Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: AnnaSonne am 03.04.2023 18:37

Titel: Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft
Beitrag von: AnnaSonne am 03.04.2023 18:37
Gibt es eine Obergrenze bis zu der Berufserfahrung außerhalb des Öffentlichen Dienstes bei Neueinstellung im ÖD anerkannt werden kann oder ist die Stufenzuordnung frei verhandelbar? Danke vorab!
Titel: Antw:Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft
Beitrag von: MoinMoin am 03.04.2023 19:05
einschlägige Berufserfahrung ist bis zu 3 Jahre (also Stufe 3) anzuerkennen, ob die BE einschlägig ist wäre zu prüfen .Das ist nicht verhandelbar sonder ein Anspruch den man hat.

Darüber hinaus kann der AG förderliche Zeiten anerkennen, man kann also durchaus auch in der Endstufe eingestellt werden.
Das muss vor Vertragsabschluss verhandelt werden.

Titel: Antw:Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft
Beitrag von: FearOfTheDuck am 03.04.2023 19:48
Das Zweite ist immer auch situationsabhängig. Wenn du der einzige Bewerber in einem Bereich bist, wo Mangel herrscht, hast du sicherlich gute Karten.

In einem Bereich mit vielen Bewerbern, kann man evt. nicht so hoch pokern.

Nichtsdestotrotz solltest du für dich festlegen, was dein Minimum ist und wenn der potentielle AG nicht bereit ist, dieses zu erfüllen, dann wird es wohl ein anderer.
Titel: Antw:Obergrenze Anerkennung Berufserfahrung Privatwirtschaft
Beitrag von: AnnaSonne am 04.04.2023 09:53
Danke für eure Antworten! Das hilft mir weiter.