritisiert und die Verfassungsmäßigkeit kritisiert. In diesem Zusammenhang habe ich etwas recherchiert, ob auch in Bayern der wissenschaftliche Dienst des Landtags eingeschaltet werden könnte. Das Ergebnis: Leider nicht, denn es gibt keinen. Das hilft uns also auch nicht weiter.

https://www.bayerische-staatszeitung.de/staatszeitung/politik/detailansicht-politik/artikel/die-wissensquellen-der-politiker.html

Nachdem der BBB weder Musterwidersprüche bereitstellt, noch überhaupt zum Widerspruch aufruft und von den Beamtenlobbyverbänden kaum Widerstand kommt, vermute ich mittlerweile, das der Gesetzentwurf so durchgeht.

Wenn ich es richtig sehe, gibt es in Bayern nichtmal eine Klage vor einem VG gegen die Besoldung, da es aus Bayern auch keinen Vorlagebeschluss für das BVerfG gibt, oder habe ich etwas übersehen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 04.10.2022 13:25
Der Koalitionsvertrag der CSU und Fw besagt folgendes:

1. Für einen starken Öffentlichen Dienst
Die Beamten und die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst sind ein Grundpfeiler
der Stabilität Bayerns. Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung
gehören untrennbar zusammen. Wir wollen daher auch weiterhin für die beste Bezahlung
der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen und dafür auch die Kommunen
weiterhin gut ausstatten. Wir sagen Ja zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum.
Die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung lehnen
wir ab.
Die Koalitionspartner vereinbaren:
Wir erhalten die Spitzenstellung des Freistaates bei der Besoldung. Bayern
nimmt im Ländervergleich hinsichtlich Bezahlung und Arbeitsbedingungen eine
Vorreiterrolle ein. Im Ländervergleich liegt die Besoldung in Bayern mit an der
Spitze.

Im Januar 2019 beginnen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes der Länder. Wie zwischen 2013 und 2018 streben wir auch diesmal
eine zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf
die bayerischen Beamten, Anwärter und Versorgungsempfänger an. Arbeitszeit
und Sonderzahlungen bleiben unangetastet.
Wir wollen die Mütterrente II auf die Beamtenversorgung übertragen. Bayern ist
das einzige Land, das bereits die Mütterrente I wirkungsgleich und systemkonform
auf die bayerische Beamtenversorgung übertragen hat. Sobald die Mütterrente II
im Rentenrecht auf Bundesebene umgesetzt ist, ziehen wir erneut nach.
Wir verstärken die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Dienst. Wir wollen
die besten Köpfe für den Freistaat gewinnen. Wir wollen alle Berufsanfänger beim
Berufseinstieg besserstellen und erhöhen dazu die Eingangsbesoldung durch
Streichung der jeweils ersten Altersstufe in allen Besoldungsgruppen.
Zudem wollen wir die Nachwuchswerbung weiter intensivieren. Wir schaffen ein
ressortübergreifendes Karriereportal im Netz und führen das laufende, historisch
einzigartige Ausbau- und Modernisierungsprogramm für die Ausbildungsstandorte
des Freistaates fort.
Wir steigern die Familienfreundlichkeit des Öffentlichen Dienstes in Bayern
weiter. Die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie trägt maßgeblich zur Attraktivität
des Öffentlichen Dienstes in Bayern bei. Diese wollen wir weiter durch die
Erhöhung der Höchstbeurlaubungsdauer für Beamte zur Betreuung minderjähriger
Kinder sowie die Verbesserung der Möglichkeit zur Ansparung von Erholungsurlaub
bei Beamten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen ausbauen.

Versprochen und wird wohl wie so vieles nicht eingehalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 04.10.2022 13:35
Hallo zusammen,

ich bin recht neu hier angemeldet und Beamter in Bayern.
Ich lese hier öfters von "Widerspruch zur Amtsangemessene Besoldung" kann mir einer sagen wie ich so einen Widerspruch mache, wer bekommt diesen, hat dies für mich Konsequenzen (Beurteilungen etc.) und macht dies überhaupt Sinn?

Berufsverbände und BBB erscheinen hier ja wenig hilfreich

Herzlichen Dank für die Aufklärung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 04.10.2022 15:57
Ich lese hier öfters von "Widerspruch zur Amtsangemessene Besoldung" kann mir einer sagen wie ich so einen Widerspruch mache, wer bekommt diesen, hat dies für mich Konsequenzen (Beurteilungen etc.) und macht dies überhaupt Sinn?

Berufsverbände und BBB erscheinen hier ja wenig hilfreich

In vielen Bundesländern stellen die Gewerkschaften Musterbriefe für einen Widerspruch zur Verfügung. Die GEW Hamburg z.B. übernimmt sogar die Kosten für Widerspruch und Klage. Hast Du denn bei Deiner Gewerkschaft schonmal nachgefragt?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kartoffelbrei am 04.10.2022 16:38
https://www.lff.bayern.de/download/bezuege/besoldung/fms21092022.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 04.10.2022 17:16
https://www.lff.bayern.de/download/bezuege/besoldung/fms21092022.pdf

Ein Widerspruchsverfahren gibt dem Beamten mehr Rechtssicherheit.

Zwar ist es nett, dass das Ministerium den Beamten den Widerspruch erspart, gleichzeitig ist der Widerspruch aber auch das einzige Mittel seinen Unmut über die Alimentation auszudrücken.

Streik ist nicht erlaubt und ansonsten bleibt einem außer dem Widerspruch nichts anderes übrig als irgendwelche Gewerkschaften vollzuheulen. Deshalb sollte man in Anbetracht dessen, dass seit 2 Jahren nichts passiert ist, die Behörden mit Widersprüchen sprichwörtlich vollmüllen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Floki am 04.10.2022 17:59
Hallo zusammen,

ich bin recht neu hier angemeldet und Beamter in Bayern.
Ich lese hier öfters von "Widerspruch zur Amtsangemessene Besoldung" kann mir einer sagen wie ich so einen Widerspruch mache, wer bekommt diesen, hat dies für mich Konsequenzen (Beurteilungen etc.) und macht dies überhaupt Sinn?

Berufsverbände und BBB erscheinen hier ja wenig hilfreich

Herzlichen Dank für die Aufklärung.

Der bereits verlinkte Widerspruch ist an die auszahlende Stelle zu richten. In NRW wäre dies beispielsweise das Landesamt für Versorgung. Auswirkungen auf die Beurteilung dürfte es nicht haben. Zumal vor Ort keiner wissen dürfte, dass du überhaupt Widerspruch eingelegt hast.
Ob es was bringt? Bestimmt! Kann zwar Jahre dauern, aber die Besoldung ist verfassungswidrig und wird langfristig angepasst werden müssen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 04.10.2022 19:31
Die neuere Besoldungsgesetzgebung in Bund und Ländern ignoriert die Rechtsprechung dermaßen, dass man meinen könnte die Besoldungsgesetzgeber denken sich, wer keinen Widerspruch einlegt hat schonmal keine höhere Besoldung verdient.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 06.10.2022 08:21
Auszug aus der Antwort des StMFH vom 21.09.2022 an den BBB:

Zitat
Die geäußerte Auffassung wird weit überwiegend nicht geteilt. Der geplante Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie als neuer Bezugsgröße ist aus hiesiger Sicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich in seinen aktuellen Entscheidun- gen explizit dahingehend, dass die vierköpfige Alleinverdiener-Familie eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht aber Leitbild der Beamtenbesoldung sei (BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2020, Az. 2 BvL 4/18, Rz. 47).
Aus hiesiger Sicht ist es insofern Teil des seitens des Bundesverfassungs- gerichts eingeräumten, weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsge- setzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbe- zogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupas- sen.
Wie in der Begründung zum Gesetzesentwurf ausführlich dargestellt, bildet die Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern die tatsächlichen Familienver- hältnisse der modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr reali- tätsgerecht ab und ist daher auch als Bezugsgröße für die Bemessung fami- lienbezogener Besoldungsbestandteile nicht mehr zwingend.
Hingegen ist entsprechend den im Gesetzentwurf geschilderten gesell- schaftlichen Entwicklungen die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugs- größe aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität ab- zubilden. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Grundsicherungsrecht, welches seitens des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsgröße heran- gezogen wird. Denn dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eine noch viel stärkere Berücksichtigung von weiterem Einkommen und sogar vorhandenem Vermögen vorgenommen. Dies kann angesichts des Wandels in den tatsächlichen Verhältnissen bei den vorzunehmenden Vergleichen nicht ausgeblendet werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 06.10.2022 08:26
Ach, da ist die CSU mal ganz schnell dabei bei der Modernisierung des Gesellschaft.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 06.10.2022 08:31
Man kann also froh sein, wenn das Lehrlingseinkommen der Kinder nicht auch noch berücksichtigt wird.  ::)

Hoffentlich bedanken sich die bayrischen Beamten nächstes Jahr für dieses tolle Gesetz.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 06.10.2022 08:44
Ich denke den Beamten geht es noch nicht schlecht genug. Viele können noch von ihren Rücklagen zehren. Nach weiteren 5 Jahren mit Reallohnverlusten von jährlich 6 % werden sie wahrscheinlich langsam in die Gänge kommen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 06.10.2022 08:57
Auszug aus der Antwort des StMFH vom 21.09.2022 an den BBB:

Zitat
Die geäußerte Auffassung wird weit überwiegend nicht geteilt. Der geplante Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie als neuer Bezugsgröße ist aus hiesiger Sicht mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar.

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich in seinen aktuellen Entscheidun- gen explizit dahingehend, dass die vierköpfige Alleinverdiener-Familie eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht aber Leitbild der Beamtenbesoldung sei (BVerfG, Beschl. v. 4. Mai 2020, Az. 2 BvL 4/18, Rz. 47).
Aus hiesiger Sicht ist es insofern Teil des seitens des Bundesverfassungs- gerichts eingeräumten, weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsge- setzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbe- zogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupas- sen.
Wie in der Begründung zum Gesetzesentwurf ausführlich dargestellt, bildet die Alleinverdiener-Familie mit zwei Kindern die tatsächlichen Familienver- hältnisse der modernen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht mehr reali- tätsgerecht ab und ist daher auch als Bezugsgröße für die Bemessung fami- lienbezogener Besoldungsbestandteile nicht mehr zwingend.
Hingegen ist entsprechend den im Gesetzentwurf geschilderten gesell- schaftlichen Entwicklungen die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugs- größe aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität ab- zubilden. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Grundsicherungsrecht, welches seitens des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsgröße heran- gezogen wird. Denn dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eine noch viel stärkere Berücksichtigung von weiterem Einkommen und sogar vorhandenem Vermögen vorgenommen. Dies kann angesichts des Wandels in den tatsächlichen Verhältnissen bei den vorzunehmenden Vergleichen nicht ausgeblendet werden.

Wow da scheinen ja Verfassungsrichter beim FM zu arbeiten :-D!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 06.10.2022 10:27
Zitat
Hingegen ist entsprechend den im Gesetzentwurf geschilderten gesell- schaftlichen Entwicklungen die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugs- größe aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität ab- zubilden. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Grundsicherungsrecht, welches seitens des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsgröße heran- gezogen wird. Denn dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eine noch viel stärkere Berücksichtigung von weiterem Einkommen und sogar vorhandenem Vermögen vorgenommen. Dies kann angesichts des Wandels in den tatsächlichen Verhältnissen bei den vorzunehmenden Vergleichen nicht ausgeblendet werden.

Mit dieser Argumentation (Bezug auf das Grundsicherungsrecht) sollten man dann auch konsequent sein und die Besoldung um das Einkommen des Ehepartners reduzieren und die Besoldung allgemein aussetzen solange noch Vermögen zur Verfügung steht, wobei ein Schonvermögen zu berücksichtigen wäre. Besoldung oberhalb von 115% der Grundsicherung wird grundsätzlich gestrichen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Houana am 06.10.2022 12:47
ver.di / DGB Bayern informieren:

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++61e03494-4499-11ed-87c7-001a4a160111

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++1c9f4bd4-449b-11ed-b82f-001a4a160116

Meinungen/Beschwerden etc. bis 23.10.2022 direkt an: alfried.stroel@verdi.de
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 06.10.2022 14:40
Möglicherweise sollte man die Stellungnahme des Bayrischen Richtervereins an Verdi senden. Da haben sie kurz und knapp was alles nicht passt  ;D

ver.di / DGB Bayern informieren:

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++61e03494-4499-11ed-87c7-001a4a160111

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++1c9f4bd4-449b-11ed-b82f-001a4a160116

Meinungen/Beschwerden etc. bis 23.10.2022 direkt an: alfried.stroel@verdi.de
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 06.10.2022 15:22
Ich kapier es immer noch nicht...

Gibt es jetzt wenn man verheiratet ist und z.B. ein Kind hat Stufe V und zusätzlich Stufe 1?

Es heißt es wird ja nicht mehr aufeinander aufgebaut. Früher war es ja Stufe 1 verheiratet oder mit Kind halt dann Stufe 2.

Hat also aufgebaut...wenn dem so wäre, wäre es definitiv eine Verbesserung, insbesondere da Stufe V im Fall der Fälle nicht mehr geteilt werden muss.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 06.10.2022 15:34
in dem Dokument steht:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d6156be1f8c2ac26b35f8/download/Bayern%20info%201-22.pdf

"Die Stufen bauen nicht mehr aufeinander auf. Die Zuordnung erfolgt nur
zu einer Stufe. In der Stufe V entfällt die Konkurrenzregelung, d. h. Ehegatten/Lebenspartnerschaften können die Zulage zweimal erhalten. Für
Versorgungsempfänger*innen werden die Regelungen entsprechend
übernommen."


ab dem Dritten Kind wird dann wie in der Tabelle geschrieben zzgl. der Betrag gewährt - Was aber im endeffekt dem Alten System entspricht...
Hier die Aktuellen Zahlen ab 2023
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d5e9c18286a02d1894677/download/Flyer-Amtsangemessene_Alimentation-A3-verdi.pdf

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 06.10.2022 15:56
Ja das widerspricht sich doch.

Sagen wir beide sind Beamte, verheiratet und haben ein Kind.
Bisher ist es so derjenige, der Kindergeld bekommt bekommt den Familienzuschlag. Die aktuelle Stufe 1 gibt es aber nicht on top, sondern der mit dem Kindergeld bekommt eben Stufe 2. (1 Kind)

Jetzt folgt die Zuordnung zu einer Stufe. Zusätzlich entfällt die Konkurrenzregelgung. Heißt für mich einer müsste Stufe V bekommen wegen verheiratet, dem wird eben das zugeteilt. Der andere mit dem Kindergeld bekommt Stufe 1.

Das ist schon entscheidend, ob es so ist oder wie bisher auch eben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 06.10.2022 20:33
ver.di / DGB Bayern informieren:

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++61e03494-4499-11ed-87c7-001a4a160111

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++co++1c9f4bd4-449b-11ed-b82f-001a4a160116

Meinungen/Beschwerden etc. bis 23.10.2022 direkt an: alfried.stroel@verdi.de


Danke für die Links. Die Informationen sind sehr konkret. Auch am 12.10. wird der Entwurf noch nicht im Plenum eingebracht.  Frühestens am 27.10. könnte damit die erste Lesung stattfinden.  Ich bin darauf gespannt wie die Positionen der einzelnen Parteien zum Entwurf sein werden und ob überhaupt jemand über die Lippen kommen wird, dass entweder nachgebessert oder weiter verfassungswidrig besoldet wird. Speziell ob jemand die Stellungnahme des BRV gelesen hat...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 06.10.2022 20:59
Ist der Gesetzentwurf zwischenzeitlich eigentlich irgendwo veröffentlicht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 06.10.2022 21:34
Ich finde ihn weder unter den Drucksachen im Landtag noch unter den Gesetzentwürfen vom auf der stmfh Homepage. Da vermute ich die erste Veröffentlichung vermutlich kurz vor der ersten Lesung.

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Südstaatler am 07.10.2022 07:57
Aktuell haben die Verbände, die im Wege der formellen Beteiligung zu hören sind, bis Anfang November Zeit für eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Entwurf vorab veröffentlicht wird. Deshalb ist wohl frühestens im Laufe des Novembers mit einer Veröffentlichung zu rechnen. Nachdem die ersten Stellungnahmen vereinzelter Beteiligter bereits mit fadenscheinigen Floskeln "abgebügelt" worden sind (siehe vorherige Beiträge) und das Kabinett den Entwurf bereits abgesegnet hat, kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass jetzt noch zählbare Änderungen eingearbeitet werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 07.10.2022 08:46
Nachdem die ersten Stellungnahmen vereinzelter Beteiligter bereits mit fadenscheinigen Floskeln "abgebügelt" worden sind (siehe vorherige Beiträge) und das Kabinett den Entwurf bereits abgesegnet hat, kann ich mir beim besten Willen auch nicht vorstellen, dass jetzt noch zählbare Änderungen eingearbeitet werden.

Das kann ich bestätigen: Bisherige Einwendungen - von mehreren kompetenten Stellen - sind vom Finanzministerium (von der Leitung bis hin zu den partei-nahen Sachbearbeitern) mit der CSU-eigenen Selbstherrlichkeit und Kritikunfähigkeit "abgebügelt" worden:

1. Das pauschal unterstellte fünfstellige Partner-Einkommen sei als "gewisse Pauschalierung" notwendig. Die Einkommensgrenze wurde aus dem Beihilferecht übernommen. Seltsam ist dabei für jeden vernunftbegabten Menschen die fehlende KONSEQUENZ: Ein Ehegatte UNTERHALB der Einkommensgrenze bekommt Beihilfe; ein Ehegatte OBERHALB der Einkommensgrenze bekommt keine Beihilfe. So eine Unterscheidung müsste dann auch beim Familienzuschlag greifen! Aber nein: Es gibt ein pauschal unterstelltes Partner-Einkommen, aber keine daraus folgende Differenzierung! Ehepartner OBERHALB wie UNTERHALB der Einkommensgrenze bedeuten den gleichen Familienzuschlag. Daher handelt es sich nicht um eine "gewisse Pauschalierung", sondern um sachwidrige Willkür (obwohl der Gesetzgeber angeblich eine bedarfsorientierte Alimentation bezweckt).

2. Ebenso wurde zugegeben, dass Neuzugänge "in gewissem Maße niedriger besoldet" werden. Diese niedrigere Besoldung sei aber trotzdem eine angemessene Alimentation. Wegen der (teilweise vorhandenen) Verbesserungen ergebe sich INSGESAMT eine systemische Verbesserung, vor deren Hintergrund die Verschlechterungen hinzunehmen seien.

3. Das Finanzministerium behauptet, dass bei ledigen Beamten das Grundgehalt ausreichend sei für die Lebenshaltung. Genau dies wird im Gesetzentwurf aber nicht nachgewiesen. Es wurde lediglich eine Vergleichsberechnung anhand der Vier-Personen-Familie vorgenommen (wozu eigentlich, wenn der Gesetzgeber dieses Modell ablehnt?). Aus meiner Sicht müsste die Staatsregierung ihre Behauptung rechnerisch belegen (also ob ein Beamter in A3 Stufe 1 [oder übrigens ein Empfänger der Mindestversorgung] in München 15 % über Hartz IV liegt).

4. Ein (durch die Reform entstehender) dauerhaft höherer Verwaltungsaufwand wurde vom Finanzministerium allerdings ausdrücklich zugegeben (wohingegen im Gesetzentwurf weiterhin explizit von deutlichen Erleichterungen gesprochen wird = CSU-Propaganda).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 07.10.2022 09:06
Leider typische CSU Taktik. Erst nach der schallenden Ohrfeige des Verfassungsgerichtes wird da wirklich was passieren, davor sonnt man sich erstmal in der eigenen Hybris :-D. Mir aber egal, ich hab Zeit, werde bei der Nachzahlung (irgendwann 2040) dann auch ordentlich Zinsen geltend machen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 07.10.2022 09:26
Leider typische CSU Taktik. Erst nach der schallenden Ohrfeige des Verfassungsgerichtes wird da wirklich was passieren, davor sonnt man sich erstmal in der eigenen Hybris :-D. Mir aber egal, ich hab Zeit, werde bei der Nachzahlung (irgendwann 2040) dann auch ordentlich Zinsen geltend machen!

Dazu musst du erst Klage erheben, dann kannst du Prozesszinsen verlangen. Nach der jetzigen Rechtslage bzw. Rechtsprechung werden Besoldungsnachzahlungen nicht verzinst.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 07.10.2022 09:40
Sobald das neue Gesetz beschlossen ist, werden die Wiedersprüche vermutlich eh negativ beschieden. Dann bleibt ja eh keine andere Lösung als die der Klage mehr über.
Ich habe für 2021 und 2022 Widerspruch eingelegt. Und werde das auch für 2023 machen, sobald das neue Gesetz gilt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Südstaatler am 07.10.2022 10:07
Sollte das bayerische Gesetz tatsächlich in der Form auf den Weg gebracht werden, wird "der Wirtschaftstandort ;D" Thüringen künftig mit Abstand Spitzenreiter bei der Alimentation kinderreicher Familien sein. Insbesondere bei derart ungleichen Lebenshaltungskosten wiegt dies umso mehr.
- Da fehlen mir echt die Worte -


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 07.10.2022 12:13
Noch eine Frage: Wie ist es dann mit jemanden mit 1 Kind der aktuell nur den Differenzbetrag von Stufe 2 zu Stufe 1 erhält, weil er z.B. geschieden ist.

Derjenige müsste ja nach dem neuen System volle neue Stufe 1 bekommen, weil ja jeder einer Stufe zugeordnet wird.

Dann würde das für zwei verheiratete bedeuten, einer Stufe 1, der andere Stufe V. Differenz spielt dann keine Rolle.

Heißt im Umkehrschluss es gibt überall Verbesserungen außer bei nur Verheirateten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 07.10.2022 14:34
Zitat
Nach einer ersten Stellungnahme ist der BBB-Vorstand heute mit dem Bayerischen Staatsminister der Finanzen und für Heimat Albert Füracker und Vertreterinnen und Vertretern seines Hauses zusammengekommen, um den Entwurf zu erörtern. In einem umfassenden und konstruktiven Gespräch konnten zahlreiche Details diskutiert werden.

https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/

Ob das was fruchtet bzw ob die was rausholen....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 07.10.2022 15:54
Erst mal hallo in die Runde und vielen Dank für die Beiträge.
Was ich nicht ganz verstehe: Gemäß dem Beschluss des BVerfG von Mai 2020 bzgl. NRW müssen doch die familienbezogenen Zulagen ab dem dritten Kind mindestens 115% des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs eines Kindes abdecken, siehe auch

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-geht-es-weiter-mit-den-anspruechen-auf-verfassungsmaessige-besoldung-von-kinderreichen-beamtinnen-und-beamter-203126.html

(und so haben es einige Bundesländer mit ~800 Euro Zulage ab Kind 3 auch geregelt).

Da liegen wir in Bayern mit den ca. 400 Brutto beim dritten Kind doch meilenweit drunter. Wird das jetzt mit dem Hinzuverdienerprinzip des Ehegatten wegdiskutiert? Das widerspricht doch dem Urteil in jeder Hinsicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 07.10.2022 16:21
https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/

Ob das was fruchtet bzw ob die was rausholen....

Schaden kann es nichts, vielleicht wird zumindest das ein oder andere Detail repariert. Den großen Wurf wird es sicherlich nicht geben, denn dass keine nennenswerten Mehrkosten entstehen dürfen, scheint für die Politik trotz aller Verfassungswidrigkeit gesetzt zu sein. Traurig, aber wahr.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 07.10.2022 18:02
Mir liegt der Entwurf vor. Jedoch weis ich nicht, wie ich eine PDF Datei hier im Forum posten kann.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: beamter321 am 07.10.2022 20:37
Guten Abend zusammen,

die Stufen sollen ja von der Mietenstufe des Wohnortes abhängen, nicht vom Dienstort. Das verfehlt doch gerade für einen massiv angespannten Wohnungsmarkt wie München komplett sein Ziel. Familien mit Kindern können sich die Mieten in München schon lange nicht mehr leisten und sind deswegen in das Umland gezogen. Dort haben sie zwar niedrigere Mieten (Holzkirchen hat bspw. Mietenstufe IV), aber dafür deutlich längere Wegezeiten und -kosten. Mit dem Wohnort als Bezugsgröße haben sie so die Belastungen des Münchener Wohnungsmarktes, aber die Entlastung erhalten sie nicht... hat von Euch einer ne Ahnung, warum nicht der Dienstort als Grundlage genommen wurde? Das würde mir viel schlüssiger erscheinen...

Schonmal danke und nen schönen Abend!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 08.10.2022 12:24
@beamter321: weil die Orientierung am Dienstort zu teuer wäre. Systematik oder Logik brauchen Sie bei diesem Thema vom Besoldunsgeber nicht zu erwarten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: olidöl001 am 08.10.2022 12:48
@jsoli:
Ich sehe das genauso so… an den Familienzuschlägen hat sich ab dem 3.Kind doch kaum etwas verändert ( außer in den hohen Mietstufen).
Ich dachte auch, dass das Urteil vor allem auch auf kinderreiche Familien zielt….
Vergleicht man hier mit anderen BL, ergibt sich ein Unterschied von mehreren hundert Euro…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 08.10.2022 13:47
@beamter321: weil die Orientierung am Dienstort zu teuer wäre. Systematik oder Logik brauchen Sie bei diesem Thema vom Besoldunsgeber nicht zu erwarten.

So ist es und nicht anders. Jedwede Zuschlagsregelung hat keinen zwingenden Bezug zur Angemessenheit der Alimentation. Zuschläge sind nur solange in Einklang mit der Verfassung, wie darüber eine sachgerechte (Begründung) Differenzierung im Detail (Höhe) erfolgt. Bislang mangelt es sämtlichen Anpassungsgesetzen an einer ausreichenden Prozeduralisierung. Es wird sicherlich auch nicht in Bayern eine verfassungskonforme Begründung erbracht werden können, dass zwei Beamte, die das gleiche Amt inne haben, in der gleichen Behörde arbeiten und beide der Residenzpflicht nachkommen, unterschiedlich zu besolden sind.

Wer sich nicht zu tief in dieses Thema einarbeiten will merkt sich einfach, dass jede Besoldungsanpassung ohne signifikante Erhöhung der Grundgehälter (Richtung hD und B-Besoldung etwas abschmelzend) zum Scheitern verurteilt ist. Primär muss amtsangemessen alimentiert werden, nicht wohnortangemessen, nicht kindsangemessen und auch nicht partnerangemessen oder erbschaftsangemessen oder der sonstigen Vermögensverhältnisse angemessen.

@olidöl001: 2 BvL 6/17 hat kinderreiche Beamtenfamilien zum Gegenstand und wird in NRW z.B. einigermaßen umgesetzt. 2 BvL 4/18 wird bislang nirgendwo umgesetzt weil die Geltung unserer Verfassung offensichtlich nach Kassenlage bestimmt wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Big T am 08.10.2022 14:21
@Diplom Verwaltungswirt
Nutze bitte bspw.
wetransfer.com

Datei hochladen, link erhalten und den dann hier mit uns teilen.
Danke.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 08.10.2022 16:32
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/10/polizei-feuerwehr-berlin-nebentaetigkeit.htm/alt=amp.html

Es ist zwar Berlin und Brandenburg... ich vermute aber ähnliche Zahlen in Bayern. Speziell in und um München. 13% der Polizisten und 19-28% der Feuerwehrleute (auch Beamte) gehen eine Nebentätigkeit nach. Soweit zum Thema Alimentation... Wenn der Entwurf so durchkommt wird wahrscheinlich keine bzw keiner von denen die jetzt eine Nebentätigkeit nachgehen sagen wow meine Alimentation ist jetzt so gut ich brauch jetzt gott sei dank nicht mehr zusätzlich arbeiten  ;)

Und ja bitte hochladen und Link hier teilen. Danke :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 09.10.2022 10:29
Auch wenn der Gesetzentwurf natürlich noch dringend verbesert werden muss:

Weiß jemand, der den Entwurf kennt, wie die Nachzahlung geplant ist?

Wird da für jeden Monat die familiäre Situation, die Mietstufe des jeweils aktuellen Wohnorts (Umzüge?) rückwirkend ermittelt oder erfolgt eine Rückzahlung auf Basis der Merkmale eines bestimmten Stichtags?

Die Abweichung von den Grundsätzen der München-Zulage zu diesen (teils willkürlichen) Stufen halte ich ebenfalls nicht für gerecht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 09.10.2022 11:42
https://we.tl/t-ThU7V3zlF6 (https://we.tl/t-ThU7V3zlF6)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.10.2022 14:09
Danke für die Verlinkung, Diplom Verwaltungswirt.

Ich hatte bislang gedacht, dass die von der hiesigen niedersächsischen Landesregierung zu verantwortende Sachwidrigkeit kaum noch zu toppen gewesen wäre. Aber dass nun ausgerechnet die CSU in Bayern offensichtlich eine allgemeine Arbeitspflicht der Bevölkerung einführen will und dabei augenscheinlich nach weit über 70-jähriger Geltung des Grundgesetzes auch in Bayern nicht erkennen kann, dass staatssozialistische Experimente auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich nicht vorgesehen sind, zeigt, dass man beim offensichtlich vielfach täglichen Umarmen von Bäumen doch besser einen Helm tragen sollte, damit es nicht zu womöglich irreparablen Schäden oberhalb des Nasenbereichs infolge zu geringer Armlänge kommt (unterhalb des Nasenbereichs dürfte hinsichtlich des Kopfes ja schon längerfristig eine gewisse Irreparabilität zu verzeichnen gewesen sein):

"Die für den Familienunterhalt erforderlichen orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile werden diesem Leitbild folgend künftig in einer Höhe gewährt, die berücksichtigt, dass regelmäßig auch von dem anderen Elternteil ein Beitrag zum Familieneinkommen zu erwarten ist." (S. 32)

Denn eine solche Regelung ist von nicht-verbeamteten Ehepartnern von Beamten offensichtlich nur zu erwarten, wenn ebenso alle anderen nicht-verbeamtete Ehepartner in Bayern so betrachtet werden. § 1360 BGB scheint nun also in Bayern keine Gültigkeit mehr zu haben:

"Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts."

Und wie heißt es so schön im aktuellen Grundsatzprogramm der CSU:

"Wir geben den Familien die Möglichkeit, Erziehung und Betreuung so zu gestalten, wie sie es für richtig halten und es die jeweilige Lebenssituation erfordert. Die Gestaltung des Familienlebens ist Sache der Familien. Die Eltern entscheiden über Kindererziehung, Kinderbetreuung und die Ausgestaltung ihrer Erwerbstätigkeit. Der Staat hat Eltern in ihrer Unersetzlichkeit wertzuschätzen und zu achten." (S. 10 https://www.csu.de/common/download/Grundsatzprogramm-Beschluss-Parteitag.pdf)

Der gute alter Lichtenberg hatte ja dereinst die Frage gestellt: "Wenn ein Buch und ein Kopf zusammenstoßen und es klingt hohl, ist das allemal im Buch?" Wäre es ihm noch vergönnt gewesen, die moderne CSU kennenzulernen, hätte er die Frage wohl eher so gestellt: "Wenn ein Baum und ein Kopf zusammenstoßen und es klingt hohl, ist das allemal im Baum?"
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 09.10.2022 15:24
Also ich habe ja nicht erwartet, dass Bayern jetzt einen riesen Schritt in Richtung amtsangemessener Alimentation machen wird. Aber mit solch einer Unverschämtheit habe ich nun auch wieder nicht gerechnet. D. h. im Dezember Widerspruch einlegen.

Dieses Gesetz dürfte ja vor dem BVerfG -falls es in Bayern jemals soweit kommt- keinen Bestand haben. Oder was meinst du Swen?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 09.10.2022 15:27
Gut ist auch bei der Vergleichsberechnung zur Hartz 4 folgender Punkt:

zzgl. regelmäßig vom an-deren Elternteil zu erwar-tenden Beitrag zum Fami-lieneinkommen, Netto-An-teil
+12.736,00 €

Mit diesem Mumpitz ist man dann rein rechnerisch um 6000 € besser gestellt, als eine H4 Familie.
Glückwunsch, dafür gehen dann 2 Personen das ganze Jahr arbeiten.

Wenn man jetzt noch bedenkt, dass das die alten Regelsätze von Hartz 4 sind mit 404 € pro Erwachsenem und 316 € pro Kind und nun mit dem Bürgergeld und Regelsätzen von 502 € + 451 € + 420 € + 420 € (2 Kinder ab 14).
Sind noch mal 12 x 350 € weniger Abstand also 4200 € pro Jahr.

Und ganz ehrlich, die angegebenen Heizkosten sind ein Witz.
Welche 4-köpfige Familie heizt bitte für 1443 € pro Jahr! Das sind 120 € im Monat.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 09.10.2022 16:35
Ich vertraue da ganz den Richtern des BVerfG und hoffe, dass die gut und genau rechnen. Mit der Zeit wird es ja ein wenig unübersichtlich, was Sozialhilfeempfänger alles bekommen. Was mir z.B. neu war:
Erwerbsfreibetrag

Die geltende Regelung sieht einen Grundfreibetrag von 100 Euro vor. Für Bruttoeinkommen über 100 bis 1.000 Euro werden 20 % nicht angerechnet, für darüber hinausgehende Einkommen gilt ein Freibetrag von 10 %. Der Freibetrag wird bei 1.200 Euro bei Hilfebedürftigen ohne Kinder bzw. 1.500 Euro bei solchen mit Kindern gedeckelt. Die Regelung begünstigt in starkem Maße die Kombination von Transferbezug und einer Beschäftigung mit geringer Stundenzahl und entsprechend geringem Erwerbseinkommen auf Kosten von Beschäftigungsverhältnissen mit höherer Stundenzahl.

Das bedeutet der Sozialhilfeempfänger kann sich monatlich noch etwas dazu verdienen und es handelt sich um die bisherige Regelung, die noch verbessert werden soll. Ich hoffe die Richter des BVerfG beziehen dies alles in ihre Berechnung mit ein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 09.10.2022 16:49
Dies ist ein interessanter Halbsatz für Versorgungsempfänger, mit dem diese ihren Widerspruch begründen können: Ausgehend vom Grundsatz der Akzessiorietät von Besoldung und Versorgung .....


Akzessorietät (Adjektiv: akzessorisch, von lateinisch accedere ‚hinzutreten‘) ist ein Rechtsbegriff, der die Abhängigkeit des Bestehens eines Rechtes von dem Bestehen eines anderen Rechts kennzeichnet. Juristen sprechen häufig davon, dass das eine Recht am anderen „klebt“. (Wikipedia)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.10.2022 17:16
Ja, Diplom Verwaltungswirt, das ganze Unterfangen ist zum Scheitern vor den Gerichten verurteilt, was in der Landesregierung auch jeder weiß, der auch nur halbwegs bei klarem Verstand ist.

Und darüber hinaus sind auch weitere Posten in der Bemessung des Grundsicherungsniveaus evident ungenügend, weil nicht realitätsgerecht.

So kann zur Bemessung der Wohnkosten nicht die Anlage 1 des WoGG verwendet werden, worauf das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung explizit hinweist: "Dass die Auffassung der Bundesregierung, diese Methodik sei auch für die Bestimmung der Mindestalimentation heranzuziehen, nicht zutreffen kann, folgt schon daraus, dass sie in ihrer Stellungnahme die Beamten ausdrücklich auf den Wohngeldbezug verweist. Der Besoldungsgesetzgeber kann sich seiner aus dem Alimentationsprinzip ergebenden Verpflichtung aber nicht mit Blick auf Sozialleistungsansprüche entledigen; die angemessene Alimentation muss durch das Beamtengehalt selbst gewahrt werden" (vgl. dort die Rn. 56).

Der Gesetzentwurf geht entsprechend von kalten Unterkunftskosten in Höhe von 14.454,- € aus. Legt man das vom Bundesverfassungsgericht als realitätsgerecht betrachtete 95 %-Perzentil zugrunde, ist von kalten Unterkunftskosten in Höhe von 16.548,- € auszugehen, also von 2.094,- € höheren Kosten. Da die vom Gesetzentwurf vollzogene Methodik keine realitätsgerechten Kostenbemessung vornimmt, kann sie nicht herangezogen werden.

Ebenso ist die Methodik zur Bemessung der Heizkosten nicht sachgerecht und entsprechend evident unzureichend. Realitätsgerecht ist der Heizspiegel für Deutschland mit den entsprechenden Höchstwerten heranzuziehen (vgl. ebd., Rn. 62 f.). Die zugrunde zu legenden Heizkosten betragen entsprechend nicht 1.443,48 €, sondern 2.331,90 €, sind also um 888,42 € höher.

Ob darüber hinaus die Bemessung der Kosten der Bedarfe für Bildung und Teilhabe und für die Sozialtarife realitätsgerecht erfolgen, müsste gleichfalls noch einmal gesondert geprüft werden. Denn hier wird mit Durchschnittswerten gearbeitet, was so im Lichte der aktuellen Entscheidung offensichtlich zweifelhaft ist (ebd., Rn. 64 ff.).

Auch ist in Bayern die Betreuung in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes für Grundsicherungsempfänger kostenfrei, nicht so aber für alle anderen Eltern. Das Bundesverfassungsgericht hebt entsprechend in den Rn. 69 f. explizit hervor, dass diese Kosten gewichtet bei den Sozialtarifen Berücksichtigung finden müssen. Da Bayern darüber hinaus die Kosten für dreijährige und ältere Kinder nur mit einem Elternbeitragszuschuss von 100,- € im Monat bezuschusst, sind auch hier erhebliche Mehrkosten zu berücksichtigen, die anteilsmäßig vom Gesetzgeber zu gewichten und entsprechend zwingend zu beachten sind. Das Bundesverfassungsgericht macht dies in der Rn. 69 mehr als deutlich: "Von erheblicher praktischer Bedeutung sind auch die Kosten für die Kinderbetreuung." Nimmt man bspw. die Kita-Gebühren des Bayerischen Roten Kreuzes für die Stadt Bayreuth zur Grundlage, um die Problematik hier zu verdeutlichen, dann ist bei einer acht bis neunstündigen täglichen Betreuung von monatlichen Kosten in Höhe von 240,- € pro Kind, also 480,- € für zwei Kinder in den ersten beiden Lebensjahren auszugehen; darüber hinaus fallen monatlich 144,- € pro Kind, also 288,- € für zwei Kinder in den weiteren vier Lebensjahren an (https://www.brk-kitas.de/wp-content/uploads/2021/03/brk-kitas-beitragszuschuss-kostenerhoehung-2021.pdf). Damit ist von Kosten in Höhe von 2.112,- € auszugehen, die in den ersten sechs der zu betrachtenden 18 Lebensjahren anfallen, die in die Sozialtarife mit dem Faktor 1/18 eingehen, sodass allein dieser Posten der Sozialtarife rund 117,33 € monatlich bzw. 1.408 € jährlich ausmacht. Der Gesetzentwurf legt aber insgesamt nur 129,78 € an monatlichen Kosten für die Sozialtarife zugrunde, ohne dabei irgendwie die Betrachtung von Betreuungskosten vorzunehmen.

Summa summarum: Es ist realitätsgerecht von jährlich 2.094,- € höhern kalten Unterkunftskosten sowie von jährlich 888,42 € höheren Heizkosten sowie über 1.400,- € höheren Sozialtarifen auszugehen. Die Bemessung des Grundsicherungsbedarfs fällt also um mindestens rund 4.400,- € zu gering aus; die Mindestalimentation ist um mindestens mehr als 5.000,- € zu gering bemessen worden. Selbst unter Heranziehung eines fiktiven Beitrags von 12.736,- € zum Familieneinkommen durch den Ehepartner, der so, wie die Begründung im Gesetzentwurf erfolgt, verfassungsrechtlich offensichtlich keinen Bestand haben kann, liegt die gewährte Nettoalimentation geradeso oberhalb der Mindestalimentation. Streicht man diesen sachwidrigen fiktiven Fantasiebetrag, dann verfehlt die geplante Nettoalimentation die vom absoluten Alimentationsschutz umfasste Mindestalimentation um deutlich mehr als 11.000,- €.

Ich könnte mir vorstellen, dass nun verständlicher wird, wieso ich hier wiederkehrend davon gesprochen habe, dass das Land Bayern trotz nominal gewährter hoher Bruttobesoldung mindestens in den letzten 15 Jahren in der Realität einer der größten Niedrigbesolder ist (vgl. im folgenden den bekannten DÖV-Beitrag). Nicht unmsonst lag 2020 der Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation bei 928,20 € (26,4 %), wobei darin noch nicht die Kosten für die Kinderbetreuung enthalten waren, da hierzu weiterhin vom Land keine realitätsgerechten Beträge ausgewiesen worden sind, obgleich das Land seit spätestens 2020 dazu verpflichtet ist: "Auch insoweit ist in erster Linie der Besoldungsgesetzgeber gefordert, die Entwicklung der Lebensverhältnisse zu beobachten, um Art und Ausmaß der geldwerten Vorteile zu ermitteln und die Höhe der Besoldung diesen kontinuierlich im gebotenen Umfang anzupassen" (Rn. 71).

Darüber hinaus beachten die von mir vorgenommenen Anmerkungen hier noch nicht die neuen Regelsätze, die durch die Einführung des Bürgergelds noch einmal höher ausfallen werden - und zugleich gehe ich davon aus, dass die von mir hier skizzierte Prüfung bislang von keiner Gewerkschaft und keinem Verband in Bayern vorgenommen worden ist. Ich würde mich folglich als Bayerischer Beamter entsprechend an meine Gewerkschaft wenden, damit im Gesetzgebungsverfahren zukünftig über realitätsgerechte und keine willkürlich bemessene Beträge gesprochen wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 09.10.2022 17:39
Und PS. Ohne dass ich es im Moment schaffe, mir im einzelnen anzuschauen: In der Bemessung der gewährten Nettoalimentation geht der Gesetzentwurf von orts- und familienbezogene Bezügebestandteilen in Höhe von 8.528,64 € aus und legt dafür als Wohnort die Stadt München zugrunde. Auch das dürfte aber kaum sachgerecht sein, da die die niedrigste gewährte Alimentation heranzuziehen ist und diese wird sicherlich nicht in München gewährt, sondern in einer Gemeinde, die der Mietenstufe I unterliegt. Ich würde mir auch diese Bemessung noch einmal anschauen und dann eine entsprechende Bemessung der tatsächlich gewährten Bruttobesoldung vornehmen. Wenn ich es richtig sehe, dann beträgt der tatsächlich heranzuziehende Betrag 394,48 € + 2 x30,10 €, also 5.456,16 €, sodass auch dieser Betrag um knapp 3.000,- zu hoch bemessen wird. Die Alimentation muss an jedem Ort in Bayern amtsangemessen sein und nicht nur in München.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 10.10.2022 12:29
Das ist schon echt verrückt.  :(

Ich werde dann mal meine Klage vorbereiten. Hierzu stellen sich mir ein paar Fragen.

Der Bayrische Richterverein schreib in einer anderen Stellungnahme das folgende:

"Die bayerische Verwaltungsgerichtsrechtsprechung tendiert aber offenbar dazu, die richtige Klageart für das Begehren auf angemessene Besoldung die allgemeine Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) als – einzig – statthafte Klageart anzusehen (so BayVGH, Urt. v. 23.10.20218 – 3 BV 16.382 –, juris, Rn. 15), was gegen die Statthaftigkeit eines regelmäßig zur Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) führenden Widerspruchs spricht."

Quelle: https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1519

Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist?

Gibt es irgendwo ein einfaches Muster für eine Klagebegründung? Das aus Berlin ist schon ziemlich lange.

Falls ich es nicht selbst hinbekomme, gibt es einen Rechtsanwalt in Oberbayern, der sich auf solche Themen spezialisiert hat und zu empfehlen ist?

Vielen Dank.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 10.10.2022 12:51
@Überwacher
erster Beitrag, hier waren ein paar Klagemuster, aber teilweise ohne Begründung.
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3750.html

Wie gesagt, Rechtsantragsstelle könnte auch helfen, aber nicht wenn Zehntausende Beamte gleichzeitig anrücken.  ;D

Vermutlich wird es sowieso Pilotverfahren geben, da ist die Begründung nicht ganz so wichtig. Für den einzelnen zählt nur die Rechtskraft zu hemmen, alles andere wird höchstwahrscheinlich in anderen Verfahren geklärt werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 10.10.2022 12:57
Das ist schon echt verrückt.  :(

Ich werde dann mal meine Klage vorbereiten. Hierzu stellen sich mir ein paar Fragen.

Der Bayrische Richterverein schreib in einer anderen Stellungnahme das folgende:

"Die bayerische Verwaltungsgerichtsrechtsprechung tendiert aber offenbar dazu, die richtige Klageart für das Begehren auf angemessene Besoldung die allgemeine Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) als – einzig – statthafte Klageart anzusehen (so BayVGH, Urt. v. 23.10.20218 – 3 BV 16.382 –, juris, Rn. 15), was gegen die Statthaftigkeit eines regelmäßig zur Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) führenden Widerspruchs spricht."

Quelle: https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1519

Kann mir jemand sagen, was damit gemeint ist?

Gibt es irgendwo ein einfaches Muster für eine Klagebegründung? Das aus Berlin ist schon ziemlich lange.

Falls ich es nicht selbst hinbekomme, gibt es einen Rechtsanwalt in Oberbayern, der sich auf solche Themen spezialisiert hat und zu empfehlen ist?

Vielen Dank.

Deswegen musst du nicht zu einem Anwalt. Das Gericht muss eine unzutreffende Klageart/-antrag auslegen (vgl. 86 III, 88 VwGO)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 10.10.2022 13:10
Die Frage nach einem geeigneten Anwalt stellt sich mir tatsächlich auch - wenn jemand einen guten Kontakt hat, würde ich mich auch darüber freuen. Ich befürchte, ohne kommt man tatsächlich nicht bzw. schwer weiter.

Der Gesetzesentwurf ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Da Bayern immer damit prahlt, Spitzenreiter bei der Besoldung zu sein, hatte ich mir tatsächlich (auch wenn mir klar war, dass keine realistischen Rechnung zugrunde gelegt werden - da sonst eine DEUTLICHE Erhöhung erforderlich ist) mehr erhofft.
Wenn man die Begründung liest, vergeht einem das letzte bisschen Hoffnung auf Verstand und Vernunft der Gesetzgebung und allem was dazu gehört!

Ich selbst arbeite im Bereich Bildung und Teilhabe - und alleine die Tatsache, dass man Zahlen für diese Leistungen aus dem Jahr 2020 hernimmt, zeigt doch, wie bescheuert das ist. 2020 war geprägt von Home-Schooling - Klassenfahrten fanden kaum statt, Musikunterricht/Sportverein - fand kaum statt, Mittagessen in Schule und KiTa - fand kaum statt. Also hier sollte selbst einem nicht in diesem Bereich tätigen klar sein, dass die Zahlen doch nicht die Grundlage für BuT-Leistungen bilden können.

Ich selbst habe mal eine Berechnung angefertigt (4-Kind-Familie - vergleich Beamter - Bürgergeld) - die Bürgergeldfamilie hatte mit Kinderbetreuungskosten, Bildung und Teilhabe, Miete, Heizkosten, Regelbedarfen ca. 53000 € im Jahr - und das ohne Extras wie Lernförderung, Sprachreisen für die Kinder usw. oder Vergünstigungen mit einzurechnen(wenn ich bei uns die Vergünstigungen anschau: Tickets für Bus/Bahn 50% - kostenlose Freibad- und Museumsbesuche, kostenloses Fahrrad in der Grundschule, viele Vereine für die Hälfte usw.) - das könnte man ja ins endlose treiben...
Dahin kommt ein Beamter im mittleren Dienst mit Kindergeld nicht ansatzweise ran. Dass man hier nun davon ausgeht, dass der Ehepartner "Mitarbeiten und Einkommen erzielen kann", während die Bürgergeldfamilie - die (in meinem Berechnungsbeispiel) 2 Erwachsene arbeitsfähige Menschen beinhaltet - und die "zwingt" man nicht zum Dazuverdienen... ohne Worte...
Wenn der Bürgergeldempfänger dann aber (oder beide Erwachsenen) noch je einen Minijob haben, erhöht sich durch die Freibeträge ja das "Jahreseinkommen von über 53000 €" noch zusätzlich...

Ich frage mich tatsächlich, aus welchem Grund wir nächstes Jahr (vor allem auch die Kinderreichen) nicht auch Bürgergeld beantragen sollen. Ich hätte gerne mehr Zeit mit meinen 4 Kindern... müsste mich weniger ärgern... und hätte endlich Zeit, die tollen Vergünstigungen zu nutzen, die Sozialhilfeempfänger hier haben...


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 10.10.2022 13:39
@Ozymandias,

vielen Dank für die Links. Ich hatte eh in Planung die Vorlage aus Thüringen zu verwenden.

Der richtige Beklagte müsste der folgende sein oder?

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Odeonsplatz 4 80539 München, Muss hier noch die Stadt hin, bei Komunalbeamten?

Die Klagebegründung werde ich Nachreichen, da Thüringen evtl. auch noch eine Begründung als Muster bereitstellt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 10.10.2022 15:56
Die Frage nach einem geeigneten Anwalt stellt sich mir tatsächlich auch - wenn jemand einen guten Kontakt hat, würde ich mich auch darüber freuen. Ich befürchte, ohne kommt man tatsächlich nicht bzw. schwer weiter.

Der Gesetzesentwurf ist an Lächerlichkeit kaum zu überbieten. Da Bayern immer damit prahlt, Spitzenreiter bei der Besoldung zu sein, hatte ich mir tatsächlich (auch wenn mir klar war, dass keine realistischen Rechnung zugrunde gelegt werden - da sonst eine DEUTLICHE Erhöhung erforderlich ist) mehr erhofft.
Wenn man die Begründung liest, vergeht einem das letzte bisschen Hoffnung auf Verstand und Vernunft der Gesetzgebung und allem was dazu gehört!

Ich selbst arbeite im Bereich Bildung und Teilhabe - und alleine die Tatsache, dass man Zahlen für diese Leistungen aus dem Jahr 2020 hernimmt, zeigt doch, wie bescheuert das ist. 2020 war geprägt von Home-Schooling - Klassenfahrten fanden kaum statt, Musikunterricht/Sportverein - fand kaum statt, Mittagessen in Schule und KiTa - fand kaum statt. Also hier sollte selbst einem nicht in diesem Bereich tätigen klar sein, dass die Zahlen doch nicht die Grundlage für BuT-Leistungen bilden können.

Ich selbst habe mal eine Berechnung angefertigt (4-Kind-Familie - vergleich Beamter - Bürgergeld) - die Bürgergeldfamilie hatte mit Kinderbetreuungskosten, Bildung und Teilhabe, Miete, Heizkosten, Regelbedarfen ca. 53000 € im Jahr - und das ohne Extras wie Lernförderung, Sprachreisen für die Kinder usw. oder Vergünstigungen mit einzurechnen(wenn ich bei uns die Vergünstigungen anschau: Tickets für Bus/Bahn 50% - kostenlose Freibad- und Museumsbesuche, kostenloses Fahrrad in der Grundschule, viele Vereine für die Hälfte usw.) - das könnte man ja ins endlose treiben...
Dahin kommt ein Beamter im mittleren Dienst mit Kindergeld nicht ansatzweise ran. Dass man hier nun davon ausgeht, dass der Ehepartner "Mitarbeiten und Einkommen erzielen kann", während die Bürgergeldfamilie - die (in meinem Berechnungsbeispiel) 2 Erwachsene arbeitsfähige Menschen beinhaltet - und die "zwingt" man nicht zum Dazuverdienen... ohne Worte...
Wenn der Bürgergeldempfänger dann aber (oder beide Erwachsenen) noch je einen Minijob haben, erhöht sich durch die Freibeträge ja das "Jahreseinkommen von über 53000 €" noch zusätzlich...

Ich frage mich tatsächlich, aus welchem Grund wir nächstes Jahr (vor allem auch die Kinderreichen) nicht auch Bürgergeld beantragen sollen. Ich hätte gerne mehr Zeit mit meinen 4 Kindern... müsste mich weniger ärgern... und hätte endlich Zeit, die tollen Vergünstigungen zu nutzen, die Sozialhilfeempfänger hier haben...




Wenn ich mal einen guten Anwalt für Beamtenrecht in Bayern brauchen würde, z.B. für ein Disziplinarverfahren, würde ich mich an die Kanzlei Dr. Gerd Tersteegen in München wenden. Gute Anwälte sind aber oft nicht zu den üblichen Gebührensätzen zu bekommen.
Ich hoffe immer noch ,dass die Gewerkschaften in Bayern entsprechende Muster für Widersprüche und Klagen bereitstellen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 10.10.2022 19:35
@Ozymandias,

vielen Dank für die Links. Ich hatte eh in Planung die Vorlage aus Thüringen zu verwenden.

Der richtige Beklagte müsste der folgende sein oder?

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat Odeonsplatz 4 80539 München, Muss hier noch die Stadt hin, bei Komunalbeamten?

Die Klagebegründung werde ich Nachreichen, da Thüringen evtl. auch noch eine Begründung als Muster bereitstellt.

Die Thüringer Vorlage ist ganz gut, die benutze ich auch auf mein Bundesland abgewandelt. Also zumindest die Klageanträge. Ich habe jedoch noch Prozesszinsen ab Rechtsanhängigkeit hinzugefügt.

Wie gesagt also ich möchte wenigstens geringe Kosten und ich persönlich sehe nicht wie man hier von anwaltlicher Vertretung groß profitiert. Es ist eben kein individueller vertraglicher Anspruch, sondern betrifft Tausende per Gesetz. Da wird schon jemand die richtigen Worte finden, außerdem gibt es keinen Beibringungsgrundsatz wie vor Zivilgerichten oder eine besondere Feststellungslast wie vor Finanzgerichten. Natürlich sollte man ein paar Sätze dazu sagen, womit man genau nicht einverstanden ist.

Im Verwaltungsrecht zählt der Rechtsträger, wer genau das bei Kommunalbeamten ist, kann ich leider nicht rechtssicher beantworten. Im Zweifel immer denjenigen belangen der bezahlt. Der richtige Anspruchspartner wird auch teilweise großzügig vom Gericht korrigiert.  Aber vielleicht nicht gerade in Bayern... Da gibt es tatsächliche verschiedene Ansichten zwischen den Ländern.

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtstr%C3%A4gerprinzip#Unerheblichkeit_der_Falschbenennung

Gilt wie gesagt nicht für alle Bundesländer. Dazu auch https://www.juracademy.de/verwaltungsprozessrecht/richtiger-klagegegner.html

Beim Klagegegner kann die Rechtsantragsstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts kostenfrei helfen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Prometheus am 11.10.2022 17:35
Hallo zusammen,

als stiller Mitleser verfolge ich schon seit geraumer Zeit die Diskussionen zur amtsangemessenen Alimentation hier im Forum. Danke an Euch alle für die vielen lesenswerten und konstruktiven Beiträge!

Nachdem ich nun den Gesetzentwurf gelesen habe, ist mir der Kragen geplatzt und ich habe mich endlich angemeldet  :) Mir stellt sich vor allem die Frage, welche Konsequenzen ein Wechsel des Leitbilds der Besoldung hin zum Mehrverdienermodell für das Prüfprogramm des BVerfG hätte. Ein solcher Wechsel dürfte wohl nicht grundsätzlich abzulehnen sein.

Müssten nicht auch beim Einkommen des Ehepartners realitätsgerechte Annahmen gemacht werden? Der Betrag von 20.000 für das Partnereinkommen entbehrt natürlich jeder Grundlage, gerade bei Beamtenfamilien in niedrigen Besoldungsstufen mit zwei Kindern. Und vermutlich müsste auch der Mindestabstand anders bemessen werden, oder? Bei zwei berufstätigen Ehepartnern wäre ja ein Mindestabstand von 15% zum Grundsicherungsniveau ein Witz. Könnte aus Eurer Sicht der Prüfmechanismus ggf. mit anderen Parametern beibehalten werden (z.B. höherer Mindestabstand und Anforderung einer realitätsgerechten Bemessung des Partner-Einkommens)? Allein das würde vermutlich bereits zu deutlich höheren Zuschlägen führen als sie jetzt in dem Gesetzentwurf ausgewiesen werden.

Was mich wirklich erstaunt ist, dass die Verbände und Gewerkschaften nicht auf die Barrikaden gehen, da die Regelungen doch letztlich für alle Verheirateten früher oder später Einschnitte bedeuten (spätestens wenn die Kinder nicht mehr berücksichtigt werden). Betroffen sind insbesondere Hunderttausende Versorgungsempfänger, die bisher den höheren Verheiratetenzuschlag erhalten haben, allen voran in niedrigen Mietstufen. Dass sogar die Forderungen von Verdi Lohnkürzungen für Verheiratete ohne Kinder in den Ortsklassen I-V vorsiehen, macht mich sprachlos. Und dann wird auf dieser Seite auch noch für eine Mitgliedschaft geworben...

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: clarion am 11.10.2022 21:07
Hallo Promotheus,

eine Abkehr von Alleinverdiener-Modell ist m.E. grundsätzlich durch die Verfassung abgedeckt. Das muss dann aber entsprechend begründet werden. Die Begründung kann sicherlich mit dem veränderten Familienbild in der Gesellschaft erfolgen. Man könnte Lebens(abschnitt)gefährten jeder Couleur aus der Versorgung ggf. mit Vertrauensschutzregelungen ausgliedern und Kinder schon ab dem ersten Kind zur Gänze gesondert alimentieren. Eine Begründung kann aber nicht sein, dass eine Abkehr vom Alleinverdienermodell billiger als das 4K-Familienmodell ist.

Die jetzigen Klimmzüge, dass der Beamte nachweisen müssen, dass die Lebens(abschnitt)gefährten unter dem Betrag X verdienen, um einen Zuschlag y zu erhalten, ist eben keine Abkehr von vom Alleinversorgerprinzip. Wenn man das Alleinversorgerprinzip aber beibehält, dann muss man die 4K-Familie auch mit allen Konsequenzen alimentieren.

Ich halte den Sonderzuschlag für nicht/kaum arbeitende Ehegatten auch schon deswegen für Murks, weil sich dann das Arbeitengehen des Partners nicht lohnt und weil bedingt durch den Gender Pay Gap eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung stattfindet. Und was ist das denn für ein Signal an die Beamtenschaft, wenn sie sich wie die Kunden einiger Beamter finanziell nackig machen müssen?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Big T am 11.10.2022 21:21
Also ich glaube welche Art Signale die Dienstherren an ihre Beamtenschaft senden, ist ihnen schon lange Zeit völlig schnuppe :-D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 11.10.2022 22:58
Die Diskussion um die Aufgabe des Alleinverdienermodells geht meines Erachtens an der bereits vorliegenden Rechtsprechung vorbei.

Das Bundesverfassungsgericht und sprachlich deutlicher der VGH Hessen haben geurteilt, dass Zuschläge ihrer Natur nach Detailregelungen sind und bleiben müssen. Besoldet wird primär nach Amt. Bald habe ich es in jedem der vielen Threads zum gleichen Thema geschrieben, sorry an alle, die alle mitlesen.

Wenn man der Auffassung ist, dass das Alleinverdienermodell abzulösen ist führt das doch unweigerlich zu der These, dass der ledige Beamte einen Teil seiner Bezüge zu Unrecht erhält (er selbst befindet sich oberhalb von 115% der sozialen Grundsicherung eines Alleinstehenden). Grüße an WasDennNun an dieser Stelle!

Wenn man dieser Logik folgte, würde der Abstand zwischen Ledigenalimentation und kinderreichem Beamten noch größer als heute. Zuschläge würden zu Hauptkomponenten der Besoldung, was durch die Rechtsprechung eben m.E. ausgeschlossen wird.

Und andersherum betrachtet, wenn das Partnereinkommen oder sonstige amtsfremde Faktoren berücksichtigt werden sollen, hat das ebensowenig mit einer amtsangemessenen Alimentation zu tun. Es widerstrebt dem Gleichheitsgrundsatz.

Das vermeintliche Alleinverdienerprinzip ist übrigens absoluter Standard in der Privatwirtschaft. Oder wird irgendwo nach dem Partner gefragt? Es zählt einfach nur die Höhe des Gehalts, der Rest ist Privatsache. Wie auch bei der amtsangemessenen Alimentation, die sich primär nach dem Amt richtet, nicht nach der Anzahl von Kindern, Ehepartnern oder Immobilien im Familienbesitz...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 12.10.2022 06:54
Beim Gedanken des Mehrverdienerprinzips:

Wenn das Gehalt des Ehepartners in die Berechnung mit einfließt, um 15 % über GruSi zu sein - dann folgt daraus ja meines Erachtens, dass wenn der Ehepartner eben nichts dazu verdient, dass der Beamte dann ja soziale Hilfen (z. B. Wohngeld oder Kinderzuschlag) beantragen "MUSS", um die 15 % drüber zu sein...

Noch was zur Bürgergeldfamilie - wenn man beim Familienbeispiel bleibt: wenn beide Erwachsenen je einen Minijob machen, sollte die Familie ja durch die Freibeträge tatsächlich nahezu selbst 15% über Grundsicherungsniveau sein...
Das kann doch sooo nicht von der Politik gewünscht sein...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 12.10.2022 08:42
Wo wir gerade so schön am überlegen sind  ;D

Der Ehemann einer Kollegin von mir, arbeitet in München bei einem Autohersteller Jahresgehalt über 100.000€.

Sollte man in diesem Fall nicht das Gehalt der Beamtin auf 0,00€ reduzieren? Das Jahresgehalt des Ehemannes müsste ja leicht ausreichen um 115% über der Grundsicherung zu sein oder?

Spaß ende  >:( :D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 12.10.2022 08:51
Hey Überwacher,

ich hoffe, "die Schuldigen der Frechheit" lesen nicht mit - die kommen sonst noch auf Ideen und ändern den Gesetzesentwurf dahingehend.


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 12.10.2022 08:52
Wenn bei der 4-köpfigen Beamtenfamilie fiktiv, pauschal 20.000 € Einkommen hinzu gerechnet werden, müsste das bei der 4-köpfigen Bürgergeldfamilie auch hinzu gerechnet werden. Sonst ist kein realistischer Vergleich möglich. Dann kann ich es auch gleich lassen. Das ist einfach nur Unsinn und wird niemals Bestand vor dem Verfassungsgericht haben. So etwas als Gesetzesvorschlag vorzulegen ist eine Beleidigung des BVerfG und wird hoffentlich möglichst schnell vom BVerfG abgewatscht (wie man in Bayern sagt).

Der anrechnungsfreie Hinzuverdienst für die Bürgergeldfamilie ist natürlich gut gemeint, damit für diese Familien ein Anreiz geschaffen wird zu Arbeiten. Nach meiner Ansicht muss dieser anrechnungsfreie Hinzuverdienst aber bei der Vergleichsberechnung für das Grundsicherungsniveau berücksichtigt werden, was bisher noch nicht der Fall ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Prometheus am 12.10.2022 12:01
Oder man müsste unter dem Leitbild des Mehrverdienerhaushalts und der pauschalen Annahme von 20.000€ Partner-Einkommen den Mindestabstand angemessen erhöhen, z.B. auf 30%.

Ich bin ja mal gespannt, ob dann künftig auch bei jeder Besoldungsanpassung die 20Tsd mit nach oben angepasst werden...

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 12.10.2022 18:03
https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/5A6E64B60A2C1DB8C12588D4002F7B57

Wenigstens äußert sich auch diese Gewerkschaft kritisch. Auch wenn der vom euch ausführlich diskutierte zentrale Punkt in der kurzen Mitteilung nicht genannt ist...

Es bleibt spannend ob die Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände etwas austariert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 12.10.2022 18:09
https://www.gdp.de/gdp/gdpbay.nsf/id/5A6E64B60A2C1DB8C12588D4002F7B57

Wenigstens äußert sich auch diese Gewerkschaft kritisch. Auch wenn der vom euch ausführlich diskutierte zentrale Punkt in der kurzen Mitteilung nicht genannt ist...

Es bleibt spannend ob die Beteiligung der Gewerkschaften und Verbände etwas austariert.

Die GdP Bayern sollte dringend Kontakt zum Bayerischen Richterverein suchen und sich nicht auf das Zuschlagskleinklein einlassen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 12.10.2022 21:23
Meine Frage ist ja auch:

Mit welchen anerkannten juristischen oder mathematischen Methoden ist man auf diese ominösen 20.000 Euro gekommen ?

Oder 1-2-3 Maß und dann hat man sich in geselliger Bierlaune auf eine Zahl geeinigt?!?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Prometheus am 12.10.2022 22:25
Der Betrag ist an das Beihilferecht angelehnt, wo er sich "bewährt" habe. Ehe-/Lebenspartner von bayerischen Beamten haben einen Beihilfeanspruch, wenn sie weniger als 20.000€ pro Jahr an eigenem Einkommen haben. Mehr steckt da - leider- nicht dahinter.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: HMeder am 13.10.2022 07:41
Der Betrag ist an das Beihilferecht angelehnt, wo er sich "bewährt" habe. Ehe-/Lebenspartner von bayerischen Beamten haben einen Beihilfeanspruch, wenn sie weniger als 20.000€ pro Jahr an eigenem Einkommen haben. Mehr steckt da - leider- nicht dahinter.

Dieser Beihilfeanspruch von Ehe-/Lebenspartnern hat sich ja dann wohl erledigt, wenn offenbar jeder mindestens 20.000 Euro hinzuverdient.  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 13.10.2022 11:21
Ohhh das finde ich gerade spannend daher meine Zwischenfrage:

Meine Frau verdiente in Vollzeit gerade mal 16.000 Euro/Jahr Brutto!

Das heißt meine Frau hätte Beihilfeanspruch da ich Beamter A8 bin?

Ist das wirklich so?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 13.10.2022 11:29
Müsste so sein. Allerdings dürfte die PKV deiner Frau wesentlich mehr kosten als die GKV...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 13.10.2022 12:08
Wobei der Beihilfeanspruch ja evtl. auch ZUSÄTZLICH zur gesetzl. KV besteht (bei Kindern zumindest ist das so - ich denke das gleiche sollte auch für Ehegatten gelten).

Also man müsste den Ehepartner ja nicht privat versichern um Anspruch auf Beihilfe zu haben...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Organisator am 13.10.2022 12:24
Wobei der Beihilfeanspruch ja evtl. auch ZUSÄTZLICH zur gesetzl. KV besteht (bei Kindern zumindest ist das so - ich denke das gleiche sollte auch für Ehegatten gelten).

Also man müsste den Ehepartner ja nicht privat versichern um Anspruch auf Beihilfe zu haben...
Da würde mich Mal eine Rechtsgrundlage interessieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Garfield73 am 13.10.2022 12:44
Geklaut aus der Beihilferecht-Infobroschüre Bayerns:
"Der Beihilfeanspruch bleibt zwar grundsätzlich auch bei Beihilfeberechtigten, die Mitglieder der GKV sind, bestehen. Da es sich bei der Beihilfe um eine lediglich ergänzende Fürsorgeleistung handelt, sind anderweitig bestehende Ansprüche vorrangig in Anspruch zu nehmen Zu diesen vorrangigen Ansprüchen zählen auch die Ansprüche eines Beihilfeberechtigten oder Angehörigen gegen eine Krankenkasse, d. h. er bzw. sie wird auf die vorrangige Inanspruchnahme von Sachleistungen, also die Behandlung auf Chipkarte, verwiesen. Beihilfeleistungen können in diesen Fällen nur zu den Aufwendungen gewährt werden, die nicht dem Grunde nach zum Leistungskatalog der GKV zählen (Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker)."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: HMeder am 13.10.2022 14:37
Geklaut aus der Beihilferecht-Infobroschüre Bayerns:
"Der Beihilfeanspruch bleibt zwar grundsätzlich auch bei Beihilfeberechtigten, die Mitglieder der GKV sind, bestehen. Da es sich bei der Beihilfe um eine lediglich ergänzende Fürsorgeleistung handelt, sind anderweitig bestehende Ansprüche vorrangig in Anspruch zu nehmen Zu diesen vorrangigen Ansprüchen zählen auch die Ansprüche eines Beihilfeberechtigten oder Angehörigen gegen eine Krankenkasse, d. h. er bzw. sie wird auf die vorrangige Inanspruchnahme von Sachleistungen, also die Behandlung auf Chipkarte, verwiesen. Beihilfeleistungen können in diesen Fällen nur zu den Aufwendungen gewährt werden, die nicht dem Grunde nach zum Leistungskatalog der GKV zählen (Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz, Heilpraktiker)."

Genauso ist es und wie ich aus eigener Erfahrung berichten kann, kann sich das durchaus lohnen, gerade beim Zahnersatz (Stichwort Implantat).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: RARB am 13.10.2022 22:16
In Bayern werden wohl 9% aufgeben, 69% jammern und 19% gut zureden. Den restlichen 3% wünsche ich alles erdenklich Gute! Was hier passiert, ist in Worte zwar zu fassen, aber selbst diese weigern sich bereits, weiter als Deko dienen zu müssen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Mingara am 14.10.2022 10:49
Grüß Gott!

Ich bitte zunächst um Entschuldigung, aber ich konnte nicht alle 28 Seiten des Beitrags ausgiebig konsultieren, sondern konnte nur durch Überfliegen einzelne Details sowie den Flyer von Ver.di aufnehmen.

Grundsätzlich finde ich die "Ortszulage" in meinem Fall (Stadt München) richtig, da die Lebensunterhaltskosten bzw. Miete und Nebenkosten selbst ein A14-Gehalt ordentlich schröpfen. Ich kann aber keine Bewertung vornehmen, inwiefern die anderen Ortszulagenstufen fair oder korrekt bemessen sind.

Meine Frage bezieht sich auf die ominösen 20.000 Euro in diesem Zusammenhang? Ich bin verheiratet, habe ein Kind (wohl bald zwei) und meine Frau wird in naher und langer Zukunft maximal in Teilzeit arbeiten.
Ist das nun von irgendeiner Relevanz für das neue Modell?

Bin für Aufklärung dankbar und wünsche ein sonniges Wochenende!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 15.10.2022 09:38
In Bayern gilt für Beamte ein fakultatives Widerspruchsverfahren.
Art. 15 Abs. 1 S. 1 AGVwGO räumt dem Beamten ein Wahlrecht zwischen Widerspruchseinlegung mit evtl. späterer Klageerhebung und unmittelbarer Klageerhebung ein. Erhebt der Beamte unmittelbar Klage entfällt gem. Art. 15 Abs. 1 S. 3 AGVwGO das Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens.

Jetzt muss ich mal abwägen, was günstiger ist. Vielleicht werde ich mal die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts anrufen und um Auskünfte bitten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 15.10.2022 10:57
Vielleicht könnte man hier einmal allgemein Tipps bekommen, wie man sich am besten verhalten sollte....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: domi1972 am 17.10.2022 13:46
Eine Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) wurde durchgesetzt:

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,35 auf 0,40 Euro pro Kilometer

( https://www.bbb-bayern.de/angemessene-entschaedigung-fuer-dienstliche-fahrten )

Abgesehen davon, dass der Betrag seit Ewigkeiten nicht erhöht wurde und daher nicht einmal die Inflation ausgleicht, muss ich davon berichten, dass das Entgegenkommen der Staatsregierung offenbar der Kompromiss dafür ist, dass der BBB die Alimentationsreform abnickt.

So habe ich es aus dem Finanzministerium gehört. Auch der zeitliche Zusammenhang würde passen, weil BBB und Finanzministerium erst eine Woche zuvor die Alimentationsreform besprochen haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 17.10.2022 13:54
Unglaublich.....oder eher gruselig.....Nicht nur unter dem Aspekt, dass sehr viele Schulungen online ablaufen....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 17.10.2022 14:00
In Bayern gilt für Beamte ein fakultatives Widerspruchsverfahren.
Art. 15 Abs. 1 S. 1 AGVwGO räumt dem Beamten ein Wahlrecht zwischen Widerspruchseinlegung mit evtl. späterer Klageerhebung und unmittelbarer Klageerhebung ein. Erhebt der Beamte unmittelbar Klage entfällt gem. Art. 15 Abs. 1 S. 3 AGVwGO das Erfordernis der Durchführung eines Vorverfahrens.

Jetzt muss ich mal abwägen, was günstiger ist. Vielleicht werde ich mal die Rechtsantragsstelle des Verwaltungsgerichts anrufen und um Auskünfte bitten.

Das bedeutet ja, dass ich sobald das neue Gesetz in Kraft getreten ist sofort zum Verwaltungsgericht gehen, und eine Klage dagegen einreichen kann oder ?
 
Meine Widersprüche werde ich vermutlich eh in einem extra Verfahren einklagen müssen?

Es ist schon echt unglaublich...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 17.10.2022 14:32
Eine Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) wurde durchgesetzt:

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,35 auf 0,40 Euro pro Kilometer

( https://www.bbb-bayern.de/angemessene-entschaedigung-fuer-dienstliche-fahrten )

Abgesehen davon, dass der Betrag seit Ewigkeiten nicht erhöht wurde und daher nicht einmal die Inflation ausgleicht, muss ich davon berichten, dass das Entgegenkommen der Staatsregierung offenbar der Kompromiss dafür ist, dass der BBB die Alimentationsreform abnickt.

So habe ich es aus dem Finanzministerium gehört. Auch der zeitliche Zusammenhang würde passen, weil BBB und Finanzministerium erst eine Woche zuvor die Alimentationsreform besprochen haben.

Boah - NICHT ERNSTHAFT, ODER!?
Ich habe heute den BBB mal angeschrieben und nach deren Stellungnahme zu der Besoldungsreform gefragt und bin sehr gespannt, ob man darauf überhaupt eine Antwort bekommt...

Kann man "solche Institutionen" denn nicht irgendwie von irgendeiner Stelle überprüfen lassen? Die brauchts ja wohl echt nicht, wenn ernsthaft sooo gehandelt wird - dafür haben wir ja schließlich die Politik...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 17.10.2022 14:51
https://www.merkur.de/wirtschaft/eu-beamte-mitarbeiter-gehalt-erhoehung-inflation-kosten-ursula-von-der-leyen-91856156.html

6,9 Prozent mehr: Satte Gehaltserhöhung für EU-Mitarbeiter sorgt für Ärger.

Möglicherweise sollte man mal bei den EU Beamten überprüfen ob sie nach dem gerade so modernen Mehrverdienerprinzip bezahlt werden.  ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 17.10.2022 15:24
Kann man "solche Institutionen" denn nicht irgendwie von irgendeiner Stelle überprüfen lassen? Die brauchts ja wohl echt nicht, wenn ernsthaft sooo gehandelt wird - dafür haben wir ja schließlich die Politik...

Du meinst den BBB? Du kannst Mitglied werden und dann gemeinsam mit anderen per Wahl oder Kandidatur dafür sorgen, dass er eine fähigere und kritischere Führung erhält. Demokratie-Basics.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 17.10.2022 18:32
Eine Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) wurde durchgesetzt:

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,35 auf 0,40 Euro pro Kilometer

( https://www.bbb-bayern.de/angemessene-entschaedigung-fuer-dienstliche-fahrten )

Abgesehen davon, dass der Betrag seit Ewigkeiten nicht erhöht wurde und daher nicht einmal die Inflation ausgleicht, muss ich davon berichten, dass das Entgegenkommen der Staatsregierung offenbar der Kompromiss dafür ist, dass der BBB die Alimentationsreform abnickt.

So habe ich es aus dem Finanzministerium gehört. Auch der zeitliche Zusammenhang würde passen, weil BBB und Finanzministerium erst eine Woche zuvor die Alimentationsreform besprochen haben.

Boah - NICHT ERNSTHAFT, ODER!?
Ich habe heute den BBB mal angeschrieben und nach deren Stellungnahme zu der Besoldungsreform gefragt und bin sehr gespannt, ob man darauf überhaupt eine Antwort bekommt...

Kann man "solche Institutionen" denn nicht irgendwie von irgendeiner Stelle überprüfen lassen? Die brauchts ja wohl echt nicht, wenn ernsthaft sooo gehandelt wird - dafür haben wir ja schließlich die Politik...

Ich hoffe Du bist Mitglied. Ansonsten fände ich es schon stark, so etwas zu fordern. Nicht, dass ich einverstanden bin, aber ich weiß auch, dass ich mich nicht über etwas beschweren brauche wo ich nicht zahle oder mich beteilige.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 18.10.2022 08:40
Eine Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) wurde durchgesetzt:

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,35 auf 0,40 Euro pro Kilometer

( https://www.bbb-bayern.de/angemessene-entschaedigung-fuer-dienstliche-fahrten )

Abgesehen davon, dass der Betrag seit Ewigkeiten nicht erhöht wurde und daher nicht einmal die Inflation ausgleicht, muss ich davon berichten, dass das Entgegenkommen der Staatsregierung offenbar der Kompromiss dafür ist, dass der BBB die Alimentationsreform abnickt.

So habe ich es aus dem Finanzministerium gehört. Auch der zeitliche Zusammenhang würde passen, weil BBB und Finanzministerium erst eine Woche zuvor die Alimentationsreform besprochen haben.

Boah - NICHT ERNSTHAFT, ODER!?
Ich habe heute den BBB mal angeschrieben und nach deren Stellungnahme zu der Besoldungsreform gefragt und bin sehr gespannt, ob man darauf überhaupt eine Antwort bekommt...

Kann man "solche Institutionen" denn nicht irgendwie von irgendeiner Stelle überprüfen lassen? Die brauchts ja wohl echt nicht, wenn ernsthaft sooo gehandelt wird - dafür haben wir ja schließlich die Politik...

Ich hoffe Du bist Mitglied. Ansonsten fände ich es schon stark, so etwas zu fordern. Nicht, dass ich einverstanden bin, aber ich weiß auch, dass ich mich nicht über etwas beschweren brauche wo ich nicht zahle oder mich beteilige.
Warum? Der BBB ist/soll eine Interessenvertretung der Beamten sein. Wenn ich als Beamter nun überlege, Mitglied dieser Vertretung werden zu wollen, um deren Position zu stärken, finde ich es Legitim mal eine Stellungnahme zu einem durchaus wichtigen Thema vorher abzufragen. Viele andere BB veröffentlichen Meinungen und Stellungnahmen zu wichtigen Themen auf ihrer Homepage. Beim BBB findet man nur Berichte irgendwelcher Treffen und Termine, aber keine klare Meinung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 18.10.2022 08:58
Eine Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) wurde durchgesetzt:

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,35 auf 0,40 Euro pro Kilometer

( https://www.bbb-bayern.de/angemessene-entschaedigung-fuer-dienstliche-fahrten )

Abgesehen davon, dass der Betrag seit Ewigkeiten nicht erhöht wurde und daher nicht einmal die Inflation ausgleicht, muss ich davon berichten, dass das Entgegenkommen der Staatsregierung offenbar der Kompromiss dafür ist, dass der BBB die Alimentationsreform abnickt.

So habe ich es aus dem Finanzministerium gehört. Auch der zeitliche Zusammenhang würde passen, weil BBB und Finanzministerium erst eine Woche zuvor die Alimentationsreform besprochen haben.

Boah - NICHT ERNSTHAFT, ODER!?
Ich habe heute den BBB mal angeschrieben und nach deren Stellungnahme zu der Besoldungsreform gefragt und bin sehr gespannt, ob man darauf überhaupt eine Antwort bekommt...

Kann man "solche Institutionen" denn nicht irgendwie von irgendeiner Stelle überprüfen lassen? Die brauchts ja wohl echt nicht, wenn ernsthaft sooo gehandelt wird - dafür haben wir ja schließlich die Politik...

Ich hoffe Du bist Mitglied. Ansonsten fände ich es schon stark, so etwas zu fordern. Nicht, dass ich einverstanden bin, aber ich weiß auch, dass ich mich nicht über etwas beschweren brauche wo ich nicht zahle oder mich beteilige.
Warum? Der BBB ist/soll eine Interessenvertretung der Beamten sein. Wenn ich als Beamter nun überlege, Mitglied dieser Vertretung werden zu wollen, um deren Position zu stärken, finde ich es Legitim mal eine Stellungnahme zu einem durchaus wichtigen Thema vorher abzufragen. Viele andere BB veröffentlichen Meinungen und Stellungnahmen zu wichtigen Themen auf ihrer Homepage. Beim BBB findet man nur Berichte irgendwelcher Treffen und Termine, aber keine klare Meinung.

Genauso sehe ich das!!! Besser hätte ich es nicht formulieren können.  :)

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 18.10.2022 09:48
1. Er hat davon geschrieben die Stelle überprüfen zu lassen. Da wird es leicht lächerlich.

2. NordWest hat bereits richtig geschrieben, dass die „Meinung“ des BBB von innen heraus gebildet wird und ihr daran mitwirken könnt, wenn ihr denn möchtet. Alle Jahre mal, wenn es um euer Geld geht, hier solche Forderungen von nicht aktiven und nicht zahlenden Personen von außen anzubringen, so funktioniert Gewerkschaft nicht.

Die Herangehensweise des BBB finde ich persönlich nicht gut. Aber ich kann das einordnen und vor allem auch mein eigenen Zutun. Übrigens könnt ihr euch dann auch an Verdi oder andere wenden. Alle „Partner“ wurden konform zur Stellungnahme aufgefordert, nicht nur der BBB. Ihr dürft somit gerne die Gewerkschaft suchen, die euch am ehesten zusagt und euch dort engagieren.

Ansonsten müsst ihr euch eben darauf verlassen oder die Rechte selbst versuchen herbeizuführen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 18.10.2022 10:01
@Beamter:
du magst es lächerlich finden, dass man nach einer Überprüfung fragt. Ich finde es durchaus überdenkbar, eine Institution, die die Interessen der Beamten vertreten soll aber evtl. solche o.g. "Deals" macht, mal näher zu betrachten.

Mich hätte eben genau deswegen die Stellungnahme des BBB interessiert und habe deswegen dort angefragt.

Dass ich die verdi-Stellungnahme z. B. bestimmt bald irgendwo lesen kann, davon gehe ich aus.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ChRosFw am 18.10.2022 10:33
Hier wird immer so getan, als ob die "Beamtengewerkschaften" in irgendeiner Weise etwas mit "Tarifautonomie und -hoheit" zu tun hätten. Im Beamtenbereich gibt es keine Tarifhoheit von Tarifparteien, da über die Besoldung letztlich allein der Gesetzgeber entscheidet.

Wer sich als Beamter dann noch von Verbänden wie Verdi vertreten lässt, die zugleich hauptsächlich die Interessen der Angestellten im Tarifkonflikt wahrnehmen, dem ist wahrlich nicht mehr zu helfen.

Auf Verbände, die sich nicht einmal trauen, die Mindestalimentation offen zu thematisieren, weil sie eventuell diametral zu den Interessen Hauptklientel Angestellte steht, kann man wirklich verzichten und die Beiträge lieber für das eigene Gerichtsverfahren zurücklegen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 18.10.2022 10:38
Ganz ehrlich, wer erwartet vom BBB noch irgendetwas?! Dort sitzen in der Führung nur Leute, die mittelfristig ganz andere Posten anstreben und durchweg mit Parteibuch ausgestattet sind. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Totlachen: https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/ Angemessen wäre eine Antwort wie vom Richterverein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 18.10.2022 10:45
Kritische Stellungnahmen haben bisher in noch keinem Bundesland etwas gebracht. Es wird einfach ignoriert und die eigene Agenda knallhart durchgezogen. Nächstes Jahr habt ihr die Möglichkeit dem König von Bayern die Quittung zu zeigen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 18.10.2022 11:19
Eine Forderung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) wurde durchgesetzt:

Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,35 auf 0,40 Euro pro Kilometer

( https://www.bbb-bayern.de/angemessene-entschaedigung-fuer-dienstliche-fahrten )

Abgesehen davon, dass der Betrag seit Ewigkeiten nicht erhöht wurde und daher nicht einmal die Inflation ausgleicht, muss ich davon berichten, dass das Entgegenkommen der Staatsregierung offenbar der Kompromiss dafür ist, dass der BBB die Alimentationsreform abnickt.

So habe ich es aus dem Finanzministerium gehört. Auch der zeitliche Zusammenhang würde passen, weil BBB und Finanzministerium erst eine Woche zuvor die Alimentationsreform besprochen haben.

Boah - NICHT ERNSTHAFT, ODER!?
Ich habe heute den BBB mal angeschrieben und nach deren Stellungnahme zu der Besoldungsreform gefragt und bin sehr gespannt, ob man darauf überhaupt eine Antwort bekommt...

Kann man "solche Institutionen" denn nicht irgendwie von irgendeiner Stelle überprüfen lassen? Die brauchts ja wohl echt nicht, wenn ernsthaft sooo gehandelt wird - dafür haben wir ja schließlich die Politik...

Ich hoffe Du bist Mitglied. Ansonsten fände ich es schon stark, so etwas zu fordern. Nicht, dass ich einverstanden bin, aber ich weiß auch, dass ich mich nicht über etwas beschweren brauche wo ich nicht zahle oder mich beteilige.

Ich bin Mietglied und habe vor mehreren Wochen eine Anfrage an den BBB zu diesem Thema geschickt und um Stellungnahme gebeten.

Es ist bisher noch nichts passiert, keine Antwort und keine Reaktion.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 18.10.2022 12:22
Jährlicher Widerspruch ist raus, wie schon seit 2020. Mehr kann man eh nicht tun, außer auf weitere Entscheidungen des BVerfG warten. 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 18.10.2022 13:11
Ach ja, dem BBB und der Komba Bayern habe ich die Stellungnahme des Bayer. Richterverbandes zum Gesetzentwurf zur Kenntnis und Stellungname zugesandt. Bin ja (noch) bei der Komba..  >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 18.10.2022 14:24
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 18.10.2022 15:30
Ach ja, dem BBB und der Komba Bayern habe ich die Stellungnahme des Bayer. Richterverbandes zum Gesetzentwurf zur Kenntnis und Stellungname zugesandt. Bin ja (noch) bei der Komba..  >:(

Bei der Komba war ich kurz als MP Stoiber damals die Arbeitszeitrichtlinie änderte: "streiche 39 Stunden, setze 42 Stunden".
Ich wollte etwas bewirken, ich wollte Aktionen, Demonstrationen, aber es interessierte niemanden. Viel wichtiger waren Ehrungen, Weihnachtsfeier, Kaffeefahrten.
Dann bin ich resigniert wieder ausgetreten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 18.10.2022 21:50
Ich bin Mietglied und habe vor mehreren Wochen eine Anfrage an den BBB zu diesem Thema geschickt und um Stellungnahme gebeten.

Es ist bisher noch nichts passiert, keine Antwort und keine Reaktion.

Ganz ehrlich, wer erwartet vom BBB noch irgendetwas?! Dort sitzen in der Führung nur Leute, die mittelfristig ganz andere Posten anstreben und durchweg mit Parteibuch ausgestattet sind. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es zum Totlachen: https://www.bbb-bayern.de/alimentation-konstruktive-gespraeche-mit-dem-finanzminister-und-seinem-haus/ Angemessen wäre eine Antwort wie vom Richterverein.

Die fehlende Kritik in Verbindung mit der persönlichen politischen Verwobenheit einiger handelnder Akteure ist wirklich fragwürdig. Ich würde Euch unbedingt empfehlen, Euch darüber per Email zu beschweren und Eure Anliegen außerdem auf der Jahreshauptversammlung zu äußern. Hier in Hamburg läuft zumindest dieser Aspekt etwas besser. Wenn sich schon unsere Interessensvertretungen aber nicht für uns stark machen, sollten wir sie damit nicht durchkommen lassen und Widerspruch äußern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 19.10.2022 08:36
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?

hier mal mein Text für 2022, natürlich ohne Gewähr:
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 19.10.2022 10:03
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?

hier mal mein Text für 2022, natürlich ohne Gewähr:
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen



Für welche Jahre legst du Widerspruch ein? Hast du für die Vorjahre auch schon Widerspruch eingelegt?
Bayern hat ja auf die haushaltsnahe Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 verzichtet. Alle die bisher noch keinen Widerspruch für diese Jahre eingelegt haben, sollten nach meinem Ermessen auf das Schreiben des Bayer. Finanzministeriums vom 21.09.2022 und den dort bekannt gemachten Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung hinweisen und deutlich machen, dass sie für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 19.10.2022 11:08
@ Landsknecht
Ich finde das Widerspruchsschreiben ebenfalls schlüssig und es sollte m.E. im Sinne des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend sein, um als statthafter Rechtsbehelf betrachtet zu werden. Zugleich hat lotsch Recht, es fehlt der Zeitraum, auf den sich der Widerspruch bezieht - ohne dessen Nennung kann es womöglich tatsächlich dazu führen, dass der Rechtsbehelf nicht als statthaft betrachtet wird. Insofern würde ich - z.B. im Betreff - jenen Zeitraum nennen. Auch würde ich hier nur das aktuelle Kalenderjahr 2022 nennen und ggf. in einem jeweils getrennt davon zu betrachtenden Widerspruchsschreiben für 2020 und 2021 entsprechend Widerspruch einlegen, jedoch nicht in einem Schreiben die drei Jahre gemeinsam abhandeln. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es nicht mehr möglich, 2022 für die Jahre 2021 und 2020 statthaft Widerspruch einzulegen, da der Zeitpunkt für eine zeitnahe Geltendmachung für diese beiden Jahre verwirkt sein wird. Von daher würde ich eher nicht alle drei Jahre gemeinsam nennen. Sofern Du Mitglied in einer Gewerkschaft oder einem Verband bist, würde ich das/die Schreiben jenem auch noch einmal mit Bitte um Prüfung zusenden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 19.10.2022 12:58
Der Widerspruch ging auch schon jeweils für 2020 und 2021 so an meinen Dienstherren (Kommune Bayern), ich habe nur das betreffende Jahr im Abs. 5 geändert. Eingang und Ruhendstellung wurde jeweils bestätigt.
Auf irgendwelche Zusagen vom Finanzministerium kann man sich heutzutage nicht mehr verlassen, so traurig das ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 19.10.2022 13:17
Ich mache es fast zu 100% wie Landsknecht. Mein Schreiben ist auch Identisch.

Habe nur leider das Jahr 2020 versäumt.  :-[ >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 19.10.2022 13:28
Ich überlege allerdings, ob ich für das neue Gesetz auf den Widerspruch verzichte, und direkt Klage erhebe. So erspart man sich wenigstens etwas Zeit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 20.10.2022 07:46
Gibt es ein Muster für den Widerspruch?

hier mal mein Text für 2022, natürlich ohne Gewähr:
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen



Vielen Dank für das Schreiben.
Ich habe noch Fragen hierzu:
Wenn man über das Mitarbeiterportal geht, kann man dort Widerspruch gegen die Besoldung einlegen, dort muss man eine Bezügemitteilung auswählen. Ist dies in Verbindung mit dem Schreiben von Landsknecht ausreichend? Oder sollte man dieses Schreiben, weil allgemein für das Jahr 2022 formuliert, doch besser per einschreiben an die Bezügestelle senden ohne Bezug auf eine Bezügemitteilung?
Da Widerspruch nur gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden kann frage ich ob der Formulierte Widerspruch gegen die Besoldung allgemein so richtig ist...
Bitte um kurze Aufklärung  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: boysetsfire am 20.10.2022 14:22
Da Widerspruch nur gegen einen Verwaltungsakt eingelegt werden kann frage ich ob der Formulierte Widerspruch gegen die Besoldung allgemein so richtig ist...
Bitte um kurze Aufklärung  :)

Ist er:

"Liegt kein Ausnahmefall vor, müssen Beamte gegen jedes Tun oder Unterlassen des Dienstherrn sowie gegen jeden von ihm zu verantwortenden Zustand, in dem sie eine Beeinträchtigung ihrer Rechtsstellung aus dem Beamtenverhältnis sehen, Widerspruch einlegen.

Der Gesetzgeber hat das Erfordernis des Widerspruchsverfahrens auf alle Streitigkeiten aus dem Beamtenverhältnis erstreckt, um sicherzustellen, dass Beamte vor der Anrufung der Verwaltungsgerichte den Dienstherrn mit ihren Anliegen befassen. Dem Dienstherrn soll stets die Möglichkeit eröffnet werden, einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden, sei es durch Abhilfe, durch gütliche Einigung, soweit dies rechtlich möglich ist, oder durch nähere Begründung seines Rechtsstandpunktes. Neben der Selbstkontrolle des Dienstherrn dient das Widerspruchsverfahren auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten dem Rechtsschutz der Beamten und der Entlastung der Verwaltungsgerichte."


(Urteil des BVerwG vom 30.10.2013 - BVerwG 2 C 23.12; www.bverwg.de (http://www.bverwg.de))

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: boysetsfire am 20.10.2022 14:36
Und hier noch was zu der Form des Widerspruchs:

"Durch das Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung wird der Beamte in seinem Verhältnis zum Dienstherrn auch nicht übermäßig belastet. Zum einen werden vom Beamten keinerlei Rechtskenntnisse über das Bestehen oder Nichtbestehen etwaiger Ansprüche erwartet. Es genügt, dass er zum Ausdruck bringt, mit der jeweiligen Situation - hier dem Umfang der Arbeitszeit - nicht einverstanden zu sein. Ziel der Geltendmachung ist es insoweit allein, den Dienstherrn zu einer Überprüfung der beamtenrechtlichen Pflichten und ggf. zum Ausgleich bei festgestellter Rechtsverletzung zu veranlassen.

Zum anderen kann der Beamte dem Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung in jeder beliebigen Textform gerecht werden. Da es sich hierbei um kein gesetzliches Schriftformerfordernis, sondern allein um eine aus dem wechselseitigen beamtenrechtlichen Treueverhältnis abzuleitende Obliegenheit handelt, ist die Formvorschrift des § 126 Abs. 1 BGB nicht einzuhalten. Der Beamte wird seiner Pflicht vielmehr auch durch sonstige textliche Formen, wie etwa per E-Mail, gerecht."


(Urteil des BVerwG vom 19. April 2018 - BVerwG 2 C 40.17; www.bverwg.de (http://www.bverwg.de))

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Fragmon am 20.10.2022 17:02
Und hier noch was zu der Form des Widerspruchs:

"Durch das Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung wird der Beamte in seinem Verhältnis zum Dienstherrn auch nicht übermäßig belastet. Zum einen werden vom Beamten keinerlei Rechtskenntnisse über das Bestehen oder Nichtbestehen etwaiger Ansprüche erwartet. Es genügt, dass er zum Ausdruck bringt, mit der jeweiligen Situation - hier dem Umfang der Arbeitszeit - nicht einverstanden zu sein. Ziel der Geltendmachung ist es insoweit allein, den Dienstherrn zu einer Überprüfung der beamtenrechtlichen Pflichten und ggf. zum Ausgleich bei festgestellter Rechtsverletzung zu veranlassen.

Zum anderen kann der Beamte dem Erfordernis der schriftlichen Geltendmachung in jeder beliebigen Textform gerecht werden. Da es sich hierbei um kein gesetzliches Schriftformerfordernis, sondern allein um eine aus dem wechselseitigen beamtenrechtlichen Treueverhältnis abzuleitende Obliegenheit handelt, ist die Formvorschrift des § 126 Abs. 1 BGB nicht einzuhalten. Der Beamte wird seiner Pflicht vielmehr auch durch sonstige textliche Formen, wie etwa per E-Mail, gerecht."


(Urteil des BVerwG vom 19. April 2018 - BVerwG 2 C 40.17; www.bverwg.de (http://www.bverwg.de))

Naja, im Urteil geht es um die Geltendmachung eines Ausgleichanspruchs. Das ist nicht das gleiche wie der Widerspruch zur Bezügezahlung. Das Formerfordernis bei einem Widerspruch ist klar geregelt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: emdy am 20.10.2022 19:52
Wenn man über das Mitarbeiterportal geht, kann man dort Widerspruch gegen die Besoldung einlegen...

Wie geil ist das denn bitte? Das sagt so viel über den öffentlichen Dienst aus ey. ;D

Zu deiner Frage:
Die Besoldung in Bayern ist verfassungswidrig und mit dem Widerspruch bis Jahresende kommst du der Anforderung einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung von möglicherweise entstehenden Ansprüchen nach. Die Bezugnahme auf einen konkreten Besoldungsbescheid ist nicht erforderlich weil sie für dein Begehren nicht von Belang ist.

Ich bin Bundesbeamter und lege seit 2020 jährlich Widerspruch ein. 2020 wurde er negativ beschieden, ich habe mangels ausreichendem Wissen zum Thema nicht geklagt. 2021 und 2022 wurden die Widersprüche dann ruhend gestellt, bei gleicher Rechtslage.

Das Handeln der Besoldungsgesetzgeber ist willkürlich und nur darauf gerichtet, Kosten zu deinem Nachteil zu vermeiden.

Lege unbedingt Widerspruch ein, denn nur so erhöht sich der Druck. Je mehr Widersprüche und Klagen vorliegen, desto weniger lukrativ ist der Versuch, das Thema auszusitzen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 20.10.2022 22:14
Es sieht wohl wirklich so aus, dass die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung den BBB in Sachen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation ruhig stellt.

Der BBB berichtet lediglich bei einem Treffen mit den Freien Wählern anlässlich der kommenden Landtagswahlen von der Anhebung der Wegstreckenentschädigung.

https://www.bbb-bayern.de/bbb-und-freie-waehler-im-dialog/

Eine weitere Meldung von heute: Gespräche mit den Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr.. Themen Jobrad und Staatsbedienstetenwohnungen..

Es sieht so aus als wäre das Thema amtsangemessene Alimentation mit dem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile für den BBB damit abgehakt….

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Versuch am 21.10.2022 06:24
Und die wundern sich, dass ihnen die Mitglieder weglaufen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 21.10.2022 11:02
Ich habe ja noch Verständnis, wenn Nischengewerkschaften spezielle Interessen vertreten wie Arbeitszeit, Zulagen oder Eingruppierungen. Wenn aber die Dachorganisation nicht aktiv für die verfassungsmäßige Alimentierung aller Beamten kämpft, obwohl seit langem nachweislich objektiv die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien verletzt sind, dann braucht man eine solche Organisation auch gar nicht. Es ist mir klar, dass eine Beamtengewerkschaft begrenzte Handlungsmöglichkeiten hat, aber Schweigen ist keine Lösung.

Jede/r Beamte/r mit grundlegendem Wissen, wie ein Widerspruch zu verfassen ist, sollte dieses Wissen in Amtstuben, Gerichte, Schulklassen, Wachen und Hörsäale tragen, denn es wird sicher Schwung in die Sache kommen, wenn hunderttausende Widersprüche vorliegen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 21.10.2022 11:36
Im analogen BBB-Magazin sind wenigstens auf den Seiten 12-16 ein paar kritische Worte zu lesen... Ob es was hilft :-X
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 25.10.2022 16:07
Also ich muss ja mal sagen von der Meldung von heute bin ich überrascht:

https://www.bbb-bayern.de/der-bayerische-richterverein-zu-gast-beim-bbb/

Der bayerische Richterverein beim BBB. Die habe sich über die Vorschläge der Staatsregierung zur Neuregelung der Alimentation ausgetauscht und es „konnten viele Gemeinsamkeiten in der Beurteilung gefunden werden“.

Da bin ich jetzt ja doch mal gespannt wie es zu dem Thema weitergeht und ob die Verbände da noch was aufmischen.
Speziell angesichts der doch scharf formulierten und viel diskutierten Stellungnahme des bayerischen Richtervereins zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung Orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 26.10.2022 10:39
Das klingt ja tatsächlich noch ein bisschen nach Hoffnung.

Hier auch mal eine Antwort, die ich von einem Abgeordneten erhalten habe:

"vielen Dank für Ihre Email vom 21. Oktober 2022, in der Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auseinandersetzen. Zu Ihrem Anliegen möchte ich, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, wie folgt Stellung nehmen:

Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile befindet sich derzeit noch bis vsl. 3. November 2022 in der Verbandsanhörung. Wann die Gesetzesvorlage beim Landtag zur parlamentarischen Behandlung eingereicht wird, ist derzeit noch offen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen kann. Seien Sie aber versichert, dass sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und anschließend darüber entscheiden wird."



Auch das klingt nicht ganz hoffnungslos und macht die ganze Sache doch noch ein bisschen spannend!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 27.10.2022 08:20
Welcher Partei gehört der Abgeordnete denn an?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 27.10.2022 14:48
@Muenchner82
Ich hatte an alle in diesem Ausschuss geschrieben, die Antwort kam von jemandem aus der CSU (allerdings im Namen aller - die Antwort ging auch an alle anderen Abgeordneten dieses Ausschusses - somit gehe ich nicht von weiteren Rückmeldungen aus).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 27.10.2022 15:28
Das klingt ja tatsächlich noch ein bisschen nach Hoffnung.

Hier auch mal eine Antwort, die ich von einem Abgeordneten erhalten habe:

"vielen Dank für Ihre Email vom 21. Oktober 2022, in der Sie sich kritisch mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile auseinandersetzen. Zu Ihrem Anliegen möchte ich, auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen vom Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes, wie folgt Stellung nehmen:

Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile befindet sich derzeit noch bis vsl. 3. November 2022 in der Verbandsanhörung. Wann die Gesetzesvorlage beim Landtag zur parlamentarischen Behandlung eingereicht wird, ist derzeit noch offen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich dem parlamentarischen Verfahren nicht vorgreifen kann. Seien Sie aber versichert, dass sich der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes intensiv mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen und anschließend darüber entscheiden wird."



Auch das klingt nicht ganz hoffnungslos und macht die ganze Sache doch noch ein bisschen spannend!

Mir gibt diese Antwort leider nicht so viel Hoffnung. Es ist eine recht typische Politikerantwort: Vor dem Beratungs- und Abstimmungsprozess im Ausschuss (für den wahrscheinlich auch längst nicht so viel Zeit vorgesehen sein wird, wie für eine echte Debatte des Themas nötig wäre) wird betont, dass ja noch gar nichts feststehe und man ganz sorgfältig beraten wäre und es wird suggeriert, dass man als Bürger jetzt eigentlich noch gar nicht tätig werden müsse. Nach der Entscheidung heißt es dann, dass die Entscheidung ja dann getroffen sei und es für Anliegen von Bürgern zu spät ist. Das ist eine leider nicht untypische Strategie der Kommunikation mit Bürgern, wenn man sich gerade nicht zu sehr mit den Argumenten beschäftigen möchte.

Außer der Zusage, sich mit dem Thema "intensiv" zu beschäftigen, steht in der Politikerantwort eigentlich gar nichts verbindliches. Diese Zusage würde er wahrscheinlich zu jedem anderen Thema genauso abgeben. Die Realität sieht in den Ausschüssen leider häufig so aus, dass nur eine Handvoll Politiker sich wirklich halbwegs ins Thema einarbeiten (was nicht einmal ein Vorwurf ist, es gibt auch einfach zu viele Themen als dass sich jeder in alles einarbeiten könnte) und dass es längst einen Regierungsentwurf gibt, der dann von den Koalitionsfraktionen in aller Regel mit höchstens kleinen Veränderungen getragen wird, alleine schon um die eigene Regierung zu stützen.

Kurzum ändern die Email des Parlamentariers an meiner Einschätzung nichts: Leider ist aus Erfahrung davon auszugehen, dass das Gesetz mehr oder weniger unverändert durchgewunken wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 04.11.2022 08:54
Der Bayerischen Richterverein hat eine 2. Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht.

