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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: kleingaertner22 am 12.05.2022 19:32

Titel: Höhergruppierung Stufenlaufzeit E 9a nach E9b TV-L
Beitrag von: kleingaertner22 am 12.05.2022 19:32
Hallo Ihr Lieben,

aktuell befinde ich mich in Entgeltgruppe 9a Stufe 2. Am 01.10.2022 würde ich Stufe 3 erreichen.
Nun habe ich mich intern erfolgreich auf eine andere Stelle beworben, welche nach Entgeltgruppe 9b bewertet ist. Am 01.06.2022 werde ich versetzt und höhergruppiert. Laut Personalamt beginnt die Stufenlaufzeit in Stufe 2 ab 01.06.2022 wieder von vorne zu laufen. In Entgeltgruppe 9a und 9b sind in Stufe 2 die Gehälter identisch, ich habe - zumindest kurzfristig- keine Verbesserung. Beim verbleib in Entgeltgruppe 9a hätte ich also ab   01.10.2022 mehr verdient als nun in Entgeltgruppe 9b, in der ich wieder zwei Jahre in Stufe 2 verbleibe.

Ist das wirklich richtig?

Danke für eure Rückmeldungen.

Liebe Grüße aus Hamburg
Titel: Antw:Höhergruppierung Stufenlaufzeit E 9a nach E9b TV-L
Beitrag von: cyrix42 am 12.05.2022 20:20
Moin,

ja, die Aussage ist so leider korrekt: Durch die Höhergruppierung gewinnst du momentan nichts, verlierst aber Stufenlaufzeit. Bis sich dies durch die höheren Löhne in der 9b amortisiert hat, vergeht eine Weile...

Du könntest versuchen, dass dir die neuen Aufgaben zuerst nur vorläufig übertragen werden, also keine Höhergruppierung stattfindet, bis du in der neuen Stufe bist, und dann erst dauerhaft. Aber das müsstest du natürlich mit deiner Personalabteilung absprechen, ob die da mitmacht.