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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SonneundMeer am 16.09.2020 10:45

Titel: Freistellung nach §29 TVöD
Beitrag von: SonneundMeer am 16.09.2020 10:45
Hallo,
wie verhält es sich mit der Freistellung nach §29 TVöD, wenn ich ein Beteiligter in einer gerichtlichen Anhörung/Erörterung bin. Mein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Das Verfahren wurde nicht von mir eingeleitet sondern von der gegnerischen Seite.

Ich bin mir etwas unsicher, deswegen meine Frage.

Ich danke im Voraus für die Antworten.
Titel: Antw:Freistellung nach §29 TVöD
Beitrag von: Texter am 16.09.2020 10:48
Es wird sich wohl nicht um die Erfüllung einer staatsbürgerlicher Pflicht handeln, sofern du nicht als Zeuge geladen bist.
Titel: Antw:Freistellung nach §29 TVöD
Beitrag von: SonneundMeer am 16.09.2020 10:58
Das denke ich auch. Ich wollte nur noch mal sicher gehen.
Vielen Dank für die Antwort.