Infos hier: https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

In dem FMS findet sich übrigens auch der Gesetzentwurf.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 04.11.2022 10:19
Der Richterverein spuckt weiterhin Feuer und hat sich von dem Termin nicht weichkochen lassen.
In anderen Bundesländern halten die sich eher zurück, aber Bayern das eine schnelle Umsetzung angekündigt hatte, hat sich auch für einen sehr komischen Zulagenfirlefanz entschieden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.11.2022 11:45
Die Stellungnahme zeigt ein weiteres Mal präzise, dass der von Schleswig-Holstein begonnene Dammbruch des verfassungswidrig ausgestalteten Abrückens vom Alleinverdienermodell nun zum ersten Mal dazu genutzt wird, die sowieso schon seit mindestens 15 Jahren verfassungswidrig ausgestaltete Besoldung und Alimentation noch weiter abzusenken - und zwar in einem Besoldungsrechtskreis, der über die Jahre bundesweit mit den höchsten Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation aufweist, welcher also in allen Jahren ausnahmslos über 20 % gelegen hat. Genau darin liegt auch hier das rechtsstaatsgefährdende Moment verborgen, von dem unlängst Ulrich Battis gesprochen hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 04.11.2022 12:36
Eine aus meiner Sicht sehr kompakte und plausible Berechnung des Verletzens der Mindestbesoldung bis mindesten A10/A11, zusätzlich belegt mit zahlreichen Kuriositäten der geplanten Änderungen. Dreist empfinde ich die Antwort des Ministeriums auf die erste Stellungnahme vom Richterverein im August:
Hingegen ist entsprechend den im Gesetzentwurf geschilderten gesellschaftlichen Entwicklungen die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugsgröße aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität abzubilden. Dies nicht zuletzt auch im Hinblick auf das Grundsicherungsrecht, welches seitens des Bundesverfassungsgerichts als Vergleichsgröße herangezogen wird. Denn dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft eine noch viel stärkere Berücksichtigung von weiterem Einkommen und sogar vorhandenem Vermögen vorgenommen.
Mit anderen Worten: Beamte können froh sein, dass man nicht alle Familien-Einkünfte und -Vermögen bei der Besoldung berücksichtigt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 04.11.2022 12:50
Was schätzt ihr wird der Entwurf nochmal überarbeitet oder trotz der kritischen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren einfach in den Landtag eingebracht und so durchgeprügelt?

Und gibt es Erfahrungen zu ähnlichen Entwürfen in der Historie der bayerischen Gesetzgebung unter vor allem CSU und FW?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.11.2022 13:55
Was schätzt ihr wird der Entwurf nochmal überarbeitet oder trotz der kritischen Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren einfach in den Landtag eingebracht und so durchgeprügelt?

Und gibt es Erfahrungen zu ähnlichen Entwürfen in der Historie der bayerischen Gesetzgebung unter vor allem CSU und FW?

Es hat seit 2020 - seit der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - letztlich ausnahmslos alle Besoldungsgesetzgeber nicht die in allen Gesetzgebungsverfahren dargelegte Kritik in ihrer Substanz interessiert, so wie auch die vormalige Kritik des BRV hier mit einer moralischen Begründung nicht beachtet wird. Denn das von Aloha zitierte moralische Urteil, "die Mehrverdiener-Familie als neue Bezugsgröße" sei "aus hiesiger Sicht gut geeignet, um die gesellschaftliche Realität abzubilden", könnte man nun moralphilosophisch untersuchen - als Argument in einer Gesetzesbegründung ist es allerdings kategorial fehl am Platze, da es dort nicht um die moralische Frage geht, ob etwas gut oder schlecht sei, sondern ob die Begründung sachgerecht ist oder nicht. Es ist offensichtlich solch ideologisches Spinnertum, das den verfassungsrechtlichen Auftrag an den Gesetzgeber vergessen zu haben scheint und also nicht in der Lage ist, diesem Auftrag sachlich gerecht zu werden, das sich in allen Rechtskreisen wie Mehltau über Gesetzgebungsverfahren legt. Ideologen haben keinen Grund, etwas an ihren Sichtweisen zu ändern, da (wie der gute alte Luhmann festgehalten hat) ihr Denken nicht auf das zielt, was nicht nicht ist, sondern auf das, was auch anders sein könnte. Wer also in einer Gesetzesbegründung davon ausgeht, dass etwas "gut geeignet" und nicht "sachlich geeignet, weil als Argument sachlich richtig" ist, zeigt, dass er sachlich ungeeignet ist, Gesetzgebungsverfahren zu vollziehen, auch wenn er vom Souverän mit dem Recht dazu ausgestattet ist. Auch hier zeigt sich der von Ulrich Battis unlängst hervorgehobene rechtsstaatsgefährdende Charakter solcherart betriebenen Gesetzgebungsverfahren. Es ist sachlich ungeeigneten Menschen nur mit Glück und also durch Zufall möglich, ihren rechtsstaatlichen Auftrag, sofern sie ihn erlangt haben, zu erfüllen - genau deshalb sieht unsere Verfassung im Beamtenwesen eine Bestenauswahl vor, nämlich um unter anderem vorzubeugen, dass ideologische Spinner den Rechtsstaat beschädigen - und genau deswegen, weil dort Spinnerei Sachrichtigkeit ersetzt, ist auch in Bayern nicht damit zu rechnen, dass am Gesetzentwurf noch substanzielle Änderungen vorgenommen werden würden.

"In der Höhe der Alimentation muss sich die besondere Qualität und Verantwortung eines Amtsträgers widerspiegeln [...]. Die Alimentation bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und in rechtlicher und wirtschaftlicher Unabhängigkeit zur Erfüllung der dem Berufsbeamtentum vom Grundgesetz zugewiesenen Aufgabe, im politischen Kräftespiel eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern, beitragen kann [...]. Insoweit entfaltet das Alimentationsprinzip (auch) eine Schutzfunktion für den Beamten [...]. Diese Grundsätze gelten auch für Richter. [...] Die richterliche Unabhängigkeit muss auch durch die Besoldung der Richter gewährleistet werden [...]. Die Art und Weise der Regelung von Besoldung und Versorgung des Richters sind von ganz erheblicher Bedeutung für das innere Verhältnis zu seinem Amt und für die Unbefangenheit, mit der er sich seine richterliche Unabhängigkeit bewahrt [...]. Durch die Festlegung der Besoldung in angemessener Höhe wird gewährleistet, dass der Richter unabhängig nach Gesetz und Gewissen entscheiden kann ([...] vgl. zur internationalen Perspektive zuletzt die Studie der European Commission for the Efficiency of Justice „European judicial systems – Efficiency and quality of justice“ des Europarates Nr. 26 <2018; Daten von 2016>, wonach sich die Richterbesoldung in Deutschland wie schon in den Vorjahren verglichen mit dem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt am unteren Ende aller Mitgliedstaaten des Europarates bewegt)." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 87)

Dass die finanzielle Unabhängigkeit von Richtern und Beamten nicht mehr gewährleistet und offensichtlich auch nicht erwünscht ist - wäre sie erwünscht, würde der Gesetzgeber seiner verfassungsrechtlichen Pflicht nachkommen -, macht aus Beamten und Richtern entsprechend gebundene Menschen, die es in einem funktionierenden Rechtsstaat als Amtsträger nicht geben darf, um ihn als solchen zu erhalten. Neben dem Ziel, jährlich Personalkosten im Milliardenbereich einzusparen, dürfte die Auflösung von Unabhängigkeit eine von Ideologen gern gewünschte weitere Folge entsprechender Gesetzgebungsverfahren sein. Auch und insbesondere darin liegt der rechtsstaatsgefährdende Charakter solchen gesetzgeberischen Handelns.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 04.11.2022 14:44
Dann ist das Beteiligungsverfahren eher ein Zustimm- oder Ignorierverfahren. Alleine das BVerfG mag dann nach Jahren eine Korrektur erzwingen. Es ist dann eine willentliche Herauszögerungtaktik zur Einsparung.

Existiert denn irgendeine Partei, die ohne BVerfG Zwang verfassungsgemäß alimentieren möchte oder ist es durch die Reihen hinweg populärer daran schön zu sparen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 04.11.2022 15:10
Der Bayerische Richterverein hat zwischenzeitlich noch mal "nachgelegt":

https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Nicht mehr ganz so "angriffslustig" wie beim "ersten Aufschlag", dafür ganz schön zahlenreich ... wenn es stimmt, was dort ausgerechnet wird, ist es wohl so, dass "ganz unten" in der Tabelle (A 3, verh., 2 Kd.) nach der Maßgabe der Rechtsprechung des BVerfG fast volle 10.000,00 € Jahres(netto-)einkommen fehlen.

Fast schon verständlich, dass man das im BayStMFH nicht "wahr haben" will - es dürfte einmal mehr gelten, dass nicht sein kann, was nicht sein darf.

"Gegenläufig" rechnet die Stellungnahme nun explizit vor, dass selbst in der BesGr A 10 der notwendige Abstand zur vergleichbaren Grundsicherungsempfänger-Familie immer noch nicht erreicht wird - und zwar, da wollte man offenbar den "sichersten Weg" gehen, selbst mit dem neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe 2, OK VII (=München).

Man vermisst fast schon ein "q.e.d." bezüglich des Vorwurfs, dass selbst das neue Gesetz nicht verfassungskonforme Zustände herzustellen vermag.

Ziemlich "aufs Korn" wird nun die "Umorientierung" hin zu kinderreichen Familien genommen, wobei die Kritik unter anderem lautet:

Wieso steigt der Orts- und Familienzuschlag für Familien mit einem und zwei Kinder von 2020 bis 2023 deutlich stärker als der für Familien mit drei und vier Kindern? Und wieso werden die Steigerung der Lebenshaltungskosten jenseits der (reinen) Wohnkosten, die sicherlich in München anders ausgefallen ist als in den eher "peripheren Landesteilen", quasi mit der Wohnkostensteigerung gleichgesetzt? Lebensmittel, Strom und Gas werde auch außerhalb Münchens teurer.

Persönlich gefällt mit der Vorwurf der klammheimlichen Aufgabe von der vielzitierten "Heimatstrategie", nachdem praktisch alle nicht in München (und engster Umgebung) wohnenden (verheirateten) Richter und Beamte künftig ihre Kollegen in der Landeshauptstadt subventionieren müssen.

Da wird recht unmissverständlich dargelegt, das wohl so gut wie jeder verheiratete früher oder später, insbesondere, wenn er/sie derzeit noch berücksichtigungsfähige Kinder hat, in den neuen Orts- und Familienzuschlag "absacken" wird.

Da werden sich, wenn das alles so stimmt, selbst all diejenigen "freuen" dürfen, die immerhin noch in Gegenden der Mietenstufe VI wohnen (wohl z. B. Städte wie Erding, Freising oder Wolfratshausen oder Gemeinden in den Kreisen Fürstenfeldbruck oder Starnberg):

 Dort sollen künftig immerhin noch knapp über 60,00 € statt der bisherigen fast 150,00 € ankommen ... aber auch das ist, das kann man zu rechtfertigen versuchen wie man will, nichts anderes als eine Besoldungskürzung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.11.2022 15:29
@ InVinoVeritas
In einzelnen Rechtskreisen kommt es ab und an dazu, dass sich verschiedene Parteien im Verabschiedungsverfahren enthalten, noch seltener kommt es zur Ablehnung. Grund hierfür, also für die Ablehnung, dürfte jedoch i.d.R. bislang nicht das Interesse an der Gewährleistung des Verfassungsrechts gewesen sein, sondern kurzfristige Interessen, wie bspw. vor Wahlen einen entsprechenden Anschein von Verfassungstreue zu gewährleisten. Von daher ist Ulrich Battis auch diesbezüglich zuzustimmen, der davon ausgeht, dass hier ein konzertiertes Verhalten der Parteien vorliegt. Es verwundert von daher nicht, dass nach dem Schleswig-Holsteiner Dammbruch Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und nun auch Bayern das Alleinerverdienermodell abschaff(t)en, ohne dabei auch nur in weiteren Ansätzen die gesellschaftlichen Realitäten in ihrer Komplexität zur Kenntnis zu nehmen (auch darin zeigt sich der Ideologiecharakter des Handelns). Entsprechend ist nun davon auszugehen, dass bald weitere Gesetzgeber dem Vorbild Bayern folgen und also eine ein weitere verfassungswidrige Absenkung unter das derzeitige Besoldungsniveau vornehmen werden, was in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen noch nicht der Fall gewesen ist.

Das ideologische Momentum zeigt sich dabei auch und gerade in dieser kumulativen Radikalisierung, die autokratischen Regierungsformen gemein ist, da ein Rechtsstaat solche Radikalisierungsprozesse nicht kennt. Denn in Rechtsstaaten binden die Akteure ihr Handeln an das Recht, sodass für solch immer radikalisiertere Entrechtlichungen des öffentlichen Raums kein Platz ist. Entsprechend ist das konzertierte Handeln durchaus in den internationalen Diskurs der Krise der Demokratie einzuordnen, wie sie insbesondere Levitsky und Zibart mit ihrem Bestseller "Wie Demokratien sterben" neu angeregt haben. Solcherart konzertierte Rechtsstaatsverletzungen sind ein typisches Beispiel dafür, wenn sie wiederkehrend auftreten und dabei regelmäßig bestimmte gesellschaftlichen Gruppen betreffen, dass das politische System auf den Weg in einer defekte Demokratie ist. Dabei liegt die politische Dummheit dieses Handelns in den 17 Besoldungsrechtskreisen insbesondere darin, dass die Entrechtlichung des öffentlichen Raums gerade die gesellschaftlichen Gruppen und Akteure trifft, die verfassungsrechtlich für die Rechtsprechung und Durchsetzung des Rechts verantwortlich sind. Auch deshalb dürfte Ulrich Battis davon ausgehen, dass hier der Weg für eine Verfassungskrise geebnet wird bzw. dass diese mittlerweile offensichtlich bereits vorhanden ist - spätestens nachdem nun seit 2020 ausnahmslos in allen Rechtskreisen wissentlich und willentlich der verfassungswidrige Zustand aufrechterhalten und in Anbetracht der aktuellen Wirtschaftskrise noch einmal deutlich verschärft worden ist. Denn der Status Quo der Verfassungswidrigkeit vollzogen sich in den 2010er Jahren in einer bis 2020 properierenden Wirtschaftslage. Nun treffen die die allergrößten Teile der gesellschaftlichen Akteure betreffenden Realverluste diese Gruppe erneut besonders, wie das auch in den Krisen der 2000er Jahre der Fall gewesen ist. Die Bewältigung der vielgstaltigen aktuellen Krise wird nicht allein durch ein engagierten öffentlichen Dienst zu gewährleisten sein - ohne ihn dürfte sie allerdings nicht zu meistern sein. Da helfen auch nicht alles Bäumeumarmen und ideologiegesättigte Ankündigungen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 04.11.2022 15:55
Danke für die Ausführungen.

Das klingt aber traurig und nicht mehr repräsentativ. Es muss ja trotzdem noch einen Grund zur Hoffnung geben, dass unsere 17 Besoldungsgesetzgeber zur Vernunft gebracht werden. Zur Not durch die Judikative.

Der Bundesverband des Richtervereins schlägt gar eine grundsätzliche Besoldungsreform zurück zum Bund vor mit ortsspezifischen Zulagen, so wie ich es verstanden habe.

Es kann doch hoffentlich nicht endlos möglich sein die Rechtsprechung zu ignorieren. Wenngleich das stmfh natürlich in Ihren Ausführungen an den brv behauptet, es halte die Rechtsprechung ein. Offensichtlich gibt es divergierende Wirklichkeiten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.11.2022 16:22
"Divergierende Wirklichkeiten" ist ein schönes Synonym (das meine ich nicht ironisch) für das, was die Besoldungsgesetzgeber anstellen. Ins Englische übersetzt, könnte man das auch Fake News nennen: Denn tatsächlich gibt es hinsichtlich der Rechtslage keine divergierende Wirklichkeiten, da die seit 2012 vom Bundesverfassungsgericht vollzogene Rechtsprechung eindeutig ist. Die Verfassungskrise liegt nun auch darin begründet, dass die Besoldungsgesetzgeber faktisch weiterhin nicht die zunehmend ausdifferenzierte Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgericht anerkennen, sondern stattdessen an ihren divergierenden Wirklichkeiten rumfeilen. Damit vollzieht sich dann das, was Ulrich Battis aktuell als Beschädigung des Bundesverfassungsgericht bezeichnet. Auch von daher dürfte weiterhin die angekündigte Entscheidung über die Bremer Vorlagebeschlüsse auf sich Warten lassen. Denn es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht mit jener Entscheidung den weiten Entscheidungsspielraum, über den der Gesetzgeber verfügt, noch weiter einschränkt, um im Anschluss erneut zur Kenntnis zu nehmen, was dann geschieht.

Wenn dann besoldungsrechtlich der Zustand des permanenten Verfassungsbruchs weiterhin von den Gesetzgebern aufrechterhalten werden sollte, ist davon auszugehen - denke ich -, dass es nicht mehr allzu lange dauern wird, bis hinsichtlich dem sächsischen oder dem Gesetzgeber von Berlin vergangenheitsbezogene Vollstreckungsanordnungen nach § 35 BVerfGG vollzogen werden, wie ich das in der Vergangenheit auf den sie betreffenden Seiten begründet habe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 04.11.2022 16:39
Folgerichtig wäre es jetzt, wenn der Bayer. Richterverein (am besten zusammen mit dem Bayer. Beamtenbund) einen Ratschlag herausgeben würde, wie man sich als Beamter, Richter und Versorgungsempfänger richtig verhält, um seinen Rechtsanspruch auf eine verfassungsgemäße, amtsangemessene Alimentation geltend zu machen, und zwar für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022, für die der Freistaat Bayern auf die haushaltnahe Geltendmachung der amtsangemessenen Alimentation verzichtet hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 04.11.2022 19:28
Anders als die Regierung des Saarlandes in ihrer Stellungnahme ausführt, kann der Dienstherr nicht erwarten, dass Beamte der untersten Besoldungsgruppe ihren Wohnsitz „amtsangemessen“ in dem Ort wählen, der landesweit die
niedrigsten Wohnkosten aufweist. (aus dem Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020
- 2 BvL 4/18 - )

Ein Beispiel wie willkürlich die Besoldungsgesetzgeber schon immer versucht haben, die Beamtenbesoldung klein zu rechnen.

Entsprechen könnte das BVerfG eines Tages über das BayBesG 2023 folgendermaßen urteilen:
Anders als die Regierung des Freistaats Bayern in ihrer Stellungnahme ausführt, kann der Dienstherr nicht erwarten, dass der Partner des Beamten der untersten Besoldungsgruppe eine Tätigkeit ausübt, mit der er 20.000,00 € brutto zum Familieneinkommen beiträgt, damit er "amtsangemessen" leben kann. >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 04.11.2022 20:38
Anders als die Regierung des Saarlandes in ihrer Stellungnahme ausführt, kann der Dienstherr nicht erwarten, dass Beamte der untersten Besoldungsgruppe ihren Wohnsitz „amtsangemessen“ in dem Ort wählen, der landesweit die
niedrigsten Wohnkosten aufweist. (aus dem Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020
- 2 BvL 4/18 - )

Ein Beispiel wie willkürlich die Besoldungsgesetzgeber schon immer versucht haben, die Beamtenbesoldung klein zu rechnen.

Entsprechen könnte das BVerfG eines Tages über das BayBesG 2023 folgendermaßen urteilen:
Anders als die Regierung des Freistaats Bayern in ihrer Stellungnahme ausführt, kann der Dienstherr nicht erwarten, dass der Partner des Beamten der untersten Besoldungsgruppe eine Tätigkeit ausübt, mit der er 20.000,00 € brutto zum Familieneinkommen beiträgt, damit er "amtsangemessen" leben kann. >:(

20.000€… Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die haben keine Skruppel…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 04.11.2022 22:09
Soviel zu 20000€:

https://www.bmfsfj.de/blob/83858/928434dae7d841aadc5d2b0ef137573b/20160307-studie-mitten-im-leben-data.pdf?fbclid=IwAR1gt6YnFoZMu3SyAZTCwwPNDMuUj4Leb1Wdb6U06JObnQ7npNstk67Dk_M&mc_cid=fa78678aa9&mc_eid=44da3f7e3f

Von den verheirateten Frauen zwischen 30 und 50 Jahren haben 19 Prozent kein eigenes Einkommen und insgesamt 63 Prozent unter 1000 Euro.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 04.11.2022 22:26
Ohja und demnach nur 6% der verheirateten Frauen über 2000 Euro.

Also deutlich mehr als 63 % bis ca. 90 % der verheirateten Frauen bringen weniger als 20.0000 Euro mit ein.... okay es handelt sich nicht nur um Beamtenpartner... es wird da
aber wahrscheinlich nicht sonderlich anders sein....

Naja laut dem Gesetzentwurf stmfh spiegelt das Miteinbringen von 20.000 Euro die Wirklichkeit wider...

Danke für die Quelle
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 04.11.2022 23:22
Gerne. Schöne Arbeit eines Bundesministeriums von 2016, die jenseits ideologischer Wunschvorstellungen zumindest eine realistische Argumentationsbasis liefert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.11.2022 23:42
"Ein Denken ist vielmehr ideologisch, wenn es in seiner Funktion, das Handeln zu orientieren und zu rechtfertigen, ersetzbar ist. [...] Es geht [ihm] nicht um die Orientierung an dem, was nicht nicht ist, sondern an dem, was auch anders sein könnte." (Luhmann, Wahrheit und Ideologie, Vorschläge zur Wiederaufnahme der Diskussion in Ders.: Soziologische Aufklärung 1, 8. Aufl. 2001, S. 68 (87); Hervorhebung wie im Original)

Die von euch gerade an gesellschaftlichen Daten betrachtete gesellschaftliche Wirklichkeit kommt in der willkürlichen Setzung des bayerischen Gesetzentwurfs nicht vor. Entsprechend ist das, was in seiner Funktion, das Handeln zu orientieren und zu rechtfertigen, angeboten wird, ersetzbar. Die von der Begründung des Gesetzentwurfs angebotene Orientierung betrachtet nicht, was nicht nicht ist, sondern irgendetwas, was auch anders sein könnte und in diesem Fall gänzlich anders ist, wie ihr gerade gezeigt habt. Entsprechend wählen diese Begründungen regelmäßig einen verschwindend kleinen Ausschnitt aus der gesellschaftlichen Wirklichkeit, verabsolutieren ihn und behaupten, er sei eine Beschreibung der Realität. In all diesen Entwürfen zeigen sich gelehrige Zauberlehrlinge des Meisters Trump. Der Unterschied zwischen ihnen und dem Zaubermeister ist der Umfang und die Dimension der von ihm in die Bevölkerung gestreuten Fake News, nicht aber die Wahl der Mittel. Die ideologischen Mittel oft genug wiederholt, bleibt am Ende nur noch: "Die Tiere draußen blickten von Schwein zu Mensch und von Mensch zu Schwein, und dann wieder von Schwein zu Mensch; doch es war bereits unmöglich zu sagen, wer was war." Darin liegt ein zentraler Grund für die Herabwürdigung des Bundesverfassungsgerichts und der von den Besoldungsgesetzgebern heraufbeschworenen Verfassungskrise. Die allenthalben in große Teile der Bevölkerung einsickernde Empfindung des Legitimitätsverlust politischen Handelns in Deutschland findet eine wichtige Ursache in der Ersetzung der Wirklichkeitsbetrachtung durch eine ideologische Brille, durch die die Wirklichkeit wie Bullerbü aussehen muss. Wer möchte nicht Bullerbü gesetzlich verfassen und regieren, aber wer verfasst die Bundesrepublik und regiert sie? "Sie tragen die Buchstaben der Firma - aber wer trägt den Geist?!"
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 05.11.2022 10:08
In Bayern gibt es hierzu eine besondere Klagemöglichkeit, die zu prüfen wäre.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-bayerische-popularklage_159722.html
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 05.11.2022 10:17
In Bayern gibt es hierzu eine besondere Klagemöglichkeit, die zu prüfen wäre.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-bayerische-popularklage_159722.html

Damit könnte man das Landesbesoldungsgesetz angreifen.
Die eigentliche streitgegenständliche Norm ist aber Art. 33 Abs. 5 GG. Daher kann man sich die Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte/Verfassungsgerichtshöfe sparen, die können meiner Meinung nach keine Klärung herbeiführen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 06.11.2022 10:33
Die Popularklage (Art. 98 Satz 4 BV) bietet zwar einerseits tatsächlich Jedermann die Möglichkeit, die Verfassungskonformität der bayerischen Besoldung überprüfen zu lassen, was in der Vergangenheit auch schon öfters geschehen ist.

Liest man sich aber die besoldungsrechtlichen Entscheidung des BayVerfGH durch (Verfasungskonformität W-BEsoldung - BayVerfGH, 28.07.2008, Vf. 25-VII-05; 42-Stunden-Woche, BayVerfGH, 20.09.2005, Vf. 17-VII-04) wird schnell klar, wohin die Reise gehen dürfte.

Einzig bei der Nichtanrechenbarkeit von Leistungen aus der berufsständischen Versorgung, die auf Eigenbeiträgen beruht, ist mal der Pfad der staatstragenden Zurückhaltung verlassen worden (BayVerfG, 06.12.2017, Vf. 15-VII-13).

Leider ist es auch so, dass die Verfassungsräume des Bundes und der Länder eigenständig nebeneinander stehenn (BayVerfGH, 26.03.2018, Vf. 15-VII-16, Rn. 95 f.). Das heißt nichts anderes, als dass selbst eine Verfassungswidrigkeit der bayerischen Besoldung nach der Rechtsprechung des BVerfG noch nicht ohne Weiteres auch zu einem Erfolg vor dem BayVerfGH führen muss. Nach dessen Rechtprechung bedarf es eines weitergehenden Verstoßes gegen das (bayerische) Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BV). (Zitat <Rn. 96>): "Dies ist dann anzunehmen, wenn ein Widerspruch des bayerischen Landesrechts zum Bundesrecht offen zutage tritt und darüber hinaus auch inhaltlich nach seinem Gewicht als schwerwiegender, besonders krasser Eingriff in die Rechtsordnung zu werten ist."

In München wird man sicherlich alles daran setzten, um selbst die Vermutung des Vorliegens einer evident verfassungswidrigen Besoldung, die mit der krassen Verletzung des Mindestabstandsgebots und, weitergehend, der Verletzung des Abstandsgebots gegenüber höheren Besoldungsgruppen vorliegt, zu relativeren, weil der öffentliche Dienst in Bayern ja ach so attraktiv und begehrt ist, der Arbeitsplatz so sicher und das Ansehen in der Bevölkerung so hoch etc.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 07.11.2022 21:03
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-10/markus-soeder-buergergeld-csu-ueberarbeitung?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

"Söder beklagte eine "völlige Umkehr des Grundsatzes, dass, wer arbeitet, muss mehr haben, als wer nicht arbeitet". Es bestehe die Gefahr, dass Bürgergeld-Bezieher am Ende mehr Geld hätten als Erwerbstätige."

Also nach Ansicht unseres Ministerpräsidenten und der CSU sollten sich offenbar die Einkünfte der arbeitenden Bevölkerung, somit auch der bayerischen Beamten, vom Grundsicherungsniveau abheben 😉
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.11.2022 23:46
Als ehemaliger Kanzlervizekandidat weiß der Herr Söder, dass er sich ehrlich für die Belange auch der Bayerischen Beamten einsetzt, weshalb er als derjenige, der am Ende die von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe verantwortet, nun ausgiebig beklagt, dass nicht wenige der Bayerischen Beamten unterhalb des Grundsicherungsniveaus alimentiert werden, wofür er die Bundesregierung in Berlin in der Verantwortung sieht. Entsprechend lautet das ganze Zitat, vorgetragen mit treuem Dackelblick:

"Kassiererin, Busfahrer, Polizist, Frisörin, die beispielsweise in Berlin oder München sind, werden am Ende, wenn sie arbeiten, weniger haben, als wenn sie nicht arbeiten." (ab Min 22:08 https://www.zdf.de/comedy/heute-show).

Entsprechend malt er eine düstere Zukunft aus, die auch in Bayern bereits seit Jahr und Tag Realität ist und für die er dort als Ministerpräsident maßgebliche Mitverantwortung trägt.

Interessant ist im Anschluss auch die Reaktion Oliver Welkes, der den notorischen Lügner als Lügner erkennt, jedoch nicht erkennt, dass der notorische Lügner hier die Wahrheit sagt, während er notorisch lügt - eigentlich also wohl eher ein Fall für ein Logik-Seminar im Philosophiestudium als ein Beispiel für eine Satiresendung.

Und wer sich das ganze Interview antun will, schaue hier (ab Min. 3:40 zum hier vollzogenen Kontext): https://www.youtube.com/watch?v=kbKddepaUCQ

"Es ist eine völlig Umkehr des Grundsatzes, dass, wer arbeitet, muss mehr haben, als der nicht arbeitet."

Das wäre doch eigentlich ein schöner Slogan für den aufziehenden CSU-Wahlkampf, gedruckt auf den Plakaten der CSU neben des Markus Konterfei:

"Die CSU

Tradition und Ehrlichkeit.

Wer arbeitet, muss mehr haben, als der nicht arbeitet.

Wer Dienst tut, arbeitet nicht."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Dailydrvr am 08.11.2022 06:24
Sollen die Beamten doch mal ihren Arbeitsvertrag vorzeigen!!!11elf!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 08.11.2022 10:29
Mal unabhängig davon… nach der 2,8 % Erhöhung nach 23 Monaten am 1.12 wird ja erst in einem Jahr der TV-L Tarifvertrag neu ausgehandelt… nach Erfahrung ist dann die Gesetzgebung im Juni/Juli 2024 abgeschlossen. Bis dahin gibt es wahrscheinlich keinen Kompensationen zur Inflation d. h. ein ordentlicher Kaufkraftverlust der zusätzlich wirkt… :'(

Ja arbeiten muss sich lohnen  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 08.11.2022 16:07
Hallo zusammen,

meine Widerspruch (erstmalig) habe ich bereits verfasst.
Allerdings bin ich gerade in einem Bewerbungsverfahren (Kreis zur Regierung) und weis nicht welche Auswirkungen dies haben könnte jetzt Widerspruch einzulegen.

Bis wann muss man für dieses Jahr den Widerspruch einreichen?

Für vergangene Jahre ist dies nicht mehr möglich oder?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 08.11.2022 19:20
Hallo zusammen,

meine Widerspruch (erstmalig) habe ich bereits verfasst.
Allerdings bin ich gerade in einem Bewerbungsverfahren (Kreis zur Regierung) und weis nicht welche Auswirkungen dies haben könnte jetzt Widerspruch einzulegen.

Bis wann muss man für dieses Jahr den Widerspruch einreichen?

Für vergangene Jahre ist dies nicht mehr möglich oder?



Normalerweise wird ein Widerspruch (Geltendmachung) bis zum Ende des Haushaltsjahres verlangt. Der Freistaat Bayern hat aber für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die haushaltsnahe Geltendmachung verzichtet. Das bedeutet, dass du auch für die 2020 und 2021 noch Widerspruch einlegen kannst. Nach meiner Ansicht kann man auch noch bis Ende 2023 für die Jahre 2020 bis einschließlich 2023 Widerspruch einlegen. Das hätte dann auch den Vorteil, dass man gleich kundtun kann, dass auch das neue BayBesG nicht den Vorschriften einer verfassungsgemäßen Alimentation entspricht, was nach dem Entwurf eigentlich schon klar ist. Einige andere hier im Forum raten dazu, jährlich Widerspruch einzulegen.
Es wäre halt schön, wenn endlich die Gewerkschaften rechtssichere Ratschläge für die Einlegung von Widersprüchen herausgeben würden. Ich werde noch ein wenig abwarten, so bis Mitte Dezember, und mich dann entscheiden.
Ich gehe davon aus, dass der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch für die dem Freistaat Bayern unterstellten Gemeinden und sonstigen Rechtsformen gilt, oder? Des weiteren ist die Frage, ob mit dem Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung eingeschlossen ist? Fragen über Fragen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 09.11.2022 07:56
Ich gehe davon aus, dass der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch für die dem Freistaat Bayern unterstellten Gemeinden und sonstigen Rechtsformen gilt, oder?
Die Gemeinden sind dem Freistaat nicht unterstellt.
Es gilt die kommunale Selbstverwaltung. Demnach gilt der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung nur für den Freistaat Bayern und seine Beamten. Sie gilt nicht für die Beamten der Kommunen, der Landkreise und der Bezirke, wenn diese Dienstherren nicht durch ein eigenes Schreiben den Verzicht selbst erklärt haben.
Es soll sogar Kommunen geben, die per Rundschreiben den Verzicht nur für die Nachzahlung für das Dritte Kind erklärt haben. Wer hier nicht genau liest, wird ganz schön über den Tisch gezogen.
Und der BBB und die Gewerkschaften informieren darüber natürlich nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 10.11.2022 13:03
Ich gehe davon aus, dass der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung auch für die dem Freistaat Bayern unterstellten Gemeinden und sonstigen Rechtsformen gilt, oder?
Die Gemeinden sind dem Freistaat nicht unterstellt.
Es gilt die kommunale Selbstverwaltung. Demnach gilt der Verzicht auf die haushaltsnahe Geltendmachung nur für den Freistaat Bayern und seine Beamten. Sie gilt nicht für die Beamten der Kommunen, der Landkreise und der Bezirke, wenn diese Dienstherren nicht durch ein eigenes Schreiben den Verzicht selbst erklärt haben.
Es soll sogar Kommunen geben, die per Rundschreiben den Verzicht nur für die Nachzahlung für das Dritte Kind erklärt haben. Wer hier nicht genau liest, wird ganz schön über den Tisch gezogen.
Und der BBB und die Gewerkschaften informieren darüber natürlich nicht.

Wow das ist ja richtig schlimm, dass die FMS von 2020 bis 2022 nicht auch für die Kommunalbeamten gelten..

Das hätte ich nun nicht gedacht..  traurig
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 11.11.2022 11:56
Ach ja, dem BBB und der Komba Bayern habe ich die Stellungnahme des Bayer. Richterverbandes zum Gesetzentwurf zur Kenntnis und Stellungname zugesandt. Bin ja (noch) bei der Komba..  >:(

Habe aufgrund meiner Mail die Stellungnahme der Komba und des BBB zum Gesetzentwurf erhalten. Ein Leitartikel erscheint hierzu in der November-Ausgabe der Komba-Bayern Nachrichten. Da das Schreiben an mich persönlich geht, kann ich es hier leider nicht veröffentlichen. Knackpunkt ist unter anderem die fiktive Anrechnung eines Einkommens von 20.000 des Partners durch den Gesetzgeber, um die verfassungsmäßigkeit der bayrischen Besoldung irgendwie noch zu rechtfertigen >:(
Meine Widersprüche 2020-2023 werde ich auf jeden Fall aufrecht erhalten. Sollte ich klagen müssen um diesen Unsinn (besser dieser Willkür) entgegen zu treten, werde ich dies tun, mit oder ohne Hilfe der Gewerkschaften.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 13.11.2022 08:47
Ich habe beim StMFH nachgefragt, ob der Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung auch für mich als Kommunalbeamten gilt, und habe folgende Antwort bekommen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 13.11.2022 12:43
Die Antwort des BayStMFH ist rechtsstaatlich einwandfrei.

Die Gemeinden, egal ob kreisangehörig oder kreisfrei, die Landkreise sowie die Regierungsbezirke sind als sogenannte Gebietskörperschaften juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das Gleiche gilt übrigens unter anderem für alle Universitäten.

Dem steht nicht entgegen, dass das Landesbeamtenrecht nach Art. 1 Abs. 1 BayBG auch für die dortigen Beamten gilt, was u. a. in Art. 18 Abs. 2 BayBG recht deutlich sichtbar wird.

Die Beamten sind hier aber nicht beim Freistaat Bayern als Landesbeamte im Dienst, sondern als Kommunalbeamte der jeweiligen Körperschaft - im Falle der Universitäten wäre der richtige, wenn auch nicht sehr verbreitete Begriff, der des Universitätsbeamten; am ehesten geläufig sind die Amtsbezeichnungen Akademischer (Ober-)Rat oder Direktor.

Das BayBesG gilt nach Art. 1 Abs. 1 BayBesG zwar ebenfalls gleichermaßen für alle Landes- wie alle Körperschaftsbeamten. Allerdings obliegt es eben jedem enzelnen Dienstherren, für "seine Beamten" etwa auf die Einrede der Verjährung oder den Einwand der verspäteten Geltendmachung von Alimentationsansprüchen zu verzichten. Es gilt insoweit, flapsig ausgedrückt, einmal mehr: "Wer zahlt, schafft an".

Manchmal, etwa bei der Gewährung von Dienstbefreiungen für Wahlhelfer, spricht die Bayerische Landesregierung immerhin eine Empfehlung an alle ihrer Aufsicht unerstehenden Körperschaften und sonstigen Einrichtungen aus, ähnlich oder genauso zu verfahren. So regelmäßig bei Bundes- und Landtagswahlen, wo allen im öffentlichen Dienst Beschäftigten für die (freiwillige) Bereitstellung als Wahlhelfer an den Wahlsonntagen ein Tag Dienstbefreiung gewährt wird oder gewährt werden soll.

Im Falle der Alimentations- und Besoldungsproblematik ist eine solche Empfehlung nicht bekannt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lxr73 am 13.11.2022 13:12
Servus zusammen.
Kann mir hier irgendjemand mitteilen wann über den Gesetzesentwurf zur amtsangemessenen Alimentation im bayerischen Landtag entschieden werden soll?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 13.11.2022 13:54
Bis zum 03.11.2022 ist erst einmal das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gelaufen (Art. 16 Abs. 3 BayBG).

Zumindest der Bayerische Richterverein hat noch einmal "nachgelegt".

Es wird also sicherlich noch etwas dauern.

Auf deren Homepage findet sich der bisherige Gesetzentwurf als Anhang zum Antwortschreiben des BayStMFH auf deren erste Stellungnahme - einfach "runter scrollen" (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/220921_FMS_Entwurf_des_Gesetzes_zur_Neuausrichtung_orts-_und_familienbezogener_Besoldungsbestandteile_Beteiligungsverfahren.pdf)

Was ich bei der zweiten Stellungnahme vermisse, ist die ausdrückliche Forderung des BRV, dass deren Stellungnahme mit einer (ablehnenden) Begründung zum Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens gemacht wird (Art. 16 Abs. 3 Satz 3 BayBG). "Freiwillig", davon geht man dort hoffentlich nicht ernsthaft aus, wird sich insbesondere das BayStMFH es nicht antun, die umfangreichen Ausführungen  den Abgeordneten zur Kenntnis zu bringen.

Insgesamt liest sich die Antwort vom Odeonsplatz auf die erste Stellungnahme schon ausgesprochen ablehnend und gleichgültig.

Über das "Angebot", künftiges Schweigen dann einfach auch noch als stillschweigendes Einverständnis anzusehen, kann man nur schmunzeln ... besser hätte man den BRV wahrscheinlich kaum provozieren können, sich nun noch einmal zu Wort zu melden, denn welcher Volljurist lässt sich schon eine Erklärungswirkung für sein eigenes Schweigen "aufzwingen".

Da kann man sich nur mal wieder an den Kopf greifen, was für Vorstellungen mittlerweile selbst in der bayerischen Ministerialbürokratie vorherrschen ...

Aber irgendjemand muss dem Hutzel von Finanzminister für seine Pressemitteilung vom 10.10.2022 (https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24883/) ja auch den passenden Sprechzettel aufgeschrieben haben - oder glaubt der am Ende wirklich, was er dort abgelesen hatte?

"In der Besoldung sind wir im Ländervergleich weiterhin mit an der Spitze. (...) Auch gab es noch nie so viele Stellen in Heimatnähe. Die Behördenverlagerung ist hier ein wichtiger Beitrag zur Heimatverwurzelung. Sie bringt die Arbeit zu den Menschen und bietet ihnen damit höhere Lebensqualität und noch familienfreundlichere Arbeitsbedingungen."

Und gleichzeitig zielt der aktuelle Gesetzesentwurf darauf, dass nur noch Beamten, Richtern und Staatsanwälten in der Landeshauptstadt ein nennenswerter Zuschlag gezahlt werden muss, während insbesondere allen Verheirateten "in der Fläche", spätestens, wenn das letzte kindergeldberechtigte Kind "aus dem Haus ist", kaum noch ein erwähnenswerter Familienzuschlag entrichtet werden muss,
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 13.11.2022 15:52
Da das Beteiligungsverfahren bis zum 03.11. ging muss der Gesetzentwurf doch nun entweder langsam mal in den Landtag eingebracht werden oder er wird überarbeitet.

Wie magnifico schon aus dem FMS an den bayerischen Richterverein festgestellt hat, vermute ich wenig Willen daran nachzubessern...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 13.11.2022 18:30
Also der Söder heute in der ARD Sendung „Bericht aus Berlin“ im  Interview

Der der arbeitet soll mehr haben als der der nicht arbeitet
Es führe zu einer Unwucht gerade bei denen die nicht so viel haben wie eine Kassiererin, ein Polizeimeister oder ein Busfahrer. Die fänden das zutiefst ungerecht.

Bei den Polizeimeister hat er ja die unmittelbare Möglichkeit das zu ändern, als Dienstherr, als Chef der bayerischen Staatsregierung mit gesetzgebender Mehrheit beim Besoldungsgesetzgeber Landtag ….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 14.11.2022 11:09
Also der Söder heute in der ARD Sendung „Bericht aus Berlin“ im  Interview

Der der arbeitet soll mehr haben als der der nicht arbeitet
Es führe zu einer Unwucht gerade bei denen die nicht so viel haben wie eine Kassiererin, ein Polizeimeister oder ein Busfahrer. Die fänden das zutiefst ungerecht.

Bei den Polizeimeister hat er ja die unmittelbare Möglichkeit das zu ändern, als Dienstherr, als Chef der bayerischen Staatsregierung mit gesetzgebender Mehrheit beim Besoldungsgesetzgeber Landtag ….

Genau bei sowas frage ich mich (ich hab das Interview auch gesehen) warum der Journalist den nicht so richtig auseinandernimmt, es kann nur mit der völligen Gleichschaltung und damit einhergehenden Oberflächlichkeit unserer Medien zu tun haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 14.11.2022 11:23
Genau bei sowas frage ich mich (ich hab das Interview auch gesehen) warum der Journalist den nicht so richtig auseinandernimmt, es kann nur mit der völligen Gleichschaltung und damit einhergehenden Oberflächlichkeit unserer Medien zu tun haben.
Ich befürchte, es ist eher komplette Unkenntnis bis Desinteresse der Öffentlichkeit am Thema Beamtenbesoldung. Mit der von Dir gewählten Begrifflichkeit der "Gleichschaltung" tue ich mich schwer, da sowas gerne von Pegida-Deppen und Flacherdlern verwendet wird. Vielleicht könnten mehr Interessenvertreter einfach einmal aus Ihren Löchern kommen. Von Seiten der Politik wird man als Opposition mit dem Thema auch keine Wahl gewinnen. Bleibt also nur die Hoffnung auf die Justiz.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 14.11.2022 11:59
Genau bei sowas frage ich mich (ich hab das Interview auch gesehen) warum der Journalist den nicht so richtig auseinandernimmt, es kann nur mit der völligen Gleichschaltung und damit einhergehenden Oberflächlichkeit unserer Medien zu tun haben.

Impliziere nie Böswilligkeit, wo sich das Handeln auch durch Dummheit (oder hier Unkenntnis) erklären lässt.

Das Thema ist definitiv nicht in den Medien angekommen. Das liegt insbesondere daran, das die zuständigen Gewerkeschaften viel zu wenig Druck machen und die Öffentlichkeit bei diesem Thema scheuen.
Es gibt natürlich noch löbliche Aussnahmen, der TBB und der Richterbund fällt mir hierzu ein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 14.11.2022 17:13
Hallo in die Runde,

mein Widerspruch gegen die Besoldung 2022 - angelehnt an den Vorlagen hier im Forum - wurde jetzt zurückgewiesen mit der Begründung das ja auf die Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung 2020-2022 verzichtet worden ist.

Was heißt das jetzt? Wenn die absurde Reform (wie im Entwurf angedeutet) rechtskräftig wird und man minimale Nachzahlungen (habe 3 Kinder) erhält, soll man sich also zufrieden geben?
Kann man im Jahr 2023 der Reform widersprechen?
Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 14.11.2022 17:33
Hast du einen rechtskräftigen Bescheid bekommen? Wenn ja, wirst du klagen müssen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 14.11.2022 17:56
... keine Ahnung ob das "rechtskräftig" ist. Kam von einem Sachbearbeiter bei meiner Besoldungsstelle mit dem Hinweis, dass momentan Anträge und Widersprüche zu keinen Vorteilen führen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lxr73 am 14.11.2022 18:30
jsoli, darf ich fragen was sie unter einer minimalen Nachzahlung verstehen? Schließlich müsste es sich doch gerade für kinderreiche Familien lohnen, oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 14.11.2022 19:23
na ja, für drei Kinder Mietenstufe V beträgt die Nachzahlung im Jahr 2020 ca. 50 Euro/Monat, im Jahr 2021 ca. 80 Euro/Monat und im Jahr 2022 120 Euro/Monat. Da kommt ein wenig zusammen, ist aber deutlich unter dem was man für das dritte Kind bei 115% sozialrechtlichem Grundbedarf ansetzen würde.
Da haben andere Bundesländer allein für das dritte Kind die Zulage von knapp 400 auf über 800 erhöht. Davon sind wir in Bayern dank der Anrechnung von 20000 Euro durch den Ehegatten meilenweit entfernt.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 14.11.2022 19:56
Sollte der Freistaat lesen:

https://amp2.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialstaat-reform-mit-nebenwirkungen-warum-durch-das-buergergeld-auch-beamte-mehr-gehalt-bekommen-koennten/28808322.html
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 14.11.2022 20:14
na ja, für drei Kinder Mietenstufe V beträgt die Nachzahlung im Jahr 2020 ca. 50 Euro/Monat, im Jahr 2021 ca. 80 Euro/Monat und im Jahr 2022 120 Euro/Monat. Da kommt ein wenig zusammen, ist aber deutlich unter dem was man für das dritte Kind bei 115% sozialrechtlichem Grundbedarf ansetzen würde.
Da haben andere Bundesländer allein für das dritte Kind die Zulage von knapp 400 auf über 800 erhöht. Davon sind wir in Bayern dank der Anrechnung von 20000 Euro durch den Ehegatten meilenweit entfernt.

Wenn’s nicht so traurig wäre, wäre es lustig.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 15.11.2022 07:37
Hallo in die Runde,

ich habe das Schreiben des Richtervereins durchgelesen und auch das Schreiben des FM. Mir ist aufgefallen das die Familienzuschläge anscheinend die Ballungsraumzulage enthalten (Gesetzesvorlage des FM) und nur so eine Mindestalimentation, welche angeblich Verfassungsgemäß ist, erreicht wird. Das heißt dass das alle Beamten mit mind. zwei Kindern (A3 / Stufe 2), welche keinen Anspruch auf die Ballungsraumzulage habe, wissentlich unteralimentiert werden? Habe ich das so richtig verstanden?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 15.11.2022 09:10
Sollte der Freistaat lesen:

https://amp2.handelsblatt.com/politik/deutschland/sozialstaat-reform-mit-nebenwirkungen-warum-durch-das-buergergeld-auch-beamte-mehr-gehalt-bekommen-koennten/28808322.html

Der Freistaat weiß darüber doch Bescheid, es interessiert nur nicht. Die Erhöhung des Mindestlohns hat ja einen ähnlichen Effekt (wird auf Dauer das gesamte Lohngefüge nach oben verschieben müssen).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Südstaatler am 17.11.2022 09:18
Ihr könnt schon mal eure Klageschriften druckreif ausgestalten.
Das FM zeigt trotz der kritischen Stellungnahmen keinerlei Bereitschaft, den Gesetzesentwurf grundlegend zu überarbeiten. Es bleibt wohl bei den besagten Beträgen und der Anrechnung des Jahresgehalts vom Familienpartner. Anscheinend wird nur bei den Verheirateten ohne Kinder in den niedrigeren Mietenstufen nachgebessert, ist aber betragsmäßig auch ein schlechter Witz. 
In der kommenden Woche wird es vermutlich nochmal die ein oder andere kritische Stellungnahme durch die Beteiligten geben.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tom66 am 17.11.2022 11:25
Ihr könnt schon mal eure Klageschriften druckreif ausgestalten.
Das FM zeigt trotz der kritischen Stellungnahmen keinerlei Bereitschaft, den Gesetzesentwurf grundlegend zu überarbeiten. Es bleibt wohl bei den besagten Beträgen und der Anrechnung des Jahresgehalts vom Familienpartner. Anscheinend wird nur bei den Verheirateten ohne Kinder in den niedrigeren Mietenstufen nachgebessert, ist aber betragsmäßig auch ein schlechter Witz. 
In der kommenden Woche wird es vermutlich nochmal die ein oder andere kritische Stellungnahme durch die Beteiligten geben.


Die Bayerische Saatsregierung handelt mal wieder nach Gutsherrenart, was war anderes zu erwarten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 17.11.2022 12:00
Gerüchten zufolge hat sich das BayStMFH mittlerweile etwas bewegt und die Beträge für den neuen Orts- und Familienzuschlag, jedenfalls für Verheiratete, ein klein wenig angepasst.

In der berühmt-berüchtigten Selbstwahrnehmung am Odeonsplatz soll es eine "deutliche Erhöhung" sein. Wäre das Ausgangsniveau nicht ebenso deutlich unzulänglich, könnte man fast schon von einer Verbesserung sprechen, aber etwas Mehr von viel zu wenig ist noch lange nicht genug.

Eines fällt auf, wobei das in den Stellungnahmen des Bayerischen Richtervereins fast schon nachvollziehbarer Weise nicht thematisiert wird:

Die Ballungsraumzulage wird restlos eliminiert - und zugleich sind alle in München oder einer Gemeinde der Ortsklasse VII wohnenden verheirateten Beamte, deren Einkommen nicht den Grenzbetrag von demnächst (ab 1.12.2022) 3.952,31 € erreichen, die "Deppen der Nation".

Bislang erhält ein verheirateter Beamter, ungeachtet der Höhe seiner Grundbezüge (Art. 2 Abs. 2 BayBesG), den Familienzuschlag der Stufe 1, also ab dem 1.12.2022 149,64 €.

Wohnt er - oder sie - im "Verdichtungsraum München" und hat inklusive der Strukturzulage (Art. 33 BayBesG) sowie einer etwaigen Amtszulage - die Zulagen für besondere Berufsgruppen bleiben außen vor (Art. 94 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 BayBesG) - weniger als die vorgenannten fast 4.000,00 € (was beispielsweise bis zur Enderfahrungsstufe in A 9 der Fall wäre), so erhält er bislang zusätzlich die Ballungsraumzulage in Höhe von künftig 136,21 €.

In Summe kommt ein solcher Beamter also bislang auf einen Zuschlag von 285,85 €.

Durch die "Integration" der Ballungsraumzulage in den neuen Orts- und Familienzuschlag, der ihm dann nur noch als OFZ Stufe V Ortsklasse VII gewährt wird, sind es dann aber nur noch 136,21 €.

Irgendwie passt das nicht so ganz zu den mehrfach angeführten gestiegenen Wohn- und Lebenshaltungskosten insbesondere in München und Umgebung.

Schlimmer wird es noch, wenn beide Ehegatten Beamte sind, im Verdichtungsraum wohnen und jeweils mit ihren Grundbezügen nicht über die knapp 4.000,00 € bekommen.

Zwar müssen sie sich bislang den Familienzuschlag der Stufe 1 teilen, bekommen also jeweils nur die Hälfte (Art. 36 Abs. 1 Satz 2 BayBesG), aber immerhin bekommen beide zusammen 149,64 €.

Zukünftig werden die beiden dann zwar jeweils, jeder für sich, die 136,21 € bekommen, in Summe also 272,42 €.

Allerdings, und das habe ist schon beachtlich, fällt bei beiden die Ballungsraumzulage in Höhe von jeweils 136,21 € weg; anders als der Familienzuschlag Stufe 1 gibt es hier keine Berücksichtigung bei Verheirateten, wenn beiden Anspruch darauf haben.

In Summe "verlieren" alle künftig erst Heiratenden oder bereits Verheirateten, die etwa kein kindergeldberechtigtes Kind mehr haben werden, 149,64 €; das ist der Betrag ihres jetzigen Familienzuschlags Stufe 1.

Auch dies erscheint bemerkenswert, wo doch gerade im Verdichtungsraum München alles um so viel teurer geworden sein soll.

Richtig "derb" wird es aber, wenn man sich das Ganze bei berücksichtigungsfähigen Kindern ansieht:

Da der Familienzuschlag nicht zu den relevanten Grundbezügen gehört, die zum Ausschluss der Ballungsraumzulage führen, können Beamte zumindest den Kinderzuschlag in Höhe von 36,33 € je Kind bekommen, wenn ihre relevanten Grundbezüge 5.498,86 € (Kindergrenzbetrag) nicht überschreiten. Das schafft selbst A 13 bis zur letzten Erfahrungsstufe nicht.

Liegen die Grundbezüge eines Elternteils aber sogar unter dem niedrigen Grenzbetrag, beträgt die Ballungsraumzulage bei einem Kind bereits 172,54 €, bei zweiten 208,87 €, bei dreien 245,20 € und bei vieren 281,53 €.

Ergänzend kommt, wenn man mal einen verheirateten Beamten zu Grunde legt, der Familienzuschlag der Stufe 2 bei einem Kind, der 277,58 € betragen wird (auch ab dem 1.12.2022), und sich beim zweiten Kind auf 405,52 €, beim dritten auf 802,03 € und beim vierten auf 1.198,54 € erhöhen wird.

in Summe kann der Beamte (als Alleinverdiener) in einer mehrköpfigen Familie, wenn er im Verdichtungsraum München wohnt, somit 450,12 € beim ersten, 614,39 € beim zweiten, 1.047,23 € beim dritten und 1.480,07 € beim vierten Kind als Familien- und Ballungsraumzulage erhalten.

Die neue OFZ in der Ortsklasse VII sieht demgegenüber keineswegs deutlich mehr vor: In Stufe 1 für das erste Kind beläuft sie sich auf 436,84 €, in Stufe 2 mit zwei Kindern auf 627,87 €, mit dem dritten Kind steigt sie auf 1.087,53 € und mit dem vierten auf 1.755,67 €.

Ist der zweite Ehegatte seinerseits ebenfalls Beamter und ballungsraumzulagenberechtigt, nivelliert sich der Unterschied zum bisherigen Niveau bei vier Kindern fast völlig ein, bei weniger Kindern tritt sogar ebenfalls eine Verschlechterung ein.

Damit steht dem Gesetzentwurf doch die Verfassungswidrigkeit auf die Stirn geschrieben!

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 21.11.2022 10:33
Nach dem Kommentar Summerer/Pechstein ist Anknüpfungspunkt familienbezogener ergänzender Alimentation die zivilrechtliche Unterhaltspflicht. Nach deren Auffassung lässt es Art. 6 Abs. 1 GG auch nicht zu, den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch so einzuengen, dass die Haushaltsführung durch einen Ehegatten ohne Erwerbstätigkeit von vornherein diskriminiert wird. Dies würde ein Abschwenken der Alimentation auf die Bedürftigkeit bedeuten und wäre nicht zulässig. Das Abstellen auf den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch schützt den Beamten gegen eine Regelung die den ehegattenbezogenen Anteil etwa nur noch Beamten gewähren würde, deren Ehegatte Kleinkinder zu betreuen haben, ohne Rücksicht darauf, ob der Ehegatte tatsächlich im Erwerbsleben steht oder nicht oder sonst über entsprechendes Einkommen verfügt.

Wenn schon die familienbezogene ergänzende Alimentation unabhängig vom Einkommen des Ehepartners gewährt werden muss, dann wird das wohl für die unmittelbare Alimentation um so mehr gelten. Der Freistaat Bayern wird mit seinem neuen Besoldungsgesetz und der fiktiven Anrechnung von 20.000 € für den Ehepartner eine schallende Ohrfeige vom BVerfG bekommen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Roy am 22.11.2022 11:46
Dumme Frage von einem dummen Beamten der sich die Haare ausreißen könnte wenn er versucht solche Texte zu lesen und zu verstehen.

Es würde mich über alles freuen wenn mir jemand meine Frage (in leichter Sprache :D) beantworten kann:

Ich bin ledig, keine Kinder. Ich habe vor zu heiraten, allerdings erst nächstes Jahr.
Ist es sinnvoll (d.h. mit einigem an Geld verbunden) wenn ich noch dieses Jahr schnell heirate?
Ich wohne/arbeite in Nürnberg.


Vielen Dank für jedwede Hilfe und Entschuldigung falls das hier im Thema schlecht aufgehoben ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 22.11.2022 12:12
Unter Ausschluss jeglicher Gewähr:

Die Stadt Nürnberg unterfällt nach der Anlage zur WoGV (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html) der Mietenstufen V.

Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfs (Stand: 22.11.2022) wird sich der neue Orts- und Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) auf 90,00 € belaufen.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird sich der "alte" Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) ab dem 01.12.2022 auf 149,64 € belaufen.

Über die geplante Bestandsschutzbestimmung des Art. 109 Abs. 3 Satz 1 BayBesG-E würde bei Verheiratung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der bisherige Familienzuschlag "beibehalten".

Im Falle einer Änderung der familiären Verhältnisse (z. B. Scheidung, Kind) entfällt der Bestandsschutz.

Ebenfalls nimmt der bestandsgeschützte Betrag nicht an künftigen linearen Besoldungserhöhungen teil - im "schlimmsten" Fall bleibt der also auf dem am dem 01.12.2023 geltenden Betrag unbeschadet jeglicher Inflation und Besoldungserhöhung "bis in alle Ewigkeit", sprich, bis zum eigenen Ableben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Roy am 22.11.2022 13:27
Unter Ausschluss jeglicher Gewähr:

(...)

Vielen lieben Dank für die Erklärung :)
Noch eine kurze Nachfrage (auch wenn sie eigentlich schon beantwortet ist glaube ich..)

Also spätestens wenn ein Kind (oder Scheidung) dazukommt, werde ich aus der "alten" Regelung geschmissen.
Oder bleibe ich auch in der alten Regelung solange ich mehr Geld für "alte Regelung: verheiratet - ohne Kinder" bekomme als in "neue Regelung: verheiratet - mit 1 Kind"?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 22.11.2022 14:04
Mit Eintritt in die neue Stufe 1 (verheiratet + 1 Kind) wird der neue OFZ, egal in welcher Ortsklasse, den momentanen Familienzuschlag Stufe 1 betragsmäßig übertreffen - entsprechend entfällt (auch) damit der Bestandsschutz: Solange für das Kind Bindergeldberechtigung besteht, gibt es den neuen - geringfügig erhöhten - OFZ der Stufe 1, danach eben nur noch den neuen OFZ Stufe V.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 22.11.2022 14:49
Unter Ausschluss jeglicher Gewähr:

Die Stadt Nürnberg unterfällt nach der Anlage zur WoGV (https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html) der Mietenstufen V.

Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfs (Stand: 22.11.2022) wird sich der neue Orts- und Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) auf 90,00 € belaufen.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wird sich der "alte" Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet) ab dem 01.12.2022 auf 149,64 € belaufen.

Über die geplante Bestandsschutzbestimmung des Art. 109 Abs. 3 Satz 1 BayBesG-E würde bei Verheiratung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes der bisherige Familienzuschlag "beibehalten".

Im Falle einer Änderung der familiären Verhältnisse (z. B. Scheidung, Kind) entfällt der Bestandsschutz.

Ebenfalls nimmt der bestandsgeschützte Betrag nicht an künftigen linearen Besoldungserhöhungen teil - im "schlimmsten" Fall bleibt der also auf dem am dem 01.12.2023 geltenden Betrag unbeschadet jeglicher Inflation und Besoldungserhöhung "bis in alle Ewigkeit", sprich, bis zum eigenen Ableben.

Sind denn schon weitere Zahlen bekannt aus dem nun wohl Überarbeiteten Gesetzesentwurf?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 23.11.2022 08:37
Egal, wie die neuen Zahlen ausfallen. Dieses Gesetz ist durch das willkürliche Einrechnen eines pauschalen Einkommens des Ehegatten mit besagten 20.000 € um den Alimentationsanspruch zu erfüllen, verfassungswidrig. Wenn meine Widersprüche 2020-2022 abgelehnt werden werde ich klagen, wenn möglich mit Hilfe der Gewerkschaft. Und mit 53 werde ich höchstwahrscheinlich auch noch die Klatsche für den bayrischen Gesetzgeber miterleben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 23.11.2022 09:11
Hier mein Schreiben an die Komba Bayern:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf ihrer Internetseite teilen Sie folgendes mit:
Aufgrund der Komplexität hat das Bayerische Finanzministerium bereits zu Beginn der Gespräche die Korrektur von Amts wegen rückwirkend zum Jahresbeginn zugesagt, in allen Fällen, in denen sich Korrekturbedarf ergibt. Gleichzeitig wurde auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für das Jahr 2020 verzichtet. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 hat das Finanzministerium inzwischen auch für das Jahr 2021 auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet.

Sie sind die Gewerkschaft für Arbeitnehmer und Beamte im kommunalen Dienst. Da  könnte man meinen, dass man sich als Kommunalbeamter auf ihre Angaben verlassen kann.

Bezüglich dem Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung wurde ich misstrauisch und habe mich beim Finanzministerium erkundigt und habe folgende Aussage erhalten:
Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.
Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit der Mitteilung auf ihrer Internetseite haben sie allen Kommunalbeamten in Bayern Schaden zugefügt. Man kann sich nicht auf sie verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 23.11.2022 11:02




Sie sind die Gewerkschaft für Arbeitnehmer und Beamte im kommunalen Dienst. Da  könnte man meinen, dass man sich als Kommunalbeamter auf ihre Angaben verlassen kann.


Mit der Mitteilung auf ihrer Internetseite haben sie allen Kommunalbeamten in Bayern Schaden zugefügt. Man kann sich nicht auf sie verlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ich würde sagen, man kann sich darauf verlassen, dass man verlassen ist.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Südstaatler am 23.11.2022 13:21
Die Stufe V wurde beitragsmäßig wie folgt geändert: Ortsklasse I-IV = 70 €, V = 90 €, VI = 110 € und VII = 136,21 €
Alles andere bleibt wohl unverändert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 23.11.2022 14:12
Die Stufe V wurde beitragsmäßig wie folgt geändert: Ortsklasse I-IV = 70 €, V = 90 €, VI = 110 € und VII = 136,21 €
Alles andere bleibt wohl unverändert.

das ist doch ein Scherz, oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 23.11.2022 14:30
Die Stufe V wurde beitragsmäßig wie folgt geändert: Ortsklasse I-IV = 70 €, V = 90 €, VI = 110 € und VII = 136,21 €
Alles andere bleibt wohl unverändert.

das ist doch ein Scherz, oder?

Verdient dein Partner keine 20k im Jahr? :D Bayern schießt hier wirklich den Vogel ab.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 23.11.2022 14:35
ERNSTHAFT!?

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber ja echt lachen...

Da überlegt man sich doch, welche Alternative man für die Zukunft in Erwägung zieht:

1. Nach Hessen umziehen und dort als Beamter arbeiten
2. Nach Thüringen umziehen und dort als Beamter arbeiten
3. = vor allem mit vielen Kindern noch eher zu empfehlen: Bürgergeld beantragen (dann "muss" der Ehepartner auch keine 20.000 € pro Jahr verdienen)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 23.11.2022 16:47
Die letzte Mitteilung vom Bayerischen Beamtenbund zur amtsangemessenen Alimentation auf ihrer Homepage:
– Oktober 2021 –

Verzicht auf zeitnahe Geltendmachung für 2021

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 hat das Bayerische Staatsministerium nun mitgeteilt, dass auch für das Jahr 2021 auf dieses Erfordernis verzichtet wird. Dort wird klargestellt: „Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile“.
(und natürlich kein Wort davon, dass das nicht für die Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt)

Und was natürlich nicht fehlen darf: "Der BBB befindet sich in engem Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung, um bestmögliche Lösungen zu finden."

Seit dem kommt nichts mehr zu dem Thema vom Bayerischen Beamtenbund, nichts, nada, niente.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 23.11.2022 16:53
ERNSTHAFT!?

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber ja echt lachen...

Da überlegt man sich doch, welche Alternative man für die Zukunft in Erwägung zieht:

1. Nach Hessen umziehen und dort als Beamter arbeiten
2. Nach Thüringen umziehen und dort als Beamter arbeiten
3. = vor allem mit vielen Kindern noch eher zu empfehlen: Bürgergeld beantragen (dann "muss" der Ehepartner auch keine 20.000 € pro Jahr verdienen)



Hessen und Thüringen zahlen doch wohl schlechter als bayern
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 23.11.2022 17:47
Hessen und Thüringen zahlen doch wohl schlechter als bayern
Da sieht man mal die Wertschätzung von Bayern für seine Beamte. Man mag es nicht glauben, aber wenn die Entwürfe in Thüringen und Hessen bald durchgehen, wird ein beispielhafter verheirateter Beamter A10, Stufe 5, 2 Kinder, ab 01.01. bzw. ab 01.04. ca. 2000€-3000€ brutto mehr verdienen als in Bayern.

Ich dachte ja noch verfassungswidriger (gibts überhaupt eine Steigerungsform von verfassungswidrig  :P) als diese geplanten familieneinkommensabhängigen Zuschläge, die auf Antrag erfolgen sollen in Schleswig-Holstein geht es nicht. Aber dass Bayern einfach sagt, ja wir überspringen den Antrag und nehmen an, dass einfach alle Ehepartner sowieso 20.000€ p.a. Einkommen haben, das schlägt dem Fass echt den Boden aus  >:(.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 23.11.2022 20:32
... und mit drei Kindern wird der Unterschied noch deutlich größer.
Mit den 2 mal 3% Erhöhung ist dann auch in Hessen der Abstand zur normalen Besoldung in BY (ohne Familienzuschläge) fast weg.
In einigen Bundesländern ist nun bei 3 Kindern (je nach Mietenstufe in BY) der Familienzuschlag >600 Euro mehr als in BY.

Insgesamt ein Desaster und man kann nur hoffen, dass es zeitnah Urteile gibt, die der Rechtswillkür Einhalt gebieten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Prince of Persia am 23.11.2022 21:56
ERNSTHAFT!?

Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber ja echt lachen...

Da überlegt man sich doch, welche Alternative man für die Zukunft in Erwägung zieht:

1. Nach Hessen umziehen und dort als Beamter arbeiten
2. Nach Thüringen umziehen und dort als Beamter arbeiten
3. = vor allem mit vielen Kindern noch eher zu empfehlen: Bürgergeld beantragen (dann "muss" der Ehepartner auch keine 20.000 € pro Jahr verdienen)



Hessen und Thüringen zahlen doch wohl schlechter als bayern


Hallo lieber Kollege!

Als A9z mit 4 Kindern erhalte ich ab 01.01.2024 netto ca. 1000 Euro netto mehr als ein Kollege im Bundesland Bayern in der gleichen Konstellation. Die Zerwürfnisse zwischen den einzelnen Bundesländern nehmen ungeahnte Formen an. Ich bin gespannt wohin und das noch führen wird. Grüße aus dem schönen Hessenland
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 24.11.2022 07:01

Hallo lieber Kollege!

Als A9z mit 4 Kindern erhalte ich ab 01.01.2024 netto ca. 1000 Euro netto mehr als ein Kollege im Bundesland Bayern in der gleichen Konstellation. Die Zerwürfnisse zwischen den einzelnen Bundesländern nehmen ungeahnte Formen an. Ich bin gespannt wohin und das noch führen wird. Grüße aus dem schönen Hessenland

In BaWü wärst du A10Z und hättest in Stufe 5 5200 Euro netto bei einem Familienzuschlag von 2243,01 brutto.

Das ist alles kaum noch vergleichbar...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Pukki am 24.11.2022 09:26
Die letzte Mitteilung vom Bayerischen Beamtenbund zur amtsangemessenen Alimentation auf ihrer Homepage:
– Oktober 2021 –

Verzicht auf zeitnahe Geltendmachung für 2021

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 hat das Bayerische Staatsministerium nun mitgeteilt, dass auch für das Jahr 2021 auf dieses Erfordernis verzichtet wird. Dort wird klargestellt: „Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile“.
(und natürlich kein Wort davon, dass das nicht für die Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt)

Und was natürlich nicht fehlen darf: "Der BBB befindet sich in engem Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung, um bestmögliche Lösungen zu finden."

Seit dem kommt nichts mehr zu dem Thema vom Bayerischen Beamtenbund, nichts, nada, niente.
Also mal ernsthaft... jedem Beamten muss doch klar sein, dass die bayrische Staatsregierung keine Aussagen für andere Dienstherren treffen kann, deren Handeln nicht im Verantwortungsbereich eben der Staatsregierung liegt, sondern die eben im eigenen Wirkungskreis tätig sind.

Wer sich das Schreiben vom 11. Oktober 2021 anschaut, wird feststellen, dass die Adressaten ausschließlich Landesministerien sowie nachrichtlich der Landtag und der oberste Rechnungshof waren, an deren Beschäftigte die Information weitergeleitet werden sollte.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 24.11.2022 11:48
Die letzte Mitteilung vom Bayerischen Beamtenbund zur amtsangemessenen Alimentation auf ihrer Homepage:
– Oktober 2021 –

Verzicht auf zeitnahe Geltendmachung für 2021

Mit Schreiben vom 11. Oktober 2021 hat das Bayerische Staatsministerium nun mitgeteilt, dass auch für das Jahr 2021 auf dieses Erfordernis verzichtet wird. Dort wird klargestellt: „Anträge oder Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile“.
(und natürlich kein Wort davon, dass das nicht für die Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gilt)

Und was natürlich nicht fehlen darf: "Der BBB befindet sich in engem Austausch mit der Bayerischen Staatsregierung, um bestmögliche Lösungen zu finden."

Seit dem kommt nichts mehr zu dem Thema vom Bayerischen Beamtenbund, nichts, nada, niente.
Also mal ernsthaft... jedem Beamten muss doch klar sein, dass die bayrische Staatsregierung keine Aussagen für andere Dienstherren treffen kann, deren Handeln nicht im Verantwortungsbereich eben der Staatsregierung liegt, sondern die eben im eigenen Wirkungskreis tätig sind.

Wer sich das Schreiben vom 11. Oktober 2021 anschaut, wird feststellen, dass die Adressaten ausschließlich Landesministerien sowie nachrichtlich der Landtag und der oberste Rechnungshof waren, an deren Beschäftigte die Information weitergeleitet werden sollte.

So eindeutig würde ich das nicht sehen. So hast du z.B. auch beim Lesen einen Fehler gemacht. Die Mitteilung kommt nicht von der Bayer. Staatsregierung, sondern vom Bayer. Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, und just dieses Staatsministerium gibt ansonsten auch allgemein verbindliche Verwaltungsvorschriften zum BayBesG heraus, in welchem festgehalten ist, dass dieses Gesetz  die Besoldung der Beamten, Beamtinnen, Richter und Richterinnen des Staates sowie der Beamten und Beamtinnen der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen unter der Aufsicht des Staates stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts regelt.
Halten wir also fest, dass die anderen Körperschaften beim BayBesG unter der Aufsicht des Staates stehen und das zuständige Ministerium eine Verwaltungsvorschrift herausgibt, welche ansonsten auch für die unter Aufsicht stehenden Körperschaften gelten.
Man hätte jederzeit den Satz hinzufügen können: Diese Verwaltungsvorschrift gilt nicht für die anderen Körperschaften, welche ansonsten nach dem BayBesG der Aufsicht des Staates unterstehen. Ich bin sogar der Ansicht, man hätte darauf hinweisen müssen, da man als Gesetzgeber des BayBesG auch gegenüber  den anderen Beamten, der unter Aufsicht des Staates stehenden Beamten eine Fürsorgepflicht hat. Oder man hätte die Verwaltungsvorschrift gleich als allgemein verbindlich erklären können. Somit handelt es sich nach meinem Ermessen um eine irreführende Verwaltungsvorschrift, die nicht der  Fürsorgepflicht genüge tut.
Daneben hätten natürlich auch die Körperschaften, welche unter der Aufsicht des Staates stehen, die Fürsorgepflicht, ihre Beamten in gleicher Weise zu behandeln und zu informieren.
Damit sind wir beim Gleichheitsgrundsatz, der meiner Ansicht nach verletzt ist, wenn Beamte eines Besoldungsrechtskreises unterschiedlich behandelt werden. Diese Körperschaften wurden ja nicht ohne Grund bei der Beamtenbesoldung unter Aufsicht des Staates gestellt, sondern weil man diese Körperschaften dazu nicht für fähig gehalten hat und weil man wollte, dass die Beamten in Bayern bei der Besoldung einheitlich und gleich behandelt werden. Folge: Wir haben somit in Bayern eine gespaltene Beamtenschaft mit unterschiedlichen Rechten. Genau das, was der Staat eigentlich vermeiden wollte.


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Pukki am 24.11.2022 13:36
Okay, ich korrigiere: Das Bayrische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat kann doch nicht für andere Dienstherren Entscheidungen mit treffen, die zu den eigenen Ungunsten vom eigentlichen und eben derzeit geltenden Recht abweichen (jährliche Geltendmachung von Ansprüchen). Da hätten sich die Kommunen und anderen öffentlichen Arbeitgeber, die nicht einem der im Schreiben aufgeführten Ressorts unterstellt sind, sicher bedankt, wenn ein anderer Dienstherr mal eben locker-flockig aus der hohlen Hand festgelegt hätte, erstere verzichten einfach mal so auf ihren Anspruch (nämlich den der zeitnahen Geltendmachung von Besoldungsansprüchen).

Ich weiß nicht, wie es in Bayern sonst so aussieht, aber Verwaltungsvorschriften unterliegen bei uns in Niedersachsen gewissen Formalien - unter anderem Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt und nicht mal eben per Mail an die obersten Landesbehörden -  und entfalten quasi Gesetzeskraft. Ein Informationsschreiben, wie das, auf das sich der BBB bezieht (oder auch die anderen beiden, die in diesem Zusammenhang ergangen sind), erfüllt solche Formalien eher nicht. Wenn ein anderer Dienstherr als das Land Bayern im Wirkungsbereich des Bayrischen Besoldungsgesetzes auf den Zug hätte aufspringen wollen, dann hätte er seine Beschäftigten entsprechend selbst darüber informieren müssen.

Und das muss in meinem Augen auch jedem Beamten bewusst sein, weil ich direkte finanzielle Ansprüche aus dem jeweiligen Besoldungsgesetz lediglich gegen meinen Dienstherrn habe. Wenn im entsprechenden Gesetz stünde, dass entsprechende Rechtsbehelfe nicht erforderlich seien, dann könnte ich mich im Zweifel darauf verlassen. Ohne einen entsprechenden Passus im Gesetz wird es da eng. Dahingehend ist dann auch der Gesetzesentwurf - so er denn verabschiedet wird - bzw. darin der neu ins Bay. Besoldungsgesetz einzufügende Art. 109 Abs.2 und zu interpretieren.

Es gibt eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, auf die du hinsichtlich deiner Ausführungen zur Gleichbehandlung hinweist, soweit korrekt. Der Dienstherr ist aber doch für die Kommunalbeamtinnen und -beamten nicht das Land, sondern eben die jeweilige Institution, bei der ich beschäftigt bin. Oder ist das in Bayern anders, als beispielsweise bei uns in Niedersachsen? Insofern kann ich doch als Beamte/r keinen Anspruch auf Gleichbehandlung geltend machen, mit dem ich eigentlich in keinerlei Rechtsbeziehung stehe. Allenfalls könnte man darüber nachdenken, ob nicht der jeweilige Dienstherr zumindest hätte prüfen können, ob man sich mit der Erklärung über den Verzicht der Einrede der Verjährung an die eigenen Beamtinnen und Beamten hätte wenden können oder nicht. Nette Dienstherrn mit genug Kohle auf dem Festgeldkonto machen das vielleicht auch rückwirkend von sich aus - damit rechnen würde ich nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 25.11.2022 08:29
Bei unserer Kommune (BY) wurden wir per Mitteilung informiert, dass sich unser Dienstherr der Regelung des Freistaates anschließt und zwar für den Zeitraum 2020-2022.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 25.11.2022 09:16
Bei unserer Kommune (BY) wurden wir per Mitteilung informiert, dass sich unser Dienstherr der Regelung des Freistaates anschließt und zwar für den Zeitraum 2020-2022.

Das ist ermutigend. Vielleicht gibt es ja eine Empfehlung der Bayer. kommunalen Spitzenverbände. Die dürften auch kein Interesse an einer rechtlichen Spaltung der Bayer. Beamtenschaft haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Baroni am 26.11.2022 19:01
Was ich bei dieser ganzen "Neuausrichtung auf die aktuellen Lebensverhältnisse" überhaupt nicht verstehe:

Wenn ich grundsätzlich von einer Zweiverdiener-Familie ausgehe, müsste ich doch als Maßstab für den kinderbezogenen Anteil auch von der durchschnittlichen Geburtenrate von ca. 1,5 Kinder ausgehen. Das würde aber doch bedeuten, dass es ab dem 1-1/2ten Kind auch Kinderzuschläge in Höhe von 115% des derzeitigen sozialhilferechtlichen Regelsatzes geben müsste. Da sprechen wir doch beim 2. Kind von mindestens 400,-EUR und beim 3., 4. usw. jeweils von mindestens 800,- EUR?

Und wenn wir schon bei den realen Lebensverhältnissen sind: Je mehr Kinder eine Familie hat, desto unrealistischer ist es doch, dass dann der Partner nebenbei noch als Zweitverdiener 20.000,- EUR mit nach Hause bringt. Wir haben 4 kleine Kinder und mein Dienstherr unterstellt uns/erwartet von uns, dass meine Frau doch bitte schön mal nebenher schlappe 20.000,-EUR beisteuert?

Sehr familienbewusst unser Arbeitgeber... 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 26.11.2022 22:02
Ja, genau! Und das in dem Land der Herdprämie.. Wie das zusammenpasst?

Das ist eher Pippi Langstrumpf-Logik.. Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 28.11.2022 16:51
Ich hab vor etwa 10 Tagen mal den Vorsitzender der DPolG angeschrieben und gefragt wie so der Plan ist. - - > keine Reaktion.

Dann hab ich vor fünf Tagen mal die DPolG direkt angeschrieben - - > ebenfalls keine Reaktion.

Wenn da nicht bald was kommt scheiss ich auf die Gewerkschaft und trete aus. Zum k..... wenn es augenscheinlich noch nicht mal eine kurze Antwort wert ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 28.11.2022 17:22
Ich frage mich auch warum unsere Verbände und Gewerkschaften da keinen Druck aufbauen trotz BVerG Urteile…
Das ist so traurig.. Das ist ja ein langer Prozess dahin gewesen zur verfassungswidrigen Alimentation.. da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist müssen die Beamten scheinbar selber durch den Klageweg einfordern verfassungsgemäß bezahlt zu werden, ohne großen Rückwind unserer Interessensvertretungen.

Ich bin auf die November/Dezember Ausgabe der BBB Nachrichten gespannt, die in den nächsten Tagen erscheinen müsste.

Auch bin ich gespannt, wann der Entwurf endlich in den Landtag eingebracht wird, wie sich die Parteien positionieren, und ob überhaupt irgendwelche Änderungen noch kommen. Das Einbringen dauert ja verdächtig lange. Ist das eine weitere Herauszögerung?

Ich bin auch gespannt ob auf der öffentlichen Veranstaltung des dbb Gewerkschaftstages das irgendwie Relevanz und Erwähnung findet in der Rede vom Kanzler, dbb Vorsitzenden Silberbach der wiedergewählt wurde oder der Paneldiskussion in der alle relevanten Parteien vertreten sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tom66 am 29.11.2022 11:22
Ich hab vor etwa 10 Tagen mal den Vorsitzender der DPolG angeschrieben und gefragt wie so der Plan ist. - - > keine Reaktion.

Dann hab ich vor fünf Tagen mal die DPolG direkt angeschrieben - - > ebenfalls keine Reaktion.

Wenn da nicht bald was kommt scheiss ich auf die Gewerkschaft und trete aus. Zum k..... wenn es augenscheinlich noch nicht mal eine kurze Antwort wert ist.

Mach es doch öffentlich, schreib ihm und oder der DPolG bzw. auch dem BBB auf deren Facebookseiten entsprechende Kommentare.
Antworten werden sie wohl nicht, aber ihr "Versagen" wird wenigstens öffentlich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 29.11.2022 14:31
Hallo zusammen, heute wurde der „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile“ auf der Seite des StMFH veröffentlicht:

https://www.stmfh.bayern.de/service/gesetzentwuerfe/

Dazu die Pressemitteilung des StMFH:

https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/24968/

Der Gesetzentwurf wurde abermals in der Kabinettssitzung heute gebilligt. Der BBB Vorsitzende findet in der Meldung von heute ausschließlich Lob dafür:

https://www.bbb-bayern.de/finanzielle-verbesserungen-fuer-viele-familien-und-pflegende-angehoerige/

D.h. Der Entwurf müsste wohl demnächst im Landtag seine erste Lesung haben.
Ich muss mir den aktuellen Entwurf mal anschauen ob sich überhaupt etwas verändert hat. Ich bitte auch um Mithilfe der Analyse zum aktuellen Entwurf. Dabei geht es darum ob nun final vernünftig ist Widerspruch einzulegen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 29.11.2022 15:22
Das ist wirklich ein schlechter Scherz. Vor allem die zuvor geäußerte, absolut gerechtfertigte Kritik seitens des BBB an der Abänderung ins Mehrverdienerkonzept wird auf einmal komplett totgeschwiegen. Die 20.000 Euro pro Jahr werden nun entsprechend dem begründet, dass sie im Beihilferecht ebenfalls als Bezugsgröße dienen. Also an den Haaren herbeigezogen.

Beim groben Überfliegen des Entwurfs ist mir keine großartige Besserung für Familien mit Kindern aufgefallen.

Für mich speziell - 5 Kinder, Mietenstufe II, A9, Ehefrau mit Minijob - ergeben sich keine signifikanten Besserungen.

Es bleibt nur zu hoffen, dass der Landtag, auch mit Blick auf andere Bundesländer und kurz vor der Landtagswahl, selbstständig Nachbesserungen verlangen wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 29.11.2022 15:23


Der Gesetzentwurf wurde abermals in der Kabinettssitzung heute gebilligt. Der BBB Vorsitzende findet in der Meldung von heute ausschließlich Lob dafür:

https://www.bbb-bayern.de/finanzielle-verbesserungen-fuer-viele-familien-und-pflegende-angehoerige/



 ;D Na, ist doch prima.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 29.11.2022 15:57
https://vm.tiktok.com/ZMFQgM2ER/

Von was zum Geier reden die da?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Dailydrvr am 29.11.2022 17:48
https://vm.tiktok.com/ZMFQgM2ER/

Von was zum Geier reden die da?

Da gehts um Quote. Mit Empörung werden Klicks und mit Klicks wird Geld gemacht.

Evtl. können die uns aber sagen, wo wir uns hinmelden müssen? Ich hätte auch gern 10.000 EUR!!!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 29.11.2022 18:28
Hallo zusammen, heute wurde der „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile“ auf der Seite des StMFH veröffentlicht:
Es fehlen einem die Worte, es ist so traurig, wie das Recht mit Füßen getreten wird.
Leben die eigentlich alle komplett in ihrer Blase?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diplom Verwaltungswirt am 29.11.2022 18:38
Noch mehr als über den Gesetzentwurf selbst ärgere ich mich über den Instagram Post des BBB:

„Gute Nachrichten für Familien mit Kindern und zu pflegenden Angehörigen!

Das Bayerische Kabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ihnen finanzielle Verbesserungen bringt!
Alle Infos findet ihr unter www.bbb-bayern.de!“

Das ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 29.11.2022 18:40
Es bleibt eigentlich nur die Hoffnung auf ein Wahlgeschenk im Sommer
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 29.11.2022 18:54
Zitat
Mit Abs. 6 werden von Berechtigten dauerhaft in den Haushalt aufgenommene pflegebedürf-
tige Angehörige im Sinn des Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG mit mindestens Pflegegrad 2 im Hin-
blick auf den Orts- und Familienzuschlag künftig Kindern gleichgestellt

Kurios.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 29.11.2022 19:03
Ich hab gerade die aktuell eingestellten Tabellen mit denen vom ersten Entwurf verglichen. Die Zahlen sind die selben.
Ich bin gespannt wie sich die DPolG äußert. Ich richte mich da inzwischen aber eher nach den Aussagen des Richtervereins. Wenn sich eine Chance mit einer Klage ergibt werde ich das tun. Sollte mich die DPolG dann dabei nicht unterstützen haben sie Minuten darauf meine Kündigung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 29.11.2022 19:09
Der Gesetzentwurf ist eine Frechheit ohne Gleichen von Seiten der Bayer. Staatsregierung und dem angeschlossenen Bayer. Beamtenbund. So eine Gewerkschaft braucht kein Mensch. Wir sollten eine neue gründen.
Damit werden die Beamten, die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht verhöhnt. Damit kommen sie aber nicht durch und gewinnen höchstens etwas Zeit und sie werden sich damit die nächsten Jahre viel Ärger einheimsen. Die CSU und die Freien Wähler kann man als Beamter nicht mehr wählen. Ich habe gedacht es geht nicht mehr schlimmer als unter der  damaligen Regierung Stoiber, aber ich habe mich geirrt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: edv123 am 29.11.2022 19:27
Der Gesetzentwurf ist eine Frechheit ohne Gleichen von Seiten der Bayer. Staatsregierung und dem angeschlossenen Bayer. Beamtenbund. So eine Gewerkschaft braucht kein Mensch. Wir sollten eine neue gründen.
Damit werden die Beamten, die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht verhöhnt. Damit kommen sie aber nicht durch und gewinnen höchstens etwas Zeit und sie werden sich damit die nächsten Jahre viel Ärger einheimsen. Die CSU und die Freien Wähler kann man als Beamter nicht mehr wählen. Ich habe gedacht es geht nicht mehr schlimmer als unter der  damaligen Regierung Stoiber, aber ich habe mich geirrt.

Warum, ist doch alles prima:
https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-beamte-besoldung-geld-kabinett-1.5706075

Ironie off
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Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 29.11.2022 19:47
was wollt ihr denn noch? laut artikel werden die letzten 3 jahre ausgezahlt!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 29.11.2022 19:53
Der Gesetzentwurf ist eine Frechheit ohne Gleichen von Seiten der Bayer. Staatsregierung und dem angeschlossenen Bayer. Beamtenbund. So eine Gewerkschaft braucht kein Mensch. Wir sollten eine neue gründen.
Damit werden die Beamten, die Verwaltungsgerichte und das Bundesverfassungsgericht verhöhnt. Damit kommen sie aber nicht durch und gewinnen höchstens etwas Zeit und sie werden sich damit die nächsten Jahre viel Ärger einheimsen. Die CSU und die Freien Wähler kann man als Beamter nicht mehr wählen. Ich habe gedacht es geht nicht mehr schlimmer als unter der  damaligen Regierung Stoiber, aber ich habe mich geirrt.

Genau so ist es. Die CSU wird  hier in den Beamten eine große Wählerschaft verlieren zum Herbst.
Wer die nun weiterhin wählt, nachdem zentrale Versprechen gebrochen und Bayern in der Besoldung selbst hinter strukturschwächste Bundesländer zurückfällt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
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Beitrag von: Grisupoli am 29.11.2022 19:55
In meinem Fall belaufen sich die durch mich berechneten Nachzahlungen für drei Jahre rückwirkend auf etwa 2.340€. Das geteilt durch 36 sind etwa 65€ pro Monat BRUTTO. Hier kann man keinesfalls vdhdon eklatanten Verbesserungen sprechen. Bleiben Netto 40€ pro Monat. Ohne Worte. Für die Zeit vor 2020 bekomme ich pro Monat laut Gesetzentwurf pauschal 313€ pro Monat pauschal nachbezahlt. Da soll mir doch mal bitte einer erklären wie das zustande kommt. Zwischen 313€ und 65€ liegt eine nicht erklärbare Differenz 🤷‍♂️
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Beitrag von: Grisupoli am 29.11.2022 20:35
Allerdings muss ich auch sagen, dass ich es allgemein alles noch etwas verwirrend finde. Man findet nirgendwo genaue Erklärungen wie was berechnet werden muss. Meine Frau ist auch Beamtin, wird dann bei Ihr der hälftige Zuschlag Stufe V genommen oder nicht? Wird bei mir auch was von der Stufe 2 (weil zwei Kinder und verheiratet mit Ehepartner Beamter) abgezogen oder nicht??
Klarheit wird es wohl wirklich erst mit der ersten angepassten Bezügemitteilung geben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 29.11.2022 21:19
Allerdings muss ich auch sagen, dass ich es allgemein alles noch etwas verwirrend finde. Man findet nirgendwo genaue Erklärungen wie was berechnet werden muss. Meine Frau ist auch Beamtin, wird dann bei Ihr der hälftige Zuschlag Stufe V genommen oder nicht?
So wie ich den Gesetzentwurf verstanden habe, entfällt die Konkurrenzregelung, und wenn ihre Frau Vollzeit arbeitet, erhält sie den vollen Zuschlag der Stufe V. Und wenn Sie das Kindergeld für die beiden Kinder beziehen, erhalten Sie bei Vollzeit den vollen Familienzuschlag Stufe 2. Beides jeweils entsprechend ihrer Mietenstufe.

Edit: Den Familienzuschlag der Stufe 2 würden Sie auch voll erhalten, wenn Sie und Ihre Frau in Summe mindestens das Äquivalent einer Vollzeitstelle begleiten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 29.11.2022 21:22
Da bin ich ja mal gespannt wie das dann laufen soll.
Wobei das ja quasi ein Rückschritt wäre. Aktuell bekommt meine Frau den hälftigen Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage. Dann würde sie ja nur noch den ortszuschlag ohne den hälftigen Familienzuschlag bekommen. Sofern ich das richtig verstehe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 29.11.2022 21:36
Dann würde sie ja nur noch den ortszuschlag ohne den hälftigen Familienzuschlag bekommen. Sofern ich das richtig verstehe.
Genau an solchen Konstellationen merkt man die Verarsche des Gesetzesentwurfs. Zum Glück greift hier erstmal der Bestandsschutz.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 29.11.2022 21:45
Ist wer schon über den Artikel 59b gestoßen? Das finde ich den eigentlichen Hammer:
Edit: Muss mich korrigieren, die Änderung betrifft nur das BaySchFG.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 29.11.2022 21:48
Zum Thema BBB:

"Nachtigall ick hör dir trapsen."

So was passiert wenn man CSU Abgeordnete mit
Ambitionen für größere Aufgaben als Vorsitzende
wählt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: RARB am 30.11.2022 00:29
Ist es richtig, dass Unverheiratete, nicht in einer gleichgestellten Partnerschaft lebende, kinderlose, Beamte, dann pauschal 10.000,- Brutto im Jahr mehr bekommen? Im Falle des Fehlens eines Partners, fehlen ja auch 20.000,- EURO, geteilt durch 2, komme ich auf 10.000,- EURO brutto pro Jahr. Das wären netto etwa 640,- pro Monat. Der Betrag deckt sich ziemlich genau mit dem (inflationsbereinigt, Besoldungsgruppen übergreifend), welchen ich vor 20 Jahren als "Fehlbetrag" ermittelte, bzgl. Laufbahn, Tätigkeit, Besoldungsgruppe. Jetzt kann es vergleichbaren Personen passieren, dass sie trotz Inflation, Verfassungsgerichtsurteile, etc., pp, weniger netto zur Verfügung haben als davor (zwar Bestandsschutz, aber Abschmelzung mit allg. Erhöhungen). So sehr ich Sven T. für sein Rechtsverständnis und Einsatz bewundere und danke, scheint selbst er es nicht zu sehen, oder wahrhaben zu  wollen, dass weder ausgeprägter Intellekt, noch Beten, diesem Treiben Einhalt gebieten wird. Ich sehe die "Sache" tatsächlich als bereits verloren an. Warum? Ich arbeite gern mit übertreibenden Metaphern: Es gibt drei Arten von Menschentypen: Erstere nähren sich von Angst, und befeuern die Angst von Anderen, um die eigene damit zu füttern und ruhig zu stellen. Zweitere leugnen die Eigene und verachten die der Anderen, haben aber genaue Vorstellungen und Rezepte, was die Anderen tun müssen, um keine mehr zu haben. Jedoch haben diese als Nebenwirkung, die eigenen jetzt auch leugnen zu müssen, damit sich der "Verschreiber" in der Gemeinschaft der Leugner wohlbehalten aufgehoben fühlt (nicht die Lösung des Problems hat Priorität, sondern Allen die Sicht darauf zu nehmen). Und da sind dann noch die Dritten, die "armen Schweine". Die immer schon versuchten dahinter zu kommen, warum auf der Bühne des Lebens, so viele Kulissenschieber (Zweitere), für so wenig Regisseure (Erstere), dem Publikum (Dritte) vorgaukeln, dass ein Theater auch ohne Schauspieler bestens funktioniert, wenn allein der Kauf der Eintrittskarte bereits zum Event mutiert ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 30.11.2022 06:58
Genau so ist es. Die CSU wird  hier in den Beamten eine große Wählerschaft verlieren zum Herbst.
Wer die nun weiterhin wählt, nachdem zentrale Versprechen gebrochen und Bayern in der Besoldung selbst hinter strukturschwächste Bundesländer zurückfällt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.

Das setzt voraus das genügend bayrische Beamte sehen und verstehen wie sehr sie verars*** wurden.
Und dann müssen sie dies auch noch abwägen gegen die Verführungen des Ressiments-und Angst Wahlkampf, welchen die CDU führen wird.

Ich denke somit eher nicht, das ein Großteil der bisherig CSU-wählenden Beamten sich umorientieren.
Insbesondere wenn die Gewerkschaften sich weiterhin so nutzlos aufführen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 30.11.2022 07:35
Ich hab vor etwa 10 Tagen mal den Vorsitzender der DPolG angeschrieben und gefragt wie so der Plan ist. - - > keine Reaktion.

Dann hab ich vor fünf Tagen mal die DPolG direkt angeschrieben - - > ebenfalls keine Reaktion.

Wenn da nicht bald was kommt scheiss ich auf die Gewerkschaft und trete aus. Zum k..... wenn es augenscheinlich noch nicht mal eine kurze Antwort wert ist.

Mach es doch öffentlich, schreib ihm und oder der DPolG bzw. auch dem BBB auf deren Facebookseiten entsprechende Kommentare.
Antworten werden sie wohl nicht, aber ihr "Versagen" wird wenigstens öffentlich.

Das geht auf der FB-Seite der DPolG leider nicht. Dort kann man nichts an deren Pinnwand schreiben. Aber ich werde jetzt mit unserem DPolG Personalrat nächste Woche sprechen. Ich finde das nur noch alles absolut inakzeptabel. Auch bei letzten Tarifabschluss die Aussage, dass in der wirtschaftlichen Lage nicht mehr ging ist unverschämt. Aber ich als "kleiner mittlerer Beamter" muss das wirtschaftliche Desaster live auf meinen Schultern tragen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 30.11.2022 07:56

Diese 313 Euro als pauschalen Nachzahlungswert finde ich tatsächlich auch interessant. Ist wahrscheinlich der realistische Mehrbetrag, der einem ab dem dritten Kind pro Kind und pro Monat zustehen würde, wenn es die fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Partners nicht gäbe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 30.11.2022 08:02
Ich habe gerade mal Vergleichsberechnungen für 2020 und 2021 anhand meiner Bezügemitteilungen aus den entsprechenden Jahren gemacht. Wohl gemerkt habe ich drei Kinder und wohne in Mietstufe VII.
Die Ergebnisse sind ernüchternd.
Für 2020 bekomme ich rechnerisch eine Netto-Nachzahlung von etwa 325,08 Euro. Das entspricht pro Monat 27,09 Euro.
Für 2021 bekomme ich rechnerisch eine Netto-Nachzahlung von etwa 636,36 Euro. Das entspricht pro Monat 53,03 Euro.
Da ich seit der Geburt meiner dritten Tochter 2017 jedes Jahr meiner Besolung widerspreche bekomme ich von 08/2017 bis 12/2019 laut dem Gesetzentwurf für den Zeitraum (29 Monate) pro Monat 313,97 Euro nachbezahlt.

Wenn ich nun den Zeitraum 2020/2021 (24 Monate) nehme bekomme ich hier gesamt für den Zeitraum eine Nachzahlung von 961,44 Euro NETTO.
Für den Zeitraum 08/2017 bis 12/2019 (29 Monate) bekomme ich 9.105,13 Euro BRUTTO nachbezahlt weil ich meiner Besoldung widersprochen habe. Die Kollegen die nicht widersprochen haben schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge.

Die Differenz zwischen 313,97 Euro pro Monat (vor 2020) mehr und 27,09/53,03 Euro (ab 2020) kann man doch in keiner Weise erklären.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Garfield73 am 30.11.2022 08:28
Bis gerade eben habe ich mich eigentlich für einen halbwegs intelligenten Menschen gehalten.
Nach dem Versuch, aus dem Gesetzesentwurf schlau zu werden, bin ich allerdings anderer Meinung. :o

Ich scheitere schon an der möglichen künftigen Einstufung in die richtige Stufe beim Familienzuschlag.
Beispiel: Verheiratet, ein Kind, beide Beamte.
Ist jetzt einer in Stufe V und der Partner in Stufe 1?

Oder wegen Wegfall der Konkurrenzregelung beide in Stufe 1?

Ich bin verwirrt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Garfield73 am 30.11.2022 09:28
Ich habe den Gesetzesentwurf ein wenig überflogen.
Am "besten" finde ich diese Passagen:
Zitat
Die seitens des Deutsche Gewerkschaftsbund Bezirk Bayern vorgebrachten Bedenken werden
nicht geteilt.
Zitat
Die seitens des Bayerischen Richtervereins e.V. vorgebrachte Kritik wird nicht geteilt.
Zitat
Die Auffassung des Bayerischen Bezirketags wird nicht geteilt.
Zitat
Die seitens des Bayerischen Städtetags geäußerten Bedenken werden nicht geteilt.
Zitat
Die geäußerten Bedenken werden nicht geteilt.

So läuft das also mit der Beteiligung ...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.11.2022 10:25
Also gegen die ganze Verarsche können wir ja wohl scheinbar leider als Einzelne nichts machen. Auch sämtliche Schreiben an BBB, Verdi, Landtag bzw. verschiedene Abgeordnete einzeln angeschrieben... bringt ja alles nichts...

Somit komme ich zu der Frage: was können wir denn tun? Und ich meine: wirklich tun, damit das ankommt? (also nicht: jedes Jahr Widerspruch einlegen und warten, dass was passiert)

Es interessiert ja irgendwie keinen Menschen, was hier abgeht - im Gegenteil: die "Allgemeinheit" schimpft ja immer nur, dass die faulen Beamten sich nicht beschweren brauche, weil sie genug verdienen und nichts dafür tun müssen und die, die was ändern könnten, interessiert das ja nicht - die feiern sich nur für ihren Quatsch, den sie da machen.

Wenn jetzt einzelne Beamte um Entlassung bitten um irgendwo anders "Geld zu verdienen", dann kommt das ja auch nicht an - interessiert ja "da oben" auch keinen, ob im z. B. Sozialamt, Jobcenter usw. Personalmangel ist bzw. noch schlimmer wird...

Aber WIE könnte man denn WAS unternehmen, dass das bei den "Verantwortlichen" mal ankommt? Wir können ja leider nicht streiken - so lange, bis wir anständig bezahlt werden - aber was bleibt denn für eine Möglichkeit?

Hat irgendjemand Ideen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 30.11.2022 11:13
Das was hier angebracht wurde, kann nur als schlechter Scherz gesehen werden. Dies ist als klare Verschlechterung der Alimentation, speziell für verheiratete Beamte und Beamtinnen in den niedrigen Ortsklassen. Aber auch die Beamten und Beamtinnen mit Kindern bis zur Ortsklasse VI profitieren von der neuen Regelung kaum bis gar nicht.
Damit wird der Abstand zur Grundsicherung doch überhaupt nicht eingehalten. Bezieht sich dieser Abstand dann nur auf kinderreiche Beamte in der Ortsklasse VII. Vor allem, wie wirkt sich das im Januar kommende Bürgergeld auf die Abstandswahrung aus?
Bei den aktuell angestiegenen Lebenskosten, müssten klare Verbesserungen in allen Ortsklassen her.


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.11.2022 11:15
Genau so sieht es aus!!! - es ist ein Witz und mit Einführung des Bürgergeldes wird der Witz noch schlechter.

Daher meine Frage - was kann man tun? Ich kann das einfach so nicht akzeptieren und "abwarten" bis alles gut wird (was es ja von selbst scheinbar niemals wird)...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 30.11.2022 11:28
Kann man das vielleicht der Opposition mal stecken? Weiß nicht, ob das Sinn macht....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.11.2022 11:51
Kann man das vielleicht der Opposition mal stecken? Weiß nicht, ob das Sinn macht....


Ich habe bereits alle Abgeordnete des Landtags, die in diesem Ausschuss für den öDsitzen, angeschrieben - da dürften alle Parteien vertreten sein  >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 30.11.2022 11:54
Es sollte im Wahlkampf vielleicht ein Thema werden....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 30.11.2022 12:42
Ist jetzt einer in Stufe V und der Partner in Stufe 1?

Oder wegen Wegfall der Konkurrenzregelung beide in Stufe 1?
Die Konkurrenzregelung entfällt nur für Stufe V.
Der Kindergeldbezieher hat Stufe 1, der andere Ehepartner die Stufe V.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 30.11.2022 12:48
Wenn nächstes Jahr das Bürgergeld kommt, wird das zu verrechnende Partnereinkommen einfach auf 22 oder 23k pro anno erhöht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 30.11.2022 13:33
Wenn ich den Entwurf so lese, sehe ich immer nur die Besoldungsstufe bis A10. Für A13 ändert sich also gar nichts? Oder habe ich was überlesen beim Überfliegen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KeFo am 30.11.2022 13:59
Schon mal den geplanten Familienzuschlag in BY mit dem bereits beschlossenen in NW verglichen?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2013.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.11.2022 14:04
Schon mal den geplanten Familienzuschlag in BY mit dem bereits beschlossenen in NW verglichen?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2013.pdf


Ja - es sind mittlerweile nicht wenige Bundesländer, in die man (wie ich, mit 4 Kindern) gehen solle - wenn es so weitergeht, werden kinderreiche Beamte überall besser bezahlt, als in Bayern...

Deswegen regt es mich soooo extrem auf, wenn Bayern behauptet "Spitzenreiter in der Besoldung BLABLABLA..."

Und ich hier bei meiner täglichen Arbeit im Sozialamt sehe: sogar die Hilfeempfänger mit 4 Kindern haben mehr und lachen über Klassenfahrten, die 700,- € kosten, während ich mir Gedanken machen muss, ob ich dafür noch ein Darlehen aufnehmen soll - von Heizkosten mal gar nicht zu sprechen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 30.11.2022 14:31
Schon mal den geplanten Familienzuschlag in BY mit dem bereits beschlossenen in NW verglichen?

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage%2013.pdf


Ja - es sind mittlerweile nicht wenige Bundesländer, in die man (wie ich, mit 4 Kindern) gehen solle - wenn es so weitergeht, werden kinderreiche Beamte überall besser bezahlt, als in Bayern...

Deswegen regt es mich soooo extrem auf, wenn Bayern behauptet "Spitzenreiter in der Besoldung BLABLABLA..."

Und ich hier bei meiner täglichen Arbeit im Sozialamt sehe: sogar die Hilfeempfänger mit 4 Kindern haben mehr und lachen über Klassenfahrten, die 700,- € kosten, während ich mir Gedanken machen muss, ob ich dafür noch ein Darlehen aufnehmen soll - von Heizkosten mal gar nicht zu sprechen...

Du kannst ja auch bald einen Wohngeldantrag stellen. Wenn es nicht so traurig wäre, wäre es lustig.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 30.11.2022 16:38
Der Bayerischer Richterverein hatte übrigens nochmals eine dritte Stellungnahme abgegeben!

https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme3_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 30.11.2022 17:16
Erstmal danke für die ganzen Infos und Meinungen. Ich habe diese Verlinkung gefunden:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d5e9c18286a02d1894677/download/Flyer-Amtsangemessene_Alimentation-A3-verdi.pdf

So ganz verstehe ich das neue Modell noch nicht.
Ich bin Beamter A13, Dienstherr Kommune, wohnhaft direkt an München ( unterstelle mal Ortsklasse VII ) ( Erhalte München-Zulage für die Kinder ). Verheiratet mit 4 kleinen Kindern. Meine Ehefrau derzeit ohne Arbeitsverhältnis ( Hausfrau ).
Trifft das neue Gesetz überhaupt für uns als Kommunalbeamte zu? Hat das neue Modell für mich überhaupt eine positive Auswirkung?

Bisher gab es folgende Zulagen:

Strukturzulage 101,20
Münchenzulage Kindbetrag 145,32
FamilienZ Stufe 1 -> 149,64
FamiZ:Kinderbestandteil ->1.048,90

= 1445,06 EUR Brutto

Ich verstehe das neue Modell so, dass ich nun zukünftig Stufe V erhalte, dann zzgl. "nur" den Betrag Stufe 2 wegen 2 Kindern aber zzgl. für 3. Kind dann Extra-Betrag und zzgl. für 4.Kind Extra-Betrag. Dafür entfällt aber die Strukturzulage und München-Zulage.

Dh. neue Berechnung der Zulagen also 136,21 + 627,87 + 459,66 + 668,14
= 1.891,88 EUR Brutto

Die Differenz in meinem Fall wäre also 446,82 EUR Brutto monatlich? Wäre das korrekt?

Oder spielt hier jetzt noch ein fiktives Einkommen 20.000 EUR meiner Ehefrau rein? Sie ist ja derzeit erwerblos, da sie Hausfrau ist.

Ich kann es für mich irgendwie noch nicht richtig einordnen. Betrifft die ungerechtfertigte Bezahlung eher die niedrigeren Besoldungsgruppen? Oder die ledigen Beamten ohne Kinder?

Danke euch für die Infos.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 30.11.2022 17:16
Na, wenigstens von einer Seite kommt kein Unterwerfungs-Kotou.

Die Lobhuddelei des BBB-Vorsitzenden ist geradezu peinlich - wer, bitteschön, hat denn den gewählt?

Beim DBB geht es deutlich besser, Herr Silberbach ist sich nicht zu schade, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 30.11.2022 17:21
Erstmal danke für die ganzen Infos und Meinungen. Ich habe diese Verlinkung gefunden:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d5e9c18286a02d1894677/download/Flyer-Amtsangemessene_Alimentation-A3-verdi.pdf

So ganz verstehe ich das neue Modell noch nicht.
Ich bin Beamter A13, Dienstherr Kommune, wohnhaft direkt an München ( unterstelle mal Ortsklasse VII ) ( Erhalte München-Zulage für die Kinder ). Verheiratet mit 4 kleinen Kindern. Meine Ehefrau derzeit ohne Arbeitsverhältnis ( Hausfrau ).
Trifft das neue Gesetz überhaupt für uns als Kommunalbeamte zu? Hat das neue Modell für mich überhaupt eine positive Auswirkung?

Bisher gab es folgende Zulagen:

Strukturzulage 101,20
Münchenzulage Kindbetrag 145,32
FamilienZ Stufe 1 -> 149,64
FamiZ:Kinderbestandteil ->1.048,90

= 1445,06 EUR Brutto

Ich verstehe das neue Modell so, dass ich nun zukünftig Stufe V erhalte, dann zzgl. "nur" den Betrag Stufe 2 wegen 2 Kindern aber zzgl. für 3. Kind dann Extra-Betrag und zzgl. für 4.Kind Extra-Betrag. Dafür entfällt aber die Strukturzulage und München-Zulage.

Dh. neue Berechnung der Zulagen also 136,21 + 627,87 + 459,66 + 668,14
= 1.891,88 EUR Brutto

Die Differenz in meinem Fall wäre also 446,82 EUR Brutto monatlich? Wäre das korrekt?

Oder spielt hier jetzt noch ein fiktives Einkommen 20.000 EUR meiner Ehefrau rein? Sie ist ja derzeit erwerblos, da sie Hausfrau ist.

Ich kann es für mich irgendwie noch nicht richtig einordnen. Betrifft die ungerechtfertigte Bezahlung eher die niedrigeren Besoldungsgruppen? Oder die ledigen Beamten ohne Kinder?

Danke euch für die Infos.

Also so wie ich es verstehe bekommst Du die Stufe V nicht. Du würdest Stufe 2 zzgl drittes und viertes Kind bekommen. sprich 136,... weniger als du berechnet hast. Auch wenn Deine Frau Hausfrau ist wird unterstellt, dass sie mit 20.000 Euro beiträgt. Was natürlich absoluter Humbug ist.

Inwiefern Dich das Gesetz überhaupt trifft kann ich leider auch nicht beantworten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 30.11.2022 18:00
Kommunalbeamte betrifft jegliches Gesetz zum Bayerischen Besoldungsgesetz. Denn auch diese sind entsprechend der Gesetzgebung aus dem bayerischen Landtag zu besolden. Entsprechend gilt dieses Gesetz für Kommunal- und Landesbeamte in Bayern.

Siehe:
https://stadt.muenchen.de/infos/karriere-gehalt-oeffentlicher-dienst.html
Die Bezüge der Beamt*innen richten sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 30.11.2022 18:10
Im Beitrag von heute auf der BBB Seite ist die Berechnungsgrundlage ausgeführt, wie das Gesetz zu verstehen ist.

https://www.bbb-bayern.de/neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile/

Schön, dass es dem BRV gibt!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 30.11.2022 18:44
Und auf einmal kein Wort mehr zu der zuvor geäußerten Kritik seitens des BBB bzgl. des Wechsels vom Alleinverdiener - zum Mehrverdienerprinzip.

Was mich auch wirklich ärgert, ist nun den "Pflegebonus" in den Himmel zu loben, der nun angeblich ausgehandelt wurde. Als würde es dem Staat nicht absolut in die Karten spielen, wenn mehr Menschen häuslich durch Angehörige betreut werden und er dann die paar Peanuts an Zulagen dafür gewährt - beim heutigen Pflegekräftemangel und den sonst anfallenden Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Am Ende hat es Bayern geschafft durch das Urteil insgesamt Geld zu sparen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Shorty am 30.11.2022 19:02
Und die BILD macht (Bild-Plus-Artikel) das nächste Faß auf ;D

DANK DES BÜRGERGELDS
Beamten winkt das nächste Lohn-Plus!

Nach den massiven Erhöhungen und Nachzahlungen des Familienzuschlags erwartet die Beamten das nächste Lohn-Plus

Es wäre eine massenhafte Lohnerhöhung durch die Hintertür!
Beamten winkt schon das nächste Gehalts-Plus. Der Grund: die Einführung des Bürgergelds.
Was das Bürgergeld mit dem Beamtensold zu tun hat? Und wie hoch das Lohn-Plus ausfallen kann?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 30.11.2022 19:07
Also mit die größten Verlierer sind hier dann die verheirateten Beamten die mit einem Nicht-Beamten verheiratet sind.
Bisher gabs den Verheiratetenzuschlag von Roundabout 100 Euro und man hat noch die Ballungsraumzulage bekommen. Jetzt werden einfach die 100 Euro Verheiratetenzuschlag weggestrichen wenn man aus welchen Gründen auch immer keinen Bestandsschutz mehr hat.

Ich hab vorhin auch mal die Besoldungen in meiner Stufe A9/06 mit zwei Kinder mit anderen Bundesländern verglichen. Einen Spitzenplatz belegt Bayern da definitiv nicht mehr. Die Differenzen zu Bayern gehen da von 90 Euro mehr bis 260 Euro mehr bei anderen Bundesländern. Und Teilweise gibt es in den Bundesländern zusätzlich noch die freie Heilfürsorge wo man sich auch nochmal ne Stange Geld für die PKV spart.

Ich werde mich auch auf jeden Fall Mal bisschen schlau machen, was man auch selbst als einzelner ohne Gewerkschaft machen kann. Aber da muss ich mich auch erstmal reinlesen. Das erste was ich so spontan gefunden habe ist eine Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht gem. Art. Art. 93 Abs.1, Nr. 4a Grundgesetz. Dort ist der Art 33 nach welchem sich die Alimentation richtet auch explizit genannt.

Ich denke ganz ehrlich nicht, dass sich unsere Gewerkschaften da groß auf unsere Seite stellen werden. Keiner will dem anderen an den Karren fahren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Öbi am 30.11.2022 19:41
Hallo zusammen, die Antwort ist eigentlich klar, aber ich Frage sicherheitshalber trotzdem nach  :D wenn ich Anfang 2021 verbeamtet wurde, erhalte ich die Nachzahlung auch nur bis zu diesem Zeitpunkt oder wird die Zeit als Tarifbeschäftigter im TV-L angerechnet bis Anfang 2020?
Danke.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lxr73 am 30.11.2022 19:49
Weil ich oben etwas von der Strukturzulage gelesen habe: soll diese etwa ab Umsetzung der neuen Besoldungsstufen auch weg fallen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 30.11.2022 20:07
Und die BILD macht (Bild-Plus-Artikel) das nächste Faß auf ;D

DANK DES BÜRGERGELDS
Beamten winkt das nächste Lohn-Plus!

Nach den massiven Erhöhungen und Nachzahlungen des Familienzuschlags erwartet die Beamten das nächste Lohn-Plus

Es wäre eine massenhafte Lohnerhöhung durch die Hintertür!
Beamten winkt schon das nächste Gehalts-Plus. Der Grund: die Einführung des Bürgergelds.
Was das Bürgergeld mit dem Beamtensold zu tun hat? Und wie hoch das Lohn-Plus ausfallen kann?

Das ist tatsächlich die Frage, ob man das Ganze jetzt mit Einführung des Bürgergelds nicht wieder neu berechnen müsste. Die Beträge in dem Entwurf stammen ja noch vom Vergleich mit Hartz4
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 30.11.2022 20:40

Das ist tatsächlich die Frage, ob man das Ganze jetzt mit Einführung des Bürgergelds nicht wieder neu berechnen müsste. Die Beträge in dem Entwurf stammen ja noch vom Vergleich mit Hartz4

Das dürfte sogar sehr sicher der Fall sein, dass dies neu berechnet werden müsste.

Ich wage auch nach wie vor massiv zu bezweifeln, dass das mit den 20.000 Euro Einkommen des Ehepartners rechtlich haltbar ist.

Ich kann sofort für die letzten drei Jahre Anhand des Einkommensnachweises den man fürs Finanzamt bekommt nachweisen, dass meine Frau noch nichtmal auf 12.000 Euro Verdienst im Jahr kommt.

Hab inzwischen auch noch weiterrecherchiert. Neben der Verfassungsbeschwerde beim BVferG könnte mach auch erstmal mit der Popularklage gem. Art. 98 Satz 4 BV anfangen.

Die Problematik wenn man alleine gegen seine Besoldung vorgeht, dann muss man erstmal Widerspruch einlegen, der wird dann abgewiesen, dann muss man klagen ,....
Aber mit der Popularklage kann man, soweit ich das richtig recherchiert habe, pauschal mal das verabschiedete Gesetz in Frage stellen und überprüfen lassen. Wird diese abgewiesen gehts weiter zum BVerfG.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 30.11.2022 21:04
Mit der Popularklage gewinnst du keinen Blumentopf, du musst zum BVerfG.
Dort stellt sich die Frage, ob die 20.000 € vom Gestaltungsspielraum umfasst sind.

Ich halte es weiterhin für den Skandal, dass wir hinter zahlreiche (zT Links regierte) Länder zurückfallen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 01.12.2022 00:54
Erstmal danke für die ganzen Infos und Meinungen. Ich habe diese Verlinkung gefunden:
https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/++file++633d5e9c18286a02d1894677/download/Flyer-Amtsangemessene_Alimentation-A3-verdi.pdf

So ganz verstehe ich das neue Modell noch nicht.
Ich bin Beamter A13, Dienstherr Kommune, wohnhaft direkt an München ( unterstelle mal Ortsklasse VII ) ( Erhalte München-Zulage für die Kinder ). Verheiratet mit 4 kleinen Kindern. Meine Ehefrau derzeit ohne Arbeitsverhältnis ( Hausfrau ).
Trifft das neue Gesetz überhaupt für uns als Kommunalbeamte zu? Hat das neue Modell für mich überhaupt eine positive Auswirkung?

Bisher gab es folgende Zulagen:

Strukturzulage 101,20
Münchenzulage Kindbetrag 145,32
FamilienZ Stufe 1 -> 149,64
FamiZ:Kinderbestandteil ->1.048,90

= 1445,06 EUR Brutto

Ich verstehe das neue Modell so, dass ich nun zukünftig Stufe V erhalte, dann zzgl. "nur" den Betrag Stufe 2 wegen 2 Kindern aber zzgl. für 3. Kind dann Extra-Betrag und zzgl. für 4.Kind Extra-Betrag. Dafür entfällt aber die Strukturzulage und München-Zulage.

Dh. neue Berechnung der Zulagen also 136,21 + 627,87 + 459,66 + 668,14
= 1.891,88 EUR Brutto

Die Differenz in meinem Fall wäre also 446,82 EUR Brutto monatlich? Wäre das korrekt?

Oder spielt hier jetzt noch ein fiktives Einkommen 20.000 EUR meiner Ehefrau rein? Sie ist ja derzeit erwerblos, da sie Hausfrau ist.

Ich kann es für mich irgendwie noch nicht richtig einordnen. Betrifft die ungerechtfertigte Bezahlung eher die niedrigeren Besoldungsgruppen? Oder die ledigen Beamten ohne Kinder?

Danke euch für die Infos.

Also so wie ich es verstehe bekommst Du die Stufe V nicht. Du würdest Stufe 2 zzgl drittes und viertes Kind bekommen. sprich 136,... weniger als du berechnet hast. Auch wenn Deine Frau Hausfrau ist wird unterstellt, dass sie mit 20.000 Euro beiträgt. Was natürlich absoluter Humbug ist.

Inwiefern Dich das Gesetz überhaupt trifft kann ich leider auch nicht beantworten.

Aber das fiktive Gehalt von 20.000 EURO wurde als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Zuschlagshöhen verwendet oder?

Welche bisherigen Zulagen fallen denn nun konkret weg? Nur die Ballungsraumzulage oder auch die Strukturzulage?

Ok, bei einer neuen Berechnung ohne Zuschlag V dann so
627,87 + 459,66 + 668,14 = 1.891,88 EUR Brutto
Die Differenz in meinem Fall wäre also +310,61 EUR Brutto mehr FZ aber eben nur weil wir 4 Kinder haben.

Wenn jetzt aber zukünftig die Strukturzulage und die Ballungsraumzulage wegfällt, dann wäre es für verheiratete und ledige Beamter ohne Kinder ja eine Verschlechterung oder?

Ich verstehe immer noch nicht ganz, warum Bayern hier eine andere Lösung andenkt, wie andere Bundesländer. Das ist ja der Hammer!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 01.12.2022 06:14
Genau genommen müssten wir uns direkt an den Ministerpräsidenten wenden, der selbst noch bei der Debatte über das Bürgergeld gesagt hat, dass sich arbeiten lohnen muss. Mit diesem Gesetzesentwurf tut sich das jedenfalls nicht!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 01.12.2022 06:48
Ja da hast du Recht, nur in welchem Rahmen? Jeder einzeln oder in irgendeiner Form gesammelt?
Zu der vorherigen Frage: Ja, ohne die fiktiv einberechnet 20k Euro würde es zu wesentlich höheren Beträgen bei den kinderzuschlägen kommen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tchad am 01.12.2022 08:13
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Gesetzgeber mehr als 2 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassunggerichts nun einen Gesetzesentwurf vorlegt, der meiner Meinung nach komplett am Thema vorbeigeht ist einfach nur enttäuschend. In der Schule würde man sagen, "Thema verfehlt"! Ich war der Meinung, das Urteil sollte Familien stärken und finanziell entlasten. Nun ist es allerdings so, dass die einzigen, die wirklich von dem neuen Gesetz profitieren, Beamtinnen und Beamte mit der der Mietenstufe VII (Stadt und Landkreis München und noch einige Umlandgeimeinden) sind. Hier vor allem  ledige, welche nun die neue "Stufe L" (mtl. 136,21€) erhalten. Bisher lag der Höchstbetrag für die Ballungsraumzulage in Höhe von aktuell 132,50€ bei Brutto 3844,66€ mtl. Wer mehr verdient ( in der Regel Beamte ab A11) hatten dann keinen Anspruch mehr auf diese Zulage. Daneben wird noch der Kinderzuschlag in Höhe von mtl. 35,34€ gezahlt. Hier liegt der Höchstbetrag bei mtl. 5349,09€. Dieser Kinderzuschlag fällt übrigens, wie es ausschaut ab dem 01.01.2023 weg. Außer man hat Besitzstand. In Summe ist also festzuhalten , dass ledige Beamtinnen und Beamte mit der Mietstufe VII doch die einzigen Gewinner dieses Gesetzesentwurfes sind. Sie erhalten unabhängig  von irgendwelchen Höchstbeträgen die man bisher nicht überschreiten durfte die Zulage der Stufe L in Höhe von 136,21€.
Und zwar rückwirkend zum 01.01.2020, was dann ca.  4800,00€ Brutto entspricht.  Bitte versteht mich nicht falsch, ich gönne natürlich jeder und jedem, dass sie oder er eine höhere Besoldung erhält. Nur darf doch die Frage gestellt werden, ob jemand ,der ledig ist und z.B. in Besoldungsgruppe A12 oder A13 ist, wirklich auf die Zulage angewiesen ist, zumal man als Beamtin oder Beamter in München auch noch die Möglichkeit hat, eine günstige städtische Dienstwohnung oder wenn man beim Freistaat arbeitet, eine Stadibau Wohnung, zu erhalten und somit das Argument der teuren Mieten in München hier dann nicht hergenommen werden kann. Dieser Gesetzesentwurf lässt vollkommen außer Betracht, dass auch außerhalb der Metropolregion München die Mieten und Lebenshaltungskosten gestiegen sind und man auf dem "Land" keine Möglichkeit hat, eine günstige Dienstwohnung  zu beziehen. Übrigens sagte unser Finanzmister Albert Füracker noch am 09.01.2020 in einem Interview mit der SZ, dass er eine höhere Zulage für Beamte in München und Umland anlehne, da damit das Gehaltsgefälle unter den bayerischen Beamten zu hoch sei. Und fast 3 jahre später passiert genau das! Für mich selbst bringt das neue Besoldungsgesetz übrigens genau eine monatliche Erhöhung von ca. 9,00€ Brutto! Das ist der Erhöhungsbetrag für die Mietenstufe III, Besoldungsgruppe A10. Wenn so die Förderung der Familien in Bayern ausschaut, ( Zitat: "Das nun im Entwurf niedergelegte System setzt-wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert-den Fokus ganz deutlich auf die Kinder") dann kann ich leider nur sehr laut lachen oder weinen!!! Auf eure Frage, was man hiergegen tun kann fällt mir eigentlich nur ein, eine "Petition" gegen das Gesetz zu starten um den Gesetzgeber klar zu machen, dass hier einiges an Nacharbeit besteht. Man muss nur in andere Bundesländer (z.B. Thüringen) schauen wie es geht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 01.12.2022 08:19
Genau genommen müssten wir uns direkt an den Ministerpräsidenten wenden, der selbst noch bei der Debatte über das Bürgergeld gesagt hat, dass sich arbeiten lohnen muss. Mit diesem Gesetzesentwurf tut sich das jedenfalls nicht!

Also den hab ich schon angeschrieben, aber leider keine Antwort erhalten...

Ich denke, jeder einzeln erreicht halt - wie man sieht - gar nichts.

Daher hab ich gestern die Frage gestellt: Was kann man denn tun? Gerne auch in Gemeinschaft - ich denke, das zeigt vielleicht eher, dass da doch einige Betroffene sind und nicht nur einzelne, die mal eine Mail schreiben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 01.12.2022 08:25
Ich habe übrigens für NRW in 12/2021 etwas mehr als 10.000€ Nachzahlung bekommen und meine aktuelle Besoldung in 12/2022 lag bei fast 8000€ mit mehreren Kindern und NAchzahlung aufgrund mehrjähriger Rechtsmittel gegen das Land NRW.

Was könnte ihr machen?

- Landtagsabgeordnete anschreiben (ich würde hier per Brief machen)
- Petition starten
- Widerspruch
- In der Dienststelle Werbung machen

Dem BBB auf den Sack gehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 01.12.2022 08:33
Was könnte ihr machen?

- Landtagsabgeordnete anschreiben (ich würde hier per Brief machen)
- Petition starten
- Widerspruch
- In der Dienststelle Werbung machen

Dem BBB auf den Sack gehen.

Bei der jährlichen Personalversammlung (bei uns immer am Ende des Jahres) den örtlichen Vertreter des BBB vor versammelter Mannschaft darauf ansprechen. Klar kann der nichts dafür, aber sie können fragen ob auch er den CSU`ler gewählt hat, der aktuell diese miese Kratzbuckelei in Bayern betreibt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 01.12.2022 08:33
Man könnte Landtagsabgeordnete zu einer schriftlichen Anfrage ans StMFH bringen. Werden sie vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens aber nicht machen.
Bei eigenen Schreiben bekommt ihr höchstens ministerielle Standardantworten mit Verweis auf das Gesetzgebungsverfahren.

Helfen könnte ein Presseartikel mit einem Vergleich der Umsetzung in den Ländern nach dem Motto "Bayern verliert Spitzenposition".
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 01.12.2022 08:38


Helfen könnte ein Presseartikel mit einem Vergleich der Umsetzung in den Ländern nach dem Motto "Bayern verliert Spitzenposition".


Leider wird das die Presse nicht interessieren - ein Versuch wäre es aber wert...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 01.12.2022 09:13
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem der Gesetzgeber mehr als 2 Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassunggerichts nun einen Gesetzesentwurf vorlegt, der meiner Meinung nach komplett am Thema vorbeigeht ist einfach nur enttäuschend. In der Schule würde man sagen, "Thema verfehlt"! Ich war der Meinung, das Urteil sollte Familien stärken und finanziell entlasten. Nun ist es allerdings so, dass die einzigen, die wirklich von dem neuen Gesetz profitieren, Beamtinnen und Beamte mit der der Mietenstufe VII (Stadt und Landkreis München und noch einige Umlandgeimeinden) sind. Hier vor allem  ledige, welche nun die neue "Stufe L" (mtl. 136,21€) erhalten. Bisher lag der Höchstbetrag für die Ballungsraumzulage in Höhe von aktuell 132,50€ bei Brutto 3844,66€ mtl. Wer mehr verdient ( in der Regel Beamte ab A11) hatten dann keinen Anspruch mehr auf diese Zulage. Daneben wird noch der Kinderzuschlag in Höhe von mtl. 35,34€ gezahlt. Hier liegt der Höchstbetrag bei mtl. 5349,09€. Dieser Kinderzuschlag fällt übrigens, wie es ausschaut ab dem 01.01.2023 weg. Außer man hat Besitzstand. In Summe ist also festzuhalten , dass ledige Beamtinnen und Beamte mit der Mietstufe VII doch die einzigen Gewinner dieses Gesetzesentwurfes sind. Sie erhalten unabhängig  von irgendwelchen Höchstbeträgen die man bisher nicht überschreiten durfte die Zulage der Stufe L in Höhe von 136,21€.
Und zwar rückwirkend zum 01.01.2020, was dann ca.  4800,00€ Brutto entspricht.  Bitte versteht mich nicht falsch, ich gönne natürlich jeder und jedem, dass sie oder er eine höhere Besoldung erhält. Nur darf doch die Frage gestellt werden, ob jemand ,der ledig ist und z.B. in Besoldungsgruppe A12 oder A13 ist, wirklich auf die Zulage angewiesen ist, zumal man als Beamtin oder Beamter in München auch noch die Möglichkeit hat, eine günstige städtische Dienstwohnung oder wenn man beim Freistaat arbeitet, eine Stadibau Wohnung, zu erhalten und somit das Argument der teuren Mieten in München hier dann nicht hergenommen werden kann. Dieser Gesetzesentwurf lässt vollkommen außer Betracht, dass auch außerhalb der Metropolregion München die Mieten und Lebenshaltungskosten gestiegen sind und man auf dem "Land" keine Möglichkeit hat, eine günstige Dienstwohnung  zu beziehen. Übrigens sagte unser Finanzmister Albert Füracker noch am 09.01.2020 in einem Interview mit der SZ, dass er eine höhere Zulage für Beamte in München und Umland anlehne, da damit das Gehaltsgefälle unter den bayerischen Beamten zu hoch sei. Und fast 3 jahre später passiert genau das! Für mich selbst bringt das neue Besoldungsgesetz übrigens genau eine monatliche Erhöhung von ca. 9,00€ Brutto! Das ist der Erhöhungsbetrag für die Mietenstufe III, Besoldungsgruppe A10. Wenn so die Förderung der Familien in Bayern ausschaut, ( Zitat: "Das nun im Entwurf niedergelegte System setzt-wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert-den Fokus ganz deutlich auf die Kinder") dann kann ich leider nur sehr laut lachen oder weinen!!! Auf eure Frage, was man hiergegen tun kann fällt mir eigentlich nur ein, eine "Petition" gegen das Gesetz zu starten um den Gesetzgeber klar zu machen, dass hier einiges an Nacharbeit besteht. Man muss nur in andere Bundesländer (z.B. Thüringen) schauen wie es geht.

Da haust Du aber paar Sachen durcheinander.

Ich wohne wie schonmal geschrieben in der Mietenstufe VII, und habe zwei Kinder. Ich profitiere für 2020 und 2021 eher gering davon. Ich bekomme für beide Jahre zusammen rechnerisch 961,44 Euro, netto,  nachbezahlt.
Denn was man im ersten Moment mal übersieht, ist das man ja zuvor die Ballungsraumzulage und die Familienzuschläge erhalten hat. Diese werden bei der Nachzahlung gegengerechnet und abgezogen.
Da bleibt unterm Strich nur ein minimaler Nachzahlbetrag. Und die jährlichen Sonderzahlungen werden da wohl vermutlich nicht nachkorrigiert werden.

Uns was das Thema Staatswohnung angeht: Ich stand drei Jahre mit drei Kindern (eins ist inzwischen aus dem Familienzuschlag raus)  auf der höchsten Prioritätsstufe für eine 5-Zimmer Wohnung. Rate mal wie viele Angebote ich bekam. Genau! NULL.
Denn es gibt nur wenige und wer einmal drin wohnt zieht nicht mehr aus. Also blieb mir nichts anderes übrig als selbst was zu finden. Und jetzt zahle ich aktuell 2300 warm an Miete. Und gleichzeitig rutscht man bei der Prio für die Stadi-Wohnung weiter nach hinten weil man ja was von der Größe passendes hat.

Profitieren erden wohl am ehesten die, welche die Ballungsraumzulage nicht mehr erhalten haben weil sie über dem Grenzbetrag lagen. Vermutlich bei vielen A9Zlern. Die bekommen da wohl etwas nachgezahlt. Und der Ledige der bisher in München bei Mietsufe VII gewohnt hat profitiert auch nicht sehr viel. Bisher bekam er die Ballungsraumzulage die ihm rückwirkend genommen wird. Dafür bekommt er die marginal höhere Ortszulage. Die Nachzahlung dürfte so gering sein, dass es kaum auffällt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 01.12.2022 09:42
Zitat von: Christian link=topic=117224.msg265633#msg265633

date=1669880039



Aktuell nicht. Aber je näher die Wahl kommt desto eher haben manche ein Interesse, Söder belegbares Versagen vorzuhalten


Helfen könnte ein Presseartikel mit einem Vergleich der Umsetzung in den Ländern nach dem Motto "Bayern verliert Spitzenposition".


Leider wird das die Presse nicht interessieren - ein Versuch wäre es aber wert...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 01.12.2022 12:13
Mahlzeit zusammen,

wie verhält es sich denn nun genau mit diesem neuen "Besolungsbestandteil" L? Bekommen den nur Beamte, die in München wohnen/arbeiten? Wer wird dann welcher Stufe zugeordnet? In der Tabelle ist ja nur die Stufe VII aufgeführt (wsl. München?) Die Nachzahlungen sollen ja scheinbar ab 01.01.2020 berechnet werden.
Das Finanzministerium konnte mir leider keine bzw. "noch" keine Antworten auf meine Anfrage geben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 01.12.2022 12:48
Mahlzeit zusammen,

wie verhält es sich denn nun genau mit diesem neuen "Besolungsbestandteil" L? Bekommen den nur Beamte, die in München wohnen/arbeiten? Wer wird dann welcher Stufe zugeordnet? In der Tabelle ist ja nur die Stufe VII aufgeführt (wsl. München?) Die Nachzahlungen sollen ja scheinbar ab 01.01.2020 berechnet werden.
Das Finanzministerium konnte mir leider keine bzw. "noch" keine Antworten auf meine Anfrage geben.

Stufe L bekommt jeder ledige. Bei Mietstufe VII (München und grob das Umland) gibts noch die Zulage dazu.

Stufe V bekommen alle verheiratete ohne Kinder. Konkurrenzregelung wenn beide Beamte sind entfällt und jeder bekommt den vollen Betrag.
Außerdem bekommt man die Stufe V wenn man verheiratet ist, der Ehepartner Beamter ist und dieser die Stufe 1 oder 2 erhält.

Stufe 1 bekommt man egal ob verheiratet oder nicht wenn man ein Kind hat. (Stufe V und L gibts dann nicht dazu)

Stufe 2 ist das selbe wie Stufe 1 nur mit zwei Kindern ....

Bisherige Ballungsraumzulagen und Familienzulagen entfallen und werden auf die Nachzahlungen angerechnet.


Kurz und knapp, aber ich hoffe verständlich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tom66 am 01.12.2022 12:49
Auf der Facebook-Seite des BBB wurde ein Post veröffentlicht zum Thema:
"Finanzielle Verbesserungen für viele Familien und pflegende Angehörige" hier könnte und sollte jeder, der auf FB aktiv ist einen entprechenden Kommentar hinterlassen.
Vielleicht fällt dann dem BBB-Vorsitzenden mit CSU-Parteibuch was auf  :-[

https://www.facebook.com/bayerischerbeamtenbund
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 01.12.2022 12:51
Hallo Kollegen und Kolleginnen,
es geht hier m. M. n. nicht um die Höhe von irgendwelchen Zulagen, sondern darum dass die Staatsregierung mit diesem Gesetz endgültig eine nicht verfassungsgemäße Alimentation aller betroffenen Beamten festlegt und zwar in Kenntnis der viel diskutierten Beschlüsse des BVerfG >:(
Und zwar egal, ob ledig, verheiratet, mit oder ohne Kinder. Das sollte Euch allen bewusst sein. Deswegen Widerspruch gegen die Alimentation beim Dienstherren einlegen, wie ich seit 2020 jährlich. Und ich werde diesen auch nicht im Hinblick auf dieses erbärmliche Gesetz zurücknehmen.
Nur durch das absolut willkürliche hinzurechnen eines fiktiven Einkommens von 20K des Ehepartners zur Alimentation des Beamten konnte der Abstand zum Grundsicherungsempfänger fingiert werden. Das muss Euch bewusst werden.
Zur Erinnerung: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html
Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 01.12.2022 13:38
Ok, bei einer neuen Berechnung ohne Zuschlag V dann so
627,87 + 459,66 + 668,14 = 1.891,88 EUR Brutto
Die Differenz in meinem Fall wäre also +310,61 EUR Brutto mehr FZ aber eben nur weil wir 4 Kinder haben.

Wenn jetzt aber zukünftig die Strukturzulage und die Ballungsraumzulage wegfällt, dann wäre es für verheiratete und ledige Beamter ohne Kinder ja eine Verschlechterung oder?

Ich verstehe immer noch nicht ganz, warum Bayern hier eine andere Lösung andenkt, wie andere Bundesländer. Das ist ja der Hammer!
Genau, es ergeben sich tatsächlich einige Konstellationen, in denen eine Schlechterstellung nur durch Besitzstandswahrung ausbleibt.
Haben Sie sich mal die neuen Familienzuschläge ab 01.12. in NRW angeschaut. Da ist man mit vier Kindern in Mietenstufe VII schnell bei über 3000€ pro Monat!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 01.12.2022 15:51
Ich hab jetzt mal eine aussagekräftige Email an Brrecherche@br.de geschrieben.

wäre gut wenn sich vielleicht auch noch andere hinwenden würden. Desto mehr dort hin schreiben desto eher wird es gesehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 01.12.2022 16:19
Also als verheirateter ohne Frau im ÖD und 2 Kindern in Mietstufe 2 erhalte ich lediglich 394,48 € ?
In der Dezemberabrechnung habe ich als Familienzuschläge insgesamt 405,52 € erhalten.

Sehe ich das richtig, dass ich ohne Besitzstandswahrung ca. 10 € weniger bekommen würde und damit auch keine Nachzahlung für die letzten 3 Jahre?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 01.12.2022 17:43
Mahlzeit zusammen,

wie verhält es sich denn nun genau mit diesem neuen "Besolungsbestandteil" L? Bekommen den nur Beamte, die in München wohnen/arbeiten? Wer wird dann welcher Stufe zugeordnet? In der Tabelle ist ja nur die Stufe VII aufgeführt (wsl. München?) Die Nachzahlungen sollen ja scheinbar ab 01.01.2020 berechnet werden.
Das Finanzministerium konnte mir leider keine bzw. "noch" keine Antworten auf meine Anfrage geben.

Stufe L bekommt jeder ledige. Bei Mietstufe VII (München und grob das Umland) gibts noch die Zulage dazu.

Stufe V bekommen alle verheiratete ohne Kinder. Konkurrenzregelung wenn beide Beamte sind entfällt und jeder bekommt den vollen Betrag.
Außerdem bekommt man die Stufe V wenn man verheiratet ist, der Ehepartner Beamter ist und dieser die Stufe 1 oder 2 erhält.

Stufe 1 bekommt man egal ob verheiratet oder nicht wenn man ein Kind hat. (Stufe V und L gibts dann nicht dazu)

Stufe 2 ist das selbe wie Stufe 1 nur mit zwei Kindern ....

Bisherige Ballungsraumzulagen und Familienzulagen entfallen und werden auf die Nachzahlungen angerechnet.


Kurz und knapp, aber ich hoffe verständlich.

Ja, danke dir. Aber in dieser Tabelle ist ja nur Mietstufe VII aufgeführt oder übersehe ich da was? Welcher Betrag gilt dann z. B. für V?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 01.12.2022 17:46
Also als verheirateter ohne Frau im ÖD und 2 Kindern in Mietstufe 2 erhalte ich lediglich 394,48 € ?
In der Dezemberabrechnung habe ich als Familienzuschläge insgesamt 405,52 € erhalten.
Die 394,49€ stammen aus der Tabelle für 2021, oder?
Ab 01.01.2023 wären es in Mietenstufe II 405,52€ + ggf. 2x die Erhöhungsbeträge bis A10.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 01.12.2022 19:47
Die erste Lesung vom Gesetzentwurf findet nächste Woche Dienstag am Nachmittag, entgegen der üblichen Praxis, ohne Aussprache statt…. Siehe erste Seite:

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung;jsessionid=A8BA3189E66672344C4533400B01060B?execution=e1s2


Wirklich ohne Worte….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 01.12.2022 19:50
Also als verheirateter ohne Frau im ÖD und 2 Kindern in Mietstufe 2 erhalte ich lediglich 394,48 € ?
In der Dezemberabrechnung habe ich als Familienzuschläge insgesamt 405,52 € erhalten.
Die 394,49€ stammen aus der Tabelle für 2021, oder?
Ab 01.01.2023 wären es in Mietenstufe II 405,52€ + ggf. 2x die Erhöhungsbeträge bis A10.

394,48 € aus 2021, hast recht.
Neu sinds genau 405,52 und damit exakt der Betrag den ich jetzt auch im Dezember bekommen habe.
Hinzu kommt dann noch der Erhöhungsbetrag von 19,50 € für die letzten 2 Jahre wo ich A8 war und dann noch 1 Jahr in A9 mit 15,28.
Das ergibt dann für 2 Kinder ca. 2600 € Brutto Nachzahlung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 01.12.2022 22:51
Der Entwurf wurde unter Drucksache 18/25363 am 30.11.22 in den Landtag eingebracht
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 01.12.2022 23:07
Bemerkenswert sind die 2 Stellungnahmen, die veröffentlicht wurden. Der Verband bayerischer Privatschulen und das katholische Schulwerk…. Nicht mal der Spitzenverband BBB ODER DER BRV

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige?execution=e6s1
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 02.12.2022 06:51
Bemerkenswert sind die 2 Stellungnahmen, die veröffentlicht wurden. Der Verband bayerischer Privatschulen und das katholische Schulwerk…. Nicht mal der Spitzenverband BBB ODER DER BRV

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige?execution=e6s1

Der Link funktionierte leider nicht.
Hier nochmal:
https://www.bayern.landtag.de/parlament/dokumente/drucksachen/?ist_basisdokument=off&suchvorgangsart%5B0%5D=Gesetze%5C%5CGesetzentwurf&suchvorgangsart%5B1%5D=Gesetze%5C%5CHaushaltsgesetz%2C+Nachtragshaushaltsgesetz&dokumentenart=Schriftliche+Stellungnahmen+im+Gesetzgebungsverfahren&basisdokumentid=40682&wahlperiodeid%5B0%5D=18

--> Dann auf Vorgangsmappe klicken!

Die restlichen Stellungnahmen sind quasi auf den letzten Seiten des Gesetzesentwurfes erwähnt wo sie quasi abgelehnt werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 02.12.2022 07:36
Ich habe gerade mal eine Vergleichsrechnung zwischen Bayern und NRW bei meiner Besoldung A9/06 - 2 Kinder Mietstufe VII gemacht. Dazu habe ich im Rechner die Familienstufe 0 genommen und die Tabellenbeträge bei Zulagen eingetragen.

Da kommen einem fast die Tränen.

Wenn ich Beamter in NRW wäre würde ich 1.010,34 Euro NETTO!!!! mehr bekommen!! (sofern ich die Daten aus den Tabellen richtig herausgelesen habe - wovon ich ausgehe)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 02.12.2022 08:29
Bayern A 12 Stufe 9 mit 3 Kindern bzw NRW, Ortsstufe 6 für teure Pflaster wie Düsseldorf oder Köln oder Garmisch oder Ebersberg

Bayern:
4832 € Grundgehalt
554,41 € Familienzuschlag
446,28 € Familienzuschlag                   = 5832,69 € Brutto

NRW:
4722,56 € Grundgehalt
1343,19 € Familienzuschlag
829,75 € Familienzuschlag                   = 6895,50 €

Sind also pro Monat nur 1062,81 € Brutto mehr als der Spitzenreiter Bayern......Und beide wolleb verfassungsgemäß sein? Irgendwie stimmt doch da was nicht....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 02.12.2022 08:33

Wenn ich Beamter in NRW wäre würde ich 1.010,34 Euro NETTO!!!! mehr bekommen!! (sofern ich die Daten aus den Tabellen richtig herausgelesen habe - wovon ich ausgehe)

Warum in die Ferne schweifen... im Nachbarland wärst du bei A10/4 (schlechtest mögliche Stufe angenommen) - 4561 Brutto.

Wobei die Stufen der Tabellen dank diverser Streichungen der Bundesländer auch zunehmend schwer zu vergleichen sind...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 02.12.2022 08:34
Ich vermute der bayrische Versuch ist Verfassungskonformer  ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 02.12.2022 08:37
Es ist leider so, dass Bayern - wie hier schon mehrfach geschrieben - schon lange kein Spitzenbesolder mehr ist. Das Land weist seit Jahr und Tag in Deutschland mit den höchsten Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation auf. Zwar hat das Land in den letzten anderthalb Jahrzehnten nominal immer mit das höchste Bruttogehalt gewährt, jedoch verdeckte das, dass in Bayern insbesondere in den Ballungsgebieten die Lebenshaltungskosten (nicht zuletzt die Unterkunftskosten) ebenfalls deutlich höher (gewesen) sind als in den meisten anderen Teilen Deutschlands. Darüber hinaus senkt das Land nun offensichtlich (wie hier schon thematisiert) für nicht geringe Teile seiner Beamten die Nettolalimentation noch ab, womit es die nächste Zeitenwende in der fiskalpolitisch motivierten deutschen Besoldungsgesetzgebung gestartet hat. Das Ergebnis liest sich dann so, wie ihr das  gerade schreibt.

Nicht umsonst hat bspw. NRW 2020 einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der ersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsgruppe A5/1 eine Nettoalimentation von gerundet 2.496,- € gewährt, während Bayern entsprechend in der Besoldungsgruppe A 3/2 2.594,- € gewährte. Jedoch betrug im selben Jahr die Mindestalimentation in Bayern 3.522,- € und in NRW 3.073,- € (vgl. die Tabelle 7 des bekannten DÖV-Beitrags aus diesem Jahr). Damit wies Bayern 2020 einen Nettofehlbetrag von 928,- € auf; er betrug hingegen in NRW 577,- €. Prozentual hatte Bayern damit die Mindestalimentation um 26,4 % verfehlt, NRW verfehlte sie um 18,8 %.

NRW hat nun zwar eine ebenfalls verfassungswidrige Novellierung seines Besoldungsrechts vollzogen, darin jedoch Beamte mit zwei Kindern, die in einem Ballungsgebiet ihren Dienst verrichten, bessergestellt. In Bayern ist das nicht zuletzt (aber nicht ausschließlich) durch den ohne sachlichen Grund entzogenen Betrag von 20.000,- € brutto nicht der Fall. Als Ergebnis entsteht dann das, was ihr schreibt. Entsprechend bitter ist es, wenn euer Ministerpräsident in letzter Zeit wiederholt den kleinen Polizisten in seinem politischen Ziel, das Bürgergeld und damit die Bundesregierung zu torpedieren, instrumentalisiert hat. Denn er wird in Bayern nur deshalb so bescheiden alimentiert, weil Markus Söder als Ministerpräsident die Letztverantwortung dafür trägt und nun dafür sorgt, dass er jetzt vielfach noch stärker unterhalb des Grundsicherungsniveaus gedrückt wird als zuvor. Auch darin zeigt sich die von Ulrich Battis konstatierte Verfassungskrise.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ssoul36 am 02.12.2022 09:49
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 02.12.2022 10:14
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.

In Deinem Fall bleibt es quasi bei den selben Beträgen die Du schon geschrieben hast. Du bekommst lediglich obendrauf noch den Aufschlag von 13,28 Euro brutto für das Kind. Sprcih es ändert sich für Dich kaum etwas.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ssoul36 am 02.12.2022 10:24
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.

In Deinem Fall bleibt es quasi bei den selben Beträgen die Du schon geschrieben hast. Du bekommst lediglich obendrauf noch den Aufschlag von 13,28 Euro brutto für das Kind. Sprcih es ändert sich für Dich kaum etwas.

Ok, vielen Dank für deine Mühe:) Anscheinend bin ich doch nicht so doof, wie ich vermutet habe. Diesen Zuschlag rückwirkend habe ich natürlich auch gesehen. War mir nur nicht sicher, ob das schon alles war. Laut Medien sond wir Beamte ja jetzt reich...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Öbi am 02.12.2022 10:56
Hallo,

ich bin aktuell A9, verheiratet und ein Kind. Also 277 € Familienzuschlag. Sehe ich es richtig, dass ich dann künftig bei Mietenstufe V einen Betrag von ca. 335 € (315,56 Stufe 1 + 20,73 Erhöhungsbetrag) erhalte?

Und da ich erst Anfang 2021 verbeamtet wurde auch erst ab diesem Zeitpunkt die Nachzahlung, oder?

Danke  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 02.12.2022 11:03
Hallo,

ich bin aktuell A9, verheiratet und ein Kind. Also 277 € Familienzuschlag. Sehe ich es richtig, dass ich dann künftig bei Mietenstufe V einen Betrag von ca. 335 € (315,56 Stufe 1 + 20,73 Erhöhungsbetrag) erhalte?

Und da ich erst Anfang 2021 verbeamtet wurde auch erst ab diesem Zeitpunkt die Nachzahlung, oder?

Danke  :)

Meinen Berechnungen nach müsste es so aussehen:

Ab 2023 erhälst Du 336,56 Euro (315,56 zzgl. 20,73€)
Rückwirkend für 2022 sind es monatlich 330,66 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.
Rückwirkend für 2021 sind es monatlich 312,89 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 02.12.2022 11:25
Hallo,
tut mir jetzt leid, wenn ich diese blöde Frage stelle. Was ändert sich denn für mich nun konkret? Ich blicke da nicht durch. Bin aktuell A10 Stufe 5 in Bayern und habe ein Kind und bin verheiratet. Bevor ihr mich jetzt steinigt, zu meiner Verteidigung: Ich bin nachträglich verbeamtet worden. Habe Informatik studiert und wurde dann nach 7 Jahren verbeamtet. Ich bin also nicht mit diesen Verwaltungstexten täglich konfrontiert.

Ich habe mir das ganze natürlich durchgelesen, aber so wirklich habe ich keine Veränderung erkannt. Ich bin im Mietenindex 3. Kann mir das einer für Dummies mal kurz erklären, womit ich demnächst dann rechnen muss?

Aktuell bekomme ich die Familienzulage in Höhe von 277.58 Euro und eine Strukturzulage von 101.20 Euro.

Vielen Dank für eure Zeit.

In Deinem Fall bleibt es quasi bei den selben Beträgen die Du schon geschrieben hast. Du bekommst lediglich obendrauf noch den Aufschlag von 13,28 Euro brutto für das Kind. Sprcih es ändert sich für Dich kaum etwas.

Ok, vielen Dank für deine Mühe:) Anscheinend bin ich doch nicht so doof, wie ich vermutet habe. Diesen Zuschlag rückwirkend habe ich natürlich auch gesehen. War mir nur nicht sicher, ob das schon alles war. Laut Medien sond wir Beamte ja jetzt reich...

Es haben auch einige eine schöne Nachzahlung bekommen. Die Bayern gehören aber nicht dazu.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AlxN am 02.12.2022 12:37
Ich habe mich nun auch nach langem stillen Mitlesen hier angemeldet. Vielen Dank bereits für die vielen Infos zum Thema. Ich habe zum Einen eine kurze Frage und zum anderen Informationen für euch.

Kurz zu mir:
Ich war ab 2019 bis 2022 Polizeibeamter (A7, später A8, 1 Kind ab Februar 2022) in Bayern. Ein Versetzungsantrag nach BW wurde wegen Polizeidienstunfähigkeit abgelehnt (Bandscheibenvorfall)

Ich habe daraufhin meine Entlassung beantragt, und studiere seit September 2022 in BW den geh. Verwaltungsdienst.

Da ich nun nicht mehr aktiver Beamter in BY bin, trotzdem für die Dauer meiner Dienstzeit alimentiert wurde, müsste ich nach meinem Rechtsverständnis ebenfalls meine Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation in diesem Zeitraum mit einem Widerspruch absichern können. Der Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung seitens des FM würde es mir demnach erlauben für die Jahre ab 2020 Widerspruch einzulegen. Ich sehe hier gute Chancen, dass mir als Beamter in A7/A8 mit einem Kind mit dem zu dem Zeitpunkt geltenden Besoldungsgesetz eine Nachzahlung zustehen sollte. Sehe ich das richtig?

Nun zur Information:
Da ich aus dem Dienst ausgeschieden bin, darf ich laut der Satzung der DpolG auch kein Mitglied mehr sein. Daraufhin hatte ich Kontakt mit u.a. Herrn Godulla (Landesgeschäftsführer DPolG) und Herrn Nachtigall (Vorsitzender BBB). Ich ergriff die Chance insbesondere, um die Haltung der DpolG und des BBB zum Thema amtsangemessene Alimentation zu hinterfragen. Lobenswert dabei war, dass mir innerhalb sehr kurzer Zeit geantwortet wurde. Ich gehe davon aus, dass ich die Emails bzw.  Stellungnahmen hier posten kann und diese für euch interessant sind. Mehr dazu im nächsten Post.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Öbi am 02.12.2022 12:38
Hallo,

ich bin aktuell A9, verheiratet und ein Kind. Also 277 € Familienzuschlag. Sehe ich es richtig, dass ich dann künftig bei Mietenstufe V einen Betrag von ca. 335 € (315,56 Stufe 1 + 20,73 Erhöhungsbetrag) erhalte?

Und da ich erst Anfang 2021 verbeamtet wurde auch erst ab diesem Zeitpunkt die Nachzahlung, oder?

Danke  :)

Meinen Berechnungen nach müsste es so aussehen:

Ab 2023 erhälst Du 336,56 Euro (315,56 zzgl. 20,73€)
Rückwirkend für 2022 sind es monatlich 330,66 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.
Rückwirkend für 2021 sind es monatlich 312,89 € abzgl. der bereits geleisteten Ballungsraumzulage (falls Du die bekommen hast) und Familienzuschläge als Nachzahlung.


Danke dir :-)
Also lebische 365 € weniger als in NRW monatlich, wenn ich das richtig sehe in NRW?! Das ist ja überschaubar  ;) ;) ;) ;) ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AlxN am 02.12.2022 12:43
Hier die Email v. Herrn Godulla:

Sehr geehrter Herr xxx,

das Bestehen der Mitgliedschaft in der DPolG Bayern ist grundsätzlich von der Zugehörigkeit zur Polizei oder zu einer Sicherheitsbehörde des Freistaates Bayern abhängig. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. 1 a) der Satzung. Eine ausdrückliche Klarstellung ist durch den Landeskongress am 10.11.2022 durch Aufnahme von § 5 Abs. 1 d) in die Satzung beschlossen worden:

 

Die Mitgliedschaft endet durch:

d) Ausscheiden aus der Polizei oder einer Sicherheitsbehörde des Freistaates Bayern ab dem Zeitpunkt der rechtskräftigen Beendigung des dort bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, soweit diese nicht auf Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, dem Erreichen einer gesetzlichen Altersgrenze oder dem Bezug einer Rentenleistung beruht.

 

Die von Ihne angesprochene „Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bezügebestandteile“ erfolgt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien und zur Einhaltung des Abstandsgebots zur Grundsicherung („Hartz IV“ bzw. „Bürgergeld“) Bisher liegt ein Gesetzentwurf vor, der im Jahr 2023 vom Bayerischen Landtag beschlossen werden soll. Wegen der bisherigen Besoldung muss man nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums nichts unternehmen (siehe beigefügte Datei) und die Neuregelung ist noch nicht in Kraft getreten, womit dagegen keine Widersprüche möglich sind. Zusammen mit unserem Dachverband Bayerischer Beamtenbund werden wir die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren beobachten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Godulla
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AlxN am 02.12.2022 12:48
Hier meine Antwort auf die Mail v. Hr. Godulla:

Sehr geehrter Herr Godulla.

Vielen Dank für die Information bezüglich der Satzung. Auf ihrer Internetseite fand ich nur die Satzung von 2017 im Downloadbereich. Ein Paragraf 5 Abs. 1 d) war dort noch nicht vorhanden.

Vielen Dank auch für ihr Schreiben bezüglich der amtsangemessenen Alimentation.

Ich habe nun u.a. die bereits dritte Stellungnahme des Bayerischen Richtervereins gelesen, die sich mit dem neuen Gesetz befasst. Ich bin zwar kein Experte, aber offenbar handelt es sich bei dem neuen Gesetz ebenso wie bei anderen Ländern nicht um ein verfassungsgemäßes Gesetz, welches das Abstandsgebot beachtet.

Ich denke, Sie haben vielleicht auch Herrn Battis' Stellungnahme in ähnlicher Sache zum gleichen Thema gelesen.

Ich würde Sie nun gerne fragen, warum Sie und insbesondere der BBB als Gewerkschaft nicht im Interesse einer amtsangemessenen Alimentation für ihre Mitgliedschaft argumentieren und insbesondere transparent informieren (z.b. auch Musterwidersprüche zur Verfügung stellen). Da wird stattdessen ein höchstwahrscheinlich verfassungswidriger Gesetzesentwurf gelobt.

Ich werde Widerspruch einlegen. Denn ich bin ebenso wie der Bayerische Richterverein nicht davon überzeugt, dass das neue Gesetz verfassungsgemäß ist.

Das Vertrauen in meine Dienstherren insgesamt ist durch dessen bewusst anhaltendes verfassungswidriges Handeln offensichtlich geschädigt.

Ich finde es zudem äußerst verwunderlich, dass so wenig von Seiten der Gewerkschaften passiert. Die Beamtenschaft wird um die ihr zustehende Alimentation praktisch betrogen, um Geld zu sparen.

Ich bin außerdem entsetzt darüber, dass in unserem Rechtsstaat offensichtlich verfassungswidrige Zustände seitens der Regierung nicht behoben werden und hoffe auf baldigen Abschluss der neuen Besoldungsrechtsprechung durch das BVerfG. Ich kann mir wirklich schwer vorstellen, dass auf solcher Ebene nicht die Verfassungswidrigkeit des neuen Gesetzes bekannt wäre. Es werden alle Bedenken möglich gar bewusst ignoriert. Genauso wird ignoriert, dass der Dienstherr ebenso Pflichten gegenüber dem Beamten hat.

Sie teilen mir durch ihren Verweis auf das FMS praktisch mit, dass ein Widerspruch nichts bewirken würde. Ich bin nicht davon überzeugt, denn der Dienstherr meint, mit dem neuen Gesetz der Verfassungsmäßigkeit genüge zu tun, welches offenbar nicht einer Prüfung durch das BVerfG standhalten wird. Was passiert dann mit meinem Anspruch auf amtsangemessene Alimentation?

In einem Land, das Spitzenbesolder sein will, ist das meiner Meinung nach ein Armutszeugnis von Gesetzesentwurf.

Vielleicht finden Sie ja noch ein paar Worte zu meinen Ausführungen. Es würde mich jedenfalls freuen, ihre weitergehenden Ansichten zu hören.

Mit freundlichen Grüßen,



Und hier die Stellungnahme v. Herrn Nachtigall:

Guten Morgen Herr xxx,

 

nachdem Sie die Frage zur Haltung des BBB gestellt haben, hat mir Herr Godulla Ihre Mail zugeleitet. Gerne nehme ich als Vorsitzender des BBB dazu Stellung:

 

Wir haben uns seit der Beschlussfassung des BVerfG im Mai 2020 eng mit dem StMFH ausgetauscht.

 

Dabei waren die verfassungsrechtlichen Fragestellungen, die sich auch den verschiedenen Entwürfen ergeben haben, auch Thema unserer Diskussionen.

 

Auch der BBB hat im Rahmen der Beteiligung durch das StMFH seine Bedenken dazu schriftlich vorgebracht. Das StMFH bezieht sich auf einen Passus des BVerfG in den Beschlüssen, der zum Inhalt hat, dass das Alleinverdienerprinzip nicht Leitbild der Beamtenbesoldung sein muss. Aufgrund dieser Aussage des BVerfG und dem Umstand, dass die Beschlüsse im Vergleich zur Beamtenbesoldungen die Entwicklung der Grundsicherung vorsieht und dort auch die Einkommen von Lebens-/Ehepartner Berücksichtigung finden, ist das StMFH von der bisherigen Fokussierung auf den Alleinverdiener abgewichen.

 

Unsere Haltung dazu ist in der letzten Ausgabe der BBB Nachrichten nachlesbar.

 

Inwieweit das den Vorgaben des BVerfG entspricht, konnten wir in den Gesprächen nicht klären. Im Interesse der Beamtinnen und Beamten des Freistaates war es uns aber wichtig, nach nunmehr über zwei Jahren, zu einem Ergebnis in der Neuordnung der bayerischen Alimentation zu kommen.

 

Diese juristische Streitfrage, die auch der Richterverein benennt, werden Gerichte klären müssen. Ich fühle mich als Vorsitzender des BBB verantwortlich zu einem für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates akzeptablen Ergebnis zu kommen. Eine Blockadehaltung in der Frage war aus unserer Sicht nicht vertretbar.

 

Dies haben wir auch in einem persönlichen Gespräch mit der Vorsitzenden des Bayer. Richtervereins so dargestellt und besprochen. 

 

Kolleginnen und Kollegen, die der Auffassung sind, dass die Rechtsfrage zu ihren Lasten führt, können jederzeit über ihre Mitgliedsgewerkschaft klagen.

 

Im Übrigen befinde ich mich als Vorsitzender des BBB im engen Austausch mit meinem Kolleginnen und Kollegen, die in anderen Bundesländern dem jeweiligen dbb Landesbund vorsitzen.

Auch der Richterverein in BW ist nicht mit allem Einverstanden, was der dbb Landesbund BW mit seiner Staatsregierung vereinbart hat.

Zweifel an den jeweiligen Regelungen bestehen auch in anderen Bundesländern.

 

Wir gehen also alle samt davon aus, dass es zu entsprechenden Klagen in den Ländern kommen wird. Darüber hinaus befinden sich noch rund ein Dutzend Klagen zur Alimentation in der Pipeline zum BVerfG.

 

Sie sehen also, der der BBB und der Freistaat stehen hier in entsprechender Gesellschaft. Wir werden uns also auch weiterhin mit Beschlüssen des BVerfG in der Sache befassen und ggf. die jeweilige Regelungslage zur Alimentation anpassen müssen. 

 

Soweit vielleicht mal in aller Kürze.

 

Viele Grüße aus Bayern.

 

Rainer Nachtigall
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 02.12.2022 13:56
Ein akzeptables Ergebnis kann nicht eine Schlechterstellung der Zuschläge der unteren Ortsklassen zum bisherigen System sein (Stufe V) oder ein Verharren auf aktuellem Niveau. Von einem akzeptablen Ergebnis kann man sprechen, wenn Verbesserungen für alle Ortsklassen auf dem Papier stehen und diese nicht in der Höhe ausfallen wie sie sollten. Es ist ein ungenügendes Ergebnis, um es in Schulnoten auszudrücken und unverschämt in einer Zeit hoher Inflation bzw. Stagflation diesen Vorschlag vorzubringen und verfehlt vollkommen die Intention des BVerwG hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 02.12.2022 19:03
Nach meiner Meinung wissen die Verantwortlichen in Bayern und des Bayerischen Beamtenbundes, dass ihr Entwurf des BayBesG nicht den Vorgaben des Grundgesetzes entspricht. Zu klar sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die vielen Gutachten und Stellungnahmen zur Beamtenbesoldung der letzten Jahre.

Jetzt frage ich mich, warum machen die Politiker und die hohen Beamten das? Warum belügen sie ihr Volk und ihre Mitarbeiter?

Es gibt eigentlich nur eine Erklärung, sie denken, dass sie mit diesen Lügen ihrem Land dienen.

Das kann sich dann zum Irrglauben erweisen, wenn es so kommt wie Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis in seiner gutachterlichen Stellungnahme zur Änderung des sächsischen Besoldungsgesetzes geschrieben hat:

"Völlig unterschätzt wird dabei offenbar die Symbolwirkung einer derartigen Besoldungsgesetzgebung. Darin kommt nicht nur eine offene Missachtung des Bundesverfassungsgerichts zum
Ausdruck, sondern nicht zuletzt auch eine Missachtung der hiervon unmittelbar betroffenen
Beamtinnen und Beamten.
Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische
Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die
eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31
BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten
Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der
Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte
Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
rechtsstaatsgefährdend ist.
Die (Landes-)Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine
Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende
Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts
beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des
Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuert der Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis
genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner
Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 02.12.2022 20:29
Die Frage nach dem WARUM stellt sich mir tatsächlich auch - ich kann es weder verstehen, noch in irgendeiner Weise nachvollziehen, warum so gehandelt wird.
Ich hoffe, dies wird Konsequenzen nach sich ziehen... die Rechtsstaatlichkeit ist durch dieses Theater noch einmal mehr anzuzweifeln...

Ich habe übrigens - wie erwähnt - unseren Ministerpräsidenten zu dem Thema angeschrieben. Arbeit muss sich ja schließlich lohnen... Ewige Begründung, Berechnungen, viele Fragen waren in der Mail an ihn enthalten  --  es wurde ans Staatsministerium weitergeleitet - die haben mir geantwortet.

Hier ein Großteil der Antwort:

"Ein Vergleich der bayerischen Besoldung mit anderen Bundesländern ist nur
aussagekräftig, wenn sämtliche Parameter, insbesondere die unterschiedli-
chen Höhen der Grundgehaltssätze, Berücksichtigung finden. 
 
Ein isolierter Vergleich nur der familienbezogenen Bezügebestandteile erfüllt
diese Anforderung nicht. Im Übrigen sind auch die übrigen Rahmenbedin-
gungen für die bayerischen Beamtinnen und Beamten im Bundesvergleich
hervorragend.
 
Insgesamt bleibt der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens abzu-
warten. Ich bitte daher um Verständnis, dass detaillierte Ausführungen zum
Inhalt des Gesetzentwurfs zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind."



Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: RARB am 02.12.2022 22:12
Es gibt eigentlich nur eine Erklärung, sie denken, dass sie mit diesen Lügen ihrem Land dienen.

Diese Ausgeburt einer Gesetzesvorlage, welche weiterhin in der Höhe, und jetzt auch noch mit
der 20.000,- EURO Pauschalanrechnung von Partnereinkommen Doppelt-Verfassungsbrüchig wird, hat
bestimmt nicht mit dem Glauben zu tun, man würde damit dem Land dienen.
Es geht um Geld. Dessen Ausgabe selbst vom BVerfG als legitim beurteilt wurde.
Also entweder man hat es in angemessener Höhe und Zeitraum schlicht nicht (mehr), oder es soll
anderen, vermeintlich- oder tatsächlich notwendigen, aktuellen oder zukünftigen, freiwilligen oder fremdbestimmten  Zielen zur Verfügung bleiben, bzw. in Zukunft sein.
Wie auch immer, ich möchte nur ehrlich darüber informiert sein. Aber genau das scheut man wohl, wie der Teufel das Weihwasser ...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 03.12.2022 09:53
Zitat Hr. Nachtigall aus der o.g. Mail:
"Wir gehen also alle samt davon aus, dass es zu entsprechenden Klagen in den Ländern kommen wird. Darüber hinaus befinden sich noch rund ein Dutzend Klagen zur Alimentation in der Pipeline zum BVerfG."

Was bedeutet das nun? Dass in Bayern auch schon gegen die Alimentation geklagt wurde?

Nachdem sowohl die Gewerkschaften als auch die Politik offenbar nicht gewillt oder fähig sind, führt mM nach an einer Klage kein Weg mehr vorbei. Diese kann ja lt. Herrn Nachtigall jederzeit über die entsprechende Gewerkschaft erfolgen.

Hat von euch schon jemand Klage erhoben? Müsste man hierfür das Endergebnis im Landtag abwarten oder kann man bereits jetzt schon Klage gegen den Entwurf erheben?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 03.12.2022 10:58
Guten Morgen,

ich bin lediger Beamter und scheinbar in Mietstufe V. Mit welchen Beträgen kann man hier rechnen?

Danke!

K.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 03.12.2022 11:23
Zitat Hr. Nachtigall aus der o.g. Mail:
"Wir gehen also alle samt davon aus, dass es zu entsprechenden Klagen in den Ländern kommen wird. Darüber hinaus befinden sich noch rund ein Dutzend Klagen zur Alimentation in der Pipeline zum BVerfG."

Was bedeutet das nun? Dass in Bayern auch schon gegen die Alimentation geklagt wurde?

Nachdem sowohl die Gewerkschaften als auch die Politik offenbar nicht gewillt oder fähig sind, führt mM nach an einer Klage kein Weg mehr vorbei. Diese kann ja lt. Herrn Nachtigall jederzeit über die entsprechende Gewerkschaft erfolgen.

Hat von euch schon jemand Klage erhoben? Müsste man hierfür das Endergebnis im Landtag abwarten oder kann man bereits jetzt schon Klage gegen den Entwurf erheben?

Wie sollte man gegen einen Entwurf klagen? Es ist nur ein Stück Papier ohne irgendwelche Relevanz. Im Übrigen bieten etliche Gewerkschaften eben keinen Rechtsschutz in dieser Sache. Wohl dem der eine RSV besitzt. Ansonsten kann man den Gewerkschaftsbeitrag eben auch für eine solche Versicherung verwenden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: tester am 03.12.2022 11:38
Wie sollte man gegen einen Entwurf klagen? Es ist nur ein Stück Papier ohne irgendwelche Relevanz. Im Übrigen bieten etliche Gewerkschaften eben keinen Rechtsschutz in dieser Sache. Wohl dem der eine RSV besitzt. Ansonsten kann man den Gewerkschaftsbeitrag eben auch für eine solche Versicherung verwenden.
Anknüpfend an diese Idee würde mich folgendes interessieren, ich bin aktuell in der Situation, dass ich, bisher unbeschiedene, Widersprüche für 2020, 2021 und 2022 an meinen Dienstherren gerichtet habe.
Wenn ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung mit 3 Monaten Wartezeit abschließe und dann kommt nach diesen 3 Monaten ein Bescheid gegen den ich klagen möchte.

Wäre diese Klage dann innerhalb des Versicherungsschutzes oder nicht, weil Ereignisse des Sachverhalts (meine Widersprüche) bereits vor Versicherungsbeginn liegen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 03.12.2022 11:40
Guten Morgen,

ich bin lediger Beamter und scheinbar in Mietstufe V. Mit welchen Beträgen kann man hier rechnen?

Danke!

K.

Als Lediger Beamter geht man leer aus, wenn man nicht in Ortsklasse VII wohnt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tagelöhner am 03.12.2022 11:48
Wäre diese Klage dann innerhalb des Versicherungsschutzes oder nicht, weil Ereignisse des Sachverhalts (meine Widersprüche) bereits vor Versicherungsbeginn liegen?

Na ich hoffe doch schwer, dass jede halbwegs seriös geführte Versicherung derartiges in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als vorvertragliches Ereignis vom Versicherungsschutz ausschließt. Soweit kommt es noch, dass Schlaumeier sich kurz vor am Horizont aufziehenden Rechtsstreitigkeiten Versicherungsschutz erschleichen wollen, und damit die Solidargemeinschaft der Beitragszahler schädigen. Führt Bestenauslese jetzt schon zur Bauernschläue?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 03.12.2022 11:53
In der Regel sind bereits bestehende Sachverhalte aufgrund der Wartezeit nicht abgesichert. Ich bin aber kein Versicherungsmakler. Evtl. dort noch mal nachfragen. Ich kann mir vorstellen, dass es auch Policen ohne Wartezeit gibt. Diese werden dann entsprechend teurer sein. Ob sich der Aufwand lohnt, muss jeder selbst wissen. Angeblich sind die Verfahren in der 1. Instanz nicht teuer und man kann sich selbst vertreten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: tester am 03.12.2022 11:57
Na ich hoffe doch schwer, dass jede halbwegs seriös geführte Versicherung derartiges in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen als vorvertragliches Ereignis vom Versicherungsschutz ausschließt. Soweit kommt es noch, dass Schlaumeier sich kurz vor am Horizont aufziehenden Rechtsstreitigkeiten Versicherungsschutz erschleichen wollen, und damit die Solidargemeinschaft der Beitragszahler schädigen. Führt Bestenauslese jetzt schon zur Bauernschläue?

Da sind wir uns doch hier eh alle einig, dass Bestenauslese nicht mehr stattfindet. Insofern gut, dass unsere Dienstherren zumindest von unserer Bauernschläue profitieren können.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kingrakadabra am 03.12.2022 11:58
Guten Morgen,

ich bin lediger Beamter und scheinbar in Mietstufe V. Mit welchen Beträgen kann man hier rechnen?

Danke!

K.

Als Lediger Beamter geht man leer aus, wenn man nicht in Ortsklasse VII wohnt.

Hauptsache dann die große Ankündigung, dass es eine neue Stufe L gibt. Eigentlich dürfte fast jede Stadt in Mietstufe VII liegen. ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: felix19061 am 03.12.2022 12:48
Hallo, wie sieht es in Mietenstufe 1 aus, wenn man ledig ist, ein Kind hat, welches aber nicht bei mir lebt? Bisher bekomme ich ca 125 Euro Familienzuschlag. Danke
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 04.12.2022 13:27
Ich habe gerade mal eine Vergleichsrechnung zwischen Bayern und NRW bei meiner Besoldung A9/06 - 2 Kinder Mietstufe VII gemacht. Dazu habe ich im Rechner die Familienstufe 0 genommen und die Tabellenbeträge bei Zulagen eingetragen.

Da kommen einem fast die Tränen.

Wenn ich Beamter in NRW wäre würde ich 1.010,34 Euro NETTO!!!! mehr bekommen!! (sofern ich die Daten aus den Tabellen richtig herausgelesen habe - wovon ich ausgehe)

NRW bekommt wohl tatsächlich deutlich mehr Geld. Aber wie kommst du auf diese netto Beträge? Ich rechne da eher um die 300€ netto im Monat mehr? Ist natürlich auch sehr viel. Kann sein, dass hier häufig die Jahressonderzahlung in Bayern vergessen wird?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 04.12.2022 15:13
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 04.12.2022 18:01
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 04.12.2022 18:17
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 04.12.2022 19:02
Mittlerweile ist der grusselige Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile im Landtag angekommen (http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015779.pdf).

Ausweislich der letzten Seiten in der Gesetzesbegründung (ab Seite 35) so ziemlich jede seriöse Interessenvertretung Einwendungen und Kritik vorgebracht - mit Ausnahme des Bayerischen Beamtenbundes!

Herr Nachtigall, der bekanntermaßen mit seinem CSU-Parteibuch einige Hoffnung an die eigene politische Entwicklung zu verbinden scheint, konnte ja schon ausweislich der Pressemitteilung des Finanzministers kaum genug lobende Worte für das neue Machwerk finden  (https://www.bayern.de/fueracker-bayern-bringt-verfassungsrechtlich-gebotene-anpassung-der-beamtenbesoldung-auf-den-weg-bayerisches-kabinett-billigt-regierungsentwurf-des-gesetzes-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbe/).

Irgendwie wundert es einen aber schon, dass gerade die Interessenvertretungen und Gewerkschaften der Beamtenschaft - anders als die der Richter und Staatsanwälte - so überhaupt nichts Negatives an dem Gesetzgebungsvorhaben zu finden scheinen. Klar, Richter und Staatsanwälte sind schon aufgrund ihrer Ausbildung sowie ihrer täglichen Praxis im Umgang mit Rechtsnormen einerseits sowie mit ihrer sachlichen Unabhängigkeit und Verantwortung andererseits wohl eher mal bereit, das Ganze aufzuarbeiten, kritisch zu hinterfragen und dann auch "Ross und Reiter" zu benennen.

Aber als die Vertreter des BRV beim BBB waren (https://www.bbb-bayern.de/der-bayerische-richterverein-zu-gast-beim-bbb/), werden die BRV-Leute sicherlich nicht mit ihren Ansichten "hinterm Berg" gehalten haben ... und vor allem die erste Stellungnahme des BRV (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf) war ein Totalveriss.

So richtig "zufrieden" waren die Kollegen vom BRV offenbar bis zum Schluss nicht (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme3_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf), was ich persönlich auch, vor allem nach dem vorgelegten Zahlenmaterial in der zweiten Stellungnahme (https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf) auch ganz gut nachvollziehen kann.

Es überrascht - und irritiert - dann aber schon, wie diametral dazu der BBB sich lobhuddelnd gegenüber dem Finanzminister äußert.

Die - marginalen - Verbesserung für alle Münchner Kollegen in Ehren und sicherlich sind so Quisquilien wie die Abschaffung der Konkurrenzregelung für verheiratete Ehepaare, die beide Beamte sind, oder auch die Verbesserung im Pflegebereich zu begrüßen.

Aber dass künftig ein Großteil der "Bestandsbeamten" spätestens durch Verlust der Kindergeldberechtigung für ihr "leztes" Kind genauso in den neuen, deutlich abgesenkten, Familienzuschlag rutschen wie all diejenigen, die erst nach Inkrafttreten des Gesetzes heiraten, kann man doch nicht allen Ernstes gut finden.

So niedrig sind meiner Erfahrung nach die Einstellungsvoraussetzungen auf keiner Qualifikationsebene, dass man das nicht umreißen könnte - wenn man es denn wollte!

Und dass daneben in Zeiten galoppierender Inflation, explodierender Wohn- und Energiekosten, nicht einmal im Ansatz über ein Besoldungserhöhung nachgedacht wird, sondern eine von der SPD vorgeschlagene Inflationsausgleichsprämie (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000015500/0000015692.pdf) gleich am nächsten Tag (!) rundheraus abgelehnt wird (https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000018000/0000018395.pdf) hätte doch eigentlich den BBB auch mal zu einer kritischen Wortmeldung veranlassen müssen.

Stattdessen nur überschwengliches Selbstlob, weil man ein paar Mark, pardon, Euro für den neuen Familienzuschlag außerhalb von München herausgehandelt hat (vgl. https://www.bbb-bayern.de/neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile/).

Leider kann ich aus keiner Teilgewerkschaft, die dem BBB angehört, austreten, denn das wäre andernfalls das Gebot der Stunde: Keine Mitgliedsbeiträge mehr an eine Interessenvertretung mehr zahlen, die einen derart auflaufen lässt und sich dafür auch noch selbst feiert!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 05.12.2022 09:43
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.

Ist leider immer noch nicht korrekt. Man muss zunächst das Jahresgehalt betrachten und nicht nur das Monatsgehalt.

Beispiel für A9 / Miestufe 6 / 2 Kinder / Kirchensteuerpflichtig / Steuerklasse 1

Grundgehalt brutto pro Jahr NRW: 40.867€
Grundgehalt brutto pro Jahr Bayern: 44.210€

Familien- und Ortszuschlag NRW pro Jahr: 16.116€
Familien- und Ortszuschlag Bayern pro Jahr: 7.176€

Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr NRW: 56.983€
Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr Bayern: 5.1386€

Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr NRW: 42.459€
Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr Bayern: 39.345€

Der Netto-Unterschiedsbetrag liegt demnach bei 3114€ pro Jahr. Damit liegt der Mehrverdienst pro Monat in NRW bei netto 259,5€. Für A10 liegt er übrigens bei netto 234€, für A13 bei netto 145€.

Damit ist Bayern sicherlich nicht mehr an der Spitze im Bund. Es ist aber auch nicht so, als würde man hier in NRW monatlich unendlich viel mehr Geld verdienen als in Bayern.

Dennoch, wenn man sich v.a. die Stellungnahmen des Richtervereins durchliest, ist es schon mehr als fragwürdig, warum Bayern ein solches Gesetz aufgelegt hat. Und es bleibt spannend, wann die erste Verfassungsklage dagegen erhoben wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 05.12.2022 10:04
Mit steigender Kinderzahl ist Bayern aber der absolute NICHTSPITZENBESOLDER!

Und da hat man ja gerade als Bürgergeldempfänger die "besseren Karten". Vor allem wenn man nicht nur die Regelsätze betrachtet, sondern die ganzen Zusatzleistungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, Klassenfahrten, Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas, Tafelbesuche, - bei mir im Ort sogar kostenloses Fahrrad in der Grundschule, kostenlose Freibadbesuche, kostenlose Büchereiausweise und viiiieles mehr...)

...BÜRGERGELD: ich koommmmeeee
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 05.12.2022 10:30
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.

Ist leider immer noch nicht korrekt. Man muss zunächst das Jahresgehalt betrachten und nicht nur das Monatsgehalt.

Beispiel für A9 / Miestufe 6 / 2 Kinder / Kirchensteuerpflichtig / Steuerklasse 1

Grundgehalt brutto pro Jahr NRW: 40.867€
Grundgehalt brutto pro Jahr Bayern: 44.210€

Familien- und Ortszuschlag NRW pro Jahr: 16.116€
Familien- und Ortszuschlag Bayern pro Jahr: 7.176€

Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr NRW: 56.983€
Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr Bayern: 5.1386€

Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr NRW: 42.459€
Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr Bayern: 39.345€

Der Netto-Unterschiedsbetrag liegt demnach bei 3114€ pro Jahr. Damit liegt der Mehrverdienst pro Monat in NRW bei netto 259,5€. Für A10 liegt er übrigens bei netto 234€, für A13 bei netto 145€.

Damit ist Bayern sicherlich nicht mehr an der Spitze im Bund. Es ist aber auch nicht so, als würde man hier in NRW monatlich unendlich viel mehr Geld verdienen als in Bayern.

Dennoch, wenn man sich v.a. die Stellungnahmen des Richtervereins durchliest, ist es schon mehr als fragwürdig, warum Bayern ein solches Gesetz aufgelegt hat. Und es bleibt spannend, wann die erste Verfassungsklage dagegen erhoben wird.

Ich weiß nicht wie Du rechnest. Bei mir kommt was anderes raus: (wsl weil Du Mietstufe VI und Steuerklasse I rechnest)

A9/06 - zwei Kinder, verheiratet, Steuerklasse 3, Mietsufe VII

Grundgehalt Bayern:      3.379,94 (40.559,28)
Grundgehalt NRW:          3.302,44 (39.629,28)

Strukturzulage Bayern:      101,20 (1.214,40)
Sturkturzulage NRW:            92,86 (1.114,32)

Polizeizulage n. 2J. BY         168,54 (2.022,48)
Polizeizulage n. 2J. NRW      130,56 (1566,72)

Familien-/Ortsz. BY               677,37 (8.128,44)
Familien-/Ortsz. NRW        1.515,19 (18.182,28)

Soli BY und NRW                       0,0

Einkommenst. BY                   528,50 (Anteil 12,2 %)
Einkommenst. NRW               732,16 (Anteil 14,5 %)

Netto BY                             3.798,55
Netto NRW                         4.308,89

Differenz daraus 510,34 Euro

Quelle: Besoldungsrechner oeffentlicher-dienst.info

Und ich betrachte definitiv nur das Monatsnetto. Obs am Jahresende noch ne Sonderzahlung gibt oder nicht interessiert mich bei meinen laufenden monatlichen Kosten nicht.
Die Besoldung kann man uns nicht kürzen. Aber die Sonderzahlung kann man problemlos von einem jahr aufs andere streichen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 05.12.2022 10:34
Mit steigender Kinderzahl ist Bayern aber der absolute NICHTSPITZENBESOLDER!

Und da hat man ja gerade als Bürgergeldempfänger die "besseren Karten". Vor allem wenn man nicht nur die Regelsätze betrachtet, sondern die ganzen Zusatzleistungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, Klassenfahrten, Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas, Tafelbesuche, - bei mir im Ort sogar kostenloses Fahrrad in der Grundschule, kostenlose Freibadbesuche, kostenlose Büchereiausweise und viiiieles mehr...)

...BÜRGERGELD: ich koommmmeeee

Bayern fällt tatsächlich im Vergleich mit NRW weiter hinten unter, wenn man mal 3 Kinder statt 2 Kinder betrachtet.

Hier ist der Netto-Mehrverdienst bei oben genannten Voraussetzungen bei 3 Kindern für:

A9: 436€ pro Monat
A10: 405€ pro Monat
A13: 332€ pro Monat

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 05.12.2022 10:45
Ich hab einfach alle Parameter im Besoldungsrechner eingegeben. Erst A9/06 ohne sonstige Zuschläge, dann die Tabellenaufschläge aus den Listen für zwei Kinder. Und das eben im Besoldungsrechner Bayern und NRW. 😊
Und natürlich Mietstufe VII, da ich in München in dieser wohne.

Der Familienzuschlag in Bayern liegt bei zwei Kinder bei 627, irgendwas und in NRW bei 1500, irgendwas in Mietstufe VIII.

Du sprichst doch von 1010€ netto pro Monat mehr in NRW oder? Wie soll das denn gehen, wenn der Familienzuschlag brutto "nur" 873€ höher ist und das Grundgehalt in NRW geringer ist?!

Ich habe gerade keine Zeit, aber werde das demnächst nochmal vorrechnen. Es ist schon wichtig, bei den Fakten zu bleiben - bei allem Ärger über die bay. Änderungen.

Sorry, Du hast natürlich Recht, es sind 510,34 Euro. Wer rechnen bzw. richtig abschreiben kann ist da klar im Vorteil ;-)
Aber auch wenns nur die Hälfte ist bleibt es dabei, dass selbst Thüringen und NRW nach den Änderungen besser besolden als Bayern. Und der aktuelle Gesetzentwurf ist auch noch nicht auf die Erhöhung des Bürgergeldes angepasst, sondern basiert noch auf Hartz4.

Ist leider immer noch nicht korrekt. Man muss zunächst das Jahresgehalt betrachten und nicht nur das Monatsgehalt.

Beispiel für A9 / Miestufe 6 / 2 Kinder / Kirchensteuerpflichtig / Steuerklasse 1

Grundgehalt brutto pro Jahr NRW: 40.867€
Grundgehalt brutto pro Jahr Bayern: 44.210€

Familien- und Ortszuschlag NRW pro Jahr: 16.116€
Familien- und Ortszuschlag Bayern pro Jahr: 7.176€

Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr NRW: 56.983€
Damit gesamtes Bruttogehalt pro Jahr Bayern: 5.1386€

Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr NRW: 42.459€
Damit gesamtes Nettogehalt pro Jahr Bayern: 39.345€

Der Netto-Unterschiedsbetrag liegt demnach bei 3114€ pro Jahr. Damit liegt der Mehrverdienst pro Monat in NRW bei netto 259,5€. Für A10 liegt er übrigens bei netto 234€, für A13 bei netto 145€.

Damit ist Bayern sicherlich nicht mehr an der Spitze im Bund. Es ist aber auch nicht so, als würde man hier in NRW monatlich unendlich viel mehr Geld verdienen als in Bayern.

Dennoch, wenn man sich v.a. die Stellungnahmen des Richtervereins durchliest, ist es schon mehr als fragwürdig, warum Bayern ein solches Gesetz aufgelegt hat. Und es bleibt spannend, wann die erste Verfassungsklage dagegen erhoben wird.

Ich weiß nicht wie Du rechnest. Bei mir kommt was anderes raus: (wsl weil Du Mietstufe VI und Steuerklasse I rechnest)

A9/06 - zwei Kinder, verheiratet, Steuerklasse 3, Mietsufe VII

Grundgehalt Bayern:      3.379,94 (40.559,28)
Grundgehalt NRW:          3.302,44 (39.629,28)

Strukturzulage Bayern:      101,20 (1.214,40)
Sturkturzulage NRW:            92,86 (1.114,32)

Polizeizulage n. 2J. BY         168,54 (2.022,48)
Polizeizulage n. 2J. NRW      130,56 (1566,72)

Familien-/Ortsz. BY               677,37 (8.128,44)
Familien-/Ortsz. NRW        1.515,19 (18.182,28)

Soli BY und NRW                       0,0

Einkommenst. BY                   528,50 (Anteil 12,2 %)
Einkommenst. NRW               732,16 (Anteil 14,5 %)

Netto BY                             3.798,55
Netto NRW                         4.308,89

Differenz daraus 510,34 Euro

Quelle: Besoldungsrechner oeffentlicher-dienst.info

Und ich betrachte definitiv nur das Monatsnetto. Obs am Jahresende noch ne Sonderzahlung gibt oder nicht interessiert mich bei meinen laufenden monatlichen Kosten nicht.
Die Besoldung kann man uns nicht kürzen. Aber die Sonderzahlung kann man problemlos von einem jahr aufs andere streichen.

Ich hab's jetzt nicht im Detail gerechnet - aber wenn man die Jahressonderzahlung außer Acht lässt und sich einfach nur auf das Monatsnetto konzentriert sind das einfach unterschiedliche Annahmen die gemacht werden. Dann kommt man für Bayern natürlich nochmal auf deutlich schlechtere Werte, als wenn man das Jahressonderzahlung dazu rechnet, die bei dir übrigens 128€ netto pro Monat ausmacht. Also dann 381€ pro Monat Mehrzahlung netto in NRW. Liegt hier dann natürlich auch an der Steuerklasse III, dass hier die Unterschiede nochmal größer werden.

Ist aus meiner Sicht immer noch ein sehr großes Betrag. Das sind im Jahr 4.572€. Daran sieht man dann wieder einmal sehr klar, dass Bayern eben nicht mehr Spitzenbesolder ist (sollte die gemachte Rechnung denn stimmen). Daher gehe ich davon aus, wenn man auch diei Antworten vom BBB auf diverse Anfragen und die Stellungnahmen des Richtervereins liest sowie sich vor Augen hält, dass die Berechnungen noch auf Basis von Hartz IV vorgenommen wurden, dass hier noch Änderungen vorgenommen werden müssen - ggf. basierend auf einem Urteil eines Verfassungsgerichts.

Mir geht's hier nur darum, dass man nicht wild mit Zahlen jongliert und dann gerüchteweise Monatsgehälter diskutiert werden, die mit der Realität nichts zu tun haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 05.12.2022 10:52
Bayern A 12 Stufe 9 mit 3 Kindern bzw NRW, Ortsstufe 6 für teure Pflaster wie Düsseldorf oder Köln oder Garmisch oder Ebersberg

Bayern:
4832 € Grundgehalt
554,41 € Familienzuschlag
446,28 € Familienzuschlag                   = 5832,69 € Brutto

NRW:
4722,56 € Grundgehalt
1343,19 € Familienzuschlag
829,75 € Familienzuschlag                   = 6895,50 €

Sind also pro Monat nur 1062,81 € Brutto mehr als der Spitzenreiter Bayern......Und beide wolleb verfassungsgemäß sein? Irgendwie stimmt doch da was nicht....

Es wird hier wie so häufig die Jahressonderzahlung in Bayern vergessen.

Bayern:
Grundgehalt: 62.407€ pro Jahr
Familienzuschlag: 6652€ pro Jahr
Familienzuschlag: 5352€ pro Jahr

--> 74.411€ pro Jahr brutto


NRW Grundgehalt:
Grundgehalt: 57.909€ pro Jahr
Familienzuschlag: 16.116€ pro Jahr
Familienzuschlag: 9.948€ pro Jahr

--> 83.973€ pro Jahr brutto

--> Unterschiedsbetrag: 9.562€ pro Jahr bzw. 796€ pro Monat


Natürlich immer noch ein riesen Batzen Geld und aus meiner Sicht sind die Unterschiede völlig irre. Mir geht's aber nur darum, dass man mit den richtigen Zahlen rechnet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 05.12.2022 11:01
Mit steigender Kinderzahl ist Bayern aber der absolute NICHTSPITZENBESOLDER!

Und da hat man ja gerade als Bürgergeldempfänger die "besseren Karten". Vor allem wenn man nicht nur die Regelsätze betrachtet, sondern die ganzen Zusatzleistungen (z. B. Kinderbetreuungskosten, Klassenfahrten, Schulbedarf, kostenloses Mittagessen in Schulen und Kitas, Tafelbesuche, - bei mir im Ort sogar kostenloses Fahrrad in der Grundschule, kostenlose Freibadbesuche, kostenlose Büchereiausweise und viiiieles mehr...)

...BÜRGERGELD: ich koommmmeeee

Man kann das sicher diskutieren. Aber die Tafel hier als Benefit aufzuführen, puh, das ist m. E. Unfug.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.12.2022 11:04
Ihr arbeitet zugleich mit unterschiedlichen Steuerklassen, weshalb eure Ergebnisse unterschiedlich ausfallen. Deshalb geht das Bundesverfassungsgericht von einem standardisierten Verfahren aus, das als Ergebnis zu vergleichbaren Beträgen führt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 05.12.2022 11:22
Ihr arbeitet zugleich mit unterschiedlichen Steuerklassen, weshalb eure Ergebnisse unterschiedlich ausfallen. Deshalb geht das Bundesverfassungsgericht von einem standardisierten Verfahren aus, das als Ergebnis zu vergleichbaren Beträgen führt.

Japp, natürlich. Oder man rechnet vielleicht einfach nur mit den Bruttowerten. Wäre wohl besser. Aber wichtig ist eben aus meiner Sicht, mit den korrekten Zahlen zu rechnen und nicht einfach Jahressonderzahlungen o.Ä. rauszulassen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.12.2022 11:52
Das Prüfprogramm des Bundesverfassungsgerichts betrachtet mit Ausnahme der eine Zwitterposition einnehmenden Mindestalimentation auf der ersten Prüfungsstufe grundsätzlich Bruttobeträge, um so Indizien für oder gegen einen verfassungswidrigen Gehalt der gewährten Alimentation zu sammeln. Damit kommt es nicht zur Verzerrung, die durch unterschiedliche hohe zu versteuernde Beträge entsteht. Darüber hinaus betrachtet es zur Bemessung der tatsächlich gewährten Alimentation als Pendant zur Mindestalimentation neben dem Grundgehaltssatz, familienbezogene Zulagen, Zulagen, die allen aktiven Beamten einer Besoldungsgruppe (im Prüfprogramm hier die unterste) gewährt werden, sowie Sonderzahlungen und ggf. das Urlaubsgeld und Ortszulagen, um das Besoldungsniveau (also die dem betreffenden Beamten gewährte Bruttobesoldung) zu bemessen (vgl. die Rn. 88 der Entscheidung vom 05.05.2015 - 2 BvL 17/09). Entsprechend ist es sinnvoll, so wie Du schreibst, auch Sonderzahlungen zu beachten, um am Ende vergleichbare Besoldungsniveaus zu erhalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 06.12.2022 09:03
Hallo,

als stiller Mitleser verfolge ich seit ca. einem halben Jahr dieses Forum zur amtsangemessenen Alimentation. Über den Unsinn, den unsere Regierung uns unterschieben möchte, will ich nicht weiter eingehen. Ich denke die Meinung ist hier klar.

Leider habe ich es versäumt, für die Jahre 2020 und 2021 Widerspruch einzulegen. Dazu hätte ich zwei/drei Fragen:

1. Wer hat schon Widerspruch für das Jahr 2022 eingelegt (in Bayern)? Gab es dazu Reaktionen aus dem LfF?

2. Besteht die Möglichkeit für die Jahre 2020, 2021 noch Widerspruch einzulegen (sozusagen Widerspruch gegen der Widerspruch der bay. Regierung).

Danke für Euren Input!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: starmanu13 am 06.12.2022 11:00
Ich bin kommunaler Landesbeamter in A12 Stufe 10 und habe 2 Kinder aus 1. Ehe. Ich wohnte bis 31.05.2020 in Mietstufe III und seit 01.06.2020 in Mietstufe II. Meine 1. Ehefrau war auch Beamtin.

Ich verdiente während der 1. Ehe folgende Familienzuschläge:

Vom 01.01.2020 bis 30.04.2020

•   Familienzuschlag Stufe 1 und 2: 317,25 Euro

Vom 01.05.2020 (Trennung und Auszug)  bis 31.12.2020

•   Familienzuschlag Stufe 1: 71,77 Euro (den Familienzuschlag für die beiden Kinder erhielt meine Exfrau)

Vom 01.01.2021 bis 30.04.2021

•   Familienzuschlag Stufe 1: 72,78 Euro

Vom 01.05.2021 bis 30.09.2021

•   Kein Familienzuschlag da Scheidung

Seit 01.10.2021 bis aktuell

•   Familienzuschlag Stufe 1 und 3, da Neuheirat und Berücksichtigung 3 Stiefkinder im Familienzuschlag (wegen meine beiden Zählkinder als Kind 2, Kind 4 und Kind 5):                  1.041,44 Euro

Wirkt sich der neue Ortszuschlag/Familienzuschlag auch bei mir auch oder bin ich in der Besoldung zu hoch und in der Mietstufe zu niedrig?
Wenn ja, wie wirkt es sich aus und wirkt es sich auch auf die Sonderzahlung/Zuwendung im Dezember aus?
Muss ich dazu was machen oder geht das automatisch?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 06.12.2022 11:59
Hallo,

als stiller Mitleser verfolge ich seit ca. einem halben Jahr dieses Forum zur amtsangemessenen Alimentation. Über den Unsinn, den unsere Regierung uns unterschieben möchte, will ich nicht weiter eingehen. Ich denke die Meinung ist hier klar.

Leider habe ich es versäumt, für die Jahre 2020 und 2021 Widerspruch einzulegen. Dazu hätte ich zwei/drei Fragen:

1. Wer hat schon Widerspruch für das Jahr 2022 eingelegt (in Bayern)? Gab es dazu Reaktionen aus dem LfF?

2. Besteht die Möglichkeit für die Jahre 2020, 2021 noch Widerspruch einzulegen (sozusagen Widerspruch gegen der Widerspruch der bay. Regierung).

Danke für Euren Input!


Ich würde mal sagen - kommt darauf an. Wenn dein Dienstherr direkt der Freistaat Bayern ist, kannst du auch noch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen, weil der Freistaat Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung für 2020, 2021 und 2022 verzichtet hat. Demnach kannst du also noch bis Ende 2023 für insgesamt 4 Jahre (2020,2021, 2022, 2023) Widerspruch einlegen.
Wenn du nicht beim Freistaat Bayern, sondern bei einer Kommune oder anderen Körperschaft beamtet bist, würde ich dir raten noch dieses Jahr Widerspruch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 einzulegen, da der Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung nach Auskunft des Finanzministeriums für diese Körperschaften nicht gilt. Mal schauen was die Kommunen dann verbescheiden.
Das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine Meinung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 06.12.2022 14:26
Zitat
Wenn dein Dienstherr direkt der Freistaat Bayern ist, kannst du auch noch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Widerspruch einlegen, weil der Freistaat Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung für 2020, 2021 und 2022 verzichtet hat. Demnach kannst du also noch bis Ende 2023 für insgesamt 4 Jahre (2020,2021, 2022, 2023) Widerspruch einlegen.


Das wäre in meinem Fall richtig (Dienstherr = Freistaat Bayern)!

Ich möchte definitiv Widerspruch einlegen, habe allerdings Bedenken, da es in 2023 um meinen Verwendungsaufstieg geht. Den würde ich nur ungern "gefährden".

Bedeutet "zeitnahe Geltendmachung", dass eben nicht für die genannten Jahre direkt, z.B. im Dezember, Widerspruch eingelegt werden muss? Das Schreiben ist ja öffentlich zugänglich, ich denke da kann sich kein Politiker rausreden... Die Frage für mich ist nur: Ist dann 2022 der spätest mögliche Zeitpunkt für den Widerspruch oder 2023????

@lotsch in einem Beitrag von Dir habe ich eben von "mehreren Jahren Widerspruch" gelesen. Hast Du nun widersprochen?

... und natürlich erwarte ich keine Rechtsberatung! Aber die Tendenz vom "Schwarmwissen" ist oft die Richtige...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 06.12.2022 16:38
Die zeitnahe Geltendmachung beinhaltet i.d.R. die Pflicht, im laufenden Kalenderjahr für das laufende Kalenderjahr mit einem statthaften Rechtsbehelf den Dienstherrn nicht darüber im Unklaren zu lassen, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird; ein Nachholen sieht die Rechtsprechung i.d.R. nicht vor (vgl. bspw. meine Ausführungen unter https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,119601.15.html). Ein statthafter Rechtsbehelf umfasst die gewährte Alimentation des Kalenderjahrs als solche und sichert damit sämtliche ggf. vom Dienstherrn nicht befriedigte Alimentationsansprüche; Zusagen des Dienstherrn sind hingegen der Auslegung zugänglich, wie unlängst wieder das hamburgische Beispiel gezeigt hat und weiterhin zeigt. Entsprechend muss Du abwägen, was Dir vom Gefühl her wichtiger ist. Rechtlich gesehen kann und darf Dein Widerspruch keinerlei Auswirkungen auf den Verwendungsaufstieg haben. Entsprechend kann man Dir unabhängig von einer (wie Du selbst schreibst, hier nicht zu erwartenden) Rechtsberatung nur raten, noch in diesem Kalenderjahr Widerspruch gegen die Dir gewährte Alimentation zu erheben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 06.12.2022 18:05
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 06.12.2022 18:19
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?

Bei einer Klage wären die Folgejahre (jedenfalls laut manchen Verwaltungsgerichten) gleich mit dabei, weil ein erneutes Widerspruchsverfahren sinnlos wäre.

Weitere Basisinfos hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.3750.html

Muss man sich überlegen ob es sich lohnt. Bin nicht aus Bayern, daher nicht so in der bayrischen Materie drin.

Der Tipp mit den Prozesszinsen war leider falsch. Die Thüringer Vorlage ist ganz gut, muss halt auf Bayern angepasst werden. Ein wenig Begründung müsste dann noch dazukommen. Das neue Besoldungsgesetz macht die Sache mit den vielen Zuschlägen leider nicht einfach zu argumentieren.

Evtl. Termin bei der Rechtsantragsstelle des VG machen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 06.12.2022 19:40
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?

Bei einem abgewiesenen Widerspruch, also dem Widerspruchsbescheid, kommt es normalerweise darauf an, was am Ende des Bescheids in der Rechtsbehelfsbelehrung steht, habe ich mal gelernt. Normalerweise steht darin, dass man innerhalb eines Monats Klage an das Verwaltungsgericht einreichen kann. Wenn da keine Rechtsbehelfsbelehrung steht, dann hast du normalerweise 1 Jahr Zeit Klage einzureichen, habe ich mal gelernt.
Die Klage an das Verwaltungsgericht kannst du selbst einreichen und dich auch selbst vertreten. In der zweiten Instanz brauchst du dann eine Rechtsanwalt. Ich an deiner Stelle würde selbst Klage einreichen, mir auf der Seite des thüringischen Beamtenbunds das Klagemuster anschauen und entsprechend umändern. Du kannst dir auch einen Anwalt nehmen (der was kann halt), oder deine Rechtsschutzversicherung einschalten. Dabei ist zu bedenken, dass die Rechtsschutzversicherung einen oft nach der ersten Inanspruchnahme kündigt. Wenn du das Verfahren gewinnst, muss die unterlegene Partei die Verfahrenskosten und auch deinen Rechtsanwalt zahlen. Ich denke es kommt bei Klagen immer auf das Chancen-Risiko-Verhältnis und den Aufwand an. Das muss jeder für sich entscheiden. Was haben die eigentlich für eine Begründung abgegeben? Wie immer keine Rechtsberatung. Meine Halbweisheiten können gerne diskutiert werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 06.12.2022 19:55
Jetzt feiert sich auch noch die DPolG, die in Zusammenarbeit mit dem BBB "mitverhandelt" hat, für das Ergebnis. Auf den entsprechenden Facebook bzw. Instagram Accounts wurde ein 3-minütiges Video zum Thema eingestellt, wen es interessiert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 06.12.2022 21:06
https://www.komba-bayern.de/fileadmin/user_upload/laender/bayern/PDF/baye_Amtsangemessenheit_der_Alimentation_011222.pdf
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 06.12.2022 21:55
Also sollten Kommunalbeamte unbedingt Widerspruch einlegen. Eigentlich ja klar, da die in den größeren Kommunen die rückwirkenden Nachzahlungen total und in der Masse am höchsten sein müssten.

Nunja der Entwurf wurde heute im Landtag ohne Aussprache, was absolut unüblich ist, in der 1. Lesung an den federführenden Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes überwiesen.

Vielleicht macht es ja Sinn wenn sich möglichst viele Betroffene mit Mails an die Mitglieder des Ausschuss wenden um noch möglichst Nachbesserungen zu erwirken. Zumindest ist das die letzte Chance dafür…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 06.12.2022 22:39
Bei mir wurde der Widerspruch abgewiesen (Besoldungsstelle Kaufbeuren, Bayern). Ich bin jetzt am überlegen, ob ich gleich klagen soll oder nächstes Jahr die Optionen auslote.
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen / wie geht ihr mit einem abgewiesenen Widerspruch um?

Wie lotsch schon sagt: Poste mal die negative Bescheidung insgesamt (natürlich mit geschwärzten Namen), damit man sich ein Bild machen kann.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 07.12.2022 08:08
Hallo in die Runde,

der Brief liest sich so:

Sehr geehrte/r xxx,

das Bundesverfassungsgericht hat am 28. und 29.7.2020 zwei Entscheidungen zur Amtsangemessenheit der Alimentation [...] verkündet. Darin wird insbesondere die Rechtsprechung zum sog. Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau konkretisiert.

Nach diesen Entscheidungen ggfs. gebotene Nachzahlungen werden von Amts wegen rückwirkend zum Beginn des Jahres 2020 geleistet und für die Jahre 2020, 2021 und 2022 insoweit auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet.

Anträge und Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile.

Ihr Widerspruch wird daher zurückgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Rechtshbehelfsbelehrung gibt es keine.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 07.12.2022 09:30
Hallo in die Runde,

der Brief liest sich so:

Sehr geehrte/r xxx,

das Bundesverfassungsgericht hat am 28. und 29.7.2020 zwei Entscheidungen zur Amtsangemessenheit der Alimentation [...] verkündet. Darin wird insbesondere die Rechtsprechung zum sog. Mindestabstandsgebot zum Grundsicherungsniveau konkretisiert.

Nach diesen Entscheidungen ggfs. gebotene Nachzahlungen werden von Amts wegen rückwirkend zum Beginn des Jahres 2020 geleistet und für die Jahre 2020, 2021 und 2022 insoweit auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung verzichtet.

Anträge und Widersprüche gegen die Höhe der Besoldung sind insofern nicht erforderlich und bringen im weiteren Verfahren keine Vorteile.

Ihr Widerspruch wird daher zurückgewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
xxx

Rechtshbehelfsbelehrung gibt es keine.

Danke fürs Reinstellen. Zumindest für das Einlegen der Klage haben Sie mangels einer Rechtsbehelfsbelehrung länger Zeit.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 07.12.2022 16:41
Formelles Recht ist komplex - zunächst einmal die Frage: Welche Information verbirgt sich hinter der Auslassung nach "Alimentation"? Und wie lautet der Widerspruchstext? Füge ihn am besten hier auch noch einmal möglichst vollständig (wie gehabt mit geschwärztem Namen) ein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Öbi am 07.12.2022 20:55
Gestern war wohl eine erste Lesung im Landtag. Hat davon jemand etwas mitbekommen und kann davon berichten? Wann soll das Gesetz eigentlich verabschiedet werden?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 08.12.2022 08:06
Ich habe gestern eine Nachricht an das Büro des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes geschrieben. Als Antwort folgendes bekommen:

wir bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht.

 

Soll diese als Petition an den Bayerischen Landtag gewertet werden? Nähere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier: https://www.bayern.landtag.de/petitionen/

 

Falls nicht, würden wir Ihre Nachricht an die im Landtag vertretenen Fraktionen weiterleiten.

 

Wir bitten um kurze Rückmeldung, wie hier weiter verfahren werden soll.

 

Mit freundlichen Grüßen
i.V. für die Büroleitung
Andrea Ulrich



Was meint ihr?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 08.12.2022 11:10
Das würde ich unbedingt bejahen. Diese Form der Aufmerksamkeit kann nur helfen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 08.12.2022 12:13
Es wird nun als Petition eingebracht werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: jsoli am 08.12.2022 17:38
Formelles Recht ist komplex - zunächst einmal die Frage: Welche Information verbirgt sich hinter der Auslassung nach "Alimentation"? Und wie lautet der Widerspruchstext? Füge ihn am besten hier auch noch einmal möglichst vollständig (wie gehabt mit geschwärztem Namen) ein.


Also hinter dem [...] verbirgt sich Folgendes (der Rest ist vollständig zitiert): Alimentation (Beschl. V. 4.5.2020, Az 2 BvL 4/18 - "Richterbesoldung II" - Verfahren gegen das Land Berlin u. Beschl. V. 4.5.2020, Az. 2 BvL 6/17 u.a. - "kinderreiche Beamte" - Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen) verkündet.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 08.12.2022 20:44
Wie lautete den Euer Widerspruch?

Ich arbeite im techn. Dienst und bin daher, ich gebe es gerne zu, in Bescheiden, Widersprüchen, etc., lange nicht so fit wie viele andere hier!

Aus Musterwidersprüchen habe ich mir folgendes gebastelt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jah-ren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese


Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2022 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


Was meint das Volk?  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 09.12.2022 08:43
Wie lautete den Euer Widerspruch?

Ich arbeite im techn. Dienst und bin daher, ich gebe es gerne zu, in Bescheiden, Widersprüchen, etc., lange nicht so fit wie viele andere hier!

Aus Musterwidersprüchen habe ich mir folgendes gebastelt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jah-ren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese


Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2022 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


Was meint das Volk?  ;)

Ich würde konkreter darauf hinweisen, für welche Jahre du Widerspruch einlegst, ......dass die mir gewährte Besoldung " in den Jahren 2020, 2021 und 2022" nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese


Widerspruch

einlege und beantrage, ......

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 09.12.2022 09:19
Im Prinzip reicht es doch, aufgrund der Schreiben vom FM, Widerspruch einzulegen, wenn das neue Gesetz verabschiedet und damit klar ist, dass die neue Besoldung wieder verfassungswidrig ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 09.12.2022 10:57
Der BBB hat die Zeitschrift der BBB Nachrichten für November /Dezember veröffentlicht.
Ich habe sie noch nicht durchgelesen, wollte euch die Information jedoch nicht vorenthalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 11.12.2022 09:57
Okay was steht drin? Sicher, dass alles super gelaufen ist und die Wegstreckenentschädigung erhöht wurde.... ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 11.12.2022 11:40
Das schreibt der BBB Vorsitzende dazu:

Zitat
Der Gesetzentwurf zur Neuordnung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile kommt in den Landtag! Was die Abgeordneten hier nun zu beraten haben, ist ein sehr feinteilig abgestimmter Entwurf, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aufgreift und gleichzeitig wichtige Impulse für die Zukunft setzt. Ich denke, wir haben einen sehr durchdachten und systemkonformen Lösungsansatz gefunden, der mit der bundesweit einmaligen Unter­stützung von pflegenden Angehörigen ein deutliches Zeichen zur Stärkung und Anerkennung der häuslichen Pflege setzt.

Gerade letzteres halte ich für einen sehr erwähnenswerten Punkt. Dank der intensiven Einbeziehung des BBB gerade in der letzten und entscheidenden Phase der Erarbeitung des Entwurfs, konnten wir noch zahlreiche Verbesserungen erreichen. Die Einbeziehung zu pflegender Angehöriger, die künftig bei der Berechnung der Zuschläge wie ein weiteres Kind zu werten sein sollen, ist darunter der herausragendste Punkt. Hier wird ein bundesweit einmaliges Zeichen gesetzt, das anderen Ländern durchaus als Beispiel dienen sollte. Wir alle kennen die schwierigen Bedingungen in der Pflege. Die Pflege zu Hause, die Betreuung durch Angehörige wird immer wichtiger und muss zunehmend mit den sonstigen Anforderungen des Alltags in Einklang gebracht werden. Das hat Bayern erkannt und beschreitet mit der nun im Entwurf enthaltenen Regelung gänzlich neue Wege! Bravo!

Die Beträge, die im Gesetzentwurf enthalten sind, sind vermutlich noch nicht die endgültigen. Auf Bundesebene wird aktuell das Bürgergeld erarbeitet. Das Grund­sicherungsniveau, das bei der Berechnung der Zuschläge die Berechnungsgrundlage vorgab, wird demnächst abgelöst werden. Dann muss nachjustiert werden. Wir werden das weiter eng begleiten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 11.12.2022 11:57
Ja, die begleiten das sicher so toll wie bisher...... ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 11.12.2022 13:39
Bei der Gelegenheit könnten sie ja vielleicht auch mal die aktuellen Strom- und Heizkosten berücksichtigen und sich mal an den zahlreichen, uns überholenden Bundesländern orientieren  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 11.12.2022 15:07
Typischer CSU-Klüngel-Slang. Für die Zurückhaltung bekommt er bestimmt mal einen Superposten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 11.12.2022 20:47
Typischer CSU-Klüngel-Slang. Für die Zurückhaltung bekommt er bestimmt mal einen Superposten.

Hilft ihm aber wenig, wenn er da dann nix verdient  >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ursus am 12.12.2022 14:47
Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt derzeit die Vorgaben des BVerfG, weder hinsichtlich des "Abstandsgebotes" noch hinsichtlich der "prozeduralen Anforderungen". Kein derzeit gültiges Besoldungsgesetz ist verfassungskonform. Um es mit den Worten von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt Universität zu Berlin zu sagen: " Angesichts der „Dreistigkeit“ dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg „länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs“ verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht (und damit vorsätzlich; Ergänzung durch Verfasser!) die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG, offen missachtet werden. Diese fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, nicht nur „rechtsstaatsgefährdend“, wie bekanntermaßen u. a. a. bereits der DRB – Berlin angemerkt hat. Die Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuern die Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung." (https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf ) Daher kann Jedem nur geraten werden Widerspruch zu erheben bis das BVerfG sämtliche Vorlagebeschlüsse abgearbeitet und so für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt hat. Die Untersuchung der Verfassungskonformität der Alimentation hat auf der ersten Prüfungsstufe möglichst einfachen und klaren Regeln zu folgen (vergl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn.183: „Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird.“ Der DRB NRW führt hierzu aus: „Die Mustertexte (des DRB NRW; Ergänzung durch Verfasser!) sind allgemein gehalten. Sie richten sich ausdrücklich gegen alle Bestandteile der Besoldung bzw. Versorgung, umfassen also auch etwaige Familienzuschläge. Von der Zurverfügungstellung eines Musterwiderspruches bezüglich des Familienzuschlages für (kinderreiche Familien) haben wir daher abgesehen. Außerdem haben wir ausdrücklich – unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz – gebeten, die Verfassungsmäßigkeit der gewährten Besoldung bzw. Versorgung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Die Widerspruchsbegründung soll nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen sein, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung. Damit soll eine enge Auslegung des jeweiligen Widerspruchs durch das LBV ausgeschlossen werden. Besonders wichtig: Die Widersprüche müssen bis Jahresende beim LBV eingegangen sein. Nach den bisherigen Erfahrungen sollten Sie darauf achten, die Widerspruchseinlegung auch in einigen Jahren noch nachweisen zu können. Ein Fax-Bericht ist so lange ausreichend, wie er inhaltlich nicht angezweifelt wird. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist im Zweifel nicht den Inhalt der Übermittlung. Volle Kontrolle über den Nachweis des Datums sowie des Inhaltes der Zustellung haben Sie, wenn Sie Ihren Besoldungswiderspruch über die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Ihres Gerichts per ZU zustellen lassen! (https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022 ).


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 12.12.2022 18:05
Also laut Bild sind 60 % der Deutschen gegen ein Lohnplus für Beamte… 15 % über Grundsicherung… viel zu viel… die haben doch schon einen sicheren Job…

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/beamte-mehrheit-der-deutschen-gegen-lohn-plus-82156150.bild.html

Solche Meldungen häufen sich aus diesen Teil der Presse… eine Kampagne gegen Artikel 33 Absatz 5 GG?
Für Politiker, die ja wiedergewählt werden wollen, sind das Steilvorlagen die Beamten mal lieber nach Wählerwillen leer ausgehen zu lassen…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 12.12.2022 18:35
Aus der aktuellen BBB Nachrichten im Fokus letzter Absatz:

Zitat
NUN HAT DER LANDTAG DAS WORT

Nun haben die bayerischen Abgeord­neten sich mit dem Entwurf zu befassen. Der Entwurf soll möglichst frühzeitig im Jahr 2023 in Kraft treten. Mit Sicherheit keine leichte Materie und eine schwierige Aufgabe. Die künftige Regelung muss nicht nur die Vorgaben der höchs­trichterlichen Rechtsprechung beachten, sondern auch die Staatsfinanzen im Auge behalten. Für den Freistaat Bayern ergeben sich nach den Berechnungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat Kosten in Höhe von 138 Millionen Euro jährlich. Dabei ist nicht der Betrag in Frage zu stellen, der lediglich die Umsetzung der Vorgaben des Gerichts darstellt. Aber selbstverständlich sind im Sinne der verantwortungsvollen Haushaltsführung sinnvolle Abwägungen anzustellen.

Eine gänzlich neue Beurteilung der ein­zu­stellenden Beträge wird sich zudem noch durch die Einführung des Bürger­geldes ergeben, das gänzlich neue ­Aus­sagen zum Grundbedarf treffen wird. Hier werden Nachberechnungen erforderlich werden. Das ist bereits jetzt klar. Der BBB wird sowohl die Landtagsberatungen, ebenso wie die erneuten Überarbeitungen selbstverständlich eng begleiten.

Also muss die künftige Regelung nicht nur die Vorgaben der höchs­trichterlichen Rechtsprechung beachten, sondern auch die Staatsfinanzen im Auge behalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 12.12.2022 19:03
Aus der aktuellen BBB Nachrichten im Fokus letzter Absatz:

Zitat
NUN HAT DER LANDTAG DAS WORT

Nun haben die bayerischen Abgeord­neten sich mit dem Entwurf zu befassen. Der Entwurf soll möglichst frühzeitig im Jahr 2023 in Kraft treten. Mit Sicherheit keine leichte Materie und eine schwierige Aufgabe. Die künftige Regelung muss nicht nur die Vorgaben der höchs­trichterlichen Rechtsprechung beachten, sondern auch die Staatsfinanzen im Auge behalten. Für den Freistaat Bayern ergeben sich nach den Berechnungen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat Kosten in Höhe von 138 Millionen Euro jährlich. Dabei ist nicht der Betrag in Frage zu stellen, der lediglich die Umsetzung der Vorgaben des Gerichts darstellt. Aber selbstverständlich sind im Sinne der verantwortungsvollen Haushaltsführung sinnvolle Abwägungen anzustellen.

Eine gänzlich neue Beurteilung der ein­zu­stellenden Beträge wird sich zudem noch durch die Einführung des Bürger­geldes ergeben, das gänzlich neue ­Aus­sagen zum Grundbedarf treffen wird. Hier werden Nachberechnungen erforderlich werden. Das ist bereits jetzt klar. Der BBB wird sowohl die Landtagsberatungen, ebenso wie die erneuten Überarbeitungen selbstverständlich eng begleiten.

Also muss die künftige Regelung nicht nur die Vorgaben der höchs­trichterlichen Rechtsprechung beachten, sondern auch die Staatsfinanzen im Auge behalten.

Warum wird der BBB Clown an der Spitze eigentlich noch gewählt? Das könnte doch direkt so aus dem Ministerium 1:1 genauso verlautet werden!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 13.12.2022 07:39
Die Staatsfinanzen im Auge behalten...

Die tun ja gerade so, als würden "wir" ungerechtfertigt mit Kohle überschüttet werden.


Es ist schon sehr traurig, dass für ALLES und JEDEN Geld da ist (oder zumindest wird so getan - Millionen hier, Milliarden da) und für die, die für das Land arbeiten, soll es nicht mal mehr geben, als für die, die der Gesellschaft nichts zurückgeben...

Es gab in diesem ganzen Prozess schon viele Lächerlichkeiten und immer dachte ich, dass wäre nicht mehr zu überbieten - aber irgendwie kommt immer noch was obendrauf. Ich bin ja gespannt wann das mal aufhört. Irgendwann muss die Spitze ja erreicht werden.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 13.12.2022 10:57
Eine interessante Meldung von heute auf der BBB Homepage:

https://www.bbb-bayern.de/ansprueche-rechtzeitig-geltend-machen/

Der Erste Absatz:

Zitat
Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis auf Besoldung sowie auf Versorgungsbezüge verjähren innerhalb von drei Jahren (vgl. Art. 12 BayBG, Art. 8 Bayerisches BeamtVG, Art. 13 BayBesG). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche, die im Jahr 2019 entstanden sind, müssen also spätestens bis 31. Dezember 2022 bei der zuständigen Behörde geltend gemacht worden sein.

Die Rechtsprechung hat überdies das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG vom 4. Mai 2017, Az. 2 C 60/16).

Im zweiten Absatz wird darauf hingewiesen, dass eine Geltendmachung keine Vorteile bringen und wegen der FMS nicht nötig sind bis die Gesetzgebung abgeschlossen ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 13.12.2022 11:14
Aber wie ist es denn, wenn das Gesetz dann verabschiedet wurde 2023? Sind dann die Jahre ab 2020 automatisch erledigt?

Da davon auszugehen ist, dass hierdurch die Verfassungswidrigkeit nicht behoben wird, wäre es doch sehr ärgerlich, wenn man dann für die Jahre ab 2020 im Nachhinein nicht mehr Widerspruch einlegen kann.

Oder seh ich das falsch? Könnte man NACH dem Gesetz immer noch für die Jahre ab 2020 Widerspruch einlegen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 13.12.2022 11:21
Ich lese das so, dass die Korrektur von Amts wegen dann auch 2023 für die Jahre ab 202o erfolgen wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 13.12.2022 11:49
Eine interessante Meldung von heute auf der BBB Homepage:

https://www.bbb-bayern.de/ansprueche-rechtzeitig-geltend-machen/

Der Erste Absatz:

Zitat
Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis auf Besoldung sowie auf Versorgungsbezüge verjähren innerhalb von drei Jahren (vgl. Art. 12 BayBG, Art. 8 Bayerisches BeamtVG, Art. 13 BayBesG). Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Ansprüche, die im Jahr 2019 entstanden sind, müssen also spätestens bis 31. Dezember 2022 bei der zuständigen Behörde geltend gemacht worden sein.

Die Rechtsprechung hat überdies das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen verfassungswidrig zu niedriger Besoldung entwickelt. Da dadurch ein aktueller Bedarf gedeckt werden soll, können diese Leistungen nur im laufenden Haushaltsjahr geltend gemacht und für dieses gefordert werden (vgl. hierzu BVerwG vom 4. Mai 2017, Az. 2 C 60/16).

Im zweiten Absatz wird darauf hingewiesen, dass eine Geltendmachung keine Vorteile bringen und wegen der FMS nicht nötig sind bis die Gesetzgebung abgeschlossen ist.

Und wieder kein Wort darüber, dass der Verzicht des Bayer. Finanzministeriums auf die zeitnahe Geltendmachung nicht für Kommunen, Anstalten und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, obwohl ich die Geschäftsführerin der Komba Bayern, Frau Schaumeier schriftlich darauf hingewiesen hatte, und sie versicherte, dass ihr dieser Sachverhalt sehr wohl bewusst ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 13.12.2022 13:26
Und wieder kein Wort darüber, dass der Verzicht des Bayer. Finanzministeriums auf die zeitnahe Geltendmachung nicht für Kommunen, Anstalten und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, obwohl ich die Geschäftsführerin der Komba Bayern, Frau Schaumeier schriftlich darauf hingewiesen hatte, und sie versicherte, dass ihr dieser Sachverhalt sehr wohl bewusst ist.

Ist Frau Schlaumeier eventuell auch Mitglied der CSU?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 13.12.2022 17:34
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 13.12.2022 18:16
Liebe Mitstreiter,

ich hatte eben ein sehr konstruktives Telefonat mit jemandem aus dem Landesvorstand der für mich relevanten Gewerkschaft. (Mehr möchte ich zur Person nicht sagen.) Und mit konstruktiv meine ich wirklich konstruktiv, absolut nachvollziehbar und ehrlich. Denn auch er liest hier mit und profitiert von unseren Denkansätzen.

Ich möchte vorwegschicken, dass ich trotzdem der Überzeugung bin, dass die Kommunikation der Gewerkschaften ein deutliches Potential zur Verbesserung hat. Denn wirklich gut informiert fühlte ich mich bis jetzt nicht.

Letztendlich wurde aus dem Gespräch sehr deutlich, dass ALLEN Gewerkschaften absolut klar ist, dass dieses neue Gesetz keine positive Leistung der bayerischen Staatsregierung ist. Vielmehr ging es darum zumindest mal einen ersten Schritt zu machen, dass sich überhaupt etwas ändert. Denn ohne das wären auch keine weiteren Verhandlungen möglich. Ziel der Gewerkschaften ist es, zumindest im ersten Step mal ein paar minimale Verbesserungen zu erreichen. Und den Gewerkschaften ist auch bewusst, dass nicht alle profitieren und mache auch erstmal schlechter gestellt sind sobald der Bestandsschutz wegfällt. Im Großen und Ganzen ist der Kreis, derer, die davon profitieren, schon recht groß. Dies konnte man mir auch absolut plausibel und nachvollziehbar erklären. Und ich bin definitiv niemand der sich einlullen lässt.

Mir wurde auch versichert, dass allen (vermutlich bis auf den Damen und Herren der Staatsregierung) klar ist, dass es viele Klagen geben wird. Und diese Klagen auch absolut wichtig sind. Denn man ist sich einig, dass einige Bestandteile, z.B. das mit den 20.000 Euro Partnereinkommen, dem Abstandsgebot, den Ortszuschlägen, etc. absolut überprüfungswürdig sind. Es wurde auch durch verschiedene Gewerkschaften an verschiedene politische Parteien herangetreten und einige davon haben auch ein offenes Ohr für Verbesserungen. (Ich denke wir können uns denken welche Partei nicht zu denen mit dem offenen Ohr gehört ;) ). Es wurde wohl auch schon von manchen Parteien geäußert, dass definitiv nachgebessert werden muss. Was letztendlich hier herauskommen wird, wird man erst sehen, wenn das Gesetz beschlossen werden soll. Zudem wurde auch klar herausgestellt, dass ohnehin wegen der anstehenden Erhöhung des Bürgergeldes auch bei der Grundbesoldung nachgebessert werden muss.

Natürlich kann keiner mit dem bisherigen Ergebnis zufrieden sein, dass sind auch unsere Gewerkschaften nicht.
Deshalb wurde mir auch versichert, dass man über seine Gewerkschaft Rechtsschutz erhalten kann. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt und man muss ich auf einige wichtige aussagekräftige Musterklagen durch die verschiedenen Gewerkschaften beschränken.

Was ganz am Ende des ganzen Streitthemas stehen wird wird man erst sehen, wenn das BVerfG weitere Entscheidungen fällen wird. Es stehen auch noch diverse Entscheidungen aus. Und solange die aktuellen und kommenden Besoldungen nicht verfassungskonform sind, werden wir auch rückwirkend davon profitieren. Denn eine nicht verfassungskonforme Änderung hat auch keinen Bestand.

Ich habe mich meiner Gewerkschaft auf jeden Fall als Musterkläger zur Verfügung gestellt. Und das wurde sehr begrüßt. Denn was vielen nicht bewusst ist, und ganz ehrlich mir auch nicht bewusst war, ist, dass die Gewerkschaft ohne Klagewillige nicht sehr viel ausrichten kann. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Ich kann jedem nur empfehlen, mit seiner eigenen Gewerkschaft bei Fragen und Unstimmigkeiten Kontakt aufzunehmen. Denn was man nach außen kommuniziert ist nicht unbedingt das, was stimmt.

In diesem Sinne - wir sind auf der richtige Seite und letztendlich werden wir auch sicher zu unserem Recht kommen :-)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 13.12.2022 18:55
Liebe Mitstreiter,

ich hatte eben ein sehr konstruktives Telefonat mit jemandem aus dem Landesvorstand der für mich relevanten Gewerkschaft. (Mehr möchte ich zur Person nicht sagen.) Und mit konstruktiv meine ich wirklich konstruktiv, absolut nachvollziehbar und ehrlich. Denn auch er liest hier mit und profitiert von unseren Denkansätzen.

Ich möchte vorwegschicken, dass ich trotzdem der Überzeugung bin, dass die Kommunikation der Gewerkschaften ein deutliches Potential zur Verbesserung hat. Denn wirklich gut informiert fühlte ich mich bis jetzt nicht.

Letztendlich wurde aus dem Gespräch sehr deutlich, dass ALLEN Gewerkschaften absolut klar ist, dass dieses neue Gesetz keine positive Leistung der bayerischen Staatsregierung ist. Vielmehr ging es darum zumindest mal einen ersten Schritt zu machen, dass sich überhaupt etwas ändert. Denn ohne das wären auch keine weiteren Verhandlungen möglich. Ziel der Gewerkschaften ist es, zumindest im ersten Step mal ein paar minimale Verbesserungen zu erreichen. Und den Gewerkschaften ist auch bewusst, dass nicht alle profitieren und mache auch erstmal schlechter gestellt sind sobald der Bestandsschutz wegfällt. Im Großen und Ganzen ist der Kreis, derer, die davon profitieren, schon recht groß. Dies konnte man mir auch absolut plausibel und nachvollziehbar erklären. Und ich bin definitiv niemand der sich einlullen lässt.

Mir wurde auch versichert, dass allen (vermutlich bis auf den Damen und Herren der Staatsregierung) klar ist, dass es viele Klagen geben wird. Und diese Klagen auch absolut wichtig sind. Denn man ist sich einig, dass einige Bestandteile, z.B. das mit den 20.000 Euro Partnereinkommen, dem Abstandsgebot, den Ortszuschlägen, etc. absolut überprüfungswürdig sind. Es wurde auch durch verschiedene Gewerkschaften an verschiedene politische Parteien herangetreten und einige davon haben auch ein offenes Ohr für Verbesserungen. (Ich denke wir können uns denken welche Partei nicht zu denen mit dem offenen Ohr gehört ;) ). Es wurde wohl auch schon von manchen Parteien geäußert, dass definitiv nachgebessert werden muss. Was letztendlich hier herauskommen wird, wird man erst sehen, wenn das Gesetz beschlossen werden soll. Zudem wurde auch klar herausgestellt, dass ohnehin wegen der anstehenden Erhöhung des Bürgergeldes auch bei der Grundbesoldung nachgebessert werden muss.

Natürlich kann keiner mit dem bisherigen Ergebnis zufrieden sein, dass sind auch unsere Gewerkschaften nicht.
Deshalb wurde mir auch versichert, dass man über seine Gewerkschaft Rechtsschutz erhalten kann. Allerdings sind auch hier Grenzen gesetzt und man muss ich auf einige wichtige aussagekräftige Musterklagen durch die verschiedenen Gewerkschaften beschränken.

Was ganz am Ende des ganzen Streitthemas stehen wird wird man erst sehen, wenn das BVerfG weitere Entscheidungen fällen wird. Es stehen auch noch diverse Entscheidungen aus. Und solange die aktuellen und kommenden Besoldungen nicht verfassungskonform sind, werden wir auch rückwirkend davon profitieren. Denn eine nicht verfassungskonforme Änderung hat auch keinen Bestand.

Ich habe mich meiner Gewerkschaft auf jeden Fall als Musterkläger zur Verfügung gestellt. Und das wurde sehr begrüßt. Denn was vielen nicht bewusst ist, und ganz ehrlich mir auch nicht bewusst war, ist, dass die Gewerkschaft ohne Klagewillige nicht sehr viel ausrichten kann. Denn wo kein Kläger, da auch kein Richter.

Ich kann jedem nur empfehlen, mit seiner eigenen Gewerkschaft bei Fragen und Unstimmigkeiten Kontakt aufzunehmen. Denn was man nach außen kommuniziert ist nicht unbedingt das, was stimmt.

In diesem Sinne - wir sind auf der richtige Seite und letztendlich werden wir auch sicher zu unserem Recht kommen :-)

Hast du auch gefragt warum sie sich dann gegen die Verbreitung von Musterwidersprüchen entschieden haben. Dazu ist ja wohl ein Beschluss gefasst worden. Wenn sie das genau so aufgezogen hätten wie der thüringische Beamtenbund dann hätten sie genügend Widersprüche, Klagen und könnten sich ihre Musterkläger aussuchen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 13.12.2022 19:00
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

 

xxxxx   xxxxxxxx

______________________________

Referat 23

Besoldung und Stellenpläne

 

Bayerisches Staatsministerium

der Finanzen und für Heimat

Odeonsplatz 4

80539 München

Telefon: 089 2306-xxx

Telefax: 089 2306-xxx

Internet: www.stmfh.bayern.de
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 13.12.2022 19:03
Das habe ich nicht gefragt, allerdings hat mir meine Gewerkschaft 2017/18 und 19 einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt, den ich auch immer verwendet habe. Aufgrund der FMS habe ich 21 und 22 darauf verzichtet. Ich sehe auch keinen großen Sinn in einem weiteren Widerspruch. Wenn dann werde ich direkt nächstes Jahr anhand der ersten Besoldungsabrechnung nach neuem Recht Klage erheben und mich entsprechend auf das FMS beziehen und eine Kopie beilegen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 14.12.2022 00:19
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

 

xxxxx   xxxxxxxx

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Telefon: 089 2306-xxx

Telefax: 089 2306-xxx

Internet: www.stmfh.bayern.de

Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 14.12.2022 00:30
Das habe ich nicht gefragt, allerdings hat mir meine Gewerkschaft 2017/18 und 19 einen Musterwiderspruch zur Verfügung gestellt, den ich auch immer verwendet habe. Aufgrund der FMS habe ich 21 und 22 darauf verzichtet. Ich sehe auch keinen großen Sinn in einem weiteren Widerspruch. Wenn dann werde ich direkt nächstes Jahr anhand der ersten Besoldungsabrechnung nach neuem Recht Klage erheben und mich entsprechend auf das FMS beziehen und eine Kopie beilegen.

Widerspruch jedes Jahr bietet einfach mehr Rechtssicherheit und ist ja auch kein großer Aufwand.
Nach den Urteilen die ich so gelesen habe, erübrigt sich der Widerspruch nur wenn eine Klage bereits anhängig ist.

Die Konstellation mit (leeren) Versprechungen der Dienstherrn, dazu habe ich bislang nicht viel gefunden. Außer in Hamburg, wo man dann meinte dieser bezieht sich nur auf die Sonderzahlung für bestimmte Jahre, etc. und nicht auf die Alimentation allgemein....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Mingara am 14.12.2022 10:52
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

 

xxxxx   xxxxxxxx

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Internet: www.stmfh.bayern.de

Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG


Mich würde es auch brennend interessieren, ob die LHS München da ansatzweise mitzieht. Weiß hier jemand zufällig mehr?

Viele Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 14.12.2022 11:46
Wieso gilt das eigentlich nicht für Körperschaften usw.?

Deswegen:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der jeweils mit Schreiben des StMFH vom 4. August 2020, 11. Oktober 2021 sowie 21. September 2022 bekannt gemachte Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung betrifft unmittelbar ausschließlich die Beamten des Freistaates Bayern. Ob und inwieweit diese Verwaltungspraxis von kommunalen Dienstherren übernommen wird, obliegt allein der Zuständigkeit und Verantwortung des jeweiligen Dienstherren.

Ihre Anfrage kann mithin von Seiten des StMFH nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihren Dienstherrn.

Mit freundlichen Grüßen

 

xxxxx   xxxxxxxx

______________________________

Referat 23

Besoldung und Stellenpläne

 

Bayerisches Staatsministerium

der Finanzen und für Heimat

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80539 München

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Telefax: 089 2306-xxx

Internet: www.stmfh.bayern.de

Danke, Lotsch

Ich bin zwar bei einer Körperschaft, aber mein Dienstherr ist der Freistaat Bayern.
Von daher ist ja dann alles ok bei mir.
Hatte mich schon gewundert.
Das der kommunale Bereich ausgegliedert ist, ist ja normal.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 15.12.2022 08:06

Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG
[/quote]

Einfach jährlich Widerspruch einlegen, was ist eigentlich so schwer daran :-X Mein Dienstherr (Kommune Bayern) hat die Verfahren auch ruhend gestellt, doch wer sich darauf verlässt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 15.12.2022 11:21

Wow, kann man das erfahrungsgemäß einschätzen, ob z.B. eine große Kommune wie die Landeshauptstadt München analog verfahren wird? Weiß jemand mehr?

Danke.

LG

Vielen Dank für den Tipp. Hast Du evtl. ein Muster für einen Widerspruch, welches Du teilen willst?

Vielen Dank.

LG

Einfach jährlich Widerspruch einlegen, was ist eigentlich so schwer daran :-X Mein Dienstherr (Kommune Bayern) hat die Verfahren auch ruhend gestellt, doch wer sich darauf verlässt...
[/quote]
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 15.12.2022 12:26
Bitte sehr, ohne Gewähr, da ich auch kein Jurist bin. Ob ein Widerspruch damit auch gegen die Vorjahre möglich ist, kann ich nicht einschätzen, habe seit 2020 jährlich diesen hier verwendet.

Absender


Widerspruch


An die
, Personalamt
                                 


Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung

und

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation



Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter fest-gelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervor-gehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 16.12.2022 13:26
Vielen Dank für das Teilen des Widerspruchs. LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Lydian am 17.12.2022 10:01
Nachdem der BPV in seinem letzten Newsletter den Entwurf auch abgefeiert hat, musste ich meiner Verägerung doch ein wenig Luft machen.
Vielleicht hilft es ja, wenn man seinem Verband die Unzufriedenheit mit dessen "Begleiten" der ganzen Angelegenheit mitteilt. Am besten massenhaft.
Wer nicht selber formulieren will, findet unten stehenden Text vielleicht hilfreich.
Und mit Strg-C und Strg-V an die richtige Emailadresse geht das auch recht schnell und ist nicht viel Arbeit.

--------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit nicht wenig Verwunderung habe ich die positive Berichterstattung über den Gesetzentwurf zur Neuordnung der orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteile im letzen Newsletter gelesen.
Den Einwänden, die im Entwurf selbst aufgeführt werden, sowie den Stellungnahmen des Bayerischen Richtervereins und anderer nach zu urteilen kann dieser Versuch das Problem der verfassungswidrigen Besoldung zu lösen doch nicht als Erfolg verkauft werden.
Von meiner "Gewerkschaft" erwarte ich, dass sie für meine Rechte kämpft und einen - letztlich - fortlaufenden Verfassungsbruch als solchen zumindest benennt und öffentlich dagegen Stellung bezieht, in jedem Falle aber ihre Mitglieder für den Sachverhalt sensibilisiert.
Ebenso wäre es in diesem Fall angemessen, die Mitglieder bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen und ihnen, gerne im Benehmen mit anderen Verbänden, einen Musterwiderspruch zur Verfügung zu stellen. Gegen die aktuelle Besoldung (trotz des Verzichts auf die zeitnahe Geltendmachung. Genügend Widersprüche schon jetzt könnten ein Umdenken seitens der Staatsregierung fördern), besonders aber dann nächstes Jahr gegen diesen ungenügenden Versuch die Besoldung endlich verfassungsgemäß zu gestalten.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 17.12.2022 14:41
Ich hoffe auch, dass die Gewerkschaften ihren Mitgliedern zeitnah eine Handlungsempfehlung bzw. entsprechende Vorlagen für Widersprüche und rechtlichen Beistand bei eventuellen Klagen an die Hand geben.

Nichts desto trotz ist es momentan denke ich wichtig, auf die Entscheider in der Politik zuzugehen und unsere Meinung kundzutun. Ich war tatsächlich Recht erstaunt darüber, wie einfach eine solche Petition an den verantwortlichen Ausschuss zu stellen ist, mit dem sich die Politiker auch tatsächlich auseinandersetzen müssen.

Zuerst habe ich lediglich die folgende E-Mail an die Geschäftsstelle des Ausschusses und deren Leiter geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um Weiterleitung des im folgenden beschrieben Sachverhalts an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gebeten.

Als bayerischer Beamter und Familienvater von fünf Kindern möchte ich mich hiermit zum Gesetzesentwurf des BayStMFH zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile äußern, welcher Ihrem Ausschuss vor kurzem zur Entscheidung übergeben wurde.

Seit längerer Zeit verfolge ich die Entwicklung in dieser Sache deutschlandweit - in vielen anderen Bundesländern wurde das Urteil des BVerfG von 2020 bereits umgesetzt. In der Art und Weise der Umsetzung fanden die jeweiligen Landesgesetzgeber diverse Wege, zum Teil zum großen Vorteil kinderreicher Familien.

Meine Familie und ich leben selbst im Landkreis von XY, Mietstufe II. Nach dem neuen Gesetzesentwurf entspricht dies keiner nennenswerten Steigerung des Familienzuschlags, obwohl in unserer Ortschaft Baugrundstücke für durchschnittlich 480€/ qm gehandelt werden und sich auch hier die Lebenshaltungskosten in Form von Nahrungsmitteln, Energiekosten und sonstigen Ausgaben für einen 7-Personen-Haushalt enorm erhöht haben.

Meine Ehefrau widmet sich neben einem 450€-Job, der meiner Meinung nach das Maximum an Berufsausübung für sie ist, der Erziehung unserer Kinder. Von einem Jahresgehalt von 20.000 Euro, das der Gesetzesentwurf vorsieht, ist sie weit entfernt. Auch die Erhöhungsbeträge, die bis zur Besoldungsstufe A10 vorgesehen sind - in unserem Fall 75,- Euro monatlich bei A9 - können die Mehrkosten von fünf Kindern nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Abkehr vom Alleinverdiener- zum Mehrverdienerprinzip in der Alimentation, die der Entwurf anstrebt, ist meiner Meinung nach das deutlich falsche Signal. Es schwächt Familien und macht den Beamtenberuf unattraktiv. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, diese adäquat zu unterhalten, muss meiner Meinung nach ein Grundbestandteil des Beamtentums bleiben, um den Beamtenstatus weiterhin attraktiv zu halten.

In anderen Bundesländern wie beispielsweise NRW und Baden-Württemberg wurden die Kinderzuschläge massiv erhöht.
Hier droht Bayern, vom Status des Spitzenbesolders verdrängt zu werden. Dies ist ein fatales Signal für die Beamtenschaft und auch künftige Bewerber.

Gesprächsweise konnte ich bislang keine Person feststellen, die den Entwurf in seiner jetzigen Art und Weise gutheißt. Eine Stärkung von Familien - außer im absoluten Ballungsraum - ist hier für mich nicht erkennbar.
Die Einführung einer Pflegekomponente ist lobenswert, jedoch wird hierdurch eine Verbesserung für kinderreiche Familien nicht erreicht. Auch das, durch das BVerfG geforderte Erreichen der 115 Prozent über der Grundsicherung wird lediglich durch Einberechnung der fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Ehepartners erreicht. Dies scheint wie bereits oben beschrieben im Falle mehrerer Kinder nicht realistisch.

Ich bitte Sie als entscheidende Kraft der Politik, die o.g. Einwände bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen,

XY



Nachdem ich die Frage, ob das Anliegen als Petition behandelt werden soll, bejaht hatte, bekam ich nun diese Antwort per E-Mail:

Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

Petition vom 07.12.2022

Sehr geehrter Herr XY,

Ihre Petition haben wir erhalten. Sie wird bei uns unter dem Aktenzeichen OD.0431.18 geführt.

Über Ihre Petition wird der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen. Wir haben deshalb von der Staatsregierung eine Stellungnahme zum Sachverhalt angefordert. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie daher um Geduld.

Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Er kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern Sie dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Über den voraussichtlichen Sitzungstermin werden wir Sie informieren. Diese Terminbenachrichtigung können wir aufgrund der parlamentarischen Abläufe jedoch erst in der Vorwoche der Sitzung versenden. Sobald das Beratungsergebnis vorliegt, werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen. Nähere Informationen zum Petitionsverfahren finden Sie auf der Internetseite des Landtags unter www.bayern.landtag.de/petitionen/faq/.

​Mit freundlichen Grüßen
XY vom Bayerischen Landtag


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 17.12.2022 16:18
Gute Sache, KoQ - halte uns auf dem Laufenden! Zugleich geht die Petition als solche nun in das Gesetzgebungsverfahren mit ein. Davon dürfte sich - so ist zu vermuten - mindestens die Regierungsmehrheit kaum abschrecken lassen. Als im genannten Ausschuss betrachteter Teil der Gesetzgebung wird die Petition aber zu den Akten gelegt werden, und zwar mitsamt derangeforderten Stellungnahme der Staatsregierung. Damit wird in den Gesetzgebungsakten ein weiteres Mal an einem Ausschnitt dokumentiert werden, dass jeder, der es als Teil der legislativen Gewalt im Vorfeld der Verabschiedung wissen wollte, es auch wissen konnte, dass der Gesetzentwurf offensichtlich zu keiner Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation führt. Die Fadenscheinigkeit der Gesetzesbegründung wird dann spätestens auf die Tagesordnung kommen, wenn das Gesetz der gerichtlichen Prüfung nach Klageerhebung unterzogen werden wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 19.12.2022 16:23
Das mit der Petition finde ich auch super - ich hoffe, dies wird nicht genauso abgebügelt (wie alles Bisherige). Es sollte wirklich jeder Weg ausprobiert werden, vielleicht bewegt sich ja irgendwann doch was.


Mein Kontakt zum Staatsministerium war leider wieder sehr frustrierend...

Nachdem die Begründung für das Mehrverdienerprinzip war, dass bei Grundsicherungsempfängern schließlich auch das Partnereinkommen berücksichtigt wird, hatte ich nochmal zu Bedenken gegeben, dass dort aber nur das TATSÄCHLICHE EINKOMMEN berücksichtigt wird und nicht ein fiktives von 20.000,- €. Wieder nur das gleiche Blabla:

"Die Alleinverdiener-Familie entspricht nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Die herangezogenen Datensätze des Statistischen Bundesamtes belegen diese Entwicklung auf statistisch repräsentative Weise. Das Bundesverfassungsgericht rekurriert auf das Grundsicherungsrecht als Vergleichsgröße für die Mindestalimentation. Dort wird im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft weiteres Einkommen und sogar vorhandenes Vermögen in erheblichem Umfang berücksichtigt. Eine Berücksichtigung des vom anderen Elternteil geleisteten Beitrages zum Familieneinkommen erscheint somit auch
im Besoldungsrecht sachgerecht.
Der vom anderen Elternteil zu erwartende Beitrag zum Familieneinkommen
ist angesichts der Vielzahl möglicher Konstellationen notwendigerweise zu
typisieren. Typisierungen dürfen und müssen in weitem Umfang die Besonderheiten des einzelnen Falles vernachlässigen. Die Grenzen des Typisierungsspielraumes bleiben gewahrt, soweit die Vorteile der Typisierung im
rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit stehen und sich die gesetzliche Typisierung an keinen atypischen
Sachverhalt, sondern realitätsgerecht am typischen Fall als Leitbild orientiert. Eine Bezugnahme auf den in der Beihilfe herangezogenen Einkommensgrenzbetrag aus Art. 96 Abs. 1 Satz 1 BayBG bietet sich an, da es sich
um eine im Beamtenbereich bewährte Größe handelt, bei welcher der Gesetzgeber ausweislich vorliegender, in der Gesetzesbegründung genannter
Daten zu den auf berücksichtigungsfähige Ehegatten entfallenden beihilfefähigen Aufwendungen starke Anhaltspunkte dafür hat, dass die ganz überwiegende Mehrheit der berücksichtigungsfähigen Ehegatten eine an diesen
Voraussetzungen gemessene, eigene wirtschaftliche Absicherung innehat.
Die gesetzliche Typisierung des Entwurfs orientiert sich somit realitätsgerecht an einem typischen Fall als Leitbild."


Das klingt fast so, als sollten wir froh sein, dass nicht noch Vermögen mit einbezogen wird, oder die Minijobs der jugendlichen Kinder...

Meine vielen weiteren Fragen, wie z.B. was davon gehalten wird, dass die Familie mit 4 Kindern und Besoldung in A8 in "meiner" Wohngegend (und die ist nur Mietstufe 4) tatsächlich wohngeldberechtigt wäre und viele viele mehr, wurden entweder gänzlich ignoriert oder mit ähnlichem BLABLA wie oben abgetan. Auch den Vergleich für 3. und weitere Kinder mit anderen Bundesländern kann man laut Staatsministerium nicht machen, wegen der unterschiedlichen Grundgehaltssätze - AUCH meine Bemerkung, dass ab dem 3. Kind dies ja für sich 115 % über GruSi-Niveau sein soll unabhängig von der Grundbesoldung, wurde wieder ignoriert...

Ich verstehe einfach nicht, wie es tatsächlich Menschen geben kann, die das so sehen... Jeder, der sich mal ein bisschen vernünftig mit dem Thema Besoldung auseinandersetzt, muss doch zu dem Ergebnis kommen, dass Verfassungsmäßigkeit anders aussieht... Wie kann man denn so blind/beschränkt sein und das sooo abtun?!? Echt unglaublich und zum Kopf schütteln.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 19.12.2022 17:08
Danke Meinereiner für die Hartnäckigkeit, das liest sich wie ein Schauerroman.

Und die Gewerkschaften klatschen Beifall.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: squatty am 20.12.2022 06:47
Die Bayerische Finanzgewerkschaft hat dies gestern an Ihre Mitglieder verschickt:

Zitat
Nach Abschluss der Ressortanhörung sowie der Verbändeanhörung hat die
Bayerische Staatsregierung mit Landtagsdrucksache 18/25363 am 30.11.2022
ihren Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht. Es ist davon
auszugehen, dass das Gesetz im ersten Quartal 2023 vom Landtag
verabschiedet wird.
Die Neuregelungen des Orts‐ und Familienzuschlags sowie der
Erhöhungsbeträge für A 3 bis A 10 auf der betragsmäßigen Basis der Anlage 5
sollen dann rückwirkend ab 1.1.2023 gelten; auf der Basis der Anlage 11, die
eigene – niedrigere – Tabellenwerte für 2020, für 2021 und 2022 vorsieht,
erfolgt dann eine Korrektur für die drei letzten Jahre. Denn das ist eine der
bayerischen Besonderheiten, dass die Bayerische Staatsregierung nach den im
Mai 2020 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für alle
drei Jahre auf die zeitnahe Geltendmachung (auch: Einrede der Verjährung)
verzichtet hat und somit die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten bis
zurück zum 1.1.2021 einer Prüfung auf der Basis dieser Tabellenwerte
unterzieht!
Wir haben uns bereits in der Ausgabe 10/2022 der bfg‐Zeitung eingehend mit
dem Gesetzentwurf (damaliger Stand) beschäftigt, ebenso jetzt wieder in der
Ausgabe 12/2022. Daneben erfolgte eine umfangreiche Befassung mit diesem
Thema auch in der aktuellen und der vorhergehenden Ausgabe der
BBB‐Nachrichten.
Auf diese Ausführungen darf ich verweisen.
Der von der Bayerischen Staatsregierung im Sommer vorgelegte Entwurf hat
seither hohe Wellen geschlagen – zum einen, weil die asozialen Medien dazu
bestens geeignet sind, zum anderen, weil andere Bundesländer dabei sind,
andere Wege bei dieser Frage zu gehen, und bei einem Blick über die
Landesgrenze dann zumindest Eindrücke davon entstehen. Nicht zuletzt aber
hat eine vom Bayerischen Richterverein öffentlich gemachte Stellungnahme
den damaligen Sommer‐Gesetzentwurf in Bausch und Bogen verdammt.
Ich will nachfolgend auf diese Aspekte eingehen. Zunächst aber zum Spruch der
Karlsruher Richter und den Auswirkungen für Bayern selbst.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon vor Jahrzehnten der Frage der
amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten angenommen.
2
Vor knapp 25 Jahren hat Karlsruhe dann den Grundsatz erarbeitet, dass einer
kinderreichen Beamtenfamilie mindestens 15 % mehr zum Leben zur
Verfügung stehen muss als einer Familie, die von Grundsicherungsleistungen
des Staates lebt. In der Folge wurden damals die familienbezogenen
Besoldungsleitungen für das dritte Kind etc. deutlich erhöht.
In der Folge kam es immer wieder zu Entscheidungen der Karlsruher Richter,
die nach dem Übergang der Besoldungszuständigkeit vom Bund auf die Länder
die Bundesländer betroffen haben, die die Ergebnisse der Tarifrunden nicht auf
ihre Beamtenschaft übertragen haben. Bayern war deshalb in den vergangenen
15 Jahren hier immer außen vor.
Im Mai 2020 nun hat Karlsruhe seine Rechtsprechung weiterentwickelt und
konkretisiert. Weiterentwickelt, weil die Richter fordern, dass beim
anzustellenden Vergleich auf Seiten der Grundsicherungsempfänger wirklich
alle staatlichen und kommunalen Leistungen mit zu berücksichtigen sind, und
konkretisiert, weil die Wohnkostensituation des Beamten konkret zu
berücksichtigen ist. Damit geriet jetzt das Mietniveau in den Fokus der
Betrachtungen. – Und hier herrscht in Bayern eine ganz besondere Situation:
Die Mietstufe VII gilt außerhalb Bayerns gerade einmal in fünf Kommunen, die
zusammen weniger als 100.000 Einwohner haben. In Bayern allerdings sind
große Teile des Ballungsraums München in dieser höchsten Mietstufe
angesiedelt – mehr als 2 Mio. Menschen leben hier und nicht zuletzt auch 20
Prozent aller Beamtinnen und Beamten des Freistaats!
Daraus folgt, dass die aus den Karlsruher Entscheidungen folgende partielle
Unteralimentation andere Lösungen erfordert, als dies in einem Bundesland, in
dem weite Teile der Grundbesoldung den verfassungsmäßigen Anforderungen
nicht entsprechen. Dies ist eine Ursache dafür, dass die Bundesländer mit sehr
unterschiedlichen Lösungsansätzen aufwarten. Sachsen etwa versucht den
Anforderungen insbesondere durch einen Beihilfesatz von 100 Prozent für
Familien mit Kindern gerecht zu werden (was erhebliche Risiken birgt …),
Hessen, das mit seiner Besoldung im Länderranking bisher weit hinten lag,
wartet mit politischen Beschlüssen auf, dass man dort in den nächsten Jahren
zusätzliche prozentuale Besoldungserhöhungen vornehmen will. Sollte das
umgesetzt werden, würde Hessen uns wohl den Spitzenplatz in der Besoldung
streitig machen. Und Baden‐Württemberg schafft die unteren
Besoldungsgruppen ab und versucht so den Mindestabstand zu den
Grundsicherungsempfängern herzustellen.
3
Bei all den Vergleichen, die in den letzten Wochen hierzu angestellt wurden,
gilt es aus meiner Sicht auch zu bedenken, dass Bayern die besten
Beihilferegelungen hat und die m.E. besten Aufstiegsmöglichkeiten. Um hier
wirklich aussagekräftige Vergleiche anstellen zu können, müsste man auf der
Basis der Stellenpläne, der Altersstruktur etc. Musterkarrieren mit
Besoldungswerten hinterlegen. – Mir ist das noch nicht gelungen!
Weiter müsste man ehrlich die Einkommens‐ und die Mietpreisstruktur der
Länder vergleichen und dabei die Unterschiede innerhalb der einzelnen Länder
beachten. So ist etwa die Landkarte in Bayern weit weniger homogen als etwa
in Baden‐Württemberg, Hessen oder NRW!
Das aber nur am Rande für all diejenigen, die mit einfachen Vergleichen
aufwarten …
bfg und BBB haben jedenfalls früh den Kontakt mit dem Finanzministerium
gesucht und auch für prozentuale Besoldungserhöhungen plädiert, mit denen
man doch einen Teil des Rückstands in der Mietstufe VII und bei Familien mit
Kindern, aufholen könnte. So jedenfalls unser Gedanke. Das Finanzministerium
dagegen hat deutlich gemacht, dass die Besonderheit der Mietstufe VII nicht
über einen breiten Ansatz gelöst werden kann. Es hat sich dann nach und nach
in der Grundstruktur herauskristallisiert, was jetzt als Gesetzentwurf in den
Landtag eingebracht wurde.
Im Kern geht es dabei um eine Systemumstellung:
weg von der Förderung der Ehe hin zu einer sehr starken Förderung der Familie
mit Kindern, insbesondere solchen, die in Kommunen mit hohem
Mietpreisniveau ihren Familienwohnsitz haben.
Um das zu erreichen, soll es eine neue Tabelle mit Orts‐ und
Familienzuschlägen geben sowie eine neue Tabelle für Erhöhungsbeträge, die
Beamte in A 3 bis A 10 für jedes Kind zusätzlich erhalten. – Im Gegenzug wird
das bisherige System des Familienzuschlags ebenso abgeschafft wie die
Ballungsraumzulage. Um Verschlechterungen für Bestandsbeamte zu
verhindern, soll auf der Basis der individuellen Situation vom 31.12.2022 ein
Bestandsschutz gelten, der Monat für Monat mit den Werten abgeglichen wird,
die sich nach dem neuen Recht ergeben.
Wie radikal diese Systemänderung angedacht war, zeigt der erste (nicht
veröffentlichte) Entwurf dieses Gesetzes. Danach hätte es für nach dem
31.12.2022 heiratende Beamte in den Mietstufen I bis IV überhaupt keinen
„Ehegattenzuschlag“ bzw. keinen Wert in der „Stufe V“ mehr gegeben.
4
Es ist insbesondere der Kritik der bfg zu verdanken, dass da, wo anfangs eine
Null stand, jetzt 70 € stehen – und entsprechend stark erhöhte Werte in den
Ortsklassen (entspricht unmittelbar den Mietstufen) V und VI!
Wir haben als bfg hier stark an die Bedeutung der Ehe nach dem Grundgesetz
und der Bayerischen Verfassung appelliert und auch unsere Verwunderung
darüber zum Ausdruck gebracht, dass die finanzielle Förderung der Ehe gerade
von einer Regierung geschleift wird, die von einer Partei geführt wird, die sich
christlichen Werten verpflichtet fühlt.
Einige wenige Abgeordnete haben sich bei mir für diese Haltung bedankt, aber
auch bedauernd zum Ausdruck gebracht, dass sie selbst mit dieser Haltung
keine Mehrheit in der CSU haben. – Und dennoch haben wir hier ganz
erhebliche Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen erreicht!
Bei diesen Werten der „Stufe V“ ist zu bedenken, dass diese Werte jedem
Beamten gezahlt werden, der verheiratet ist; einem Beamten‐Ehepaar also
zweimal! Auch erhält von einem Beamten‐Ehepaar derjenige, dem die Kinder
(Stufe 1, 2 etc.) nicht zugeordnet werden, auch weiterhin den Wert aus der
„Stufe V“.
Zur Systemumstellung gehört aber auch, dass die Bayerische Staatsregierung
ihren Berechnungen nicht den Alleinverdiener‐Beamten‐Haushalt als Grundlage
genommen hat, sondern den Doppelverdiener‐Beamten‐Haushalt. Dies sei
inzwischen das gesellschaftliche Regelmodell, so die Staatsregierung. Bei ihren
Berechnungen für den Bedarf eines Beamtenhaushalts mit bis zu zwei Kindern
geht das Finanzministerium deshalb davon aus, dass der Zweitverdiener ein
Bruttoeinkommen von 20.000 € im Jahr, bzw. rund 1.000 € netto im Monat
zum Familieneinkommen beisteuert.
Weder bfg noch BBB „gefällt“ dieser hohe Wert, wie wir uns überhaupt eine
großzügigere Regelung wünschten! Wir haben unsere Positionen in vielen
Besprechungen zum Ausdruck gebracht – und irgendwann erkennen müssen,
dass die Bereitschaft zu einer grundlegend anderen Herangehensweise oder
auch dem vollumfänglichen Erhalt des „Ehegattenzuschlags“ weder in der
Staatsregierung noch im Bayerischen Landtag vorhanden ist. Niemand im
politischen Spektrum ist bereit für diese Alimentationsregelung wesentlich
mehr Geld in die Hand zu nehmen, als die jetzt pro Jahr veranschlagten 138
Mio. Euro. – Auch uns als bfg (siehe „Funktion und Leistung“ in der bfg‐Zeitung
10/2022) wäre eine allgemeine Verbesserung der Bezahlung natürlich die
willkommenere Lösung…
5
Es gilt (politisch) auch zu bedenken, dass die Tarifbeschäftigten durch diese
Verbesserungen jetzt noch mehr ins Hintertreffen geraten …
Kurzum: mehr war im vorparlamentarischen Prozess nicht zu bekommen.
Wir werden jetzt gegenüber dem Landtag noch einmal einige Kritikpunkte
anbringen:
 Verschlechterung der finanziellen Berücksichtigung der Ehe vor dem
Hintergrund des Verfassungsgebots
 Verschlechterung der künftig Heiratenden im Ballungsraum München,
die nach altem Recht die Ballungsraumzulage erhalten bzw. erhalten
hätten
 Fragwürdigkeit der fiktiven „Berücksichtigung“ eines
Jahresbruttoeinkommens des Zweitverdieners in Höhe von 20.000 Euro.
 Unmenschlichkeit des sofortigen Wegfalls der „Stufe V“ mit dem Tod des
Ehepartners.
Bei aller Kritik an der Zweitverdiener‐Fiktion wird die Staatregierung zu Ihrer
Rechtfertigung wohl vorbringen, dass es hier nicht um jeden Einzelfall, sondern
einen typisierenden Lösungsansatz geht, der u.a. durch den Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz berechtigt ist.
Und damit zur Brachialkritik des Bayerischen Richtervereins.
Der Bayerische Richterverein ist neben dem BBB und dem DGB einer der drei
beamtenrechtlichen Spitzenverbände in Bayern. Wo der BBB und die bfg in
unzähligen Gesprächen und Verhandlungen (mehrmals in Gegenwart des
Ministers) um Verbesserungen gerungen haben und dabei einige
Verhandlungspartner ob unserer Kritik und unserer Hartnäckigkeit alles andere
als „amused“ waren, hat der Richterverein NICHTS getan. Er hat noch nicht
einmal um ein einziges Gespräch zu diesem Thema nachgesucht!
Was seine in dieser öffentlich gemachten Stellungnahme enthaltenen
Totalkritik angeht und die Behauptung, dass das, was die Bayerische
Staatsregierung hier macht, schon wieder verfassungswidrig sei, so stelle ich
fest, dass sie den Beamten und Richtern in Bayern NICHTS, aber auch GAR
NICHTS gebracht hat! Der Richterverein hat sich damit völlig aus dem Spiel
genommen (in dem er überhaupt selten eine Rolle spielt!)
Der Behauptung, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, steht die
Einschätzung der Finanzministeriums und der Normprüfungsstelle in der
Staatskanzlei gegenüber, dass der Gesetzentwurf den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts entspreche.
6
Ich sehe die Sache wie bei jedem Systemwechsel: was die beiden
Verfassungsgerichte dazu sagen, wird man erst in einigen Jahren wissen. Ich
halte den Wechsel auf eine Doppelverdiener‐Familie angesichts der
gesellschaftlichen Tatsachen für legitim und gehe persönlich nicht zwingend
davon aus, dass sich Karlsruhe daran stört. Als zu hoch sehe ich die Fiktion mit
den 20.000 € Jahreseinkommen beim Zweitverdiener an – aber, ob sich die
Verfassungsrichter wirklich daran stören? Ich maße mir nicht an das
einschätzen zu können, ebenso andere Aspekte, die man kritisch hinterfragen
kann.
Was die Änderungen im Positiven bringen, will ich kurz skizzieren:
Ein Beamter in A 7 mit zwei Kindern in München wird sich um ca. 1.350 €/Jahr
verbessern, in A 9 um ca. 1.000 €, in A 13 um ca. 1.900 €. Hat der Beamte ein
drittes Kind, erhöht sich das Plus um ca. 800 €, hat er ein viertes Kind, macht
die Verbesserung weitere 3.500 € aus.
Rechnet man sich das Ganze für die Ortsklasse VI durch (z.B. Garmisch‐
Partenkirchen) ergibt sich in A 7 ein Plus von etwa 2.800 €/Jahr, in A 9 von etwa
2.500 € und in A 13 von 1.800. Für das dritte Kind gibt es ein weiteres Plus von
rund 700 € im Jahr und für das vierte Kind ein zusätzliches Plus von 3.000 €. Ein
Beamter mit vier Kindern in GAP bekäme also in A 9 gut 6.000 € mehr im Jahr,
verglichen mit dem, was er vor der Reform hatte.
Die Zahlen zu Nürnberg (Ortsklasse V): Hier liegt das Plus bei diesem Beamten
in A 7 mit 2 Kindern bei 2.000 €, in A 9 bei 1.600 € und in A 13 bei 1.100 €. Als
Plus für ein drittes Kind kommen 450 € dazu, für ein viertes Kind eines mit
2.400 €.
In all diesen Beispielen kommt im Falle einer „Beamten‐Ehe“ noch der
Jahresbetrag aus der jeweiligen „Stufe V“ oben drauf.
Verschlechterungen gibt es überall dort, wo jemand nach dem 31.12.2022
heiratet und sein Ehepartner nicht selbst Beamter bzw. Beamtin ist. Bei
Beamten‐Ehen wird der bisherige Betrag in den Ortsklassen I bis IV in etwa
gehalten, in den Ortsklassen V und VI ergeben sich dabei sogar deutliche
Verbesserungen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 20.12.2022 07:14
Und auch hier wird wieder nicht betrachtet, dass ab dem 3. Kind die Kinder separat von der Grundbesoldung betrachtet werden müssten und 15% über Grusi-Niveau erreichen sollten...

Regelbedarf + Miete + Heizkosten + Bildung und Teilhabe + Kinderbetreuungskosten sind ja wohl eindeutig weit mehr, als diese lächerlichen Zahlen!!!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 20.12.2022 07:25
Mir persönlich gefällt am besten der folgende Satz im Gesetzentwurf:

"Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt."

Zu finden unter den "neuen" Erhöhungsbeträgen für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 10 im Gesetzentwurf.
So kann ganz sicher das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen eingehalten werden. ;D ;D

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 20.12.2022 07:32
Mir persönlich gefällt am besten der folgende Satz im Gesetzentwurf:

"Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt."

Zu finden unter den "neuen" Erhöhungsbeträgen für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 10 im Gesetzentwurf.
So kann ganz sicher das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen eingehalten werden. ;D ;D



Und auch das ist wieder ein schönes Beispiel, an dem die "Befürworter der Frechheit" doch mal selbst merken müssten, was hier für ein Quatsch läuft. Und, dass man das doch nicht ERNSTHAFT gutheißen kann...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Garfield73 am 20.12.2022 07:41
1. Frage: Was hat der Verfasser dieses Schreibens von der Staatsregierung bekommen?
2. Frage: was versteht der Verfasser unter
Zitat
asoziale Medien
?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 20.12.2022 08:15
Bayern hat fertig würde ich mal sagen. Ich hoffe der König und seine Sippschaft werden bei der nächsten Wahl abgewatscht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: EvtlAnwärter am 20.12.2022 08:43
Ist es nun wirklich so, dass verheiratete Beamte beide den vollen Zuschlag kriegen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: matzl am 20.12.2022 09:13
Ist es nun wirklich so, dass verheiratete Beamte beide den vollen Zuschlag kriegen?
Ja das ist richtig, allerdings trotzdem ein Nachteil, da der geplante Familienzuschlag V mit 70 € derzeit weniger als die Hälfte des aktuellen Familienzuschlags Stufe 1 (jetzt verheiratet ohne Kinder) mit 149,64 € beträgt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 20.12.2022 09:18
Die Bayerische Finanzgewerkschaft hat dies gestern an Ihre Mitglieder verschickt:

Zitat
Nach Abschluss der Ressortanhörung sowie der Verbändeanhörung hat die
Bayerische Staatsregierung mit Landtagsdrucksache 18/25363 am 30.11.2022
ihren Gesetzentwurf in den Bayerischen Landtag eingebracht. Es ist davon
auszugehen, dass das Gesetz im ersten Quartal 2023 vom Landtag
verabschiedet wird.
Die Neuregelungen des Orts‐ und Familienzuschlags sowie der
Erhöhungsbeträge für A 3 bis A 10 auf der betragsmäßigen Basis der Anlage 5
sollen dann rückwirkend ab 1.1.2023 gelten; auf der Basis der Anlage 11, die
eigene – niedrigere – Tabellenwerte für 2020, für 2021 und 2022 vorsieht,
erfolgt dann eine Korrektur für die drei letzten Jahre. Denn das ist eine der
bayerischen Besonderheiten, dass die Bayerische Staatsregierung nach den im
Mai 2020 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für alle
drei Jahre auf die zeitnahe Geltendmachung (auch: Einrede der Verjährung)
verzichtet hat und somit die Besoldung aller Beamtinnen und Beamten bis
zurück zum 1.1.2021 einer Prüfung auf der Basis dieser Tabellenwerte
unterzieht!
Wir haben uns bereits in der Ausgabe 10/2022 der bfg‐Zeitung eingehend mit
dem Gesetzentwurf (damaliger Stand) beschäftigt, ebenso jetzt wieder in der
Ausgabe 12/2022. Daneben erfolgte eine umfangreiche Befassung mit diesem
Thema auch in der aktuellen und der vorhergehenden Ausgabe der
BBB‐Nachrichten.
Auf diese Ausführungen darf ich verweisen.
Der von der Bayerischen Staatsregierung im Sommer vorgelegte Entwurf hat
seither hohe Wellen geschlagen – zum einen, weil die asozialen Medien dazu
bestens geeignet sind, zum anderen, weil andere Bundesländer dabei sind,
andere Wege bei dieser Frage zu gehen, und bei einem Blick über die
Landesgrenze dann zumindest Eindrücke davon entstehen. Nicht zuletzt aber
hat eine vom Bayerischen Richterverein öffentlich gemachte Stellungnahme
den damaligen Sommer‐Gesetzentwurf in Bausch und Bogen verdammt.
Ich will nachfolgend auf diese Aspekte eingehen. Zunächst aber zum Spruch der
Karlsruher Richter und den Auswirkungen für Bayern selbst.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon vor Jahrzehnten der Frage der
amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten angenommen.
2
Vor knapp 25 Jahren hat Karlsruhe dann den Grundsatz erarbeitet, dass einer
kinderreichen Beamtenfamilie mindestens 15 % mehr zum Leben zur
Verfügung stehen muss als einer Familie, die von Grundsicherungsleistungen
des Staates lebt. In der Folge wurden damals die familienbezogenen
Besoldungsleitungen für das dritte Kind etc. deutlich erhöht.
In der Folge kam es immer wieder zu Entscheidungen der Karlsruher Richter,
die nach dem Übergang der Besoldungszuständigkeit vom Bund auf die Länder
die Bundesländer betroffen haben, die die Ergebnisse der Tarifrunden nicht auf
ihre Beamtenschaft übertragen haben. Bayern war deshalb in den vergangenen
15 Jahren hier immer außen vor.
Im Mai 2020 nun hat Karlsruhe seine Rechtsprechung weiterentwickelt und
konkretisiert. Weiterentwickelt, weil die Richter fordern, dass beim
anzustellenden Vergleich auf Seiten der Grundsicherungsempfänger wirklich
alle staatlichen und kommunalen Leistungen mit zu berücksichtigen sind, und
konkretisiert, weil die Wohnkostensituation des Beamten konkret zu
berücksichtigen ist. Damit geriet jetzt das Mietniveau in den Fokus der
Betrachtungen. – Und hier herrscht in Bayern eine ganz besondere Situation:
Die Mietstufe VII gilt außerhalb Bayerns gerade einmal in fünf Kommunen, die
zusammen weniger als 100.000 Einwohner haben. In Bayern allerdings sind
große Teile des Ballungsraums München in dieser höchsten Mietstufe
angesiedelt – mehr als 2 Mio. Menschen leben hier und nicht zuletzt auch 20
Prozent aller Beamtinnen und Beamten des Freistaats!
Daraus folgt, dass die aus den Karlsruher Entscheidungen folgende partielle
Unteralimentation andere Lösungen erfordert, als dies in einem Bundesland, in
dem weite Teile der Grundbesoldung den verfassungsmäßigen Anforderungen
nicht entsprechen. Dies ist eine Ursache dafür, dass die Bundesländer mit sehr
unterschiedlichen Lösungsansätzen aufwarten. Sachsen etwa versucht den
Anforderungen insbesondere durch einen Beihilfesatz von 100 Prozent für
Familien mit Kindern gerecht zu werden (was erhebliche Risiken birgt …),
Hessen, das mit seiner Besoldung im Länderranking bisher weit hinten lag,
wartet mit politischen Beschlüssen auf, dass man dort in den nächsten Jahren
zusätzliche prozentuale Besoldungserhöhungen vornehmen will. Sollte das
umgesetzt werden, würde Hessen uns wohl den Spitzenplatz in der Besoldung
streitig machen. Und Baden‐Württemberg schafft die unteren
Besoldungsgruppen ab und versucht so den Mindestabstand zu den
Grundsicherungsempfängern herzustellen.
3
Bei all den Vergleichen, die in den letzten Wochen hierzu angestellt wurden,
gilt es aus meiner Sicht auch zu bedenken, dass Bayern die besten
Beihilferegelungen hat und die m.E. besten Aufstiegsmöglichkeiten. Um hier
wirklich aussagekräftige Vergleiche anstellen zu können, müsste man auf der
Basis der Stellenpläne, der Altersstruktur etc. Musterkarrieren mit
Besoldungswerten hinterlegen. – Mir ist das noch nicht gelungen!
Weiter müsste man ehrlich die Einkommens‐ und die Mietpreisstruktur der
Länder vergleichen und dabei die Unterschiede innerhalb der einzelnen Länder
beachten. So ist etwa die Landkarte in Bayern weit weniger homogen als etwa
in Baden‐Württemberg, Hessen oder NRW!
Das aber nur am Rande für all diejenigen, die mit einfachen Vergleichen
aufwarten …
bfg und BBB haben jedenfalls früh den Kontakt mit dem Finanzministerium
gesucht und auch für prozentuale Besoldungserhöhungen plädiert, mit denen
man doch einen Teil des Rückstands in der Mietstufe VII und bei Familien mit
Kindern, aufholen könnte. So jedenfalls unser Gedanke. Das Finanzministerium
dagegen hat deutlich gemacht, dass die Besonderheit der Mietstufe VII nicht
über einen breiten Ansatz gelöst werden kann. Es hat sich dann nach und nach
in der Grundstruktur herauskristallisiert, was jetzt als Gesetzentwurf in den
Landtag eingebracht wurde.
Im Kern geht es dabei um eine Systemumstellung:
weg von der Förderung der Ehe hin zu einer sehr starken Förderung der Familie
mit Kindern, insbesondere solchen, die in Kommunen mit hohem
Mietpreisniveau ihren Familienwohnsitz haben.
Um das zu erreichen, soll es eine neue Tabelle mit Orts‐ und
Familienzuschlägen geben sowie eine neue Tabelle für Erhöhungsbeträge, die
Beamte in A 3 bis A 10 für jedes Kind zusätzlich erhalten. – Im Gegenzug wird
das bisherige System des Familienzuschlags ebenso abgeschafft wie die
Ballungsraumzulage. Um Verschlechterungen für Bestandsbeamte zu
verhindern, soll auf der Basis der individuellen Situation vom 31.12.2022 ein
Bestandsschutz gelten, der Monat für Monat mit den Werten abgeglichen wird,
die sich nach dem neuen Recht ergeben.
Wie radikal diese Systemänderung angedacht war, zeigt der erste (nicht
veröffentlichte) Entwurf dieses Gesetzes. Danach hätte es für nach dem
31.12.2022 heiratende Beamte in den Mietstufen I bis IV überhaupt keinen
„Ehegattenzuschlag“ bzw. keinen Wert in der „Stufe V“ mehr gegeben.
4
Es ist insbesondere der Kritik der bfg zu verdanken, dass da, wo anfangs eine
Null stand, jetzt 70 € stehen – und entsprechend stark erhöhte Werte in den
Ortsklassen (entspricht unmittelbar den Mietstufen) V und VI!
Wir haben als bfg hier stark an die Bedeutung der Ehe nach dem Grundgesetz
und der Bayerischen Verfassung appelliert und auch unsere Verwunderung
darüber zum Ausdruck gebracht, dass die finanzielle Förderung der Ehe gerade
von einer Regierung geschleift wird, die von einer Partei geführt wird, die sich
christlichen Werten verpflichtet fühlt.
Einige wenige Abgeordnete haben sich bei mir für diese Haltung bedankt, aber
auch bedauernd zum Ausdruck gebracht, dass sie selbst mit dieser Haltung
keine Mehrheit in der CSU haben. – Und dennoch haben wir hier ganz
erhebliche Verbesserungen gegenüber den ersten Entwürfen erreicht!
Bei diesen Werten der „Stufe V“ ist zu bedenken, dass diese Werte jedem
Beamten gezahlt werden, der verheiratet ist; einem Beamten‐Ehepaar also
zweimal! Auch erhält von einem Beamten‐Ehepaar derjenige, dem die Kinder
(Stufe 1, 2 etc.) nicht zugeordnet werden, auch weiterhin den Wert aus der
„Stufe V“.
Zur Systemumstellung gehört aber auch, dass die Bayerische Staatsregierung
ihren Berechnungen nicht den Alleinverdiener‐Beamten‐Haushalt als Grundlage
genommen hat, sondern den Doppelverdiener‐Beamten‐Haushalt. Dies sei
inzwischen das gesellschaftliche Regelmodell, so die Staatsregierung. Bei ihren
Berechnungen für den Bedarf eines Beamtenhaushalts mit bis zu zwei Kindern
geht das Finanzministerium deshalb davon aus, dass der Zweitverdiener ein
Bruttoeinkommen von 20.000 € im Jahr, bzw. rund 1.000 € netto im Monat
zum Familieneinkommen beisteuert.
Weder bfg noch BBB „gefällt“ dieser hohe Wert, wie wir uns überhaupt eine
großzügigere Regelung wünschten! Wir haben unsere Positionen in vielen
Besprechungen zum Ausdruck gebracht – und irgendwann erkennen müssen,
dass die Bereitschaft zu einer grundlegend anderen Herangehensweise oder
auch dem vollumfänglichen Erhalt des „Ehegattenzuschlags“ weder in der
Staatsregierung noch im Bayerischen Landtag vorhanden ist. Niemand im
politischen Spektrum ist bereit für diese Alimentationsregelung wesentlich
mehr Geld in die Hand zu nehmen, als die jetzt pro Jahr veranschlagten 138
Mio. Euro. – Auch uns als bfg (siehe „Funktion und Leistung“ in der bfg‐Zeitung
10/2022) wäre eine allgemeine Verbesserung der Bezahlung natürlich die
willkommenere Lösung…
5
Es gilt (politisch) auch zu bedenken, dass die Tarifbeschäftigten durch diese
Verbesserungen jetzt noch mehr ins Hintertreffen geraten …
Kurzum: mehr war im vorparlamentarischen Prozess nicht zu bekommen.
Wir werden jetzt gegenüber dem Landtag noch einmal einige Kritikpunkte
anbringen:
 Verschlechterung der finanziellen Berücksichtigung der Ehe vor dem
Hintergrund des Verfassungsgebots
 Verschlechterung der künftig Heiratenden im Ballungsraum München,
die nach altem Recht die Ballungsraumzulage erhalten bzw. erhalten
hätten
 Fragwürdigkeit der fiktiven „Berücksichtigung“ eines
Jahresbruttoeinkommens des Zweitverdieners in Höhe von 20.000 Euro.
 Unmenschlichkeit des sofortigen Wegfalls der „Stufe V“ mit dem Tod des
Ehepartners.
Bei aller Kritik an der Zweitverdiener‐Fiktion wird die Staatregierung zu Ihrer
Rechtfertigung wohl vorbringen, dass es hier nicht um jeden Einzelfall, sondern
einen typisierenden Lösungsansatz geht, der u.a. durch den Rechtsanspruch auf
einen Kindergartenplatz berechtigt ist.
Und damit zur Brachialkritik des Bayerischen Richtervereins.
Der Bayerische Richterverein ist neben dem BBB und dem DGB einer der drei
beamtenrechtlichen Spitzenverbände in Bayern. Wo der BBB und die bfg in
unzähligen Gesprächen und Verhandlungen (mehrmals in Gegenwart des
Ministers) um Verbesserungen gerungen haben und dabei einige
Verhandlungspartner ob unserer Kritik und unserer Hartnäckigkeit alles andere
als „amused“ waren, hat der Richterverein NICHTS getan. Er hat noch nicht
einmal um ein einziges Gespräch zu diesem Thema nachgesucht!
Was seine in dieser öffentlich gemachten Stellungnahme enthaltenen
Totalkritik angeht und die Behauptung, dass das, was die Bayerische
Staatsregierung hier macht, schon wieder verfassungswidrig sei, so stelle ich
fest, dass sie den Beamten und Richtern in Bayern NICHTS, aber auch GAR
NICHTS gebracht hat! Der Richterverein hat sich damit völlig aus dem Spiel
genommen (in dem er überhaupt selten eine Rolle spielt!)
Der Behauptung, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig, steht die
Einschätzung der Finanzministeriums und der Normprüfungsstelle in der
Staatskanzlei gegenüber, dass der Gesetzentwurf den Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts entspreche.
......................

Warum sollte sich der bayer. Richterverein auch an den Verhandlungen über ein verfassungswidriges Gesetz nach Kassenlage beteiligen, dass vergisst dieser Mensch völlig. Wenn ich Mitglied dieser Gewerkschaft wäre, würde ich sofort austreten. Im übrigen absolut unprofessionell geschrieben, kann man fast nicht glauben das das "echt" ist. Der Tenor "wir haben ja unser bestes gegeben, aber die KASSENLAGE gab nicht mehr her" ist das übliche Gesülze, da fehlen einem nicht mal mehr die Worte >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 20.12.2022 09:31
Der entscheidende Satz des Finanzgewerkschafters ist wohl dieser:
"Niemand im politischen Spektrum ist bereit für diese Alimentationsregelung wesentlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, als die jetzt pro Jahr veranschlagten 138 Mio. Euro."

Diese Summe war wohl die Vorgabe an das Finanzministerium, macht mir ein neues Besoldungsgesetz bei der diese Summe rauskommt. Und das haben sie dann gemacht. Ist ja auch kein Problem, man hat ja mit keinen Konsequenzen zu rechnen, wenn man die Verfassung bricht. Das ist das eigentliche Problem.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 20.12.2022 09:35
von:
Gerhard Wipijewski, Vorsitzender

Dass das Bundesverfassungsgericht über eine amtsangemessene Mindestalimentation der Beamtinnen und Beamten in Deutschland wacht, begrüße ich sehr, verhindern die Karlsruher Richter damit doch zumindest, dass die Besoldung der Beamtenschaft bei entsprechender Kassen- oder Stimmungslage ins Bodenlose fällt.

Mittwoch, 12.10.2022 19:04 Uhr | die Seite 3

Aussage des Vorsitzenden der Finanzgewerkschaft noch im Oktober, wir müssen ja froh sein das die Besoldung nicht ins Bodenlose fällt. Danke für diese erleuchtenten Worte, Asche auf mein Haupt ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 20.12.2022 09:38
Alleine schon "...asoziale Medien.." und so. *Kopfschüttel*. Man denkt, das wurde in der Kneipe geschrieben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 20.12.2022 09:40
Vorallem die Kritik am Richterverein... getroffenen Hunde bellen würde ich meinen.
Der bayrische Richterverein macht das einzige richtige,  Konfrontation, aufrufen zu Widersprüchen und Klagen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 20.12.2022 09:48
"....hat der Richterverein NICHTS getan. Er hat noch nicht
einmal um ein einziges Gespräch zu diesem Thema nachgesucht!"

Der Bayer. Richterverein hat im Gegensatz zum Bayer. Beamtenbund und seinen Unterorganisationen das wichtigste für die Beamten getan, er hat ihnen die Augen geöffnet, dass auch das neue Besoldungsgesetz verfassungswidrig ist. Der Bay. Beamtenbund versucht dies zu vertuschen, das ist Verrat.

Eigentlich braucht man sich mit dem neuen Besoldungsgesetz gar nicht beschäftigen, da es sowieso verfassungswidrig ist. Die zukünftigen Besoldungszahlungen kann man als Abschlagszahlungen betrachten. Jeder Beamte, der künftig keinen Widerspruch gegen seine Besoldung einlegt, ist nicht mehr ganz bei Trost.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 20.12.2022 10:23
Ab an den Pranger mit der Bayrischen Finanzgewerkschaft. Am ehesten eignen sich da Facebook und Co. Emails würden da wohl versanden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 20.12.2022 10:28
Der Laden ist auf Facebook so unbedeutend. Das lohnt sich nicht...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 20.12.2022 10:43
Redet der Kerl echt von asozialen Medien?
Hat wohl den leisen part laut gesagt.

Asozial ist eher, dass die Mindestbesoldung nur 15% über der Grundsicherung liegen muss. Hier wären eher 25% angebracht.

Der Richterverein hat gute Argumente, vertritt aber eben Interessen die umgerechnet auf die A-Besoldung nur ca. A14-16 betreffen, wobei selbst A14 evtl. knapp unter R1 liegt. Die Gewerkschaften in nahezu allen Besoldungskreisen haben den höheren Dienst in den Verhandlungen geopfert und die Abstände noch weiter kaputt gemacht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 20.12.2022 10:50
Ja auch der ehemalige Vorsitzende des Bundesgerichtshofs Thomas Fischer sieht in der Entwicklung der Richterbesoldung eine Misere. Sein Vorschlag zu Besoldungsreform ist  radikal. Der Blick in die Vergangenheit ist aber interessant. Der Reallohnverlust ist demnach immens:

https://www.lto.de/recht/meinung/m/eine-frage-an-thomas-fischer-verdienen-richter-zu-wenig/

Daran ist natürlich auch die A Besoldung gekoppelt. Man hat wohl das Bestreben der Gleichmacherei zu Gunsten der Staatskasse…
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 20.12.2022 11:06
Wenn man mal in die Zukunft schaut: Dien nächste für uns relevante Erhöhung kommt erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren nach Abschluss der TVL Taifverhandlungen im Herbst/Winter 2023. das Gesetzgebungsverfahren dauert ja auch nochmal 6-7 Monate nach dem Tarifabschluss, so meine Erfahrung. Also ist die nächste Besoldungserhöhung und Gesetzesänderung des Bayerischen Besoldungsgesetz nach dieser Reform der Orts- und Familienzuschlägen erst im Sommer 2024 (dann vermute ich das Inkrafttreten) zu erwarten…..
Davor passiert wahrscheinlich nichts…

Naja und die Landtagswahlen sind dann schon gelaufen, wenn verhandelt wird und das nächste Gesetz zur Anpassung der Bezüge geschrieben wird… also braucht man sich auch zunächst nicht um die Gunst der Beamten bemühen..
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 20.12.2022 16:39
Da der neue Rechner schon online ist, wird sich an den Beträgen wohl nicht mehr viel ändern  >:(


https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: gefrustetet am 21.12.2022 09:15
ich hab den neuen Rechner gleich mal ausprobiert... Ich bin in der Mietentstufe I mit zwei Kindern und verdiene unter Berücksichtigung der Neuregelung genauso viel wie ohne diese. Ich nehme an, dass das genauso vom Bundesverfassungsgericht beabsichtigt war. Man kann nur noch kotzen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 21.12.2022 09:23
Da hast Du noch Glück, dass Du Dich nicht verschlechtert hast. Die Vorgaben des BverfG wurden mustergültig umgesetzt  ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 21.12.2022 09:30
Ihr müsst die 20.000 die Eure Frau verdient durch 12 teilen und diesen Betrag zu eurem Gehalt hinzurechnen. Sollte doch mittlerweile bekannt sein. ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 21.12.2022 09:55
Ihr müsst die 20.000 die Eure Frau verdient durch 12 teilen und diesen Betrag zu eurem Gehalt hinzurechnen. Sollte doch mittlerweile bekannt sein. ;D

Und euch freuen, dass nicht noch eventuelles Einkommen aus Minijobs/Zeitungenaustragen der jugendlichen Kinder berücksichtigt wird (ist ja schließlich bei GruSi-Empfängern auch so).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Patti1995 am 21.12.2022 14:39
Hat eigentlich mal jemand in den Gesetzentwurf geschaut, wegen der zu erwartenden Rückzahlung?   >:(

Die Tabellen für 2020 und 2021 sind noch niedriger, als die angestrebte Tabelle mit Gültigkeit 2023!  :-X
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 21.12.2022 14:54
Da der neue Rechner schon online ist, wird sich an den Beträgen wohl nicht mehr viel ändern  >:(


https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/

Danke für die Info. Stimmt es, dass man mit der Änderung im Besoldungsrecht keine Sonderzahlung Familie mehr erhält? Bei mir steht nur noch Sonderzahlung Kinder im neuen Rechner.

LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 21.12.2022 15:40
Hat eigentlich mal jemand in den Gesetzentwurf geschaut, wegen der zu erwartenden Rückzahlung?   >:(

Die Tabellen für 2020 und 2021 sind noch niedriger, als die angestrebte Tabelle mit Gültigkeit 2023!  :-X

Das StMF bettelt um Widersprüche und das LfF tut mir jetzt schon leid ;-)!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Admin am 21.12.2022 16:41
Da der neue Rechner schon online ist, wird sich an den Beträgen wohl nicht mehr viel ändern  >:(


https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/by/

Wir sind zwar extrem reichenweitenstark im öffentlichen Dienst, aber wir machen die Gesetze zur Besoldung nicht selbst! ;-)  <*>

Wenn eine Tabelle als "Entwurf" oder "Prognose" online ist, dann kann sich durchaus noch was ändern. In der Praxis ist das aber in der Tat eher selten der Fall, wenn die Tabelle wie hier auf einen Gesetzentwurf der Regierung oder des zuständigen Ministeriums basiert.

<*> würden wir die Besoldung machen, sähe die Tabelle sowohl von den Beträgen als auch von der Struktur deutlich anders aus. ;-)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 21.12.2022 17:09
Hat eigentlich mal jemand in den Gesetzentwurf geschaut, wegen der zu erwartenden Rückzahlung?   >:(

Die Tabellen für 2020 und 2021 sind noch niedriger, als die angestrebte Tabelle mit Gültigkeit 2023!  :-X

Der sonst zurecht überaus streitbare Gesetzesentwurf ist in diesem Punkt sehr stringent. Es handelt sich einfach um die jeweiligen Besoldungserhöhungen, durch welche sich die Zulagen dynamisieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 21.12.2022 19:57
Ein Problem, auf das selbst der Richterverein noch nicht gekommen ist, wird sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stellen:

Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

Etwaige Nachzahlungen, die das BVerfG vielleicht mal im Jahre 2026 "anordnet", weil 2023 endlich mal jemand von den Richtern oder Staatsanwälten die bayerische Besoldung "hochgetrieben" haben wird, mögen zwar mit der Feststellung einer seit 2020 oder noch früher als verfassungswidrig festgestellten Besoldung möglich sein.

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

Alle erst 2023 gestellten Anträge und Rechtsbehelfe können nach dem Grundsatz der rechtzeitigen Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr nicht zurück wirken - und schon hat sich der Freistaat wieder zwei Jahre überfällige Besoldungserhöhungen und entsprechende Nachzahlungen gespart.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 21.12.2022 23:31
Ein Problem, auf das selbst der Richterverein noch nicht gekommen ist, wird sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stellen:

Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

Etwaige Nachzahlungen, die das BVerfG vielleicht mal im Jahre 2026 "anordnet", weil 2023 endlich mal jemand von den Richtern oder Staatsanwälten die bayerische Besoldung "hochgetrieben" haben wird, mögen zwar mit der Feststellung einer seit 2020 oder noch früher als verfassungswidrig festgestellten Besoldung möglich sein.

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

Alle erst 2023 gestellten Anträge und Rechtsbehelfe können nach dem Grundsatz der rechtzeitigen Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr nicht zurück wirken - und schon hat sich der Freistaat wieder zwei Jahre überfällige Besoldungserhöhungen und entsprechende Nachzahlungen gespart.

Kannst du das irgendwie einfacher erklären. So ganz verstehe ich das Problem nicht ^^

Danke
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 22.12.2022 07:02
Widersprüche sind zeitnah, also im entsprechenden Haushaltsjahr zu stellen. Nur dann wahrt man weitergehende Ansprüche, also über etwaige neu beschlossene Gesetze hinaus. Auch wenn diese Ansprüche evtl erst im Rahmen einer Klage geltend gemacht werden können. Wird nicht immer wieder rechtzeitig Widerspruch eingelegt sind sämtliche Ansprüche verwirkt, auch wenn die Besoldungsgesetzgeber nicht müde werden etwas anderes zu behaupten. Ohne Widerspruch erhält man ggf. das, was in einem neuen Gesetz als Nachzahlung vorgesehen ist. Aber eben auch nicht mehr (bzw. ggf gar nichts wenn keine Nachzahlung vorgesehen ist).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 22.12.2022 07:24
Ein Problem, auf das selbst der Richterverein noch nicht gekommen ist, wird sich nach dem Inkrafttreten des Gesetzes stellen:

Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

Etwaige Nachzahlungen, die das BVerfG vielleicht mal im Jahre 2026 "anordnet", weil 2023 endlich mal jemand von den Richtern oder Staatsanwälten die bayerische Besoldung "hochgetrieben" haben wird, mögen zwar mit der Feststellung einer seit 2020 oder noch früher als verfassungswidrig festgestellten Besoldung möglich sein.

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

Alle erst 2023 gestellten Anträge und Rechtsbehelfe können nach dem Grundsatz der rechtzeitigen Geltendmachung im laufenden Haushaltsjahr nicht zurück wirken - und schon hat sich der Freistaat wieder zwei Jahre überfällige Besoldungserhöhungen und entsprechende Nachzahlungen gespart.

Genau das hatte ich vor ein paar Tagen mal hier gefragt, aber keine wirkliche Antwort bekommen.
Ich gehe nämlich genau davon aus, dass mit dem Gesetz 2023 die Jahre ab 2020 "erledigt" sind und dann eben kein Widerspruch mehr eingelegt werden kann (dann nur noch für 2023, nicht für die Vorjahre).
Dahingehend ist man halt auch von den Gewerkschaften schlecht beraten, da jeder sagt: muss kein Widerspruch eingelegt werden, wird ja verzichtet ab 2020...

Sehr dreist!!!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: squatty am 22.12.2022 07:41
(....)
Alle, die in Erwartung einer verfassungskonformen Reaktion der Bayerischen Staatsregierung den Zusicherungen für due Jahre 2020 bis 2022 vertraut hat, wird nach dem Inkrafttreten des Gesetzes keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz für diese Jahre mehr haben.

(...)

Das StMFH wird sicher aber darauf berufen, dass die bisherigen Zusicherungen nur für die Nachzahlungen aufgrund des neuen Gesetzes gegolten haben - und quasi mit dessen Inkrafttreten "erloschen" sind.

(....)

Naja, es gibt ja im Rechtssystem auch noch den Grundsatz des Vertrauensschutzes.
Da wird sicher kein Richter es dem Ministerium so einfach machen damit durchzukommen.
Sonst könnte der Staat, oder auch Behörden ja immer Fristen damit aushebeln, dass sie versprechen es besser zu machen wenn man auf Nutzung seiner Rechtsmittel verzichtet und es dann doch nicht machen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Soldat1980 am 22.12.2022 07:55
Zum Nachlesen…Antwort von gestern…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-kommt-das-gesetz-zur-neuausr-der-orts-und-familienzuschlaege-in-den-landtag-obwohl-es-nachweislich?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671853
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 22.12.2022 08:03
Ich glaube mittlerweile immer öffter, die glauben sich das tatsächlich, was sie da für einen Müll von sich geben...

Schade nur, dass es keinerlei Konsequenzen für solche hat, wenn sie so absolut daneben liegen mit dem was sie tun.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 22.12.2022 08:10
Zum Nachlesen…Antwort von gestern…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-kommt-das-gesetz-zur-neuausr-der-orts-und-familienzuschlaege-in-den-landtag-obwohl-es-nachweislich?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671853

Eine typische Politikerantwort. Allerdings ist interessant, dass er auf konkrete Argumente gar nicht eingegangen ist. Er weiß also sehr wohl, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 22.12.2022 08:10
Zum Nachlesen…Antwort von gestern…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-kommt-das-gesetz-zur-neuausr-der-orts-und-familienzuschlaege-in-den-landtag-obwohl-es-nachweislich?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671853

... gelungen und umfassend. Sagt doch schon alles. Immerhin nimmt er das Böse Wort verfassungskonform nicht in den Mund, da er genau weiß das der Entwurf es eben nicht ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: squatty am 22.12.2022 08:15
Zum Nachlesen…Antwort von gestern…

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-kommt-das-gesetz-zur-neuausr-der-orts-und-familienzuschlaege-in-den-landtag-obwohl-es-nachweislich?pk_campaign=antworten_abo&pk_kwd=frage_671853

Die "Diskussion" zwischen Fragesteller und Fackler geht auf Abgeordnetenwatch noch weiter. In einer späteren Antwort bezieht sich Fackler darauf, dass im Gegensatz zum BRV der BBB und der BPV den Entwurf gutheißen. Sowohl beim BBB als auch beim BPV sind die Vorsitzenden in der CSU politisch aktiv (Stadträte in Nürnberg bzw. Höchstadt).... Beim BRV nicht....

Achja, die "öffentliche Meinung", die iner stärkeren Erhöhung der Beamtenbezüge ja ablehnend gegenüberstehe wird von Ihm auch noch angeführt. Ich habe ihm jetzt selbst mal geschrieben und gebeten mir die Rechtsgrundlage dafür zu schicken. Dann kann ich beim Erlassen von Bescheiden als Beamter künftig auch "die öffentliche Meinung" berücksichtigen anstatt der lästig komplizierten Steuergesetze.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 22.12.2022 08:32
Achja, die "öffentliche Meinung", die iner stärkeren Erhöhung der Beamtenbezüge ja ablehnend gegenüberstehe wird von Ihm auch noch angeführt. Ich habe ihm jetzt selbst mal geschrieben und gebeten mir die Rechtsgrundlage dafür zu schicken. Dann kann ich beim Erlassen von Bescheiden als Beamter künftig auch "die öffentliche Meinung" berücksichtigen anstatt der lästig komplizierten Steuergesetze.....

Der ist gut :D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 22.12.2022 08:52

Achja, die "öffentliche Meinung", die iner stärkeren Erhöhung der Beamtenbezüge ja ablehnend gegenüberstehe wird von Ihm auch noch angeführt. Ich habe ihm jetzt selbst mal geschrieben und gebeten mir die Rechtsgrundlage dafür zu schicken. Dann kann ich beim Erlassen von Bescheiden als Beamter künftig auch "die öffentliche Meinung" berücksichtigen anstatt der lästig komplizierten Steuergesetze.....

GENIAL  :) :) :) Die Antwort bitte hier mitteilen (falls denn eine kommt)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Garfield73 am 22.12.2022 09:05
Bei den Antworten von Herrn Fackler kann ich gerade wieder mal gar nicht so viel Essen wie ich Ko.... könnte  >:(

Die "öffentliche Meinung" schlägt also inzwischen verfassungskonformes Handeln?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 22.12.2022 09:46
Habe gestern von der Komba Unterlagen zum Gesetzentwurf bekommen, unter anderem die Berechnung zur Einhaltung des Mindestabstandes, wie kann ich das als Bild hier einfügen?? sehr interessant :-X
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Pukki am 22.12.2022 10:10
Ein Bild direkt einfügen funktioniert hier nicht. Das Bild müsste schon online irgendwo vorhanden sein und dann über "[ img ]Link einfügen[ /img ]" in einen Post eingebettet werden (Leerzeichen bitte entfernen).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 22.12.2022 10:32
Ok, dann halt wie in alten Zeiten ;)

Beamtenfamilie (A3, Stufe2, verh. 2 Kinder, München                    Grundsicherungsempfänger- Familie (2 Kinder,
Mehrverdiener!, Besoldung 2022)                                                 verh., zwei Kinder, München, 2022)
Bruttobezüge                               28469,16 €                                            Regelsätze                 17298,72 €
orts- und Familienzuschläge         +8528,64 €                                            Wohnkosten               14454,00 €
Sonderzahlung                            +2410,85 €                                            Heizkosten                   1443,48 €
Einkommensteuer                        -2466,00 €                                             Bildung u. Teilh.           1064,24 €
Kindergels                                  +5256.00 €                                             Leistungen Sozialtarif   1557,36 €
Zwischenstand:                       34698,29 €                                                                 35818,80 €
                                                                                                                            x1,15   =41188,17 €
zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil
zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen
Netto-Anteil                               12736,00 €

und schon passt die Rechnung    47.461,29 €.... ohne die 12736,00 € sind es 34.698,29 €....

Die Komba sieht übrigens in der Einbeziehung dieses fiktiven Einkommens kein Problem. Ich nach wie vor 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 22.12.2022 10:58
Genauso wird es einem vorgerechnet  ::)

Meine Fragen an diverse Stellen, ob man als Beamter ohne verdienenden Partner dann Sozialleistungen beantragen soll, wurde nie beantwortet.

Auch das Bedenken, dass die Bürgergeldfamilie durch 2 Minijobs ja selbst die 115% über Grusi-Niveau erreichen kann und das nicht im Verhältnis steht zu der Beamtenfamilie wo mindestens einer Vollzeit arbeitet (+ der zweite den Zuverdienst von 20000 € erreichen soll) wurde nie berücksichtigt.

Das wird einfach ignoriert und beantwortet mit "das Alleinverdienermodell ist überholt".

Ich denke, das Alleinverdienermodell als Beamter ist tatsächlich überholt - wenn man, wie in dieser Rechnung zu sehen - mehr vom "Keinverdienermodell" profitiert...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 22.12.2022 11:10
Beamtenfamilie (A3, Stufe2, verh. 2 Kinder, München                    Grundsicherungsempfänger- Familie (2 Kinder,
Mehrverdiener!, Besoldung 2022)                                                 verh., zwei Kinder, München, 2022)
Bruttobezüge                               28469,16 €                                            Regelsätze                 17298,72 €
orts- und Familienzuschläge         +8528,64 €                                            Wohnkosten               14454,00 €
Sonderzahlung                            +2410,85 €                                            Heizkosten                   1443,48 €
Einkommensteuer                        -2466,00 €                                             Bildung u. Teilh.           1064,24 €
Kindergels                                  +5256.00 €                                             Leistungen Sozialtarif   1557,36 €
Zwischenstand:                       34698,29 €                                                                 35818,80 €
                                                                                                                            x1,15   =41188,17 €

Nur zur Vervollständigung:

In der Beamtenrechnung fehlen Beiträge für eine die Beihilfe ergänzende Krankenversicherung =  -7.473,36€

Macht das Trauerspiel trotzdem nicht besser...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 22.12.2022 11:10
Das zuständige Ministerium hat halt seine Aufgabe hervorragend erfüllt: "Das darf soviel Kosten, rechnet es das es passt, egal wie" Saubere Leistung! Bin auf die folgenden Entscheidungen des BVerfG nächstes Jahr gespannt, in Bremen ist ja ein ähnliches Modell ersonnen worden, hier aber mit dem tatsächlichen Einkommen des Partners laut Steuerbescheid.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 22.12.2022 11:13
Beamtenfamilie (A3, Stufe2, verh. 2 Kinder, München                    Grundsicherungsempfänger- Familie (2 Kinder,
Mehrverdiener!, Besoldung 2022)                                                 verh., zwei Kinder, München, 2022)
Bruttobezüge                               28469,16 €                                            Regelsätze                 17298,72 €
orts- und Familienzuschläge         +8528,64 €                                            Wohnkosten               14454,00 €
Sonderzahlung                            +2410,85 €                                            Heizkosten                   1443,48 €
Einkommensteuer                        -2466,00 €                                             Bildung u. Teilh.           1064,24 €
Kindergels                                  +5256.00 €                                             Leistungen Sozialtarif   1557,36 €
Zwischenstand:                       34698,29 €                                                                 35818,80 €
                                                                                                                            x1,15   =41188,17 €

Nur zur Vervollständigung:

In der Beamtenrechnung fehlen Beiträge für eine die Beihilfe ergänzende Krankenversicherung =  -7.473,36€

Macht das Trauerspiel trotzdem nicht besser...

Ja stimmt sorry, aber das Endergebnis ist richtig.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 22.12.2022 12:13
Ok, dann halt wie in alten Zeiten ;)

Beamtenfamilie (A3, Stufe2, verh. 2 Kinder, München                    Grundsicherungsempfänger- Familie (2 Kinder,
Mehrverdiener!, Besoldung 2022)                                                 verh., zwei Kinder, München, 2022)
Bruttobezüge                               28469,16 €                                            Regelsätze                 17298,72 €
orts- und Familienzuschläge         +8528,64 €                                            Wohnkosten               14454,00 €
Sonderzahlung                            +2410,85 €                                            Heizkosten                   1443,48 €
Einkommensteuer                        -2466,00 €                                             Bildung u. Teilh.           1064,24 €
Kindergels                                  +5256.00 €                                             Leistungen Sozialtarif   1557,36 €
Zwischenstand:                       34698,29 €                                                                 35818,80 €
                                                                                                                            x1,15   =41188,17 €
zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil
zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen
Netto-Anteil                               12736,00 €

und schon passt die Rechnung    47.461,29 €.... ohne die 12736,00 € sind es 34.698,29 €....

Die Komba sieht übrigens in der Einbeziehung dieses fiktiven Einkommens kein Problem. Ich nach wie vor 8)


Wenn man noch ein paar Stunden dazu arbeitet schaut die Rechnung noch besser aus. Dann kann die Grundsicherungsempfängerfamilie noch einmal 600,00 € monatlich hinzuverdienen + Fahrtkosten.

Von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 521 Euro bis 1000 Euro 70 % auf das Bürgergeld angerechnet, 30 % sind also anrechnungsfrei. Fahrtkosten können darüber hinaus mit 0,20 Euro pro Kilometer abgesetzt werden, wenn ein monatliches Einkommen von mehr als 400 Euro erzielt wird, falls die Summe der abzugsfähigen Beträge die Grenzen von 100 Euro übersteigt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 22.12.2022 12:57
Womit ich bei der Berechnung ein Problem habe, man geht immer von der Ortsklasse VII aus. Sind nur im "Ballungsraum München" A3 Beamte?

Zum weiteren stekllt sich mir die Frage, was ist mit den Kollegen, bei denen die Frau tatsächlich keine 20 000€ brutto im Jahr zum Jahreseinkommen beisteuert. Pech gehabt?

LG und allen eine besinnliche Weihnachtszeit
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 22.12.2022 13:05

Zum weiteren stekllt sich mir die Frage, was ist mit den Kollegen, bei denen die Frau tatsächlich keine 20 000€ brutto im Jahr zum Jahreseinkommen beisteuert. Pech gehabt?


Die Kollegen bekommen zu Weihnachten eine Peitsche um Ihre Frau in Lohn und Brot zu treiben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 22.12.2022 13:21
Oder doch ins benachbarte Baden-Württemberg. Hier ist es in der Tat so, die Familie steht im Fokus  8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Drehleiterkutscher am 22.12.2022 13:23
Oder doch ins benachbarte Baden-Württemberg. Hier ist es in der Tat so, die Familie steht im Fokus  8)

Es reicht ja, wenn der Dienstherr in BaWü weilt  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 22.12.2022 13:24
Hm, stimmt. Allzu weit ist die Landesgrenze nicht. Gefühlt 2km----  ???
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 22.12.2022 13:32
Es ist in Bayern ja so, dass für die Besoldung bayerischer Beamter der WOHNort und nicht der ARBEITSort zählt.

Würde man außerhalb von Bayern wohnen und in Bayern arbeiten - hätte man dann keinen Zuschlag (weil die Mietstufen ja nicht geregelt wären)?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 22.12.2022 13:44
Naja, bei Ortsklasse I spielt das keine Rolle... ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 22.12.2022 13:56
Aus dem Rechner werde ich nicht so recht schlau.

Meine Frau ist Beamtin und hat beide Kinder auf sich laufen in der Besoldung, ich bin ebenfalls Beamter und kriege daher bisher den halben Verheiratetenzuschlag. Da jetzt ja dann beide Ehepartner auf den vollen Zuschlag Anspruch haben, kriege ich dann Stufe V oder auch 2 Kinder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 22.12.2022 14:30
Was mir eben noch aufgefallen ist (vielleicht ist das aber nur in meiner Konstellation so):

wenn ich mein Jahresnettogehalt Minus 12 x Monatsnettogehalt rechne, erhalte ich deutlich weniger "Weihnachts"geld.
Die "Sonderzahlung Familie" wurde wohl gänzlich in die monatlichen Familienzuschläge "eingerechnet"!?

Ich erhalten also monatlich nach dem neuen Rechner ca. 200,- € netto mehr - aber jährlich insgesamt nur 1890,-€ mehr...

Geht das noch jemandem so bzw. ist das bisher jemandem aufgefallen, dass die Jahressonderzahlung dann geringer ausfällt?

Im Falle der rückwirkenden Jahre würde die Nachzahlung dann ja nochmal geringer ausfallen, da man ja die Sonderzahlung Familie schon bekommen hat und die mit einberechnet würde, oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 22.12.2022 15:30
" In Zeiten starker Inflation sind wir froh, dass Bayerns Beamte von 3,58 € bis 19,77 € monatlich mehr verdienen. Wir stehen zu unserem Wort, dass sich Leistung lohnen muss. Gleichzeitig ist diese enorme Erhöhung auch Zeichen der Wertschätzung für Bayerns Beamte und Richter.

Als weiterer Faktor, das erkennen Sie alle, machen wir den öffentlichen Dienst damit auch zukunftsfest. 12x 3,58€ ist eine Stange Geld. Auf 10 Jahre gerechnet wären es schon 120x3,58 €.

Es profitieren somit auch und gerade und auch insbesonders Berufseinsteiger.

Die aktuelle Inflation ist nur eine Momentaufnahme. Im letzten Gespräch mit König Markus S. hat mir dieser versichert, dass er die Inflation nunmehr zum sinken bringt"

 :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 22.12.2022 17:10
Gott mit dir, du Land der Bayern.... oder halt das Bundesverfassungsgericht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 22.12.2022 18:23
Ok, dann halt wie in alten Zeiten ;)

Beamtenfamilie (A3, Stufe2, verh. 2 Kinder, München                    Grundsicherungsempfänger- Familie (2 Kinder,
Mehrverdiener!, Besoldung 2022)                                                 verh., zwei Kinder, München, 2022)
Bruttobezüge                               28469,16 €                                            Regelsätze                 17298,72 €
orts- und Familienzuschläge         +8528,64 €                                            Wohnkosten               14454,00 €
Sonderzahlung                            +2410,85 €                                            Heizkosten                   1443,48 €
Einkommensteuer                        -2466,00 €                                             Bildung u. Teilh.           1064,24 €
Kindergels                                  +5256.00 €                                             Leistungen Sozialtarif   1557,36 €
Zwischenstand:                       34698,29 €                                                                 35818,80 €
                                                                                                                            x1,15   =41188,17 €
zzgl. regelmäßig vom anderen Elternteil
zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen
Netto-Anteil                               12736,00 €

und schon passt die Rechnung    47.461,29 €.... ohne die 12736,00 € sind es 34.698,29 €....

Die Komba sieht übrigens in der Einbeziehung dieses fiktiven Einkommens kein Problem. Ich nach wie vor 8)

Hier hatte ich in der Vergangenheit mal ein paar Zeilen zum Thema geschrieben: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.390.html Leider liegen mir hier derzeit meine Unterlagen nicht vor. Aber das, was ich dort schreibe, bleibt letztlich, denke ich, bestehen, nur dass nun noch die weiteren Daten, die damals noch nicht bekannt waren, hinzuzurechnen wären, die den Fehlbetrag nur noch größer machten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: gefrustetet am 22.12.2022 19:50
ich hab nochmal nachgerechnet. ich verdiene zukünftig mit 2 Kindern in Mietentstufe 1 sogar 170 € netto jährlich weniger.

Die Sonderzahlung auf den Familienzuschlag nach Art. 83 Abs. 2 S. 4 BBesG fällt bei mir weg.

Man müsste langsam wirklich überlegen, ob man nicht sämtliche Beamte dazu auffordert zu widersprechen und die Widersprüche mit geladener Presse feierlich vor dem Ministerium übergibt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 22.12.2022 20:53
Gilt die Sonderzahlung inklusive Familienzuschlag dann ausschließlich in der Stufe L oder wird diese gänzlich gekürzt?
Die Einbeziehung des Familienzuschlag in der Sonderzahlung findet dann vermutlich mit den geminderten Beträgen statt, auch wenn man sich in einer Stufe mit Kind befindet.

Was mich ebenfalls sehr ärgert ist, dass meine Gemeinde, da sie keine eigene Mietstufe hat, einem Landkreis zugeordnet wird, der der Mietstufe 1 entspricht. Die nächstgelegene Stadt befindet sich jedoch in Mietstufe 3. Die Mietkosten sind aber pro Qm auf ähnlichem Niveau.

Als Beamter in der Mietstufe 1 profitiere ich vom neuen System gar nicht. Bei einer Heirat erhalte ich sogar noch weniger als nach dem alten System.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 22.12.2022 21:18
Genau das ist der Punkt:

Alle BeamtenInnen, die noch nicht geheiratet haben und/oder noch keine kindergeldberechtigten Kinder haben oder aber diese, naturgemäß irgendwann durch schlichtes Erreichen der Altersgrenze, nicht mehr berücksichtigt bekommen, werden dauerhaft schlechter gestellt - selbst in der Mietenstufe VII!

Und dass es etwa im Jahre 2023 keine Beamten geben soll, deren letztes kindergeldberechtigtes Kind nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr kindergeldberechtigt sein wird, mag glauben, wer will.

Für diese wird es dann richtig "hart", denn anstelle einer Besoldungserhöhung folgt durch den Übergang in den neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe V, je nach Mietenstufe des Wohnortes, immer noch eine bis zu 50 %ige Kürzung gegenüber dem momentanen Familienzuschlag Stufe V.

Aber egal, dafür können sich durch den neuen Orts- und Familienzuschlag Stufe L alle in München und 7er-Umgebung wohnenden Beamte, bis zur Besoldungsgruppe A 10 noch um ein paar Euro oben drauf ergänzt, nun ja endlich mal eine Wohnung leisten - bei 20-30 €/m² reicht das allein fast schon für die Größe einer JVA-Zelle!

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 23.12.2022 07:01
ich hab nochmal nachgerechnet. ich verdiene zukünftig mit 2 Kindern in Mietentstufe 1 sogar 170 € netto jährlich weniger.

Die Sonderzahlung auf den Familienzuschlag nach Art. 83 Abs. 2 S. 4 BBesG fällt bei mir weg.

Man müsste langsam wirklich überlegen, ob man nicht sämtliche Beamte dazu auffordert zu widersprechen und die Widersprüche mit geladener Presse feierlich vor dem Ministerium übergibt.

Äh ja das stimmt tatsächlich, habe ich eben auch nachgerechnet. Das ist ja wohl der Oberwahnsinn!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 23.12.2022 07:56
Aus dem Rechner werde ich nicht so recht schlau.

Meine Frau ist Beamtin und hat beide Kinder auf sich laufen in der Besoldung, ich bin ebenfalls Beamter und kriege daher bisher den halben Verheiratetenzuschlag. Da jetzt ja dann beide Ehepartner auf den vollen Zuschlag Anspruch haben, kriege ich dann Stufe V oder auch 2 Kinder?
Gerade mal die vorläufigen Rechner bemüht. Wir überlegen, ob wir evtl. eine zweite Yacht kaufen sollen von den 40€ im Monat die meine Frau dann bei 2 Kindern, Ortsstufe VI mehr bekommt.

Ob ich selbst jetzt zusätzlich was kriege, erschließt sich mir immer noch nicht. Ich nehme jetzt aber an, die zahlen nicht beiden Elternteilen jeweils die Kinder oben drauf sondern wie bisher nur einem?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 23.12.2022 09:11
Das schlimme an der ganzen Situation sind mehrere Punkte:

- Die bayrische Landesregierung versucht ihren Sklaven ähm, nein ihren "Beschäftigten in Lohn und Brot" Zahlungen als Verbesserung vorzugaukeln, während in anderen Bundesländern teils 700€ Netto mehr gezahlt werden.

- die bayrische Landesregierung verkennt total die aktuelle Inflation. Man entscheidet jetzt und jeder blinde erkennt die aktuelle Schieflage.

- die bayrische Landesregierung arbeitet mit fragwürdigen Mitteln, was die Verfassungsmäßigkeit betrifft ( Lohnkürzung, Sonderopfer der Beamten , 20.000 Fiktiveinkommen).....

Es ist einfach nur traurig
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 23.12.2022 15:06
Was mir eben noch aufgefallen ist (vielleicht ist das aber nur in meiner Konstellation so):

wenn ich mein Jahresnettogehalt Minus 12 x Monatsnettogehalt rechne, erhalte ich deutlich weniger "Weihnachts"geld.
Die "Sonderzahlung Familie" wurde wohl gänzlich in die monatlichen Familienzuschläge "eingerechnet"!?

Ich erhalten also monatlich nach dem neuen Rechner ca. 200,- € netto mehr - aber jährlich insgesamt nur 1890,-€ mehr...

Geht das noch jemandem so bzw. ist das bisher jemandem aufgefallen, dass die Jahressonderzahlung dann geringer ausfällt?

Im Falle der rückwirkenden Jahre würde die Nachzahlung dann ja nochmal geringer ausfallen, da man ja die Sonderzahlung Familie schon bekommen hat und die mit einberechnet würde, oder?

Danke für den Hinweis. Geht mir genauso. Ich vermute hier aber einen Fehler im Rechner. Im Gesetz finde ich keinen Hinweis darauf, dass sich die Jahressonderzahlung ändern soll.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: R Go am 23.12.2022 15:44
Zitat
Art. 83 BBesG
Grundbetrag
(1) 1Als Grundbetrag der jährlichen Sonderzahlung wird je ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr von demselben Dienstherrn aus den in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Rechtsverhältnissen zustehenden Bezüge unter Zugrundelegung der sich aus Abs. 2 ergebenden Vomhundertsätze gewährt. 2Bezüge im Sinn des Satzes 1 sind

1.
    die Grundbezüge nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3,
2.
    von den Nebenbezügen nach Art. 2 Abs. 3, die nach

    a)
        Nr. 1 gewährten Zulagen gemäß Art. 51, 52, 56, 57 Abs. 2, Art. 108 Abs. 2,
    b)
        Nr. 2 gewährten Zuschläge gemäß Art. 59,
    c)
        Nr. 3 gewährte Vergütung gemäß Art. 63 in Höhe des gemäß Art. 12 Abs. 2 BayBeamtVG als ruhegehaltfähig bestimmten Teils,
    d)
        Nr. 4 gewährten Leistungsbezüge gemäß Art. 66 und Hochschulleistungsbezüge nach Art. 69, soweit diese nicht als Einmalzahlungen gewährt werden,

3.
    der Anwärtergrundbetrag, der Anwärtersonderzuschlag; im Fall der Kürzung des Anwärtergrundbetrags nach Art. 81 ist der herabgesetzte Anwärtergrundbetrag maßgeblich,
4.
    die Unterhaltsbeihilfe (Art. 97),
5.
    der Familienzuschlag.

(2) Für die Bezüge im Sinn des Abs. 1 gelten folgende Vomhundertsätze:

1.
    70 v.H. für Bezüge nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie für Anwärter und Anwärterinnen; für die übrigen Besoldungsgruppen 65 v.H.,
2.
    70 v.H. für Bezüge nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3,
3.
    70 v.H. für die Unterhaltsbeihilfe nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,
4.
    84,29 v.H. für den Familienzuschlag nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5.


(3) Bezüge, deren Zahlung auf Grund eines Verwaltungsakts eingestellt worden ist, sind beim Grundbetrag nicht zu berücksichtigen, solange die Bezüge nur infolge der Aussetzung einer sofortigen Vollziehung oder der völligen oder teilweisen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs auszuzahlen sind.

Ich sehe den Rechner nicht fehlerhaft... wenn man uns die Anspruchsgrundlage (hier: Familienzuschlag) entzieht, ist auch keine Sonderzahlung darauf basierend möglich.

Mir schwirrt dazu auch der aktuelle schwarz-orange Koalitionsvertrag im Hinterkopf rum...
Zitat
Wir wollen daher auch weiterhin für die beste Be-
zahlung der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen und dafür auch die Kom-
munen weiterhin gut ausstatten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bavarian83 am 26.12.2022 08:39
Hab den Rechner ausprobiert - für mich ist bei Mietstufe I das Ergebnis im Vergleich zum „alten“ System 1:1 identisch?

Macht bei euch der Personalrat eigentlich etwas wegen der Besoldungssituation? Meiner ist durchaus aktiv, aber bei diesem speziellen Thema sagt er nichts. Ist das Thema zu speziell? Wenn man mit Kollegen darüber redet verläuft das Gespräch recht schnell im Sande. Die meisten interessieren sich überhaupt nicht für die Besoldungsgesetzgebung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Philipp81 am 26.12.2022 11:04
Bei uns interessiert es weder das Personalamt, noch den Personalrat und am allerwenigsten die betroffenen Beamten.
Die Beteiligten sind eher genervt, wenn sie auf das Thema angesprochen werden.
Bezüglich der geringeren Sonderzahlung hoffe ich auf einen Fehler im Rechner.
Wenn man das Thema hier im Forum verfolgt, würde man einen Aufschrei der Ungerechtigkeiten erwarten, aber selbst von den Kollegen der Stadt München hört man dazu nichts.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 26.12.2022 12:20
Bei uns interessiert es weder das Personalamt, noch den Personalrat und am allerwenigsten die betroffenen Beamten.
Die Beteiligten sind eher genervt, wenn sie auf das Thema angesprochen werden.
Bezüglich der geringeren Sonderzahlung hoffe ich auf einen Fehler im Rechner.
Wenn man das Thema hier im Forum verfolgt, würde man einen Aufschrei der Ungerechtigkeiten erwarten, aber selbst von den Kollegen der Stadt München hört man dazu nichts.

Andere Stadt - gleiche Erfahrung!
Weder Personalamt noch Personalrat noch Kollegen interessiert das Ganze!
Aber das ist ja bei vielen Themen so: es ändert sich schon alleine deshalb nichts, weil sich keiner dafür interessiert. Die Politik kann deshalb so viel verdummen und versch..... - und keinem fällt es auf, weil sich keiner dafür interessiert.
Traurige Welt. Aber was will man machen...

Umso schöner, dass man "hier" ein paar weitere Leute "findet", die das ähnlich sehen bzw. ähnliche Argumente und Berechnungen einbringen.
So hat man das Gefühl, nicht ganz alleine so zu denken bzw. nicht ganz falsch zu liegen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tota am 26.12.2022 13:07
Hab den Rechner ausprobiert - für mich ist bei Mietstufe I das Ergebnis im Vergleich zum „alten“ System 1:1 identisch?

Macht bei euch der Personalrat eigentlich etwas wegen der Besoldungssituation? Meiner ist durchaus aktiv, aber bei diesem speziellen Thema sagt er nichts. Ist das Thema zu speziell? Wenn man mit Kollegen darüber redet verläuft das Gespräch recht schnell im Sande. Die meisten interessieren sich überhaupt nicht für die Besoldungsgesetzgebung.

Der monatliche Betrag ist bei mir Mietenstufe 1 auch gleich, aber die Sonderzahlung ist geringer. Achte mal auf die Jahreswerte!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 26.12.2022 13:44
Zitat
Art. 83 BBesG
Grundbetrag
(1) 1Als Grundbetrag der jährlichen Sonderzahlung wird je ein Zwölftel der für das laufende Kalenderjahr von demselben Dienstherrn aus den in Art. 1 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Rechtsverhältnissen zustehenden Bezüge unter Zugrundelegung der sich aus Abs. 2 ergebenden Vomhundertsätze gewährt. 2Bezüge im Sinn des Satzes 1 sind

1.
    die Grundbezüge nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3,
2.
    von den Nebenbezügen nach Art. 2 Abs. 3, die nach

    a)
        Nr. 1 gewährten Zulagen gemäß Art. 51, 52, 56, 57 Abs. 2, Art. 108 Abs. 2,
    b)
        Nr. 2 gewährten Zuschläge gemäß Art. 59,
    c)
        Nr. 3 gewährte Vergütung gemäß Art. 63 in Höhe des gemäß Art. 12 Abs. 2 BayBeamtVG als ruhegehaltfähig bestimmten Teils,
    d)
        Nr. 4 gewährten Leistungsbezüge gemäß Art. 66 und Hochschulleistungsbezüge nach Art. 69, soweit diese nicht als Einmalzahlungen gewährt werden,

3.
    der Anwärtergrundbetrag, der Anwärtersonderzuschlag; im Fall der Kürzung des Anwärtergrundbetrags nach Art. 81 ist der herabgesetzte Anwärtergrundbetrag maßgeblich,
4.
    die Unterhaltsbeihilfe (Art. 97),
5.
    der Familienzuschlag.

(2) Für die Bezüge im Sinn des Abs. 1 gelten folgende Vomhundertsätze:

1.
    70 v.H. für Bezüge nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie für Anwärter und Anwärterinnen; für die übrigen Besoldungsgruppen 65 v.H.,
2.
    70 v.H. für Bezüge nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3,
3.
    70 v.H. für die Unterhaltsbeihilfe nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 4,
4.
    84,29 v.H. für den Familienzuschlag nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 5.


(3) Bezüge, deren Zahlung auf Grund eines Verwaltungsakts eingestellt worden ist, sind beim Grundbetrag nicht zu berücksichtigen, solange die Bezüge nur infolge der Aussetzung einer sofortigen Vollziehung oder der völligen oder teilweisen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs auszuzahlen sind.

Ich sehe den Rechner nicht fehlerhaft... wenn man uns die Anspruchsgrundlage (hier: Familienzuschlag) entzieht, ist auch keine Sonderzahlung darauf basierend möglich.

Mir schwirrt dazu auch der aktuelle schwarz-orange Koalitionsvertrag im Hinterkopf rum...
Zitat
Wir wollen daher auch weiterhin für die beste Be-
zahlung der Beamten im bundesweiten Vergleich sorgen und dafür auch die Kom-
munen weiterhin gut ausstatten.

Hä?! Wo steht denn, dass der Familienzuschlag abgeschafft wird? Und im Gesetzentwurf steht auch nichts davon drin, dass hier in §83 irgendeine inhaltliche Änderung vorgenommen wird? Es wird lediglich "Familienzuschlag" geändert in "Orts- und Familienzuschlag".

Ich verstehe all den Ärger hier (ich ärgere mich auch), aber man sollte auch mal bei den Fakten bleiben.

Momentan sehe ich daher einen Fehler hier im Rechner, da ich nichts dazu finde, dass die Jahressonderzahlung sich in irgendeiner Art und Weise ändern würde. Oder kann hier jemand, basierend auf dem Gesetzesentwurf, darlegen, dass sich das anders verhält?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Houana am 30.12.2022 08:51
Wurde das hier schon verlinkt?

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/bayern-info-2022/++co++a394d804-829c-11ed-a8ff-001a4a160117
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 01.01.2023 21:23
Allen erstmal ein gesegnetes und hoffentlich gutes neues Jahr.
Ich habe jetzt auch mal den Rechner bemüht und festgestellt dass ich mit drei Kindern in der Mietsstufe 2 470€ an Sonderzahlung verliere. Kann das wirklich sein? In Zeiten der Inflation und sehr hohen Energiepreise wäre das eine mittlere Katastrophe. Gibt es im Rechner nun ein Fehler oder ist es wirklich so das die Sonderzahlung so drastisch reduziert wird?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: chippy1979 am 02.01.2023 01:20
Allen erstmal ein gesegnetes und hoffentlich gutes neues Jahr.
Ich habe jetzt auch mal den Rechner bemüht und festgestellt dass ich mit drei Kindern in der Mietsstufe 2 470€ an Sonderzahlung verliere. Kann das wirklich sein? In Zeiten der Inflation und sehr hohen Energiepreise wäre das eine mittlere Katastrophe. Gibt es im Rechner nun ein Fehler oder ist es wirklich so das die Sonderzahlung so drastisch reduziert wird?

Ja, ich habe das auch festgestellt - aber immer noch keine Antwort von einem Admin gelesen. Ich hoffe mal, dass die Sonderzahlung Familie erhalten bleibt. Das ist ja echt der Hammer langsam.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 02.01.2023 09:55
Wurde das hier schon verlinkt?

https://bayern.verdi.de/gruppen/beamtinnen-und-beamte/bayern-info-2022/++co++a394d804-829c-11ed-a8ff-001a4a160117

Ich kann sämtliche Schreiben des FM zu dem Thema mittlerweile nur noch bis maximal zum 3. Satz lesen. Die sind so derart in ihrem eigenen Universum und die Argumentationen so krude, dass es schon weh tut. Wem geht es ähnlich?

Weitere Frage am Rande, weil ich von Seiten der Gewerkschaft bisher keine Signale sehe dass Rechtsschutz gewährt wird: Wer kennt einen guten Anwalt für Dienst-, insbesondere Besoldungsrecht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Malkav am 02.01.2023 09:59
Weitere Frage am Rande, weil ich von Seiten der Gewerkschaft bisher keine Signale sehe dass Rechtsschutz gewährt wird: Wer kennt einen guten Anwalt für Dienst-, insbesondere Besoldungsrecht?

Wofür willst du dir denn vor dem VG einen Rechtsanwalt gönnen? Hinsichtlich der erstinstanzlichen Feststellungsklage, dass die gewährte Gesamtbesoldung nicht mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist, würde ich das selbst machen bzw. die Klage zu Protokoll der Rechtsantragsstelle des zuständigen VG erklären.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 02.01.2023 10:04
Du hast natürlich Recht, für die erste Instanz ist das noch nicht nötig, allerdings wird es dabei ja nicht bleiben und ich will da nicht auf den letzten Drücker dann einen Profi suchen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 02.01.2023 10:35
Verfahren vor dem VG bezüglich Besoldung dauern oftmals 2-3 Jahre. Genug Zeit zum suchen.
Auch hat man dann jede Menge Kosten an der Backe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ursus am 02.01.2023 10:37
Hallo Muenchner82,
im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de  wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar noch aus, der Vorgang jedoch belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ursus am 02.01.2023 10:45
Hallo Muenchner82,
Keiner der 17 Besoldungsgesetzgeber erfüllt derzeit die Vorgaben des BVerfG, weder hinsichtlich des in zwei Richtungen wirkenden "Abstandsgebotes" (einerseits Richtung Bürgergeld, andererseits hinsichtlich des Verbotes der Einebnung der Besoldungsgruppen) noch hinsichtlich der "prozeduralen Anforderungen". Kein derzeit gültiges Besoldungsgesetz ist  daher verfassungskonform. Um es mit den Worten von Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis, Humboldt Universität zu Berlin zu sagen: " Angesichts der „Dreistigkeit“ dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg „länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs“ verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht (und damit vorsätzlich! Ergänzung durch Verfasser!) die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG, offen missachtet werden. Diese fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, nicht nur „rechtsstaatsgefährdend“, wie bekanntermaßen u. a. a. bereits der DRB – Berlin angemerkt hat. Die Besoldungsgesetzgeber führen mit dieser Art der Gesetzgebung letztlich eine Verfassungskrise herbei, die über den eigentlichen Regelungsbereich hinaus weitreichende Auswirkungen haben wird. Nicht nur wird damit die Autorität des Bundesverfassungsgerichts beschädigt, sondern darüber hinaus die Integrität und damit auch die Funktionalität des Beamtentums insgesamt untergraben. Damit steuern die Besoldungsgesetzgeber im Ergebnis genau in die entgegengesetzte Richtung der vom Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung verfolgten Zielsetzung." (https://www.sbb.de/fileadmin/user_upload/www_sbb_de/pdf/2022/GK_und_FK/Stellungnahmen/StN_Battis_4_Gesetz_dienstr_Vorschriften_10_2022.pdf ) Daher kann Jedem nur geraten werden Widerspruch zu erheben bis das BVerfG sämtliche Vorlagebeschlüsse abgearbeitet und so für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt hat. Die Untersuchung der Verfassungskonformität der Alimentation hat auf der ersten Prüfungsstufe möglichst einfachen und klaren Regeln zu folgen (vergl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn.183: „Eine rückwirkende Behebung ist jedoch sowohl hinsichtlich der Kläger der Ausgangsverfahren als auch hinsichtlich etwaiger weiterer Richter und Staatsanwälte erforderlich, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden worden ist (vgl. BVerfGE 139, 64 <148 Rn. 195>; 140, 240 <316 Rn. 170>; 150, 169 <193 Rn. 64>). Dabei kommt es nicht darauf an, ob insoweit ein Widerspruchs- oder ein Klageverfahren schwebt. Entscheidend ist, dass sie sich gegen die Höhe ihrer Besoldung zeitnah mit den statthaften Rechtsbehelfen gewehrt haben, so dass der Haushaltsgesetzgeber nicht im Unklaren geblieben ist, in wie vielen Fällen es möglicherweise zu Nachzahlungen kommen wird.“ Der DRB NRW führt hierzu aus: „Die Mustertexte (des DRB NRW Ergänzung durch Verfasser!) sind allgemein gehalten. Sie richten sich ausdrücklich gegen alle Bestandteile der Besoldung bzw. Versorgung, umfassen also auch etwaige Familienzuschläge. Von der Zurverfügungstellung eines Musterwiderspruches bezüglich des Familienzuschlages für (kinderreiche Familien) haben wir daher abgesehen. Außerdem haben wir ausdrücklich – unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz – gebeten, die Verfassungsmäßigkeit der gewährten Besoldung bzw. Versorgung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Die Widerspruchsbegründung soll nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen sein, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung. Damit soll eine enge Auslegung des jeweiligen Widerspruchs durch das LBV ausgeschlossen werden. Besonders wichtig: Die Widersprüche müssen bis Jahresende beim LBV eingegangen sein. Nach den bisherigen Erfahrungen sollten Sie darauf achten, die Widerspruchseinlegung auch in einigen Jahren noch nachweisen zu können. Ein Fax-Bericht ist so lange ausreichend, wie er inhaltlich nicht angezweifelt wird. Ein Einschreiben mit Rückschein beweist im Zweifel nicht den Inhalt der Übermittlung. Volle Kontrolle über den Nachweis des Datums sowie des Inhaltes der Zustellung haben Sie, wenn Sie Ihren Besoldungswiderspruch über die Gerichtsvollzieherin / den Gerichtsvollzieher Ihres Gerichts per ZU zustellen lassen! (https://www.drb-nrw.de/nachrichten-1/meldungen-des-landesverbandes/nachricht/news/musterwidersprueche-2022 ).


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 09.01.2023 12:31
26,49€.... Soviel weniger wird uns mit A9 VZ + A8 in TZ mit 2 Kindern in Mietenstufe V nach Einführung monatlich netto auf dem Zettel stehen... Da wird dann sicher auch was anderes bei der LT-Wahl bei uns auf den Zettel stehen...

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 09.01.2023 12:50
Jetzt hab ich  mit dem Rechner etwas rumgespielt, der Familienzuschlag ist prozentual abhängig von der Arbeitszeit??? Oder ist das ein Fehler im Rechner?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xap am 09.01.2023 12:52
War er doch schon immer, oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 09.01.2023 13:12
Nein, zumindest nicht in Bayern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 09.01.2023 13:35
Der DGB bemängelt die offensichtliche Teilzeitquotierung im Gesetzentwurf:
Zitat
Bei einer Teilzeitbeschäftigung müsse aufgrund konstanter Kosten auf Kürzungen der orts- und
familienbezogenen Bestandteile ganz oder zumindest weitgehend verzichtet werden.
Dazu schreibt in dem Entwurf die Regierung:
Zitat
Eine grundsätzliche Teilzeitkürzung entspricht dem geltenden Rechtsstand des Art. 6 BayBesG. Durch den Gesetzentwurf ergibt sich aus Sicht der Bayerischen Staatsregierung kein Änderungsbedarf. Ob und in welchem Umfang der Dienst in Teilzeit ausgeübt wird, unterliegt
u.a. der Entscheidungsfreiheit der Beamten und Beamtinnen. Das Besoldungsrecht darf auf
diese Entscheidung zum individuellen Lebenszuschnitt reagieren.

Das heisst, in vielen ähnlich gelagerten Familiensituationen wird mal wohl den Kindergeldberechtigten aus besoldungstechnischen Gründen demjenigen zuweisen lassen müssen, der 100% arbeitet weil man sich sonst um ordentlich Geld bringt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Petmaier am 09.01.2023 14:01
Die Familienzuschläge wurden auch bisher bereits anteilig berechnet:

Die Besoldung, das heißt die Grundbezüge (zum Beispiel das Grundgehalt und die Amtszulagen) und die Nebenbezüge (zum Bei- spiel Zulagen), werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit vermindert. Dies gilt insbesondere auch für den Familienzuschlag.
Grundlage bildet hierfür: Art. 6 BayBesG

Siehe dazu auch die Broschüre „Informationen Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat., S.10 und S.11.

Der Zuschlag wird jedoch nicht gekürzt bei Beamtenehepaaren, die zusammen den Stundenumfang mindestens einer Vollzeitstelle erreichen.

Dies konnte der Besoldungsrechner meines Wissens jedoch auch in der Vergangenheit nicht darstellen, da der Partner bzw. die Partnerin nicht mit erfasst wird.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 09.01.2023 14:07
Die Familienzuschläge wurden auch bisher bereits anteilig berechnet:

Die Besoldung, das heißt die Grundbezüge (zum Beispiel das Grundgehalt und die Amtszulagen) und die Nebenbezüge (zum Bei- spiel Zulagen), werden grundsätzlich im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit vermindert. Dies gilt insbesondere auch für den Familienzuschlag.
Grundlage bildet hierfür: Art. 6 BayBesG

Siehe dazu auch die Broschüre „Informationen Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und Heimat., S.10 und S.11.

Der Zuschlag wird jedoch nicht gekürzt bei Beamtenehepaaren, die zusammen den Stundenumfang mindestens einer Vollzeitstelle erreichen.

Dies konnte der Besoldungsrechner meines Wissens jedoch auch in der Vergangenheit nicht darstellen, da der Partner bzw. die Partnerin nicht mit erfasst wird.
Gerade probiert, egal ob 60 oder 100%, beim BSR 2023 nach bisherigem Recht kürzt er nichts ein bei Teilzeit mit "Ehepartner Beamter 2 Kinder".
Wenn das mit der Nichtkürzung und beide zusammen mindestens eine Vollzeitstelle weiterhin gelten sollte, dann wäre zumindest diesbezüglich nicht veranlasst, ausser dass der Rechner das halt (noch) für 2023beta nicht kann.  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Petmaier am 09.01.2023 14:57
Du hast natürlich Recht, der Besoldungsrechner konnte es auch bisher schon ::)

Im Gesetzentwurf findet sich dazu etwas in Art. 36 Abs. 5. Demnach findet bei den Kindergeld bezogenen Stufen ..

.Art. 6 [...]auf den
Betrag keine Anwendung, wenn einer oder eine der Anspruchsberechtigten im
Sinn des Satzes 4 vollbeschäftigt oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist oder mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit beschäftigt
sind und dabei zusammen mindestens die regelmäßige Arbeitszeit bei Vollbeschäftigung erreichen
.


Zur möglichen Kürzung der Stufe V habe ich bislang noch nichts gefunden...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 11.01.2023 14:04
Hallo in die Runde. Ich lese zwar aufmerksam mit, aber alles nochmal durchzuforsten ist mir jetzt doch zu anstrengend.

Hat denn schon jemand einen Widerspruch über die Besoldung 2020-2022 eingelegt und diesen Widerspruch bereits auf den beabsichtigen Gesetzentwurf bezogen?

Nach dem Motto ich sehe was ihr macht, lege aber im Voraus bereits Widerspruch ein, solange die Jahre dafür noch offen sind. Wäre das legitim? Und wenn ja und jemand ist so vorgegangen: kam bereits eine Antwort?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 23.01.2023 10:30
Erwartungsgemäß geht natürlich erstmal nix voran. Am 6.12.22 in den Ausschuss überwiesen. Nicht mal auf einer Tagesordnung aufgetaucht... Waren nicht Wahlen im Herbst?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 23.01.2023 10:52
Schon sehr traurig, dass nix voran geht. - ja - im Herbst sind Wahlen (allerdings nichts wählbares dabei  ::))

Thüringen ist übrigens sogar schon bei der "Nachbesserung wegen Bürgergeld"... da ist schon der Gesetzesentwurf zur Besoldungserhöhung dazu fertig!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 23.01.2023 11:03
Da sieht man halt wieder wie wichtig der ÖD für die bayerische Einheitspartei und ihre orangen Kumpels ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 23.01.2023 12:25
Schon sehr traurig, dass nix voran geht. - ja - im Herbst sind Wahlen (allerdings nichts wählbares dabei  ::))

Thüringen ist übrigens sogar schon bei der "Nachbesserung wegen Bürgergeld"... da ist schon der Gesetzesentwurf zur Besoldungserhöhung dazu fertig!

Bitter für Bayern. In Thüringen kommt netto einiges mehr auf das Konto mit Kindern.
Unverständlich, wenn man damit wirbt, dass sich Arbeiten lohnen muss und Bayern die attraktivste Besoldung hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 23.01.2023 12:46
Da werden dann sicher viele Lehrer mit Kindern oder solchen in Planung von TH nach BY kommen, um mit geringerem Gehalt die doppelte Miete zu bestreiten.

Also meine Wahlentscheidung hängt maßgeblich davon ab, was in diesem Gesetzgebungsverfahren raus kommt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Nexes am 23.01.2023 13:40
Erwartungsgemäß geht natürlich erstmal nix voran. Am 6.12.22 in den Ausschuss überwiesen. Nicht mal auf einer Tagesordnung aufgetaucht... Waren nicht Wahlen im Herbst?

Och nö... hatte gehofft, dass die den Punkt in Ihrer Sitzung morgen mitnehmen. D.h. wieder einen Monat auf den Ausschuss warten :(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 23.01.2023 15:38
Erwartungsgemäß geht natürlich erstmal nix voran. Am 6.12.22 in den Ausschuss überwiesen. Nicht mal auf einer Tagesordnung aufgetaucht... Waren nicht Wahlen im Herbst?

Och nö... hatte gehofft, dass die den Punkt in Ihrer Sitzung morgen mitnehmen. D.h. wieder einen Monat auf den Ausschuss warten :(


...oder 2...
...oder 3...

ich hab den Ausschuss tatsächlich nochmal angeschrieben, wann man denn gedenkt, sich darum mal zu kümmern...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 23.01.2023 16:02
Ich bin auch mal gespannt wann das als TOP im Ausschuss für den öffentlichen Dienst erscheint. Er tagt schließlich jede Sitzungswoche Dienstags.

Interessant ist ein TOP im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 26.01.:

Zitat
I. Verfassungsstreitigkeit
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 2. Januar 2023 (Vf. 22-VII-22) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
1. der Anlage 1 - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 46 Satz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032- 1-1-F), das zuletzt durch Art. 130 b des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl S. 414) geändert worden ist,
2. der Anlagen 1 und 11 „a. F." - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 104 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) „a. F." vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F)
PII-G1310.22-0017

Dies muss ja auch Auswirkungen auf die A Besoldung haben. Was auch immer dabei rumkommt oder dieser TOP letztendlich bedeutet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 24.01.2023 16:38
Übrigens Herr Fackler der Vorsitzende des Ausschusses für öffentlichen Dienst hat auf Abgeordnetenwatch geantwortet, dass das Alimentationsgesetz voraussichtlich nächste Woche am 31.01. beraten wird:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/wann-wird-der-gesetzentwurf-der-staatsregierung-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbezogener
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 25.01.2023 10:25
Übrigens Herr Fackler der Vorsitzende des Ausschusses für öffentlichen Dienst hat auf Abgeordnetenwatch geantwortet, dass das Alimentationsgesetz voraussichtlich nächste Woche am 31.01. beraten wird:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/wann-wird-der-gesetzentwurf-der-staatsregierung-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbezogener

Da bin ich ja gespannt. Herr Fackler sieht ja den vorgelegten Entwurf als angemessen an. Zudem hat er damit argumentiert den medialen Aufschrei zur "Erhöhung" der Familienzuschläge ("Geldsegen für bayerische Beamte" ) zur Beurteilung des Gesetzesentwurfs zu berücksichtigen (siehe Abgordnetenwatch).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 25.01.2023 14:27
Angemessen finden ihn komischerweise nur CSU(nahe) Personen.
Für mich persönlich mit 2 Kindern und Frau ergeben sich zu BaWü 350 € und zu Thüringen 500 € Differenz.
Wohlgemerkt netto.
Da kommt man schon ins Überlegen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: DJ91 am 25.01.2023 14:56
Wirklich traurig, wenn zu BaWü und Thüringen solche Differenzen bestehen. Selber bin ich bald Vater von 2 Kindern und leider zu weit weg vom Grenzgebiet als das es sich lohnen würde.

Aber mit knapp 400 € mtl. netto (A8 Stufe 5, Ortsklasse I, 2 Kinder) mehr in Stkl. III sollten sich das in grenznähe lebende Beamte das wirklich überlegen. Letztlich beschränkt sich die Treue zum Dienstherrn für mich nur bis zum Geldbeutel..

Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 25.01.2023 15:03
Hörensagen: Im Ausschuss soll es direkt einen Änderungsantrag geben und im FM gibt es wohl schon neue Tabellen, in denen Bürgergeld und neue Sätze des Wohngeldes berücksichtigt sind.

Jemand Details oder Bestätigung?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 25.01.2023 15:08
Bei mir - A8 Stufe 5; Mietenstufe 4 (LstKl. 4) sind es zu Thüringen 600,- € NETTO pro Monat. - und das vor der anstehenden Erhöhung wegen Bürgergeld...

Das hat ein Landtagsabgeordneter abgetan mit: "das kann man ja nicht direkt vergleichen"...

Ich hab mich nicht genau damit auseinandergesetzt, ob ich in Thüringen ebenfalls in A8 Stufe 5 wäre, aber selbst wenn es minimal abweicht - das rechtfertigt keine 600,- netto pro Monat. Abgesehen davon bin ich überzeugt, dass man in Thüringen als "Großfamilie" günstiger wohnen kann, als in Bayern...

Es ärgert mich jedes Mal maßlos, wenn Politiker nicht für Argumente zugänglich sind, sondern immer alles irgendwie abtun und schönreden (diese Blockade und das extreme Nichtnachdenken macht mich so sauer...)

Wenn ich in Grenznähe wohnen würde, würde ich mich sicherlich nicht mehr in Bayern unterbezahlen lassen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 25.01.2023 15:11
Hörensagen: Im Ausschuss soll es direkt einen Änderungsantrag geben und im FM gibt es wohl schon neue Tabellen, in denen Bürgergeld und neue Sätze des Wohngeldes berücksichtigt sind.

Jemand Details oder Bestätigung?

Oh - interessant.

Das würde mich auch interessieren, ob dazu jemand was weiß
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 26.01.2023 08:28
Meine Meinung: Egal was dabei herauskommt, ich werde weiter Widersprüche einlegen bis das BVerfG so oder so gesprochen hat. Jeder der das nicht tut, verschenkt unter Umständen Geld. 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 26.01.2023 08:44
Wären das nicht auch Themen, die der BBB mal aufgreifen könnte? Oder wissen die das nicht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 26.01.2023 09:12
Der BBB, bzw. die komba Bayern ist doch zufrieden mit dem Gesetzentwurf:

Zitat:
Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener
Besoldungsbestandteile kommt in den Landtag. Damit wird vor allem die
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur
amtsangemessenen Alimentation für Bayern umgesetzt. In der
entscheidenden Phase der Entwurfserarbeitung konnte der Bayerische
Beamtenbund (BBB) noch wesentliche Verbesserungen gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums erreichen

da kommt nix an Widerstand, vergiss es.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 26.01.2023 09:24
Da haben wohl ein paar ihre Seele verkauft ;D oder das falsche Parteibuch ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 26.01.2023 09:28
Wären das nicht auch Themen, die der BBB mal aufgreifen könnte? Oder wissen die das nicht?

Sie wissen das, ist ihnen aber egal. Die freuen sich, dass das Gesetz kommt und verweisen im Übrigen auf das BVerfG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 26.01.2023 10:13
Ich meine, speziell wenn jetzt ein paar (lausige) Nachbesserungen erfolgen sollten (Bürgergeld, Wohngeld etc.) könnte man das doch mal aufgreifen....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 26.01.2023 10:26
Könnte man. Da es sich aber um den BBB handelt und deren Führungspersonal eher am Schnittchen-essen, Fototermine und ihren CSU-Karrieren interessiert ist, wird so ziemlich garnichts passieren.
Wie bisher auch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 26.01.2023 10:56
Wirklich traurig, wenn zu BaWü und Thüringen solche Differenzen bestehen. Selber bin ich bald Vater von 2 Kindern und leider zu weit weg vom Grenzgebiet als das es sich lohnen würde.

Aber mit knapp 400 € mtl. netto (A8 Stufe 5, Ortsklasse I, 2 Kinder) mehr in Stkl. III sollten sich das in grenznähe lebende Beamte das wirklich überlegen. Letztlich beschränkt sich die Treue zum Dienstherrn für mich nur bis zum Geldbeutel..

Grüße

Nach meinem Verständnis bekommst du in Bayern 40490.14€ pro Jahr.
In Thüringen bekommst du hier 43672.58 €.

Das sind 265,20€ pro Monat netto mehr in Thüringen.

Allerdings muss man beachten, dass in Bayern momentan der Rechner fehlerhaft ist, da hier die Jahressonderzahlung nicht berücksichtigt wird. Daher wird der Unterschied nochmal geringer sein.

Daher: Bitte IMMER (!) das Jahresnetto oder noch besser das Jahresbrutto angeben. Dann kann man wirklich vergleichen. Monatliche netto-Unterschiede sind nicht viel mehr als eine Tendenz, aber haben keine tatsächliche Aussagekraft.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Dude23 am 26.01.2023 12:47
Angemessen finden ihn komischerweise nur CSU(nahe) Personen.

Das trifft in der konkreten Situation zwar zu, aber ich würde mich wetten trauen, dass der Satz auch mit "regierungsnahe Personen" richtig wäre. In der Opposition schreit es sich immer leicht, kommt man dann aber doch mal dran ändert sich meist wenig. Das ist natürlich allgemein und speziell für Bayern eine Behauptung, die ich nicht beweisen kann. Aber ich glaube nicht, dass andere Parteien viel großzügiger wären, stünden sie in der Regierungsverantwortung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 26.01.2023 14:15
Angemessen finden ihn komischerweise nur CSU(nahe) Personen.

Das trifft in der konkreten Situation zwar zu, aber ich würde mich wetten trauen, dass der Satz auch mit "regierungsnahe Personen" richtig wäre. In der Opposition schreit es sich immer leicht, kommt man dann aber doch mal dran ändert sich meist wenig. Das ist natürlich allgemein und speziell für Bayern eine Behauptung, die ich nicht beweisen kann. Aber ich glaube nicht, dass andere Parteien viel großzügiger wären, stünden sie in der Regierungsverantwortung.

Da haben Sie völlig recht. Egal welche Partei, Freunde finden wir Beamte nirgends.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 26.01.2023 14:25

[/quote]

Da haben Sie völlig recht. Egal welche Partei, Freunde finden wir Beamte nirgends.
[/quote]

Das mag sein. Der Beamtenbund sollte aber doch wohl schon die Interessen der Beamten vertreten oder nicht?
Da darf dann eigentlich eine Parteimitgliedschaft auch keine Rolle spielen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: IKQ am 26.01.2023 14:34
Die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für den öffentlichen Dienst am 31.01.2023 ist nun veröffentlicht.

https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung?execution=e1s2 (https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung?execution=e1s2)

Die Anlage 5, Orts- und Familienzuschlag, soll laut dem bereits hier erwähnten Änderungsantrag um 10 % angehoben werden um, ich zitiere aus dem Änderungsantrag:

"Um den aktuellen Änderungen aufseiten des Grundsicherungsniveaus durch die Einführung
des Bürgergeldes (Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes vom 16. Dezember
2022 – „Bürgergeld-Gesetz“) und die Reform des Wohngeldes (Gesetz zur Erhöhung
des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 5. Dezember 2022 –
„Wohngeld-Plus-Gesetz“) Rechnung zu tragen, werden die ab 1. Januar 2023 für den
Orts- und Familienzuschlag heranzuziehenden Tabellenbeträge um 10 % erhöht. Die
Kindererhöhungsbeträge werden entsprechend der im Gesetzentwurf vorgesehenen
Berechnungsweise – in Besoldungsgruppe A 3, Mietenstufe VII beläuft sich der Betrag
auf 15 % des nach Altersstufen gewichteten Regelbedarfs eines berücksichtigungsfähigen
Kindes – ebenfalls erhöht.
Die Anpassung der Tabellenbeträge ist mit Mehrkosten i. H. v. ca. 80 Mio. € jährlich
verbunden."
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 26.01.2023 15:25
Was ich bis dato nicht verstehe, Herr Söder möchte gerne von anderen Bundesländern Fachkräfte akquirieren. In dem besonderen Fall die Lehrer. Lehrerfamilien sind doch bekannt, für mehr als ein Kind.

Bei den Familienzuschlägen, gemessen an z.B. BW und NRW, wird dies doch sehr schwer Fachkräfte zu bekommen.

Beispiel:
Freundin ist in BW Lehrerin: Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8, Verh. 6 Kinder, Lohnsteuerklasse IV

BW Jahresnetto: 72821.99€
Bayern Jahresnetto: 64196.77€

O-Ton Bekannte: Da könnte Herr Söder persönlich vorbei kommen, ich bleib in BW.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 26.01.2023 19:42
Ich habe nun auch eine Mail von Ausschuss bekommen, dass meine Petition am 31.01.23 behandelt wird.

Auszug:
"Mit der Berichterstattung im Ausschuss wurden die Abgeordneten Herr Max Gibis und Frau Anna Schwamberger betraut. Die Abgeordneten haben die Petition bereits vor der Sitzung geprüft."

Man darf gespannt sein ob sich generell noch Änderung zu der bereits aufgrund des Bürgergelds erhöhten Tabelle ergeben. Wie man hier pauschal auf eine Erhöhung von 10 Prozent kommt finde ich sehr dubios. Der Prozentsatz bildet ja nicht die Erhöhung von Hartz4 auf das Bürgergeld ab.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 26.01.2023 22:19
Was ich bis dato nicht verstehe, Herr Söder möchte gerne von anderen Bundesländern Fachkräfte akquirieren. In dem besonderen Fall die Lehrer. Lehrerfamilien sind doch bekannt, für mehr als ein Kind.

Bei den Familienzuschlägen, gemessen an z.B. BW und NRW, wird dies doch sehr schwer Fachkräfte zu bekommen.

Beispiel:
Freundin ist in BW Lehrerin: Besoldungsgruppe A 13, Stufe 8, Verh. 6 Kinder, Lohnsteuerklasse IV

BW Jahresnetto: 72821.99€
Bayern Jahresnetto: 64196.77€

O-Ton Bekannte: Da könnte Herr Söder persönlich vorbei kommen, ich bleib in BW.

Ich hab den Opportunisten heute im Radio gehört... Bayern ist ja Nettozahler beim Länderfinanzausgleich und muss das auch zeigen und so ein Quatsch. Am Ende bekommt man höchstens Quereinsteiger. Grundschullehrer für eine A13 würde ich vielleicht machen. 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 27.01.2023 06:49
Was ich bis dato nicht verstehe, Herr Söder möchte gerne von anderen Bundesländern Fachkräfte akquirieren. In dem besonderen Fall die Lehrer. Lehrerfamilien sind doch bekannt, für mehr als ein Kind.

Bei den Familienzuschlägen, gemessen an z.B. BW und NRW, wird dies doch sehr schwer Fachkräfte zu bekommen.

Falsch. Herr Söder möchte so erscheinen, als würde er sich um das Problem kümmern.
Wenn ein paar Lehrer aus anderen Bundesländern kommen, fein, Ziel erreicht, an jedem Tag steht ein Dummer auf.
Wenn ein ausreichender Teil des Wahlvolkes im glaubt, wunderbar, Ziel erreicht.
All dies hat ihn keinen Cent an Geld oder politischem Kapital gekostet.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 27.01.2023 08:04
Falsch. Herr Söder möchte so erscheinen, als würde er sich um das Problem kümmern.

Genau das bringt es wunderbar auf den punkt. Söder ist ein Blender, nichts weiter. Sieht man ja auch wunderbar an seinen Wohnungsbauplänen, vorallem dass er jetzt weniger Wohnungen für mehr Geld bauen will als er seinerzeit als Finanzminister verkauft hat! Das allein zeigt doch schon worum es geht, blenden, blenden, blenden und bloß nicht über die Realitäten sprechen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 27.01.2023 08:31
Und wenn man zusätlich bedenkt, das garnicht so wenigen Menschen in Deutschland Herrn Söder als brauchbaren Kanzlerkandidaten angesehen haben oder noch immer sehen  :-\
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 30.01.2023 08:02
Hörensagen: Im Ausschuss soll es direkt einen Änderungsantrag geben und im FM gibt es wohl schon neue Tabellen, in denen Bürgergeld und neue Sätze des Wohngeldes berücksichtigt sind.

Jemand Details oder Bestätigung?

Morgen ist Ausschusssitzung:

Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes
61. Sitzung
D i e n s t a g , 31. Januar 2023 12:00 Uhr Saal 1
T a g e s o r d n u n g
I. Gesetzentwurf
Federführung
1. Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
(Drs. 18/25363)
Berichterstattung: Max Gibis
Mitberichterstattung: Anna Schwamberger
hierzu:
Änderungsantrag der Abgeordneten Wolfgang Fackler, Petra Guttenberger,
Josef Zellmeier u.a. und Fraktion (CSU)
Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Gerald Pittner u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER)
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener
Besoldungsbestandteile
(Drs. 18/25363)
(Drs. 18/26145)
Berichterstattung: Max Gibis
Mitberichterstattung: Anna Schwamberge
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 30.01.2023 08:33
Der Änderungsantrag geht auch fast schon in Richtung Lächerlichkeit.

https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000016000/0000016245.pdf

Man bastelt ein bisschen den Zuschlägen rum aus 90€ werden z.B. 99€, was recht wenig bringt, weil bisher waren es halt für einen Verheirateten ~142 bis 149€ im Monat. Man behält natürlich im Sinne der Besitzstandswahrung seinen alten Tarif, aber die Neueinsteiger sind die Gekniffenen und die Alten werden abgeschmolzen. Einzig gepudert werden Beamte mit Wohnsitz IN München und anderen Stufe7-Orten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 30.01.2023 09:03
Der Änderungsantrag geht auch fast schon in Richtung Lächerlichkeit.

https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000016000/0000016245.pdf

Man bastelt ein bisschen den Zuschlägen rum aus 90€ werden z.B. 99€, was recht wenig bringt, weil bisher waren es halt für einen Verheirateten ~142 bis 149€ im Monat. Man behält natürlich im Sinne der Besitzstandswahrung seinen alten Tarif, aber die Neueinsteiger sind die Gekniffenen und die Alten werden abgeschmolzen. Einzig gepudert werden Beamte mit Wohnsitz IN München und anderen Stufe7-Orten.


Das ist deutlich zu wenig. Sind denn die Gewerkschaften an der morgigen Sitzung vertreten? Kann man nur hoffen, dass noch Verbesserungen erwirkt werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 30.01.2023 09:16
Na klar, die Gewerkschaften, vor allem BBB, setzen sich mit voller Kraft für die Beamten ein......bis zur Selbstaufgabe ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.01.2023 09:18
Ich kann mir kaum vorstellen, das Gewerkschaften dabei sind (kein Interesse - bei Interesse hätte man ja vorher ja schon mehr "kämpfen" können).

Ich glaube auch nicht, dass Verbesserungen erwirkt werden (wer soll das denn anregen!?), da die Meisten ja das Ganze TOTAL TOLL finden...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 30.01.2023 09:34
Na klar, die Gewerkschaften, vor allem BBB, setzen sich mit voller Kraft für die Beamten ein......bis zur Selbstaufgabe ;D

Den BBB mal ausgenommen. Dieser findet den Entwurf ja erfreulich 😁.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 30.01.2023 10:48
Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.01.2023 11:08


Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.
Gerade bei kinderreichen schneidet Bayern aber sehr sehr schlecht ab.

ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und das ist das, was auch das Bundesverfassungsgericht bereits "angesprochen" hatte - ab dem 3. Kind ist nicht mehr die Grundbesoldung herzunehmen, sondern der Bedarf des Kindes separat 15 % über Grundsicherungsbedarf im Familienzuschlag abzubilden - das ist definitiv nicht der Fall in Bayern!!!

Wenn man - wie im Beispiel - immer nur von der 2-Kind-Familie ausgeht, kommt man natürlich nicht zu dem Ergebnis, das Bayern grottenschlecht zahlt.
Faktisch wird es aber bei mehr als 2 Kindern nicht über die Verfassungswidrigkeit hinausgehen... Man sollte hier mal mehr Vergleiche berücksichtigen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Organisator am 30.01.2023 11:14
ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und warum stellst du dann keinen Antrag?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.01.2023 11:22
ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und warum stellst du dann keinen Antrag?

Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 30.01.2023 11:25
Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!
Ehrlich? Da sch.... ich drauf. Nehmen was man kriegen kann. Von hehrer Moral ist noch keiner satt geworden. Unser AG denkt nur an sich, warum soll ich als AN dann auch nicht nur an mich denken?

Und von der Optik her gehst Du ja arbeiten für die Kinder. Dass noch was extra aufs Konto kommt ist ja nicht offensichtlich. :D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 30.01.2023 11:57
Und im Anschluss gleich an die Bild wenden.

Beamter bekommt Hartz4 Zuschuss ist eine schöne Überschrift.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 30.01.2023 12:50


Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.
Gerade bei kinderreichen schneidet Bayern aber sehr sehr schlecht ab.

ich habe 4 Kinder und hätte als Bürgergeldempfänger mehr Geld - nicht durch die Regelbedarfe (viele sehen ja immer nur die!), aber durch Miete und Heizkosten und vor allem, wenn man Klassenfahrten, Betreuungskosten usw. berücksichtigt!!!

Und das ist das, was auch das Bundesverfassungsgericht bereits "angesprochen" hatte - ab dem 3. Kind ist nicht mehr die Grundbesoldung herzunehmen, sondern der Bedarf des Kindes separat 15 % über Grundsicherungsbedarf im Familienzuschlag abzubilden - das ist definitiv nicht der Fall in Bayern!!!

Wenn man - wie im Beispiel - immer nur von der 2-Kind-Familie ausgeht, kommt man natürlich nicht zu dem Ergebnis, das Bayern grottenschlecht zahlt.
Faktisch wird es aber bei mehr als 2 Kindern nicht über die Verfassungswidrigkeit hinausgehen... Man sollte hier mal mehr Vergleiche berücksichtigen!

Danke für deinen Beitrag. Ich habe mal mit 4 Kindern gerechnet, die anderen Paramter gleichbleibend. Ergebnisse:

Jahresbrutto (4 Kinder)   Abstand zu Bayern
Baden-Württemberg    84.627,00 €     4.045,00 €
 
Bayern    80.582,00 €     -   €

Berlin    79.372,00 €    -1.210,00 €

Brandenburg    82.614,00 €     2.032,00 €

Bremen    77.198,00 €    -3.384,00 €

Hamburg    70.887,00 €    -9.695,00 €

Hessen    71.936,00 €    -8.646,00 €

Mecklenburg-Vorp.    69.300,00 €    -11.282,00 €

Niedersachen    75.484,00 €    -5.098,00 €

NRW    88.878,00 €     8.296,00 €

Rheinland-Pfalz    77.382,00 €    -3.200,00 €

Saarland    77.280,00 €    -3.302,00 €

Sachsen    77.653,00 €    -2.929,00 €

Sachsen-Anhalt    86.453,00 €     5.871,00 €

Schleswig-Holstein    74.765,00 €    -5.817,00 €

Thüringen    88.024,00 €     7.442,00 €

Man sieht hier also nun auch die Unterschiedsbeträge. Dort wo ein negativer Wert dasteht, wird im jeweiligen Bundesland weniger gezahlt als in Bayern. Bei den anderen wird entsprechend mehr gezahlt.

Tatsächlich wird bei 4 Kindern in fünf Bundesländern mehr gezahlt  als in Bayern. Vor allem in NRW bekommt man mit 11.282€ deutlich mehr Geld heraus als in Bayern.

Dass Bayern hier noch im Spitzenfeld ist, kann man zumindest mal anzweifeln. Spitzenfeld würde ich eher als die Top3 sehen. Bayern ist hier aber auf Platz 6. Hier ist also tatsächlich noch Luft nach oben!

Das heißt wiederum aber auch, dass 10 andere Bundesländer schlechter bezahlen. Dass Bayern also "grottenschlecht" zahlt, kann man basierend auf diesen Daten also auch nicht sagen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 30.01.2023 13:12
Dass Bayern aber spitzenmäßig zahlt, wie immer noch behauptet wird, kann man auch nicht sagen.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 30.01.2023 13:45
Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.

Das ist ein interessanter Vergleich, BYBeamter, den ich noch erweitern möchte. Denn dann wird das Bild klarer (oder unklarer, auf jeden Fall noch einmal differenzierter) Denn Vergleiche sind immer schwierig, da sie auf den Vergleichsgrundlagen basieren, die den Vergleich bestimmen. Wenn Du also von Bayern aus und mit der Mietenstufe III ausgehst, dann machst Du bereits eine Setzung, die zu Einschränkungen führt - denn die allermeisten Länder kennen bislang (noch) keinen nach Mietenstufen differenzierten Ortszuschlag. Von daher vergleichst Du einen von Bayern geplanten Ort der mittleren Mietenstufen mit den undifferenzierten Werten der anderen Länder und kommst auf dieser Grundlage zu dem dargestellten Schluss. Sinnvoll sollte es - denke ich - für den Vergleich jedoch sein, dann zunächst einmal alle Mietenstufen zu beachten, was sich für die Ortsklasse III als Deinem Beispiel wie folgt darstellt:

Grundgehalt:                         57.288,12 €
Strukturzulage:                     1.214,40 €  [Strukturzulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG ]
Sonderzahlung:                     3.168,89 €
Sonderzahlung Kinder:           5.112,- €  [jährlicher Sonderbetrag für Kinder - nach Art. 85 BBesG ]
1. Kind, Ortsklasse III:           3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:           1.877,64 €
Summe des Jahresbrutto:  66.931,13 €

Ich gebe jetzt einfach mal die Werte der jeweiligen Ortsklasse und das Endergebnis auf jener Basis wieder, wie sie der Rechner vollzieht. Zugleich gebe ich die Differenz der Summe für beide Kinder in € und % wieder, ausgehend von dem Wert für die Ortsklasse I, ergänzt um die Differenz des jeweiligen Prozentwerts zum nächst niedrigen, dargestellt als Prozentpunkte:

1. Kind, Ortsklasse I:        3.330,96 €                                        Diff (€)     Diff (%)     Diff (%P)
2. Kind, Ortsklasse I:        1.535,28 €         Summe: 4.866,24 €    ---           ---              ---
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse II:       3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse II:       1.535,28 €          Summe: 4.866,24 €   0              0                  0
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse III:      3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:      1.877,64 €         Summe: 5.208,60 €   342,36     7,0              7,0
Jahres-Brutto:            66.931,13 €

1. Kind, Ortsklasse IV:       3.558,84 €
2. Kind, Ortsklasse IV:       1.992,12 €         Summe: 5.550,96 €   684,72    14,1             7,1
Jahres-Brutto:            67.273,49 €

1. Kind, Ortsklasse V:        3.786,72 €
2. Kind, Ortsklasse V:        2.106,60 €          Summe: 5.993,32 €  1.127,08  23,2             9,1
Jahres-Brutto:            67.615,85 €

1. Kind, Ortsklasse VI:       4.014,60 €
2. Kind, Ortsklasse VI:       2.638,32 €          Summe: 6.652,92 €  1.786,68  36,7            13,5
Jahres-Brutto:            68.375,45 €

1. Kind, Ortsklasse VII:      5.242,08 €
2. Kind, Ortsklasse VII:      2.292,36 €          Summe: 7.534,44 €  2.668,20  54,8            18,1
Jahres-Brutto:            69.256,97 €

Nimmt man nun Deinen Vergleich für die verschiedenen Ortsklassen vor, dann stellt man fest, dass die geplante Regelung dazu führt, dass Bayern hinsichtlich der jeweiligen Ortsklasse im Vergleich zu den anderen Besoldungsgesetzgebern mit direkten Landesgrenzen wie folgt besoldet (ich nehme Deine Werte zur Grundlage, ohne noch einmal gesonderte Ortszuschläge später insbesondere für andere Länder zu beachten, da sie zum größten Teil weiterhin keine Ortszuschläge kennen, NRW wäre hier als zentrale Ausnahme zu betrachten):

Baden-Württemberg:  66.617.40
Hessen:                     60.932,16 aktuell    66.145,68 (geplant zum 01.08.)
Thüringen:                 69.709,08
Sachsen:                   63.399,36

Bayern:
Ortsklasse I:              66.588,77
Ortsklasse II:             66.588,77
Ortsklasse III:            66.931,13
Ortsklasse IV:            67.273,49
Ortsklasse V:             67.615,85
Ortsklasse VI:            68.375,45   
Ortsklasse VII:           69.256,97

Damit hätte man zunächst den direkten Vergleich mit den Konkurrenten um Fachkräfte  aus der unmittelbaren Nachbarschaft, auf deren Abwerbung nach aktueller Darstellung des MP das Land abzielt. Dabei sollte man aber, denke ich, ebenso die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Blick behalten, die insbesondere zwischen Thüringen und Sachsen sowie Bayern weitgehend deutlich unterschiedlich ausfallen, vgl. bspw. https://www.financescout24.de/wissen/studien/lebenshaltungskosten. Nimmt man nun also die jeweiligen Landeshauptstädte und für Hessen mit Frankfurt die wohl von den Lebenshaltungskosten teuerste Stadt in Hessen zur Grundlage und geht davon aus, dass der Rechner von financescout24 ein weitgehend angemessenes Bild liefert, dann sehen die Vergleichswerte auf Grundlage der gerade genannten Verlinkung wie folgt aus:

Stuttgart:    66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert München: 74.158 €
Wiesbaden:  60.932,16 € = 60000 €  Vgw. M: 77.907 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 85.698 €
Frankfurt:    60.932,16 € = 60000 €   Vgw. M: 70.712 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 77.784 €
Erfurt:         69.709.08 € = 70.000 €  Vgw. M: 114.625 €
Dresden:     63.399.36 € = 64.000 €  Vgw. M: 103.710 €

Unter Beachtung der Lebenshaltungskosten steht München dann jedoch mit Ausnahme von derzeit Frankfurt hinsichtlich des Äquivalents deutlich schlechter dar. In Suttgart ist das Äquivalent um rund 5.000,- € höher, in Wiesbaden noch um rund 8.650,- €, geplant bald um 16.440,- €, in Frankfurt noch um rund 1.450,- €, geplant bald um 8.530,- €. Den Vergleich von Erfurt und Dresden spare ich mir, weil die Werte so exorbitant sind, dass man das kaum glauben mag. Nun geht es hier um Äquivalente, was zu beachten ist. Dennoch zeigt sich spätestens hier, dass Bayern sich zwar nominal als Höchstbesolder bezeichnen kann, unter Beachtung der Lebenshaltungskosten bleibt es aber weiterhin real ein Niedrigbesolder. Das zeigt sich auch hinsichtlich weiterer Metropolenregionen in Deutschland, von denen ich mal ein paar ausgewählt habe. Am meisten hat mich dabei Berlin mit seiner traditionell doch eher speziellen Besoldungspraxis interessiert; aber selbst dahingegen fällt der Vergleich extrem ungünstig für München aus. Und auch hinsichtlich weiterer Metropolenreegion sieht das Bild allerdings kaum besser aus:

Berlin:         61.387,- € = 62.000 €     Vgw. M: 90.930 € (+ 21.670,- €)
Köln:           69.516- €  = 70.000 €     Vgw. M: 94.422 € (+ 25.162,- €)
Hamburg:    61.630,- €   = 62.000 €     Vgw. M: 81.636 € (+ 12.376,- €)
Hannover:   61.740,- € = 62.000 €       Vgw. M: 89.810 € (+ 20.550,- €)

Wer mag, kann ja nun entsprechende Vergleiche zwischen Orten wählen, die nicht direkte Metropolenregionen sind und jene mit der Besoldung außerhalb von Metropolenregionen vergleichen (das Vergleichsportal behandelt allerdings ausschließlich Städte). In halte es jedoch für wahrscheinlich, dass Vergleichsgegenstände zur Ortsklasse 1 und 2 eher nicht positiv für Bayern ausfallen dürften, eben da Bayern generell eher hohe Lebenshaltungskosten aufweist. Darin - in den hohen Lebenshaltungskosten - findet sich der Hauptgrund, wieso Bayern als nominaler Hochbesolder real ein Niedrigbesolder ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Organisator am 30.01.2023 14:19
Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!

Du bringst doch offensichtlich eine Gegenleistung, es klingt zumindest so, als würdest du als Beamter einer Beschäftigung nachgehen.
Insofern verstehe immer noch nicht, warum du keinen Antrag stellst.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.01.2023 16:34
Das frage ich mich tatsächlich auch manchmal! Dummerweise wurde ich dazu erzogen der Gesellschaft nicht ohne Gegenleistung auf der Tasche zu liegen :-) Den Kindern will man ja auch (warum auch immer - die Realität sieht ja anders aus) vorleben, dass man für Geld arbeiten gehen muss bzw. ein gutes Vorbild sein.

Außerdem hat man ja doch die Hoffnung, dass es sich irgendwann lohnt! Das Urteil des Verfassungsgerichts gibts ja eigentlich her!!!

Du bringst doch offensichtlich eine Gegenleistung, es klingt zumindest so, als würdest du als Beamter einer Beschäftigung nachgehen.
Insofern verstehe immer noch nicht, warum du keinen Antrag stellst.

SGBII-Leistungen an sich würde ich ja nicht bekommen - kann den Grundbedarf für mich und 4 Kinder durch Einkommen decken.
Wenn man allerdings berücksichtigt, dass z. B. Kinderbetreuungskosten als Bürgergeldempfänger übernommen werden und Bildung- und Teilhabeleistungen - dann hat ein Bürgergeldempfänger oft mehr (alleine Betreuungskosten hatte ich beispielsweise - als die Kids noch etwas kleiner waren - knapp 1000,- € pro Monat - dazu noch Mittagessen in Schule und KiTa; Klassenfahrten usw...) - da kann kein Beamter mithalten würde ich mal behaupten.

Auch sonst nicht viele Großfamilien mit Eltern in "normalen" Berufen - wobei das ja hier nicht das Thema ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 30.01.2023 16:40
Und im Anschluss gleich an die Bild wenden.

Beamter bekommt Hartz4 Zuschuss ist eine schöne Überschrift.

Ich hatte tatsächlich mal einen "Artikel" mit Berechnungen einer 4-Kind-Familie verfasst - der Titel war:
"vom Beamten zum Bürgergeldempfänger - der finanzielle Aufstieg!"

Dies hatte ich auch einigen Politikern geschickt - jedoch kam immer nur "das kann man so nicht vergleichen - man muss pauschale Werte nehmen und kann keine tatsächlichen Kosten berücksichtigen - die Zahlen (Bildung und Teilhabe und Betreuungskosten) sind aus irgendeiner Statistik anders zu entnehmen (da hier alle einfließen, die Anspruch hätten, nicht nur die, die Anträge stellen) - das Einkommen des Partners (von 20.000 € jährlich) wurde ja hier nicht berücksichtigt - usw.

Die Bild berichtet doch eher "gegen Beamte" oder von irre hohen Nachzahlungen für Beamte usw.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Prüfer SH am 30.01.2023 17:11
Würdest du den Artikel nebst Berechnungen zur Verfügung stellen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 30.01.2023 17:14


Die Bild berichtet doch eher "gegen Beamte" oder von irre hohen Nachzahlungen für Beamte usw.

Ach, gegen Hartzis oder unsere Politiker schießt sich die Bild auch gerne ein... Du musst nur den passenden Job haben. Feuerwehrmann oder Polizist wäre praktisch.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 30.01.2023 23:22
Herr MdL Fackler (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst, ist doch immer wieder für höchst bemerkenswerte Antworten gut.

Gefragt, warum - nur - Abgeordneten die Diäten automatisch nach der allgemeinen Einkommensentwicklung und die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach der Inflation angepasst bekommen lautet die Antwort (vgl. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-keine-automatische-anpassung-der-besoldung-und-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-wie-bei-den):

Abgeordnete waren lang genug Opfer von Neiddebatten und im Übrigen lasse sich das nicht auf Beamte (und Richter) übertragen, die seien ja auf Lebenszeit ernannt.

Klare Ansage: Wer nur zeitweise am Fleischtopf sitzt, soll wenigstens währenddessen nicht derben müssen, aber wer lebenslang alimentiert wird, hat genügend Zeit, sich ans (ver-)hungern zu gewöhnen.

Und ja, nicht jeder im Landtag konnte einen lukrativen Maskendeal vermitteln, bitte, liebe Beamte, versteht auch das

Quo vadis, Bavaria?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 31.01.2023 12:44
Ich habe mal die Besoldung aller Bundesländer für die folgende Konstellation gerechnet:

A13
4 Jahre Dienstzeit
Mietstufe III
Verheiratet
2 Kinder

Ergebnisse (Werte sind Jahresbrutto):


Baden-Württemberg    66.617,00 €
Bayern    66.931,00 €
Berlin    61.387,00 €
Brandenburg    65.652,00 €
Bremen    64.880,00 €
Hamburg    61.630,00 €
Hessen    62.083,00 €
Mecklenburg-Vorp.    60.476,00 €
Niedersachen    61.740,00 €
NRW    69.516,00 €
Rheinland-Pfalz    62.862,00 €
Saarland    62.645,00 €
Sachsen    63.399,00 €
Sachsen-Anhalt    65.933,00 €
Schleswig-Holstein    63.506,00 €
Thüringen    69.709,00 €


In Thüringen und NRW wird also mehr gezahlt. Genauer gesagt in Thüringen 2778€ (4,1 Prozent mehr) und in NRW 2585€ (3,9 Prozent mehr). Baden-Württemberg zahlt ähnlich viel wie Bayern, die anderen Bundesländer teils deutlich weniger.

Nicht berücksichtigt wurde der momentan noch falsch rechnende Rechner in Bayern, der die Jahressonderzahlung zu niedrig ansetzt. Das Einkommen in Bayern wird also eigentlich etwas höher sein.

Bei mehr Kindern mögen die Ergebnisse anders aussehen. Ich vermute, dass v.a. NRW, durch den sehr hohen Kinderzuschlag, hier nochmal mehr Abstand gewinnen wird. Bei anderen Besoldungsstufen mögen die Ergebnisse ebenfalls anders aussehen, kann mir aber nicht vorstellen, dass sich die Ergebnisse dann völlig umkehren.

Auf Basis der momentan verfügbaren Daten ist Bayern daher immer noch mit im Spitzenfeld bei der Besoldung.

Das ist ein interessanter Vergleich, BYBeamter, den ich noch erweitern möchte. Denn dann wird das Bild klarer (oder unklarer, auf jeden Fall noch einmal differenzierter) Denn Vergleiche sind immer schwierig, da sie auf den Vergleichsgrundlagen basieren, die den Vergleich bestimmen. Wenn Du also von Bayern aus und mit der Mietenstufe III ausgehst, dann machst Du bereits eine Setzung, die zu Einschränkungen führt - denn die allermeisten Länder kennen bislang (noch) keinen nach Mietenstufen differenzierten Ortszuschlag. Von daher vergleichst Du einen von Bayern geplanten Ort der mittleren Mietenstufen mit den undifferenzierten Werten der anderen Länder und kommst auf dieser Grundlage zu dem dargestellten Schluss. Sinnvoll sollte es - denke ich - für den Vergleich jedoch sein, dann zunächst einmal alle Mietenstufen zu beachten, was sich für die Ortsklasse III als Deinem Beispiel wie folgt darstellt:

Grundgehalt:                         57.288,12 €
Strukturzulage:                     1.214,40 €  [Strukturzulage nach Art. 33 Satz 1 BayBesG ]
Sonderzahlung:                     3.168,89 €
Sonderzahlung Kinder:           5.112,- €  [jährlicher Sonderbetrag für Kinder - nach Art. 85 BBesG ]
1. Kind, Ortsklasse III:           3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:           1.877,64 €
Summe des Jahresbrutto:  66.931,13 €

Ich gebe jetzt einfach mal die Werte der jeweiligen Ortsklasse und das Endergebnis auf jener Basis wieder, wie sie der Rechner vollzieht. Zugleich gebe ich die Differenz der Summe für beide Kinder in € und % wieder, ausgehend von dem Wert für die Ortsklasse I, ergänzt um die Differenz des jeweiligen Prozentwerts zum nächst niedrigen, dargestellt als Prozentpunkte:

1. Kind, Ortsklasse I:        3.330,96 €                                        Diff (€)     Diff (%)     Diff (%P)
2. Kind, Ortsklasse I:        1.535,28 €         Summe: 4.866,24 €    ---           ---              ---
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse II:       3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse II:       1.535,28 €          Summe: 4.866,24 €   0              0                  0
Jahres-Brutto:            66.588,77 €

1. Kind, Ortsklasse III:      3.330,96 €
2. Kind, Ortsklasse III:      1.877,64 €         Summe: 5.208,60 €   342,36     7,0              7,0
Jahres-Brutto:            66.931,13 €

1. Kind, Ortsklasse IV:       3.558,84 €
2. Kind, Ortsklasse IV:       1.992,12 €         Summe: 5.550,96 €   684,72    14,1             7,1
Jahres-Brutto:            67.273,49 €

1. Kind, Ortsklasse V:        3.786,72 €
2. Kind, Ortsklasse V:        2.106,60 €          Summe: 5.993,32 €  1.127,08  23,2             9,1
Jahres-Brutto:            67.615,85 €

1. Kind, Ortsklasse VI:       4.014,60 €
2. Kind, Ortsklasse VI:       2.638,32 €          Summe: 6.652,92 €  1.786,68  36,7            13,5
Jahres-Brutto:            68.375,45 €

1. Kind, Ortsklasse VII:      5.242,08 €
2. Kind, Ortsklasse VII:      2.292,36 €          Summe: 7.534,44 €  2.668,20  54,8            18,1
Jahres-Brutto:            69.256,97 €

Nimmt man nun Deinen Vergleich für die verschiedenen Ortsklassen vor, dann stellt man fest, dass die geplante Regelung dazu führt, dass Bayern hinsichtlich der jeweiligen Ortsklasse im Vergleich zu den anderen Besoldungsgesetzgebern mit direkten Landesgrenzen wie folgt besoldet (ich nehme Deine Werte zur Grundlage, ohne noch einmal gesonderte Ortszuschläge später insbesondere für andere Länder zu beachten, da sie zum größten Teil weiterhin keine Ortszuschläge kennen, NRW wäre hier als zentrale Ausnahme zu betrachten):

Baden-Württemberg:  66.617.40
Hessen:                     60.932,16 aktuell    66.145,68 (geplant zum 01.08.)
Thüringen:                 69.709,08
Sachsen:                   63.399,36

Bayern:
Ortsklasse I:              66.588,77
Ortsklasse II:             66.588,77
Ortsklasse III:            66.931,13
Ortsklasse IV:            67.273,49
Ortsklasse V:             67.615,85
Ortsklasse VI:            68.375,45   
Ortsklasse VII:           69.256,97

Damit hätte man zunächst den direkten Vergleich mit den Konkurrenten um Fachkräfte  aus der unmittelbaren Nachbarschaft, auf deren Abwerbung nach aktueller Darstellung des MP das Land abzielt. Dabei sollte man aber, denke ich, ebenso die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten im Blick behalten, die insbesondere zwischen Thüringen und Sachsen sowie Bayern weitgehend deutlich unterschiedlich ausfallen, vgl. bspw. https://www.financescout24.de/wissen/studien/lebenshaltungskosten. Nimmt man nun also die jeweiligen Landeshauptstädte und für Hessen mit Frankfurt die wohl von den Lebenshaltungskosten teuerste Stadt in Hessen zur Grundlage und geht davon aus, dass der Rechner von financescout24 ein weitgehend angemessenes Bild liefert, dann sehen die Vergleichswerte auf Grundlage der gerade genannten Verlinkung wie folgt aus:

Stuttgart:    66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert München: 74.158 €
Wiesbaden:  60.932,16 € = 60000 €  Vgw. M: 77.907 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 85.698 €
Frankfurt:    60.932,16 € = 60000 €   Vgw. M: 70.712 €   66145,68 = 66.000 € Vgw. M: 77.784 €
Erfurt:         69.709.08 € = 70.000 €  Vgw. M: 114.625 €
Dresden:     63.399.36 € = 64.000 €  Vgw. M: 103.710 €

Unter Beachtung der Lebenshaltungskosten steht München dann jedoch mit Ausnahme von derzeit Frankfurt hinsichtlich des Äquivalents deutlich schlechter dar. In Suttgart ist das Äquivalent um rund 5.000,- € höher, in Wiesbaden noch um rund 8.650,- €, geplant bald um 16.440,- €, in Frankfurt noch um rund 1.450,- €, geplant bald um 8.530,- €. Den Vergleich von Erfurt und Dresden spare ich mir, weil die Werte so exorbitant sind, dass man das kaum glauben mag. Nun geht es hier um Äquivalente, was zu beachten ist. Dennoch zeigt sich spätestens hier, dass Bayern sich zwar nominal als Höchstbesolder bezeichnen kann, unter Beachtung der Lebenshaltungskosten bleibt es aber weiterhin real ein Niedrigbesolder. Das zeigt sich auch hinsichtlich weiterer Metropolenregionen in Deutschland, von denen ich mal ein paar ausgewählt habe. Am meisten hat mich dabei Berlin mit seiner traditionell doch eher speziellen Besoldungspraxis interessiert; aber selbst dahingegen fällt der Vergleich extrem ungünstig für München aus. Und auch hinsichtlich weiterer Metropolenreegion sieht das Bild allerdings kaum besser aus:

Berlin:         61.387,- € = 62.000 €     Vgw. M: 90.930 € (+ 21.670,- €)
Köln:           69.516- €  = 70.000 €     Vgw. M: 94.422 € (+ 25.162,- €)
Hamburg:    61.630,- €   = 62.000 €     Vgw. M: 81.636 € (+ 12.376,- €)
Hannover:   61.740,- € = 62.000 €       Vgw. M: 89.810 € (+ 20.550,- €)

Wer mag, kann ja nun entsprechende Vergleiche zwischen Orten wählen, die nicht direkte Metropolenregionen sind und jene mit der Besoldung außerhalb von Metropolenregionen vergleichen (das Vergleichsportal behandelt allerdings ausschließlich Städte). In halte es jedoch für wahrscheinlich, dass Vergleichsgegenstände zur Ortsklasse 1 und 2 eher nicht positiv für Bayern ausfallen dürften, eben da Bayern generell eher hohe Lebenshaltungskosten aufweist. Darin - in den hohen Lebenshaltungskosten - findet sich der Hauptgrund, wieso Bayern als nominaler Hochbesolder real ein Niedrigbesolder ist.

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Ich möchte noch folgendes ergänzen:

1) Bei der bayerischen Besoldung habe ich einen Fehler gemacht. Da man in A13 direkt in Stufe 5 eintritt, ist man nach 4 Jahren in Stufe 6. Das Jahresbruttogehalt in Bayern beträgt dann mit 2 Kindern in Mietstufe III 69.478€. Die jeweiligen Besoldungen für die anderen Mietstufen sind dann natürlich auch entsprechend höher. Im Vergleich zu den direkten Nachbarn besoldet also Thüringen besser (unabhängig von der Ortsstufe), die anderen drei Bundesländer ähnlich oder schlechter.

2) Nimmt man München als Vergleichsstadt zu anderen Städten kann ich deinen Ausführungen nur zustimmen. Die Kosten sind hier tatsächlich immens hoch - deutschlandweit ist München nun mal die teuerste Stadt. Wer hier wohnt, der bekommt für sein Beamtengehalt tatsächlich weniger als jemand in anderen Städten. Das kann man wohl nicht bestreiten. Man muss aber auch dazu sagen, dass München die Mietstufe VII haben, die anderen Städte aber nur Mietstufe VI. Also auch hier zeigt sich ja bereits, dass offenbar ein Unterschied bestehen muss - auch wenn dieser finanziell wohl in München nicht zum Tragen kommt.

3) Aber es gibt in Bayern ja auch noch andere Städte. Augsburg (Mietstufe V), Erlangen (Mietstufe IV), Fürth (Mietstufe IV), Ingolstadt (Mietstufe V), Nürnberg (Mietstufe V), Regensburg (Mietstufe V) und Würzburg (Mietstufe IV) werden hier ja im Vergleichsrechner genannt.

Jetzt könnte man ja hier jeweils eine Stadt mit Mietstufe IV und eine Stadt mit Mietstufe V aus Bayern herausziehen und diese mit einer jeweiligen Stadt mit Mietstufe IV und Mietstufe V aus einem anderen Bundesland vergleichen.

Thüringen hat leider nur zwei Städte, beide mit Mietstufe III, anzubieten. Baden-Württemberg wiedeurm nur Städte mit Mietstufe VI. Baden-Württemberg hingegen hat einige Städte im Bereich von V und IV:
Heidelberg (Stufe V), Heilbronn (Stufe IV), Karlsruhe (Stufe IV), Mannheim (Stufe V), Pforzheim (Stufe IV), Reutlingen (Stufe IV) sowie Ulm (Stufe IV)

Nimmt man jetzt diese Städte in den Vergleich, dann zeigt sich beispielsweise für Heidelberg (Stufe V):

Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Augsburg: 60.764€
Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Ingolstadt: 63.486€
Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Nürnberg: 62.118€
Heidelberg: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Regensburg: 61.250€

--> Hier ist Bayern auf einmal deutlich günstiger; Noch dazu verdient man in Bayern ungefähr 3.000€ mehr.

Vergleich mit Heilbronn (Stufe IV):

Heilbronn: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Erlangen: 67.272€
Heilbronn: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Fürth: 62.805€
Heilbronn: 66.617,40 € = 66000 €  Vergleichswert Würzburg: 65.492€

--> Hier ist Bayernin Erlangen teurer als Heilbronn. Durch den Mehrverdienst in Bayern wird das aber mehr als ausgeglichen. Fürth und Würzburg sind sogar günstiger.

Und so zieht sich das durch.


Quintessenz für jeden sollte sein:

1) München ist einfach eine extrem teure Stadt. Die teuerste Stadt Deutschlands. Hier wird man als Beamter im Vergleich zu anderen Hauptstädten weniger gut bezahlt.
 
2) In anderen Städten in Bayern wiederum kann man im Vergleich zu anderen Städten wiederum auch deutlich günstiger unterwegs sein. Dass Bayern also "grottenschlecht" bezahlt oder dass Bayern ein "Niedrigbesolder" ist, lässt sich aus den Daten so also einfach nicht herauslesen.

3) Bayern wird wohl - ebenso wie alle anderen Länder - eine verfassungswidrige Besoldung an den Tag legen, die erneut korrigiert werden muss. Dessen wäre ich mir ziemlich sicher, da der Hauptrichterrat dies so sieht. Dass Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern aber deutlich schlechter bezahlt, geben die Daten sicherlich nicht her.

4) Jeder sollte, wenn er die Besoldung vergleicht, auch die Lebenshaltungskosten mit berücksichtigen für die jeweilige Stadt. Diese sind einfach extrem unterschiedlich, auch innerhalb eines Bundeslandes.

Insgesamt: Vielleicht weniger Emotionalität, weniger "Hören-Sagen", weniger "ich glaube", sondern mehr datenbasiertes Argumentieren. Dann sieht man, dass die Realität gar nicht so schlecht ist, wie sie hier von manchen gezeichnet wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 31.01.2023 12:59
Herr MdL Fackler (CSU), Vorsitzender des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst, ist doch immer wieder für höchst bemerkenswerte Antworten gut.

Gefragt, warum - nur - Abgeordneten die Diäten automatisch nach der allgemeinen Einkommensentwicklung und die steuerfreie Aufwandsentschädigung nach der Inflation angepasst bekommen lautet die Antwort (vgl. https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-keine-automatische-anpassung-der-besoldung-und-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-wie-bei-den):

Abgeordnete waren lang genug Opfer von Neiddebatten und im Übrigen lasse sich das nicht auf Beamte (und Richter) übertragen, die seien ja auf Lebenszeit ernannt.

Klare Ansage: Wer nur zeitweise am Fleischtopf sitzt, soll wenigstens währenddessen nicht derben müssen, aber wer lebenslang alimentiert wird, hat genügend Zeit, sich ans (ver-)hungern zu gewöhnen.

Und ja, nicht jeder im Landtag konnte einen lukrativen Maskendeal vermitteln, bitte, liebe Beamte, versteht auch das

Quo vadis, Bavaria?

Was erwarten Sie von einer Regierung, in welcher sogar jemand wie Herr Aiwanger ein Amt bekommt?  ::)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 31.01.2023 13:05
Ich finde eure Rechnungen alle sehr interessant, aber das schießt doch komplett am Ziel vorbei! Es geht doch gar nicht darum, dass eine A13 zu wenig verdient, es geht um den A5´er! Natürlich zahlt Bayern im Bundesvergleich nicht schlecht - aber verfassungsgemäß ist das noch lange nicht (wie in allen anderen BL auch).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 31.01.2023 13:07
Ich finde eure Rechnungen alle sehr interessant, aber das schießt doch komplett am Ziel vorbei! Es geht doch gar nicht darum, dass eine A13 zu wenig verdient, es geht um den A5´er! Natürlich zahlt Bayern im Bundesvergleich nicht schlecht - aber verfassungsgemäß ist das noch lange nicht (wie in allen anderen BL auch).

Das kann man ja dann einfach mal selbst rechnen und hier vielleicht auch vorstellen? Wäre doch interessant! Und ich habe ja bewusst darauf hingewiesen, dass auch aus meiner Sicht die Besoldung nicht verfassungsgemäß ist - mir der Verlgiech mit anderen Bundesländern etwas auf die Nerven geht, weil er faktisc nicht durchgängig begründbar ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 31.01.2023 14:56
https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/25035/

Unter dem Link wird von Füracker und Fackler die Erhöhung um 10 % der Sätze vom Gesetzentwurf begründet.

Der BBB Chef dazu: „Mit dem Entwurf wird der Fokus ganz deutlich auf die Kinder gerichtet. Das begrüßen wir sehr! Die nun durch den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes vorgeschlagene Erhöhung, ist – nach den Anpassungen auf Bundesebene – nur folgerichtig. Die Staatsregierung hat mit dem nun beratenen Entwurf eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann. Ich freue mich, dass sich die Abgeordneten dieser Lösung anschließen.“

Also kann sich scheinbar kein Bundesland mit dieser verdammt guten Lösung messen. Offensichtlich gibt es divergierende Realitäten….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 31.01.2023 15:18
Weiter gibt es eine Beschlussempfehlung vom Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration:

„Verfassungsstreitigkeit
Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 2. Januar 2023 (Vf. 22-VII-22) betreffend
Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit
1. der Anlage 1 - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - zu Art. 46 Satz 1 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. Au- gust 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch Art. 130 b des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl S. 414) geändert worden ist,
2. der Anlagen 1 und 11 „a. F." - Besoldungsgruppe R 2 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht und Besoldungsgruppe R 3 Vorsitzender Richter, Vorsitzende Richterin am Bayerischen Verwaltungsge- richtshof - zu Art. 104 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) „a. F." vom 5. August 2010 (GVBl S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F)
PII-G1310.22-0017
I. Beschlussempfehlung:
I. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren.
II. Der Antrag ist unzulässig, jedenfalls aber unbegründet.
III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Josef Schmid bestellt.“

„Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat die Ver- fassungsstreitigkeit in seiner 92. Sitzung am 26. Januar 2023 beraten und mit folgen-
dem Stimmergebnis: CSU:
B90/GRÜ: FREIE WÄHLER: AfD: SPD:
Zustimmung Zustimmung Zustimmung Zustimmung Ablehnung
FDP: Ablehnung
die o.g. Beschlussempfehlung vorgeschlagen.“

Ähnlich wird es bestimmt von den Fraktionen zur A Besoldung gesehen….

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 31.01.2023 19:24
Ich finde eure Rechnungen alle sehr interessant, aber das schießt doch komplett am Ziel vorbei! Es geht doch gar nicht darum, dass eine A13 zu wenig verdient, es geht um den A5´er! Natürlich zahlt Bayern im Bundesvergleich nicht schlecht - aber verfassungsgemäß ist das noch lange nicht (wie in allen anderen BL auch).

Das kann man ja dann einfach mal selbst rechnen und hier vielleicht auch vorstellen? Wäre doch interessant! Und ich habe ja bewusst darauf hingewiesen, dass auch aus meiner Sicht die Besoldung nicht verfassungsgemäß ist - mir der Verlgiech mit anderen Bundesländern etwas auf die Nerven geht, weil er faktisc nicht durchgängig begründbar ist.

Ich finde ebenso wie schon in Deinem Ursprungspost die auf Zahlenwerten beruhende Betrachtung und entsprechend in Deinem letzten die dort von Dir vollzogene Differenzierung anhand anderer Städte sinnvoll und argumentativ schlüssig - zugleich sind Bemessungen als solche eben immer sinnvoll, weil sie ggf. realitätsgerechter sind als Vermutungen oder ein Hörensagen. Ob das von mir hier eingeführte Vergleichsportal dabei tatsächlich schlüssig ist, wissen wir zwar nicht - da es eng mit der Immobilienwirtschaft verbunden ist, dürfte es eventuell stark den Fokus auf eben jene Kosten werfen. Aber immerhin bietet es erst einmal eine Vergleichsmöglichkeit. Dabei haben wir bei allen Flächenländer, die eine recht hohe Streuung zwischen den Unterkunftskosten aufweisen, wie sie sich in den Mietenstufen des WoGG zeigen, das Problem, dass es für den Gesetzgeber sachlich nicht einfach ist, Ortszuschläge sachgerecht zu begründen, also deren Höhe und Differenz so auszurichten, dass sie am Ende vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werden. Wenn man - wie Bayern - sieben Ortsklassen analog zu den sieben Mietenstufen einführt, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Abgrenzungsprobleme entstehen, die nicht so einfach zu überbrücken sind, um noch verfassungsgemäß zu sein - aber jetzt komme ich etwas vom Thema ab.

Was sich sagen will: Du hast mit dem, was Du zu München schreibst, Recht. Denn sie ist von den Lebenshaltungskosten die teuerste Stadt, zugleich wird sie hinsichtlich des 95 %-Perzentils vom Gesetzgeber besonders zu beachten sein - die sieben Mietenstufen betrachten dabei ein Mietenniveau, das von niedriger als Minus 15 % (Stufe I) bis höher als 35 % (Stufe VII) reicht. Sämtliche Mietenstufen zwischen I und VII findet man in Bayern, was für viele anderen Bundesländer nicht gilt. Von daher dürfte die Frage, ob Bayern ein Höchst-, Hoch- oder Niedrigebesolder ist, nicht zuletzt davon abhängen, ob dort, also in Bayern, die eigenen Lebenshaltungskosten in einem Kreis oder einer Gemeinde zu bestreiten sind, die einem hohen oder niedrigen Mietenniveau unterliegen, in denen also hohe oder niedrige Unterkunftskosten als ein maßgeblicher Teil der Lebenshaltungskosten (eher) zu erwarten sind.

Unabhängig, ob der vom Land gewählte Weg, sieben Ortsklassen zu erstellen, am Ende verfassungsrechtlich haltbar ist oder nicht (ich vermute, dass die Regelung so, wie sie vollzogen werden soll, nicht verfassungskonform vollzogen werden kann; aber das ist jetzt eine andere Frage), zeigt sich, dass die den verschiedenen und insbesonderen hohen Ortsklassen gewährten Beträge kaum hinreichen können, um die in Bayern deutlich gespreizten Unterkunftskosten hinreichend auszugleichen. Auch wenn das nun Kollegen, die in bayerischen Gemeinden und Kreisen mit hohen Mietenniveaus leben, nicht gerne hören werden: Und das ist auch richtig so, weil sich noch stärker unterscheidende Beträge (in unserem Beispiel werden den Ortsklasse 1 und 2 4.866,24 € gewährt, der Ortsklasse 7 7.534,44 €) aus den genannten Abgrenzungsproblemen kaum sachgerecht zu begründen wären (das muss ich jetzt, denke ich, nicht weiter ausführen, weil das schon in der Vergangenheit wiederholt geschehen ist). Der Ortszuschlag kann sachlich nur einen geringen Beitrag zur Bewältigung hoher Lebenshaltungskosten beitragen, obgleich die Unterhaltskosten eine maßgebliche Rolle für die Unterhaltskosten spielen.

Und jetzt komme ich darauf zurück, wieso ich Bayern als einen realen Niedrigbesolder bezeichne und damit eine Bezeichnung tradiere, die ich schon in der Vergangenheit regelmäßig vollzogen habe:

1. Bayern weist in den bislang vollzogenen Berechnungen des Zeitraums zwischen 2008 und 2020 durchgehend mit den höchsten Fehlbetrag zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation aller Länder auf - insbesondere ist dieser Fehlbetrag zwischen 2016 und 2020 - also in Zeiten, in denen reale Besoldungserhöhungen vollzogen worden sind - von monatlich 608,69 € (20,7 %) auf 871.18 € (26,0 %) gestiegen. Das wird wahrscheinlich (also mit höherer Wahrscheinlichkeit) einem Beamten, der in einer Gemeinde mit der Mietenstufe I lebt, weniger wehtun als einem, den der Dienstort in eine Gemeinde der Mietenstufe VII verschlägt. Insofern ist Deine Differenzierung auch hier richtig und sinnvoll - mit zunehmender Höhe der Mietenstufe ist Bayern (wie viele andere Besoldungsrechtkreise ebenfalls) von der Tendenz her ein zunehmender Niedrigbesolder, eben weil die Unterkunftskosten in den letzten mehr als zehn Jahren hinsichtlich der Lebenshaltungskosten eine immer größere Bedeutung erlangt haben. Ob man Bayern als solches deshalb undifferenziert als einen Niedrigbesolder bezeichnen kann und damit richtig liegt, kann durch die uns vorliegenden Zahlen weder hinreichend bewiesen noch hinreichend abgewiesen werden. Die Tendenz wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit dahin gehen, denke ich, dass es in Räumen mit zunehmenden Unterkunftskosten ein zunehmender Niedrigbesolder ist - wie viele andere Besoldungsrechtskreise ebenso, was ebenfalls wichtig zu erwähnen ist.

2. Was meiner Meinng nach weiterhin dafür spricht, Bayern als einen Niedrigbesolder zu betrachten, spiegelt sich in Berechnungen, die ich hier in der Vergangenheit präsentiert habe, wider (vgl. insbesonder die Nr. 390 f. vom 09.10.2022 auf der Seite 27). Denn obgleich das Land ohne sachgerechte Begründung einen massiv hohen Beitrag von netto 12.736,- € willkürlich zum Familieneinkommen hinzurechnet (vgl. BY-Drs. 18/25363 v. 30.11.2022, S. 23), unterschreitet einen realitätsgerechte Bemessung der gewährten Nettoalimentation offensichtlich noch die Mindestalimentation (vgl. die gerade genannten Posts). Damit aber dürfte Bayern das Land sein, dass (derzeit oder bislang) 2023 die größte Kluft zwischen der Mindest- und gewährten Nettoalimentation aufweist. Nun wird sich wie im letzten Absatz hervorgehoben das bezogen auf unterschiedliche Räume unterschiedliche auswirken; aber allein die Tatsache, dass Bayern in willkürlicher Art und Weise einen so hohen Betrag auf nicht sachgerecht begründeter Grundlage einbehält - die anderen ähnlich gelagerten Fälle Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Bremen orientieren sich an deutlich niedrigeren Beträgen; die meisten Länder kennen die Aufgabe des Einverdienermodells (noch) nicht -, macht Bayern für mich zu einem Niedrigbesolder. Entsprechend halte ich hier einen Vergleich mit den anderen Rechtskreisen für durchaus sinnvoll - denn ohne einen Vergleich könnte ja kaum eine entsprechende Aussage getätigt werden (die das Land selbst tätigt, indem es sich seit Jahr und Tag als Höchst- oder Bestbesolder betrachtet). Diese meine Sichtweise entkräftet nicht Deine letzten Ausführungen - sie zeigen nur eines: Eine vergleichende Aussage beruht immer (wie zu Beginn meines letzten Posts geschrieben) auf den Prämissen, die man zugrundelegt. Insofern bleibt es auch hier eine Sache der Perspektive wie bei jedem Vergleich, der in einer Wertung mündet, wie die bayerische Besoldungspraxis mit Worten zu bezeichnen ist. Solange die Argumentation stichhaltig ist (und das ist Deine genauso wie, denke ich, meine), kommt man zu unterschiedlichen Bewertungen - und die muss man in einer Demokratie zum Glück aushalten und eben auch ggf. weiterhin sachlich austragen, weil das der Wahrheitsfindung genauso dient wie dem gesellschaftlichen Frieden, der zu einem nicht geringen Teil auf der Pluralität von Ansichten basiert. Insofern bin ich gespannt auf weitere Beiträge von Dir, und zwar fast umso mehr, je weniger wir ggf. die selben Bewertungsbegriffe benutzen.

Ergo: Ich finde Deine Beiträge klasse und interessant, weil sie erstens auf einer Datengrundlage basieren und zweitens dazu führen, dass sie einen dazu zwingen, den eigenen Gedankenkreis zu überdenken.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 01.02.2023 10:58
Der Dienstherr: Landeshauptstadt München verfährt wie der Freistaat Bayern und verzichtet auf zeitnahe Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021, 2022.

Sobald das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung Orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile abgeschlossen ist und die Änderungen der Beträge bekannt sind, wird das POR über die Umsetzung informieren. So laut Gesamtpersonalrat auf WILMA.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 01.02.2023 11:10
Grundsätzlich begrüße ich die 10% Erhöhung, aber:!!!
Die Bürgergelderhöhung und Wohngelderhöhung erhalten auch nicht nur Familien mit Kindern.
Als verheirateter, ohne Kinder bleibt wohl nur der Familienzuschlag vom letzten Jahr als Besitzstand. Weiß jemand, ob dieser dann ebenfalls um 10% erhöht wird?

Eine Erhöhung der Grundgehälter wäre angebrachter.

VG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 01.02.2023 11:57
Grundsätzlich begrüße ich die 10% Erhöhung, aber:!!!
Die Bürgergelderhöhung und Wohngelderhöhung erhalten auch nicht nur Familien mit Kindern.
Als verheirateter, ohne Kinder bleibt wohl nur der Familienzuschlag vom letzten Jahr als Besitzstand. Weiß jemand, ob dieser dann ebenfalls um 10% erhöht wird?

Eine Erhöhung der Grundgehälter wäre angebrachter.

VG


Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Besitzstand ebenfalls um 10% erhöht wird, sondern ausschließlich der Zuschlag der Stufe V nach neuem Entwurf, was zu einer marginalen Erhöhung führt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 01.02.2023 14:15
Ich habe leider auch noch keine Grundlage für den Besitzstand gefunden.
Dann müsste der Rechner hier ja immer mit "alten" und "neuen Familienständen zum Stichtag 31.12.2022 rechnen.

Da ich hier neu bin, aber die Diskussion schon länger mitverfolge möchte ich tatsächlich auch kurz anmerken, dass die hier oft vorgestellten Zahlen i.d.R. ab A10 aufwärts für uns in unteren Regionen tatsächlich schwer zu ertragen sind.

Das Abstandsgebot von 15% zur Grundsicherung mal einfach ausgedrückt bedeutet:

Grundsicherung +15% = 40 Std. Wochenarbeitszeit ------ ja überspitzt, aber für 15% weniger keine 40 Std. arbeiten ????

Liebe Entscheider, bitte denkt auch mal an Personen, welche sich im einstelligen Bereich der A-Besoldungstabelle befinden und auch angemessen Leben möchten und sich mal einen Urlaub gönnen möchten.

VG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 01.02.2023 14:43




Grundsicherung +15% = 40 Std. Wochenarbeitszeit ------ ja überspitzt, aber für 15% weniger keine 40 Std. arbeiten ????





Grundsicherung + 15% = bei Familien MEHR als 40 Wochenstunden (da ja, um Grundsicherung + 15 % überhaupt zu erreichen das Partnereinkommen von 20.000,- € noch mit eingerechnet wird!!!)

Es ist ja leider im unteren A-Bereich so, dass "der Beamte" mit seinem Einkommen nicht alleine 15 % über Grundsicherungsniveau für sich und seine Familie verdient. Im Gesetzesentwurf ist dies ja deutlich zu sehen in der Berechnung, dass ohne das Partnereinkommen der Beamte nur auf dem dort dargestellten GruSi-Niveau ist...

Das ist ja das Absurde.

Bürgergeldfamilie (2 Erwachsene + 4 Kinder) 0 Stunden Arbeit = Grundsicherung
Bürgergeldamilie (2 Erwachsene + 4 Kinder)  2 x Minijob insgesamt 10 Wochenstunden Arbeit pro Person = bestimmt Grundsicherung + 15 %
Beamtenfamilie A6 (2 Erwachsene + 4 Kinder) mindestens 40 Wochenstunden + Partner 20 Wochenstunden um mit Partnereinkommen auf Grundsicherung + 15 % zu kommen




Aber die Antwort von vielen Politikern: bei GruSi-Empfängern wird ja auch das Partnereinkommen angerechnet... (allerdings auch nur dann, wenn es vorhanden ist)!

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 01.02.2023 19:53
Die DPolG Bayern hat auf Facebook und Instagram ein Video zu dem gestrigen Ergebnis des Ausschusses gepostet. Auch Hr. Nachtigall äußert sich lobend dazu. In dem Video gibt Hr. Fackler an, dass er erwartet, dass der abgeänderte Entwurf im März im Landtag beschlossen werden soll. Laut Video werden die ersten Auszahlungen dann Ende April bzw. Anfang Mai erwartet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayerng
Beitrag von: Christian am 01.02.2023 21:21
Wenn es jetzt auch noch die Polizei gut findet und Nachtigall ein Forum für seine unsinnigen Stellungnahmen gibt... Vor Kurzem hat er wenigstens noch behauptet, man will erstmal die Verbesserungen mitnehmen und dann die Verfassungswidrigkeit festgestellt haben. Davon ist jetzt keine Rede mehr.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 02.02.2023 07:13
https://www.bbb-bayern.de/konsequenter-schritt-fuer-verfassungskonforme-bezahlung/

Alles bestens anscheinend..... >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 02.02.2023 08:29
Habe ausgerechnet dass es bei mir mit 5 Kindern ein Plus von etwa 430€ monatlich ergibt. Nach Bawü oder in andere Länder darf man da nichts schauen, da wird es einem schwindelig (Bawü bspw. 750€ ab dem Dritten). Das wären am Ende über 1000€ pro Monat mehr als hier in Bayern.

Mich ärgert diese "Fähnchen im Wind"-Haltung der Gewerkschaft wirklich sehr. Erst die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip gerechtfertigter Weise anprangern und jetzt ist aufgrund der 10 Prozent Erhöhung aufgrund Bürgergeld und der Pflegepauschale alles auf einmal ganz super und "verfassungskonform" und "rechtssicher". Nach diesen Äußerungen von Hr. Nachtigall braucht einem auch keiner mehr etwas davon erzählen, dass sie bei einer Klage hinter einem stehen werden.

Was die Frage aufwirft, von welcher Seite man noch Rückenwind bekommen wird. Ich hoffe der bayerische Richterverein wird bald einen Musterwiderspruch erstellen, nachdem die Entscheidung im Landtag gefallen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kabinett noch etwas zum besseren wenden wird, nachdem sogar die größte Gewerkschaft Beifall klatscht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 02.02.2023 09:16
Spannend der Herr Nachtigall. Die gdp und verdi fordern auf gemeinsamen Veröffentlichungen die Verdopplung der Beträge aus dem ersten Entwurf vor der Änderung.

Zwar auch ohne eine entsprechende Berechnung anzustellen, aber letztlich macht das FM das genauso. Also einfach mal verdoppeln ist zumindest schon mal ein besserer Standpunkt.

Was da von den Parteinahen Gewerkschaften an Huldigung kommt, ist peinlich.

Zum Kollegen vor mir, der sich zukünftig einen Musterwiderspruch wünscht: für was?

Es gab hier genügend Vorlagen die ausreichen. Und wenn das Gesetz in Kraft tritt brauchen Sie keinen Widerspruch. Jeder Dienstherr kann diesen ganz simpel ablehnen, denn das aktuelle Gesetz wird einwandfrei umgesetzt werden. Dann bleibt ihnen nur noch der Klageweg.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamtenehepaar am 02.02.2023 09:48
Ich hätte jetzt tatsächlich auch mal eine Frage zum neuen Gesetz:

Folgender Sachverhalt: Beamtenehepaar, Ehefrau 90% Teilzeit, Ehemann 70% Teilzeit, Mietstufe IV, 2 Kinder.

Wäre es möglich, dass beide die volle Stufe 1 erhalten würden, wenn jeder Ehepartner das Kindergeld für ein Kind beziehen würde? Weil wir beide zusammen ja über 100% gehen dürfte doch die Stufe 1 auch jeweils nicht gekürzt werden, oder? Und im Ergebnis wäre 2x volle Stufe 1 auch definitiv besser als 1x volle Stufe 2 und 1x Stufe V mit Teilzeitkürzung? Das wäre im Ergebnis dann doch eine wirkliche Verbesserung für uns....

Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 02.02.2023 10:01
In der Tat wäre alles andere als eine Ablehnung der Widersprüche nach Inkrafttreten des Gesetzes widersinnig.

Das kann aber nur von Vorteil sein, da dann eine gerichtliche Klärung erfolgen wird.
Verfassungsrechtlich gibt es m.E. dann nur zwei Möglichkeiten:

Entweder es wird die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip per se für verfassungswidrig erklärt, wofür gute Gründe sprechen.
Jedenfalls aber wird das BVerfG die Pauschalierung ablehnem müssen, wenn nicht der Gegenbeweis eines geringeren oder fehlenden Zuverdienstes ermöglicht wird.

Dies würde dann zu der vom FM nicht gewünschten Einzelfallprüfung führen.

Die pauschale Erhöhung um 10% dürfte an der hinreichenden Begründung scheitern. Jedenfalls wenn bei konkreter Berechnung auch mehr raus kommen könnte.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 02.02.2023 10:27
Der Dienstherr: Landeshauptstadt München verfährt wie der Freistaat Bayern und verzichtet auf zeitnahe Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021, 2022.

Sobald das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Neuausrichtung Orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile abgeschlossen ist und die Änderungen der Beträge bekannt sind, wird das POR über die Umsetzung informieren. So laut Gesamtpersonalrat auf WILMA.

Sehr interessant. Das bedeutet, dass der Dienstherr auf die Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung auch rückwirkend verzichten kann.  Das bedeutet, dass man an seinen Dienstherrn auch einen Antrag auf den Verzicht der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung stellen kann, z.B. mit Hinweis auf die Stadt München. Bei Kann-Entscheidungen muss der Dienstherr nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Er muss also bewerten und abwägen. Lehnt er den Antrag ab, kann man Widerspruch einlegen und klagen. Das wäre dann eine interessante Entscheidung, wenn man in der Klage die besondere Fürsorgepflicht, das gegenseitige Treueverhältnis und den Gleichheitsgrundsatz anführt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 02.02.2023 11:17
Habe ausgerechnet dass es bei mir mit 5 Kindern ein Plus von etwa 430€ monatlich ergibt. Nach Bawü oder in andere Länder darf man da nichts schauen, da wird es einem schwindelig (Bawü bspw. 750€ ab dem Dritten). Das wären am Ende über 1000€ pro Monat mehr als hier in Bayern.

Mich ärgert diese "Fähnchen im Wind"-Haltung der Gewerkschaft wirklich sehr. Erst die Abkehr vom Alleinverdienerprinzip gerechtfertigter Weise anprangern und jetzt ist aufgrund der 10 Prozent Erhöhung aufgrund Bürgergeld und der Pflegepauschale alles auf einmal ganz super und "verfassungskonform" und "rechtssicher". Nach diesen Äußerungen von Hr. Nachtigall braucht einem auch keiner mehr etwas davon erzählen, dass sie bei einer Klage hinter einem stehen werden.

Was die Frage aufwirft, von welcher Seite man noch Rückenwind bekommen wird. Ich hoffe der bayerische Richterverein wird bald einen Musterwiderspruch erstellen, nachdem die Entscheidung im Landtag gefallen ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kabinett noch etwas zum besseren wenden wird, nachdem sogar die größte Gewerkschaft Beifall klatscht.

Wie bist du denn momentan eingestuft?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 02.02.2023 11:50
Liebe Entscheider, bitte denkt auch mal an Personen, welche sich im einstelligen Bereich der A-Besoldungstabelle befinden und auch angemessen Leben möchten und sich mal einen Urlaub gönnen möchten
Das ist meiner Meinung nach eines der größten Probleme das u.a. daraus resultiert, dass man in den Ministerien so gut wie nichts einstelliges findet außer vielleicht an der Pforte und in der Hausmeisterei. Sprich, wer selbst nur von A13+ umgeben ist, der weiß doch wenig bis nichts von Besoldungsstufen für die z.B. das Weihnachtsgeld nicht ein Goodie ist sondern dringend benötigter Gehaltsbestandteil am Jahresende für so Dinge wie KFZ-Versicherungen, Heizöl etc.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 06.02.2023 01:20
Folgender Sachverhalt: Beamtenehepaar, Ehefrau 90% Teilzeit, Ehemann 70% Teilzeit, Mietstufe IV, 2 Kinder.

Wäre es möglich, dass beide die volle Stufe 1 erhalten würden, wenn jeder Ehepartner das Kindergeld für ein Kind beziehen würde? Weil wir beide zusammen ja über 100% gehen dürfte doch die Stufe 1 auch jeweils nicht gekürzt werden, oder? Und im Ergebnis wäre 2x volle Stufe 1 auch definitiv besser als 1x volle Stufe 2 und 1x Stufe V mit Teilzeitkürzung? Das wäre im Ergebnis dann doch eine wirkliche Verbesserung für uns....
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Das gleiche hatte ich mir auch überlegt. Für die Besoldung scheint das auch ein gangbarer Weg. Der Haken ist nur: Wenn jeweils ein Partner für ein Kind den Familienzuschlag erhält, entfällt der 70% Beihilfeanspruch, den es ab zwei Kindern gibt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BaLuui am 06.02.2023 13:00
Hallo zusammen,
also wenn ich das richtig verstanden habe, dann wird die ergänzende Fürsorgeleistung gem. Art 94 BayBesG übergeleitet in den neuen Orts- und Familienzuschlag. Wenn ich also folgendes Beispiel nehme, dass jemand derzeit einen Familienzuschlag in Höhe von 277,58 EUR erhält (verh. / 1 Kind) zzgl. der Ballungsraumzulage in Höhe von 172,54 EUR (136,21 EUR + 36,33EUR), also insgesamt 450,12 EUR erhält, in Zukunft schlechter unterwegs ist, wenn er gem. der Ortsklasse VI / Stufe 1 einen Orts- und Familienzuschlag in Höhe von 334,55 EUR erhält, dieser sich zzgl. noch um 22,53 EUR erhöht (Ortsklasse VI / A9).
Den Bestandsschutz habe ich jetzt mal unberücksichtigt gelassen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 06.02.2023 17:46
Rainer Nachtigall in der Aktuellen BBB Nachrichten vom Januar/ Februar:

„Mir ist bewusst: Einige haben auf höhere Beträge gehofft. Dazu möchte ich anmerken, dass unser Ziel bei dieser Neuregelung keine Besoldungserhöhung war. Es ging darum, Ungerechtigkeiten, von denen die Kinder von Beamtinnen und Beamten betroffen waren, zu beseitigen. Ob die hier angewandten Parameter den Anforderungen des obersten deutschen Gerichts genügen, wird sich mit Sicherheit erst in den kommenden Jahren zeigen. Für den Moment aber hat Bayern eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann.“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Prince of Persia am 06.02.2023 18:43
Rainer Nachtigall in der Aktuellen BBB Nachrichten vom Januar/ Februar:

„Mir ist bewusst: Einige haben auf höhere Beträge gehofft. Dazu möchte ich anmerken, dass unser Ziel bei dieser Neuregelung keine Besoldungserhöhung war. Es ging darum, Ungerechtigkeiten, von denen die Kinder von Beamtinnen und Beamten betroffen waren, zu beseitigen. Ob die hier angewandten Parameter den Anforderungen des obersten deutschen Gerichts genügen, wird sich mit Sicherheit erst in den kommenden Jahren zeigen. Für den Moment aber hat Bayern eine Lösung vorgelegt, mit deren tiefgreifender Aufarbeitung des Themas sich kein anders Bundesland messen kann.“



Hehehe Der war gut! Bestellt eurem obersten Gewerkschaftsvertreter schöne Grüße aus Hessen, NRW, Thüringen sowie Baden-Württemberg 😅

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 07.02.2023 03:23
Rainer Nachtigall in der Aktuellen BBB Nachrichten vom Januar/ Februar:

„Mir ist bewusst: Einige haben auf höhere Beträge gehofft. Dazu möchte ich anmerken, dass unser Ziel bei dieser Neuregelung keine Besoldungserhöhung war.

Da freut sich aber sicher zumindest die Partei Herrn Nachtigalls, die bekanntlich Bayern regiert und damit sein hauseigener "Verhandlungspartner" ist. Und wenn seine Partei sich mit ihm freut, ist das für Herrn Nachtigall ja auch nicht das schlechteste...

Trau, schau wem - das wussten schon die alten Römer.
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Beitrag von: Grisupoli am 07.02.2023 12:28
Ich persönlich mache mir da inzwischen gar keine großen Gedanken mehr und verfolge auch das ganze Spektakel von wegen Landtag etc. nicht mehr. Hier wird sich sowieso nichts weiter verändern und man stößt bei der Politik eh nur auf taube Ohren.

Ich persönlich bereite mich schon auf meinen Rechtsschutzantrag bei meiner Gewerkschaft vor und habe auch schon angefangen eine entsprechende Begründung zu schreiben. (Diese werde ich hier aber nicht veröffentlichen)
Letztendlich wird es nur wieder das letztinstanzliche Gericht entscheiden können. Und daher, wo kein Kläger, da kein Richter.
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Beitrag von: Meinereiner83 am 07.02.2023 12:56

Was ist eigentlich aus der Petition geworden, die ein Forumsteilnehmer hier mal eingereicht hat?

Falls derjenige noch mitliest: Gibt es hierzu irgendwelche Informationen, wann sich damit beschäftigt wird bzw. in welchem Umfang (verweist man vielleicht lediglich auf den neuen Gesetzesentwurf ö. Ä.?)?
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Beitrag von: Aloha am 07.02.2023 13:23
Man wundert sich wessen Lied die Nachtigall da singt.
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Beitrag von: KoQ am 07.02.2023 14:35

Was ist eigentlich aus der Petition geworden, die ein Forumsteilnehmer hier mal eingereicht hat?

Falls derjenige noch mitliest: Gibt es hierzu irgendwelche Informationen, wann sich damit beschäftigt wird bzw. in welchem Umfang (verweist man vielleicht lediglich auf den neuen Gesetzesentwurf ö. Ä.?)?

Ja, am 26.01. habe ich, wie ich es auch hier im Forum am selben Tag berichtet habe, eine Mail des Ausschusses erhalten,dass die Petition am 31.01.23 durch den Ausschuss behandelt wird und mir entsprechend von Hr. Gibis und Fr. Schamberger, beides MdL, berichtet wird. Das ist bislang nicht passiert. Ich habe rein gar nichts mehr gehört.

Ich sehe es mittlerweile genauso wie viele andere. Eine positive politische Entscheidung für die Beamtenschaft ist vermutlich eher Wunschdenken. Daher bleibt wohl nur der Klageweg.

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Beitrag von: Grisupoli am 07.02.2023 16:22
Bei mir ist heute auch die BBB-Zeitschrift reingeflattert.
Auf einer Doppelseite sind die Positionen der Politiker aus dem Ausschuss für den öffentlichen Dienst zu lesen. Interessant, dass die großen Parteien scheinbar davon ausgehen, dass eine Entscheidung letztlich höchstrichterlich erfolgen wird. Überzeugung von den eigenen Regelungen klingt ja schon irgendwie anders. Und es steht sogar drinnen, dass einige Verbände nach wie vor Kritik am neuen Gesetz äußern.

Ich glaube aber dennoch nicht, dass sich außer der Anpassung (10%ige Erhöhung der Zuschläge) nach dem Antrag bzgl. des Bürgergeldes noch was tun wird. Letztendlich werden wird dann wohl in ein paar Jahren nochmal eine Nachzahlung bekommen. (Das hoffe ich zumindest - Hoffnung stirbt zuletzt.)
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Beitrag von: Masterplan1983 am 08.02.2023 09:09
Hallo zusammen,

ist jemanden bekannt, ob eine Beamtenfamilie jeweils 100 % arbeiten muss oder zusammen 100 % um zweimal den vollen Verheiratetenzuschlag zu bekommen?

Allgemein ist die Auslegung des Urteils bezüglich den Beamten eine Zumutung. Ich hoffe, dass jeder Beamte dies an der Wahlurne wüdigt.
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Beitrag von: Stefan35347 am 08.02.2023 09:52
https://www.bbb-bayern.de/gemeinsam-fit-werden-mit-dem-bbb/

Der BBB will auf jeden Fall wirksam das Problem lösen, dass sich jeder Beamte bald nur noch Billig-Food leisten kann...
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Beitrag von: InVinoVeritas am 09.02.2023 17:16
Nächste Woche am 16.02. findet die Endberatung im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration statt. Ich bin gespannt auf die darauf folgende 2. Lesung mit Aussprache und Schlussabstimmung.
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Beitrag von: lotsch am 09.02.2023 19:17
Ich kann es nicht glauben. Der wagt es tatsächlich in der derzeitigen Situation auf das Jobrad hinzuweisen.

Mit dem Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Thorsten Glauber kam BBB-Chef Nachtigall gestern für ein Gespräch zusammen.

Thematisch ging es darum, wie man den öffentlichen Dienst in Bayern attraktiver gestalten kann, besonders in Hinblick auf die Nachwuchsgewinnung und die generelle Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere bei technischen Berufen sei es nach wie vor eine große Herausforderung, an qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zu gelangen.

Ganz zentral sei hier, Anreize zu schaffen, die für den öffentlichen Dienst sprechen – so zum Beispiel eine Ausweitung des Jobrads, eine Flexibilisierung der Arbeitszeit sowie mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wir danken ganz herzlich für den produktiven Austausch!
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Beitrag von: Muenchner82 am 10.02.2023 10:10
Tja das zeigt halt wie erbärmlich die Anreize mittlerweile sind, die man anzubieten hat.
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Beitrag von: Finanzer am 10.02.2023 10:17
Tja das zeigt halt wie erbärmlich die Anreize mittlerweile sind, die man anzubieten hat.

Oder anzubieten gewillt ist.
Passt dem BBB und der Landesregierung natürlich gut, das über solche Nichtigkeiten wie Job-Rad geredet wird, so wird nicht das Versagen beider Gesprächspartner bei den wirklich wichtigen Themen aufgegriffen.
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Beitrag von: Landsknecht am 10.02.2023 10:42
nur die Gerichte werden hier etwas bewirken können. Dann kann die Politik wenigstens die Schuld für entstehende Mehrkosten wenigstens auf diese abwälzen. Und Herr Nachtigall dann: "Wir hatten von Anfang an Bedenken ob diese Gesetzesänderung verfassungsrechtlich in Ordnung war".... So haben sie es doch am liebsten... :-X

Bin kurz davor meine Mitgliedschaft zu kündigen, bei dieser widerlichen Vorstellung, die der BBB mal wieder abliefert >:(, dass würde meine Besoldung wenigstes um 0,5 % erhöhen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 10.02.2023 10:49
nur die Gerichte werden hier etwas bewirken können. Dann kann die Politik wenigstens die Schuld für entstehende Mehrkosten wenigstens auf diese abwälzen. So haben sie es doch am liebsten... :-X

Das würde erklären warum im ganzen Bundesgebiet die Richterverbände an vorderster Front für die Verfassungsgemäße Besoldung kämpfen.... am Ende bleibt ja sowohl die Arbeit wie auch der Ärger an ihnen hängen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 10.02.2023 10:58
Aber wenn es wieder richterlich entschieden ist, dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder usw....


Ich seh' da ehrlich gesagt kein Ende - immer nur vielleicht minimale Anpassungen...
Da fängt man doch wirklich irgendwann an, dieses "System" zu hinterfragen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 10.02.2023 11:11
Hauptsache das Jobrad kommt..

Habe Hoffnung das die anstehende Entscheidung zum Bremer Besoldungsgesetz etwas bewegt. Dort werden ja nun auch die Einkommen des Partners mit in die Berechnungen einbezogen um irgendwie eine verfassungsgemäße Alimentation herbeizuzaubern, jedoch die tatsächlichen im Gegensatz zu dem willkürlichen Betrag von 20K brutto in Bayern. Da fällt mir ein, meine Frau hat in den letzten Jahren in keinem Jahr diese Grenze erreicht >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 11.02.2023 13:32
Aber wenn es wieder richterlich entschieden ist, dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder richterlich entschieden (nach Jahren), dass es so nicht geht:
dann kommt halt der nächste besch... Gesetzesentwurf (nach Jahren) - dieser wird dann beschlossen und dann wird wieder usw....


Ich seh' da ehrlich gesagt kein Ende - immer nur vielleicht minimale Anpassungen...
Da fängt man doch wirklich irgendwann an, dieses "System" zu hinterfragen!

Das ist der eigentliche Witz an der Sache. Man wird vorsätzlich verarscht, niemand muss eine Bestrafung fürchten. Wählen werde ich die Verantwortungsträger sowieso nicht mehr - aber was habe ich davon? Dann machen es die Nächsten halt genauso.

Eigentlich sollte man auf das Streikverbot pfeifen, genauso wie unser Gesetzgeber auf die höchstrichterliche Rechtsprechung pfeift. Die Konsequenz wäre dann ein flächendeckender medialer Angriff auf das Beamtentum - aber hey....auch das könnte man dann ja höchstrichterlich mit 3 Jahren Abstand klären.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 14.02.2023 09:17
Ich habe vor ein paar Tagen die Stellungnahme des Landtags zu meiner Petition erhalten. Diese wird als erledigt betrachtet, da das Staatsministerium bei der Überprüfung zu dem Ergebnis kam, dass durch den Gesetzentwurf eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Besoldung der bayer. Beamten sichergestellt ist, die auch die Belange von großen Familien berücksichtigt und entsprechend würdigt. Im Anhang war eine 6-seitige Begründung dazu zu finden. Meine Meinung nach, wurde sich hier einiges aus Sicht des Gesetzgebers schöngeredet. Hier ein paar Auszüge:

Es wird im folgenden noch darauf eingegangen, dass der Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Dies wird dahingehend begründet, dass für große Familien ab dem vierten Kind ein "deutlicher, nach den Ortsklassen gestaffelte Zuschlag" hinzukommt.

Zudem erhöhe sich mein Familienzuschlag insgesamt deutlich, nämlich um 15 Prozent.

Auch die "geäußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Personalgewinnung sind unbegründet". "Insgesamt stellt das neue System eine deutliche Verbesserung für Beamtinnen und Beamte dar".

Es wird nun darauf hingewiesen dass nicht nur Familien mit Kindern profitieren, sondern auch Ledige und Anwärter, da bspw. "durch die Integration der Ballungsraumzulage in den Orts - u. Familienzuschlag in die neue Stufe L, welche künftig ohne den bisher zu berücksichtigenden Einkommensgrenzbetrag und ohne die bisher abgestuften Beträge für Anwärter gewährt wird."
Zudem sei ein länderübergreifender  Vergleich der Besoldung ohne Einbeziehung aller Parameter, insbesondere der in Bayern im Bundesvergleich hohen Gerundgehaltssätze und der jährlichen Sonderzahlung nicht aussagekräftig. Insofern werden die Belange aller Beamten durch den Entwurf entsprechend gewürdigt.

Die 20.000€ Zuverdienst des Partners werden mit dem Grenzbetrag aus dem Beihilferecht begründet.

Die oben genannte Steigerung des Familienzuschlags "werden darüber hinaus zusätzlich zum staatlichen Kindergeld gewährt". Dieses sei ebenfalls zu berücksichtigen.

Diese Positionen wurden durch Hr. Füracker gezeichnet.

 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 14.02.2023 09:39
Die 20.000€ Zuverdienst des Partners werden mit dem Grenzbetrag aus dem Beihilferecht begründet.

Hoppla, meine Frau hatte die letzten Jahre in keinem Jahr 20.000 brutto, was nun :-X
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 14.02.2023 09:43
Meine auch nicht, aber das wird alles über einen Kamm geschert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 14.02.2023 09:49
Ich habe vor ein paar Tagen die Stellungnahme des Landtags zu meiner Petition erhalten. Diese wird als erledigt betrachtet, da das Staatsministerium bei der Überprüfung zu dem Ergebnis kam, dass durch den Gesetzentwurf eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende Besoldung der bayer. Beamten sichergestellt ist, die auch die Belange von großen Familien berücksichtigt und entsprechend würdigt. Im Anhang war eine 6-seitige Begründung dazu zu finden. Meine Meinung nach, wurde sich hier einiges aus Sicht des Gesetzgebers schöngeredet. Hier ein paar Auszüge:

Es wird im folgenden noch darauf eingegangen, dass der Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist. Dies wird dahingehend begründet, dass für große Familien ab dem vierten Kind ein "deutlicher, nach den Ortsklassen gestaffelte Zuschlag" hinzukommt.

Zudem erhöhe sich mein Familienzuschlag insgesamt deutlich, nämlich um 15 Prozent.

Auch die "geäußerten Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Personalgewinnung sind unbegründet". "Insgesamt stellt das neue System eine deutliche Verbesserung für Beamtinnen und Beamte dar".

Es wird nun darauf hingewiesen dass nicht nur Familien mit Kindern profitieren, sondern auch Ledige und Anwärter, da bspw. "durch die Integration der Ballungsraumzulage in den Orts - u. Familienzuschlag in die neue Stufe L, welche künftig ohne den bisher zu berücksichtigenden Einkommensgrenzbetrag und ohne die bisher abgestuften Beträge für Anwärter gewährt wird."
Zudem sei ein länderübergreifender  Vergleich der Besoldung ohne Einbeziehung aller Parameter, insbesondere der in Bayern im Bundesvergleich hohen Gerundgehaltssätze und der jährlichen Sonderzahlung nicht aussagekräftig. Insofern werden die Belange aller Beamten durch den Entwurf entsprechend gewürdigt.

Die 20.000€ Zuverdienst des Partners werden mit dem Grenzbetrag aus dem Beihilferecht begründet.

Die oben genannte Steigerung des Familienzuschlags "werden darüber hinaus zusätzlich zum staatlichen Kindergeld gewährt". Dieses sei ebenfalls zu berücksichtigen.

Diese Positionen wurden durch Hr. Füracker gezeichnet.

 

Eine Petition ist ein formloser Rechtsbehelf, und da bewahrheitet sich wieder der alte Juristenspruch: formlos, fristlos, erfolglos.
Ich hoffe, du hast dir nicht soviel davon versprochen. Lege weiter Widerspruch und Klage ein, und du wirst Erfolg haben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 14.02.2023 20:20
Mit 3000 Euro will man aus anderen Bundesländern Lehrer abwerben und scheinbar ist man weiterhin überzeugt, dass Beamte nirgends so gut besoldet werden wie in Bayern:


Zitat
Herrmann verwies zugleich darauf, dass es in Bayern für Beamte - und somit auch für verbeamtete Lehrer - mehr Geld gebe als in anderen Bundesländern. So bedeute beispielsweise die Besoldungsstufe A13 im Freistaat "mehr als anderswo": Ledige ohne Kinder erhielten als Anfangsgrundgehalt in Bayern etwa 61.000 Euro im Jahr - fast 9.400 Euro mehr als in Sachsen, 7.500 mehr als in Hessen und 3.700 mehr als in Baden-Württemberg. "Obwohl es die exakt selbe Besoldungsstufe ist."
Hinzu kommt dem CSU-Politiker zufolge die finanzielle Verbesserung durch die Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile, die sich schon im Gesetzgebungsverfahren befinde - und auch verbeamteten Lehrerinnen und Lehrern in Ballungsräumen zugutekommen werde. So werde beispielsweise eine verheiratete Lehrkraft mit zwei Kindern, die in München lebe, nach dieser Reform 3.700 Euro pro Jahr mehr verdienen, eine ledige Lehrkraft in München ca. 1.900 Euro mehr.

zitiert aus einer BR Nachricht von heute den 14.02. der aus einer PK zu einer Bayerischen Kabinettssitzung berichtet:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/bayern-lockt-lehrer-aus-anderen-laendern-mit-praemie,TVpszIJ
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 15.02.2023 07:01
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 15.02.2023 10:18
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 15.02.2023 11:06
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!

Naja, wenn man mal die Rechner bemüht, sieht man das doch!?
Beispiel A13 Stufe 5 mit 3 Kindern (in Bayern Mietenstufe 3 - wohnt ja nicht jeder in München)

Thüringen Jahresbrutto: 79019,-
B.-W. Jahresbrutto: 77667,-
Bayern Jahresbrutto: 71857,-

bei steigender Kinderzahl werden die Unterschiede noch deutlich größer! Außerdem sollte man bedenken, dass in Bayern generell (natürlich gibt es Ausnahmen) die Wohnkosten höher sind!

Übrigens hab ich nicht behauptet "alle anderen Länder"... es gibt sicherlich welche, die momentan schlechter bezahlen (wobei - vor allem im Hinblick auf Wohnkosten - das nicht 1 zu 1 vergleichbar ist!)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: FreeArt am 15.02.2023 11:48
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!

Naja, wenn man mal die Rechner bemüht, sieht man das doch!?
Beispiel A13 Stufe 5 mit 3 Kindern (in Bayern Mietenstufe 3 - wohnt ja nicht jeder in München)

Thüringen Jahresbrutto: 79019,-
B.-W. Jahresbrutto: 77667,-
Bayern Jahresbrutto: 71857,-

bei steigender Kinderzahl werden die Unterschiede noch deutlich größer! Außerdem sollte man bedenken, dass in Bayern generell (natürlich gibt es Ausnahmen) die Wohnkosten höher sind!

Übrigens hab ich nicht behauptet "alle anderen Länder"... es gibt sicherlich welche, die momentan schlechter bezahlen (wobei - vor allem im Hinblick auf Wohnkosten - das nicht 1 zu 1 vergleichbar ist!)

Wenn ich als stiller Mitleser (BW-Beamter) kurz reingrätschen darf. BW A13 Stufe 5 ist nicht mit Stufe 5 BY vergleichbar, da Stufe 5 6 Jahre BE voraussetzt. Man steigt in A13 Stufe 3 ein. (Seit 01.12.22)
Es ergibt sich ein Jahresbrutto von 73577,76 €.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BYBeamterBY am 15.02.2023 14:02
Da sollte man dem BR doch mal vorrechnen, wie es sich als Lehrer verhält, wenn man mit BW, Thüringen, Niedersachsen, Hessen usw. 3 oder mehr Kinder hat - dann sollten sie darüber nochmal berichten...

Außerdem finde ich es schon krass, dass man anstatt das Grundproblem anzugehen, lieber "gegen andere Bundesländer kämpft"... Wenn das jetzt unsere Problemlösung wird...
Bitte lege doch mal dar, inwiefern alle anderen Länder Beamten mit mind 3 Kindern deutlich mehr bezahlen? :-) Ich bin auf deine Rechnungen gespannt!

Naja, wenn man mal die Rechner bemüht, sieht man das doch!?
Beispiel A13 Stufe 5 mit 3 Kindern (in Bayern Mietenstufe 3 - wohnt ja nicht jeder in München)

Thüringen Jahresbrutto: 79019,-
B.-W. Jahresbrutto: 77667,-
Bayern Jahresbrutto: 71857,-

bei steigender Kinderzahl werden die Unterschiede noch deutlich größer! Außerdem sollte man bedenken, dass in Bayern generell (natürlich gibt es Ausnahmen) die Wohnkosten höher sind!

Übrigens hab ich nicht behauptet "alle anderen Länder"... es gibt sicherlich welche, die momentan schlechter bezahlen (wobei - vor allem im Hinblick auf Wohnkosten - das nicht 1 zu 1 vergleichbar ist!)

So einfach ist es nicht. Schau dir einfach mal Beitrag Nummer 862 von mir an und die darauf folgende Diskussion.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 16.02.2023 07:22
Die Rechnungen von Euch mögen sicherlich alle inhaltlich korrekt sein. Wie ich aber schon damals bei einer ähnlichen Aufstellung geschrieben habe finde ich, dass diese Diskussion am Ziel vorbeischießt!

Es ist völlig irrelevant ob Bayern ein Spitzenbesolder oder Niedrigbesolder ist. Dieser  Taschenspielertrick mit den 20000€ Einkommen des Partners ist nicht hinnehmbar.

Warum haben denn die Partner einen eigenen Job? Vielleicht weil der andere Partner einfach zu wenig verdient oder man möchte sich evtl. doch mal etwas gönnen oder, so verrückt es sich in der jetzigen Situation auch anhören mag, eine Immobilie kaufen.

Mit diesem Taschenspielertrick wird zusätzlich der Partner geschädigt. Zudem ist es fast unmöglich, immer diese 20000€ hinzu zu verdienen. Viele junge Kollegen denken an eine Familienplanung. Das sind leider auch diejenigen, die in den Erfahrungsstufen weiter unten sind und dementsprechend nochmal weniger verdienen.

Man muss sich einmal die Situation bei einem Bewerbungsgespräch vorstellen:

AG: Das wird Ihr Einkommen sein Summe X!

Bewerber: Oh, das sieht aber etwas wenig aus!

AG: Naja, das scheint nur so. Wenn Ihre Partnerin 20000€ hinzuverdient liegen Sie immerhin 15% über der Grundsicherung

Bewerber: Aha, ich überlegs mir, ob

1.   ich nicht doch einen Job nehme, in dem ich nicht noch Geld mitbringen muss
2.   ich nicht doch Bürgergeld für mich und meine Frau beantrage. So können wir beide ausschlafen und mit einem kleinen Nebenjob knacken wir die 15% auch noch.

Als ich vor 20 Jahren die Beamtenlaufbahn im technischen Dienst eingeschlagen habe, waren die Unterschiede zum freien Markt auch bereits spürbar, aber im Hinblick auf die Gesamtsituation (Beamter) hinnehmbar. Aber jetzt klafft eine riesen Lücke im Verdienst. Die Nachwuchsgewinnung stellt sich immer schwieriger dar. Schul- und Studienabgänger bewerben sich und werden genommen, erscheinen aber nie zum Dienst, da sie in der Zwischenzeit doch noch ein besseres Angebot erhalten haben.

Die Politiker haben es sich da natürlich leicht gemacht. Anstatt sich jedes Mal bzgl. der Diätenerhöhung rechtfertigen zu müssen, wird ein Gesetz erlassen, dass dies automatisch für sie erledigt.

Für mich stickt das Ganze zum Himmel! Und wie wir alle wissen: Der Fisch stinkt vom Kopf!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 16.02.2023 07:28
@ Allgäuer:

genau so ist es!!!

vor allem Punkt 2!
Hatte auch an den Landtag geschrieben, dass eine Bürgergeldfamilie mit 2 Minijobs selbst nahezu 15 % über Grundsicherungsniveau kommen dürfte - wofür ein Beamter Vollzeit arbeiten muss + Zuverdienst des Ehegatten von 20000 (in vielen Berufen ist auch das Vollzeit!)... Keine Reaktion darauf.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 16.02.2023 09:03
Meine Frau ist damals (ich A 6), als wir uns Kinder angeschafft haben, auch nur zum Arbeiten gegangen, weil das Einkommen nicht gereicht hat. Gerne hätte Sie sich Vollzeit um Kinder und Haushalt gekümmert. Leider nicht mehr möglich im Alleinverdienermodell. Und dieser Umstand wird hergenommen als Rechtfertigung für das neue Besoldungsmodell. Kaum noch auszuhalten hier.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 16.02.2023 10:33
Dieses Modell mit 20.000 € ist so eklatant verfassungswidrig, das würde sogar Harald Junke bei einem Auftritt Silvester um 23:30 Uhr erkennen.

Die Gesetzgeber sollten sich klar sein: Beamte mit Rechten und Pflichten, aber dann auch eine konforme Alimentation.

Was nicht geht, den Beamten Müller von Nürnberg nach München versetzen, denn dieser ist ja auf die "errechnete" 20.000 € seiner Frau angewiesen und diese ist nicht vom Beamtenrecht erfasst.

Also auch keine Versetzung.

Das wird sicherlich auch teil der Begründung der Verfassungsgerichte sein, wobei aufgrund der vielen handwerklichen Fehler in diesem Konstrukt erübrigt sich ja eine inhaltliche Auseinandersetzung.

Wirklich schockiert bin ich aber vom BeamtenBund in Bayern: anstatt lautstart für Widersprüche zu trommeln heißt man ein offensichtlich rechtswidriges Konstrukt auch noch gut. Das ist nicht mehr hinnehmbar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 17.02.2023 10:02
https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2023/02/230216-PM-Bundeskabinett-Disziplinargesetz.pdf

Wichtig ist, immer schön kritisieren, was der politische Gegner macht. Das ist die Aufgabe des BBB.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 17.02.2023 15:34
https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2023/02/230216-PM-Bundeskabinett-Disziplinargesetz.pdf

Wichtig ist, immer schön kritisieren, was der politische Gegner macht. Das ist die Aufgabe des BBB.....

Interessant wird zu beobachten, was Herr Nachtigall schreiben wird, wenn seine CSU in Bayern bald ein ähnliches Gesetz auf den Weg bringen sollte   ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 17.02.2023 15:42
https://www.bbb-bayern.de/wp-content/uploads/2023/02/230216-PM-Bundeskabinett-Disziplinargesetz.pdf

Wichtig ist, immer schön kritisieren, was der politische Gegner macht. Das ist die Aufgabe des BBB.....

Interessant wird zu beobachten, was Herr Nachtigall schreiben wird, wenn seine CSU in Bayern bald ein ähnliches Gesetz auf den Weg bringen sollte   ;)

Vom Inhalt her wohl in die Richtung: "Die CSU schützt das Recht!"
Wobei Herr Nachtigall natürlich Intellektuell nicht an Herrn Schmitt heranreicht.... Was die Kriechbuckeligkeit angeht aber schon.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 20.02.2023 08:12
Das wird aktuell mit den Bezügebescheinigungen verschickt:

WICHTIGER HINWEIS
KÜNFTIG FÜR IHRE BEZÜGE RELEVANT:
IHR HAUPTWOHNSITZ
Sehr geehrte Bezügeempfängerin,
sehr geehrter Bezügeempfänger,
derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung
zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Bezügebestandteile zur
Behandlung im parlamentarischen Verfahren im Bayerischen Landtag. Der
Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
vom 4. Mai 2020 (Az. 2 BvL 4/18 u. 2 BvL 6/17 u.a.).
Kernbestandteil der Neuregelung ist die Erweiterung des bisherigen Familienzuschlags
zu einem Orts- und Familienzuschlag. Konkret bedeutet dies,
dass – vorbehaltlich des Beschlusses durch den Bayerischen Landtag –
künftig Ihr Hauptwohnsitz nach dem Bundesmeldegesetz (§ 21 Abs. 2
und § 22 BMG) für die Bemessung Ihrer Bezüge relevant sein wird.
Ggfs. erforderliche Nachzahlungen werden von Amts wegen rückwirkend
zum 1. Januar 2020 geleistet. Auch für diese Nachzahlungen kommt es auf
Ihren Hauptwohnsitz an.
Was müssen Sie tun?
Bitte prüfen Sie deshalb für den Zeitraum ab 1. Januar 2020, ob Sie der Bezügestelle
Ihren Hauptwohnsitz zutreffend mitgeteilt haben:
• Der seit 1. Januar 2020 gespeicherte
Wohnsitz ist Ihr Hauptwohnsitz.
 Eine Mitteilung an das Landesamt
für Finanzen ist nicht
erforderlich.
• Der seit 1. Januar 2020 gespeicherte
Wohnsitz ist nicht Ihr
Hauptwohnsitz.
 Bitte teilen Sie dem Landesamt
für Finanzen Ihren
Hauptwohnsitz mit.
• Sie sind seit dem 1. Januar
2020 umgezogen und haben
den Wohnsitzwechsel noch
nicht mitgeteilt.
 Bitte teilen Sie dem Landesamt
für Finanzen den
Tag der Ummeldung und
die neue Adresse mit.
LfF-R-S1S11701-20221213
- 2 -
Sofern Sie Ihre Tätigkeit nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben, prüfen
Sie bitte den Hauptwohnsitz ab dem Beginn der Zahlungsaufnahme durch
das Landesamt für Finanzen.
Wo kann ich nachsehen, welcher Wohnsitz gespeichert ist?
Ihr gespeicherter Wohnsitz ist beispielsweise auf Ihrer Bezügemitteilung aufgedruckt.
Wie können Sie dem Landesamt für Finanzen Änderungen mitteilen?
Änderungen teilen Sie bitte Ihrer zuständigen Bezügestelle formlos per Brief
mit. Die Adresse der für Sie zuständigen Bezügestelle finden Sie auf Ihrer
Bezügemitteilung.
Wichtige Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass
• ein nicht korrekt mitgeteilter Hauptwohnsitz dazu führen kann, dass
Ihnen zu niedrige Bezüge ausbezahlt werden,
• ggfs. erforderliche Nachzahlungen auf der Grundlage Ihres Hauptwohnsitzes
von Amts wegen (d.h. Sie müssen hierfür keinen Antrag stellen)
rückwirkend zum 1. Januar 2020 beziehungsweise ab Zahlungsaufnahme
nach dem 1. Januar 2020 geleistet werden,
• es aufgrund eines nicht korrekt mitgeteilten Hauptwohnsitzes zu ungerechtfertigten
Überzahlungen kommen kann, die zu einer Rückforderung
von Bezügen führen werden.
Vielen Dank.
Ihre Bezügestelle
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 20.02.2023 16:59
Wie geht Bayern eigentlich um mit Ortszuschlägen für bayerische Beamte, die ihren Wohnsitz außerhalb Bayerns haben?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 17:02
Wie geht Bayern eigentlich um mit Ortszuschlägen für bayerische Beamte, die ihren Wohnsitz außerhalb Bayerns haben?

steht doch da: du bekommst keinen ortszuschlag!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 20.02.2023 17:05
Soweit ich weiß, geht es mit dem Ortszuschlag nach dem Wohngeldgesetz. Also schaue mal da rein oder frag beim lff nach. Und natürlich wird man was bekommen wenn man seinen Hauptwohnsitz auch außerhalb Bayerns hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: hondafahrer26 am 20.02.2023 17:35
Wie geht Bayern eigentlich um mit Ortszuschlägen für bayerische Beamte, die ihren Wohnsitz außerhalb Bayerns haben?

steht doch da: du bekommst keinen ortszuschlag!

Wo soll das so stehen?

Aus dem Entwurf:
Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes wird – entsprechend der Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts – anhand der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz der jeweiligen Wohnortgemeinde bestimmt, welche über die Anlage zu § 1 Abs. 3 der WoGV entweder direkt oder über den jeweiligen Landkreis einer Mietenstufe zugeordnet ist. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes steht ein im Vollzug einfach zu handhabendes Kriterium bereit, welches typisierend die Relationen der unterschiedlichen Wohnkosten in den bayerischen Gemeinden zueinander abbildet. Die Erstellung eigener Ortsklassenverzeichnisse, wie im Rahmen des früheren
Ortszuschlags notwendig, und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen somit.

Ist eine Gemeinde keiner Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz zugeordnet (beispielsweise in
sogenannten „Grenzpendler“-Fällen, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde im grenznahen
Ausland haben), so ist nach Satz 2 im Hinblick auf die Wahrung des Rahmens des vollzugsnotwendigen Verwaltungsaufwands auf die Mietenstufe des dienstlichen Wohnsitzes im Sinne des
Art. 17 BayBesG abzustellen. Liegt in den Fällen der Auslandsbesoldung (Art. 38) auch der
dienstliche Wohnsitz im Ausland, so ist nach Satz 3 auf die Mietenstufe der entsendenden
Dienststelle abzustellen.


Daraus würde ich ableiten, dass selbst im Falle eines Wohnsitzes, der sich nicht in einer Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz befindet, dann noch auf den Dienstlichen Wohnsitz abgestellt wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 18:27
Wie geht Bayern eigentlich um mit Ortszuschlägen für bayerische Beamte, die ihren Wohnsitz außerhalb Bayerns haben?

steht doch da: du bekommst keinen ortszuschlag!

Wo soll das so stehen?

Aus dem Entwurf:
Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes wird – entsprechend der Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts – anhand der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz der jeweiligen Wohnortgemeinde bestimmt, welche über die Anlage zu § 1 Abs. 3 der WoGV entweder direkt oder über den jeweiligen Landkreis einer Mietenstufe zugeordnet ist. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes steht ein im Vollzug einfach zu handhabendes Kriterium bereit, welches typisierend die Relationen der unterschiedlichen Wohnkosten in den bayerischen Gemeinden zueinander abbildet. Die Erstellung eigener Ortsklassenverzeichnisse, wie im Rahmen des früheren
Ortszuschlags notwendig, und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen somit.

Ist eine Gemeinde keiner Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz zugeordnet (beispielsweise in
sogenannten „Grenzpendler“-Fällen, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde im grenznahen
Ausland haben), so ist nach Satz 2 im Hinblick auf die Wahrung des Rahmens des vollzugsnotwendigen Verwaltungsaufwands auf die Mietenstufe des dienstlichen Wohnsitzes im Sinne des
Art. 17 BayBesG abzustellen. Liegt in den Fällen der Auslandsbesoldung (Art. 38) auch der
dienstliche Wohnsitz im Ausland, so ist nach Satz 3 auf die Mietenstufe der entsendenden
Dienststelle abzustellen.


Daraus würde ich ableiten, dass selbst im Falle eines Wohnsitzes, der sich nicht in einer Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz befindet, dann noch auf den Dienstlichen Wohnsitz abgestellt wird.


wenn du deinen hauptwohnsitz nicht in bayern hast dann nix ortszuschlag. jetzt hast du es doch selbst zitiert
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: hondafahrer26 am 20.02.2023 18:32

Wo soll das so stehen?

Aus dem Entwurf:
Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes wird – entsprechend der Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts – anhand der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz der jeweiligen Wohnortgemeinde bestimmt, welche über die Anlage zu § 1 Abs. 3 der WoGV entweder direkt oder über den jeweiligen Landkreis einer Mietenstufe zugeordnet ist. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes steht ein im Vollzug einfach zu handhabendes Kriterium bereit, welches typisierend die Relationen der unterschiedlichen Wohnkosten in den bayerischen Gemeinden zueinander abbildet. Die Erstellung eigener Ortsklassenverzeichnisse, wie im Rahmen des früheren
Ortszuschlags notwendig, und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen somit.

Ist eine Gemeinde keiner Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz zugeordnet (beispielsweise in
sogenannten „Grenzpendler“-Fällen, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde im grenznahen
Ausland haben), so ist nach Satz 2 im Hinblick auf die Wahrung des Rahmens des vollzugsnotwendigen Verwaltungsaufwands auf die Mietenstufe des dienstlichen Wohnsitzes im Sinne des
Art. 17 BayBesG abzustellen. Liegt in den Fällen der Auslandsbesoldung (Art. 38) auch der
dienstliche Wohnsitz im Ausland, so ist nach Satz 3 auf die Mietenstufe der entsendenden
Dienststelle abzustellen.


Daraus würde ich ableiten, dass selbst im Falle eines Wohnsitzes, der sich nicht in einer Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz befindet, dann noch auf den Dienstlichen Wohnsitz abgestellt wird.


wenn du deinen hauptwohnsitz nicht in bayern hast dann nix ortszuschlag. jetzt hast du es doch selbst zitiert

Ich wiederhole: Wo soll das so stehen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Erichdoppelpunkt am 20.02.2023 18:40

Wo soll das so stehen?

Aus dem Entwurf:
Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes wird – entsprechend der Empfehlung des Bundesverfassungsgerichts – anhand der Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz der jeweiligen Wohnortgemeinde bestimmt, welche über die Anlage zu § 1 Abs. 3 der WoGV entweder direkt oder über den jeweiligen Landkreis einer Mietenstufe zugeordnet ist. Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes steht ein im Vollzug einfach zu handhabendes Kriterium bereit, welches typisierend die Relationen der unterschiedlichen Wohnkosten in den bayerischen Gemeinden zueinander abbildet. Die Erstellung eigener Ortsklassenverzeichnisse, wie im Rahmen des früheren
Ortszuschlags notwendig, und der damit verbundene Verwaltungsaufwand entfallen somit.

Ist eine Gemeinde keiner Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz zugeordnet (beispielsweise in
sogenannten „Grenzpendler“-Fällen, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde im grenznahen
Ausland haben), so ist nach Satz 2 im Hinblick auf die Wahrung des Rahmens des vollzugsnotwendigen Verwaltungsaufwands auf die Mietenstufe des dienstlichen Wohnsitzes im Sinne des
Art. 17 BayBesG abzustellen. Liegt in den Fällen der Auslandsbesoldung (Art. 38) auch der
dienstliche Wohnsitz im Ausland, so ist nach Satz 3 auf die Mietenstufe der entsendenden
Dienststelle abzustellen.


Daraus würde ich ableiten, dass selbst im Falle eines Wohnsitzes, der sich nicht in einer Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz befindet, dann noch auf den Dienstlichen Wohnsitz abgestellt wird.


wenn du deinen hauptwohnsitz nicht in bayern hast dann nix ortszuschlag. jetzt hast du es doch selbst zitiert

Ich wiederhole: Wo soll das so stehen?


Aus dem Entwurf:
Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes wird
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: hondafahrer26 am 21.02.2023 07:08



Aus dem Entwurf:
Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes wird


Ja, und? Wo steht, dass der Hauptwohnsitz in Bayern sein muss, damit ein Ortszuschlag gezahlt wird?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: A9A10A11A12A13 am 21.02.2023 10:25
 :o

"Kriterium ... die Relationen der unterschiedlichen Wohnkosten in den bayerischen Gemeinden zueinander

Alles außerhalb des Zueinander der bayerischen Gemeinden sind „Grenzpendler“-Fälle, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde im grenznahen "Ausland" haben, deren Mietenstufe ist auf die des dienstlichen Wohnsitzes abzustellen.

doch Ortszuschlag und zwar des dienstlichen Wohnsitzes.  ::)

Wie es so schön heißt, manche haben Einfälle wie die Kuh Ausfälle, somit produzieren sie Entwürfe, wie die Kuh Auswürfe.

 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 21.02.2023 23:10
Übrigens laut Herrn Wolfgang Fackler auf Abgeordnetenwatch wird der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung Orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile am 02.03. im Plenum die 2. Lesung haben und voraussichtlich beschlossen werden und am 01.05 in Kraft treten.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/wann-wird-der-gesetzentwurf-der-staatsregierung-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-0
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 22.02.2023 09:09
Alle bayrischen Beamten, deren Ehefrau unter 20.000 verdient, sollten zeitnah auch gerne schriftlich Anfragen, ab wann und vor allem wo das Formular

Formular 17.3 (ZEaE) : Zuweisung einer Ehefrau /Zweitehefrau durch den Dienstherren mit einem Jahreseinkommen von geforderten 20.000 €


abzurufen bzw. anzufordern ist.

Das Formular ZEaE (Zuweisung Ehefrau ausreichendes Einkommen) ist elementarer Teil des Zuweisungsverfahrens. Dort werden dann auch vorlieben des entsprechenden Beamten abgefragt.

Achtung: es werden nur die optischen Vorlieben abgefragt.
Die charakterlichen Vorlieben können mangels noch nicht vorliegenden Prüfverfahrens nicht durch die Beschäftigten der Zuweisungsstelle geprüft werden. Ebenso können sexuelle Vorlieben nicht Gegenstand des Prüf- und Zuweisungsverfahrens sein, da dies die Beschäftigten in der Zuweisungsstelle erheblich zusätzlichen körperlich belasten würde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: NordWest am 22.02.2023 17:54
Vergiss nicht, dass Ehen heute nicht mehr ausschließlich gemischt-geschlechtlich stattfinden, da könnten also weitere Überraschungen ins Haus stehen ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 22.02.2023 18:06
Vergiss nicht, dass Ehen heute nicht mehr ausschließlich gemischt-geschlechtlich stattfinden, da könnten also weitere Überraschungen ins Haus stehen ;)

Wir reden hier von Bayern ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: zierroff am 22.02.2023 20:42
Habe folgende Frage nicht gefunden bezw. nicht verstanden

Wenn ich ländlich wohne ohne ausgewiesene Mietstufe aber zu meiner Arbeitsstätte mit Mietstufe 7 pendel welche ist für mich ausschlaggebend?

Insbesondere wenn seit 2 Jahren ein genehmigter Antrag auf eine Staatsbedienstetenwohnung genehmigt ist aber keine Wohnung zugeteilt wurde da keine Wohnung verfügbar ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BeamterBY am 23.02.2023 06:44
Habe folgende Frage nicht gefunden bezw. nicht verstanden

Wenn ich ländlich wohne ohne ausgewiesene Mietstufe aber zu meiner Arbeitsstätte mit Mietstufe 7 pendel welche ist für mich ausschlaggebend?

Insbesondere wenn seit 2 Jahren ein genehmigter Antrag auf eine Staatsbedienstetenwohnung genehmigt ist aber keine Wohnung zugeteilt wurde da keine Wohnung verfügbar ist.

Das ist ja das eklatant unfaire Konstrukt. Bei einem ländlichen Wohnsitz, in einer Gemeinde, die keiner Mietsstufe zugeordnet wird,  wird die Mietsstufe des gesamten Landkreises hergenommen. Dies kann zu einer großen Diskrepanz zur nächstgelegenen Gemeinde/Stadt führen, die zu einer spezifischen Mietstufe zugeordnet ist.
In meinem Beispiel ist der Landkreis der Mietstufe I zugeordnet, die nächstgelegene Stadt der Mietstufe 3. Jedoch unterscheiden sich die Mieten nur marginal, aber meist ist es auf dem Land sogar noch einen Ticken teurer, aufgrund des geringeren Angebots!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 23.02.2023 07:36
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/

Könnte auch für Bayern interessant werden wegen der Partnereinkommens-Trickserei.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 23.02.2023 07:44
Und der BBB feiert sich für die Neuordnung.  ;D ;D :'(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 23.02.2023 09:49
In der Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf sieht man, dass alle Parteien scheinbar zustimmen werden bis auf FDP (Enthaltung) und SPD (Ablehnung)
In einer Woche findet ja die Aussprache samt Schlussabstimmung  statt…. Ich bin gespannt ob bei der Aussprache im Plenum die Verfassungswidrigkeit oder die zweifelhafte Anrechnung der 20.000 Euro des Partners überhaupt Erwähnung findet…. Zumindest von Seiten der Opposition … oder ob unsere Politiker gar juckt offensichtlich verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 23.02.2023 10:11
Hier eine Antwort von Herrn Fackler warum die 20.000 angerechnet werden:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/amtsangemessene-alimentation-partnereinkommen-unter-20000-euro-welche-moeglichkeiten-haben-wir-jetzt-um
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 23.02.2023 10:57
Sehr geehrter Herr H.,

die von Ihnen angesprochene Neuausrichtung beinhaltet den Systemwechsel zur Mehrverdiener-Familie als neue Bezugsgröße der Beamtenbesoldung. Dies spiegelt aus meiner Sicht die gesellschaftliche Situation sehr gut wider, wie beispielsweise die verbesserten Kinderbetreuungsangebote, die familienpolitische Teilzeit sowie das Homeoffice zeigen.

Demnach wird bei der Höhe der Tabellenbeträge künftig berücksichtigt, dass auch der andere Ehepartner einen Beitrag zum Familieneinkommen beisteuert. Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen ist das vom anderen Partner beigesteuerte Einkommen notwendigerweise zu pauschalisieren.

Als Größe wird hier – wie auch von Ihnen vorgetragen – auf den im Beihilferecht eingeführten Betrag von 20.000 Euro brutto abgestellt. Die Einkommensgrenze wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen gewählt, weil es sich hierbei um eine im Beamtenbereich bereits bewährte Größe handelt, die bei der Beihilfe zur Anwendung kommt. Durch pauschale Abzüge für Steuer und Sozialversicherungen ergibt sich dadurch ein Maximalbetrag von 12.736,00 Euro netto, der zudem nicht in jedem Fall zur Anwendung kommt.

Nicht in jeder Familien-, Wohnort- und Einkommenskonstellation wird also der volle Betrag zur Wahrung des Mindestabstandes zur Grundsicherung herangezogen. Die neuen Tabellenbeträge sind vielmehr so bemessen, dass bei den häufig vorkommenden Konstellationen bereits ein (deutlich) darunterliegendes, weiteres Familieneinkommen ausreichend ist. So ist beispielsweise in der Konstellation eines verheirateten Beamten in A 3, Stufe 2 mit zwei Kindern in Ortsklasse VII für das Jahr 2022 lediglich ein weiteres Familieneinkommen in Höhe von 6.462,88 Euro netto im Jahr erforderlich, um den Mindestabstand zur Grundsicherung zu wahren.

Rein hypothetische Frage:
"Leider sind meine beiden Kinder durch einen Unfall nunmehr schwerbehindert und auch meine Frau hat nach Erkrankung einen gdB von 80"

Rein denkbare Antwort:

Sehr geehrter Herr H.

sie haben sicher verständnis, dass sie als A3 Beamter dann halt Pech haben. Das Bundesverfassungsgericht wollte sicher nicht, dass wir uns mit derartigen Einzelfällen von neidgetriebenen Geringverdienern herumschlagen können. Und die 6500€ pro Jahr kriegen sie schon irgendwo her. Meine Kollegen haben hierfür kreative Maskengeschäfte gemacht, wo so eine kleinigkeit von 6000€ schon an einem Tag wieder in der Haushaltskasse war.

Dieser Beitrag kann spuren von Ironie enthalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: HMeder am 23.02.2023 13:13
„…Aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen ist das vom anderen Partner beigesteuerte Einkommen notwendigerweise zu pauschalisieren….“ Zitat aus der Antwort von Herrn Fackler.

Das ist aus meiner Sicht genau der Punkt. Kann man das so machen oder nicht? Ich glaube eher nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 23.02.2023 13:18
Ich gehe nicht davon aus, dass man pauschal davon ausgehen kann. Verdient der Partner nämlich keine 20000,-, liegen Beamte im unteren A-Bereich ja definitiv mit mehreren Kindern nicht 15 % über der Grundsicherung - und genau dies ist aber ja vorgegeben!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 23.02.2023 13:25
... zumal man gegenüber dem LfF nachweisen muss, dass der Ehepartner unter 20.000 Euro verdient wenn man Beihilfe für den Partner beantragt. Bei mir hat das LfF hierfür den letzten Einkommensteuerbescheid als Nachweis verlangt.

Also wird es andersrum genauso sein. Wenn der Staat behauptet, dass mein Ehepartner mehr als 20.000 Euro verdient wird er das wohl nachweisen müssen. Dann wird das LfF Personal benötigen um jährlich von den Beamten die entsprechenden Nachweise anzufordern. Wenn sie das machen, dann kann die 20.000 Euro Grenze wegen mir gerne bleiben. Aber ich glaube nicht, dass der Staat dieses Personal aufwenden will.

Ich habe wie gesagt bereits eine sehr lange Klagebegründung geschrieben und warte quasi nur auf die erste "neue Abrechung" damit ich klagen kann.
Die kann ich natürlich hier nicht posten, da auch garantiert unsere Gegenseite mitliest. Und die will ich natürlich nicht vorwarnen was da kommt ;-)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: HMeder am 23.02.2023 13:29
ich sehe das ähnlich: für die Beihilfe macht es einen Unterschied ob mehr oder weniger als 20.000 Euro verdient werden und das wird auch geprüft.

Aber selbst wenn dies zukünftig auch für die Alimentation geprüft würde, sehe ich Probleme: Würde ein Beamter/eine Beamtin, dessen/deren Ehepartner weniger oder gar nichts verdient, höher alimentiert? Würden also andersherum arbeitende Ehepartner bestraft? Fragen über Fragen…..
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 23.02.2023 13:45
Auch denkbar: wenn der Partner 50000,- verdient - muss der Beamte dann umsonst arbeiten?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 24.02.2023 08:02
Ich werde mit evtl. Klage abwarten, was das BVerfG in Sachen Partnereinkommen SH entscheidet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 25.02.2023 11:59
Wann ist denn mit dieser Entscheidung zu rechnen? Es muss ja bald sein … auf jeden Fall dieses Jahr
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: squatty am 27.02.2023 11:07
Man könnte im Widerspruch auch darum bitten, das Verfahren ruhen zu lassen, bis in SH entschieden wurde. Aber natürlich kein Gewähr, dass das LfF das auch macht, ist ja kein anhängiges Verfahren bei einem höchsten Bundesgericht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 27.02.2023 12:26
Auch denkbar: wenn der Partner 50000,- verdient - muss der Beamte dann umsonst arbeiten?
Bring die nicht auf Ideen...  ::)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Mingara am 01.03.2023 14:22
Servus zusammen!

Auf der Rückseite des Entgeltnachweises der Stadt München heißt es:

"Die Landeshauptstadt München hat auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 verzichtet, so dass Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche weder einen Antrag auf Nachzahlung von Bezügen stellen noch Widerspruch gegen die Höhe der Bezüge einlegen Müssen. Das Personal- und Organisationsreferat wird in gewohnter Weise über die genauen Inhalte und die schrittweise stadtweite Umsetzung informieren, sobald das Gesetz verkündet ist."

Heißt das nun, dass die Stadt München auf die Nachzahlungen für 2020, 2021 und 2022 verzichtet und somit nichts rückwirkend zahlen will oder heißt es, dass sie das eben garantiert machen will und man keine Anträge diesbezüglich stellen bzw. Widerspruch einreichen muss/soll?

Danke vorab!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 01.03.2023 14:44
Es bedeutet Letzteres.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 01.03.2023 16:51
Aus einem Entwurf zu einer 5 seitiges Beschäftigten Info zum Gesetz für den 06.03.2023 auf WILMA:

„Schrittweise Umsetzung bei der Landeshauptstadt München
Aufgrund der mit dem oben genannten Gesetz einhergehenden erheblichen besoldungs- bzw. versorgungsrechtlichen Änderungen wird die Umsetzung der neuen Regelungen schrittweise erfolgen.
Voraussichtlich mit dem Zahltag Juli 2023 sind die notwendigen Voraussetzungen für die Systemumstellung geschaffen. Ab diesem Zeitpunkt sollen alle aktiven Beamt*innen ihrer individuellen Ortsklasse sowie Stufe zugeordnet sein und damit die für das Jahr 2023 maßgeblichen Beträge (bzw. ggf. individuelle Besitzstände) monatlich ausgezahlt werden. Im Anschluss daran werden sukzessive auch die Auszahlungen etwaiger Nachzahlungs- ansprüche erfolgen. Hierfür müssen individuelle Vergleichsberechnungen über rückwirkende Zeiträume angestellt werden. Hierzu laufen bereits die notwendigen Abstimmungsgespräche mit unserem Softwareanbieter (SAP). Ziel dabei ist, einen größtmöglichen automatisierten Workflow zu erreichen.“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 02.03.2023 11:18
Heute um ca. 14:45 ist im bayrischen Landtag die zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile.
 Wird im Live Stream übertragen.

Ich werde mal reinschauen und bin gespannt was die einzelnen Parteien zu sagen haben. Auch im Hinblick auf die Landtagswahl im Herbst.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 02.03.2023 12:50
Also bei der genauen Berechnugn der Zuschläge bei Teilzeit steig ich immer noch nicht durch. Werden die dann auch anteilig oder doch voll ausbezahlt? Bei anteilig hätte meine Frau satte 14€ mehr, das ist ja fast eine ganze Pizza im Monat bei 2 Kindern. Schaffen die ja schliesslich eh nicht...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 02.03.2023 16:15
Heute um ca. 14:45 ist im bayrischen Landtag die zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile.
 Wird im Live Stream übertragen.

Ich werde mal reinschauen und bin gespannt was die einzelnen Parteien zu sagen haben. Auch im Hinblick auf die Landtagswahl im Herbst.

Kannst niemanden wählen. Waren sich alle einig. Wir machen super Arbeit, wir sind eine Stütze mit hoher Leistungsbereitschaft, daher möchten uns die Politiker mit angemessener Besoldung belohnen und wertschätzen.

Klingt super, da sind wir uns einig. Nur das Wie, da unterscheiden sich die Ansichten. Nach quasi allen Fraktionen, ist das Zahlenwerk des nun beschlossenen Entwurfs Grundlage genug für diese Aussagen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 02.03.2023 16:30
War nicht anders zu erwarten. Rechtsschutzantrag ist soeben an die Gewerkschaft gegangen  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 02.03.2023 16:55
Man muss auch was riskieren sagte der Abgeordnete Pittner, der während der Rede noch an seinem Handy rumspielte........
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 02.03.2023 17:01
Mir gefällt die Bezeichnung „Meisterwerk“ am besten  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 02.03.2023 17:07
Staatsminister Füracker lobte die tolle Arbeit der Beamtinnen und Beamten. Mit dem Gesetz wird nun auch , so meine Zusammenfassung, diese Arbeit wertgeschätzt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 02.03.2023 17:49
Ich fand es tatsächlich auch sehr bezeichnend, dass man quasi ein Gesetz verabschiedet und man dann ja sehen wird ob es so passt. Wenn der Ausschuss so überzeugt vom Gesetz wäre würden solche Sätze nicht fallen.
Den Akteuren scheint sehr bewusst zu sein, dass eine Klagewelle anrollt.

Man kann nur hoffen, dass das Beamtenhirn nicht bis zur Wahl am 8. Oktober alles vergisst.

Vor allem hat scheinbar ein Großteil der Beamten keinerlei Ahnung was das neue Gesetz bedeutet. Das merke ich ganz stark im Kollegenkreis.

Man kann nur versuchen möglichst viel Werbung gegen die Parteien zu machen die dem Ganzen zustimmen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 02.03.2023 19:21
Nur eine Fraktion hat in der Abstimmung das nun beschlossene Gesetz abgelehnt … sonst nur Zustimmung … d.h. mindestens 85 Prozent Zustimmung … das ist leider schon bemerkenswert

Kleiner Scherz am Rande… hat das mit 85 % Verfassungsrang? Ironie aus

Nun ist der BRV gefragt.. der sogar in einem Plenumsbeitrag zitiert wurde, dass dieses Gesetz eine verfassungsrechtliche Prüfung nicht standhalten wird.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 02.03.2023 19:43
Nur eine Fraktion hat in der Abstimmung das nun beschlossene Gesetz abgelehnt … sonst nur Zustimmung … d.h. mindestens 85 Prozent Zustimmung … das ist leider schon bemerkenswert

Kleiner Scherz am Rande… hat das mit 85 % Verfassungsrang? Ironie aus

Nun ist der BRV gefragt.. der sogar in einem Plenumsbeitrag zitiert wurde, dass dieses Gesetz eine verfassungsrechtliche Prüfung nicht standhalten wird.


Das Problem ist, die eine Fraktion hat das aus anderen Gründen abgelehnt, als wir hier. Und daher, zumindest in Bezug auf unsere Besoldung, genauso wie der Rest nicht wählbar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 03.03.2023 06:12
Vor allem hat scheinbar ein Großteil der Beamten keinerlei Ahnung was das neue Gesetz bedeutet. Das merke ich ganz stark im Kollegenkreis.
Ich gehe davon aus, dass 90% davon frühestens seit der letzten Bezügemitteilung davon wissen und von denen haben es dreiviertel eh nicht verstanden.

Das Problem ist, die eine Fraktion hat das aus anderen Gründen abgelehnt, als wir hier. Und daher, zumindest in Bezug auf unsere Besoldung, genauso wie der Rest nicht wählbar.
Eben. Die lehnen es ab um des Ablehnens willen.

Das Sitzungsprotokoll ist für Interessierte hier nachzulesen: https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/protokolle?execution=e2s1#

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Man muss sagen, immerhin ist jetzt schon mal was vorangegangen. Da entgegen den Stammtischen im Freistaat nicht alle Beamte Regierungsdirektoren und Landgerichtspräsidenten sind, werden gerade in den untersten Besoldungsstufen durchaus die Nachzahlungen für ein bisschen Entlastung sorgen. Geklagt werden kann ja trotzdem. ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 03.03.2023 07:34
Die "kleinen" Beamten hat man doch schon in die billigen Gegenden gedrängt. Da wird nicht mehr viel übrig bleiben. Oder glaubt hier jemand ein A4er wohnt mit Familie in Mietenstufe VI Oder VII? ::) (Außer er hat geerbt)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 03.03.2023 08:53
Naja, jetzt heißt es nach vorne schauen und hoffen, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Was heißt eigentlich eine großzügige Übergangslösung für Beamte, welche vor der neuen Gesetzgebung verbeamtet wurden?

Aktuell bei verheiratet mit zwei Kindern:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 270,94€ (127,94€ Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 398,40€ (127,94€ Kind)

Neue Gesetzgebung:
Verheiratet: 77€
Verheiratet und ein Kind: 305,34€ (228,34€ Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 446,07€ (140,73€ Kind)

Würde für mein Verständnis bedeuten:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 370,86€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 586,80€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)

Dann noch der jeweilige Ortszuschlag dazu....

oder interpretiere ich hier etwas falsch oder meine Zahlen stimmen nicht?

LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 03.03.2023 09:16
Würde für mein Verständnis bedeuten:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 370,86€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 586,80€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)

Korrigiert:
Verheiratet: 142,52€
Verheiratet und ein Kind: 370,86€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
verheiratet und zwei Kinder: 511,59€ (Zuschlag alt verheiratet + neuer Zuschlag erstes Kind)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: mf71 am 03.03.2023 09:27
Guten Morgen zusammen,

bin neu hier und verfolge die Diskussion seit längerem, sehr aufschlussreich, vielen Dank an alle.

Eine persönliche Frage zur Neuausrichtung der aktuellen Gesetzesänderung.
Bin bei der Stadt München Beamter und lt. Entgeltnachweis zahlt die Stadt ja folgende Positionen:
# 1050 Münchenzulage Grundbetrag: 136,21
# 1011 FamilienZ Stufe 1: 142,52
und
# 1012 FamiZ:Kinderbestandanteil: 127,94

Jetzt die Frage zu eurem Schwarmwissen;
#1050 und #1011 wird zur neuen Position Stufe 1, Ortsklasse VII= 436,84
(meine privaten Verhältnisse bleiben so wie sie sind)
-> wird die Position #1012 weiterhin als Einzelposition bezahlt oder fließt auch diese in die neue, zusammengefasste Stufe1/VII mit ein???

Danke für eine Aufklärung...
Beste Grüße, M
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 03.03.2023 09:40
Guten Morgen zusammen,

bin neu hier und verfolge die Diskussion seit längerem, sehr aufschlussreich, vielen Dank an alle.

Eine persönliche Frage zur Neuausrichtung der aktuellen Gesetzesänderung.
Bin bei der Stadt München Beamter und lt. Entgeltnachweis zahlt die Stadt ja folgende Positionen:
# 1050 Münchenzulage Grundbetrag: 136,21
# 1011 FamilienZ Stufe 1: 142,52
und
# 1012 FamiZ:Kinderbestandanteil: 127,94

Jetzt die Frage zu eurem Schwarmwissen;
#1050 und #1011 wird zur neuen Position Stufe 1, Ortsklasse VII= 436,84
(meine privaten Verhältnisse bleiben so wie sie sind)
-> wird die Position #1012 weiterhin als Einzelposition bezahlt oder fließt auch diese in die neue, zusammengefasste Stufe1/VII mit ein???

Danke für eine Aufklärung...
Beste Grüße, M

Warum sollte das Extra bezahlt werden? Der Zuschlag Ortsklasse VII beträgt übrigens 480,52€.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: micha1990 am 03.03.2023 09:44
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-koehler/fragen-antworten/bzgl-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-unterstellung-dass-der-partner-mindestens-20000-eur-bezieht-welche

"Es wird davon ausgegangen, dass ein zweites Einkommen von 20.000 Euro möglich sein kann. Das ist kein Muss und auch keine Unterstellung, dass dieses Einkommen tatsächlich verfügbar ist oder sein kann, sondern nur eine Typisierung oder Pauschalierung, um nicht bei jedem Besoldungsfall einen eigenen Familienzuschlag bestimmen zu müssen."

Interessante Rechtsauffassung..
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Opa am 03.03.2023 10:00
Spontan dazu, nicht zu Ende gedacht aber als Diskussionsgrundlage:
Das ist allein deshalb schon verfassungswidrig, weil die Ehe hierbei schlechter gestellt wird, als die eheähnliche Gemeinschaft. Würden der Fragesteller und seine Frau sich scheiden lassen und fortan als eheähnliche Gemeinschaft weiter zusammen leben, wären sie um 20.000 Euro abzgl. der Differenz zwischen Steuerklasse III und I (bzw. II, soweit die Voraussetzungen erfüllt wären) abzgl. anteiliger Bedarf der Ex-Ehefrau (~10.000 Euro) bessergestellt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: mf71 am 03.03.2023 10:10
Guten Morgen zusammen,

bin neu hier und verfolge die Diskussion seit längerem, sehr aufschlussreich, vielen Dank an alle.

Eine persönliche Frage zur Neuausrichtung der aktuellen Gesetzesänderung.
Bin bei der Stadt München Beamter und lt. Entgeltnachweis zahlt die Stadt ja folgende Positionen:
# 1050 Münchenzulage Grundbetrag: 136,21
# 1011 FamilienZ Stufe 1: 142,52
und
# 1012 FamiZ:Kinderbestandanteil: 127,94

Jetzt die Frage zu eurem Schwarmwissen;
#1050 und #1011 wird zur neuen Position Stufe 1, Ortsklasse VII= 436,84
(meine privaten Verhältnisse bleiben so wie sie sind)
-> wird die Position #1012 weiterhin als Einzelposition bezahlt oder fließt auch diese in die neue, zusammengefasste Stufe1/VII mit ein???

Danke für eine Aufklärung...
Beste Grüße, M

Warum sollte das Extra bezahlt werden? Der Zuschlag Ortsklasse VII beträgt übrigens 480,52€.

Danke für die Info.
Na ja, weil immer von der Zusammenführung des Familienzuschlags und der "Ballungsraumzulage" gesprochen wird. Und die Position #1012 eine eigenständige Zahlung ist, zwar in Abhängigkeit zum FamilienzuschlagStufe1, aber eben in allen Ausführungen zur Neuregelung nie einzeln erwähnt wurde. Deshalb die Frage zum besseren Verständnis.
Danke, BG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 03.03.2023 10:13
Spontan dazu, nicht zu Ende gedacht aber als Diskussionsgrundlage:
Das ist allein deshalb schon verfassungswidrig, weil die Ehe hierbei schlechter gestellt wird, als die eheähnliche Gemeinschaft. Würden der Fragesteller und seine Frau sich scheiden lassen und fortan als eheähnliche Gemeinschaft weiter zusammen leben, wären sie um 20.000 Euro abzgl. der Differenz zwischen Steuerklasse III und I (bzw. II, soweit die Voraussetzungen erfüllt wären) abzgl. anteiliger Bedarf der Ex-Ehefrau (~10.000 Euro) bessergestellt.

Wilde Ehe in Bayern? Sodom und Gomorrha!
Man könnte natürlich mal höflich anfragen, wie sich dieser Sachverhalt mit dem Schutz der Ehe laut GG und dem üblichen Familien/Ehe-Schutz gewäsch der CSU verträgt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 03.03.2023 10:18
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/claudia-koehler/fragen-antworten/bzgl-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-unterstellung-dass-der-partner-mindestens-20000-eur-bezieht-welche

"Es wird davon ausgegangen, dass ein zweites Einkommen von 20.000 Euro möglich sein kann. Das ist kein Muss und auch keine Unterstellung, dass dieses Einkommen tatsächlich verfügbar ist oder sein kann, sondern nur eine Typisierung oder Pauschalierung, um nicht bei jedem Besoldungsfall einen eigenen Familienzuschlag bestimmen zu müssen."

Interessante Rechtsauffassung..

Eigentlich interessant... sollte man der Hartzer-Familie dann nicht auch unterstellen können, dass ein Einkommen von 20.000,- möglich sein kann!? Immerhin sind hier 2  arbeitsfähige Menschen vorhanden... Also eigentlich kann man ja eigentlich von 2 x 20.000,- ausgehen, die möglich sind!

Immer diese Einzelfallberechnungen - das muss doch auch pauschal gehen nach dieser Idee...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Opa am 03.03.2023 10:26
Kluge Idee. Wäre für alle Sozialleistungen sowie für die aktuellen Tarifverhandlungen ein großer Wurf. Wir unterstellen einfach jedem ein Grundeinkommen von 20K p.a. und können damit die Tabellenwerte halbieren und alle Renten und staatl. Familienleistungen de facto abschaffen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 03.03.2023 10:29
Kluge Idee. Wäre für alle Sozialleistungen sowie für die aktuellen Tarifverhandlungen ein großer Wurf. Wir unterstellen einfach jedem ein Grundeinkommen von 20K p.a. und können damit die Tabellenwerte halbieren und alle Renten und staatl. Familienleistungen de facto abschaffen.

Das klingt doch gut. Ich würde zudem noch vorschlagen, dass ein höheres Einkommen des Partners auf die Besoldung angerechnet wird. So Arbeiten auch noch ein paar Beamte kostenfrei.
 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 03.03.2023 10:41
Sobald ich für die Jahre 2021-2022 einen Widerspruchsbescheid erhalte, werde ich klagen müssen. Das war mir schon vor der lächerlichen Veranstaltung gestern klar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Opa am 03.03.2023 10:41
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 03.03.2023 10:45
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 03.03.2023 10:54
Ich hoffe darauf, dass der Bayrische Richterverein eine Musterklage zur Verfügung stellen wird.
Sobald ich für die Jahre 2021-2022 einen Widerspruchsbescheid erhalte, werde ich klagen müssen. Das war mir schon vor der lächerlichen Veranstaltung gestern klar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 03.03.2023 11:17
https://www.bbb-bayern.de/gesetze-zur-neuausrichtung-orts-und-familienbezogener-besoldungsbestandteile-heute-vom-landtag-verabschiedet/

CSU und Freie Wähler haben sich eingesetzt, dass die Tabellenbeträge nochmals angehoben  werden. Ich bin hin und weg, wie die sich für Beamte einsetzen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Opa am 03.03.2023 12:12
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X
Nö, das sind die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums, die das BVerfG durch seine jüngste Rechtsprechung konkretisiert hat. Daran ist nichts peinlich oder widerlich, egal ob das irgendwer in irgendeinem Forum ausführt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 03.03.2023 12:17
Ich hoffe darauf, dass der Bayrische Richterverein eine Musterklage zur Verfügung stellen wird.
Sobald ich für die Jahre 2021-2022 einen Widerspruchsbescheid erhalte, werde ich klagen müssen. Das war mir schon vor der lächerlichen Veranstaltung gestern klar.

Das wäre natürlich sehr gut!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamtenehepaar am 03.03.2023 12:35
Ich hätte jetzt tatsächlich auch mal eine Frage zum neuen Gesetz:

Folgender Sachverhalt: Beamtenehepaar, Ehefrau 90% Teilzeit, Ehemann 70% Teilzeit, Mietstufe IV, 2 Kinder.

Wäre es möglich, dass beide die volle Stufe 1 erhalten würden, wenn jeder Ehepartner das Kindergeld für ein Kind beziehen würde? Weil wir beide zusammen ja über 100% gehen dürfte doch die Stufe 1 auch jeweils nicht gekürzt werden, oder? Und im Ergebnis wäre 2x volle Stufe 1 auch definitiv besser als 1x volle Stufe 2 und 1x Stufe V mit Teilzeitkürzung? Das wäre im Ergebnis dann doch eine wirkliche Verbesserung für uns....

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Nachdem die ganze Sache ja jetzt beschlossen wurde würde ich meine Frage gern nochmal aufgreifen: Macht es hier Sinn jedem Partner jeweils ein Kind zuzuordnen über den Kindergeldbezug?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 03.03.2023 13:34
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X

Sorry, aber das ist jetzt ja richtiger Unsinn und der Diskussion weder dienlich, noch förderlich will man ernst genommen werden. Ich hoffe wirklich, dass dir das klar ist.  :o
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 03.03.2023 13:39
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Anderes Thema:

Bezüglich der Klage, macht es denn überhaupt grundsätzlich einen Unterschied, wie viele gegen den Beschluss klagen? Weil es schon Äußerungen bzgl. Musterklagen gab.
Ist es nicht prinzipiell ausreichend wenn es einen Kläger gegen das Alleinverdienerprinzip gibt und es wird dann letztendlich für alle -falls die Klage erfolgreich war- geändert, die Widerspruch eingelegt haben?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 03.03.2023 13:45
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Ich gebe zu, nicht alles gelesen zu haben und auch deine Petition nicht zu kennen. Aber wenn dem so ist wie du es beschreibst, dann hat die gute Dame in einem Bayerischen Landtag absolut gar nichts verloren. Diesen Populismus kann man sich für die lächerlichen Scharmützeln mit den anderen Parteien aufsparen, einem bei so einem ernsten Thema das Wort im Mund zu verdrehen zeugt allenfalls von Inkompetenz und davon, völlig fehlt am Platz zu sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 03.03.2023 13:57
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Ich gebe zu, nicht alles gelesen zu haben und auch deine Petition nicht zu kennen. Aber wenn dem so ist wie du es beschreibst, dann hat die gute Dame in einem Bayerischen Landtag absolut gar nichts verloren. Diesen Populismus kann man sich für die lächerlichen Scharmützeln mit den anderen Parteien aufsparen, einem bei so einem ernsten Thema das Wort im Mund zu verdrehen zeugt allenfalls von Inkompetenz und davon, völlig fehlt am Platz zu sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um Weiterleitung des im folgenden beschrieben Sachverhalts an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gebeten.

Als bayerischer Polizeibeamter und Familienvater von fünf Kindern möchte ich mich hiermit zum Gesetzesentwurf des BayStMFH zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile äußern, welcher Ihrem Ausschuss vor kurzem zur Entscheidung übergeben wurde.

Seit längerer Zeit verfolge ich die Entwicklung in dieser Sache deutschlandweit - in vielen anderen Bundesländern wurde das Urteil des BVerfG von 2020 bereits umgesetzt. In der Art und Weise der Umsetzung fanden die jeweiligen Landesgesetzgeber diverse Wege, zum Teil zum großen Vorteil kinderreicher Familien.

Meine Familie und ich leben selbst im Landkreis von Würzburg, Mietstufe II. Nach dem neuen Gesetzesentwurf entspricht dies keiner nennenswerten Steigerung des Familienzuschlags, obwohl in unserer Ortschaft Baugrundstücke für durchschnittlich 480€/ qm gehandelt werden und sich auch hier die Lebenshaltungskosten in Form von Nahrungsmitteln, Energiekosten und sonstigen Ausgaben für einen 7-Personen-Haushalt enorm erhöht haben.

Meine Ehefrau widmet sich neben einem 450€-Job, der meiner Meinung nach das Maximum an Berufsausübung für sie ist, der Erziehung unserer Kinder. Von einem Jahresgehalt von 20.000 Euro, das der Gesetzesentwurf vorsieht, ist sie weit entfernt. Auch die Erhöhungsbeträge, die bis zur Besoldungsstufe A10 vorgesehen sind - in unserem Fall 75,- Euro monatlich bei A9 - können die Mehrkosten von fünf Kindern nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Abkehr vom Alleinverdiener- zum Mehrverdienerprinzip in der Alimentation, die der Entwurf anstrebt, ist meiner Meinung nach das deutlich falsche Signal. Es schwächt Familien und macht den Beamtenberuf unattraktiv. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, diese adäquat zu unterhalten, muss meiner Meinung nach ein Grundbestandteil des Beamtentums bleiben, um den Beamtenstatus weiterhin attraktiv zu halten.

In anderen Bundesländern wie beispielsweise NRW und Baden-Württemberg wurden die Kinderzuschläge massiv erhöht.
Hier droht Bayern, vom Status des Spitzenbesolders verdrängt zu werden. Dies ist ein fatales Signal für die Beamtenschaft und auch künftige Bewerber.

Gesprächsweise konnte ich bislang keine Person feststellen, die den Entwurf in seiner jetzigen Art und Weise gutheißt. Eine Stärkung von Familien - außer im absoluten Ballungsraum - ist hier für mich nicht erkennbar.
Die Einführung einer Pflegekomponente ist lobenswert, jeder wird hierdurch eine Verbesserung für kinderreiche Familien nicht erreicht. Auch das, durch das BVerfG geforderte Erreichen der 115 Prozent über der Grundsicherung wird lediglich durch Einberechnung der fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Ehepartners erreicht. Dies scheint wie bereits oben beschrieben im Falle mehrerer Kinder nicht realistisch.

Ich bitte Sie als entscheidende Kraft der Politik, die o.g. Einwände bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen...


Das war die Petition.

Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Opa am 03.03.2023 14:34
Au weia. Das geht wirklich am Sachverhalt vorbei. Klar kann die Frau auch Vollzeit arbeiten und dafür geht der verbeamtete Mann eben auf eine 20-h-Woche. Dann hat die Familie unterm Strich weniger Geld, der Beamte ist immer noch unteralimentiert und der Dienststelle geht wertvolle Personalkapazität flöten. Ist es das, was Frau Schwamberger möchte? Und wieso zum Henker hat sie keinen Doppelnamen, damit man auch ohne weiterzulesen die Qualität ihrer Antwort unmittelbar richtig einschätzen kann?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 03.03.2023 15:26
Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

Wow. Wenn das nicht schwarz auf weiß dort stehen würde, würde ich es nicht glauben. Das ist in der vom ersten bis zum letzten Wort das Dümmste was ich seit langer Zeit gelesen habe.
Da werd ich dann wohl zum ersten Mal im Leben eine/n Abgeordnete/n anschreiben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 03.03.2023 15:34
Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

Wow. Wenn das nicht schwarz auf weiß dort stehen würde, würde ich es nicht glauben. Das ist in der vom ersten bis zum letzten Wort das Dümmste was ich seit langer Zeit gelesen habe.
Da werd ich dann wohl zum ersten Mal im Leben eine/n Abgeordnete/n anschreiben.

Das kann man sich sogar als Video Plenumsbeitrag vom bayerischen Landtag Plenum Online TOP 6 vom 02.03. Anna Schwamberger nochmal anschauen…. Ich dachte mir auch da fällt einem vor Erstaunen der Monokel runter….. :o

Ich hoffe der Link funktioniert ansonsten wie oben auffindbar :

https://www1.bayern.landtag.de/plon-webanzeige/views/sitzung/sitzungsablauf_accordion.xhtml
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 03.03.2023 15:43
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X

Sorry, aber das ist jetzt ja richtiger Unsinn und der Diskussion weder dienlich, noch förderlich will man ernst genommen werden. Ich hoffe wirklich, dass dir das klar ist.  :o
 
Könnten Sie das bitte ausführen? Die Aussage vom Nutzer Opa ist so falsch nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 03.03.2023 15:58
20.000 Euro sind interessanterweise ziemlich genau das Brutto, das man in Vollzeit erhält, wenn man für den Mindestlohn arbeitet.
Da es um den Abstand zwischen Netto und Grundsicherung geht, wäre dieses „typisierte“ Ehegatteneinkommen auf Netto (i.d.R. mit Steuerklasse V) herunterzurechnen und um die Freibeträge für Erwerbstätige nach dem SGB II zu vermindern. Dabei kommt in etwa ein monatliches anzurechnendes Einkommen um die 750 Euro bzw. 9.000 Euro jährlich heraus.
Falls die Bayern das berücksichtigt haben, bescheißen sie ihre verheirateten Beamten also um 9.000 Euro im Jahr.
Schon allein die Tatsache, dass man sich als Beamter mit Sozialleistungs-Beziehern vergleichen soll/muss ist verfassungswidrig, wie hier im Forum schon mehrfach ausgeführt. Und nebenbei peinlich, bzw. widerlich für unsere Dienstherren und uns. :-X

Sorry, aber das ist jetzt ja richtiger Unsinn und der Diskussion weder dienlich, noch förderlich will man ernst genommen werden. Ich hoffe wirklich, dass dir das klar ist.  :o
 
Könnten Sie das bitte ausführen? Die Aussage vom Nutzer Opa ist so falsch nicht.

Opa habe ich ja auch nicht zitiert. Zumindest nicht direkt.  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 03.03.2023 22:31
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.


Den Grünen ist es halt lieber wenn die Frau für den Mindestlohn ackert und der Nachwuchs in einer Staatlichen Einrichtung gleich indoktriniert wird. Die DDR lässt grüßen.

Vermutlich wäre das ganze für fünf Kinder teurer, als wenn die Frau sich selbst um die Erziehung kümmert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 03.03.2023 23:04
Wer sich das Gesprächsprotokoll durchliest,wird des öfteren feststellen,dass meine Petition u.a. von den Sprechern der Grünen und der AFD aufgegriffen wurde. Was mich wirklich wütend macht, dass die Dame von den Grünen angibt, ich hätte behauptet, meine Familie nicht ernähren zu können. Ich habe nicht einmal eine ähnliche Aussage getroffen. Aber das hört sich eben einfach dramatischer an, wenn sie ihre Stellungnahme abgibt.
Zudem die Aussage dass meine Frau nichts zur Familie beiträgt.

Ich gebe zu, nicht alles gelesen zu haben und auch deine Petition nicht zu kennen. Aber wenn dem so ist wie du es beschreibst, dann hat die gute Dame in einem Bayerischen Landtag absolut gar nichts verloren. Diesen Populismus kann man sich für die lächerlichen Scharmützeln mit den anderen Parteien aufsparen, einem bei so einem ernsten Thema das Wort im Mund zu verdrehen zeugt allenfalls von Inkompetenz und davon, völlig fehlt am Platz zu sein.

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird um Weiterleitung des im folgenden beschrieben Sachverhalts an den Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes gebeten.

Als bayerischer Polizeibeamter und Familienvater von fünf Kindern möchte ich mich hiermit zum Gesetzesentwurf des BayStMFH zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile äußern, welcher Ihrem Ausschuss vor kurzem zur Entscheidung übergeben wurde.

Seit längerer Zeit verfolge ich die Entwicklung in dieser Sache deutschlandweit - in vielen anderen Bundesländern wurde das Urteil des BVerfG von 2020 bereits umgesetzt. In der Art und Weise der Umsetzung fanden die jeweiligen Landesgesetzgeber diverse Wege, zum Teil zum großen Vorteil kinderreicher Familien.

Meine Familie und ich leben selbst im Landkreis von Würzburg, Mietstufe II. Nach dem neuen Gesetzesentwurf entspricht dies keiner nennenswerten Steigerung des Familienzuschlags, obwohl in unserer Ortschaft Baugrundstücke für durchschnittlich 480€/ qm gehandelt werden und sich auch hier die Lebenshaltungskosten in Form von Nahrungsmitteln, Energiekosten und sonstigen Ausgaben für einen 7-Personen-Haushalt enorm erhöht haben.

Meine Ehefrau widmet sich neben einem 450€-Job, der meiner Meinung nach das Maximum an Berufsausübung für sie ist, der Erziehung unserer Kinder. Von einem Jahresgehalt von 20.000 Euro, das der Gesetzesentwurf vorsieht, ist sie weit entfernt. Auch die Erhöhungsbeträge, die bis zur Besoldungsstufe A10 vorgesehen sind - in unserem Fall 75,- Euro monatlich bei A9 - können die Mehrkosten von fünf Kindern nicht im Ansatz ausgleichen.
Die Abkehr vom Alleinverdiener- zum Mehrverdienerprinzip in der Alimentation, die der Entwurf anstrebt, ist meiner Meinung nach das deutlich falsche Signal. Es schwächt Familien und macht den Beamtenberuf unattraktiv. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, diese adäquat zu unterhalten, muss meiner Meinung nach ein Grundbestandteil des Beamtentums bleiben, um den Beamtenstatus weiterhin attraktiv zu halten.

In anderen Bundesländern wie beispielsweise NRW und Baden-Württemberg wurden die Kinderzuschläge massiv erhöht.
Hier droht Bayern, vom Status des Spitzenbesolders verdrängt zu werden. Dies ist ein fatales Signal für die Beamtenschaft und auch künftige Bewerber.

Gesprächsweise konnte ich bislang keine Person feststellen, die den Entwurf in seiner jetzigen Art und Weise gutheißt. Eine Stärkung von Familien - außer im absoluten Ballungsraum - ist hier für mich nicht erkennbar.
Die Einführung einer Pflegekomponente ist lobenswert, jeder wird hierdurch eine Verbesserung für kinderreiche Familien nicht erreicht. Auch das, durch das BVerfG geforderte Erreichen der 115 Prozent über der Grundsicherung wird lediglich durch Einberechnung der fiktiven 20.000 Euro Jahresgehalt des Ehepartners erreicht. Dies scheint wie bereits oben beschrieben im Falle mehrerer Kinder nicht realistisch.

Ich bitte Sie als entscheidende Kraft der Politik, die o.g. Einwände bei Ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

Ich verbleibe hochachtungsvoll und mit freundlichen Grüßen...


Das war die Petition.

Anna Schwamberger, GRÜNE:

Bei der Berechnung muss der Partner einen Teil beitragen. Das sind diese 20.000 Euro brutto im Jahr. Das ist wohl auch der größte Streitpunkt im Gesetz, wenn ich mir die Stellungnahmen oder auch die dazu eingereichten Petitionen ansehe. Ich muss aber sagen, dass ich das trotzdem für den richtigen Weg halte. Denn wir wollen doch, dass beide arbeiten gehen und ihren Teil in der Familie leisten – und das eben möglichst gleichberechtigt. Mich ärgern wirklich die Petitionen, in denen der Ehemann beklagt, dass er aufgrund der Änderung des Gesetzes seine Familie jetzt nicht mehr ernähren könne. Seiner Frau sei nicht mehr als ein 520-Euro-Job zumutbar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach nicht mehr zeitgemäß. Die Partnerinnen und Partner müssen ihren Teil genauso beisteuern. Deswegen finde ich diesen Ansatz tatsächlich richtig.

31....geschieden...von den GRÜNEN.

Das dürfte die Wiedergabe dieses Unsinns zwanglos     erklären
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 04.03.2023 09:16
Am besten macht einer mal eine Petition, dessen Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann oder schon die paar Hundert Euro Erwerbsminderungsrente bekommt. Das sind im Durchschnitt wohl so knapp 600-700 Euro netto, bei Frauen teilweise noch weniger.

Welche Antwort würde wohl da kommen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 04.03.2023 10:17
Am besten macht einer mal eine Petition, dessen Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann oder schon die paar Hundert Euro Erwerbsminderungsrente bekommt. Das sind im Durchschnitt wohl so knapp 600-700 Euro netto, bei Frauen teilweise noch weniger.

Welche Antwort würde wohl da kommen?

Na ganz einfach: "Es kann nicht jeder Einzelfall berücksichtigt werden. Um komplizierte Einzelfallberechnungen zu ersparen, wurde eine Pauschale eingeführt!"
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diederich Heßling am 04.03.2023 11:31
Guten Tag,

bisher ist es ja so, dass wenn beide Eltern Beamte sind, dass derjenige der tatsächlich das Kindergeld erhält, den Familienzuschlag Kinder bekommt. Der Familienzuschlag Stufe 1 (Ehegatte) wird hälftig gewährt.

Bei Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile soll nun die Halbierung wegfallen. D.h. das Ehepaar sind Beamte und diese bekämen ohne Kinder in der neuen Stufe römisch fünf oder "V" für verheiratet, jeder den vollen Ortsabhängigen Betrag.

Aus dem Gestzentwurf Artikel 36 Abs.5 Satz1 entnehme ich "...Zur Stufe 1 und den folgenden Stufen gehören die Beamten und Beamtinnen, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskin-
dergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65
EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde..."

Für mich bedeutet dies, dass der Familienzuschlag Kinder nicht mehr wie früher nur dem Kindergeldbezieher sondern beiden zu gewähren ist.

Kann dazu jemand was konkretes - also keine Vermutung - sagen bitte?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 04.03.2023 11:34
Bei  verheirateten Beamten bekommt dann einer Stufe V und einer die Stufe entsprechend der Kinder. Einen Verheiratetenzuschlag gibt es gar nicht mehr.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 04.03.2023 13:02
31....geschieden...von den GRÜNEN.

Das dürfte die Wiedergabe dieses Unsinns zwanglos     erklären

Oder es ist einfach ein Mensch mit einer - subjektiv gesehen - sehr dummen Meinung . Ohne dass man daraus gleich wieder eine Pauschalisierung und Spaltung macht. Auch wenn das dem Zeitgeist zuwider läuft.  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 04.03.2023 13:18
Hallo Leute,
lasst uns mal konstruktiv vorgehen.
Die pauschale Anrechnung des Ehegatteneinkommens erfolgt doch nur um die 15% Abstand zur SGB II Vergleichsfamilie zu erzielen.
Wird dagegen ein Verband klagen? Evtl. der Richterverband? Die SPD Fraktion im Landtag?
Dadurch bräuchten wir doch nur noch Widerspruch einlegen mit Verweis auf eine solche Klage, um Ruhendstellung bitten und warten.
Wer hat hier Infos die weiterhelfen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 04.03.2023 13:20
Mir wurde durch meine Gewerkschaft bereits Rechtsschutz für eine Klage zugesichert. Ich warte nur bis die erste Abrechnung kommt, dann geht's los.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 04.03.2023 15:22
Mir wurde durch meine Gewerkschaft bereits Rechtsschutz für eine Klage zugesichert. Ich warte nur bis die erste Abrechnung kommt, dann geht's los.

Welche Gewerkschaft wenn man Fragen darf? Der DBB wohl sicher nicht..
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 04.03.2023 15:36
Für mich ist unerheblich ob meine Gewerkschaft mich unterstützt oder nicht. Ich habe ein berechtigtes Interesse und somit muss mir Rechtsschutz gewährt werden. Es ist eine Gewerkschaft unter dem Dachverband des dbb.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 04.03.2023 16:19
So wie es aussieht, bekommen alle Beamten die neuen Stufen übergestülpt. Meine Frage wäre:

Wenn beide Kinder rausfliegen, bekomme ich die "alte" Stufe mit 142€ wieder, oder darf ich mich mit 77€ bedienen?

LG Christian
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 04.03.2023 16:22
Sobald es eine Änderung in den persönlichen Verhältnissen gibt fällt die Besitzstandswahrung und man wird in das neue System eingegliedert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 04.03.2023 17:44
Also würde ich , wenn ich meiner Ehefrau treu bleibe  8), die Stufe 1 wieder mit 142€ bekommen. Zum mindest etwas, da mit Wegfall der Kinder die Private Krankenkasse mit 50% Beitrag winkt....

Danke
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 04.03.2023 18:49
Nein, es gibt den vh Zuschlug nicht mehr. Für die Frau gibt es einen Zuschlag entsprechend der Ortsklasse, also weniger als bis jetzt. Das ganze ist eine in die Zukunft verlagerte Gehaltskürzung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 05.03.2023 07:34
Was ist dann die Besitzstandswahrung? Wenn ich jetzt verheiratet bin, und bis zu meinem Lebensende den gleichen Ehepartner habe. Fällt das nicht unter Besitzstandswahrung?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 05.03.2023 13:04
Der vh Zuschlag wird durch die jeweils individuelle Ortsklasse abgelöst.
Der vh Bestandsbeame hat Bestandsschutz in Höhe seiner Besoldung, d.h. der bisherige vh Zuschlag bleibt bestehen (Besitzstandswahrung).
Aber…
Der vh Zuschlag nimmt zukünftig nicht mehr an Besoldungserhöhungen teil. Die jeweils individuelle Ortsklasse nimmt an den Besoldungserhöhungen teil. Das nennt sich Abschmelzung.. Wenn nun diese Ortsklasse die Höhe des bisherigen vh Zuschlages erreicht wird in des neuen Recht übergeführt.
Dies gilt für vh Beamte, solange sich die Familienverhältnisse nicht ändern. 
-
Bei Bestandsbeamten mit Familie bei denen ein Kind hinzukommt, bzw. wegfällt wird mit diesem Ereignis das neue Recht angewendet.
Ebenso bei Beamten die rechtskräftig gechieden werden.
Bis dahin wird mit Abschmelzungsbeträgen für den vh Zuschlag (nur für diesen)

Somit bleibe ich dabei, dass dies eine Gehaltskürzung ist.

Würde die Ortsklasse I in Höhe des aktuellen vh Zuschlag geleistet, wäre das eine Sache. Aber so….
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: xingshu am 06.03.2023 10:24
A10 Stufe 5 mit 2 Kindern und Ortsklasse 2. Es ist für mich 100€ netto weniger im Jahr.

Kann das richtig sein? :o
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 06.03.2023 10:51
Ja, weil du bisher dermaßen im Luxus gelebt hast wird dein Gehalt normalerweise gekürzt. Durch die Abschmelzung und die Gnadenerweisung des Freistaates bleiben aber die 100€ und von Besoldungserhöhung zu Erhöhung wird es dann abgeschmolzen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Techniker37 am 06.03.2023 13:07
Also ich blicke jetzt nicht mehr durch. Was bedeutet das neue Gesetz für mich?
Ich wohne in Nürmnberg, bin Beamter (Freistaat Bayern) (A7/6) bin verheiratet und habe ein Kind. Erhalte außerdem die Meisterzulage.

Vielen dank!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Münchern85 am 06.03.2023 14:20
Hallo zusammen,
weiß jemand wie Rechtslage bei der rückwirkenden Einführung dieses Gesetzes ist? Ich heirate dummerweise diesen Monat und bekomme noch die Ballungsraumzulage. Den alten Familienzuschlag würde ich ja dann nicht mehr bekommen, weil der ja einfach gestrichen wird. Vermutlich heißt das, Pech gehabt für mich oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: AnToK am 06.03.2023 15:44
A10 Stufe 5 mit 2 Kindern und Ortsklasse 2. Es ist für mich 100€ netto weniger im Jahr.

Kann das richtig sein? :o

Der Rechner ist noch nicht aktuell, er hat einen Fehler bei den Jahressonderzahlungen. LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Juli69 am 06.03.2023 17:43
Hallo! Wie sieht das mit dem Bestandsschutz aus? Muss man quasi alles zusammen wählen oder kann man den Verheiratetenzuschlag alt und den Kinderzuschlag neu wählen. Andernfalls bekäme ich bei mietstufe 2 keinen Cent mehr trotz vier Kindern!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 06.03.2023 17:47
Der Bestandsschutz gleicht lediglich aus, falls man durch das neue Gesetz schlechter gestellt wäre. Eine Wahl gibt es hier nicht. Wenn man durch das neue Gesetz besser wegkommt. Gibt es auch keinen Bestandsschutz mehr.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Juli69 am 06.03.2023 17:54
Entschuldigung, ich habe folgende Situation:
Variante alt mit 4 Kindern ist um 15 Euro schlechter als die neue Variante  wegen des niedrigeren vH- Zuschlages. Hätte ich aber den alten vh-Zuschlag und die neuen Kinderzuschlaege hätte ich eine Verbesserung von etwa 50 Euro. Aber ob diese Mischung alt( Bestandsschutz)/neu eben so umgesetzt wird, das ist mir unklar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 06.03.2023 17:56
Eine Mischung geht nicht. Entweder alt oder neu.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 06.03.2023 17:59
Gibt es denn irgendwo ein Muster für eine Klagebegründung? Die Klageschrift an sich hab ich mir schon gebastelt. Nur die Begründung fehlt mir noch.

Evtl. Bei nem anderen Beamtenbund?

Bin hier für jedes Muster dankbar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 06.03.2023 20:00
https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/233-widerspruch-gegen-die-besoldung-2022

Direkter Link - Neu aber BW lastig,  im Prinzip Widerspruch auf Klageniveau:
https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage

Direkter Link - Etwas älter nicht mehr ganz aktuell, sehr ausführlich:
https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/Besoldung_Mustervorlage/Musterschriftsatz_V2.pdf

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/sichern-sie-ihre-rechte-und-klagen-sie/

Direkter Link - Kurz, aber wichtig für die Anträge und Rubrum der Klage, damit alle Formalien eingehalten werden
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2022/220830_Muster_Klageerhebung.docx

Habe mir daraus einen Klageentwurf gebastelt, aber bisher wird dieser nicht benötigt, weil Widersprüche in BW noch ruhend gestellt werden.

Wichtig ist vor allem richtiger Beklagter, Datum, Unterschrift etc. es gilt der Grundsatz, dass das Gericht das Recht kennt. Das BVerfG wird bald zu älteren A-Besoldung Vorlagen entscheiden. Ein einfaches Verwaltungsgericht wird bis dahin sowieso nicht positiv urteilen, sondern höchstens einen weiteren Vorlagebeschluss fassen. Im schlimmsten Fall gibt es eine Ablehnung = Bestandskraft oder höhere Kosten in der nächsten Instanz. Ohne das BVerfG läuft aus meiner Sicht nichts, deshalb ist die Begründung auch nicht so sehr wichtig.  Wichtig ist vor allem eine Bestandskraft zu verhindern.

Kurze Frage: Rechnest du mit einem Ablehnungsbescheid oder gibt es einen dringenden Bedarf der eine Klage nötig macht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 07.03.2023 07:06
https://www.drb-bw.de/index.php/stellungnahmen/stellungnahmen-politik/2022/233-widerspruch-gegen-die-besoldung-2022

Direkter Link - Neu aber BW lastig,  im Prinzip Widerspruch auf Klageniveau:
https://www.drb-bw.de/medien/drb-bw_muster-widerspruch_besoldung_2022.docx

https://www.drb-berlin.de/themen-und-positionen/besoldung-und-beihilfe/widerspruch-und-klage/widerspruch-und-klage/news/besoldung-musterklage

Direkter Link - Etwas älter nicht mehr ganz aktuell, sehr ausführlich:
https://www.drb-berlin.de/fileadmin/Landesverband_Berlin/Dokumente/Besoldung_Mustervorlage/Musterschriftsatz_V2.pdf

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/sichern-sie-ihre-rechte-und-klagen-sie/

Direkter Link - Kurz, aber wichtig für die Anträge und Rubrum der Klage, damit alle Formalien eingehalten werden
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2022/220830_Muster_Klageerhebung.docx

Habe mir daraus einen Klageentwurf gebastelt, aber bisher wird dieser nicht benötigt, weil Widersprüche in BW noch ruhend gestellt werden.

Wichtig ist vor allem richtiger Beklagter, Datum, Unterschrift etc. es gilt der Grundsatz, dass das Gericht das Recht kennt. Das BVerfG wird bald zu älteren A-Besoldung Vorlagen entscheiden. Ein einfaches Verwaltungsgericht wird bis dahin sowieso nicht positiv urteilen, sondern höchstens einen weiteren Vorlagebeschluss fassen. Im schlimmsten Fall gibt es eine Ablehnung = Bestandskraft oder höhere Kosten in der nächsten Instanz. Ohne das BVerfG läuft aus meiner Sicht nichts, deshalb ist die Begründung auch nicht so sehr wichtig.  Wichtig ist vor allem eine Bestandskraft zu verhindern.

Kurze Frage: Rechnest du mit einem Ablehnungsbescheid oder gibt es einen dringenden Bedarf der eine Klage nötig macht?

Vielen Dank für die Informationen. Die Klageschrift an sich habe ich schon so gut wie fertig. Mir erschließt sich nur noch nicht ganz wer der richtige Beklagte ist bei einem kommunalen Dienstherren.(Freistaat Bayern über LFF und dann die Kommune?) Aber dafür werde ich die Rechtsantragsstelle aufsuchen.

Aktuell sind meine Widersprüche noch ruhend gestellt. Ich rechne jedoch mit einer zeitnahen Ablehnung meiner Widersprüche, da die Rechtslage für Bayern ja durch das neue Gesetz aus Sicht der Politik zur Zufriedenheit aller gelöst wurde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 07.03.2023 11:16
Kenne mich mit Kommunalbeamtensachen nicht wirklich aus.
Wer zahlt das Gehalt? An wen wurde der Widerspruch gerichtet?

Bayern, BW und NRW haben kleine Besonderheiten bei § 78 VvwGO.

Zitat
Die Klage ist zu richten
   1.    gegen den Bund, das Land oder die Körperschaft, deren Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen hat; zur Bezeichnung des Beklagten genügt die Angabe der Behörde,

Im Zweifel dennoch lieber nur die Behörde nennen, beim falschen Rechtsträger kann eine Auslegung scheitern. Oder eben die Rechtsantragsstelle fragen, aber die haften nicht für falsche Auskünfte...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: HansPeter23 am 07.03.2023 13:37
Ich verfolge hier das Geschehen jetzt auch schon längere Zeit.

Nachdem ich die Debatte im Landtag in der Mediathek nun aber verfolgt habe, musste ich mir hier jetzt auch mal einen Account zulegen.

Anbei der Link zur Debatte. Hier kann man manuell alle Redebeiteäge nochmal anschauen.
https://www1.bayern.landtag.de/player/index.html?playlist=https://www1.bayern.landtag.de/streamingservice/jsonmetafiles/wp18/18_554/meta_vod_44417.json&startId=1


Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.

Fazit: Mal wieder werden die Reichen entsprechender entlohnt. Ich rede jetzt explizit nicht von Familien, sondern ich möchte einfach mal einen ledigen A6 Beamten mit einem A16 Beamten vergleichen. Der A6 Münchner geht leer aus und der A16 fliegt von dem Geld auf die Malediven und lacht sich eins.

Mich wundert es gar nicht mehr, dass aus diesen Gründen selbst im ö. D. die Politikverdrossenheit immer weiter foranschreitet.

Früher habe ich zudem immer gesagt, werde Beamter, und sobald du heiratest wird dies finanziell honoriert. Mittlerweile muss ich sagen: ja also die lächerlichen 77 brutto....lass es sein, niemals heiraten.

Das mit den 20.000 Euro habe ich leider nicht verstanden. Der Betrag lag bis 2020 noch bei 18.000. Was wird denn hier und von der SPD und warum genau gefordert?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 07.03.2023 14:08

Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.


Das wäre mir neu  :o
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 07.03.2023 14:12
Beamte ab A12 als "reich" zu bezeichnen ist allerdings auch eher polemisch.
Alle Besoldungsgruppen sitzen hier in einem Boot und werden durch die unzureichende Umsetzung benachteiligt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 07.03.2023 14:25

Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.


Das wäre mir neu  :o

Das hängt mit der rückwirkenden Umstellung zusammen. Der A12 Beamte hat nur einen Teil der Ballungsraumzulage bekommen, bekommt aber jetzt rückwirkend die volle Stufe nachbezahlt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 07.03.2023 14:26
Ganz unrecht hat er nicht.

Ich gehe davon aus, er meint die, welche wegen der magischen Grenze bisher wegen der Gehaltshöhe keine Ballungsraumzulage mehr bekommen haben.

Denn die Grenze wird ja auch rückwirkend gecancelt, sodass jetzt gerade auch die in den oberen A-Stufen jetzt eine saftige Nachzahlung bekommen werden. Die in den unteren A-Stufen, die bisher bereits die Ballungsraumzulage bekommen haben, bekommen halt "lediglich" den Differenzbetrag nachbezahlt.

Wenn man jetzt 39 Monate die Ballungsraumzulage nachbezahlt bekommt ist man schon bei etwa 5300 Euro.

Aber "ungerecht" würde ich es jetzt auch nicht sehen. Der Beamte, egal in welcher Besoldungsstufe er lebt, hat halt Anspruch darauf. und dabei ist unerheblich wieviel er eigentlich verdient.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 07.03.2023 14:26
A10 Stufe 5 mit 2 Kindern und Ortsklasse 2. Es ist für mich 100€ netto weniger im Jahr.

Kann das richtig sein? :o

Der Rechner ist noch nicht aktuell, er hat einen Fehler bei den Jahressonderzahlungen. LG

Und die 10% Erhöhung ist auch noch nicht mit drin.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 07.03.2023 14:28

Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.

Fazit: Mal wieder werden die Reichen entsprechender entlohnt. Ich rede jetzt explizit nicht von Familien, sondern ich möchte einfach mal einen ledigen A6 Beamten mit einem A16 Beamten vergleichen. Der A6 Münchner geht leer aus und der A16 fliegt von dem Geld auf die Malediven und lacht sich eins.


Du solltest bei Verdi anfangen. Die propagieren auch so einen Schwachsinn.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 07.03.2023 15:11
Kein Politiker erwähnt hier, dass ein Beamter in A12, A13 14 15 16 B3 B5 B6, der bisher in München gewohnt hat und heute immer noch dort wohnt, am 01.05.23 nun eine Nachzahlung in Höhe von über 5.000 Euro brutto erhalten wird.

Fazit: Mal wieder werden die Reichen entsprechender entlohnt. Ich rede jetzt explizit nicht von Familien, sondern ich möchte einfach mal einen ledigen A6 Beamten mit einem A16 Beamten vergleichen. Der A6 Münchner geht leer aus und der A16 fliegt von dem Geld auf die Malediven und lacht sich eins.

Als wäre es direkt aus der BILD-Zeitung übernommen  :-\

Hast du mal eine Sekunde darüber nachgedacht, dass der Beamte in München ab A12 (ganz grob gesagt) plötzlich einen Betrag nicht mehr ausgezahlt bekommen hat, den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen? Obwohl er genauso die deutlich höheren Kosten in der Stadt tragen muss? Dafür ist die Ballungsraumzulage schließlich da. Die soll nicht reich machen, sondern den höheren Lebenshaltungskosten in der Stadt Rechnung tragen. Die Beförderung von A11 auf A12 wird durch die Streichung der Zulage eher verwässert.

Stattdessen haust du lieber auf so unüberlegte Art und Weise auf deine Kollegen drauf?! Was soll das?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 07.03.2023 15:18
Danke für die Erläuterungen, das mit der Ballungsraumzulage war mir so nicht bekannt. Wenigstens etwas positives in diesem verkorkstem Gesetz.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Wissender am 07.03.2023 15:18
Aufgrund dieses Stranges habe ich mich hier angemeldet.

"den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen"

Das ist nicht korrekt. Den Zuschlag in München gibt es nur bis A10. A11 bekommt den nicht mehr.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 07.03.2023 15:32
Aufgrund dieses Stranges habe ich mich hier angemeldet.

"den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen"

Das ist nicht korrekt. Den Zuschlag in München gibt es nur bis A10. A11 bekommt den nicht mehr.


Und ich habs in meinem Posting sogar noch falsch von ihm übernommen. Du hast natürlich recht, A11 ist richtig.
Wenn man ein bisschen älter ist und schon mehr Altersstufen hatte (Vorgänger der Erfahrungsstufen), konnte es einen auch mit A10 schon teilweise erwischen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 07.03.2023 16:28
Aufgrund dieses Stranges habe ich mich hier angemeldet.

"den alle Beamten bis A11 in München weiterhin bekommen"

Das ist nicht korrekt. Den Zuschlag in München gibt es nur bis A10. A11 bekommt den nicht mehr.


Und ich habs in meinem Posting sogar noch falsch von ihm übernommen. Du hast natürlich recht, A11 ist richtig.
Wenn man ein bisschen älter ist und schon mehr Altersstufen hatte (Vorgänger der Erfahrungsstufen), konnte es einen auch mit A10 schon teilweise erwischen.

Die Ballungsraumzulage wird auch mit A9Z teilweise nur noch anteilig, oder garnicht mehr bezahlt. Ausschlaggebend ist halt der im Gesetz verankerte Grenzbetrag
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: HansPeter23 am 07.03.2023 18:30
Der Grenzbetrag wird sehr wohl in A12 erreicht, ebenso in A11 und sogar auch in A10.
Die neue Regelung besagt, tschüss Grenzbetrag.

Ja das ist tatsächlich etwas für die Presse. Hoffe Sie liest mit.

Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt
Zitiert aus Art. 94 Abs 3 S.1 BayBesG
Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: edv123 am 07.03.2023 20:36
Der Grenzbetrag wird sehr wohl in A12 erreicht, ebenso in A11 und sogar auch in A10.
Die neue Regelung besagt, tschüss Grenzbetrag.

Ja das ist tatsächlich etwas für die Presse. Hoffe Sie liest mit.

Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt
Zitiert aus Art. 94 Abs 3 S.1 BayBesG
Der sich aus Abs. 2 ergebende Grundbetrag wird höchstens in der Höhe gewährt, in der die Grundbezüge der Berechtigten nach Art. 2 Abs. 2 mit Ausnahme der Nrn. 3 Alternative 2, 4 und 5 hinter 3952,31 € monatlich (Grenzbetrag) zurückbleibt

Was soll denn die Presse mitlesen?

Kommen jetzt Artikel mit der Schlagzeile:
„Endlich werden auch Beamte ab A10 in München angemessen besoldet?“
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 07.03.2023 23:30
Für die Landeshauptstadt gilt folgende Beschäftigteninformation vom 06.03.2023 zum Alimentationsgesetz:

https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:7c64cea2-4e03-4511-a45b-1733f3ced943/Beschaeftigten_Info_2023_03_06-1_Neuausrichtung_Besoldungsbestandteile.pdf

Auf der letzten Seite: erst mit den Julibezügen wird es voraussichtlich erst umgesetzt und ausgezahlt
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 08.03.2023 08:09
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114508.msg281802.html#msg281802
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 08.03.2023 08:54
Der Grenzbetrag wird sehr wohl in A12 erreicht, ebenso in A11 und sogar auch in A10.
Die neue Regelung besagt, tschüss Grenzbetrag.

Ja das ist tatsächlich etwas für die Presse. Hoffe Sie liest mit.

Versuch doch bitte zu verstehen, was andere dir sagen wollen. Ansonsten geht das fast schon in Richtung trollen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Peejorn am 10.03.2023 07:42
Guten Morgen verehrter Schwarm! Lese seit einiger Zeit mit und finde die Ansätze und Informationen sehr interessant. Jetzt hat sich bei mir auch eine Frage aufgetan, vielleicht ist jemand in der gleichen Situation und hat die Antwort bereits gefunden. Ich bin A10 und habe zwei Kinder in Ortsklasse VII, darüber hinaus glücklich geschieden. Aktuell erhalte ich Familienzuschlag für meine beiden Kinder, obwohl diese hauptsächlich bei meiner Exfrau leben. Sie ist keine Beamtin. Erhalte ich nun weiterhin Familienzuschlag, bzw. auch die neue Ortskomponente, oder richtet sich das jetzt nach dem tatsächlichen Kindergeldempfänger, das bekommt meine Ex-Frau. Wie gesagt, bislang habe ich Familienzuschlag für die Kinder bekommen, da diese bei mir ein eigenes Zimmer haben und regelmäßig bei mir sind. Vielleicht kann mir jemand helfen. Besten Dank und viele Grüße.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Überwacher am 10.03.2023 13:00
Guten Morgen verehrter Schwarm! Lese seit einiger Zeit mit und finde die Ansätze und Informationen sehr interessant. Jetzt hat sich bei mir auch eine Frage aufgetan, vielleicht ist jemand in der gleichen Situation und hat die Antwort bereits gefunden. Ich bin A10 und habe zwei Kinder in Ortsklasse VII, darüber hinaus glücklich geschieden. Aktuell erhalte ich Familienzuschlag für meine beiden Kinder, obwohl diese hauptsächlich bei meiner Exfrau leben. Sie ist keine Beamtin. Erhalte ich nun weiterhin Familienzuschlag, bzw. auch die neue Ortskomponente, oder richtet sich das jetzt nach dem tatsächlichen Kindergeldempfänger, das bekommt meine Ex-Frau. Wie gesagt, bislang habe ich Familienzuschlag für die Kinder bekommen, da diese bei mir ein eigenes Zimmer haben und regelmäßig bei mir sind. Vielleicht kann mir jemand helfen. Besten Dank und viele Grüße.

Das kann man sehr schön aus dem Gesetz ablesen.

1Zur Stufe 1 und den folgenden Stufen gehören die Beamten und Beamtinnen,
denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz
(BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65
EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde.

Der aktuelle Familienzuschlag bleibt jedoch aufgrund der "großzügigen" Besitzstandwahrung fürs erste. Wird allerdings mit den nächsten Erhöhungen abgeschmolzen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Peejorn am 13.03.2023 07:01
Naja die Formulierung ist in der aktuellen Rechtslage dieselbe, trotzdem bekomme ich den Familienzuschlag für die Kids. Mir "würde" ja auch Kindergeld zustehen. Hatte die Hoffnung dass im Gesetzesentwurf zu meinen Ungunsten stehen müsste "das Kindergeld auch tatsächlich bekommt"
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 13.03.2023 09:22
Nach meinem Verständnis ist der Hinweis auf 64 EStG entscheidend. Es genügt, wenn einem theoretisch auch der Kindergeld zustünde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 14.03.2023 10:20
„Attacke auf die Demokratie“: CSU-Chef Söder kündigt Klage gegen geplante Wahlrechtsreform an. Die CSU halte die Pläne deshalb für klar verfassungswidrig.

Attacke auf die Demokratie, das werde ich auch in meine Klage wegen ungenügender Alimentation schreiben, denn ich halte das auch für klar verfassungswidrig.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Mingara am 14.03.2023 11:26
Weiß jemand von den Kommunalbeamten der LHS München hier, was im Rahmen der Besoldungsreform künftig dann aus dieser Strukturzulage wird?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 14.03.2023 11:57
„Attacke auf die Demokratie“: CSU-Chef Söder kündigt Klage gegen geplante Wahlrechtsreform an. Die CSU halte die Pläne deshalb für klar verfassungswidrig.

Attacke auf die Demokratie, das werde ich auch in meine Klage wegen ungenügender Alimentation schreiben, denn ich halte das auch für klar verfassungswidrig.

schön geschrieben, lotsch - ich musste beim Lesen gerade lachen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: InVinoVeritas am 14.03.2023 14:11
Weiß jemand von den Kommunalbeamten der LHS München hier, was im Rahmen der Besoldungsreform künftig dann aus dieser Strukturzulage wird?


Die gibt es weiterhin wie gewohnt, nur die Ballungsraumzulage geht in den Orts- und Familienzuschlag über.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 15.03.2023 17:27
Vorgeschichte: In Ingolstadt wurde 2023 eine Arbeitsmarktzulage für Erzieherinnen in Höhe von 10 % eingeführt. Die Umlandgemeinden mussten nachziehen, weil ansonsten die Erzieherinnen abgewandert wären.

Aus einer Bürgerversammlung in einer Nachbargemeinde:
Ein Geschäftsführer einer Gemeinde (A 13) beschwert sich, dass er nur noch 50 € mehr verdient als eine Erzieherin, und viele Erzieherinnen haben nach Erhalt der Arbeitsmarktzulage ihre Arbeitszeit reduziert (TzBfG).

Da sieht man mal wie sich solche Eingriffe ins Tarifgefüge auswirken. Es muss schon eine Menge Frust herrschen, wenn man so etwas in einer Bürgerversammlung äußert, und es zeigt, dass die Besoldung nicht mehr amtsangemessen ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Digitalo am 17.03.2023 21:14
Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist heute Veröffentlicht worden:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/ (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MichiF am 20.03.2023 10:38
Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist heute Veröffentlicht worden:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/ (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/)

Servus Zusammen,
ich hab mir gerade den Link angeschaut...für den Zeitraum ab 01.01.2020 ist die Nachzahlung (sofern man eine solche bekommt) in Anlehnung an das Urteil des BVerfG relativ klar.
Unter Art. 109 Abs. 4 steht nun Folgendes:
"(4) 1Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend entschieden worden ist, ein Fehlen der Amtsangemessenheit der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, wird für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag nach Maßgabe der folgenden Sätze gewährt. 2Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde. 3Ein Anspruch besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand. 4Die zu gewährenden Erhöhungsbeträge betragen monatlich 313,97 € je drittem oder weiterem Kind. 5Teil 3 Abschnitt 6 findet keine Anwendung.“

Für mich würde das bedeuten, dass jeder der vor 2020 jährlich Einspruch eingelegt hat, für das 3. und jedes weitere Kind 313,97 Euro monatlich Nachzahlung bekommt. Es geht aber nicht hervor, wie lange rückwirkend das gilt.
Ich habe diesen Absatz bisher überhaupt noch nicht gesehen...weiß jemand mehr dazu??
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: DJ91 am 20.03.2023 10:49
(1) Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes des Beamten oder der Beamtin entspricht der Mietenstufe nach § 12 des Wohngeldgesetzes, welcher die Gemeinde zugeordnet ist. Ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Beamten oder der Beamtin keiner Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz zugeordnet, ist anstelle des Hauptwohnsitzes auf den dienstlichen Wohnsitz abzustellen. In den Fällen des Art. 38 richtet sich die Ortsklasse des Beamten oder der Beamtin nach der Mietenstufe der entsendenden Dienststelle. 4Für die Bestimmung der Ortsklasse sind die jeweiligen Verhältnisse am Ersten eines Monats maßgebend.

Eine Frage zu dem hervogehobenen Passus, meine Heimatgemeinde ist keiner Wohngeldstufe zugeordnet. Lediglich der Landkreis und die Kreisstadt sind Wohngeldstufen zugeordnet.

Nach der Zuordnung des Landkreises wäre ich in Wohngeldstufe I, da meine Gemeinde nun nicht explizit genannt ist, wäre dann der Sitz meines Dienstherren heranzuziehen? Dies wäre dann Wohngeldstufe II.

Danke für eure Hilfe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: newT am 20.03.2023 13:45
(1) Die Ortsklasse des Hauptwohnsitzes des Beamten oder der Beamtin entspricht der Mietenstufe nach § 12 des Wohngeldgesetzes, welcher die Gemeinde zugeordnet ist. Ist die Gemeinde des Hauptwohnsitzes des Beamten oder der Beamtin keiner Mietenstufe nach dem Wohngeldgesetz zugeordnet, ist anstelle des Hauptwohnsitzes auf den dienstlichen Wohnsitz abzustellen.
Eine Frage zu dem hervogehobenen Passus, meine Heimatgemeinde ist keiner Wohngeldstufe zugeordnet. Lediglich der Landkreis und die Kreisstadt sind Wohngeldstufen zugeordnet.
(...)
Nach der Zuordnung des Landkreises wäre ich in Wohngeldstufe I, da meine Gemeinde nun nicht explizit genannt ist, wäre dann der Sitz meines Dienstherren heranzuziehen? Dies wäre dann Wohngeldstufe II.
Die Mietenstufe nach §12 des Wohngeldgesetzes wird für Gemeinden mit "einer Einwohnerzahl von weniger als 10 000 und gemeindefreie Gebiete nach Kreisen zusammengefasst." (vgl. §12 Abs. 3 Nr. 2 WoGG).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Propitch am 20.03.2023 18:04
Das Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist heute Veröffentlicht worden:
https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/ (https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2023-80/)

Servus Zusammen,
ich hab mir gerade den Link angeschaut...für den Zeitraum ab 01.01.2020 ist die Nachzahlung (sofern man eine solche bekommt) in Anlehnung an das Urteil des BVerfG relativ klar.
Unter Art. 109 Abs. 4 steht nun Folgendes:
"(4) 1Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend entschieden worden ist, ein Fehlen der Amtsangemessenheit der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, wird für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag nach Maßgabe der folgenden Sätze gewährt. 2Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde. 3Ein Anspruch besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand. 4Die zu gewährenden Erhöhungsbeträge betragen monatlich 313,97 € je drittem oder weiterem Kind. 5Teil 3 Abschnitt 6 findet keine Anwendung.“

Für mich würde das bedeuten, dass jeder der vor 2020 jährlich Einspruch eingelegt hat, für das 3. und jedes weitere Kind 313,97 Euro monatlich Nachzahlung bekommt. Es geht aber nicht hervor, wie lange rückwirkend das gilt.
Ich habe diesen Absatz bisher überhaupt noch nicht gesehen...weiß jemand mehr dazu??

Hallo MichiF,
dieser Passus war schon in der Fassung enthalten, die im August (noch unveröffentlicht) in die Verbandsabstimmung ging. Von dieser Regelung sind zunächst diejenigen Beschäftigten umfasst, die schon vor 2020 der Besoldung widersprochen haben, z. B. auf Anraten der Gewerkschaften. Sofern über ein solches Widerspruchsverfahren bis heute nicht abschließend entschieden wurde, erhalten diese entsprechende Nachzahlungen. Ob es eine übergeordnete, hier zu betrachtende verwaltungsrechtliche Regelung gibt, die die Anzahl der zurückliegenden, geltenden Jahre begrenzt, kann ich zwar nicht sagen; allerdings gibt es Urteile, die Zeiträume gelten ließen, die erheblich weiter zurück lagen. Gegebenenfalls kommt es daher tatsächlich für eine noch frühere Rückzahlung nur darauf an, ob ein früheres Widerspruchsverfahren noch "offen" ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MichiF am 21.03.2023 07:01
Vielen Dank für die Antwort. Dann bin ich mal gespannt, wann das umgesetzt wird und wie viele Jahre rückwirkend die Zahlungen dann tatsächlich erfolgen, sofern man den Widerspruch eingelegt hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Peejorn am 21.03.2023 12:54
Guten Morgen verehrter Schwarm! Lese seit einiger Zeit mit und finde die Ansätze und Informationen sehr interessant. Jetzt hat sich bei mir auch eine Frage aufgetan, vielleicht ist jemand in der gleichen Situation und hat die Antwort bereits gefunden. Ich bin A10 und habe zwei Kinder in Ortsklasse VII, darüber hinaus glücklich geschieden. Aktuell erhalte ich Familienzuschlag für meine beiden Kinder, obwohl diese hauptsächlich bei meiner Exfrau leben. Sie ist keine Beamtin. Erhalte ich nun weiterhin Familienzuschlag, bzw. auch die neue Ortskomponente, oder richtet sich das jetzt nach dem tatsächlichen Kindergeldempfänger, das bekommt meine Ex-Frau. Wie gesagt, bislang habe ich Familienzuschlag für die Kinder bekommen, da diese bei mir ein eigenes Zimmer haben und regelmäßig bei mir sind. Vielleicht kann mir jemand helfen. Besten Dank und viele Grüße.

Das kann man sehr schön aus dem Gesetz ablesen.

1Zur Stufe 1 und den folgenden Stufen gehören die Beamten und Beamtinnen,
denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz
(BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65
EStG oder des § 3 oder § 4 BKGG zustehen würde.

Der aktuelle Familienzuschlag bleibt jedoch aufgrund der "großzügigen" Besitzstandwahrung fürs erste. Wird allerdings mit den nächsten Erhöhungen abgeschmolzen.

Für den Fall dass jemand in einer ähnlichen Situation ist. Laut Bezügestelle wird der Familienzuschlag NEU gewährt, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Was nunmehr nicht mehr gewährt wird, ist der Familienzuschlag für geschiedene Beamte die noch zum Unterhalt an ihren Ex Mann/Frau verpfllichtet sind. (Unabhängig der Kinder) Diese haben bisher noch den "Verheiratetenzuschlag" bekommen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 31.03.2023 14:28
Hallo zusammen,

bin durch Zufall auf dieses Thema aufmerksam geworden und habe erst vor wenigen Wochen von der Verfassungswidrigkeit der Besoldung überhaupt erfahren. Entsprechend haben weder meine Frau noch ich als Beamte des Freistaats Bayern Einspruch gegen die gewährte Besoldung erhoben. Nun meine Frage: Ist es möglich, dies rückwirkend für vergangene Besoldungszeiträume zu unternehmen?
Viele Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 31.03.2023 14:48
Ja natürlich, da für 2020, 2021 und 2022 auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde. Ich würde das aber erst nach Zustellung einer Bezügemitteilung machen mit der die Bezüge nach der Gesetzesänderung erfolgt, da der Widerspruch sonst ggf. zurückgewiesen wird mit dem Verweis dass ja gerade ein neues Gesetz kommt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 31.03.2023 14:57
@ muenchner82: Vielen Dank für die prompte Antwort.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 03.04.2023 08:10
Hallo zusammen,

bin durch Zufall auf dieses Thema aufmerksam geworden und habe erst vor wenigen Wochen von der Verfassungswidrigkeit der Besoldung überhaupt erfahren. Entsprechend haben weder meine Frau noch ich als Beamte des Freistaats Bayern Einspruch gegen die gewährte Besoldung erhoben. Nun meine Frage: Ist es möglich, dies rückwirkend für vergangene Besoldungszeiträume zu unternehmen?
Viele Grüße

Ganz konkret:
Also wenn es dir um die "alte" Verfassungswidrigkeit geht....da ist für dich nichts veranlasst. 2020-2022 sind mit dem neuen Gesetz abgegolten.
Solltest du auch das neue Gesetz für verfassungswidrig halten - was viele hier tun - dann braucht es einen neuen Widerspruch gegen die Besoldungszeiträume.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Peejorn am 04.04.2023 14:09
Ja natürlich, da für 2020, 2021 und 2022 auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde. Ich würde das aber erst nach Zustellung einer Bezügemitteilung machen mit der die Bezüge nach der Gesetzesänderung erfolgt, da der Widerspruch sonst ggf. zurückgewiesen wird mit dem Verweis dass ja gerade ein neues Gesetz kommt.

Die erste Bezügemitteilung nach neuer Gültigkeit kommt dann zum Mai oder? Lese da durchaus verschiedenes....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Propitch am 05.04.2023 11:03
Ja natürlich, da für 2020, 2021 und 2022 auf die Einrede der Verjährung verzichtet wurde. Ich würde das aber erst nach Zustellung einer Bezügemitteilung machen mit der die Bezüge nach der Gesetzesänderung erfolgt, da der Widerspruch sonst ggf. zurückgewiesen wird mit dem Verweis dass ja gerade ein neues Gesetz kommt.

Die erste Bezügemitteilung nach neuer Gültigkeit kommt dann zum Mai oder? Lese da durchaus verschiedenes....

Hallo Peejorn,
es spricht jedenfalls einiges dafür. Die DPolG beispielsweise meldet, dass zum Mai umgestellt wird und zum Juni die Nachzahlungen für dieses Jahr kommen sollen. Einige Sachbearbeiter des LfF geben telefonisch wohl auch eine solche Auskunft. Formal kündigt das LfF (bislang) lediglich an, dass die Umstellungen "zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes" erfolgen, die Nachzahlungen "kurze Zeit später".
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 08.04.2023 20:10
Hallo zusammen,

bin durch Zufall auf dieses Thema aufmerksam geworden und habe erst vor wenigen Wochen von der Verfassungswidrigkeit der Besoldung überhaupt erfahren. Entsprechend haben weder meine Frau noch ich als Beamte des Freistaats Bayern Einspruch gegen die gewährte Besoldung erhoben. Nun meine Frage: Ist es möglich, dies rückwirkend für vergangene Besoldungszeiträume zu unternehmen?
Viele Grüße

Ganz konkret:
Also wenn es dir um die "alte" Verfassungswidrigkeit geht....da ist für dich nichts veranlasst. 2020-2022 sind mit dem neuen Gesetz abgegolten.
Solltest du auch das neue Gesetz für verfassungswidrig halten - was viele hier tun - dann braucht es einen neuen Widerspruch gegen die Besoldungszeiträume.

Hallo Zugroaster,
tut mir leid, aber so ganz versteh ich das nicht, die alte Besoldungsgesetzgebung scheint ja offenbar verfassungswidrig gewesen zu sein, das neue Gesetz wird von vielen Teilnehmern auch als verfassungswidrig angesehen, der Gesetzgeber hat auf Einrede zur Verjährung verzichtet... Macht es da keinen Unterschied, ob man für die Jahre 2020, 21, 22 Widerspruch einlegt...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Diederich Heßling am 09.04.2023 16:37
Ich behaupte die meisten Beamten werden keine oder nur eine geringe Nachzahlung bekommen. Vgl. Art. 109 Abs.1 Satz 2
der Übergangsvorschriften zu orts- und familienbezogenen Besoldungsbestandteilen


Für die Jahre 2020 bis 2022 ist bei der Berechnung des Orts- und Familienzuschlags nach den Art. 35 bis 37 in der am 1. April 2023 geltenden Fassung anstelle der Anlage 5 auf die Anlage 11 abzustellen.

Die Anlage 11 wurden die Beträge schön niedrig gewählt, wahrscheinlich an den alten SGB2 Sätzen ausgerichtet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Propitch am 11.04.2023 19:34
Hallo zusammen,

bin durch Zufall auf dieses Thema aufmerksam geworden und habe erst vor wenigen Wochen von der Verfassungswidrigkeit der Besoldung überhaupt erfahren. Entsprechend haben weder meine Frau noch ich als Beamte des Freistaats Bayern Einspruch gegen die gewährte Besoldung erhoben. Nun meine Frage: Ist es möglich, dies rückwirkend für vergangene Besoldungszeiträume zu unternehmen?
Viele Grüße

Ganz konkret:
Also wenn es dir um die "alte" Verfassungswidrigkeit geht....da ist für dich nichts veranlasst. 2020-2022 sind mit dem neuen Gesetz abgegolten.
Solltest du auch das neue Gesetz für verfassungswidrig halten - was viele hier tun - dann braucht es einen neuen Widerspruch gegen die Besoldungszeiträume.

Hallo Zugroaster,
tut mir leid, aber so ganz versteh ich das nicht, die alte Besoldungsgesetzgebung scheint ja offenbar verfassungswidrig gewesen zu sein, das neue Gesetz wird von vielen Teilnehmern auch als verfassungswidrig angesehen, der Gesetzgeber hat auf Einrede zur Verjährung verzichtet... Macht es da keinen Unterschied, ob man für die Jahre 2020, 21, 22 Widerspruch einlegt...

Hallo Magnesior,
für den Zeitraum seit dem Jahr 2020 ist es tatsächlich egal, ob Du Deiner Besoldung widersprochen hast - vorausgesetzt (!), Deine Behörde bzw. das für Dich zuständige Ministerium hat seit demselben Jahr auf "das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung" verzichtet. Dies ist z. B. für die Landesbeamten in Bayern durch das StMFH und für die Kommunalbeamten in München durch die LH München für den Zeitraum von 2020 bis 2022 erfolgt. Für die Jahre davor und für Beamte, deren zuständige Behörde oder Ministerium hierauf nicht verzichtet haben, gilt aber: der Widerspruch muss spätestens am Ende des jeweils laufenden Jahres eingegangen sein, und bislang darf darüber noch nicht endgültig entschieden worden sein. Manche Widersprüche wurden zusätzlich mit der Formulierung "und für folgende Jahre" in die Zukunft gerichtet; ob diese Verfahrensweise aber tatsächlich einer verwaltungsrechtlichen Überprüfung standhalten würde, ist mir nicht bekannt. Ich hoffe, ich konnte damit Deine Frage beantworten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 13.04.2023 20:06
Hallo Propitch,

vielen Dank für deine Antwort, habe es verstanden.
Viele Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 14.04.2023 11:53
Mein Mail von Heute an die komba Bayern und den BBB:
Zitat
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

das völlig unzureichende Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist nun zum 01.04.2023 in Kraft getreten, damit wird den bayerischen Beamten weiterhin eine verfassungsgemäße amtsangemessene Alimentation verweigert und nach dem Prinzip „Besoldung nach Kassenlage“ verfahren. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Das wird aber anscheinend ausnahmslos in allen Ländern und beim Bund mit einkalkuliert, da entsprechende Entscheidungen ja erst in Jahren zu erwarten sind. Auch beschleicht mich eine gewisse Fassungslosigkeit, wie dieses Gesetz vom bbb und der komba Bayern ohne großen Widerstand kommentiert wird und noch angebliche wesentliche Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt worden seien. Die Einwände des Bayer. Richtervereins wurden anscheinend nicht weiter zur Kenntnis genommen. Die Bestenauslese, die eigentlich ein Grundprinzip des Beamtentums sein sollte wird seit Jahren ausgehöhlt und das bei dem allseits bekannten Fachkräftemangel auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Nur am Rande, meine Frau hat in den Jahren 2020-2022 und wird auch dieses Jahr bei weitem nicht die als durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen gesetzte Grenze von 20.000,-- € verdient haben, bzw. werden. Das ist jedoch nur ein Grund, warum ich die vergangene sowie die künftige Alimentation als verfassungswidrig betrachte.

Meine Frage: Wird die komba Bayern sich ein Beispiel am aus meiner Sicht vorbildlichen tbb nehmen Häufig gestellte Fragen / FAQ | tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (thueringer-beamtenbund.de) und seine Mitglieder so unterstützen, falls meine Widersprüche gegen die Besoldung der Jahre 2020-2022 (s. Anlage Widerspruch 2022) aufgrund des nun beschlossenen Gesetzes negativ beschieden werden? Aus den in meinem Widerspruch genannten Gründen werde ich auch dieses Jahr Widerspruch gegen meine Besoldung einlegen müssen.

Falls ich von meiner Gewerkschaft in naher Zukunft nicht ebensolche Unterstützung wie in Thüringen erwarten kann, werde ich meine Mitgliedschaft beenden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 14.04.2023 12:58
Alles drin was drin sein muss. Auf die Antwort bin ich sehr gespannt.

Ich fürchte aber ihre Gewerkschaftsmitgliedschaft endet bald.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 17.04.2023 07:57
Das befürchte ich auch 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 17.04.2023 13:51
Hallo Propitch,

vielen Dank für deine Antwort, habe es verstanden.
Viele Grüße

Entschuldigung, ich hatte hier ne Weile nicht mehr reingeschaut. Bei meiner Aussage bin ich tatsächlich von meinem eigenen Ist-Stand ausgegangen - mein Brötchengeber hat auf das Erfordernis zur zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Dabei habe ich nicht bedacht, dass das kein allgemeiner Verzicht war, sondern jede Behörde hier anders verfahren kann.

Schön, dass dir anderweitig geholfen werden konnte  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 19.04.2023 18:10
Ich habe gestern meine Bezügemitteilung für Mai 2023 erhalten. Hier ist bereits auf das neue Recht abgestellt.

Aus diesem Grund habe ich heute meinen Rechtsschutzantrag bei der DPolG gestellt. Man teilte mir mit, dass der Landesvorstand noch darüber entscheiden muss ob Rechtsschutz gewährt wird.
Sobald es was neues gibt werde ich berichten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 19.04.2023 19:50
Hallo Propitch,

vielen Dank für deine Antwort, habe es verstanden.
Viele Grüße

Entschuldigung, ich hatte hier ne Weile nicht mehr reingeschaut. Bei meiner Aussage bin ich tatsächlich von meinem eigenen Ist-Stand ausgegangen - mein Brötchengeber hat auf das Erfordernis zur zeitnahen Geltendmachung verzichtet. Dabei habe ich nicht bedacht, dass das kein allgemeiner Verzicht war, sondern jede Behörde hier anders verfahren kann.

Schön, dass dir anderweitig geholfen werden konnte  :)

Kein Problem, wird ja keiner entlohnt für seine Beratertätigkeit hier :)
Und deine Antwort war ja durchaus fundiert, vielen Dank. Da ich noch nicht so ganz drin bin in der Materie, hat mir diese halt noch nicht sofort eingeleuchtet..
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Luisaaa am 20.04.2023 10:54
Hallo zusammen,

nachdem ich gefühlt Ewigkeiten erfolglos nach einer Antwort auf meine Frage gesucht habe, stelle ich sie nun hier:

Ich habe gestern meine Bezügemitteilung erhalten, erstmals mit der neuen Ortklasse. Mir ist aufgefallen, dass neben Familienzuschlag und Ballungsraumzulage nun auch die Strukturzulage Art. 33 S. 1 wegfällt. Ist das tatsächlich so korrekt?

Ich habe in keiner Quelle etwas über den Wegfall der Strukturzulage finden können, es ist immer nur die Rede davon, dass der Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage durch die neue Regelung ersetzt wird. Zudem ist der Art. 33 S. 1 ja nach wie vor in Kraft, von daher verstehe ich nicht wieso das gestrichen werden kann. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 20.04.2023 12:35
Bitte ruf bei Deinem Sachbearbeiter im LfF an (Nummer steht oben auf der Bezügemitteilung), das muss ein Fehler sein. Die Strukturzulage fällt nicht weg.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Peejorn am 20.04.2023 12:56
Hallo zusammen,

nachdem ich gefühlt Ewigkeiten erfolglos nach einer Antwort auf meine Frage gesucht habe, stelle ich sie nun hier:

Ich habe gestern meine Bezügemitteilung erhalten, erstmals mit der neuen Ortklasse. Mir ist aufgefallen, dass neben Familienzuschlag und Ballungsraumzulage nun auch die Strukturzulage Art. 33 S. 1 wegfällt. Ist das tatsächlich so korrekt?

Ich habe in keiner Quelle etwas über den Wegfall der Strukturzulage finden können, es ist immer nur die Rede davon, dass der Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage durch die neue Regelung ersetzt wird. Zudem ist der Art. 33 S. 1 ja nach wie vor in Kraft, von daher verstehe ich nicht wieso das gestrichen werden kann. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!

Wenn dieser fehlende Betrag auf die "Besitzstandswahrung" aufaddiert wurde, haben wohl einige noch nichts davon gehört. (Ich auch nicht) Wenn er aber schlichtweg fehlt, ist es wohl definitiv ein Versäumnis der Bezügestelle.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Gabi1978 am 20.04.2023 22:31
Hallo zusammen,

nachdem ich gefühlt Ewigkeiten erfolglos nach einer Antwort auf meine Frage gesucht habe, stelle ich sie nun hier:

Ich habe gestern meine Bezügemitteilung erhalten, erstmals mit der neuen Ortklasse. Mir ist aufgefallen, dass neben Familienzuschlag und Ballungsraumzulage nun auch die Strukturzulage Art. 33 S. 1 wegfällt. Ist das tatsächlich so korrekt?

Ich habe in keiner Quelle etwas über den Wegfall der Strukturzulage finden können, es ist immer nur die Rede davon, dass der Familienzuschlag und die Ballungsraumzulage durch die neue Regelung ersetzt wird. Zudem ist der Art. 33 S. 1 ja nach wie vor in Kraft, von daher verstehe ich nicht wieso das gestrichen werden kann. Vielleicht kann mich ja jemand aufklären. Danke!

Wenn dieser fehlende Betrag auf die "Besitzstandswahrung" aufaddiert wurde, haben wohl einige noch nichts davon gehört. (Ich auch nicht) Wenn er aber schlichtweg fehlt, ist es wohl definitiv ein Versäumnis der Bezügestelle.

Wofür erhält man denn die Strukturzulage?
Vielen Dank
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 21.04.2023 07:47
Dafür dass man Beamter (aber kein Lehrer) in A9 bis A13 ist, steht doch im 33 BayBesG :-D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Peejorn am 21.04.2023 09:38
Finde es nach wie vor unglaublich dass die ganze Geschichte wohl an den tatsächlichen Empfänger des Kindergeldes i.S. Familienzuschlag gebunden sein soll. Dann würde ja quasi für jeden Beamten dessen Ehepartner/EX-Ehepartner/Lebenspartner nicht Beamter ist, unabhängig der Kinderanzahl, lediglich die Besitzstandswahrung gelten. Ansonsten würden sie wie kinderlos geführt werden.. Also Stufe "L" oder "V"
Kann das kaum glauben!?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 21.04.2023 15:59
Es reicht aber doch nach der Formulierung auch die Kindergeldberechtigung oder?
Wenn man zB die Freibeträge eingetragen hat, nicht aber das Kindergeld erhält, muss doch dennoch die Nachzahlung und der neue Zuschlag ausgezahlt werden oder gibt es eine andere Rechtsgrundlage?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Propitch am 21.04.2023 18:08
Finde es nach wie vor unglaublich dass die ganze Geschichte wohl an den tatsächlichen Empfänger des Kindergeldes i.S. Familienzuschlag gebunden sein soll. Dann würde ja quasi für jeden Beamten dessen Ehepartner/EX-Ehepartner/Lebenspartner nicht Beamter ist, unabhängig der Kinderanzahl, lediglich die Besitzstandswahrung gelten. Ansonsten würden sie wie kinderlos geführt werden.. Also Stufe "L" oder "V"
Kann das kaum glauben!?

Hallo Peejorn,
ich meine (und hoffe), dass Du damit nicht recht hast. Entscheidend sollten hier die Ausführungen des neuen Art. 36, Abs. 5, sein. Dort werden im Satz 1 auch diejenigen den "Kinderstufen" zugehörig erklärt, denen "... ohne Berücksichtigung des § 64 ... EStG" Kindergeld zustehen würden. Damit müsste nach meinem Verständnis (wie bisher auch) geregelt sein, dass in dem von Dir geschilderten Fall der Beamte den vollen Familienzuschlag mit Berücksichtigung der Kinder erhält, obwohl der "Nicht-Beamte" tatsächlich der Empfänger des Kindergeldes ist. Dein (hoffentliches) Missverständnis rührt vermutlich von dem oft diskutierten Satz 4 in demselben Abs. 5, der allerdings die Konkurrenzsituation nur (!) für den Fall regelt, dass beide (!) Beamte sind und Anspruch auf die "Kinderstufen" hätten. Ich hoffe jedenfalls schon aus eigenem Interesse, dass Du da falsch liegst und ich richtig ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SchrödingersKatze am 21.04.2023 19:30
Finde es nach wie vor unglaublich dass die ganze Geschichte wohl an den tatsächlichen Empfänger des Kindergeldes i.S. Familienzuschlag gebunden sein soll. Dann würde ja quasi für jeden Beamten dessen Ehepartner/EX-Ehepartner/Lebenspartner nicht Beamter ist, unabhängig der Kinderanzahl, lediglich die Besitzstandswahrung gelten. Ansonsten würden sie wie kinderlos geführt werden.. Also Stufe "L" oder "V"
Kann das kaum glauben!?

Ist bei uns der Fall- Mutter als Kindergeldempfängerin nicht verbeamtet, Vater verbeamtet. Familienzuschlag gibts trotzdem, die neue Abrechnung hats gezeigt!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Christian am 21.04.2023 20:58
 Sehr gut. Damit ist das Gesetz zwar grob, aber nicht eklatant verfassungswidrig
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Peejorn am 21.04.2023 22:07
Mein Irrtum war das garnicht.. aber meinte Gewerkschaftsvertreter haben stets souverän behauptet dass nur der physische Kindergeldempfänger zukünftiger Nutznießer des OuFz ist. Dem ist nicht so, habe nun auch als glücklich geschiedender Beamter mit einer "nicht-Beamten-Exfrau" den neuen OuFz für die Kinder erhalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: hans2912 am 23.04.2023 05:25
Ich habe mittlerweile auch die neue Bezügemitteilung erhalten.

Ließt sich ganz lustig - Effektiv als A9/05 verheiratet mit Kind 70 Euro brutto mehr aber mir wurde ebenfalls die Strukturzulage gestrichen und zusätzlich noch im Vormonat April nachträglich wieder abgezogen. Also ergo hab ich jetzt 30 brutto weniger

Jetzt mal ganz ehrlich, das kann doch nicht deren Ernst sein.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 23.04.2023 11:21
Also, so wirklich ein System sehe ich auch nicht bei den Bezügemitteilungen. In der Abrechnung meiner Frau ist nun der Familienzuschlag mit OK IV / 2 Kinder einberechnet. Anstatt ca. 330 also 508 Euro.

Rückwirkend wird dieser auch für den Monat April verrechnet, für Januar, Februar, März nicht. Was ist die Logik dahinter?

Werde einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nachfragen..

Viele Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 23.04.2023 11:58
Die noch fehlenden Monate werden in den nächsten Monaten nachberechnet. So wurde mir das am Telefon beim Lff gesagt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: dewe am 23.04.2023 13:52
Gesetz trat zum 01.04 in Kraft. Daher die Nachberechnung für April. Alles andere kommt dann.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Segglmeier am 24.04.2023 08:37
Ich habe mittlerweile auch die neue Bezügemitteilung erhalten.

Ließt sich ganz lustig - Effektiv als A9/05 verheiratet mit Kind 70 Euro brutto mehr aber mir wurde ebenfalls die Strukturzulage gestrichen und zusätzlich noch im Vormonat April nachträglich wieder abgezogen. Also ergo hab ich jetzt 30 brutto weniger

Jetzt mal ganz ehrlich, das kann doch nicht deren Ernst sein.
Da stimmt was nicht. Warum sollte man die Strukturzulage wegstreichen? Die hat mit Kindern oder Nichtkindern doch nichts zu tun. War da der Lehrling dran gesessen?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Rene Trummer am 25.04.2023 19:11
Hallo miteinander,

ich bin relativ unzufrieden mit den Auswirkungen des neuen Gesetzes. Unabhängig davon, dass ich selbst in meiner persönlichen Fallkonstellation mit der finanziellen und kindesunterhaltspflichtigen Verantwortung nun 15,- € mehr Familienzuschlag bekomme als vorher, habe ich einige Fragen und Punkte bei und mit denen ich mich rechtlich zu Wehr setzen möchte. Das Gesetz geht in einigen Aspekten deutlich am Ziel der Orientierung an aktuellen Lebensverhältnissen vorbei und ist damit auch angreifbar.

Das betrifft insbesondere die Bereiche Alimentation auf Grundlage Bemessungsgrundlage von 20000,- Partnereinkommen, Aberkennung der Stufe 1 auf Grund neuer Konkurrenzregelung Kindergeldempfänger bei Scheidungsfällen u.a.

Nachdem es sicherlich noch einige Betroffene mehr gibt, die Angriffspunkte sehen und sich verwaltungsrechtlich nicht auskennen, und wehren möchten, würde vielleicht ein neues Thema Sinn machen, in dem man Fallkonstellationen aufzeigt und rechtliche Hilfestellungen erfragt und austauscht.

Beste Grüße



Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 26.04.2023 08:05
Hallo Rene,
finde ich eine gute Idee, habe selbst gegen die Besoldung 2020-2022 Widerspruch eingelegt und bin mir nun unsicher wie es weitergeht.
Derzeit sehe ich folgende Möglichkeiten:

a) Meine Widersprüche werden aufgrund des neuen Gesetzes abgelehnt, dann müsste ich Klage erheben, da auch damit niemals eine verfassungsgemäße Besoldung gewährt wird

b) Ich schreibe meinen Dienstherren an und weise darauf hin, dass ich meine bestehenden Widersprüche auch nach dieser Gesetzesänderung aufrecht erhalten werde

c) Ich warte ab, was von meinem Dienstherren jetzt kommt hinsichtlich der alten Widersprüche

d) der bbb unterstützt Musterklagen, was ich stark bezweifle, ist wohl eher eine Abteilung des STMI, als eine echte Gewerkschaft.

Hinweis: das Widerspruchsverfahren ist derzeit ruhend gestellt. Erfahrene Verwaltungsrechtler bitte ich um eine Einschätzung, danke.

Meinen Widerspruch gegen die Jahre 2020-2022 findet ihr hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg267686.html#msg267686
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Rene Trummer am 26.04.2023 21:18
Fakt ist, dass sich jeder Einzelne mit seiner neuen Bezügemitteilung und dem persönlichen Ansinnen zu den finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes befassen wird, "weil sich da irgendetwas geändert hat". 70% des Beamtentums in Bayern werden es vielleicht hinnehmen, weil sie kleine oder größere finanzielle Vorteile erhalten, bzw. nicht betroffen sind. Weiteren 10% wird es stinken und sie tun nichts, weil sie sich nicht auskennen oder es auch zu aufwendig ist, dagegen vorzugehen. Ungefähr 20% (mein persönlich geschätzter Anteil) haben durch die Ausgestaltung des Gesetzes einen finanziellen Nachteil bzw. nicht den Vorteil der nötig ist und das Gesetz an dem Ziel der Zuschläge für die "Orientierung an den Lebensverhältnissen" von Beamten z.B. für meine Voraussetzungen mit 4 Kindern in finanzieller Verantwortung (Patchwork) vorbeiführt.

Es stellt sich nun aber grundsätzlich die Frage, wie und in welcher Form man den nächsten Schritt macht. Allein? Gemeinsam? Mit Gewerkschaften? Mit Petition? Brandbrief? u.a. etc.....???

Mir ist klar, dass ich Widerspruch einlegen und warten kann. Völlig klar ist auch, dass ich mit meiner Rechtschutz einen Anwalt beauftragen kann, der mir mit Feststellungs-, Leistungs- oder was weiß ich welcher Klageform helfen könnte. Das werde ich auch tun.

Da ich aber sicher nicht der Einzige bin, dem das gehörig gegen den Strich geht, obwohl in der Gesetzeserarbeitung von verschiedenen Verbänden eindringlich darauf hingewiesen wurde, suche ich jetzt eine wirksame Methode, die ja nicht nur mir helfen soll. Sowohl für den Gesetzgeber, als auch für die Gewerkschaften, die nur lapidaren Einfluss genommen haben, sollten doch hier mal die Augen geöffnet werden können.

Ich bin quasi auf der Suche nach ähnlich ungerecht gelagerten Fällen und weiteren Angriffspunkten gegen diese oberflächliche Gesetzgebung, welche vom Finanzminister als großer Erfolg verkauft wurden. Diese sollten konkret und objektiv sein. Diskussionen über Recht oder Unrecht sollten nicht persönlich werden. Die Beamtenschaft wurde hier schon genug auseinander dividiert.

Punktum:

Kennt jemand gute Anwälte für diesen Bereich?
Gibt es jemand mit juristischer Erfahrung im Verwaltungsrecht der oder die Tipps geben kann?
Wer ist noch von deutlichen Nachteilen betroffen?
Wie kann man auch gemeinsam und öffentlichkeitswirksam im Sinne der familienunterstützenden Besoldung gegen dieses Gesetz vorgehen?

Viele Fragen, viel Unkenntnis und keine Handlungsoptionen habe ich.

Nochmal die Frage und Feststellung. Ein eigener Themenbereich für das Vorgehen gegen das Gesetz als Fall- und Informationssammlung würde doch Sinn ergeben.





 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Finanzer am 27.04.2023 06:37
Sowohl für den Gesetzgeber, als auch für die Gewerkschaften, die nur lapidaren Einfluss genommen haben, sollten doch hier mal die Augen geöffnet werden können.

Mit Verlaub, das Ergebnis ist im Großen und Ganzen das, welches die bayrische Politik wollte und vom BBB billigend in Kauf genommen wurde. Mit Augen öffnen kommt man hier nicht weit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 27.04.2023 07:53
Fakt ist, dass sich jeder Einzelne mit seiner neuen Bezügemitteilung und dem persönlichen Ansinnen zu den finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes befassen wird, "weil sich da irgendetwas geändert hat". 70% des Beamtentums in Bayern werden es vielleicht hinnehmen, weil sie kleine oder größere finanzielle Vorteile erhalten, bzw. nicht betroffen sind. Weiteren 10% wird es stinken und sie tun nichts, weil sie sich nicht auskennen oder es auch zu aufwendig ist, dagegen vorzugehen. Ungefähr 20% (mein persönlich geschätzter Anteil) haben durch die Ausgestaltung des Gesetzes einen finanziellen Nachteil bzw. nicht den Vorteil der nötig ist und das Gesetz an dem Ziel der Zuschläge für die "Orientierung an den Lebensverhältnissen" von Beamten z.B. für meine Voraussetzungen mit 4 Kindern in finanzieller Verantwortung (Patchwork) vorbeiführt.

Es stellt sich nun aber grundsätzlich die Frage, wie und in welcher Form man den nächsten Schritt macht. Allein? Gemeinsam? Mit Gewerkschaften? Mit Petition? Brandbrief? u.a. etc.....???

Mir ist klar, dass ich Widerspruch einlegen und warten kann. Völlig klar ist auch, dass ich mit meiner Rechtschutz einen Anwalt beauftragen kann, der mir mit Feststellungs-, Leistungs- oder was weiß ich welcher Klageform helfen könnte. Das werde ich auch tun.

Da ich aber sicher nicht der Einzige bin, dem das gehörig gegen den Strich geht, obwohl in der Gesetzeserarbeitung von verschiedenen Verbänden eindringlich darauf hingewiesen wurde, suche ich jetzt eine wirksame Methode, die ja nicht nur mir helfen soll. Sowohl für den Gesetzgeber, als auch für die Gewerkschaften, die nur lapidaren Einfluss genommen haben, sollten doch hier mal die Augen geöffnet werden können.

Ich bin quasi auf der Suche nach ähnlich ungerecht gelagerten Fällen und weiteren Angriffspunkten gegen diese oberflächliche Gesetzgebung, welche vom Finanzminister als großer Erfolg verkauft wurden. Diese sollten konkret und objektiv sein. Diskussionen über Recht oder Unrecht sollten nicht persönlich werden. Die Beamtenschaft wurde hier schon genug auseinander dividiert.

Punktum:

Kennt jemand gute Anwälte für diesen Bereich?
Gibt es jemand mit juristischer Erfahrung im Verwaltungsrecht der oder die Tipps geben kann?
Wer ist noch von deutlichen Nachteilen betroffen?
Wie kann man auch gemeinsam und öffentlichkeitswirksam im Sinne der familienunterstützenden Besoldung gegen dieses Gesetz vorgehen?

Viele Fragen, viel Unkenntnis und keine Handlungsoptionen habe ich.

Nochmal die Frage und Feststellung. Ein eigener Themenbereich für das Vorgehen gegen das Gesetz als Fall- und Informationssammlung würde doch Sinn ergeben.

Habe ein neues Thema eröffnet: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120597.0.html
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 28.04.2023 19:54
Mein kommunaler Dienstherr hat das neuen Besoldungsrecht nicht umgesetzt.
Bin echt auf die Begründung gespannt.
Kann ich nun Verzugszinsen geltend machen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Beamter am 28.04.2023 23:40
Mein kommunaler Dienstherr hat das neuen Besoldungsrecht nicht umgesetzt.
Bin echt auf die Begründung gespannt.
Kann ich nun Verzugszinsen geltend machen?

Aha. An was machen Sie das fest?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 29.04.2023 10:22
§288 I  BGB (analog)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 29.04.2023 11:16
Aufgrund Art. 4 Abs.4 BayBesG hast du grundsätzlich keinen Anspruch auf Verzugszinsen. Du hast auch grundsätzlich keinen Anspruch auf die Verzugspauschale in Höhe von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Nach meiner Ansicht widerspricht das jedoch EU-Recht. Ich habe die nachfolgende Begründung an alle Richtervereine und Beamtengewerkschaften gesendet.

Außerdem wird für die Besoldungsnachzahlung ein Verzugszinssatz in Höhe von 5 % (oder 9 % ?) über dem Basiszinssatz nach § 288 Abs. 1 (oder 2 )und zusätzlich für jeden Monat der Besoldungsnachzahlung eine Verzugspauschale von 40,00 € gem. § 288 Abs. 5 BGB verlangt.

Begründung:
Anspruchsgrundlage ist § 288 Abs. 1 und 5 BGB. Die Vorschrift dient der Umsetzung der unionsrechtlichen Zahlungsverzugsrichtlinie 2011 – RL 2011/7/EU vom 16.02.2011 (ZVerzugsRL 2011). Deshalb ist EU-Recht zu beachten.
Es handelt sich bei der Beamtenbesoldung zwar nicht um ein Entgelt für den geleisteten Dienst i.e.S., jedoch ist die Alimentation als Äquivalent zu dem geleisteten Dienst anzusehen, da nach EU-Recht Beamte und Arbeitnehmer gleichzusetzen sind. Arbeitnehmer sind „Gläubiger von Entgeltforderungen“. Denn sie haben einen Anspruch auf Zahlungen von Lohn und Gehalt, das der Arbeitgeber für die erhaltene Arbeitsleistung bezahlen muss. Der Arbeitgeber ist kein Verbraucher, sondern Unternehmer im Sinne von § 14 Abs. 1 BGB. Danach ist Unternehmer jede „natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“ Damit entspricht die Beamtenbesoldung dem Entgeltbegriff des § 286 Abs. 3.
In dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts BAG – 8 AZR 26/18 wird in
den Rn. 9 bis 22 umfangreich dargelegt, dass § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch für Arbeitnehmer gilt. Anm. : bitte durchlesen
Lediglich § 12 a ArbGG hat aufgrund der lex-specialis-Regel den Vorrang. Diese Regelung gilt aber nicht im Beamtenbereich.

Der EuGH hat in verschiedenen Urteilen wiederholt darauf hingewiesen, dass nach EU-
Recht Beamte als Arbeitnehmer zu betrachten sind.
Der EuGH hat in seiner Vorbemerkung zum Fall Kreuziger ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einzelne seine nach EU-Recht bestehenden Ansprüche unabhängig davon geltend machen kann, ob der Staat in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber oder als Hoheitsträger  Dienstherr von Beamten) handelt. In dem einen wie dem anderen Fall muss nämlich verhindert werden, dass der Staat aus der Nichtbeachtung des Unionsrechts Nutzen ziehen kann.
Es kommt somit grundsätzlich nicht auf den Status (als Beamter und/oder Angestellter) an,
sobald, wie hier, ein Bezug zum EU-Recht besteht.
Die Vergleichbarkeit von Beschäftigten ist von allgemeiner Bedeutung für alle Sachverhalte,
in denen der allgemeine Grundsatz der Gleichbehandlung des Unionsrechts gemäß Art. 20
EU-GRCh anzuwenden ist, was daraus folgt, dass nationales Recht gem. Art. 51 Abs. 1 EU-
GRCh – objektiv – der Durchführung von Unionsrecht dient, auch wenn kein ausdrücklicher
Bezug darauf erfolgen sollte. Im Recht der Mitgliedstaaten vorgenommene Statuseinteilungen sind insoweit als solche daher ohne Relevanz; denn eine Differenzierung
ist nur in Bezug auf die jeweilige Beschäftigungsbedingung und einen objektiven Unterschied
in der Aufgabenstellung rechtfertigungsfähig. Eine Vergleichbarkeit besteht schon dann,
wenn Arbeitnehmer und Beamte in den gleichen Aufgabenfeldern eingesetzt werden und
die gleiche berufliche Verantwortung haben, wie das bei Lehrkräften, den meisten
Kommunalbeschäftigten, aber auch in vielen anderen Verwaltungsbereichen einschließlich
der in Ministerien Tätigen der Fall ist (a. a. O.). (vgl. von Roetteken, jurisPR-ArbR 29/2019
Anm.)

Der Beklagte ist wegen der verzögerten Vergütungszahlung nach § 288 Abs. 1, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne vorherige Mahnung zur Leistung der Verzugszinsen verpflichtet. Einer Mahnung von Seiten des Klägers bedurfte es nicht, weil der Schuldner gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB auch ohne Mahnung in Verzug 12 13 14 15 16 - 6 - 5 AZR 385/20 ECLI:DE:BAG:2021:240621.U.5AZR385.20.0 - 7 - kommt, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist und er zu dieser Zeit nicht leistet. Deren Fälligkeit bestimmt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem die Vergütung bei tatsächlicher Beschäftigung in den einzelnen Abrechnungsperioden fällig geworden wäre (st. Rspr., vgl. BAG 24. August 2016 - 5 AZR 853/15 - Rn. 40). Trotz der Gesamtberechnung entstehen die Annahmeverzugsansprüche nicht erst am Ende des Annahmeverzugs, sondern sukzessive währenddessen und werden mit dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 31, BAGE 141, 340). Gemäß Art. 4 Abs. 3 S. 1 BayBesG, der auf das Dienstverhältnis des Klägers Anwendung findet, werden die Bezüge monatlich im Voraus bezahlt.
Nach § 286 Abs. 4 BGB kommt der Schuldner nicht in Verzug, solange die Leistung aufgrund eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Zu vertreten hat der Schuldner nach § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB Vorsatz und Fahrlässigkeit, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem Inhalt des Schuldverhältnisses zu entnehmen ist. Der Gesetzgeber hat das fehlende Verschulden als Einwand ausgestaltet, für den der Schuldner darlegungs- und beweispflichtig ist. Er ist gehalten, im Einzelnen darzulegen und ggf. zu beweisen, dass die geschuldete Leistung zum Fälligkeitszeitpunkt unterblieben ist, ohne dass ihn ein Verschulden trifft (st. Rspr., vgl. BAG 28. August 2019 - 10 AZR 549/18 - Rn. 38 mwN, BAGE 167, 361). Dabei hat die Feststellung des Verschuldens einheitlich für alle Verzugsfolgen zu erfolgen (vgl. MüKoBGB/Ernst 8. Aufl. BGB § 286 Rn. 111), mithin auch für den Verzugszins nach § 288 Abs. 1 BGB.
Der Ausschluss des Schuldnerverzugs wegen unverschuldeten Rechtsirrtums ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich erfordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (vgl. BAG 11. Dezember 2019 - 7 ABR 4/18 - Rn. 45; BGH 5. April 2017 - IV ZR 437/15 - Rn. 19). Der Schuldner muss die Rechtslage genau prüfen, soweit erforderlich Rechtsrat einholen und die höchstrichterliche Rechtsprechung sorgfältig beachten. Fahrlässig handelt, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht zieht (vgl. BGH 15. Juli 2014 - XI ZR 418/13 - Rn. 15 mwN). Ein Rechtsirrtum ist nur dann entschuldigt, wenn der Irrende bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt mit einer anderen Beurteilung durch die Gerichte nicht zu rechnen brauchte, ein normales Prozessrisiko entlastet ihn nicht (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 63, BAGE 167, 196; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - Rn. 51, BAGE 161, 198).
Auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts kann nicht angenommen werden, dass der Beklagte die Besoldungszahlungen an den Kläger aufgrund eines Umstands unterlassen hat, den er nicht zu vertreten hatte (§ 286 Abs. 4 BGB).

Angesichts der nunmehrigen Konkretisierungen, die die neue Zahlungsverzugsrichtlinie in ihrem Artikel 7 zur groben Nachteiligkeit von Vertragsklauseln enthält, und angesichts der nunmehrigen Einbeziehung auch von „Praktiken“ kann die seinerzeitige Entscheidung über die Entbehrlichkeit einer eigenen Umsetzungsbestimmung freilich nicht mehr aufrecht erhalten werden.
In diesem Sinne und entsprechend dem akademischen „Entwurf eines Gemeinsamen Referenzrahmens“ sollte eine Vertragsklausel oder Praxis, die eine grobe Abweichung von der guten Handelspraxis darstellt und gegen den Grundsatz des guten Glaubens und der Redlichkeit verstößt, als nachteilig für den Gläubiger angesehen werden. Insbesondere sollte der vollständige Ausschluss des Anspruchs auf Zinsen immer als grob nachteilig angesehen werden, während vermutet werden sollte, dass der Ausschluss des Rechts auf Entschädigung für Beitreibungskosten grob nachteilig ist.
Nach dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung in Artikel 18 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sollten diese Verfahren allen in der Union niedergelassenen Gläubigern zur Verfügung stehen.
Die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht sollte nur jene Bestimmungen betreffen, die im Vergleich zu der Richtlinie 2000/35/EG inhaltlich geändert wurden. Die Pflicht zur Umsetzung der inhaltlich unveränderten Bestimmungen ergibt sich aus der genannten Richtlinie.
Es ist deshalb zu beanstanden, dass Art. 4 Abs. 4 BayBesG (oder entsprechende Gesetzesnorm) nicht geändert wurde, obwohl eine Pflicht hierzu bestanden hätte (sieh Art. 7 Nachteilige Vertragsklauseln und Praktiken). Wir verweisen auf den Grundsatz, dass die Richtlinie 2011 /7/EU als höherwertiges Recht zu bevorzugen ist.

Falls unionsrechtliche Bedenken vorliegen und diese entscheidungserheblich sind, regen wir an, die diesbezügliche Rechtsfrage dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens vorzulegen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 29.04.2023 13:20
Lotsch probier es doch mal bei der EU-Komission.
Wenn eine Richtlinie nicht korrekt umgesetzt wird, hagelt es in der Regel Geldbußen bei den Mitgliedsstaaten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 30.04.2023 10:33
Lotsch probier es doch mal bei der EU-Komission.
Wenn eine Richtlinie nicht korrekt umgesetzt wird, hagelt es in der Regel Geldbußen bei den Mitgliedsstaaten.

Danke für den Hinweis.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 30.04.2023 11:51
Lotsch probier es doch mal bei der EU-Komission.
Wenn eine Richtlinie nicht korrekt umgesetzt wird, hagelt es in der Regel Geldbußen bei den Mitgliedsstaaten.

Danke für den Hinweis.

Zitat
Art. 4 Abs. 4 BayBesG schließe zudem Ansprüche auf Zinsen für verspätet gezahlte Dienstbezüge ausdrücklich aus. Die Verzugspauschale sei Verzugszinsen gleichzusetzen, weil beide rechtstechnisch und systematisch eine Alimentation für eingetretene Verzögerungen - ein Verzugsschaden - seien, was sich aus der systematischen Stellung des § 288 Abs. 5 BGB ergebe. Art. 4 Abs. 4 BayBesG solle nach Sinn und Zweck der Vorschrift Streitigkeiten zwischen Beamtem und Dienstherrn wegen Kleinbeträgen vermeiden. Daher dürfe zwischen Verzugspauschale und Verzugszins keine künstliche Differenzierung getroffen werden. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sei zudem ein im Schuldverhältnis wurzelnder Anspruch. Ein solches sei das Beamtenverhältnis gerade nicht.

Kleinbeträge  ;D


VG Bayreuth, Urteil v. 10.12.2019 – B 5 K 18.305
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-41844

Schau dir mal hier Rn 25 an.

und [...]  "Ist der Zinsanspruch seinerseits aber gesetzlich ausgeschlossen, kann auch kein abgeltungsfähiger Beitreibungsaufwand entstehen."
Die spezialgesetzliche Regelung in Art. 4 Abs. 4 BayBesG steht ebenso wie § 12 a ArbGG wohl im Weg.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 04.05.2023 10:25
Mein Mail von Heute an die komba Bayern und den BBB:
Zitat
Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

das völlig unzureichende Gesetz zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile ist nun zum 01.04.2023 in Kraft getreten, damit wird den bayerischen Beamten weiterhin eine verfassungsgemäße amtsangemessene Alimentation verweigert und nach dem Prinzip „Besoldung nach Kassenlage“ verfahren. Ich gehe davon aus, dass dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird. Das wird aber anscheinend ausnahmslos in allen Ländern und beim Bund mit einkalkuliert, da entsprechende Entscheidungen ja erst in Jahren zu erwarten sind. Auch beschleicht mich eine gewisse Fassungslosigkeit, wie dieses Gesetz vom bbb und der komba Bayern ohne großen Widerstand kommentiert wird und noch angebliche wesentliche Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt worden seien. Die Einwände des Bayer. Richtervereins wurden anscheinend nicht weiter zur Kenntnis genommen. Die Bestenauslese, die eigentlich ein Grundprinzip des Beamtentums sein sollte wird seit Jahren ausgehöhlt und das bei dem allseits bekannten Fachkräftemangel auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Nur am Rande, meine Frau hat in den Jahren 2020-2022 und wird auch dieses Jahr bei weitem nicht die als durchschnittliches Brutto-Jahreseinkommen gesetzte Grenze von 20.000,-- € verdient haben, bzw. werden. Das ist jedoch nur ein Grund, warum ich die vergangene sowie die künftige Alimentation als verfassungswidrig betrachte.

Meine Frage: Wird die komba Bayern sich ein Beispiel am aus meiner Sicht vorbildlichen tbb nehmen Häufig gestellte Fragen / FAQ | tbb beamtenbund und tarifunion thüringen (thueringer-beamtenbund.de) und seine Mitglieder so unterstützen, falls meine Widersprüche gegen die Besoldung der Jahre 2020-2022 (s. Anlage Widerspruch 2022) aufgrund des nun beschlossenen Gesetzes negativ beschieden werden? Aus den in meinem Widerspruch genannten Gründen werde ich auch dieses Jahr Widerspruch gegen meine Besoldung einlegen müssen.

Falls ich von meiner Gewerkschaft in naher Zukunft nicht ebensolche Unterstützung wie in Thüringen erwarten kann, werde ich meine Mitgliedschaft beenden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Antwort von der Komba Bayern:
Zitat
leider kommen wir erst jetzt dazu, uns ausführlicher mit Ihrem Schreiben (E-Mail) vom 14.04.2023 zu beschäftigten.

Nach derzeitigem Sachstand rechnen wir damit, dass XXXXXXX den von Ihnen mit Datum vom 18.10.2022 eingelegten Widerspruch als unbegründet zurückweisen wird.
Ihr Dienstherr wird (demnächst) die Vorgaben des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile (BayGVBl. 2023, 80 ff.) umsetzen, die Besoldung am 01.04.2023 neu festsetzen und eine Rückrechnung ab 01.01.2020 vornehmen. Damit folgt Ihr Dienstherr den geltenden gesetzlichen Vorgaben und handelt damit zunächst einmal aufgrund der geltenden Rechtslage gesetzeskonform.

Nächster Schritt wäre dann, die behauptete amtsangemessene Alimentation klageweise geltend zu machen. Hierzu haben wir bereits in unseren früheren Schreiben Hinweise gegeben, auch zu verfahrensrechtlichen Fragen.

In einer Klagebegründung müsste substantiiert vorgetragen werden, warum die aktuell gewährte Besoldung nicht verfassungsgemäß ist und in welchen konkreten Punkten die Alimentation nicht amtsangemessen ist bzw. nicht den grundgesetzlichen Vorgaben entspricht.

Einige Argumente führen Sie in Ihrem Schreiben zwar an, dass wird aber nach unserer Einschätzung vor Gericht nicht ausreichen. Warum genau ist das Gesetz unzureichend? Die bloße Behauptung, den bayerischen Beamten werde die amtsangemessene Alimentation verweigert, dürfte ein Gericht eher weniger überzeugen. Auch wenn in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der Amtsermittlungsgrundsatz (sog Offizialmaxime) gilt, bedeutet das nicht, dass nicht konkrete Gründe und Tatbestände aufgeführt und vorgetragen werden müssten.

DAs Bundesverfassungsgericht hat in den grundlegenden Entscheidungen (haben wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 16.06.2021 im Volltext zukommen lassen) im Wesentlichen zwei Punkte aufgegriffen, die hier entscheidend waren. Zum einen ging es um die (amtsangemessene) Alimentation, also um die Verpflichtung des Dienstherrn, Bezüge zu gewähren, die dem Beamten (und seiner Familie) einen angemessenen Lebensunterhalt ermöglichen, zum anderen um das sog. Abstandsgebot, nach dem (grob gesagt) zwischen den Bezügen und der Grundsicherung, die der Beamte erhalten würde, ein Mindestabstand von 15 % eingehalten ist.
Gerade im Hinblick auf die Berücksichtigung von Lebenshaltungskosten (vor allem Mietenhöhe) greift das kürzlich vom Landtag verabschiedetet Gesetz auf die Mietenstufen des Wohngeldrechts zurück.

Ob das Mindestabstandsgebot in Ihrem konkreten Fall eingehalten ist, können wir nur überprüfen, wenn Sie uns Ihre monatlichen Bezüge mitteilen und parallel dazu darlegen, wie hoch in Ihrem Fall (bzw. dem Ihrer Familie) die Grundsicherung ausfallen würde.
Die Unterlagen und Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wenn wir konkrete Sachverhaltsinformationen haben, können wir Problematik auch fundierter prüfen.

Vor diesem Hintergrund können wir Ihnen im Moment und zum jetzigen Kenntnisstand leider keinen gewerkschaftlichen Rechtsschutz gewähren.

Die von Ihnen zitierte Seite des tbb (bamtenbund und tarifunion thüringen) dargestellten verfahrensrechtlichen Aspekte (Klageerhebung etc.) einer Klage sind als Verwaltungsrecht Bundesrecht und damit auch für Bayern gültig.
Allerdings scheinen (wir geben aber zu, dies nicht genauer geprüft zu haben), die besoldungsrechtlichen Ausgangslagen in Bayern und Thüringen nicht vergleichbar zu sein. So schreibt der tbb:
Der tbb vertritt die Auffassung, dass mit den von der Landesregierung im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen (Streichung der Stufe 1 in A 6 und A 7, Anhebung des Familienzuschlages für Kind 1 und 2) allein die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für eine dem Amte nach angemessene Alimentation nicht eingehalten werden. Vielmehr kommt es zu einem dauerhaften Ungleichgewicht zweier grundrechtsgleicher Rechte, durch die Überbetonung des Alimentations- zu Lasten des Leistungsprinzips, verdeutlicht an folgendem Beispiel: Um den Besoldungs“vorsprung einer/s Kollegin/en in A 6 Stufe 1 mit 2 Kindern “ betragsmäßig einzuholen, muss ein in A 6 eingruppierte/r Beamtin/er ganze 34 Jahre arbeiten. Eine verfassungsgemäße Besoldung wird nicht lediglich mittels Detailanpassungen bei den unteren Besoldungsgruppen und Familienzuschlägen erreicht. Die Besoldung muss unabhängig von Familienstand und Kinderzahl im Grundsatz vorrangig dem Amte nach angemessen sein und der/dem Empfänger/in einen angemessenen Lebensstandard bieten. Zur Vermeidung besoldungsinterner Verwerfungen müssen Grundbesoldung und Familien- und/oder sonstige Zuschläge in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.
Für die hierbei zitierten Maßnahmen sehen wir in Bayern z. B. keine Entsprechung.

Bitte begründen Sie Ihre Einwendungen konkreter und spezifizierter, damit wir uns damit dann auch genauer auseinandersetzen können. Wir werden auch noch mit den Kollegen des BBB Kontakt aufnehmen wegen deren Einschätzung und ob dort ähnlich gelagerte Anfragen bereits vorliegen.
Bitte beachten Sie auch, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Fristen o. ä.  überwachen.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns über die Entscheidung Ihres Dienstherrn über Ihren Widerspruch informieren könnten.

Für weitere Erläuterungen oder Nachfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Denke da wird keine weitere Unterstützung kommen, über die 20.000 und das Abstandgebot wischen den Besoldungsgruppen kein Wort. Ich soll darlegen, wie sich meine Besoldung im Verhältnis zu einer Grundsicherungsfamilie verhält.
Meine Hauptbegründung für eine kommende Klage wäre, dass ein Beamter in A3, Stufe 2, verh. 2 Kinder in München ohne die Einberechnung der ominösen 20.000 Ehepartnereinkommen ca. 11.000 € weniger im Jahr hat als die Grundsicherungsfamilie und ich davon ausgehe, dass dessen Grundgehalt angehoben gehört und damit auch alle folgenden in der A-Besoldung.
Desweiteren hatte meine Frau in den letzten Jahren in keinem Jahr 20.000 Bruttoeinkommen. Ob das reicht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 04.05.2023 10:57
Hallo Landsknecht,

ähnlich werde ich auch argumentieren (nur 1 Kind und Frau >20k€). Im Sinne von: Eine Erhöhung der Zulagen allein kann nicht ausreichend sein, da eine Zulage nicht den Charakter einer Zulage verlieren darf und damit die Grundgehaltssätze auch angehoben werden müssen. Daraus folgt dann aufgrund des Abstandsgebots dass meine Besoldung zu niedrig ist, blablub
Ich rechne mir aber die nächsten Tage noch den Abstand eines alleinstehenden A3ers zum Bürgergeld aus, sofern mir das gelingt. Einfach um zu sehen ob die Grundgehaltssätze zu niedrig sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 04.05.2023 11:04
Zitat
Die Besoldung muss dem jeweiligen Amt angemessen sein, nicht dem Familienstand, der Kinderzahl oder dem Wohnort. Dieses grundlegende Prinzip der Besoldung wird durch den Entwurf offenbar aus kurzsichtigen fiskalischen Gründen heraus außer Kraft gesetzt. Der vorliegende Entwurf verschleiert zudem das gravierende Ausmaß der aktuellen Unterbesoldung.

https://www.drb.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/news/5-2023

Oder auch:
Zitat
Eine Alimentation über Familienzuschläge über die Vorgaben des BVerfG hinaus verstößt gg. den Grundsatz der Besoldung anhand Qualifikation, Leistung und Bedeutung des Amtes, denn der Familienstand ist ein außerdienstlicher Faktor.

Den außerdienstlichen Faktor betonen dürfte hilfreich sein. So ähnlich könnte man es formulieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 04.05.2023 14:07
Ich A8 Stufe 10, 2 Kinder, Frau hat (leider) die 20k (Metallbranche). Das heißt, meine Frau sorgt dafür, dass meine Alimentation verfassungsmäßig ist? Wenn ich der das erzähle...Sie geht nur arbeiten damit man sich mal einen Urlaub leisten kann, alle 8 Jahre einen neuen Gebrauchten kaufen und die Hobbys der Kinder bezahlen kann. Von finanzieller Freiheit keine Spur. Ach ja, fürs Alter soll ich ja auch noch vorsorgen. Aber muss ich ja nicht mehr so viel, weil wer länger arbeitet ist ja kürzer arm. Geht mir das aufn Sack hier...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.05.2023 10:13
Ich A8 Stufe 10, 2 Kinder, Frau hat (leider) die 20k (Metallbranche). Das heißt, meine Frau sorgt dafür, dass meine Alimentation verfassungsmäßig ist? Wenn ich der das erzähle...Sie geht nur arbeiten damit man sich mal einen Urlaub leisten kann, alle 8 Jahre einen neuen Gebrauchten kaufen und die Hobbys der Kinder bezahlen kann. Von finanzieller Freiheit keine Spur. Ach ja, fürs Alter soll ich ja auch noch vorsorgen. Aber muss ich ja nicht mehr so viel, weil wer länger arbeitet ist ja kürzer arm. Geht mir das aufn Sack hier...

Da die Besoldung unabhängig vom Familienstand und der Kinderzahl amtsangemessen sein muss, sind jener und jene hinsichtlich eines Klageverfahrens unerheblich - die derzeit weiterhin vom Dienstherrn gewährte Alimentation ist nicht amtsangemessen, da das ihr zugrunde liegende Besoldungsgesetz vielfach ebenso evident sachwidrig wie evident unzureichend ist. Eine nicht hinreichend realitätsgerechte Bemessung habe ich hier in der Nr. 61 vorgenommen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,120049.60.html

Wie dort unter V. dargelegt, kann man unter eine konservativen Bemessung von einem Grundsicherungsniveau in Höhe von 3.450,- € in Bayern ausgehen (in der Realität, also unter einer nicht konservativen Bemessung, dürfte das Grundsicherungsniveau höher liegen), was zu einer Mindestalimentation in Höhe von 3.967,50 € führt. Unter III. wird im Link gezeigt, dass die einem verheirateten Beamten mit zwei Kindern in der niedrigsten Besoldungsgruppe, A 3/2 gewährte Nettoalimentation, bei rund 3.050,- € liegt.

Die willkürliche Annahme, dass jeder Ehepartner mindestens 20.000,- € zum Familieneinkommen beiträgt, hat keinerlei Bestandskraft, da ihr keine sachgerechten Betrachtungen und keine individuelle Prüfung zugrundeliegen. Der Bayerische Richterverein hat dazu in seinen Stellungnahmen alles, was notwendig ist, gesagt: https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

Nimmt man Deine Besoldung zur Grundlage, ist (I.) von einer Nettobesoldung von 53.743.95 € unter der Prämisse der Ortsklasse VII auszugehen (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_8&s=10&f=K2&mst=VII&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=) bzw. (II.) von 50.422,71 €, legt man die Ortsklasse I zugrunde (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern&g=A_8&s=10&f=K2&mst=I&zulageid=10.1&z=100&zulage=&stkl=1&r=&zkf=). Als Folge ergeben sich diese Sachverhalte:

I.

Bruttobesoldung:       53.743.95 €
- Einkommensteuer:    5.504,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten:             7.916,16 €
+ Kindergeld:             6.000,00 €
Nettoalimentation:    46.323,79 €
mtl. Alimentation:       3.860,32 €
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=true

II.

Bruttobesoldung:       50.422,71 € €
- Einkommensteuer:    4.628,00 € (zugrunde gelegter BEG-Anteil: 531,64 €)
- PKV-Kosten:             7.916,16 €
+ Kindergeld:             6.000,00 €
Nettoalimentation:    43.878,55 €
mtl. Alimentation:       3.656,55 €
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2023/resultbl2023.xhtml?acckey=true

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass Du auf jeden Fall noch unterhalb der konservativ bemessenen Mindestalimentation in Höhe von 3.967,50 €  besoldet wirst. Vom entsprechenden Grundsicherungsniveau in Höhe von 3.450,- € bist Du nicht unendlich weit entfernt. Da die Mindestalimentation vom absoluten Alimentationsschutz umfasst ist, wird Dir eine evident unzureichende Alimentation gewährt, was verfassungswidrig ist. Es tut mir leid, dass ich mal wieder der Überbringer der schlechten Nachricht bin.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 05.05.2023 14:03
Mensch Swen, möchtest du nicht mal eine Musterklage/Widerspruch für uns alle formulieren?
Ich denke viele wären dir sehr dankbar dafür.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 05.05.2023 23:17
Mensch Swen, möchtest du nicht mal eine Musterklage/Widerspruch für uns alle formulieren?
Ich denke viele wären dir sehr dankbar dafür.

Die Musterwidersprüche gibt es ja schon - Klageschriften sind allerdings immer ein komplexes Unterfangen (der jeweilige Rechtskreis mitsamt seiner je eigenen Gesetzeslage bleibt konkret im Blick zu behalten). Aber Ziel meiner Beiträge ist gleichfalls zumeist auch, insbesondere mit entsprechenden Berechnungen, Material für entsprechende Klagen bereitzustellen. Zugleich gibt es ja mittlerweile einige öffentlich zugängliche (Muster-)Klageschriften aus anderen Ländern, die als Grundlage oder Korsett verwendet werden können. Es ist im Verlauf der letzten drei Jahre hinsichtlich von Klageschriften zunehmend einfacher geworden, hier findet sich eine für Betroffene positive Konsequenz der Blockadehaltung der Gesetzgeber. Bayern hat sich darüber hinaus mit der willkürlichen Annahme, man könne ungeprüft 20.000,- € Partnereinkommen voraussetzen, eine so massiv offene Flanke gegeben, dass das Besoldungsgesetz in der aktuellen Verfasstheit recht einfach angegriffen werden kann - aber das sollten dennoch vor allem die vollziehen, die sich deutlich besser im bayerischen Besoldungsrecht auskennen als ich. Denn trotz der offenen Flanke(n) steckt hinsichtlich jeder Klageschrift der Teufel im Detail.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Versuch am 06.05.2023 09:01
Danke.

Ich dachte bisher die Klage muss gar nicht so detailliert sein.
Denn, wenn irgendwann massig die Widersprüche abgelehnt werden sollten, hätte man ein massives Problem, auch da die Verbände +fast) gar nichts machen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 06.05.2023 18:22
... wie immer heißt es bekanntlich, zwei Juristen, drei Meinungen: Theoretisch bedarf es nur des Nachweises, dass ein Gesetz an einer grundlegenden Stelle evident sachwidrig ist, was in unseren Fällen bspw. bedeutet, dass der Mindestabstand zur Grundsicherung evident unzureichend sei. Nicht umsonst hat der VGH Hessen in seiner Entscheidung vom 30.11.2021 - 1 A 863/18 - die einzelnen Parameter des Prüfprogramms gar nicht betrachtet, sondern ausschließlich die Mindestalimentation geprüft, obgleich er zuvor die einzelnen Parameter korrekt referiert hat (vgl. die Rn 56 ff. unter https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210002069). Die ausschließliche Betrachtung des eklatanten Verstoßes gegen das Mindestabstandsgebot (ab der Rn. 70) kommt dann am Ende zu dem Ergebnis, dass die Besoldung im Betrachtungszeitraum 2016 bis 2020 evident unzureichend gewesen sei (ab der Rn. 93): "Davon ausgehend ergibt die Berechnung, dass der Mindestabstand von 115 % zum Grundsicherungsniveau im Jahr 2016 bis in die Besoldungsgruppen A 9 und in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 bis in die Besoldungsgruppe A 10 unterschritten ist. Damit verstößt auch die deutlich unter den genannten Besoldungsgruppen liegende Besoldung nach Besoldungsgruppe A 6 im genannten Zeitraum durchgängig gegen das Mindestabstandsgebot." (Rn. 92) Wegen der eklatanten Verletzung des Mindestabstandsgebots - 2020 unterschritt bspw. die unterste Besoldungsgruppe das Grundsicherungsniveau um über 3.000,- € (Rn. 93 e) - ist der Gerichtshof gar nicht mehr in die weitere Betrachtung eingetreten, sondern hat in gebührender Deutlichkeit festgestellt:

"Dieser Verstoß gegen das Mindestabstandsgebot ist keiner Rechtfertigung zugänglich" (Rn. 94).

Man kann nicht erwarten, dass andere Gerichte genauso verfahren werden (zwei Juristen ...); aber ganz egal, wie die Betrachtung der anderen Parameter ausfallen würden: Der Verstoß gegen den hergebrachten Grundsatz des Mindestabstands zum Grundsicherungsniveaus führt zwangsläufig zur Verfassungswidrigkeit der Norm. Bei einer eklatanten Verletzung des Mindestabstandsgebots - also einer Alimentation noch unterhalb des Grundsicherungsniveaus - darf man davon ausgehen, dass jener Verstoß keiner Rechtfertigung zugänglich sein kann, da damit unmittelbar auch ein Verstoß gegen bspw. Art. 1 Abs. 1 GG vorliegt.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 12.05.2023 09:02
Vielen Dank Swen für deine Ausarbeitung!
Ich hätte zu deiner Berechnung noch zwei Fragen. Was ist eigentlich der BEG-Anteil? Und wie verhält es sich mit den veranschlagten Kosten der privaten Krankenversicherung? Für mich und eines meiner beiden Kinder fallen "nur" 3000 Euro im Jahr an. Frau und anderes Kind sind gesetzlich versichert. Dann würde ich ja die Mindestalimentation erreichen. Nachdem ich auch ab 2020 Widerspruch eingelegt hatte, und teilweise zu lesen ist, dass demnächst die Abhilfebescheide reinflattern, muss ich ja dann das neue Besoldungsgesetz insgesamt in einer Klage angreifen, weil für mich gesehen wäre ich ja mindestalimentiert? Vielen Dank schonmal.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 12.05.2023 09:08
Vielen Dank Swen für deine Ausarbeitung!
Ich hätte zu deiner Berechnung noch zwei Fragen. Was ist eigentlich der BEG-Anteil? Und wie verhält es sich mit den veranschlagten Kosten der privaten Krankenversicherung? Für mich und eines meiner beiden Kinder fallen "nur" 3000 Euro im Jahr an. Frau und anderes Kind sind gesetzlich versichert. Dann würde ich ja die Mindestalimentation erreichen. Nachdem ich auch ab 2020 Widerspruch eingelegt hatte, und teilweise zu lesen ist, dass demnächst die Abhilfebescheide reinflattern, muss ich ja dann das neue Besoldungsgesetz insgesamt in einer Klage angreifen, weil für mich gesehen wäre ich ja mindestalimentiert? Vielen Dank schonmal.

Du solltest dich mal in die ganze Thematik einlesen. Dann wirst auch du feststellen, das du unteralimentiert bist. Man kann aus der Systematik nicht einfach Frau und ein Kind herausrechnen. 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 12.05.2023 12:14
Vielen Dank Swen für deine Ausarbeitung!
Ich hätte zu deiner Berechnung noch zwei Fragen. Was ist eigentlich der BEG-Anteil? Und wie verhält es sich mit den veranschlagten Kosten der privaten Krankenversicherung? Für mich und eines meiner beiden Kinder fallen "nur" 3000 Euro im Jahr an. Frau und anderes Kind sind gesetzlich versichert. Dann würde ich ja die Mindestalimentation erreichen. Nachdem ich auch ab 2020 Widerspruch eingelegt hatte, und teilweise zu lesen ist, dass demnächst die Abhilfebescheide reinflattern, muss ich ja dann das neue Besoldungsgesetz insgesamt in einer Klage angreifen, weil für mich gesehen wäre ich ja mindestalimentiert? Vielen Dank schonmal.

Gern geschehen, Unlucky.

Zum 01.01.2010 ist das sog. Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung in Kraft getreten. Seitdem können Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Entsprechend weist der PKV-Verband in seiner Mitteilung der zu betrachtenden Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nicht nur einen Vergleichswert der bei der Vergleichsberechnung zwischen der Besoldung und dem Grundsicherungsniveau heranzuziehenden Summe an Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung, sondern ebenso den steuerlich geltend zu machenden BEG-Anteil aus. So hat er bspw. für das Jahr 2020 Kosten für die private Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von monatlich 633,70 € und den entsprechenden BEG-Anteil mit 570,10 € beziffert. Legt man nun bspw. eine Bruttobesoldung in Höhe von 53.743.95 € für eine vierköpfige Familie und die Steuerklasse III zugrunde, wie ich das vor ein paar Tagen betrachtet habe, dann fällt die Steuerlast unter Beachtung des BEG-Anteils von 570,10 2020 mit 6.272,- € sowie einem Solidaritätszuschlag in Höhe von 56,80 € deutlich geringer aus, als könnte jener Beitrag nicht geltend gemacht werden. Denn dann würde sich eine Steuerlast in Höhe von 7.344,- € und ein Solidaritätszuschlag von 174,57 € ergeben.

Darüber hinaus ist es so, wie es Bastel betont: Die Vergleichberechnung zum Mindestabstandsgebot erfolgt hinsichtlich zweier Musterfamilien, um so das vom absoluten Alimentationsschutz umfasste Rechtsgut zu bemessen, eben die Mindestalimentation. So geht man bspw. grundsätzlich davon aus, dass beide Erwachsene 30 Jahre alt sind und ihr Eintritt in die PKV mit 25 Jahre erfolgte; sie altern also in der Bemessung nicht, stattdessen ist jeweils ihr Geburtsjahr anzupassen (betrachte ich das Jahr 2010, sind sie 1980 geboren; betrachte ich das Jahr 2020, sind sie 1990 geboren). Da die beiden Abstandsgebote - das Mindestabstandsgebot und das Abstandsgebot zwischen verschiedenen Besoldungsgruppen - in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eng miteinander verbunden sind (sehr viel enger, als das bislang wohl von den Besoldungsgesetzgebern beachtet worden ist), führt eine Verletzung des Mindestabstandsgebots zwar nicht zwangsläufig dazu, dass das Besoldungsniveau aller Besoldungsgruppen angehoben werden muss (denn das muss es ggf. nicht, allerdings wohl nur dann nicht, wenn die Verletzung des Rechtsguts nur in unwesentlicher Höhe gegeben ist) - i.d.R. wird das aber der Fall sein, führt die Verletzung der Norm also wohl dazu, dass der Gesetzgeber ein höheres Besoldungsniveau zu beachten hat.

Zu alldem wird im nächsten Monat ein Beitrag in der ZBR erscheinen, der insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht bislang bestimmten Zusammenhänge zwischen den beiden Abstandsgeboten in ihrem Zusammenspiel mit den den Gesetzgeber treffenden prozduralen Anforderungen in der Blick nimmt und zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für eine zwangsläufig nötige Anhebung aller Grundgehaltssätze nur umso deutlicher steigt, je stärker die Verletzung des Mindestabstandsgebots gegeben ist. Auf dieser Grundlage sollte davon auszugehen sein, dass die Ausklammerung der Grundgehaltssätze bei den Anhebungen des Besoldungsniveaus in den letzten drei Jahren wohl kaum in einem der 17 Rechtskreise sachgerecht begründet worden ist, wodurch sie - die Grundgehaltssätze - dann als solche als verfassungswidrig zu betrachten sein sollten, da sie ausnahmslos nicht hinreichend sachgerecht begründet worden sein dürften, so ist weiterhin zu vermuten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 19.05.2023 09:50
Hallo liebe Mitstreiter,
wie schon erwähnt, habe ich inzwischen meine Rechtsschutzzusage erhalten.
Leider gestaltet sich das finden des passenden Anwalts sehr schwierig.
Der wohl für den Fall beste Anwalt will eine Honorarvereinbarung, die von der Gewerkschaft aber nicht getragen wird, da er höhere als die üblichen Sätze abrechnen will.
Ein zweiter würde zwar das Mandat übernehmen, dies aber nur losgelöst von den nötigen Vergleichsberechnungen, da er diese laut eigenen Angaben nicht selbst durchführen kann. Laut ihm sind die Berechnungen aber Grundlage für die Klage.
Dieser Anwalt gab mir auch den Tipp, dass hier vll das dBB Leistungszentrum die bessere Adresse wäre. Eine Anfrage bei denen ergab, dass die das auch nicht machen können, da diese nur einfacher gelagerte Fäll abwickeln können. Ich habe auch noch mit anderen telefoniert welche direkt gesagt haben, dass sie sich mit Besoldungsrecht nicht auskennen.

Jetzt hoffe ich auf euer Schwarmwissen. Vielleicht hat ja einer von Euch einen Tipp für einen Anwalt.
Im Internet finden sich natürlich eine Menge Beamtenrechtsanwälte, aber leider kennen sich eben viele mit dem Besoldungsrecht nicht aus.

Schreibt mir gerne eine PN :-)

Liebe Grüße

Grisupoli
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ursus am 19.05.2023 10:48
Autor: Grisupoli
« am: 19.05.2023 09:50 »Insert Quote
Hallo liebe Mitstreiter,
wie schon erwähnt, habe ich inzwischen meine Rechtsschutzzusage erhalten.
Leider gestaltet sich das finden des passenden Anwalts sehr schwierig.
Der wohl für den Fall beste Anwalt will eine Honorarvereinbarung, die von der Gewerkschaft aber nicht getragen wird, da er höhere als die üblichen Sätze abrechnen will.
Ein zweiter würde zwar das Mandat übernehmen, dies aber nur losgelöst von den nötigen Vergleichsberechnungen, da er diese laut eigenen Angaben nicht selbst durchführen kann. Laut ihm sind die Berechnungen aber Grundlage für die Klage.
Dieser Anwalt gab mir auch den Tipp, dass hier vll das dBB Leistungszentrum die bessere Adresse wäre. Eine Anfrage bei denen ergab, dass die das auch nicht machen können, da diese nur einfacher gelagerte Fäll abwickeln können. Ich habe auch noch mit anderen telefoniert welche direkt gesagt haben, dass sie sich mit Besoldungsrecht nicht auskennen.

Jetzt hoffe ich auf euer Schwarmwissen. Vielleicht hat ja einer von Euch einen Tipp für einen Anwalt.
Im Internet finden sich natürlich eine Menge Beamtenrechtsanwälte, aber leider kennen sich eben viele mit dem Besoldungsrecht nicht aus.

Schreibt mir gerne eine PN :-)

Liebe Grüße

Grisupoli

Hallo Grisupoli,
im digitalen Zeitalter muss die benötigte Fachanwaltskanzlei n. m. E. nicht immer unbedingt vor der Haustür liegen. Ich kann Dir beispielsweise die Anwaltskanzlei Lenders, Hennefer Str. 10, in 53757 Sankt Augustin, kanzlei@rechtsanwalt-lenders.de  wärmstens empfehlen. Zwei Schwerpunkte dieser kleinen aber feinen Fachanwaltskanzlei, mit einem sehr engagierten Team, sind Beamtenrecht und Disziplinarrecht. Im Bereich der Dt. Telekom AG, der Dt. Post AG sowie dem Bundeseisenbahnvermögensamt hat sich die Kanzlei bereits etliche Verdienste erworben. Für eine erfolgreiche Vertretung bedarf es tiefgehender Kenntnisse in den genannten Rechtsbereichen. RA Dirk Lenders ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Kenner dieser Materie und hat zahlreiche Bücher veröffentlicht. Im Übrigen erkämpfte er den ersten saarländischen Vorlagebeschluss an das BVerfG i. S. amtsangemessener Alimentation bzgl. der Besoldungsgruppe A11 für die Jahre 2011 – 2016 (Vorlagebeschluss des OVG des Saarlandes vom 01.06.2018; Az.: 1 A 22/16. Das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht trägt das Az.: BVerfG 2 BvL 11/18). Eine Entscheidung steht zwar noch aus, der Vorgang jedoch belegt unzweifelhaft, dass die Fachanwaltskanzlei LENDERS hinsichtlich der amtsangemessenen Alimentation von Beamten trittsicher erfahren und erfolgreich ist.
BG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 19.05.2023 12:03
Hallo ursus,

vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.

Gruß Grisupoli
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 20.05.2023 18:34
Alles meine Meinung, basierend teilweise aus Erfahrung:

Würde von solchen Gebührenschindern die Finger lassen.

Die 1. Instanz ist sowieso für den Papierkorb. Ein einfaches Verwaltungsgericht kann gar nichts machen, außer die Klage abweisen oder einen Vorlagebeschluss für das BVerfG. Mit einem schlechten Anwalt ist man schlechter dran, als ohne, denn dann ist man fachkundig vertreten, dadurch entfallen teilweise gerichtliche Hinweispflichten. (Das wird Ihnen kein Anwalt sagen oder dazu beraten, ist aber so).

Wichtig ist der Klageantrag (Feststellungsklage auf amtsangemesse Alimentation!) und die Zulässigkeit der Klage, all das findet man in den Musterklagen.
Selbst bei einer eher dürftigen Begründung der Klage müsste das VG eigenständig anfangen zu rechnen. Für die 2. Instanz kann man dann immer noch einen Anwalt nehmen. Hat man den richtigen Antrag gestellt und eine zulässige Klage erhoben, dann hat man quasi eine 2. Chance. Währendessen sind eventuell in Parallelverfahren günstige Entscheidungen gefallen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ursus am 21.05.2023 11:39

Grisupoli
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1125 am: 19.05.2023 12:03 »
Zitat
Hallo ursus,

vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.

Gruß Grisupoli
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Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1126 am: 20.05.2023 18:34 »
Zitat
Alles meine Meinung, basierend teilweise aus Erfahrung:

Würde von solchen Gebührenschindern die Finger lassen.

Die 1. Instanz ist sowieso für den Papierkorb. Ein einfaches Verwaltungsgericht kann gar nichts machen, außer die Klage abweisen oder einen Vorlagebeschluss für das BVerfG. Mit einem schlechten Anwalt ist man schlechter dran, als ohne, denn dann ist man fachkundig vertreten, dadurch entfallen teilweise gerichtliche Hinweispflichten. (Das wird Ihnen kein Anwalt sagen oder dazu beraten, ist aber so).

Wichtig ist der Klageantrag (Feststellungsklage auf amtsangemesse Alimentation!) und die Zulässigkeit der Klage, all das findet man in den Musterklagen.
Selbst bei einer eher dürftigen Begründung der Klage müsste das VG eigenständig anfangen zu rechnen. Für die 2. Instanz kann man dann immer noch einen Anwalt nehmen. Hat man den richtigen Antrag gestellt und eine zulässige Klage erhoben, dann hat man quasi eine 2. Chance. Währendessen sind eventuell in Parallelverfahren günstige Entscheidungen gefallen.

Hallo Grisupoli, hallo Ozymandias,

grundsätzlich hat Ozymandias,  bezüglich der Mehrheit der in diesem Bereich tätigen Rechtsanwaltskanzleien Recht, insbesondere der ganz Großen. Diese Erfahrung kann ich jedoch für die "kleine aber feine" RA - Kanzlei LENDERS nicht teilen. Wie ich bereits geschrieben habe, hat die Kanzlei LENDERS umfangreiche Erfahrungen und auch belegbare Erfolge im öffentlichen Dienstrecht. Dies beweist u. a. a. der von mir angeführte, durch diese Kanzlei erstrittene, 1. saarländische Vorlagebeschluss an das BVerfG bzgl. amtsangemessener Alimentation. Da Dein Fall, Grisupoli, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit im Wesentlichen deckungsgleich mit dem geschilderten saarländischen Fall sein dürfte, entfällt n. m. E. die von Dir geschilderte "Einarbeitungszeit von ca. 40 Stunden". Insofern dürften - n. m. E. - die anfallenden Kosten dann auch nicht in geschilderter Höhe anfallen. Aber wie gesagt, das sind natürlich nur meine Erfahrungen und meine Einschätzungen! Allerdings (an-) fragen kostet bekanntlicher Weise nix und wie  Ozymandias unter "wenn..." schreibt, kann ein Laie dies natürlich selbst machen, wenn ihm kein Fehler unterläuft. Bei solch einer Sachlage, in der es - eine 10 - jährige Verjährungsfrist vorausgesetzt (Stichwort: "wechselseitiges Rechte und Pflichtengefüge" im deutschen Beamtenverhältnis...; aber dies ist wiederum ein anders Thema...) - schnell mal um einen fünfstelligen Betrag geht, würde ich persönlich die Angelegenheit einem Fachmann bzw. Fachanwalt überlassen. Dies natürlich muss ein Jeder für sich selbst entscheiden!!! ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 21.05.2023 15:19
Eigentlich sollte ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht keine 40 Stunden Einarbeitungszeit für so einen Fall benötigen, da will wohl jemand statt einer Fortbildung auf eigene Kosten, Fortbildung auf Kosten des Mandanten betreiben, darauf war auch der Kommentar mit der Gebührenschinderei bezogen.

Wenn ein Anwalt mehrere solche Fälle hat und dieser nur z.B. A7 durch A8, A9, A10, etc. austauschen muss, dann ist man wohl eher besser dran.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 23.05.2023 16:40
Die Erfahrung, dass die Kosten durch die Rechtsschutzversicherungen nur anteilig getragen werden, habe ich leider auch machen müssen. Hatte schonmal ne Kostenzusage für eine 1. Instanz, Anwalt riet aber ab....
Man sollte sich zusammentun, wir haben doch alle so ziemlich das gleich Problem. Vielleicht findet man einen Anwalt, der, wenn er 5 von uns vertritt im gleichen Thema, entsprechend günstiger abrechnen würde?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 23.05.2023 16:46
Die Erfahrung, dass die Kosten durch die Rechtsschutzversicherungen nur anteilig getragen werden, habe ich leider auch machen müssen. Hatte schonmal ne Kostenzusage für eine 1. Instanz, Anwalt riet aber ab....
Man sollte sich zusammentun, wir haben doch alle so ziemlich das gleich Problem. Vielleicht findet man einen Anwalt, der, wenn er 5 von uns vertritt im gleichen Thema, entsprechend günstiger abrechnen würde?

Anwälte dürfen bei gerichtlichen Verfahren nicht günstiger als das RVG abrechnen.

Was man machen kann, ist einer zahlt und gibt Privatkopien der Klageschrift weiter...  8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ludwig2 am 24.05.2023 11:43
https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-erhoehung-regelsatz-2024-hartz-4-f-id300366026.html#:~:text=Bezogen%20auf%20aktuell%20502%20Euro,379%20Euro%20pro%20Monat)%20erhalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ursus am 01.06.2023 11:49
Autor: Grisupoli
« am: 19.05.2023 12:03 »Insert Quote
Hallo ursus,

vielen Dank für den Tip. Ich werde mich mit denen auf jeden Fall mal in Verbindung setzen und anfragen.
Die große Problematik scheint zu sein, dass keiner der Rechtsanwälte nach der normalen Gebührenordnung arbeiten möchte. Alle mit denen ich bisher gesprochen habe wollen eine Honorarvereinbarung mit Stundensätzen deutlich über den gesetzlichen Honoraren.
Einer der Anwälte meinte, wenn er seine Arbeit für mich korrekt machen würde, müsste ich mit einem 4 bis 5stelligen Eigenanteil rechnen. Aus seiner Sicht ist die Vertretung gerade in der vorliegenden Sache extrem zeitaufwändig, da viele Berechnungen und Begründungen notwendig sind. Er veranschlagte vorab etwa 30-40 Stunden Vorarbeit.
Für mich als mittleren Beamten (A9) ist das finanziell nicht leistbar. Ich bin quasi auf die Übernehme durch die Gewerkschaft angewiesen. Diese übernimmt aber eben nur die gesetzlichen Sätze.

Gruß Grisupoli

Hallo Grisupoli,

wie ist Deine Kontaktaufnahme gelaufen? Sollte die Kanzlei mit der "normalen" Gebühr arbeiten, welche von den Rechtschutzversicherungen übernommen wird, wäre dies u. U. auch für andere (Bayerische) Kollegen interessant! Vielleicht kannst Du ja hier im  Forum mal kurz über Deine Eindrücke, Erfahrungen und Schlüsse berichten?  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 02.06.2023 08:01
Hallo Kollegen,
ich habe mich entschlossen, das Ganze alleine ohne Anwalt, bzw. Gewerkschaft durchzuziehen, sobald ich meinen Widerspruchsbescheid erhalten habe. Meine Klageschrift, ohne Gewähr:

XXXXXXXXX
XXXXXXXXX
XXXXXXXXX Absender



An das
Verwaltungsgericht XXXXXX
XXXXXXXX
XXXXXXXX

                           XXXXXXXX, den XXXXXXXX


Klageschrift


XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX (Kläger)

gegen

XXXXXXXX Dienstherr (Beklagter)


wegen: amtsangemessener Alimentation


Gegen den Beklagten erhebe ich


Feststellungsklage gemäß § 43 VwGO


mit den Anträgen:

1.   den Widerspruchsbescheid des Beklagten vom … aufzuheben und festzustellen, dass das Nettoeinkommen des Klägers spätestens seit dem 01.01.2020 und in den Folgejahren zu
niedrig bemessen ist.
2.   dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
3.   das Verfahren auszusetzen und nach Art. 100 GG dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorzulegen, ob die seit dem 01.01.2020 und in den Folgejahren
4.   auf dem Bayer. Besoldungsgesetz vom 05. August 2010 (GVBl. S. 410, 764) in seiner  jeweils gültigen Fassung beruhende Nettoalimentation des Klägers, bezogen auf die Besoldungsgruppe A9 mit Art. 33 Abs. 5 GG vereinbar ist.

Die streitgegenständlichen Anträge 2020, 2021 und 2022 auf Gewährung einer amtsangemessenen Besoldung sowie der Widerspruchsbescheid vom … sind als

Anlagen 1,2, 3 4 beigefügt.

Ziel ist es, dass das Verwaltungsgericht die Entscheidung dem BVerfG vorlegt.

Klagebegründung habe ich mir selbst zusammengestellt, gerne per PN.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 02.06.2023 09:31
Hallo Landsknecht, vielen dank für Deine Klageschrift. Ich werde es genauso machen wie Du. Der Sachverhalt ist so trivial, dass man da denke ich keine rechtliche Unterstützung braucht in der ersten Instanz.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 02.06.2023 10:27
Die Anträge sind gut.

Personalnummer und eventuell eine Gehaltsmitteilung von 01/20 aus der die Besoldungsgruppe und Stufe hervorgeht könnte man noch als Anlage hinzufügen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 06.06.2023 21:19
Wer die heute erschienene Ausgabe des BBB-Magazins liest, wird übrigens einmal mehr erkennen, warum sich der BBB so lammfromm gibt:

In Donau-Ries, dem Wahlkreis eines gewissen CSU-Abgeordneten namens Wolfgang Fackler, ist kürzlich eine Untergliederung des BBB, ein Kreisausschuss, "reaktiviert" worden - und wird von einem Herrn Joachim Fackler geleitet.

Da muss natürlich der BBB-Vorsitzende, der zugleich CSU-Stadtrat in Nürnberg (https://www.csu.de/partei/parteiarbeit/arbeitskreise/oed/ueber-uns/) und Landesschriftführer im Arbeitskreis Öffentlicher Dienst der CSU (AK OeD; https://www.csu.de/partei/parteiarbeit/arbeitskreise/oed/ueber-uns/) ist, gleich mit vor Ort sein. 

Immerhin ist der "gute" MdL W. Fackler ja einer der Stellvertretenden Landesvorsitzenden dieses AK - und des Ausschusses für den Öffentlichen Dienst im Landtag.

"Amigos" unter sich?

Für den "guten" Herr Fackler jedenfalls war die W
besoldungsrechtliche Welt vollauf in Ordnung, nachdem sein "Spezi" vom BBB seinerzeit den Gesetzesentwurf vollauf gelobt hatte (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/sehr-geehrter-herr-fackler-warum-hat-das-fm-so-ablehnend-auf-die-stellungnahmen-des-brv-reagiert-sind-die).

Sichtlich genervt davon, dass da ein Wähler/Bürger kritisch nachfragt, ob der Bayerische Richterverein nicht mindestens genauso kompetent sein könnte, wenn es um die Beurteilung rechtlicher Fragen geht, kommt dann, wie man es von Politikern nicht anders kennt, nir noch die "öffentliche Meinung" (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/steht-die-rechtliche-wertung-des-brv-hinter-der-meinung-von-gewerkschaften-an).

Wie der "gute" Herr Fackler im Übrigen über Beate, Richter und Staatsanwälte denkt, lässt sich kurze Zeit später nachlesen (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wolfgang-fackler/fragen-antworten/warum-keine-automatische-anpassung-der-besoldung-und-des-neuen-orts-und-familienzuschlags-wie-bei-den).

Traurig, wer bayerischer Stastsbeamter sein muss - verraten und verkauft von allen, und neben Steuern auch noch Mitgliedsbeiträge für BBB & Co?

Dann kann es aber eigentlich so schlimm um die Besoldung ja gar nicht stehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 14.06.2023 18:45
Hallo liebe Mitstreiter,

die DPolG hatte mir zunächst Rechtsschutz gewährt.

Ich habe mit mehr als zehn Anwälten gesprochen. Fast alle haben auf Grund fehlender fachlicher Kompetenz eine Übernahme abgelehnt. Die einzigen zwei, welche es übernommen hätten gaben an, dies nicht zu den Standardsätzen zu machen, da der Aufwand in dieser Sache enorm sei.

Beide wären Profis in der Sache gewesen haben aber glaubhaft dargelegt, dass hier mehrere hundert Stunden Aufwand zustande kommen werden. Zudem haben beide mit Kosten für mich selbst ohne Übernahme durch den Rechtsschutz von einem fünfstelligen Betrag veranschlagt. Diesen würde ich auch im Falle, wenn ich Gewinne nicht zurückbekommen. Eine Rückerstattung würde nur für Standardsätze erfolgen.

Aus diesem Grund hatte ich am 13.06.2023 bei der DPolG einen Antrag auf Erweiterung meines Rechtsschutzes gestellt.

Dieser wurde in der heutigen Sitzung des Landesvorstandes der DPolG abgelehnt.

Ich habe soeben meinen meinen Rechtschutzantrag zurückgezogen und meine Mitgliedschaft bei der DPolG gekündigt.

Von einer Gewerkschaft die ihre Mitglieder vertreten soll erwarte ich mehr!

Vom Landesvorsitzenden wurde begründet: Man hätte unter gleichen Voraussetzungen den Kollegen wegen dem Tattoowunsch bis vor das BVerfG begleitet und alles bezahlt. Es gabe eine rechtsschutzverordnungen nach der eine Erweiterung nicht möglich wäre.

Hier wird eine popelige Klage wegen Tattoos mit einer wirklich für alle Beamten relevante Klage in einen Topf geworfen.

Unter diesen Voraussetzungen brauche ich keine Gewerkschaft!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnifico am 14.06.2023 19:51
Ein Rechtsanwalt, der behauptet, dass er mehrere Hundert Stunden bräuchte, ist schon mal sehr suspekt. Die BVerfG- Entscheidungen geben doch praktisch alles vor und wer wirklich das Zweite Juristische Staatsexamen bestanden hat, sollte zumindest beck-online oder JURIS kennen.

Markieren, rauskriegen, einfügen ... schon sind drei Viertel des Schriftsatzes fertig.

Die Subsumtion unter die so gewonnenen Maßstäbe ist auch kein Hexenwerk: Die "alten" fünf Parameter kann man in einer halben Stunde durchrechnen, der neue 4b-Parameter ist etwas aufwändiger, aber eigentlich muss da nur die Gesetzesbegründung widerlegt werden.

Das BVerfG verlangt konkrete Substantiierung des jeweiligen Besoldungsgesetzes, da steht praktisch alles drin - nur eben schön gerechnet oder, wie in Bayern, mal eben hart an der Grenze zur "legislativen Lüge". Nirgendwo in den bisherigen Entscheidungen steht ein Wort dazu, dass es völlig ok sei, wenn ein Beamter in der Doppelverdiener-Ehe mit zwei Kindern kaum mehr habe als die Hartzler - und das war vor dem Ausverkauf des Sozialstaates durch das Bürgergeld!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 14.06.2023 19:57
Beide Anwälte wären tatsächlich Profis in der Sache gewesen und haben tatsächlich exakt begründet, warum das nicht zu Standardsätzen möglich ist.
Ich hatte hier auch schon mit anderen Verbänden Kontakt, welche auch davon ausgehen, dass Klagen ohne ausreichende Begründungen und Darlegungen kaum Erfolg haben werden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 14.06.2023 20:05
Bei den meisten Masseverfahren gibt es von Gewerkschaften überhaupt keinen Rechtsschutz.
Immerhin sind die Anwälte bei den Gebühren mittlerweile ehrlich.  ;D

Wer von der 20.000 Euro Vermutung des Einkommens vom Ehepartner direkt betroffen ist, dem kann ich nur raten so schnell wie möglich sich die Klagemuster vom tbb und Berlin anzuschauen.

So lange man die Klageanträge richtig stellt und eine zulässige Klage einreicht, kann man sich auch noch in der 2. Instanz einen Anwalt nehmen.

Irgendjemand muss sich auch mal opfern und die ganzen Verfahren schnell - auch mit Untätigkeitsklagen - durchziehen. Auch wenn man an irgendeiner Hürde scheitert. Davon kann der Rest lernen. Ruhende Widersprüche sind zwar bequemer, da bewegt sich aber dann nichts für alle.

Die Gewerkschaften machen sich echt überflüssig, als ob das Geld fehlt für jedes Bundesland mal für alle oder ein paar Besoldungsgruppen mit ohne Kinder, etc. ein paar schnelle Musterverfahren anzustrengen. Soll mal halt einen Festpreis mit irgendeinem Anwaltshansel vereinbaren, da muss ja nicht viel außer der Besoldungsgruppe geändert werden.

Die spielen Busenkumpel mit den Regierungsmitgliedern, dann hat man keinen Stress und kriegt vielleicht mal einen besseren Posten. 
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 14.06.2023 20:12
Beide Anwälte wären tatsächlich Profis in der Sache gewesen und haben tatsächlich exakt begründet, warum das nicht zu Standardsätzen möglich ist.
Ich hatte hier auch schon mit anderen Verbänden Kontakt, welche auch davon ausgehen, dass Klagen ohne ausreichende Begründungen und Darlegungen kaum Erfolg haben werden.

Im Verwaltungsrecht gibt es den Ermittlungsgrundsatz.

Verwaltungsgerichtsordnung § 86
(1) Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

Man hat dennoch eine gewisse Darlegungslast.
Ist etwas abhängig vom Gericht wie weit diese geht. Man kann z.B. auch nur grobe Argumente schreiben und auf beigelegte Fachartikel verweisen.

Gerade bei der Anrechnung des Ehepartners hat man m.E. keine zu komplizierte Darlegungslast "Ehepartner ist krank/behindert/arbeitslos und verdient keine 20.000 Euro".

Dadurch könnte dieser Teil des neuen Gesetzes relativ schnell gekippt werden. Man braucht halt einen passenden Kläger.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 15.06.2023 07:09
Was ist mit dem Bayer. Richterverein? Ich kann mich erinnern, dass der Klage erheben will. Vielleicht suchen die geeignete Musterkläger, oder man verlässt sich darauf und versucht sein Verfahren ruhend zu stellen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 09.08.2023 15:28
https://www.bbb-bayern.de/moderner-umweltbewusster-und-attraktiver-arbeitsplatz/


Schleim.............
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 09.08.2023 17:47
Auto kann man sich bei den paar Kröten ja bald nicht mehr leisten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Powernapster am 10.08.2023 09:40
https://www.bbb-bayern.de/moderner-umweltbewusster-und-attraktiver-arbeitsplatz/


Schleim.............

Ich verspüre das Bedürfnis zu vomieren.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 10.08.2023 14:29
Dienstrad gegen Entgeltumwandlung, wieviel spart man da, 1,50 € im Monat?
Gleichzeitig hält man den Beamten eine jährliche Besoldung vor, dass er sich jährlich ein neues E-Bike kaufen könnte.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 10.08.2023 14:29
Auto kann man sich bei den paar Kröten ja bald nicht mehr leisten.

Na für die Preise der Bikes habe ich schon manches Auto gekauft  ::) :(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Violol am 10.08.2023 15:42
Wieso seid ihr eigentlich alle so gechillt im Hinblick auf die kommende Tarifrunde? Die Beamten der Länder sind maximal im Arsch im Vergleich zu den Bundesbeamten, die schon längst Erhöhungen bekommen haben. Mit wie viel kann man da bei den Landesbeamten rechnen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 10.08.2023 16:51
Auto kann man sich bei den paar Kröten ja bald nicht mehr leisten.

Na für die Preise der Bikes habe ich schon manches Auto gekauft  ::) :(

Dacia oder eine 10 Jahre alte Gurke halte ich nicht für amtsangemessen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Kleeblatt am 10.08.2023 17:18
Wir bekommen zu Weihnachten neue Märchenbücher aus dem weiß-blauen Märchenland um die neuen Geschichten von König Wendehals und seinem treuen Knappen Rainer zu lesen.
Ganz treue Diener mit schwarzen Mitgliedsbuch erhalten die Märchenbücher handsigniert.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meinereiner83 am 11.08.2023 07:30
Wieso seid ihr eigentlich alle so gechillt im Hinblick auf die kommende Tarifrunde? Die Beamten der Länder sind maximal im Arsch im Vergleich zu den Bundesbeamten, die schon längst Erhöhungen bekommen haben. Mit wie viel kann man da bei den Landesbeamten rechnen?

Gechillt würde ich es nicht nennen - eher resigniert

Mit viel rechnen wird man wohl auch nicht können (auch ob die 1zu1Übertragung auf Beamte stattfindet ist meiner Meinung eher fraglich). Begründung: Inflation ist ja nicht mehr so hoch - Bayerns Beamte sind eh gut bezahlt - Geld ist nicht vorhanden...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Der Obelix am 11.08.2023 08:20
Ja den Denkfehler machen sicher die abstimmungsberechtigten Volksvertreter, wobei ich etwas Vorsatz sehe.

Wenn in den Monaten Januar bis Juni 10% Inflation festgestellt wird, und in den Monaten Juli Dezember nur noch 2% Inflation, gibt es ja trotzdem einen extremen Preisanstieg auf dessen Grundlage sich die Preise jetzt weiter erhöhen.

Somit muss dieses Anstiegsvolumen auch mit einberechnet werden und die Argumentation man hätte jetzt nur noch 2 % Inflation ist dann wertlos.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Meierheim am 11.08.2023 08:24
Wieso seid ihr eigentlich alle so gechillt im Hinblick auf die kommende Tarifrunde? Die Beamten der Länder sind maximal im Arsch im Vergleich zu den Bundesbeamten, die schon längst Erhöhungen bekommen haben. Mit wie viel kann man da bei den Landesbeamten rechnen?

Gechillt würde ich es nicht nennen - eher resigniert

Mit viel rechnen wird man wohl auch nicht können (auch ob die 1zu1Übertragung auf Beamte stattfindet ist meiner Meinung eher fraglich). Begründung: Inflation ist ja nicht mehr so hoch - Bayerns Beamte sind eh gut bezahlt - Geld ist nicht vorhanden...

und glücklicherweise für die AG finden die Tarifverhandlungen erst nach den Landtagswahlen statt
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Powernapster am 11.08.2023 08:27
Ja den Denkfehler machen sicher die abstimmungsberechtigten Volksvertreter, wobei ich etwas Vorsatz sehe.

Wenn in den Monaten Januar bis Juni 10% Inflation festgestellt wird, und in den Monaten Juli Dezember nur noch 2% Inflation, gibt es ja trotzdem einen extremen Preisanstieg auf dessen Grundlage sich die Preise jetzt weiter erhöhen.

Somit muss dieses Anstiegsvolumen auch mit einberechnet werden und die Argumentation man hätte jetzt nur noch 2 % Inflation ist dann wertlos.

Erschreckend viele Leute kapieren das nicht.
Ein Rückgang der Inflation von 10% auf 4% (unabhängig davon, dass das Messinstrument, der Warenkorb, verzerrend und unrealistisch ist) heißt nicht, dass alles 6% billiger wird, sondern dass es nur weniger schnell noch teurer wird. Es sind 10% plus 4% on top!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 11.08.2023 09:39
Ja den Denkfehler machen sicher die abstimmungsberechtigten Volksvertreter, wobei ich etwas Vorsatz sehe.

Wenn in den Monaten Januar bis Juni 10% Inflation festgestellt wird, und in den Monaten Juli Dezember nur noch 2% Inflation, gibt es ja trotzdem einen extremen Preisanstieg auf dessen Grundlage sich die Preise jetzt weiter erhöhen.

Somit muss dieses Anstiegsvolumen auch mit einberechnet werden und die Argumentation man hätte jetzt nur noch 2 % Inflation ist dann wertlos.

Und genau deshalb werden die TV-L Verhandlungen ein kleines Desaster. Ich rechne mit 3000€ verteil auf 12 Monate + ca. 8% in 2025.
Erschreckend viele Leute kapieren das nicht.
Ein Rückgang der Inflation von 10% auf 4% (unabhängig davon, dass das Messinstrument, der Warenkorb, verzerrend und unrealistisch ist) heißt nicht, dass alles 6% billiger wird, sondern dass es nur weniger schnell noch teurer wird. Es sind 10% plus 4% on top!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tobser1980 am 02.09.2023 10:02
Hallo in die Runde 8)

Hat eigentlich schon jemand eine Nachzahlung für die Jahre vor 2020 nach jährlich eingelegtem Widerspruch als Landesbeamter bekommen?

Danke und Gruß

Tobias
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 02.09.2023 10:22
Ich hab da Anfang Juli mal beim LfF angerufen und nachgefragt. Da hieß es, man wisse noch nicht wie man das genau umsetzen soll. So langsam wäre es aber an der Zeit finde ich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tobser1980 am 03.09.2023 10:33
Ok, danke.. Dann harren wir mal der Dinge… evtl. kommt es ja noch vor der Wahl  ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Opa am 12.09.2023 11:19
Meine Hauptbegründung für eine kommende Klage wäre, dass ein Beamter in A3, Stufe 2, verh. 2 Kinder in München ohne die Einberechnung der ominösen 20.000 Ehepartnereinkommen ca. 11.000 € weniger im Jahr hat als die Grundsicherungsfamilie und ich davon ausgehe, dass dessen Grundgehalt angehoben gehört und damit auch alle folgenden in der A-Besoldung.
Desweiteren hatte meine Frau in den letzten Jahren in keinem Jahr 20.000 Bruttoeinkommen. Ob das reicht?
Da möchte ich noch ergänzen, dass in den pauschal unterstellten 20.000 Euro Partnereinkommen ein direkter Verstoß gegen das vom BVerfG postulierte Abstandsgebot zur Grundsicherung liegt.

Begründung: Die 4-köpfige Referenzfamilie, die vom BVerfG herangezogen wird, verfügt über kein Erwerbseinkommen. Die Gleichung des BVerfG lautet also „Besoldung>Bürgergeld x 1,15“ und nicht „Besoldung+20.000€ > Bürgergeld x 1,15“. Würde man die in Bayern favorisierte Gleichung zur Lösung mathematisch nach der Variable „Besoldung“ auflösen, ergäbe das nämlich Besoldung>Bürgergeld x 1,15 - 20.000€.

Funfact: Die Referenzfamilie im Bürgergeldbezug könnte ebenfalls 20.000 Euro im Jahr verdienen. Durch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung hätte die Familie, wenn jeder Partner 10.000 Euro verdient, 2 x 3.334,80 Euro, also insgesamt 6.669,60 Euro jährlich mehr zur Verfügung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: nagbor am 14.09.2023 14:00
Ok, danke.. Dann harren wir mal der Dinge… evtl. kommt es ja noch vor der Wahl  ;)
Ich habe beim LfF, Dienstelle Augsburg schriftlich nachgefragt. Gestern kam Bescheid, dass die Nachzahlungen gem. 109 Abs. 4 im November erfolgen sollen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Tobser1980 am 14.09.2023 19:11
Jawoll.. danke für die Info 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 21.09.2023 10:28
Hallo zusammen,

zwei kurze Fragen an diejenigen, die etwas tiefer als ich in der Materie drinstecken. Dank der Hinweise in diesem Forum habe ich auf Basis unterschiedlicher Vorlagen zwei Widersprüche gegen die verfassungswidrige Alimentation erstellt. Einen für die Jahre 2020 bis 2022 unter Verweis auf die Bekannten BVG-Urteile, mit Bezug auf den Verzicht auf das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung der Ansprüche und einem Hinweis, dass ich die Neuausrichtung der Bezüge vom März 2023 nicht den Vorgaben des BVG entsprechend einschätze.
Der zweite Widerspruch bezieht sich ausschließlich auf das Jahr 2023.

Dazu zwei Fragen:
(1) Macht das so Sinn oder sollte alles in einem Widerspruch enthalten sein??
(2) Ist es korrekt, dass die Widersprüche an die zuständige Besoldungsstelle geschickt werden? Nachdem einige Foristen meinten, eine Zusendung per Einschreiben mit Rückantwortschein sei nicht rechtssicher, würden mich auch Meinungen zur juristisch einwandfreien Übersendung des Widerspruchs interessieren.

Viele Grüße


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BW am 21.09.2023 10:34
Hallo in die Runde,

weiss man schon ob eine Anpassung des Orts- und Familienzuschlags an den neuen Bürgergeldsatz ab 01.01.2024 erfolgen soll?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Schlüüü am 21.09.2023 10:43
Hallo in die Runde,

weiss man schon ob eine Anpassung des Orts- und Familienzuschlags an den neuen Bürgergeldsatz ab 01.01.2024 erfolgen soll?

Ganz einfache Antwort...NEIN
Heute Nacht gehts im Bundestag nur um die "normale" Tariferhöhung inklusive des teilweise schon gezahlten (weil unter Vorbehalt) Inflationsgeldes.
Dann geht es erst einmal in den Ausschuss zur weiteren Beratung.
erst mit Vorlage und Beschluss des Gesetzes wird man sich mit der Amtsangemessenen Besoldung im Bund auseinander setzen.
Also..... das wird sich noch ziehen. Von einem Gesetz zum 01.01.2024 gehe ich definitiv nicht aus.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 21.09.2023 12:12
(2) Ist es korrekt, dass die Widersprüche an die zuständige Besoldungsstelle geschickt werden? Nachdem einige Foristen meinten, eine Zusendung per Einschreiben mit Rückantwortschein sei nicht rechtssicher, würden mich auch Meinungen zur juristisch einwandfreien Übersendung des Widerspruchs interessieren.

Ich reiche Widersprüche über das Mitarbeiterportal Bayern (authega) online ein. Klappt wunderbar und ich habe immer zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Da gibt es extra einen Punkt für Widersprüche...  8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 21.09.2023 12:45
Ich reiche Widersprüche über das Mitarbeiterportal Bayern (authega) online ein. Klappt wunderbar und ich habe immer zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Da gibt es extra einen Punkt für Widersprüche...  8)

Genau so hab ich das auch gemacht und auch eine Bestätigung des FM erhalten dass der Widerspruch eingegangen ist und zu gegebener zeit darüber entscheiden wird (ich habe darum gebeten die Verfassungsgerichtsurteile zum ausgedachten Arbeitslohn der Ehegatten abzuwarten.)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 21.09.2023 14:00
@ Allgäuer und Muenchner82:

Vielen Dank für eure Antwort und den guten Tipp mit Authega, das werde ich nutzen.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: BW am 21.09.2023 15:38
Hallo in die Runde,

weiss man schon ob eine Anpassung des Orts- und Familienzuschlags an den neuen Bürgergeldsatz ab 01.01.2024 erfolgen soll?

Ganz einfache Antwort...NEIN
Heute Nacht gehts im Bundestag nur um die "normale" Tariferhöhung inklusive des teilweise schon gezahlten (weil unter Vorbehalt) Inflationsgeldes.
Dann geht es erst einmal in den Ausschuss zur weiteren Beratung.
erst mit Vorlage und Beschluss des Gesetzes wird man sich mit der Amtsangemessenen Besoldung im Bund auseinander setzen.
Also..... das wird sich noch ziehen. Von einem Gesetz zum 01.01.2024 gehe ich definitiv nicht aus.

Das war mir klar, hat ja auch nichts mit dem bayerischen Zuschlag zu tun. Aber trotzdem danke für den Hinweis.😄
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 22.09.2023 10:01
(2) Ist es korrekt, dass die Widersprüche an die zuständige Besoldungsstelle geschickt werden? Nachdem einige Foristen meinten, eine Zusendung per Einschreiben mit Rückantwortschein sei nicht rechtssicher, würden mich auch Meinungen zur juristisch einwandfreien Übersendung des Widerspruchs interessieren.

Ich reiche Widersprüche über das Mitarbeiterportal Bayern (authega) online ein. Klappt wunderbar und ich habe immer zeitnah eine Eingangsbestätigung erhalten.

Da gibt es extra einen Punkt für Widersprüche...  8)

Wo finde ich denn den Punkt?
Sehe ihn bei mir nicht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 22.09.2023 10:22
Wo finde ich denn den Punkt?
Sehe ihn bei mir nicht.

Einloggen, Startseite unten mittig auf "Kontaktformular", Thema wählen (ziemlich unten steht Widerspruch)...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 22.09.2023 10:23
auf der Startseite findet sich unter den Kacheln mit Digitaler Ordner etc der Punkt Formulare
-> Besoldung
-> Widerspruch

Datum eines Bescheids wählen, Dreizeiler in das Nachrichtenfeld und Widerspruch als PDF hochladen, fertig
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 25.09.2023 09:59
Danke!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 25.09.2023 10:07
Hallo! Gibt es für Bayern eigentlich irgendwo Musterwidersprüche an denen man sich orientieren kann? Ich wäre in diesem HHJahr erstmalig dabei.  :-\ :'(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 26.09.2023 09:02
Habe heute meine Nachberechnung seit Januar 2020 bekommen, verdiene aktuell 1,17 € weniger als zuvor, wenn ich nicht Besitzstand für schon verheiratete hätte, wären es 49,-- € weniger im Monat. Wirklich eine gelungene Gesetzesänderung.... >:(

Werde nun erneut gegen die aktuelle Besoldungsabrechnung Widerspruch einlegen und auf die Verbescheidung meiner Widersprüche seit 2020 warten, um dann dagegen Klage zu erheben.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 26.09.2023 09:58
Da bin ich auch mal gespannt, werde auch nur über den Besitzstand die Familienzulage bekommen, sonst wäre es bei mir mit neuem Ort I statt 149 nur 77 €...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 26.09.2023 11:06
@Landsknecht:
Hast du eine Vorlage für den Widerspruch in Bayern?
Ich suche nach einer guten Formulierung, die auch auf die Schreiben des FMS von 2020/2021/2022 eingeht, in denen darüber informiert wurde, dass ein Widerspruch nicht erforderlich ist. Jetzt mit dem neuen Gesetz sieht man das Thema in Bayern ja erstmal als erledigt an. Ich möchte mit meinem Widerspruch aber möglichst auch Ansprüche seit 2020 sichern.
Hat hier schon jemand etwas?
Warum kommt in Bayern da eigentlich nix von den Verbänden? In anderen Länder empfehlen die klar den Widerspruch und stellen Vorlagen zur Verfügung. In Bayern gibt es nix. Scheint hier kein Thema zu sein...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 26.09.2023 11:58
Gibt´s da wirklich nichts, auch nicht vom Beamtenbund Bayern?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 26.09.2023 12:10
Doch es gibt etwas. Vom Beamtenbund Bayern gibt es Lobhudeleien für die Staatsregierung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 26.09.2023 12:55
Zur Orientierung, ohne Gewähr mein Widerspruch von z. B. 2022:

Widerspruch gegen die mir gewährte Besoldung

und

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation



Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Ent-scheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und ver-bindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter fest-gelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsni-veau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervor-gehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgrup-pe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsange-messene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bun-desverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 auf-gestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Be-soldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjäh-rung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 26.09.2023 13:18
Auf die Idee gekommen, dass es dann wie bei den jetzigen Fam. Zuschlägen weniger werden könnte und man nur durch die großzügige Besitzstandswahrung auf dem bisherigen Stand bleibt ist noch keiner?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 26.09.2023 13:42
Auf die Idee gekommen, dass es dann wie bei den jetzigen Fam. Zuschlägen weniger werden könnte und man nur durch die großzügige Besitzstandswahrung auf dem bisherigen Stand bleibt ist noch keiner?

Nochmal verständlich bitte.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 26.09.2023 14:47
Gibt´s da wirklich nichts, auch nicht vom Beamtenbund Bayern?
Die Nachtigall muss sich sicher noch von Knie- und Rückenschmerzen beim Huldigen des Verkehrsministern bei den Jubelfeiern zur Einführung des JobBikes erholen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 26.09.2023 14:56
Auf die Idee gekommen, dass es dann wie bei den jetzigen Fam. Zuschlägen weniger werden könnte und man nur durch die großzügige Besitzstandswahrung auf dem bisherigen Stand bleibt ist noch keiner?

Nochmal verständlich bitte.
Ich vermute, die Sorge geht hier in die Richtung, dass eine mögliche Erhöhung der Grundbesoldung aufgrund eines Urteils des BVerfG dazu führen könnte, dass Familien und-/oder- Ortszulagen gekürzt werden könnten, wodurch in Summe die Gesamtbesoldung "weniger werden könnte".

In der Tat wäre das wohl wahrscheinlich, dass dann Zulagen eingedampft würden. Da aber auch jetzt keine verfassungsmäßige Alimentation besteht, wäre in Summe eine verfassungskonforme Senkung doch eher unwahrscheinlich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 26.09.2023 15:07
Dieser Gedanke trieb mich tatsächlich um.
Wobei, was ist denn die Mindestbesoldung in €?
Bitte nicht diese 115% sondern einfach gesagt für einen A3 Beamten Stufe 1 Single, in Euro.

Das sollte auch mal i.S.d. Nachwuchsgewinnung klar sein, unter dem Motto, auf diese Besoldung können Sie aufbauen, weniger wird es nicht (mehr).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 26.09.2023 16:32
Wurde in diesem Thread schon zig mal von Swen erläutert. Einfach mal suchen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 05.10.2023 14:46
Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Mark87 am 06.10.2023 09:36
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/fabian-mehring/fragen-antworten/wie-sehen-sie-die-entwicklung-der-besoldung
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 06.10.2023 09:52
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/fabian-mehring/fragen-antworten/wie-sehen-sie-die-entwicklung-der-besoldung

Ein Lacher am Morgen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Marco Lorenz am 06.10.2023 09:52
Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.

Normalerweise müsste für jeden Monat eine Neuberechnung des Einkommens erfolgen und die (Netto-)Differenzbeträge werden dann mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Sie sind aber keine steuerpflichtigen Einkommensbestandteile für diesen Monat, da die Berechnung der Steuern ja im jeweiligen Rückrechnungsmonat erfolgt ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 06.10.2023 13:11
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.

Sollte unter die Fünftelregelung fallen. Einfach mal danach suchen. Bremst die Progression zumindest etwas.

Formal: Ermäßigt besteuerter arbeitslohn für mehrere kalenderjahre
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Grisupoli am 06.10.2023 13:15
Ja, das mit der 1/5 Regelung habe ich auch schon gefunden, war mir aber nicht sicher  :)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Violol am 11.10.2023 17:48
Was sagt ihr zu den Tarifforderungen von Verdi und DBB? Lohnt sich da überhaupt noch eine Verbeamtung als Kommunalbeamter? Verdiene aktuell im TVöD in E9c 3100€ netto (dank Zulagen), da kommt der Beamte doch niemals ran mit den miesen Forderungen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 12.10.2023 07:19
Das kommt auf dein Eingangsamt, Familienstatus inkl. Kinder und Wohnort an. Verheiratet, 3 Kinder in Köln kann sich durchaus lohnen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 16.10.2023 08:09
habe am Samstag die Ablehnung meines Widerspruchs für 2022 erhalten

Zitat
Leistungswiderspruchsbescheid
1. Ihr Antrag auf Nachzahlung von orts- und familienbezogenen Besoldungsleistungen für Zeiten vor dem 01.01.2020 wird zurückgewiesen

 ::)
der Rest klingt ebenso nach kompletten Bausatz, und hat wenig mit meinem Schreiben zu tun
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 16.10.2023 08:43
Was sagt ihr zu den Tarifforderungen von Verdi und DBB? Lohnt sich da überhaupt noch eine Verbeamtung als Kommunalbeamter? Verdiene aktuell im TVöD in E9c 3100€ netto (dank Zulagen), da kommt der Beamte doch niemals ran mit den miesen Forderungen.

Sobald Du Kinder planst bist Du als Beamter in der Regel deutlich besser gestellt. Außerdem hilft Dir als Beamter das Gesetz (bzw. das Verfassungsgericht), es ist nur eine Frage der Zeit.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 16.10.2023 08:47
ah, da stehts

Zitat
Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

eindeutig Baukasten, da steht z.B. auch drin ich hätte ungenügende Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht, obwohl nur ein Kind eingetragen ist
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Juli69 am 16.10.2023 14:57
Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.
Guten Tag zusammen! Von welchem Betrag geht die Nachzahlung denn aus? Die FOZ 2020-23 sind ja bereits abgerechnet und ich weiß nicht, welcher ( erhöhte) FOZ für die Zeit vor 2020 gilt. Danke!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 16.10.2023 16:03
ah, da stehts

Zitat
Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

eindeutig Baukasten, da steht z.B. auch drin ich hätte ungenügende Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht, obwohl nur ein Kind eingetragen ist

Kannst/Willst du uns mitteilen, wie dein Widerspruch formuliert bzw. begründet war? Der Text von Landsknecht von Seite 79 klingt in meinen Augen gut, da würde mich eine so schlichte Ablehnung zumindest irritieren.

Den meine ich: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg316551.html#msg316551
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 16.10.2023 17:24
genau den hab ich als Muster bekommen

Zitat
Ihr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet

 :o
Werd ich mir in den nächsten Tagen mal ausführlich vornehmen...

edit:
das Schreiben passt jedenfalls vorne und hinten nicht, es wird behauptet ich hätte am 17.11.22 gegen meine Besoldung im Zeitraum vor 2020 eingelegt, obwohl das Schreiben übers Formularcenter im Dezember eingereicht habe, und natürlich fürs Jahr 2022.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Juli69 am 17.10.2023 11:53
Ich habe eben mit dem LfF telefoniert. Alle Widersprüche gegen die Besoldung VOR dem 31.12.2019 werden Bayernweit mit der Novemberbesoldung ausbezahlt. Ich persönlich bekomme über 9.105,13 Euro nachbezahlt (29 x 313,97).
Weiss jemand wie das steuerlich abläuft? Es ist ja quasi eine Nachzahlung für vorherige Jahre.
Laut Besoldungsrechner bezahle ich im November mit der Nachzahnung 3.788 € Lohnsteuer. Ohne die 9.000 Euro zahle ich im Monat normal um die 450 Euro Steuer. Das ist mal knapp das 8,5-Fache der normalen Steuer. :o
Aber das Gehalt ist nur dreimal so hoch wie sonst. Da ist mir jetzt schon ein wenig schlecht geworden.

Mein Widerspruch wurde trotz Einschreibens “verlegt”. Ich finde den Musterbrief nicht mehr! Kann mir bitte jmd den Link dazu schicken? Vielen Dank!!!!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 17.10.2023 22:14
hier mal das Schreiben vom Lff, aufs relevante gekürzt.
wie Bereits geschrieben habe ich im Dezember 22 gegen die Besoldung 22 Widerspruch eingelegt, mit der Vorlage von Landsknecht.

Zitat
Mit Schreiben vom 17.11.2022 haben Sie Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eingelegt.
...
Ihr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet.

... LFF formal zuständig...

Mit dem Gesetz vom 10.03.2023, veröffentlicht am 17.03.2023 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023, wurden die Grundlagen des Orts- und Familienzuschlags neu geregelt. Die Ansprüche für die Jahre bis 2019 definiert ARt. 109 Abs. 4 BayBesG.

Danach wird Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend endschieden worden ist, ein Fehlen der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag gewährt.

Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde .....

Sie haben mit Schreiben vom 17.11.2022 .. erstmalig das Fehlen der amtsangemessenen Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht.
...
Antrag für 01.01.2020 zu spät....

Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand (Art 109 Abs. 4 Satz 3 BayBesG).

...
Da die gesetzliche Regelung eine Nachzahlung erst ab dem dritten Kind vorsieht, ist ihr Antrag abzulehnen.

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

Anschließend noch der übliche Punkt, dass Kosten des Verfahrens nicht erstattet werden, und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Juli69 am 18.10.2023 06:36
hier mal das Schreiben vom Lff, aufs relevante gekürzt.
wie Bereits geschrieben habe ich im Dezember 22 gegen die Besoldung 22 Widerspruch eingelegt, mit der Vorlage von Landsknecht.

Zitat
Mit Schreiben vom 17.11.2022 haben Sie Widerspruch gegen die gewährte Besoldung eingelegt.
...
Ihr Leistungswiderspruch ist zulässig, aber nicht begründet.

... LFF formal zuständig...

Das ist so frech. Ist es meine Aufgabe, jederzeit zu überprüfen, ob mein Arbeitgeber mich so bezahlt, wie er es muss? Ich habe vor 2020 keinen Widerspruch eingelegt, weil
ich davon nichts wusste. Bin ich jetzt die Blöde? Und das, nachdem ich bereits hunderte von Euro weniger OFZ bekomme als Kollegen, die 2 km von mir entfernt wohnen wegen willkürlich gezogener Grenzen für den OFZ!

Mit dem Gesetz vom 10.03.2023, veröffentlicht am 17.03.2023 im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 5/2023, wurden die Grundlagen des Orts- und Familienzuschlags neu geregelt. Die Ansprüche für die Jahre bis 2019 definiert ARt. 109 Abs. 4 BayBesG.

Danach wird Berechtigten, die, ohne dass darüber bereits abschließend endschieden worden ist, ein Fehlen der Alimentation für ein drittes oder weiteres Kind durch Widerspruch oder Klage geltend gemacht haben, für bezugsberechtigte Zeiträume bis einschließlich 31. Dezember 2019 ein erhöhter Familienzuschlag gewährt.

Eine Nachzahlung erfolgt frühestens mit Wirkung ab dem 1. Januar des Haushaltsjahres, in welchem Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben wurde .....

Sie haben mit Schreiben vom 17.11.2022 .. erstmalig das Fehlen der amtsangemessenen Alimentation für ein drittes oder weitere Kinder geltend gemacht.
...
Antrag für 01.01.2020 zu spät....

Ein Anspruch auf Nachzahlung besteht nur, soweit im entsprechenden Zeitraum für das jeweilige Kind ein Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 4 oder höher in der jeweils geltenden Fassung bestand (Art 109 Abs. 4 Satz 3 BayBesG).

...
Da die gesetzliche Regelung eine Nachzahlung erst ab dem dritten Kind vorsieht, ist ihr Antrag abzulehnen.

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.

Anschließend noch der übliche Punkt, dass Kosten des Verfahrens nicht erstattet werden, und die Rechtsbehelfsbelehrung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Juli69 am 18.10.2023 07:29
Das ist so frech. Muss man nicht darauf vertrauen können, dass der Staat seiner Fürsorgepflicht nachkommt und mich als Beamtin so bezahlt, wie er es muss? Ich wusste nicht, dass man aus irgendwelchen Gründen Widerspruch einlegen musste und auch meine Kollegen nicht. Und jetzt wird der belohnt, der dem Arbeitgeber misstraut und nachforscht, ob Nachzahlungen anstehen? Ich bin empört!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Malkav am 18.10.2023 08:08
Ich bin empört!

Und die Landeskasse um den eingesparten Betrag der Nachzhalung reicher! Von daher ist aus der Sicht des Finanzministeriums doch alles gelaufen wie geplant  >:(

Wie oft ich schon in erstaunte/entsetzte/wütende Gesichter von Kolleg:innen geschaut habe, wenn die sagen "Der Dienstherr wird uns bei Nachzahlungen auch ohne Widerspruch alle gleich behandeln." und ich denen dann den entsprechenden Ausschluss aus dem letzten Nachzahlungs-/ Reparaturgesetzt NRW als Gegenbeweis zeite  ::)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SwenTanortsch am 18.10.2023 08:55
Und zugleich erhalten die meisten derer, die einen statthaften Widerspruch eingelegt haben, wie bspw. Mister S., keine Nachzahlungen, weil auf Grundlage des offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes die offensichtlich gegebenen Nachzahlungsansprüche vom Dienstherrn als nicht gegeben betrachtet werden. Die Fürsorge besteht dann in der Rechtsbehelfsbelehrung, nämlich in dem Verweis darauf, wie die Bescheidung angegegriffen werden kann. Am Ende werden auch diese Kosten zum allergrößten Teil eingespart werden, da nur wenige Kolleginnen und Kollegen klagen werden. Das nennt man ein gegenseitiges Treueverhältnis: Der Beamte leistet treu seinen Dienst und verlässt sich auf seinen Dienstherrn uns jener behält treu einen hohen Prozentsatz der dem Beamten zustehenden Alimentation ein und vertröstet ihn auf's Gericht. Was darf der Wähler sich von Verantwortungsträgern erhoffen, die so mit ihren Beschäftigten umgehen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Öbi am 18.10.2023 09:33
Hallo zusammen,

vermutlich eine blöde Frage aber, kostet mich der Einspruch eigentlich etwas bzw. muss ich im Laufe des Verfahrens mit irgendwelchen Kosten rechnen?

Zweite Frage: ist es jetzt schon zu spät für den Einspruch?

Und dritte Frage: ich kann den Einspruch von Seite 79 einfach kopieren und so verwenden?

Danke.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: magnesior am 18.10.2023 10:37
Was ich mich in Bezug auf den abgelehnten Widerspruch von MisterS frage, ist, ob es sich um eine pauschale Vorgehensweise gegenüber allen Widersprüchen, die sich auf die Jahre 2020 bis 2022 beziehen, handelt. Darauf lässt sich ja aus MisterS' Hinweisen auf die "Baukasten"-Beantwortung schließen...

Sollte es sich nicht um eine pauschale Vorgehensweise handeln, was zwar geboten, aber äußerst unwahrscheinlich wäre,  könnte es m.E. dann vielleicht Sinn machen, in seinen Widersprüchen (egal ob rückwirkend für den Zeitraum 2020-2022 oder aktuell für 2023) zu begründen, warum man die Gesetzesnovelle vom März eben rechtlich für nicht verfassungskonform hält, die Vorgaben des BVG aus dem Jahre 2020 korrekt umgesetzt zu haben....

Oder habe ich hier einen Denkfehler?

Viele Grüße.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Malkav am 18.10.2023 10:40
[...] kostet mich der Einspruch eigentlich etwas bzw. muss ich im Laufe des Verfahrens mit irgendwelchen Kosten rechnen?

Der Antrag auf amtsangemessene Besoldung und das Widerspruchsverfahren gegen dessen (zu 100% sichere) Ablehnung sind kostenfrei.

Die Klage beim VG ohne Anwalt löst Gerichtskosten von knapp 490,00 EUR aus, da der Wert für die entsprechende Feststellungsklage nach der Entscheidung des BVerwG aus diesem Jahr immer 5.000,00 EUR sind. Für die Formulierung der Klage kann ggf. die Rechtsantragsstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts in Anspruch genommen werden. Die Schreiben einem natürlich keine Begründung, helfen jedoch bei der Formulierung eines inhaltlich zulässigen Klageantrages.

Eventuelle Anwaltsgebühren sind wohl eher Verhandlungssache, da Gegenstandswert und zu erwartender Aufwand wohl stark auseinanderfallen dürften.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MrTortoise am 18.10.2023 21:55
Ich behaupte mal, dass ich einen identischen Widerspruchsbescheid aus dem Formularbaukasten wie MisterS erhalten habe. Auf das was ich geschrieben habe wurde jedenfalls nicht eingegangen.

Ich habe weitgehend das Muster von Seite 79 verwendet, etwas ergänzt beim Abstandgebot und um Inflation. Ich habe Ende 2022 für die Jahre 2020-2022 geltend gemacht. Ich bin Single, keine Kinder. Dass mich Familienzuschlag etc. nicht betreffen, war mir schon beim Einlegen des Widerspruchs klar.

Für die Zeit vor 01.01.2020 zurückgewiesen, für die Zeit ab 01.01.2020 (wegen Gesetzesänderung) als erledigt betrachtet.
Eine Nachzahlung gibt es nicht, weil keine berücksichtigungsfähigen Kinder.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 18.10.2023 22:29
Man hat das Reparaturgesetz ja mit absicht so gestaltet, dass Singles leer ausgehen.
Ob das alles so richtig ist, kann nur noch gerichtlich geklärt werden. Der Familienstand ist jedenfalls ein außerdienstlicher Faktor. Amtsangemessene Alimentation bezieht sich hingegen auf das Amt. Zahlt man diese hohen Familienzuschläge nicht, wird das Mindestabstandgebot nicht eingehalten, will man natürlich vermeiden. Deshalb hat man diesen kreativen Weg gewählt.
Man könnte ja auch einfach das Grundgehalt anheben, hier gibt es dann aber höhere Kosten und das ganze wäre auch pensionswirksam. Jedenfalls muss man sehen, ob und wo das BVerfG die Reißlinie zieht bei dem Thema gigantische Familienzuschläge anstatt Grundgehalt.

Die Gerichtskosten/RA-Kosten wären auch Werbungskosten. Der Richterbund Bayern hat glaube ich in der Vergangenheit auch ein paar gute Argumente geliefert, auf deren Homepage würde ich noch mal nachschauen, bevor man sich gegen eine Klage entscheidet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 19.10.2023 08:35
Richterverein wars
https://www.bayrv.de/positionen/stellungnahmen/stellungnahme/1894

ansonsten hat der Beamtenbund aus Thüringen noch einiges, inkl. Musterklagen
https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 19.10.2023 08:57
Kann es sein, dass der "Fehler" in Landsknechts Ausführungen im Schlussabsatz liegt?

Zitat
Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Be-soldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjäh-rung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Die Entscheidung zur Umsetzung wurde ja bereits getroffen und solange kein Aktenzeichen für eine neue Klage vorhanden ist, hat der Dienstherr auf keine weiteren Entscheidungen zu warten. Bzw. bezieht er sich dann natürlich auf die eben erst getroffene.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 20.10.2023 05:40
Aber wenn nicht sofort geklagt werden soll, muss der Antrag ja erst mal ruhen. Auf was soll man sich im der Begründung denn beziehen, wenn nicht auf die Urteile des Bundesverfassungsgericht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 20.10.2023 06:17
Aber wenn nicht sofort geklagt werden soll, muss der Antrag ja erst mal ruhen. Auf was soll man sich im der Begründung denn beziehen, wenn nicht auf die Urteile des Bundesverfassungsgericht?

Vielleicht täusche ich mich ja wegen mangelnder Rechtskenntnis, aber nach Ansicht des LFF wurde dem Urteil des BVerfG mit der Gesetzesänderung genüge getan. Warum sollten sie deinen Widerspruch dann ruhen lassen? Der wird halt abgelehnt, solange kein Verfahren anhängig ist dessen Urteil man abwartet. Und dieses Verfahren kannst du bei einer Ablehnung des Widerspruchs ja selbst anstoßen. Zu warten ob irgendjemand mal eines anstößt erscheint mir absurd, dann würden sich die Widersprüche ja stapeln und könnten nie entschieden werden.

Wer es besser weiß, möge mir widersprechen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 20.10.2023 09:54

Hinweis: Für Zeiträume ab 01.01.2020 wurden, soweit ein Anspruch auf höhere Leistungen als gezahlt bestand, Nachzahlungen der orts- und familienbezogenen Leistungen aufgrund der neuen Regelungen geleistet und die laufende Zahlung entsprechend angepasst. Die Ansprüche auf höhere Besoldung im Rahmen angemessener Alimentation sind damit abgegolten. Insofern sind Anträge für Zeiträume ab 01.01.2020 als erledigt zu betrachten.


Ich kennen Deinen Widerspruch nicht im Wortlaut. Ich hab in meinen Widerspruch reingeschrieben, Berechnungen die ausschließlich aufgrund ausgedachter Zahlen (Partnereinkommen) die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllen sind in meinen Augen nicht verfassungskonform. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung zur Besoldung ist es nicht möglich, sich wie ein Mädchenonkel einfach Dinge auszudenken. Was dazu führt, dass auch das neue Gesetz vermutlich nicht verfassungskonform ist. Ich hab dann darum gebeten meinen Widerspruch ruhend zu stellen bis zu der Thematik "frei erfundenes Einkommen" höchstrichterlich entschieden ist (soweit ich weiß ist hierzu ein Verfahren aus einem anderen Bundesland anhängig). Bisher habe ich keinen Bescheid vom LfF erhalten, außer dem Hinweis, dass mein Widerspruch eingegangen ist und zu gegebener Zeit darüber entscheiden wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 23.10.2023 07:53
ich bezweifle dass die Widersprüche überhaupt genau gelesen werden.

Meine Meinung: Es gibt eine Dienstanweisung, alle Widersprüche pauschal abzulehnen, da mit dem neuen Besoldungsgesetz ja alles gut ist.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: MisterS am 23.10.2023 08:07
An die Profis:
Nacht diese Ergänzung in einem Widerspruch Sinn?
"Unter Hinweis auf den Amtsermittlungsgrundsatz bitte ich, die Verfassungsmäßigkeit der mir gewährten Besoldung umfassend unter allen denkbaren Gesichtspunkten zu prüfen. Meine nachfolgenden Ausführungen sind nicht als Begrenzung der Prüfung zu verstehen, sondern vielmehr als Anregung für die Prüfung."
Selbstverständlich kann man in einen Antrag oder Widerspruch alles Mögliche reinschreiben. Nur wird diese Ergänzung die Bezügestelle nicht interessieren, da der Amtsermittlungsgrundsatz eine Behörde lediglich dazu verpflichtet, den einer Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nötigenfalls von Amtswegen zu ermitteln. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen gehört nicht zu den Aufgaben einer Bezügestelle, welche die Gesetze lediglich anwendet. Die Ergänzung stellt insoweit keinen Mehrwert für die Widerspruchsbegründung dar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 23.10.2023 10:12
Widerspruch 2023 ist raus, zugleich habe ich um Zustellung von Widerspruchsbescheiden für die Jahre 2020-2022 gebeten, da ich dagegen klagen werden (Stichwort: 20.000 Partnereinkommen).
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 23.10.2023 11:07
ich bezweifle dass die Widersprüche überhaupt genau gelesen werden.

Meine Meinung: Es gibt eine Dienstanweisung, alle Widersprüche pauschal abzulehnen, da mit dem neuen Besoldungsgesetz ja alles gut ist.

Das sehe ich genauso.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: qou am 23.10.2023 11:20
Widerspruch 2023 ist raus, zugleich habe ich um Zustellung von Widerspruchsbescheiden für die Jahre 2020-2022 gebeten, da ich dagegen klagen werden (Stichwort: 20.000 Partnereinkommen).

Entschuldigung, habe ich es richtig verstanden, dass ein Widerspruch nur für Kollegen sinnvoll ist, die Kinder haben? Die Familienzuschläge sind an dieser Stelle entscheidend, richtig?

Sollte es generell ratsam sein Widerspruch einzulegen, dann mache ich das sofort.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ursus am 23.10.2023 12:27
qou
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Beiträge: 2

Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
« Antwort #1220 am: 23.10.2023 11:20 »
Zitat von: Landsknecht am 23.10.2023 10:12
Widerspruch 2023 ist raus, zugleich habe ich um Zustellung von Widerspruchsbescheiden für die Jahre 2020-2022 gebeten, da ich dagegen klagen werden (Stichwort: 20.000 Partnereinkommen).

Entschuldigung, habe ich es richtig verstanden, dass ein Widerspruch nur für Kollegen sinnvoll ist, die Kinder haben? Die Familienzuschläge sind an dieser Stelle entscheidend, richtig?

Sollte es generell ratsam sein Widerspruch einzulegen, dann mache ich das sofort.

Hallo qou,

es hat sich an der Gesamtsituation, wie diese unter dem u. a. Link beschrieben wird nicht das Geringste verändert. Dies gilt uneingeschränkt auch für Bayern, es verfügt, auch per dato, über keine amtsangemessene und qualitätssichernde Alimentation für seine Beamt: innen.

https://www.berliner-besoldung.de/keiner-der-17-besoldungsgesetzgeber-erfuellt-die-vorgaben-des-bverfg/

Damit beantwortet sich Deine Frage von selbst.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: qou am 23.10.2023 14:01
Das LfF hat noch kein Verzicht auf Erfordernis der zeitnahend Geltendmachung für das Jahr 2023 ausgesprochen, deshalb werde ich Widerspruch einlegen.
Danke für eure Hilfe.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 24.10.2023 09:52
Warum sollten Sie auch, ist doch jetzt wieder alles rechtmäßig.... :-X Widerspruch einlegen!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Powernapster am 26.10.2023 13:21
Es ist langsam wirklich nicht mehr lustig. Wenn man selbst im gehobenen Dienst mittlerweile kaum mehr über die Runden kommt, ohne massive Einschnitte... Das war nicht der Deal. Man will nicht gierig sein, aber ein normales Leben mit vernünftiger Wohnung, normalem Auto und ein bisschen Freizeit/Urlaub sollte man sich als Beamter im gehobenen Dienst ohne Nebenjob noch leisten können. Geht in der heutigen Lebensrealität in größeren bayerischen Städten nicht mehr. Ich kann echt nicht so viel essen wie ich brechen möchte, angesichts dieses Zustandes, der sich auch absehbar nicht ändern wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 02.11.2023 14:16
Hallo zusammen,

ich würde gerne auch für 2023 Widerspruch geltend machen. Hat hier jemand eine Vorlage?

Herzlichen Dank für das Wirken und Bemühen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 02.11.2023 15:46
Bin noch am werkeln.... vielleicht kann der ein oder andere Feedback geben. Irgendwann wird man betriebsblind :)

Stand jetzt:

Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Durch das miteinberechnen eines fiktiven Partnereinkommens in Höhe von 20 000€ brutto im Jahr wird zudem eine unzureichende und zeitlich begrenzte Wirkung entfaltet, die auch mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar ist.
Zudem stellt es keine ausreichende Garantie dafür dar, dass die notwendigen Anpassungen, unter anderem infolge der Inflation sowie der Erhöhung der Sozialleistungen im Zuge der Einführung des Bürgergeldes, etc. vollständig verfassungskonform vorgenommen wurden.

Die Ausgestaltung des neuen Orts- und Familienzuschlags erweist sich dem gegenüber als Förderung des Ballungsraumes München unter gleichzeitiger besoldungsmäßiger Abkoppelung und Benachteiligung des gesamten übrigen Freistaats und seiner dort wohnenden Richter und Beamten.

Amtsangemessene Beamten- und Richterbezüge sind so zu bemessen, dass sie Beamten und Richtern eine Lebenshaltung ermöglichen, die der Bedeutung ihres jeweiligen Amtes entspricht (vgl. BVerfGE 117, 330 <355>). Ändert der Gesetzgeber den Referenzrahmen, muss er anhand des neuen Referenzrahmens die Angemessenheit der Besoldung insgesamt neu bewerten.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2023 ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese Widerspruch einlege und beantrage, mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2020 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen



LG

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 02.11.2023 17:51
@ Surfer,
das hört sich gut und ausreichend an. Ich muss mich auch noch näher damit bis zum Jahresende beschäftigen.

Der Bayer. Richterverein schreibt auf seiner Homepage im September folgendes:
Für die nächste Ausgabe der BRV-Nachrichten ist ein ausführlicher Beitrag zur Richter- und Staatsanwaltsbesoldung geplant. https://www.bayrv.de/newsroom/meldungen/nachricht/2083
Das möchte ich noch gerne abwarten. Ich weiß aber nicht, ob die das auf ihrer HP veröffentlichen.

Hat irgendjemand schon einen Bescheid für die Vorjahre?
Was ist mit 2020, droht da Verjährung?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 03.11.2023 04:23
Wie ist denn mit den letzten drei Jahren umzugehen? Für diese gab es ja vom LfF jeweils Schreiben, dass Widersprüche nicht erforderlich sind (Verzicht auf die Erfordernis der Geltendmachung). Wie kann man evtl. Ansprüchen aus diesen Jahren noch sichern?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 03.11.2023 07:35
Bei mir gibt es für mich auch erfreuliche News. Ich habe für die Jahre 2017-2019 die Nachzahlung mit der Novemberabrechnung erhalten (36 x 313,97€). Was ich ausnahmsweise positiv anrechnen muss ist, dass ich lediglich Ende 2017 einmalig einen Widerspruch eingelegt habe und trotzdem für alle Jahre die Nachzahlung erhalten habe. Ich hatte ja schon befürchtet, es gibt die Nachzahlung nur für 2017.

Was mich allerdings wundert (ich kenne die genaue Gesetzesstelle nicht):

Hätte ich die Zulagen damals regulär erhalten, wären diese auch in der Jahressonderzahlung enthalten gewesen. Hier fehlt sie aber. Ist dies im Gesetz irgendwo begründet? Sind immerhin auch 3 x 313,97€ x 0,7...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 03.11.2023 08:39
Wie ist denn mit den letzten drei Jahren umzugehen? Für diese gab es ja vom LfF jeweils Schreiben, dass Widersprüche nicht erforderlich sind (Verzicht auf die Erfordernis der Geltendmachung). Wie kann man evtl. Ansprüchen aus diesen Jahren noch sichern?
Ich würde an deiner Stelle noch dieses Jahr Widerspruch für die Jahre 2020-2023 einlegen und auf die LfF-Schreiben (Verzicht auf Erfordernis der Geltendmachung) hinweisen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Juli69 am 05.11.2023 15:30
Guten Tag! Jetzt muss ich nochmals nachfragen: Hat man überhaupt keine Chance, Nachzahlungen zu erhalten, wenn man keinen Widerspruch eingelegt hat? Ich habe 4 Kinder und gerade deshalb nie Zeit gehabt nachzuforschen, ob mein Dienstherr mich rechtmäßig bezahlt. Das ist doch eine einzige große Frechheit!
Liebe Grüße Birgit
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: bodo am 05.11.2023 19:30
Das würde mich auch sehr interessieren...
Um mich herum kriegen einige Kollegen jetzt relativ hohe Nachzahlungen, ich dachte für 2020-2023 war die Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung aufgehoben. Gilt das Bayernweit und auch für die Kommunen, oder betrifft das diese nicht?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 05.11.2023 20:15
Das würde mich auch sehr interessieren...
Um mich herum kriegen einige Kollegen jetzt relativ hohe Nachzahlungen, ich dachte für 2020-2023 war die Pflicht zur zeitnahen Geltendmachung aufgehoben. Gilt das Bayernweit und auch für die Kommunen, oder betrifft das diese nicht?

Wie gesagt, würde ich für die Jahre 2020-2023 Widerspruch einlegen.
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Beitrag von: bodo am 05.11.2023 20:51
Ja, das wäre der Plan. Aber gilt das LFF Schreiben denn auch automatisch für Kommunen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 06.11.2023 08:49
Ja, das wäre der Plan. Aber gilt das LFF Schreiben denn auch automatisch für Kommunen?

Nein, Bodo, das ist leider nicht so. Das Schreiben betrifft unmittelbar, ausschließlich die Beamten des Freistaats Bayern. Ich habe trotzdem Widerspruch eingelegt und auf die Fürsorgepflicht und die Gleichbehandlungspflicht hingewiesen. Falls das abgelehnt wird, muss dies eben auch gerichtlich überprüft werden. Manche Kommunen, wie die Stadt München, haben die Gleichbehandlung bezüglich der zeitnahen Geltendmachung nachträglich bekannt gemacht. Kommunen können also nachträglich den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung gewähren. Da es sich um eine Kann-Entscheidung handelt, müsste deine Kommune nach pflichtgemäßen Ermessen begründen, warum sie den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung nicht gewährt. Das dürfte angesichts von Gleichbehandlung, Fürsorgepflicht und dem Umstand, dass viele andere Gemeinden den Verzicht gewähren schwierig sein, und wäre mit Widerspruch und Klage anfechtbar.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: bodo am 06.11.2023 10:08
Danke.
Also einfach mal probieren und schauen was passiert.
Klageweg ist ja dann immer noch möglich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: bodo am 06.11.2023 12:56
Haben jetzt (trotz Kommune) doch eine Berechnung der OFZ-Nachzahlung erhalten.
Einige haben für 2023 die Differenz des OFZ lt. Anlage 5 und Anlage 11 + SZ-Anteil erhalten und für 2020-2022 nichts, da für 2020-2022 OFZ lt. Anlage 11 als Berechnungsgrundlage genommen wurde und dort dann natürlich 0€ rauskamen.
Andere haben für alle 4 Jahre Nachzahlungen erhalten. Laut Personalamt ist es aber unabhängig vom eingelegten Widerspruch. Schon seltsam, oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 07.11.2023 08:55
Haben jetzt (trotz Kommune) doch eine Berechnung der OFZ-Nachzahlung erhalten.
Einige haben für 2023 die Differenz des OFZ lt. Anlage 5 und Anlage 11 + SZ-Anteil erhalten und für 2020-2022 nichts, da für 2020-2022 OFZ lt. Anlage 11 als Berechnungsgrundlage genommen wurde und dort dann natürlich 0€ rauskamen.
Andere haben für alle 4 Jahre Nachzahlungen erhalten. Laut Personalamt ist es aber unabhängig vom eingelegten Widerspruch. Schon seltsam, oder?

So ganz schlau werde ich aus deinem Text nicht, aber:
Das ist keine pauschale Nachzahlung, man muss auch betroffen sein. Wenn einem keine Nachzahlung zusteht, ist auch nichts nachzuzahlen. Ob das bei dir der Fall ist weißt nur du. ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 07.11.2023 10:26
Hallo Zusammen,

wollte jetzt meinen Widerspruch für das Jahr 2023 und 2020 bis einschließlich 2022 einreichen. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter beim LfF ist der Adressat das LfF. Ist dies korrekt für einen Regierungsbeamten, Bayern ?

Herzlichen Dank

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: bodo am 07.11.2023 10:42
Haben jetzt (trotz Kommune) doch eine Berechnung der OFZ-Nachzahlung erhalten.
Einige haben für 2023 die Differenz des OFZ lt. Anlage 5 und Anlage 11 + SZ-Anteil erhalten und für 2020-2022 nichts, da für 2020-2022 OFZ lt. Anlage 11 als Berechnungsgrundlage genommen wurde und dort dann natürlich 0€ rauskamen.
Andere haben für alle 4 Jahre Nachzahlungen erhalten. Laut Personalamt ist es aber unabhängig vom eingelegten Widerspruch. Schon seltsam, oder?

So ganz schlau werde ich aus deinem Text nicht, aber:
Das ist keine pauschale Nachzahlung, man muss auch betroffen sein. Wenn einem keine Nachzahlung zusteht, ist auch nichts nachzuzahlen. Ob das bei dir der Fall ist weißt nur du. ;)

Ich meinte ob als Grundlage die selben Tabellen genommen wurden, das sollte aber gepasst haben.
Berechtigt bin ich scheinbar nicht, da ich 2020 1 Kind hatte und Ortsklasse 1 war, ab August 2020 dann 2 Kinder und auch Ortsklasse 1. Nachzahlung gibts wohl nur bei mehr Kindern oder höherer Ortsklasse?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: odolino100 am 12.11.2023 21:51
Hat jemand einen Muster-Widerspruch für mich? Hab zwar keine Kinder und mit A11 liege ich über den 15%, aber man muss sich nicht alles gefallen lassen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 24.11.2023 08:33
Hallo Zusammen,

wollte jetzt meinen Widerspruch für das Jahr 2023 und 2020 bis einschließlich 2022 einreichen. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter beim LfF ist der Adressat das LfF. Ist dies korrekt für einen Regierungsbeamten, Bayern ?

Herzlichen Dank

Das ist korrekt! Am besten gleich über das Mitarbeiter-Portal hochladen...

Mir ist gerade der "Sammelthread Widerspruch" aufgefallen. Für Bayern ist im speziellen nichts dabei. Unser Verband hält sich wie immer raus. Gibt es hierzu neuere Widersprüche, die auf die Zeit nach der Einführung des OFZ abzielen (Partnereinkommen!!)? Ansonsten werde ich Mitte Dezember wieder meinen Standard Widerspruch abschicken:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,


Beamtinnen und Beamte haben einen verfassungsmäßig garantierten Anspruch auf Erhalt einer amtsangemessenen Alimentation nach Art. 33 Abs. 5 GG.

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in grundlegenden und umfassenden Entscheidungen (vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Beschluss vom 17. November 2015 zur sog. A-Besoldung – Az.: 2 BvL 5/13) ausdrückliche und verbindliche Festlegungen getroffen. Diese Vorgaben hat es in seiner Entscheidung vom 04. Mai 2020 (vgl. BVerfG 2 BvL 4/18) zur Besoldung von Richterinnen und Richter im Land Berlin ausdrücklich bestätigt, konkretisiert und die Berechnungsparameter festgelegt.

Dabei wurde insbesondere das Abstandsgebot zum allgemeinen Grundsicherungsniveau als ein eigenständiger hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums hervorgehoben.

Zudem hat es erkannt, dass in den Fällen, in denen in der untersten Besoldungsgruppe der gebotene Mindestabstand zum Grundsicherungsniveau nicht eingehalten ist, dieser Verstoß das gesamte Besoldungsgefüge betrifft, als sich der vom Gesetzgeber selbst gesetzte Ausgangspunkt für die Besoldungsstaffelung als fehlerhaft erweist.

Den mit Art. 33 GG vorgegebenen und durch die Rechtsprechung ausgeschärften Vorgaben ist der Besoldungsgesetzgeber in Bayern im Jahr 2022 ebenso wenig wie in den vergangenen Jah-ren nachgekommen.

Im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gehe ich davon aus, dass die mir gewährte Besoldung nicht ausreichend ist, so dass ich gegen diese

Widerspruch

einlege und beantrage,

mir eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende amtsangemessene Besoldung zu gewähren, die den in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015 sowie aus dem Jahr 2022 aufgestellten Parametern und damit dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation entspricht.

Gleichzeitig bitte ich, bis zur Umsetzung der Entscheidung durch den für meine Besoldung zuständigen Gesetzgeber und der Gewährung einer verfassungsrechtlich korrekten Alimentation meinen Antrag ruhen zu lassen, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten und mir dies entsprechend zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 24.11.2023 09:44
Man müsste irgendwie an die Informationen des Bay.Richtervereins herankommen. Der schreibt auf seiner HP vom 14.09.2023:
"Für die nächste Ausgabe der BRV-Nachrichten ist ein ausführlicher Beitrag zur Richter- und Staatsanwaltsbesoldung geplant."
Die BRV-Nachrichten sind allerdings Passwort geschützt. Vielleicht kennt jemand einen Whistleblower.
Der Bay. Beamtenbund hat sich leider auf die Seiten der Regierung geschlagen, und gibt überhaupt keine Informationen heraus. Soll er dran ersticken.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: ben8221 am 24.11.2023 16:03
Hallo zusammen,

bin ganz neu im Forum und hab mir mal einige Beiträge durchgelesen.
Hab zum ersten Mal was über die Wiedersprüche erfahren.

Bin Beamter in Bayern, A9 mit 2 Kindern in München.

Frage 1:
Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen?

Frage 2:
Kann ich jetzt nur Widerspruch für 2023 einlegen oder auf für 2020 bis 2022?
Wenn für alle Jahre, muss dann pro Jahr ein Wiederspruch eingereicht werden oder einer für 2020 bis 2023?
Allgäuer schreibt das geht über das Mitarbeiter-Portal. Kann ich deinen Text als Vorlagen nehmen?

Danke schonmal
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 28.11.2023 08:17
Wiederspruch lohnt sich, kostet ja nix!

Im Forum habe ich gelesen, es solle besser sein, für jedes Jahr einen separaten Wiederspruch zu erstellen. Sollte einer, aus welchen Gründen auch immer, keinen Bestand haben, bleibt der Rest unberührt.

Theoretisch sollten Widersprüche für 20-22 noch möglich sein. Es wurde auf die Einrede der zeitnahen Geltendmachung verzichtet.

Gerne kannst Du meine Vorlage benutzen. Ich habe mir das auch nur aus dem Forum zusammen gesucht (bin im techn. Dienst 8)). Wie immer gilt: Keine Garantie auf Rechtssicherheit!!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Masterplan1983 am 28.11.2023 15:11
Hallo zusammen,

wir sind beide Beamte in BY. Sie hat die Kinder mit TZ 50 % zusammen haben wir mehr als 100 %, somit bekommt die Frau den vollen Familienzuschlag Stufe 2. Macht es Sinn bei einer TZ-Beschäftigung Widerspruch einzulegen?

Mann arbeitet 100 % und bekommt Stufe V.

Dankeschön.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 28.11.2023 15:41
Zitat
Widerspruch lohnt sich, kostet ja nix!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 29.11.2023 15:21
https://www.youtube.com/watch?v=1F28pz0QUI0&t=1913s

28.11. | Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Bayerischer Landtag

Sehr interessanter Live Mitschnitt des Ausschusses. Für alle die im Freistaat Bayern beschäftigt sind.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 30.11.2023 08:57
https://www.youtube.com/watch?v=1F28pz0QUI0&t=1913s

28.11. | Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Bayerischer Landtag

Sehr interessanter Live Mitschnitt des Ausschusses. Für alle die im Freistaat Bayern beschäftigt sind.

Viel Bla-bla, aber ab Minute 10:20 verspricht er sich dann doch ein wenig, der gute Füracker. Er spricht da von guten Gesprächen über die Amtsangemessenheit der Alimentation, wahrscheinlich mit dem Bayer.Beamtenbund. Dann spricht er davon, dass er die Amtsangemessenheit der Alimentation über Jahre hinweg umsetzen will, und wenn man die Umsetzung auf die Spitze treiben würde, wäre dies unbezahlbar.
Das ist wahrscheinlich die Ansicht in allen Ländern, was gemäß Prof. Dr. Dr. Battis dann eben zum konzertierten Verfassungsbruch in allen Bundesländern führte. Es zeugt von einer maßlosen Arroganz der Herrschenden, sowohl gegenüber der Verfassung, als auch gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.
Söder warnte neulich vor dem "Verlust von Sittlichkeit" und einem "Hauch von Weimar". Da hat er Recht, und dieser Verfall wird von der CSU mit verursacht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 30.11.2023 10:29
@lotsch
Was der Minister da sagt, bezieht sich doch auf die Anstrengungen, die in der Vergangenheit bereits unternommen wurden, um eine verfassungskonforme Alimentation in Bayern zu erreichen. Sprich, das Gesetz zur Neuausrichtung von Orts- und Familienzuschlägen. Für mich klingt das so, als ist der Minister davon überzeugt, dass eine verfassungskonforme Lösung gefunden wurde und nun besteht. Und zwar in Zusammenarbeit und Zustimmung des BBB.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 01.12.2023 09:02
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Stefan35347 am 01.12.2023 11:27
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-finanzminister-fueracker/

Wirklich wahnsinnig aufschlussreich..... ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Opa am 01.12.2023 14:43
„Füracker hat in der Sitzung des Ausschusses öffentlicher Dienst ein großes Lob an die Beschäftigen des öffentlichen Dienstes ausgesprochen.“

Unangenehm. Denn es gilt der Merksatz: Je größer das Lob, desto schmaler der Geldbeutel. Wenn die Bayern jetzt noch für ihre Beamten auf dem Balkon klatschen gehen, gibt’s eine Nullrunde.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 01.12.2023 16:01
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-finanzminister-fueracker/

Wirklich wahnsinnig aufschlussreich..... ;D

Es wurde praktisch nichts gesagt, trotzdem sagt das Bild viel aus. Nachtigall freut sich etwas untertänig über das Bild mit dem Minister und hofft auf den nächsten Karriereschritt. Der Minister weiß, dass er den Herrn Nachtigall in der Hand hat, man ist ja bei der CSU und der Herr Nachtigall weiß, dass er schön brav sein muss, wenn er mal einen besseren Job will, vielleicht Staatssekretär. Dafür veröffentlicht der Nachtigall auch keine Informationen über die verfassungswidrige Alimentation und keinen Musterwiderspruch. Dann kann sich der Herr Minister auch nächstes Jahr im Ausschuss wider rühmen, dass es in Bayern sehr wenig Widersprüche gab.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bauernopfer am 01.12.2023 17:39
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-finanzminister-fueracker/

Wirklich wahnsinnig aufschlussreich..... ;D

Es wurde praktisch nichts gesagt, trotzdem sagt das Bild viel aus. Nachtigall freut sich etwas untertänig über das Bild mit dem Minister und hofft auf den nächsten Karriereschritt. Der Minister weiß, dass er den Herrn Nachtigall in der Hand hat, man ist ja bei der CSU und der Herr Nachtigall weiß, dass er schön brav sein muss, wenn er mal einen besseren Job will, vielleicht Staatssekretär.
..das bedeutet also "Nachtigall ick hör dir trapsen" ;)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 01.12.2023 19:20
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-finanzminister-fueracker/

Wirklich wahnsinnig aufschlussreich..... ;D

Es wurde praktisch nichts gesagt, trotzdem sagt das Bild viel aus. Nachtigall freut sich etwas untertänig über das Bild mit dem Minister und hofft auf den nächsten Karriereschritt. Der Minister weiß, dass er den Herrn Nachtigall in der Hand hat, man ist ja bei der CSU und der Herr Nachtigall weiß, dass er schön brav sein muss, wenn er mal einen besseren Job will, vielleicht Staatssekretär. Dafür veröffentlicht der Nachtigall auch keine Informationen über die verfassungswidrige Alimentation und keinen Musterwiderspruch. Dann kann sich der Herr Minister auch nächstes Jahr im Ausschuss wider rühmen, dass es in Bayern sehr wenig Widersprüche gab.

Mich irritiert, dass die vielen Mitgliedsverbände des BBB auch alle so still sind.
Hat eigentlich schon jemand bei seinem BBB-Verband um Rechtsschutz ersucht? Fände spannend, wie darauf reagiert wird.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: SchrödingersKatze am 01.12.2023 20:22
Ich habe mal beim BPV wegen Unterstützung beim Widerspruch angefragt. Nachdem ich länger nichts gehört hatte, kam die Tage die Antwort dass sie sich schon länger mit der Thematik befassen und demnächst Antwort geben werden.
Ich bin gespannt, formuliere aber vorsichtshalber schon mal selbst ein bisschen...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Ozymandias am 01.12.2023 20:40
Diese ganzen Verbände geben Widerspruchsempfehlungen leider immer erst zum Jahresende raus, da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Leute die es betrifft das ganze übersehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 03.12.2023 07:06
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.

Welche Gewerkschaften oder Verbände sind denn hier hIer gemeint? Wie wäre die Vorgehensweise? Da müsste erstmal ein Mitglied klagen, oder? Dieses erhält dann Rechtsschutz und Beistand durch die Gewerkschaft? Ein eigenes Klagerecht gibt es ja nicht, oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 03.12.2023 09:15
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: KoQ am 03.12.2023 12:55
https://www.bbb-bayern.de/im-gespraech-mit-finanzminister-fueracker/

Wirklich wahnsinnig aufschlussreich..... ;D

Es wurde praktisch nichts gesagt, trotzdem sagt das Bild viel aus. Nachtigall freut sich etwas untertänig über das Bild mit dem Minister und hofft auf den nächsten Karriereschritt. Der Minister weiß, dass er den Herrn Nachtigall in der Hand hat, man ist ja bei der CSU und der Herr Nachtigall weiß, dass er schön brav sein muss, wenn er mal einen besseren Job will, vielleicht Staatssekretär. Dafür veröffentlicht der Nachtigall auch keine Informationen über die verfassungswidrige Alimentation und keinen Musterwiderspruch. Dann kann sich der Herr Minister auch nächstes Jahr im Ausschuss wider rühmen, dass es in Bayern sehr wenig Widersprüche gab.

Mich irritiert, dass die vielen Mitgliedsverbände des BBB auch alle so still sind.
Hat eigentlich schon jemand bei seinem BBB-Verband um Rechtsschutz ersucht? Fände spannend, wie darauf reagiert wird.

Ich habe bei einem Unterverband des BBB einen Antrag auf Rechtschutz wegen Klage gegen die Neuausrichtung des Orts- und Familienzuschlags gestellt. Bislang ist der Stand der Dinge, dass zunächst mit dem Dachverband, sprich dem BBB, sowie weiteren Mitgliedsgewerkschaften des BBB, das weitere Vorgehen in der Sache besprochen wird. Sobald die Entscheidung hinsichtlich der Vorgehensweise vorliegt, will man mich darüber informieren.

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 04.12.2023 07:43
Natürlich gibt es ein eigenes Klagerecht, Widerspruch kannst du ja auch selbst einlegen... :o
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Powernapster am 04.12.2023 08:28
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Danke für den Link. Das Muster scheint gut zu sein.
Aber nochmal kurz zum Verständnis. Ergibt es Sinn, diesen Widerspruch erst für den Zeitraum ab Januar 2023 einzulegen?
Was ist mit den Jahren davor? Ist der Zug abgefahren? In Bayern wurde doch für den Zeitraum seit dem Jahr 2020 auf "das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung" verzichtet.
Sollte man dennoch auch für diese Jahre, als 2020-2022 (jetzt noch) Widerspruch einlegen und ist dies überhaupt noch möglich?

Vielen Dank.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 04.12.2023 08:35
Natürlich gibt es ein eigenes Klagerecht, Widerspruch kannst du ja auch selbst einlegen... :o

Die Frage war, ob die Verbände/Gewerkschaften ein Klagerecht haben. Die erhalten ja keine Besoldung.
Du meintest, es sind Musterklagen in Vorbereitung. Wie sehen die aus? Wie läuft das ab?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 04.12.2023 08:39
https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Danke für den Link. Das Muster scheint gut zu sein.
Aber nochmal kurz zum Verständnis. Ergibt es Sinn, diesen Widerspruch erst für den Zeitraum ab Januar 2023 einzulegen?
Was ist mit den Jahren davor? Ist der Zug abgefahren? In Bayern wurde doch für den Zeitraum seit dem Jahr 2020 auf "das Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung" verzichtet.
Sollte man dennoch auch für diese Jahre, als 2020-2022 (jetzt noch) Widerspruch einlegen und ist dies überhaupt noch möglich?

Vielen Dank.

Deine Fragen kann dir zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich niemand beantworten.

Ich werden für jedes der genannten Jahre einen separaten Widerspruch einlegen und mich bei den Widersprüchen für 2020, 2021, 2022 auf die Schreiben des FMS beziehen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 06.12.2023 13:10
Ich werde definitiv noch Widerspruch gegen meine Besoldung ab 2020 einlegen.
Die Frage ist, wie?! Gesammelt für jedes Jahr, oder wirklich über den Mitarbeiterservice Bayern für jeden Monat einzeln? Das wäre zwar nur Copy&Paste, aber schon immer noch ziemlich umständlich.

Gilt hier der Grundsatz, dass der Wille erkennbar sein muss, oder muss man formell wirklich für jeden Monat widersprechen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Allgäuer am 06.12.2023 15:34
Nicht jeder Monat... Für jedes einzelne Jahr!
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 06.12.2023 15:35
Ich werde definitiv noch Widerspruch gegen meine Besoldung ab 2020 einlegen.
Die Frage ist, wie?! Gesammelt für jedes Jahr, oder wirklich über den Mitarbeiterservice Bayern für jeden Monat einzeln? Das wäre zwar nur Copy&Paste, aber schon immer noch ziemlich umständlich.

Gilt hier der Grundsatz, dass der Wille erkennbar sein muss, oder muss man formell wirklich für jeden Monat widersprechen?

Meiner Meinung nach kannst du schreiben für die Jahre 2020-2023. Du kannst ja noch erwähnen, dass der Freistaat Bayern auf die zeitnahe Geltendmachung für die Jahre 2020-2022 verzichtet hat.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 07.12.2023 12:17
In welchem zeitlichen Abstand bekommt man eine Bestätigung vom Eingang des Widerspruchs, online eingereicht. Die PDF habe ich mir mit samt Anhang gesichert.....
Widerspruch 2020 bis einschließlich 2022 geht am Wochenende raus.

#LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 08.12.2023 09:01
Bei mir kam die Bestätigung etwa 3-4 Wochen später
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Illunis am 08.12.2023 16:23
https://www.youtube.com/watch?v=1F28pz0QUI0&t=1913s

28.11. | Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes | Bayerischer Landtag

Sehr interessanter Live Mitschnitt des Ausschusses. Für alle die im Freistaat Bayern beschäftigt sind.

Schade, dass es schon gelöscht ist. Das Zitat, dass die Besoldung ja unbezahlbar wäre, hat nicht zufällig jemand gesichert?  ;D
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: limven am 10.12.2023 19:58
Hab am 26.11. mit dem Musterschreiben vom Bdk Online über den Mitarbeiterservice für die Jahre 2020 - 2023 Widerspruch eingelegt.
Am 28.11. wurde folgende Antwort verfasst:

"Ihr Schreiben vom 26.11.2023 mit Antrag auf Amtsangemessene Alimentation ist am 26.11.2023 über den Mitarbeiterservice Bayern eingegangen.

Hinweis:
Aufgrund der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ist ein Widerspruch frühestens für das Jahr 2023 möglich"

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 10.12.2023 20:50
Hab am 26.11. mit dem Musterschreiben vom Bdk Online über den Mitarbeiterservice für die Jahre 2020 - 2023 Widerspruch eingelegt.
Am 28.11. wurde folgende Antwort verfasst:

"Ihr Schreiben vom 26.11.2023 mit Antrag auf Amtsangemessene Alimentation ist am 26.11.2023 über den Mitarbeiterservice Bayern eingegangen.

Hinweis:
Aufgrund der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ist ein Widerspruch frühestens für das Jahr 2023 möglich"

Was soll denn dieser "Hinweis"? Entweder wird ein Widerspruch abgelehnt oder nicht. Im ersten Fall kann man ja dann dagegen klagen. Aber nur einen Hinweis geben? Hattest du dich auf die Schreiben des Finanzministeriums berufen, in denen auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wurde? Frag doch nochmal nach, wir der Hinweis zu verstehen ist und ob du dagegen vorgehen kannst.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: limven am 11.12.2023 18:43
Was soll denn dieser "Hinweis"? Entweder wird ein Widerspruch abgelehnt oder nicht. Im ersten Fall kann man ja dann dagegen klagen. Aber nur einen Hinweis geben? Hattest du dich auf die Schreiben des Finanzministeriums berufen, in denen auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wurde? Frag doch nochmal nach, wir der Hinweis zu verstehen ist und ob du dagegen vorgehen kannst.

Gute Frage, nächste Frage.
Ich hab heute (wieder Online) Nachgefragt, bin gespannt was als Antwort kommt.
Ein Kollege hat ein identisches Schreiben erhalten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 12.12.2023 09:15
So ich habe mich für die Copy & Paste Variante entschieden und für 2020,2021,2022,2023 Widerspruch erhoben mit der Mustervorlage
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: phili am 12.12.2023 15:32
So ich habe mich für die Copy & Paste Variante entschieden und für 2020,2021,2022,2023 Widerspruch erhoben mit der Mustervorlage
Darf ich kurz nachfragen:
Welches Datum hast du ganz am Ende als Frist für die Bestätigung gesetzt (muss das in diesem Jahr liegen, gibt es eine Mindestzeit, nach Abschicken des Widerspruchs....?).
Und am Anfang des Widerspruchs dann für jedes Jahr das Datum einer Bezügemitteilung aus dem jeweiligen Jahr herausgesucht, oder ist das nicht so entscheidend?
Hast du für die Jahre 2020-2022 auf das FMS verwiesen, nachdem man keinen zeitnahen Widerspruch einlegen musste?
Sorry für die vielen Fragen, aber als Lehrer ist man da in den ganzen Verwaltungsvorschriften und Formulare ausfüllen echt nicht fit.  ;)

Beste Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 13.12.2023 09:44
Hallo,

ich bin da auch nicht fit.
Ich habe für jedes Jahr meiner Besoldung widersprochen.
Am Ende möchte ich eine Bestätigung bis zum 31.12.2023 erhalten.

Ich habe hier die Diskussionen verfolgt und daraus diesen Entschluss gefasst.
Nur der Besoldungs für Januar 2023 zu widersprechen bedeutet für mich auch das nur dieser Besoldungsnachweis für Januar 2023 geprüft wird und was ist mit den anderen 11 Monaten??

Das ist alles gefährliches Halbwissen oder auch.... was soll schon passieren? mehr wie abgelehnt werden kann er nicht. Was wirklich kommt oder nicht kommt weis sowieso scheinbar keiner.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Powernapster am 13.12.2023 11:41
Ich habe jetzt für 2020, 2021, 2022 sowie 2023 jeweils einzeln widersprochen.
Eine Kleinigkeit treibt mich noch um. Ich habe zwischendrin den Regierungsbezirk gewechselt und somit auch die zuständige Besoldungsdienststelle. Habe dennoch alle Widersprüche an die aktuell für mich zuständige Dienststelle des LfF geschickt.
Man hat ja schon Pferde kotzen sehen... Kann man da theoretisch was draus drehen, dass der Widerspruch bei der "falschen Dienststelle" einging, weil eben die Bescheide von 2020 und 2021 noch aus Landshut und nicht aus Augsburg kamen?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 13.12.2023 12:04
Jetzt mal ganz blöd gefragt, sorry:

Wie widersprecht ihr denn alle den Jahren im Ganzen? Per eigenhändig geschriebenem Brief?
Über den Mitarbeiterservice geht das ja nicht, oder?

Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 13.12.2023 12:43
doch geht. Über Kontakt dann auf Kontaktformular. Hier Widerspruch dann Besoldung
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 13.12.2023 14:42
doch geht. Über Kontakt dann auf Kontaktformular. Hier Widerspruch dann Besoldung

Ja genau. Und da muss man dann als Pflichtfeld das Datum des Bescheids wissen. Daraus schlussfolgere ich mal, dass ihr es nicht so genau nehmt und da dann irgendein Datum eintragt?!
Vielleicht bin ich da jetzt päpstlicher als der Papst, aber an der Stelle würde ich ungern wegen einer juristischen Feinheit scheitern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 13.12.2023 17:11
Oh, interessant. Beim Datum vom Bescheid, habe ich das Datum vom "Hochladen" der Widersprüche genommen. Also doch per Einschreiben nach schicken....?? Aber ist das so relevant? Da ich den Widerspruch hochlade, mit Bezugnahme auf das komplette Jahr, z.b. 2023.


LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 13.12.2023 19:02
doch geht. Über Kontakt dann auf Kontaktformular. Hier Widerspruch dann Besoldung

Ja genau. Und da muss man dann als Pflichtfeld das Datum des Bescheids wissen. Daraus schlussfolgere ich mal, dass ihr es nicht so genau nehmt und da dann irgendein Datum eintragt?!
Vielleicht bin ich da jetzt päpstlicher als der Papst, aber an der Stelle würde ich ungern wegen einer juristischen Feinheit scheitern.

Was ist denn in Bezug auf Besoldung überhaupt mit Bescheid gemeint? Ist die Bezügemitteilung ein Bescheid?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 14.12.2023 10:40
Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 14.12.2023 11:09
Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.

Ich bezweifle, dass es sich bei den Bezügemitteilungen um Bescheide handelt.
Aber egal, davon sollte sich niemand aufhalten lassen. Wer den Widerspruch online einreicht, wird ja entsprechende Anlagen hochladen, aus denen ersichtlich wird, dass man jeweils gegen die Besoldung/Bezüge des gesamten Jahres oder des angegebenen Zeitraums widerspricht.


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: eros am 14.12.2023 14:30
sehe ich genauso, das Portal gibt ja ein Datum zwingend vor. Für mich zählt das Schreiben im Anhang.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: IKQ am 14.12.2023 16:05
Hallo zusammen,

ich (Kommunalbeamter Bayern) habe jetzt im Dezember sowohl meine reguläre Abrechnung als auch die Rückrechnungen April 2023 bis November 2023 bekommen. Muss ich jetzt für das Jahr 2023 einen Widerspruch einlegen und für die Rückrechnungen nochmals einen separaten? Wie verhält es sich mit den Widersprüchen, die ich für die Vorjahre eingelegt habe? Muss ich die nochmals erneuern bzw. extra betonen, da unser Staat ggf. davon ausgeht, dass mit der Rückrechnung jetzt alles paletti und erledigt ist?

Vielen Dank und schöne Grüße
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 15.12.2023 08:06
Die Bezügemitteilung ist der Bescheid gegen den man Widerspruch einlegt, ja. Insofern wäre eigentlich das Datum der Mitteilung das Bescheiddatum.

Ich bezweifle, dass es sich bei den Bezügemitteilungen um Bescheide handelt.
Aber egal, davon sollte sich niemand aufhalten lassen. Wer den Widerspruch online einreicht, wird ja entsprechende Anlagen hochladen, aus denen ersichtlich wird, dass man jeweils gegen die Besoldung/Bezüge des gesamten Jahres oder des angegebenen Zeitraums widerspricht.

Eine Bezügemitteilung ist kein Bescheid per Definition. Allerdings muss sich dein Widerspruch auf ein Schreiben oder einen Verwaltungsakt beziehen - und das wär in dem Fall (Bescheiddatum erforderlich) natürlich das Datum der Bezügemitteilung.
Ganz sicher ist der eigene Widerspruch nicht das Bescheiddatum  :)

Wie schon gesagt, vermutlich sehe ich das päpstlicher als der Papst und der Wille des Widersprechenden muss einfach klar erkenntlich sein. Deshalb habe ich ja auch nur vorsichtig gefragt, ob es alle anderen hier nicht so genau nehmen, wenn sie für das ganze Jahr Widerspruch einlegen.

Alles gut von meiner Seite aus.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 15.12.2023 10:04
m. M. nach und so mache ich es seit 2020, ich habe irgendwann jeweils im November/Dezember gegen die mir im jeweiligen Jahr gewährte Besoldung Widerspruch eingelegt. Bestätigung des Eingangs habe ich (Kommune, Bayern) immer relativ schnell erhalten. Sie sind derzeit alle ruhend gestellt, auch schon der für 2023.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 15.12.2023 10:05
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.

Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 15.12.2023 10:39
m. M. nach und so mache ich es seit 2020, ich habe irgendwann jeweils im November/Dezember gegen die mir im jeweiligen Jahr gewährte Besoldung Widerspruch eingelegt. Bestätigung des Eingangs habe ich (Kommune, Bayern) immer relativ schnell erhalten. Sie sind derzeit alle ruhend gestellt, auch schon der für 2023.

Bin Kommunalbeamter an einem LRA in Bayern und war bis letztem Jahr Mitglied bei der KOMBA. Leider hab ich nie wirklich erfahren, dass man jährlich Widerspruch einlegen muss und bin erst durch die Gesetzesänderung zum Orts- und Familienzuschlag darauf gestoßen.

Kannst du mit/ uns vielleicht deinen Widerspruch für eine Kommunalbehörde in Bayern zur Verfügung stellen? Ich hab leider echt keinen Plan, was bzw. wie ich das Schreiben soll.
Ich muss den Widerspruch vermutlich bei meiner Personalabteilung einreichen, da ich von ihr ja auch die Bezüge erhalte, oder?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: untersterDienst am 15.12.2023 10:58
über die Suchfunktion gibt´s gute Muster, auch hier.
die GdP hat auch einen sehr guten.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 15.12.2023 11:39
Ich habe vor geraumer Zeit über das Bayernportal einen Widerspruch für die Jahre ab 2020 erstellt.
Bisher habe ich überhaupt keine Antwort bekommen.
Dauert das einfach so lange?
Hat hier jemand schon Antwort bekommen und wie ist die ausgefallen bzgl. Ruhendstellung?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 15.12.2023 12:55
m. M. nach und so mache ich es seit 2020, ich habe irgendwann jeweils im November/Dezember gegen die mir im jeweiligen Jahr gewährte Besoldung Widerspruch eingelegt. Bestätigung des Eingangs habe ich (Kommune, Bayern) immer relativ schnell erhalten. Sie sind derzeit alle ruhend gestellt, auch schon der für 2023.

Bin Kommunalbeamter an einem LRA in Bayern und war bis letztem Jahr Mitglied bei der KOMBA. Leider hab ich nie wirklich erfahren, dass man jährlich Widerspruch einlegen muss und bin erst durch die Gesetzesänderung zum Orts- und Familienzuschlag darauf gestoßen.
Kannst du mit/ uns vielleicht deinen Widerspruch für eine Kommunalbehörde in Bayern zur Verfügung stellen? Ich hab leider echt keinen Plan, was bzw. wie ich das Schreiben soll.
Ich muss den Widerspruch vermutlich bei meiner Personalabteilung einreichen, da ich von ihr ja auch die Bezüge erhalte, oder?

Das war der für 2022, 2023 habe ich noch darauf hingewiesen, dass daran auch das neue Orts- und Familienzuschlagsgesetz nichts geändert hat:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,117224.msg316551.html#msg316551


Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 15.12.2023 12:57
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.

Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....

Wäre doch einfach mal schön dies auch zu Kommunizieren seitens Richterverband, siehe BW. Die Mitglieder von einem bay. Verband wurden jetzt auch über die Möglichkeit des Widerspruches infomiert. Es geht voran.....
Jetzt nur noch ein "Growdfunding" einrichten für den Klageweg  8)

LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 15.12.2023 16:02
Neuigkeiten von der Widerspruchsfront:

Mein Personalamt (Kommune, BY) will meine Widersprüche 2020-2023 vorerst nicht bescheiden, sondern weiter ruhend stellen. Man will die weitere Entwicklung abwarten, anscheinend sind Musterklagen von Gewerkschaften in Vorbereitung.

Anscheinend planen die Richter Musterklagen, der BBB natürlich nicht.....

Wäre doch einfach mal schön dies auch zu Kommunizieren seitens Richterverband, siehe BW. Die Mitglieder von einem bay. Verband wurden jetzt auch über die Möglichkeit des Widerspruches infomiert. Es geht voran.....
Jetzt nur noch ein "Growdfunding" einrichten für den Klageweg  8)

LG

Welcher Verband?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 15.12.2023 16:08
Glaub LMK Bayern.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: IKQ am 18.12.2023 08:18
Hallo zusammen,

ich (Kommunalbeamter Bayern) habe jetzt im Dezember sowohl meine reguläre Abrechnung als auch die Rückrechnungen April 2023 bis November 2023 bekommen. Muss ich jetzt für das Jahr 2023 einen Widerspruch einlegen und für die Rückrechnungen nochmals einen separaten? Wie verhält es sich mit den Widersprüchen, die ich für die Vorjahre eingelegt habe? Muss ich die nochmals erneuern bzw. extra betonen, da unser Staat ggf. davon ausgeht, dass mit der Rückrechnung jetzt alles paletti und erledigt ist?

Vielen Dank und schöne Grüße

Ich hol das nochmal rauf, da wir in unserer Kommune alle ein bisschen mutmaßen und keiner richtig Ahnung hat. Wir wollen aber natürlich auch keine (Form)Fehler begehen. Deshalb die Frage: Reicht es jetzt für die Besoldung 2023 Widerspruch einzulegen? Oder muss zusätzlich der Widerspruch für die Jahre 2020 - 2022 auch nochmal erneuert werden? Kann uns da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Landsknecht am 18.12.2023 10:31
Ich würde für die Jahre 2020-2023 insgesamt Widerspruch einlegen, wenn bisher noch nicht geschehen! Begründung: Keine amtsangemessene Besoldung, auch nicht durch die Änderungen 2023 etc. pp. Nur wer für alle Jahre Widerspruch eingelegt hat oder einlegen wird, hat Ansprüche wenn es hart auf hart kommt. Sich auf irgendwelche allgemeinen Zusagen zur Ruhendstellung zu verlassen kann teuer werden. 8)
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: IKQ am 18.12.2023 13:12
Ich würde für die Jahre 2020-2023 insgesamt Widerspruch einlegen, wenn bisher noch nicht geschehen! Begründung: Keine amtsangemessene Besoldung, auch nicht durch die Änderungen 2023 etc. pp. Nur wer für alle Jahre Widerspruch eingelegt hat oder einlegen wird, hat Ansprüche wenn es hart auf hart kommt. Sich auf irgendwelche allgemeinen Zusagen zur Ruhendstellung zu verlassen kann teuer werden. 8)

Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Muenchner82 am 19.12.2023 08:47
Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: IKQ am 19.12.2023 11:45
Danke für die Antwort Landsknecht.
Für die Jahre 2020-2021 haben wir im Jahr 2022 Widerspruch eingelegt, für das Jahr 2022 fristgerecht auch im Jahr 2022. Unser Dienstherr hat auf die zeitnahe Geltendmachung per Gremienbeschluss für die Jahre 2020-2022 verzichtet. Für 2023 legen wir dann ganz normal wieder Widerspruch ein.
Bist du der Meinung, dass wir jetzt in diesem Zuge auch nochmal für die Jahre 2020-2022 vorsichtshalber den Widerspruch erneuern müssen, aufgrund der geänderten Gesetzeslage?

Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.

Ich habs jetzt vorsichtshalber im Widerspruch für 2023 nochmals klargestellt.
Vielen Dank für eure Unterstützung Münchner82 und Landsknecht.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Aloha am 19.12.2023 12:12
Normalerweise sollte da nichts notwendig sein. Du kannst aber vorsichtshalber einen kurzen Zweizeiler hinschicken mit sinngemäß folgendem Text: Sehr geehrte Damen und Herren, im Gegensatz zum Gesetzgeber gehe ich nicht davon aus, dass die Besoldung durch die Gesetzesänderung mit Einführung der neuen Ortsklassen verfassungskonform ist und halte meinen Widerspruch daher aufrecht.
Man sollte hier vielleicht bedenken, dass "Ortsklassen" verfassungsgemäß eingeschätzt werden könnten, aber weitere Regelungen (virtuelles Partnereinkommen etc.), die nicht im Widerspruch aufgeführt werden eben nicht. Da könnte man theoretisch durch zu spezifisches Argumentieren Ansprüche verlieren. Ich würde persönlich bei einem Update nur erwähnen, dass ich davon ausgehe, dass auch nach der Gesetzesänderung die Besoldung immer noch nicht verfassungskonform sei und allgemein z.B. auf die Stellungnahme des Richtervereins verweisen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: HMeder am 20.12.2023 08:46
Ich habe jetzt Widerspruch eingelegt und diese Vorlage verwendet:
Bund Deutscher Kriminalbeamter
Bayern

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Hinzugefügt habe ich einen Absatz, dass sich mein Widerspruch aufgrund der Schreiben vom Finanzministerium, in welchen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wird, auch auf diese Jahre erstreckt.

Bin gespannt.....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 20.12.2023 09:28
Hallo Zusammen,

soeben kurz mit dem Gruppenleiter beim LfF telefoniert.

Die Widersprüche für die Jahre 2020 bis einschließlich 2023 sind eingegangen. Aktuell sammelte das LfF die Widersprüche in Form einer Excel Tabelle, da auf eine Entscheidung vom Finanzministerium gewartet wird.

Schriftliche Mitteilungen zum Widerspruch werden zum jetztigen Zeitpunkt nicht versendet....

Schau ma mal....
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: derSchorsch am 20.12.2023 12:04
Hallo Zusammen,

soeben kurz mit dem Gruppenleiter beim LfF telefoniert.

Die Widersprüche für die Jahre 2020 bis einschließlich 2023 sind eingegangen. Aktuell sammelte das LfF die Widersprüche in Form einer Excel Tabelle, da auf eine Entscheidung vom Finanzministerium gewartet wird.

Schriftliche Mitteilungen zum Widerspruch werden zum jetztigen Zeitpunkt nicht versendet....

Schau ma mal....

Was muss denn das Finanzministerium entscheiden? Der Widerspruch ging ja an die Bezügestelle.
Hat der Herr vom LfF das noch konkretisiert?
In sie erstmal ruhen dürfen? Also die Widersprüche, nicht die Kolleginnen und Kollegen des LfF.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 20.12.2023 12:52
Sind "ruhendgestellt", die Widersprüche.
Laut der Aussage des Herren wartet man auf Befehl von "Oben"...
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: limven am 22.12.2023 15:06
Hab am 26.11. mit dem Musterschreiben vom Bdk Online über den Mitarbeiterservice für die Jahre 2020 - 2023 Widerspruch eingelegt.
Am 28.11. wurde folgende Antwort verfasst:

"Ihr Schreiben vom 26.11.2023 mit Antrag auf Amtsangemessene Alimentation ist am 26.11.2023 über den Mitarbeiterservice Bayern eingegangen.

Hinweis:
Aufgrund der Erfordernis der zeitnahen Geltendmachung ist ein Widerspruch frühestens für das Jahr 2023 möglich"

Was soll denn dieser "Hinweis"? Entweder wird ein Widerspruch abgelehnt oder nicht. Im ersten Fall kann man ja dann dagegen klagen. Aber nur einen Hinweis geben? Hattest du dich auf die Schreiben des Finanzministeriums berufen, in denen auf die zeitnahe Geltendmachung verzichtet wurde? Frag doch nochmal nach, wir der Hinweis zu verstehen ist und ob du dagegen vorgehen kannst.

Hab nochmal nachgefragt. Der Hinweis war ein versehen. Der Wiederspruch ist auch für die Jahre 2020 - 2022 möglich.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 27.12.2023 13:18
Hab letzte Woche meinen Widerspruch für 2023 und gleichzeitig auch für die Zeit von 2020 bis 2022 eingereicht und heute meine Eingangsbestätigung erhalten mit dem Hinweis, dass der Bitte des Ruhens des Verfahrens entsprochen wird. (Kommunalbeamter am LRA in Bayern)

Als Widerspruch habe ich zu 80 % den des Bund Deutscher Kriminalbeamter genommen und um den Passus für die Zeit von 2020 bis 2022 erweitert.

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: lotsch am 27.12.2023 15:40
Hab letzte Woche meinen Widerspruch für 2023 und gleichzeitig auch für die Zeit von 2020 bis 2022 eingereicht und heute meine Eingangsbestätigung erhalten mit dem Hinweis, dass der Bitte des Ruhens des Verfahrens entsprochen wird. (Kommunalbeamter am LRA in Bayern)

Als Widerspruch habe ich zu 80 % den des Bund Deutscher Kriminalbeamter genommen und um den Passus für die Zeit von 2020 bis 2022 erweitert.

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Haben sie auch auf die Einrede der Verjährung verzichtet?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: simon1979 am 27.12.2023 16:15
Hab letzte Woche meinen Widerspruch für 2023 und gleichzeitig auch für die Zeit von 2020 bis 2022 eingereicht und heute meine Eingangsbestätigung erhalten mit dem Hinweis, dass der Bitte des Ruhens des Verfahrens entsprochen wird. (Kommunalbeamter am LRA in Bayern)

Als Widerspruch habe ich zu 80 % den des Bund Deutscher Kriminalbeamter genommen und um den Passus für die Zeit von 2020 bis 2022 erweitert.

https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/widerspruch-gegen-die-alimentation-2023

Haben sie auch auf die Einrede der Verjährung verzichtet?

Ja
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Illunis am 28.12.2023 12:28
Das höre ich gerne, habe am 11.12.2023 für jedes Jahr extra einen Widerspruch über das Mitarbeiterportal verschickt (und zusätzlich als Einschreiben mit Rückschein) und auch den BDK Widerspruch genommen ergänzt um die FMS für 2020-2022.

Ich habe allerdings trotz Forderung der schriftlichen Bestätigung bis zum 25.12. keinerlei Rückmeldung  >:(
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Illunis am 13.01.2024 18:59
Hat sonst noch jemand keinerlei Antwort vom LfF erhalten?
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: algo86 am 14.01.2024 14:39
Habe auch Widerspruch über das Mitarbeiterportal eingelegt und trotz Nachfrage per Mail keine Bestätigung bekommen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: squatty am 14.01.2024 20:01
Geht mir genauso. Aber zum glück gibt es ja eine Empfangsbestätigung beim Mitarbeiterportal.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Unlucky am 15.01.2024 11:37
Habe dieses Mal auch keine Bestätigung bekommen, letztes Jahr war das Bestätigungsschreiben des LFF innerhalb von 2 Tagen da. Hatte es beides Mal per Fax und per Dienstpost versendet.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Surfer am 15.01.2024 12:56
Hallo Zusammen,

hatte es schon hier geschrieben:

"...
Hallo Zusammen,

gestern mit dem zuständigen LfF (Unterfranken) telefoniert, wie der aktuelle Stand bei den Widersprüchen ist bzw. wann mit einem Bescheid oder Mitteilung zu rechnen sei.

Also, anscheinend gab es einen drastischen Anstieg von Widersprüchen, sodass laut dem Mitarbeiter, das LfF nicht in der Lage wäre jeden Widerspruch einzeln zu bearbeiten. Man wartet hier auf Order vom Finanzministerium in der Sache. Laut LfF tendiert das Finanzministerium alle Widersprüche abzulehnen. Das war aber nur dass, was er gehört bzw. gemunkelt wird.

Erst wenn das Finanzministerium entschieden hat, gibt es die Bescheide. Wäre dann analog zu Bremen.

LG

..."

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=helpadmin;help=see_member_ip (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=helpadmin;help=see_member_ip)

Das LfF wartet auf Order von Oben, zumindest war das die Aussage an meine Person.

LG
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Bastel am 15.01.2024 12:59
Ist doch super, dann kann endlich auch mal jemand aus Bayern klagen.
Titel: Antw:[BY] Besoldungsrunde 2021-2023 Bayern
Beitrag von: Zugroaster am 15.01.2024 13:11
Also mir wurde der Erhalt meiner Widersprüche postalisch bestätigt. Im Mitarbeiterportal am 31.12. eingereicht, die Bestätigung über den Erhalt kam letzte Woche.

Aber wie schon angemerkt wurde, habt ihr ja die elektronische Bestätigung. Ich hätte da jetzt nichts extra auf Papier gebraucht.